Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.06.1995 - 21 U 18/95   

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https://dejure.org/1995,2471
OLG Düsseldorf, 27.06.1995 - 21 U 18/95 (https://dejure.org/1995,2471)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.1995 - 21 U 18/95 (https://dejure.org/1995,2471)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 1995 - 21 U 18/95 (https://dejure.org/1995,2471)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 795; AGBG §§ 9, 11 Nr. 15

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem Generalunternehmervertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterwerfungserklärung im Generalunternehmervertrag unwirksam! (IBR 1995, 418)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 148
  • BauR 1996, 143
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 197/00

    Generalunternehmervertrag und Vollstreckungsunterwerfungsklausel in AGB

    Die Klausel in einem formularmäßigen vom Auftragnehmer gestellten Generalunternehmervertrag, wonach sich der Auftraggeber wegen der ratenweise zu zahlenden Vergütung der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft und der Notar jederzeit vollstreckbare Ausfertigungen dieser Urkunde ohne besonderen Fälligkeitsnachweis erteilen kann, verstößt gegen §§ 9 und 11 Nr. 15 AGBG, da der Verzicht auf den Nachweis der Fälligkeit von der Regelung der §§ 726, 765 ZPO und von dem Grundgedanken des § 641 BGB zum Nachteil des Auftraggebers abweicht und diesen unangemessen benachteiligt (OLG Düsseldorf BauR 1996, 143; OLG Stuttgart OLGZ 1994, 101; OLG Nürnberg NJW-RR 1990, 1467; Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., 1999, Rdnr. 24).
  • OLG Köln, 13.02.1998 - 3 U 86/97

    Allgemeine Geschäftsbedingungen, notarielles Vertragsmuster,

    Nach alledem bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob der unter § 2 Nr. 3 Satz 2 des notariellen Vertrages geregelte Verzicht des Käufers auf den Fälligkeitsnachweis zu seinen Lasten eine gemäß § 11 Nr. 15 AGBG unzulässige Beweislastumkehr bedeutet (so OLG Nürnberg NJW-RR 90, 1467; OLG Düsseldorf Baurecht 96, 143; OLG Stuttgart NJW-RR 93, 1535; - a.M.: OLG Hamm DNotZ 93, 244 f; LG München II NJW-RR 90, 1465; OLG München NJW-RR 92, 125).
  • LG Duisburg, 17.09.2013 - 6 O 75/07

    Wirksamkeit einer Vollstreckungsunterwerfungserklärung in einem Bauträgervertrag;

    Mit dem Verzicht auf den Fälligkeitsnachweis in § 4 der notariellen Urkunde vom 29.09.2006 wird davon zu Lasten der Kläger abgesehen (so ausdrücklich OLG Düsseldorf, Urteil vom 27-06-1995 - 21 U 18/95 in NJW-RR 1996, 148).
  • OLG Köln, 15.05.1998 - 20 U 173/97

    Unterwerfungserklärung mit Ermächtigung zur Erteilung einer vollstreckbaren

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  • OLG München, 04.07.2000 - 28 U 2485/98

    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung bei Generalübernehmervertrag)

    Auf die Unterwerfungsklausel finden die Bestimmungen des AGB-Gesetzes Anwendung (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 148 = BauR 1996, 143 ; OLG Nürnberg, NJW-RR 1990, 1467 ; OLG Stuttgart, NJW-RR 1993, 1535).
  • OLG Zweibrücken, 12.04.1999 - 7 U 157/98

    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung im Bauträgervertrag

    Da es auch in dem hier zu entscheidenden Fall der Sache nach um die Vollstreckungsfähigkeit geht, die nach der Systematik der ZPO nur im Wege einer Vollstreckungsgegenklage beseitigt werden kann, und weil der Kläger im Hinblick auf §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO ein Urteil benötigt, das die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt, hält es das erkennende Gericht auch für die vorliegende Fallkonstellation für gerechtfertigt, die Unwirksamkeit des Vollstreckungstitels im Rahmen der prozessualen Gestaltungsklage entsprechend § 767 Abs. 1 ZPO geltend zu machen (ebenso: OLG Hamm v. 2.1.1995 - 17 U 143/93, BauR 1996, 141; OLG Düsseldorf v. 27.6.1995 - 21 U 18/95, OLGR Düsseldorf 1995, 247 = BauR 1996, 143).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.1997 - 23 U 129/96

    Zwangsvollstreckungsunterwerfung mit Nachweisverzicht im Bauträgervertrag

    Davon abweichende Beweislastverlagerungen auf den Schuldner verstoßen gegen § 11 Nr. 15 AGB-Gesetz, mögen sie sich auch Nr. 15 a oder Nr. 15 b nicht unmittelbar zukommen lassen (OLG Düsseldorf, 21. Zivilsenat, BauR 1996, S. 143, 144; Wolf in: Wolf u.a., AGB-Gesetz, 3. Aufl., § 11 Nr. 15, Rdnr. 24, m.w.N.; offen: BGH wie vor, S. 2161; a.A.: Heldrich, in: Palandt, BGB, 55. Aufl., § 11 AGB-Gesetz, Rdnr. 91 m.w.N.).
  • LG Köln, 05.03.1998 - 11 T 406/97

    Erteilung der Vollstreckungsklausel bei Nachweisverzicht

    Das OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 148 vertritt die Auffassung, die Vollstreckung aufgrund einer derartigen Erklärung des Erwerbers einer Immobilie sei unzulässig, weil - im Bereich von allgemeinen Geschäftsbedingungen - der Verzicht auf den Nachweis der Fälligkeit von den Vorschriften der §§ 726 und 795 ZPO zum Nachteil des Schuldners abweiche und dies gegen § 11 Nr. 15 AGB-Gesetz als dem Vertragspartner des Verwenders nachteilige anderweitige Regelung der Beweislast verstoße.
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Rechtsprechung
   OLG München, 26.01.1995 - 6 U 3331/94   

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https://dejure.org/1995,3819
OLG München, 26.01.1995 - 6 U 3331/94 (https://dejure.org/1995,3819)
OLG München, Entscheidung vom 26.01.1995 - 6 U 3331/94 (https://dejure.org/1995,3819)
OLG München, Entscheidung vom 26. Januar 1995 - 6 U 3331/94 (https://dejure.org/1995,3819)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der Ausstrahlung von Fernsehsendungen auf Gebiete außerhalb des zulässigen Sendegebiets; Schadensersatzanspruch neben Unterlassungsanspruch; Rechtsinhaberschaft an Fernsehrechten; Zeichnungsberechtigung eines Zeugen; Aufführungen oder Vergabe ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 169
  • GRUR 1995, 835
  • GRUR 1996, 80
  • ZUM 1995, 792
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 88/95

    "Spielbankaffaire"; Geltendmachung einer ausschließlichen urheberrechtlichen

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen und die Beklagte auf die Anschlußberufung der Klägerin verurteilt, an diese weitere 15.000,00 DM nebst Zinsen zu bezahlen (OLG München ZUM 1995, 792).
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   OLG Rostock, 19.07.1995 - 2 U 98/94   

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https://dejure.org/1995,8204
OLG Rostock, 19.07.1995 - 2 U 98/94 (https://dejure.org/1995,8204)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19.07.1995 - 2 U 98/94 (https://dejure.org/1995,8204)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19. Juli 1995 - 2 U 98/94 (https://dejure.org/1995,8204)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Das Verbot unsachlicher, lediglich an unterbewusste Assoziationen emotional appellierender Werbung; Sachinformationen über Preise, Qualität und Mindestliefermengen in einer Werbung; Hinweis auf deutsche Ware in einer Werbung; Hinweis auf die Herkunft einer Ware in einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UWG § 1 § 3
    Sittenwidrigkeit der Werbung mit "deutscher Ware" im Brennstoffhandel

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

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Rechtsprechung
   OLG München, 25.09.1995 - 12 WF 986/95   

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https://dejure.org/1995,9079
OLG München, 25.09.1995 - 12 WF 986/95 (https://dejure.org/1995,9079)
OLG München, Entscheidung vom 25.09.1995 - 12 WF 986/95 (https://dejure.org/1995,9079)
OLG München, Entscheidung vom 25. September 1995 - 12 WF 986/95 (https://dejure.org/1995,9079)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 418
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Rostock, 31.01.2003 - 10 WF 146/02

    Keiner Zurückweisung des Prozesskostenhilfeantrags einer noch nicht anwaltlich

    Zu Recht ist- die Antragsgegnerin der Ansicht, daß ohne einen Hinweis des Gerichts auf die fehlenden Unterlagen zum Prozeßkostenhilfeantrag eine Zurückweisung dieses Antrages nicht erfolgen darf (vgl. OLG München FamRZ 1996, 418; Anmerkung zur Entscheidung des OVG Hamburg vom 17.6.1991, FamRZ 1992, 79, 80; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 117 Rn. 35).
  • OLG Hamm, 11.05.1999 - 3 UF 124/98
    Ein Parallelverfahren, aus dem das Familiengericht sich hinreichende Kenntnis über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Klägerin hätte verschaffen können (vgl. OLG Hamm FamRZ 1998, 1605 und OLG München FamRZ 1996 418), war nicht anhängig.
  • OLG Hamm, 16.05.2023 - 4 WF 48/23

    Anforderungen an die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe bei Anhängigkeit

    In jedem Fall genügt die Bezugnahme auf ein in einem anderen Verfahren eingereichtes Formular nur dann, wenn das Verfahren bei demselben Gericht anhängig ist und zusätzlich die ausdrückliche Erklärung abgegeben wird, dass sich an den Verhältnissen nichts geändert hat (vgl. OLG München, Beschluss vom 25. September 1995 - 12 WF 986/95 - juris Rn. 7; Zöller/Schultzky, aaO, § 117 Rn. 22).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.03.2020 - 1 Ta 17/20

    Prozesskostenhilfe, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

    Weitergehend hat es das OLG München für zulässig gehalten, wenn in einem solchen Fall auf ein in einem anderen, bei dem entscheidenden Gericht anhängigen Verfahren vorgelegtes Gesuch Bezug genommen und die Erklärung abgegeben wird, dass sich an diesen Verhältnissen nichts geändert habe (Beschluss vom 25.09.1995 - 12 WF 986/95 - Juris, Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 18.11.2002 - 16 WF 137/02

    Nimmt eine Partei in einem Prozesskostenhilfeantrag Bezug auf die in einem

    Das Amtsgericht hat dies jedoch zu Unrecht beanstandet, denn auch eine Bezugnahme auf Unterlagen, die in einem anderen Prozess vorgelegt worden sind, reicht aus (vgl. Zöller/Philippi, ZPO-Kommentar, 23 .Aufl., § 117 Rn. 16; OLG München, FamRZ 1996, 418 und OLG Hamm in FamRZ 1998, 1605, jeweils zur Frage der Verjährungsunterbrechung durch einen Prozesskostenhilfeantrag; s.a. BGH NJW-RR 1993, 451 zur Bezugnahme auf einen Antrag in erster Instanz).
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