Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 22.06.1995 | OLG München, 12.01.1995

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.09.1995 - 20 W 551/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2562
OLG Frankfurt, 07.09.1995 - 20 W 551/94 (https://dejure.org/1995,2562)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.09.1995 - 20 W 551/94 (https://dejure.org/1995,2562)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. September 1995 - 20 W 551/94 (https://dejure.org/1995,2562)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2562) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbunwürdigkeitserklärung des Vaters; Hypothetischer Wille des Erblassers, wenn er bei seiner letztwilligen Verfügung die künftige Entwicklung vorausschauend in Betracht gezogen hätte; Aufhebung der Vorentscheidung durch das Landgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157 § 2265 § 2339 Abs. 1 Nr. 1 § 2334
    Ersatzerbfolge bei Erbunwürdigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 261
  • FamRZ 1996, 829
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/10

    Ehegattentestament: Entfallende Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung

    aa) Dabei ist zunächst zu prüfen, ob die Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihnen eingesetzten Erben tatsächlich gedacht haben und was sie für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt haben (OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f. OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 21 W 81/12

    Testament: Auslegung, ob Abkömmlinge des Bedachten als Ersatzerben berufen sind

    Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (vgl. OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830).
  • OLG München, 06.07.2006 - 31 Wx 35/06

    Hypothetischer Willen zur Ersatzberufung der Kinder des eingesetzten Verwandten

    Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2011 - 20 W 350/10

    Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments im Hinblick auf eine

    55 Bereits aufgrund dieser Erwägungen muss davon ausgegangen werden, dass die Eheleute in ihrem Testament vom 04.10.1979 die Ersatzerbenfolge nicht entgegen der gesetzlichen Vermutung des § 2097 BGB auf den Fall des Vorversterbens begrenzen wollten, sie vielmehr für den Fall, dass sie auch vorausschauend in Betracht gezogen hätten, dass ein Nacherbe das Erbe ausschlagen könnte, vermutlich auch in diesem Fall die Ersatzerbenfolge gewollt hätten (vgl. insoweit Beschluss des erkennenden Senats vom 07.09.1995, Az. 20 W 551/94, in ZEV 1995, 457ff, 458), kam es auf eine Anhörung der von den Beteiligten zu 6) und 7) für diese Auslegung benannten Zeugen nicht mehr an.
  • OLG Frankfurt, 02.07.1997 - 20 W 193/95

    Entziehung des Pflichtteils wegen Führens eines ehrlosen Lebenswandels; Widerrruf

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • KG, 17.01.2020 - 6 W 58/19

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Nachlassgerichts

    Vielmehr ist es der richterlichen Feststellung und Auslegung überlassen, ob sich ein Wille des Erblassers zur Berufung der Abkömmlinge des eingesetzten, aber weggefallenen Erben zu dessen Ersatzerben feststellen lässt und ob dieser Erblasserwille wenigstens andeutungsweise in dem Testament Ausdruck gefunden hat (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.09.1995 zu 20 W 551/94, zitiert nach juris, dort Rdz. 15 m.w.N.).
  • BayObLG, 24.03.1999 - 1Z BR 33/99

    Auslegung eines Erbvertrages

    Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat, und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f. und OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830).

    Insbesondere in der Einsetzung des Ehegatten ist häufig die Einsetzung von dessen Abkömmlingen (d.h. der Stiefkinder des Erblassers) zu Ersatzerben gesehen worden (KG MDR 1954, 39; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830; vgl. auch BayObLGZ 1988, 165/170).

  • BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 73/04

    Testierfähigkeit bei vaskulärer Demenz - ergänzende Testamentsauslegung bei

    Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich und mutmaßlich gewollt hat (OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830).
  • OLG Frankfurt, 11.09.2015 - 21 W 55/15

    Auslegung eines Testaments mit Ersatzschlusserbenregelung

    Hierfür ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829, 830).
  • BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04

    Erbeinsetzung des nichtehelichen Sohnes des Ehemannes der Erblasserin -

    Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (OLG Hamm, FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830).
  • BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00

    Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge bei gewillkürter Erbfolge

  • BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99

    Auslegung eines Testaments

  • KG, 22.06.2020 - 19 W 91/19

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich einer Erbeinsetzung und der Berufung

  • BayObLG, 08.02.1996 - 1Z BR 157/95

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • OLG München, 05.11.2013 - 31 Wx 255/13

    Auslegung eines Testaments - Belohnung für geleistete Dienste

  • AG Hamburg-Wandsbek, 17.05.2018 - 709 VI 2263/17

    Erbscheinsverfahren: Formgültigkeit und Auslegung eines vor dem Anwendungsbeginn

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.06.1995 - 10 U 133/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3122
OLG Düsseldorf, 22.06.1995 - 10 U 133/94 (https://dejure.org/1995,3122)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.06.1995 - 10 U 133/94 (https://dejure.org/1995,3122)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juni 1995 - 10 U 133/94 (https://dejure.org/1995,3122)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,3122) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 276, 277; StVO §§ 3, 41 Zeichen 265
    Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe als Fall groben Verschuldens

  • rechtsportal.de

    BGB § 277
    Nichtbeachtung der Fahrzeughöhe und der Durchfahrtshöhe einer Brücke als grobe Fahrlässigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 1122
  • VersR 1977, 77
  • VersR 1997, 77
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 13.01.1982 - 2 U 77/81

    Lkw; Vermietung; Formular; AGB; Haftung; Durchfahrtshöhe; Brücke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.1995 - 10 U 133/94
    Hinzu kommt vielmehr, daß nach dem Ergebnis der erstinstanzlichen Beweisaufnahme - anders als in dem vom OLG Köln (OLGZ 82, 371 ff.) entschiedenen Fall - durch Aufkleber im Fahrzeuginneren ausdrücklich die Fahrzeughöhe ausgewiesen und mangels gegenteiliger Anhaltspunkte die Durchfahrtshöhe der Brücke durch das Zeichen 265 zu § 41 StVO gekennzeichnet war.
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2002 - 10 U 13/01

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Schadens durch den Mieter eines

    Dabei ist auch subjektiven Umständen in der Weise Rechnung zu tragen, dass dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (vgl. z.B. Senat VersR 1997, 77 = MDR 1995, 1122; Senat BB 1997, 702 = ZMR 1997, 141 = DWW 1997, 148; Senat ZMR 1997, 228 = NJWEMietR 1997, 152 = DWW 1998, 51; Senat ZMR 2000, 174; Senatsurteil vom 6.12.2001 in Sachen 10 U 123/00, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch OLG Köln OLGZ 82, 371; Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 277 BGB, Rdn. 2 und Riedmaier "Zur groben Fahrlässigkeit im Straßenverkehr" VersR 1981, 10).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 10 U 184/01

    Grobe Fahrlässigkeit bei einem Auffahrunfall

    Dabei ist auch subjektiven Umständen in der Weise Rechnung zu tragen, dass dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (vgl. z.B. Senat VersR 1997, 77 = MDR 1995, 1122; Senat BB 1997, 702 = ZMR 1997, 141 = DWW 1997, 148; Senat ZMR 1997, 228 = NJWE MietR 1997, 152 = DWW 1998, 51; Senat ZMR 2000, 174; Senatsurteil vom 6.12.2001 in Sachen 10 U 123/00, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch OLG Köln OLGZ 82, 371; Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 277 BGB, Rdn. 2 und Riedmaier "Zur groben Fahrlässigkeit im Straßenverkehr" VersR 1981, 10).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2001 - 10 U 123/00

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Beschädigung eines Fahrzeugs bei Nichtbeachten

    Allerdings hat der Senat mit Urteil vom 22.6.1995 (VersR 1997, 77 = MDR 1995, 1122), worauf die Klägerin zu Recht hinweist (Bl. 147 d.A.), das Vorliegen grober Fahrlässigkeit für den Fall angenommen, dass der Fahrer eines Mietfahrzeugs mit beträchtlicher Geschwindigkeit unter Missachtung der Fahrzeughöhe den Versuch unternommen hat, eine Eisenbahnbrücke zu passieren.
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2003 - 1 U 209/02

    Zum Anspruch auf Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs wegen "Motormängeln"

    Dagegen folgt der 22. Zivilsenat des OLG Düsseldorf der Rechtsprechung des BGH (vgl. OLG-Report 1995, 272, NJW-RR 1997, 431).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 10 U 47/99

    Grob fahrlässige Beschädigung eines gemieteten Fahrzeugs

    Ein von der Klägerin zu beweisendes grob fahrlässiges Verhalten des Beklagten setzt eine besonders schwerwiegende Verletzung der verkehrserforderlichen Sorgfalt voraus und kann daher nur dann angenommen werden, wenn feststeht, daß einfachste, ganz naheliegende Erwägungen nicht angestellt wurden oder das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte, wobei auch subjektive Umstände in der Weise zu berücksichtigen sind, daß dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (vgl. Senat MDR 1995, 1122, BB 1997, 702 = ZMR 1997, 141 = DWW 1997, 148 und ZMR 1997, 228 = NJWE MietR 1997, 152 = DWW 1998, 51, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.1997 - 10 U 33/96

    Gewerberaummietvertrag; stillschweigende Haftungsbeschränkung des Mieters bei

    Ein derartiges grob fahrlässiges Verhalten ist nämlich nur dann gegeben, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, wenn also einfachste, ganz naheliegende Erwägungen nicht angestellt worden sind oder das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem ohne weiteres einleuchten mußte, wobei auch subjektive Umstände in der Weise zu berücksichtigen sind, daß dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (vgl. z.B. die Nachweise bei Palandt/Heinrichs, 56. Aufl., § 277 BGB, Rdn. 2 sowie Senat MDR 1995, 1122 mit weiteren Fundstellen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 12.01.1995 - 6 U 2655/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9415
OLG München, 12.01.1995 - 6 U 2655/94 (https://dejure.org/1995,9415)
OLG München, Entscheidung vom 12.01.1995 - 6 U 2655/94 (https://dejure.org/1995,9415)
OLG München, Entscheidung vom 12. Januar 1995 - 6 U 2655/94 (https://dejure.org/1995,9415)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,9415) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München I - 21 O 14507/93
  • OLG München, 12.01.1995 - 6 U 2655/94

Papierfundstellen

  • GRUR 1996, 144
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht