Rechtsprechung
OLG München, 27.05.1993 - 1 U 5787/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 9 O 8810/92
- OLG München, 27.05.1993 - 1 U 5787/92
- BGH, 30.06.1994 - III ZR 109/93
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 30.06.1994 - III ZR 109/93
Inkrafttreten einer Sanierungssatzung
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 27. Mai 1993 - 1 U 5787/92 - wird nicht angenommen. - VG Berlin, 08.07.2019 - 19 K 376.17
Aufhebung eines Bescheids über die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts
Das gilt insbesondere für den Fall, dass sich der Bescheid vom 18. März 1977 von Anfang an, d.h. schon zum Zeitpunkt seines Erlasses als rechtswidrig erweisen sollte und er mit Wirkung für die Vergangenheit (ex tunc) aufgehoben würde (vgl. allerdings zum Ausschluss jedenfalls von Amtshaftungsansprüchen aufgrund der Regelung in § 839 Abs. 3 BGB OLG München, Urteil vom 27. Mai 1993 - 1 U 5787/92 -, juris: kein Schadensersatzanspruch, wenn es der Grundstückskäufer schuldhaft versäumt hat, das Widerspruchsverfahren gegen den Vorkauf zu betreiben).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 20.12.1993 - 6 U 151/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sicherung einer Bahnschranke; Rotlichtverstoß; Augenblickversagen; Sichtbarkeit des Bahnübergangs; Verursacherbeitrag
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Kollision an einem ampelgeregelten Bahnübergang
Papierfundstellen
- NZV 1994, 437
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 13.11.2002 - 7 U 66/02
Einfamilienhausversicherung: Leistungspflicht nach Einbruchdiebstahl trotz …
Zwar sieht § 5 Nr. 1 EFH 97 die Vorlage der Stehlgutliste innerhalb von drei Tagen vor, um zum einen der Polizei eine gezielte und erfolgversprechende Fahndungsmöglichkeit nach den entwendeten Gegenständen zu eröffnen und zum anderen den eingetretenen Schaden frühzeitig festzulegen, um die Hemmschwelle für vorgetäuschte oder nachträglich aufgebauschte Schäden zu erhöhen (vgl. OLG Köln in r + s 200, 339), doch kann von einer vorsätzlichen Überschreitung dieser Frist nicht ausgegangen werden, weil auch der Hinweis auf die Geltung der EFH 97 nichts darüber besagt, ob der Kläger diese auf 13 Seiten klein gedruckten Bedingungen auch im einzelnen gelesen hat oder sie ihm sonst bekannt geworden waren (vgl. OLG Hamm in OLG-Report 1994, 198).
Rechtsprechung
OLG Celle, 16.02.1994 - 13 U 279/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Konkludente Abnahme durch Trinkgeld? (IBR 1994, 369)