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   OLG Köln, 27.02.2002 - 11 U 116/01   

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OLG Köln, 27.02.2002 - 11 U 116/01 (https://dejure.org/2002,2331)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.02.2002 - 11 U 116/01 (https://dejure.org/2002,2331)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 11 U 116/01 (https://dejure.org/2002,2331)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufungsverfahren; Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten für eigene Fahrten zur Heilbehandlung ; Berufsgenossenschaft als Sozialversicherungsträger ; Arbeitgeberanteil zu vermögenswirksamen Leistungen ; Zahlung von Schmerzensgeld

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall - Fahrtkosten zur eigenen Heilbehandlung - (§§ 569b, 1542 RVO; § 116 Abs. 1 SGB X)

  • Judicialis

    RVO § 569b; ; RVO § 1542; ; BGB § ... 252; ; BGB § 252 S. 2; ; ZPO § 287; ; ZPO § 711; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 287 Abs. 1; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; SGB X § 116 Abs. 1 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    85.000,00 DM Schmerzensgeld nach Verkehrunfall mit erheblichen Dauerschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fahrtkosten zur eigenen Heilbehandlung - Darlegung eines Erwerbsschadens - Schmerzensgeld bei erheblichen Dauerschäden

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 06.06.2000 - VI ZR 172/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Feststellungsantrag hinsichtlich Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2002 - 11 U 116/01
    Angesichts der danach geltenden Maßstäbe dürfen an die Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Ermittlung des Erwerbsschadens keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 852 = VersR 1992, 973; NJW 1993, 2673 = VersR 1993, 1284, 1285; NJW 1995, 1023, 1024 = VersR 1995, 422 ff. = MDR 1995, 358; NJW 1998, 1634 = VersR 1998, 770, 772; NJW-RR 1999, 1039 = VersR 2000, 233; NJW 2000, 3287, 3288 = VersR 2000, 1521).

    Der Geschädigte darf im Rahmen der Schadensermittlung gemäß den §§ 252 BGB, 287 ZPO jedenfalls nicht vorschnell auf die Unsicherheit möglicher Prognosen verwiesen werden; verbleibenden Risiken kann durch gewisse Abschläge Rechnung getragen werden (BGH, VersR 1998, 770, 772; 2000, 233; NJW 2000, 3287, 3288).

    Dabei ist im Auge zu behalten, dass bei einem jüngeren Menschen ohne konkrete Anhaltspunkte nicht angenommen werden kann, dass er auf Dauer die ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten für eine gewinnbringende Erwerbstätigkeit nicht nutzen werde (BGH, NJW 2000, 3287, 3288 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 17.01.1995 - VI ZR 62/94

    Bemessung eines Erwerbsschadens; Anforderungen an die Darlegung durch den

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2002 - 11 U 116/01
    Angesichts der danach geltenden Maßstäbe dürfen an die Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Ermittlung des Erwerbsschadens keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 852 = VersR 1992, 973; NJW 1993, 2673 = VersR 1993, 1284, 1285; NJW 1995, 1023, 1024 = VersR 1995, 422 ff. = MDR 1995, 358; NJW 1998, 1634 = VersR 1998, 770, 772; NJW-RR 1999, 1039 = VersR 2000, 233; NJW 2000, 3287, 3288 = VersR 2000, 1521).

    Im Rahmen der Beweiswürdigung reicht je nach Lage des Falls eine höhere oder deutlich höhere, jedenfalls überwiegende Wahrscheinlichkeit aus (BGH, VersR 1987, 310; 1993, 55, 56; 1995, 422 ff.).

  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 342/96

    Berechnung entgangenen Gewinns und entgangener Dienste bei einem am Anfang seiner

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2002 - 11 U 116/01
    Der Geschädigte darf im Rahmen der Schadensermittlung gemäß den §§ 252 BGB, 287 ZPO jedenfalls nicht vorschnell auf die Unsicherheit möglicher Prognosen verwiesen werden; verbleibenden Risiken kann durch gewisse Abschläge Rechnung getragen werden (BGH, VersR 1998, 770, 772; 2000, 233; NJW 2000, 3287, 3288).

    Ferner darf bei der Schadensschätzung nicht außer acht gelassen werden, dass es ausschließlich in der Verantwortlichkeit des Schädigers liegt, wenn Prognoseschwierigkeiten darauf beruhen, dass der Geschädigte in einem bestimmten, für die weitere berufliche Entwicklung entscheidenden Zeitpunkt aus dem Berufsleben gerissen wird; dies darf nicht durch Anlegung allzu strenger Darlegungs- und Beweisanforderungen zu Lasten des Geschädigten gehen (vgl. BGH, VersR 1998, 770, 772).

  • BGH, 20.04.1999 - VI ZR 65/98

    Beurteilung der voraussichtlichen beruflichen Entwicklung eines Geschädigten

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2002 - 11 U 116/01
    Angesichts der danach geltenden Maßstäbe dürfen an die Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Ermittlung des Erwerbsschadens keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 852 = VersR 1992, 973; NJW 1993, 2673 = VersR 1993, 1284, 1285; NJW 1995, 1023, 1024 = VersR 1995, 422 ff. = MDR 1995, 358; NJW 1998, 1634 = VersR 1998, 770, 772; NJW-RR 1999, 1039 = VersR 2000, 233; NJW 2000, 3287, 3288 = VersR 2000, 1521).

    Der Geschädigte darf im Rahmen der Schadensermittlung gemäß den §§ 252 BGB, 287 ZPO jedenfalls nicht vorschnell auf die Unsicherheit möglicher Prognosen verwiesen werden; verbleibenden Risiken kann durch gewisse Abschläge Rechnung getragen werden (BGH, VersR 1998, 770, 772; 2000, 233; NJW 2000, 3287, 3288).

  • OLG Koblenz, 06.01.1992 - 12 U 1271/90

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2002 - 11 U 116/01
    Ferner hat das OLG Koblenz mit Urteil vom 06.01.1992 (12 U 1271/90 - dokumentiert bei Juris) ein Schmerzensgeld von insgesamt 80.000 DM für angemessen gehalten, wenn ein 26jähriger Geschädigter eine Oberschenkeltrümmerfraktur mit notwendigen Spongiosa- und Knochentransplantationen, eine Gehirnerschütterung, eine Prellung am Oberarm und multiple Schürfwunden erleidet, der Heilungsverlauf mit 7 Monaten Krankenhausaufenthalt und 6 Operationen langwierig ist, Dauerschäden verbleiben und die Wiedereingliederung in das Berufsleben misslingt.
  • OLG Köln, 11.07.2001 - 11 U 177/00

    Schmerzensgeld bei Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2002 - 11 U 116/01
    Schließlich hat der Senat ein Schmerzensgeld von 100.000,00 DM für angemessen gehalten, wenn der bei dem Verkehrsunfall 18 Jahre alte Geschädigte infolge des Unfalles eine Vielzahl von Frakturen, insbesondere im Bereich des rechten Unterarms, des Beckens sowie der Unter- und Oberschenkel beider Beine erlitten hat und die Verletzungen gravierend waren, so dass zu ihrer Behandlung ein über sechs Monate andauernder stationärer Krankenhausaufhalt mit nachfolgender fünfmonatiger teilstationärer Behandlung erforderlich war, wobei zum Teil lang andauernde Operationen und über 30 Blutübertragungen notwendig wurden, wenn ferner schwerwiegende Beeinträchtigungen verbleiben, weil die Funktionsfähigkeit des rechten Arms und beider Beine auf Dauer erheblich gemindert (MdE 70%) und das linke Bein des Klägers um 2 cm verkürzt ist, wodurch ein hinkendes Gangbild hervorgerufen wird, der Geschädigte darüber hinaus mit einer Vielzahl unschöner Narben und Weichteildefekten, besonders im Bereich der Beine leben muss und den angestrebten Beruf als Kfz-Mechaniker nicht ausüben kann (Urteil vom 11.07.2001 - 11 U 177/00, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2002 - 11 U 116/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes setzt der Erlass eines Feststellungsurteils lediglich voraus, dass aus dem festzustellenden Rechtsverhältnis mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Ansprüche entstanden sind oder entstehen können; bei schweren Verletzungen - wie der Kläger sie erlitten hat - kann deshalb, auch wenn der Gesundheitszustand des Geschädigten sich stabilisiert hat, der Feststellungsanspruch nur dann verneint werden, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Beurteilung kein Grund bestehen kann, mit Spätfolgen wenigstens zu rechnen (BGH, VersR 1989, 1055; 1997, 1508 f. = NJW 1998, 160 f.); dies ist im Streitfall offensichtlich nicht der Fall.
  • OLG Schleswig, 30.06.1993 - 9 U 11/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2002 - 11 U 116/01
    Das OLG Schleswig vom hat durch Urteil vom 11.11.1992 (9 U 11/92 - IMMDAT-Nummer 2238) einem 19jährigen KfZ-Elektriker, der aufgrund eines Unfalls u.a. Gesichts-, Becken- und Beinnervverletzungen erlitt, deshalb mehrere Monate stationär behandelt werden musste und bei einer verbleibenden MdE von 60% seinen Beruf aufgeben und zum Techniker umgeschult werden musste, ein Schmerzensgeld von 90.000,00 DM zuerkannt.
  • BGH, 05.04.1989 - IVb ZR 26/88

    Wirksamkeit eines prozessualen Anerkenntnisses

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2002 - 11 U 116/01
    Die Beklagten, die an ihr Anerkenntnis gebunden sind (vgl. BGHZ 107, 142, 146 f.), sind entsprechend zu verurteilen.
  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2002 - 11 U 116/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes setzt der Erlass eines Feststellungsurteils lediglich voraus, dass aus dem festzustellenden Rechtsverhältnis mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Ansprüche entstanden sind oder entstehen können; bei schweren Verletzungen - wie der Kläger sie erlitten hat - kann deshalb, auch wenn der Gesundheitszustand des Geschädigten sich stabilisiert hat, der Feststellungsanspruch nur dann verneint werden, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Beurteilung kein Grund bestehen kann, mit Spätfolgen wenigstens zu rechnen (BGH, VersR 1989, 1055; 1997, 1508 f. = NJW 1998, 160 f.); dies ist im Streitfall offensichtlich nicht der Fall.
  • OLG Zweibrücken, 31.05.1991 - 1 U 57/89

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Hamm, 23.02.1994 - 20 U 282/93
  • LG Magdeburg, 09.11.1999 - 9 O 1244/98

    Schmerzensgeldanspruch eines bei einem Verkehrsunfall schwerverletzten 20jährigen

  • OLG München, 28.06.1996 - 21 U 6021/95

    Subjektive Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit - Darlegungslast

  • BGH, 02.04.1991 - VI ZR 179/90

    Berücksichtigung unfallbedingter Erwerbslosigkeit auch nach Wiederherstellung der

  • BGH, 03.03.1998 - VI ZR 385/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Hamm, 29.07.1986 - 9 U 331/85

    70000 DM Schmerzensgeld

  • BGH, 06.07.1993 - VI ZR 228/92

    Verdienstausfall eines Selbständigen bei neugegründetem Unternehmen

  • BGH, 22.09.1992 - VI ZR 293/91

    Maßstab der Kausalitätsprüfung bei Schadensersatz wegen Tötung Dritter

  • OLG Koblenz, 03.06.1991 - 12 U 1682/87

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Koblenz, 27.04.1992 - 12 U 181/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • BGH, 31.03.1992 - VI ZR 143/91

    Erwerbsschaden des Unternehmers bei unfallbedingtem Einsatz zusätzlicher

  • BGH, 08.12.1998 - VI ZR 318/97

    Rechte des Geschädigten nach Beendigung der Mitgliedschaft der gesetzlichen

  • BGH, 21.10.1986 - VI ZR 15/85

    Haftungsausfüllende Kausalität - Haftungsbegründende Kausalität - Beweiswürdigung

  • OLG Brandenburg, 16.12.2014 - 12 U 65/12

    Erhöhung des Schmerzensgeldes wegen verzögerter Regulierung durch den

    Ein anderes Ergebnis ist auch nicht unter Berücksichtigung der nunmehr vom Kläger angeführten Entscheidung des OLG Köln vom 27.02.2002 (veröffentlicht in OLGR Köln 2002, S. 290) sowie der in diesem Urteil zitierten weiteren Entscheidungen gerechtfertigt.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.06.2002 - 11 U 281/01   

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https://dejure.org/2002,11582
OLG Celle, 13.06.2002 - 11 U 281/01 (https://dejure.org/2002,11582)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.06.2002 - 11 U 281/01 (https://dejure.org/2002,11582)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Juni 2002 - 11 U 281/01 (https://dejure.org/2002,11582)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schadensersatz für mangelhafte Fliesen: Kostenaufwand für Neuverlegung der Fliesen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 519 Abs. 3 ZPO ; § 519b Abs. 1 ZPO ; § 249 BGB ; § 254 BGB ; § 464 BGB
    Lux-Steinzeugfliesen; Vermeintlicher Mängel von Fliesen; Teilrechtmittelverzicht bei beschränktem Rechtsmittelantrag; Anschlussberufung; Erweiterung der zunächst beschränkten Berufung nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist; Unzulässigkeit einer Berufungserweiterung

  • Wolters Kluwer

    Lux-Steinzeugfliesen; Vermeintlicher Mängel von Fliesen; Teilrechtmittelverzicht bei beschränktem Rechtsmittelantrag; Anschlussberufung; Erweiterung der zunächst beschränkten Berufung nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist; Unzulässigkeit einer Berufungserweiterung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.11.1997 - XII ZR 39/97

    Ausdehnung der Berufung nach Stellung beschränkter Rechtsmittelanträge

    Auszug aus OLG Celle, 13.06.2002 - 11 U 281/01
    Die Beklagte will sich ersichtlich auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs wie diejenige vom 12. November 1997 - XII ZR 39/97, NJW-RR 1998, 572 - berufen, in der der Bundesgerichtshof ausgesprochen hat, dass die Stellung beschränkter Rechtsmittelanträge (in jenem Fall nur bezüglich der Klage) im Zweifel keinen Verzicht auf die Anfechtung des Urteils im Übrigen (in jenem Fall hinsichtlich der Widerklage) bedeute, wenn jedenfalls in der fristgemäß eingereichten Berufungsbegründung bereits solche Gründe angeführt seien, die auch den Widerklageantrag zu Fall zu bringen geeignet seien; dies gelte jedenfalls, wenn der ursprünglich nicht angegriffene Teil in der fristgemäß eingegangenen Berufungsbegründung lediglich keine Erwähnung gefunden hat.
  • OLG Dresden, 15.12.2020 - 4 U 524/19

    Geburtsklinik haftet für Behandlungsfehler eines Kooperationspartners bei der

    Eine nachträgliche Wiedereinbeziehung der binnen der Berufungsbegründungsfrist nicht angegriffenen Teile ist dann nicht möglich (vgl. OLG Celle, Urteil vom 13.06.2002 - 11 U 281/01 Rz. 22, 23 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.01.2001 - 8 W 630/2000, 8 W 630/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9877
OLG Stuttgart, 16.01.2001 - 8 W 630/2000, 8 W 630/00 (https://dejure.org/2001,9877)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.01.2001 - 8 W 630/2000, 8 W 630/00 (https://dejure.org/2001,9877)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Januar 2001 - 8 W 630/2000, 8 W 630/00 (https://dejure.org/2001,9877)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 2; ; ZVG §§ 83 ff.; ; ZVG § 100

  • rechtsportal.de

    WEG § 10 Abs. 2; ZVG §§ 83 ff. § 100
    Zuschlag, Stellplatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geht mit Zuschlag der Wohnung auch der Stellplatz über?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstreckung eines Zuschlagsbeschlusses bezüglich einer Eigentumswohnung auf zugewiesenen Stellplatz; Gegenstand einer Versteigerung und eines Zuschlags bei einer Zwangsversteigerung; Erforderlichkeit eines neuen selbständigen Beschwerdegrundes; Entstehen eines ...

Verfahrensgang

  • AG Esslingen - 1 K 141/99
  • LG Stuttgart - 10 T 349/00
  • OLG Stuttgart, 16.01.2001 - 8 W 630/2000, 8 W 630/00
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82

    Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.01.2001 - 8 W 630/00
    Auch ein nach § 10 Abs. 2 WEG "verdinglichtes Sondernutzungsrecht" ist nach einhelliger Meinung kein eigenständiges dingliches Recht, sondern "gehört" - wie auch der Text des Grundbuchs besagt - zum Inhalt des Sondereigentums (BGHZ 73, 145 = NJW 1979, 548; 91, 343 = NJW 1984, 2409; Weitnauer, WEG, 8. Aufl., Rn. 32 ff.; Bärmann/Pick, WEG, 7. Aufl., Rn. 4, 17 f.; Staudinger/Kreuzer, WEG, Rn. 74 ff., 87, je zu § 15 WEG; Bärmann/Seuß, Praxis des WE, 4. Aufl., Rn. 126 f.; Demharter, GBO, 23. Aufl., Anh. zu § 3, Rn. 20/20; Meikel/Ebeling, GBR, 8. Aufl., Bd. IV, Rn. 10, 27 bis 31 zu § 3 WGV; Stöber, ZVG, Handbuch, 7. Aufl., Rn. 396 a).
  • BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 112/93

    Bestimmung des Gegenstands eines Sondernutzungsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.01.2001 - 8 W 630/00
    Die Beschlagnahme eines Sondereigentums (§ 20 ZVG) erfasst ohne weiteres auch sämtliche Sondernutzungsrechte (Zeller/Stöber, Rn. 45.3 zu § 15 ZVG); ebenso erstreckt sich der Zuschlag von Rechts wegen auf die einem Wohnungseigentum zugeordneten Sondernutzungsrechte (vgl. BayObLG, Rpfl 1994, 294, 295).
  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.01.2001 - 8 W 630/00
    Auch ein nach § 10 Abs. 2 WEG "verdinglichtes Sondernutzungsrecht" ist nach einhelliger Meinung kein eigenständiges dingliches Recht, sondern "gehört" - wie auch der Text des Grundbuchs besagt - zum Inhalt des Sondereigentums (BGHZ 73, 145 = NJW 1979, 548; 91, 343 = NJW 1984, 2409; Weitnauer, WEG, 8. Aufl., Rn. 32 ff.; Bärmann/Pick, WEG, 7. Aufl., Rn. 4, 17 f.; Staudinger/Kreuzer, WEG, Rn. 74 ff., 87, je zu § 15 WEG; Bärmann/Seuß, Praxis des WE, 4. Aufl., Rn. 126 f.; Demharter, GBO, 23. Aufl., Anh. zu § 3, Rn. 20/20; Meikel/Ebeling, GBR, 8. Aufl., Bd. IV, Rn. 10, 27 bis 31 zu § 3 WGV; Stöber, ZVG, Handbuch, 7. Aufl., Rn. 396 a).
  • OLG Stuttgart, 15.04.2002 - 8 W 492/00

    Unpfändbarkeit des Rechts des teilenden Eigentümers zur Zuweisung von

    Dem gemäß hat der Senat durch Beschluss v. 16.1.2001 (8 W 630/2000) entschieden, dass sich der Zuschlag in der Zwangsversteigerung eines Wohnungseigentums zwingend auf das zugeordnete Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz erstreckt, auch wenn in der Grundstücksbeschreibung im Zuschlagsbeschluss der Stellplatz nicht gesondert neben dem Wohnungseigentum aufgeführt ist.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.06.2001 - 8 U 143/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11432
OLG Düsseldorf, 07.06.2001 - 8 U 143/00 (https://dejure.org/2001,11432)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.06.2001 - 8 U 143/00 (https://dejure.org/2001,11432)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juni 2001 - 8 U 143/00 (https://dejure.org/2001,11432)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Freistellung von Unterhaltsbelastungen durch ein behindertes Kind; Ärztlicher Behandlungsfehler; Genetischen Beratung; Pränataldiagnostik; Triple-Test; Down-Syndrom; Ultraschalluntersuchung; Fruchtwasseruntersuchung

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1; ; ZPO § 108 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzansprüche bei fehlerhafter pränataler Diagnostik

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.11.1993 - VI ZR 105/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Beratung,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2001 - 8 U 143/00
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1994, 788; NJW 1997, 1638) anerkannt, daß der Mutter und dem in den Schutzbereich des Vertrages insoweit einbezogenen Vater eines genetisch geschädigten Kindes ein Anspruch auf Freistellung von den Unterhaltsbelastungen zusteht, wenn infolge eines ärztlichen Versäumnisses bei der Beratung über eine mögliche erblich bedingte Behinderung ein Schwangerschaftsabbruch aus kindlicher Indikation unterblieben ist.
  • BGH, 04.03.1997 - VI ZR 354/95

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen eines ärztlichen Kunstfehlers;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2001 - 8 U 143/00
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1994, 788; NJW 1997, 1638) anerkannt, daß der Mutter und dem in den Schutzbereich des Vertrages insoweit einbezogenen Vater eines genetisch geschädigten Kindes ein Anspruch auf Freistellung von den Unterhaltsbelastungen zusteht, wenn infolge eines ärztlichen Versäumnisses bei der Beratung über eine mögliche erblich bedingte Behinderung ein Schwangerschaftsabbruch aus kindlicher Indikation unterblieben ist.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 15.02.2002 - 1 U 73/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16501
OLG Hamburg, 15.02.2002 - 1 U 73/00 (https://dejure.org/2002,16501)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.02.2002 - 1 U 73/00 (https://dejure.org/2002,16501)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. Februar 2002 - 1 U 73/00 (https://dejure.org/2002,16501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 839 852; BnotO § 19 Abs. 1 Satz 3
    Haftung des Notars bei Rangverlust einer Reallast

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.02.2002 - 1 U 73/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beginnt die Verjährungsfrist des § 852 BGB mit der Kenntnis des Betroffenen vom Eintritt eines Schadens zumindest dem Grunde nach, von seiner eigenen Schadensbetroffenheit und von der Person des Ersatzpflichtigen (vgl. BGH, NJW 1993, 648, 650; NJW 1996, 117 ).

    Ferner muss nicht feststehen, ob der Nachteil auf Dauer bestehen bleibt und damit endgültig wird (vgl. BGHZ 100, 228, 231; BGH, NJW 1993, 648, 650).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die grundbuchmäßige Rangverschlechterung als solche bereits als Eintritt eines Schadens anzusehen ist oder ob es sich zu diesem Zeitpunkt erst um die Gefährdung einer Rechtsposition handelt (vgl. zu dieser Rechtsproblematik insbesondere BGH, NJW 1993, 648, 650 m.w.N.).

  • BGH, 19.03.1991 - VI ZR 248/90

    Verjährung - Beginn der Frist - Beginn der Verjährung - Kenntnis der

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.02.2002 - 1 U 73/00
    Ausreichend für den Verjährungsbeginn ist insoweit, dass dem Kläger bzw. seinen anwaltlichen Vertretern die anspruchsbegründenden Tatsachen bekannt waren, nicht erforderlich ist, dass der Geschädigte die zutreffenden Schlüsse zieht (BGH, NJW 1991, 2351 ; NJW 1984, 661).
  • BGH, 23.03.1987 - II ZR 190/86

    Beginn der Verjährung einer Schadensersatzforderung gegen ein Vorstandsmitglied

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.02.2002 - 1 U 73/00
    Ferner muss nicht feststehen, ob der Nachteil auf Dauer bestehen bleibt und damit endgültig wird (vgl. BGHZ 100, 228, 231; BGH, NJW 1993, 648, 650).
  • BGH, 16.05.1989 - VI ZR 251/88

    Unterlassen der Prüfung von Krankenhausunterlagen auf ärztliche Behandlungsfehler

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.02.2002 - 1 U 73/00
    Dabei hat der Betroffene sich die Kenntnis seines Wissensvertreters zurechnen zu lassen, wozu auch der von ihm eingeschaltete Rechtsanwalt zählt (vgl. BGH, NJW 1989, 2323 m.w.N.).
  • BGH, 20.09.1983 - VI ZR 35/82

    Beginn der Verjährung des Arzthaftungsanspruchs

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.02.2002 - 1 U 73/00
    Ausreichend für den Verjährungsbeginn ist insoweit, dass dem Kläger bzw. seinen anwaltlichen Vertretern die anspruchsbegründenden Tatsachen bekannt waren, nicht erforderlich ist, dass der Geschädigte die zutreffenden Schlüsse zieht (BGH, NJW 1991, 2351 ; NJW 1984, 661).
  • BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94

    Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.02.2002 - 1 U 73/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beginnt die Verjährungsfrist des § 852 BGB mit der Kenntnis des Betroffenen vom Eintritt eines Schadens zumindest dem Grunde nach, von seiner eigenen Schadensbetroffenheit und von der Person des Ersatzpflichtigen (vgl. BGH, NJW 1993, 648, 650; NJW 1996, 117 ).
  • BGH, 03.06.1997 - VI ZR 71/96

    Beginn der Verjährung bei einer zunächst nicht vorhersehbaren Schadensfolge

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.02.2002 - 1 U 73/00
    Dabei ist Kenntnis vom Schaden nicht gleichbedeutend mit der Kenntnis von Umfang und Höhe des Schadens; es genügt, wenn der Verletzte davon Kenntnis erlangt, dass das haftungsbegründende Verhalten zu einem Schaden geführt hat, nicht erforderlich ist, dass der Betroffene den Schaden in seinen einzelnen Elementen und Ausprägungen überschaut (vgl. BGH, NJW 1997, 2448).
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