Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 103/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4071
OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 103/00 (https://dejure.org/2001,4071)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.01.2001 - 7 U 103/00 (https://dejure.org/2001,4071)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 7 U 103/00 (https://dejure.org/2001,4071)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Schadensersatz; Verkehrsunfall; Verkehrsregelung; Zulässigkeit

  • Judicialis

    BGB § 839; ; BGB § ... 839 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 831; ; BGB § 847 Abs. 1; ; BGB § 253; ; BGB § 288; ; BGB § 254 Abs. 1; ; HPflG § 1 Abs. 1; ; HPflG § 1 Abs. 2 S. 2; ; HPflG § 6; ; SGB X § 119; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; BGB § 847; HpflG § 1
    Sicherheitsanforderungen bei Fußgängerüberweg über Straßenbahngleise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 839, 847; GG Art. 34; HaftpflG § 1
    Sicherheitsanforderungen bei Fußgängerüberweg über Straßenbahngleise; Amtshaftung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fußgängerüberweg über Straßenbahngleise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1182
  • VersR 2002, 1424
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 26.07.1982 - 1 U 23/82
    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 103/00
    Hierfür genügt es zwar noch nicht, dass sich der Unfall auf einem für Fußgänger eingerichteten Überweg ereignet hat (so allerdings OLG Düsseldorf, VersR 1983, 861, 862); denn Kreuzungen und Überwege gehören, auch wenn dort die Gefahr von Unfällen größer ist als anderswo, noch zum "normalen Straßenbahnbetrieb" (BGH, VersR 1961, 909).
  • BGH, 01.07.1961 - VI ZR 203/60

    Sorgfaltspflichten des Führers einer Straßenbahn in der Nähe eines Schulgebäudes

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 103/00
    Erhöht ist die Betriebsgefahr dann, wenn die allgemein mit dem Betrieb verbundene Gefahr durch besondere Umstände über das "gewöhnliche Maß" hinaus gesteigert ist (BGH VersR 1961, 908, 909; 1966, 1142, 1143).
  • BGH, 05.07.1990 - IX ZR 10/90

    Pflichten des Notars als Treuhänder im Rahmen der Abwicklung eines

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 103/00
    Der Grundsatz, dass ein Verschulden des Amtswalters regelmäßig ausscheidet, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht sein Verhalten als objektiv rechtmäßig gebilligt hat, ist nur eine allgemeine Richtlinie für die rechtliche Beurteilung des im Einzelfall gegebenen Sachverhalts und deshalb u.a. dann unanwendbar, wenn das Kollegialgericht in entscheidenden Punkten von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist oder diesen nicht erschöpfend gewürdigt hat (BGH NJW 1990, 3206, 3207 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 14.03.2013 - 4 U 445/11

    Haftungsverteilung bei Kollision einer in der Mitte einer innerstädtischen

    Doch kann im Einzelfall als besonderer gefahrerhöhender Umstand zu berücksichtigen sein, dass die Verkehrsregelung auf dem Fußgängerüberweg - hier: an der Fußgängerfurt - in den Einflussbereich des Betriebsunternehmers fällt und mangelhaft war (OLG Köln,Urt. v. 11.01.2011 - 7 U 103/00, juris Rn. 49, insoweit in NJW-RR 2002, 1182 ff. nicht abgedruckt; Filthaut, aaO. Rn. 24).

    (3.1) Bei der in der Berufungsbegründung (Bd. II Bl. 275 d. A.) dem OLG Köln (Urt. v. 11.01.2011 - 7 U 103/00) zugeschriebenen Rechtsansicht.

    Das Phasendiagramm der dort aufgestellten Lichtzeichenanlage ermöglichte eine Konstellation, in der gleichzeitig "Fahrt" für die Straßenbahn und "grün" für Fußgänger auf den beiden Fahrbahnabschnitten gezeigt und den Fußgängern suggeriert wurde, sie hätten für die Überquerung insgesamt "grün", obwohl sie tatsächlich auf dem Gleiskörper mit Bahnverkehr hätten rechnen müssen (OLG Köln NJW-RR 2002, 1182, 1183).

    Gleichwohl hatte die für die Verkehrsregelung zuständige Behörde dieses von ihr selbst als richtig erkannte Konzept an der späteren Unfallstelle nicht umgesetzt (OLG Köln NJW-RR 2002, 1182, 1183).

  • OLG Köln, 20.10.2005 - 7 U 29/05

    Schmerzensgeld aus einem Unfall mit einer Straßenbahn infolge für Fußgänger

    Der Fall liegt insoweit deutlich anders als der, der der Entscheidung des Senats in 7 U 103/00, auf die sich der Kläger beruft, zugrundelag.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 7 U 110/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6529
OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 7 U 110/00 (https://dejure.org/2000,6529)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.12.2000 - 7 U 110/00 (https://dejure.org/2000,6529)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 7 U 110/00 (https://dejure.org/2000,6529)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vermögenseinbuße; Rechtsschutzversicherung; Rückforderung; Anwaltshonorar; Mitwirkungspflicht; Schadensminderungspflicht; Treu und Glauben

  • Judicialis

    VVG § 62

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 6; VVG § 34; VVG § 62; ARB 75 § 15
    Keine Mitwirkungspflicht des VN nach § 62 VVG bei Rückforderung zu viel bezahlten Anwaltshonorars

  • rechtsportal.de

    VVG § 62
    Schadensminderungspflicht des Versicherungsnehmers - Unterstützung des Versicherers nach Treu und Glauben - Mitwirkung des Versicherungsnehmers bei Rückforderung überzahlter Anwaltsgebühren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 758
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 14.08.2023 - 20 U 11/23

    Auslegung einer Ausschlussklausel in einer Reiserücktrittsversicherung

    Ob der Kläger - entsprechend dem letztgültigen Vortrag der Beklagten erster Instanz (Schriftsatz vom 21.12.2022, dort S. 3 - Bl. 391 eGA-I) sowie ihrem Berufungsangriff - durch eine Anfrage beim Reisebüro in Erfahrung hätte bringen können, ob eine Weitervermietung erfolgt ist, betrifft allenfalls die Frage - wie die Beklagte mit ihrer Berufung selbst erkennt (Berufungsbegründung, S. 5 = Bl. 56 eGA-II) - der Schadensminderungsobliegenheit nach Ziff. IV. 1.2.1 AVB (siehe aber auch OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 7 U 110/00 -, juris Rn. 37 ff.: keine Obliegenheit des Versicherungsnehmers in der Rechtsschutzversicherung, an der Rückforderung überhöhter Rechtsanwaltsgebühren mitzuwirken; näher Prölss/Martin/Voit, VVG, 31. Aufl. 2021, § 82 Rn. 11 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.12.2000 - 9 U 153/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4157
OLG Köln, 19.12.2000 - 9 U 153/99 (https://dejure.org/2000,4157)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.12.2000 - 9 U 153/99 (https://dejure.org/2000,4157)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - 9 U 153/99 (https://dejure.org/2000,4157)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 281 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    AHB § 1; AHB § 4; BBR Nr. 1; BBR Nr. 2.1
    Abgrenzung von beruflicher und privater Tätigkeit einer Tagesmutter

  • rechtsportal.de

    VVG
    Abgrenzung zwischen dem privaten und beruflichen Bereich in der Privathaftpflichtversicherung bei Tagesmuttertätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1418
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 28.06.1978 - 17 U 178/77
    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2000 - 9 U 153/99
    Bei der Betreuung von Pflegekindern kann als weiterer Gesichtspunkt der Grenzziehung zwischen dem Bereich der privaten Hausfrauentätigkeit und dem beruflichen Bereich hinzutreten, ob das zu betreuende Kind aufgenommen wird, um aus dem Pflegegeld den eigenen Unterhalt - wenigstens zu einem nicht unerheblichen Teil - zu decken, und damit eher berufliche Tätigkeit ist (vgl. OLG F.furt/Main, VersR 1978, 910).
  • OLG Köln, 20.04.1999 - 9 U 9/99

    Eintrittspflicht eines Privathaftpflichtversicherers für einen Brandschaden;

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2000 - 9 U 153/99
    In Fällen der Abgrenzung zwischen dem privaten und beruflichen Bereich ist maßgeblich, wo im konkreten Fall das Schwergewicht der Tätigkeit liegt (vgl. Voit in Prölss/Martin, a.a.O., § 4 AHB, Rn 52; Nr. 1 Privathaftpfl., Rn 6, 7; Späte, Haftpflichtversicherung, BBR, Rn 3 ff; siehe auch Senat, r+s 1999, 366; OLG Köln, 5. Senat, VersR 1994, 1056; OLG Hamm, VersR 1980, 1037).
  • OLG Hamm, 09.12.1977 - 20 W 29/77

    Bewilligung des Armenrechts ; Explosion einer Gasflasche bei der Reparatur von

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2000 - 9 U 153/99
    In Fällen der Abgrenzung zwischen dem privaten und beruflichen Bereich ist maßgeblich, wo im konkreten Fall das Schwergewicht der Tätigkeit liegt (vgl. Voit in Prölss/Martin, a.a.O., § 4 AHB, Rn 52; Nr. 1 Privathaftpfl., Rn 6, 7; Späte, Haftpflichtversicherung, BBR, Rn 3 ff; siehe auch Senat, r+s 1999, 366; OLG Köln, 5. Senat, VersR 1994, 1056; OLG Hamm, VersR 1980, 1037).
  • OLG Köln, 23.12.1993 - 5 U 237/92

    Schweißarbeiten; Beauftragter des Halters; Schäden am Fahrzeug; Gebrauch des

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2000 - 9 U 153/99
    In Fällen der Abgrenzung zwischen dem privaten und beruflichen Bereich ist maßgeblich, wo im konkreten Fall das Schwergewicht der Tätigkeit liegt (vgl. Voit in Prölss/Martin, a.a.O., § 4 AHB, Rn 52; Nr. 1 Privathaftpfl., Rn 6, 7; Späte, Haftpflichtversicherung, BBR, Rn 3 ff; siehe auch Senat, r+s 1999, 366; OLG Köln, 5. Senat, VersR 1994, 1056; OLG Hamm, VersR 1980, 1037).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.07.2000 - 8 W 151/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11246
OLG Stuttgart, 13.07.2000 - 8 W 151/2000 (https://dejure.org/2000,11246)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.07.2000 - 8 W 151/2000 (https://dejure.org/2000,11246)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - 8 W 151/2000 (https://dejure.org/2000,11246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zwangsgeldverfahren; Offenlegung; Jahresabschluß; GmbH; Geschäftsführer; Eindeutige Bezeichnung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    HGB § 325 § 335
    Offenlegung des GmbH-Jahresabschlusses - Zwangsgeldverfahren gegen Geschäftsführer - konkrete Bezeichnung des geforderten Verhaltens

Verfahrensgang

  • AG Heilbronn - HRB 3219
  • LG Heilbronn - T 4/99
  • OLG Stuttgart, 13.07.2000 - 8 W 151/2000
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 04.12.1997 - C-97/96

    GESELLSCHAFTSRECHT

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.07.2000 - 8 W 151/00
    Ob dies den Anforderungen des EuGH (Slg 1997 16843 = NJW 1998, 129 = GmbHR 1997,.1150; Slg 1998 15449 = GmbHR 1998, 1087 = ZIP 1998, 1716; vgl. zum Ganzen Zimmer I Eckhold NJW 2000, 1361 m.w.N.) genügt, kann hier offen bleiben.
  • EuGH, 29.09.1998 - C-191/95

    IN EINEM VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT UNTERLIEGEN DIE

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.07.2000 - 8 W 151/00
    Ob dies den Anforderungen des EuGH (Slg 1997 16843 = NJW 1998, 129 = GmbHR 1997,.1150; Slg 1998 15449 = GmbHR 1998, 1087 = ZIP 1998, 1716; vgl. zum Ganzen Zimmer I Eckhold NJW 2000, 1361 m.w.N.) genügt, kann hier offen bleiben.
  • BFH, 17.06.1998 - X R 68/95

    Gewerblicher Grundstückshandel bei GmbH-Beteiligung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.07.2000 - 8 W 151/00
    Ob dies den Anforderungen des EuGH (Slg 1997 16843 = NJW 1998, 129 = GmbHR 1997,.1150; Slg 1998 15449 = GmbHR 1998, 1087 = ZIP 1998, 1716; vgl. zum Ganzen Zimmer I Eckhold NJW 2000, 1361 m.w.N.) genügt, kann hier offen bleiben.
  • EuG - T-4/99 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    OGT Fruchthandelgesellschaft / Kommission - Klage auf Ersatz des Schadens, den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.07.2000 - 8 W 151/00
    Geschäftsnummer: 8 W 151/2000 1 KfH T 4/99 LG Heilbronn HRB 3219 AG Heilbronn - RegisterG -.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.03.2000 - 6 U (H) 28/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8286
OLG Hamm, 09.03.2000 - 6 U (H) 28/00 (https://dejure.org/2000,8286)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.03.2000 - 6 U (H) 28/00 (https://dejure.org/2000,8286)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. März 2000 - 6 U (H) 28/00 (https://dejure.org/2000,8286)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 12 O 44/00
  • OLG Hamm, 09.03.2000 - 6 U (H) 28/00

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 847
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Frankfurt/Main, 13.09.2000 - 12 O 113/99
    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 6 U (H) 28/00
    Im Rechtsstreit 12 O 113/99 LG Dortmund hat er u.a. Ansprüche auf Ersatz von Verdienstausfall geltend gemacht.

    Im vorliegenden Verfahren erstrebt der Antragsteller den Erlaß einer einstweiligen Verfügung, mit der den Antragsgegnern als Gesamtschuldnern geboten werden soll, an ihn bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens 12 O 113/99 eine monatliche Schadensrente in Höhe von 1.219,00 DM im voraus ab dem 01.02.2000 nebst 4 % Zinsen zu zahlen.

  • OLG Celle, 23.02.1989 - 5 U 312/88
    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 6 U (H) 28/00
    Zwar kann, wenn das materielle Recht anders nicht verwirklicht werden kann, das Rechtsstaatsprinzip einen einstweiligen Rechtsschutz u.U. auch in Form der Leistungsverfügung dann erfordern, wenn die Verweisung auf das reguläre Hauptverfahren zur Vereitelung der Rechtsansprüche führen würde, weil diese für den Antragsteller so bedeutend und in der Weise zeitgebunden sind, daß sie im regulären Erkenntnisverfahren nicht oder nicht hinreichend effektiv durchgesetzt werden könnten (vgl. OLG Celle, VersR 90, 212).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.1969 - 1 U 190/68

    Haftpflichtversicherer; Einstweilige Verfügung; Abschlagszahlungen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 6 U (H) 28/00
    Das kann dann der Fall sein, wenn ein Unfallgeschädigter unfallbedingt die Grundlage seiner persönlichen und wirtschaftlichen Existenz vorübergehend nicht aufrechterhalten kann und dadurch in Gefahr gerät, diese völlig zu verlieren (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 88, 803; JR 70, 143 m. Anm. Berg = VersR 70, 331).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.1986 - 1 U 119/86
    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 6 U (H) 28/00
    Das kann dann der Fall sein, wenn ein Unfallgeschädigter unfallbedingt die Grundlage seiner persönlichen und wirtschaftlichen Existenz vorübergehend nicht aufrechterhalten kann und dadurch in Gefahr gerät, diese völlig zu verlieren (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 88, 803; JR 70, 143 m. Anm. Berg = VersR 70, 331).
  • OLG Köln, 18.08.2000 - 6 U 16/00

    Wettbewerbsverletzungen wegen vermeidbarer betrieblicher Herkunftstäuschung;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 6 U (H) 28/00
    Über die dagegen von den Beklagten eingelegte Berufung, die derzeit beim Senat unter dem Az. 6 U 16/00 anhängig ist, ist noch nicht entschieden worden; soeben ist erst die Berufungsbegründung eingegangen.
  • OLG Jena, 08.03.2012 - 4 W 101/12

    Einstweilige Verfügung: Voraussetzungen für den Erlass einer Leistungsverfügung

    Eine Leistungsverfügung , wie hier beantragt, führt darüber hinaus gehend zu einer endgültigen Befriedigung des Antragstellers, denn sie ist auf Erfüllung (des geltend gemachten Anspruchs) gerichtet; dies ist dem einstweiligen Verfügungsverfahren prinzipiell fremd (so auch OLG Hamm, Beschluss v. 09.03.2012 - 6 U (H) 28/00, zit. nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 22/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Inhaltliche Anforderungen an eine wirksame

    Der Kläger hat für diesen Zeitraum eine - für den Erlass einer Leistungsverfügung unverzichtbare (vgl. OLG Saarbrücken aaO; OLG Hamm MDR 2000, 847; r+s 1990, 36) - existentielle Notlage hinreichend dargelegt und glaubhaft gemacht.
  • OLG Saarbrücken, 04.10.2006 - 5 U 247/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Einstweilige Verfügung bei Einstellung von

    Nach einem Teil der Rechtsprechung kommt eine Leistungsverfügung sogar solange nicht in Betracht, als die Möglichkeit besteht, der Notlage durch die Inanspruchnahme von sozialrechtlichen Leistungen zu begegnen (OLG Celle, VersR 1999, 212; OLG Hamm, MDR 2000, 847).
  • OLG Jena, 19.11.2008 - 4 U 716/08

    Zu den Beweisanforderungen eines Anspruchsgrundes bei einer Leistungsverfügung

    Eine denkbare wirtschaftliche Notlage wäre nur dann positiv anzunehmen, wenn der Verfügungskläger die Grundlage seiner persönlichen und wirtschaftlichen Existenz vorübergehend überhaupt nicht aufrechterhalten kann und dadurch in Gefahr geriete, diese völlig zu verlieren (s. hierzu OLG Hamm MDR 2000, 847; OLG Saarbrücken VersR 2007, 935).
  • OLG Hamm, 26.10.2022 - 14 U 8/22

    Soziales Netzwerk; Kontosperrung; Zuständigkeitskonzentration; einstweilige

    Eine Anordnung, die bereits zur Befriedigung des Antragstellers in der Hauptsache führt, ist dem einstweiligen Verfügungsverfahren grundsätzlich fremd und kommt nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 8. März 2012 - 4 W 101/12 -, Rn. 14, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 9. März 2000 - 6 U (H) 28/00 -, Rn. 9, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. September 2020 - VI-U (Kart) 4/20 -, Rn. 76 - 77, juris).
  • OLG Saarbrücken, 20.09.2006 - 5 U 247/06

    Fortzahlung eingestellter BUZ-Versicherungsleistungen im Wege einstweiliger

    Nach einem Teil der Rechtsprechung kommt eine Leistungsverfügung sogar solange nicht in Betracht, als die Möglichkeit besteht, der Notlage durch die Inanspruchnahme von sozialrechtlichen Leistungen zu begegnen (OLG Celle, VersR 1999, 212; OLG Hamm, MDR 2000, 847).
  • OLG Hamm, 16.11.2009 - 13 U 129/09
    Ein solcher liegt nach der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm MDR 2000, 847; OLG Frankfurt NJW 2007, 851 m.w.N.) nur dann vor, wenn sich die um Erlass einer Leistungsverfügung ersuchende geschädigte Person in einer existentiellen Notlage befindet, und zwar in einer Notlage, die anders als durch Leistungen des in Anspruch genommenen Schädigers nicht behoben werden kann.
  • OLG Hamm, 06.11.2014 - 22 U 89/14
    Die Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs ist dem einstweiligen Verfügungsverfahren prinzipiell fremd (vgl. nur OLG Hamm [6. ZS], Beschl. v. 09.03.2000, 6 U (H) 28/00, juris, Rn. 9, OLG-Report Hamm 2001, 70 = MDR 2000, 847).
  • OLG Celle, 03.04.2023 - 8 W 124/03
    Zwar kommt bezüglich eines in der Hauptsache bereits anhängigen Anspruchs auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente eine im Eilverfahren zu erlassende Leistungsverfügung nach § 940 ZPO ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Behebung einer akuten Notlage des Antragstellers geboten ist, wobei die Anordnung gegenständlich und zur Höhe auf die Deckung eines akuten Notbedarfs zu beschränken ist und diese nur für den Zeitraum in Betracht kommt, der zur Erwirkung eines Titels im Hauptsachverfahren benötigt wird (vgl. auch OLG Celle VersR 1990, 212 , OLG Hamm MDR 2000, 847).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 15.11.2000 - 7 UF 172/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10322
OLG Bamberg, 15.11.2000 - 7 UF 172/00 (https://dejure.org/2000,10322)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15.11.2000 - 7 UF 172/00 (https://dejure.org/2000,10322)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15. November 2000 - 7 UF 172/00 (https://dejure.org/2000,10322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis ; Verschulden eines Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de

    ZPO § 136 Abs. 2
    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen fehlender Übermittlung per Telefax

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1007 (Ls.)
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 17.10.2000 - 14 WF 127/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15488
OLG Naumburg, 17.10.2000 - 14 WF 127/00 (https://dejure.org/2000,15488)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.10.2000 - 14 WF 127/00 (https://dejure.org/2000,15488)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2000 - 14 WF 127/00 (https://dejure.org/2000,15488)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ansehung einer Klageerhebung auf Unterhalt gegen einen unzweifelhaft leistungsunfähigen Unterhaltspflichtigen als mutwillige Rechtsverfolgung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1466
 
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