Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 17.02.1995

Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.08.1994 - 1 W 48/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4830
OLG Köln, 29.08.1994 - 1 W 48/94 (https://dejure.org/1994,4830)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.08.1994 - 1 W 48/94 (https://dejure.org/1994,4830)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. August 1994 - 1 W 48/94 (https://dejure.org/1994,4830)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.10.1994 - 2 C 8.93

    Beamtenversorgung - Anrechnung der Sozialversicherungsrente - Ruhensregelung -

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.1994 - 1 W 48/94
    Durch ein am 9. Juli 1993 verkündetes Urteil des Amtsgerichts Siegburg - 2 C 8/93 - wurde die Beklagte zur Herausgabe des Hausgrundstücks W. 24 in L. verurteilt.

    Durch Beschluß vom 18. Mai 1994 - 2 C 8/93 - hat das Amtsgericht Siegburg unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags der Beklagten die Räumungsfrist um drei Monate bis zum 31. August 1994 verlängert.

  • OLG Zweibrücken, 10.06.1992 - 3 W 123/92
    Auszug aus OLG Köln, 29.08.1994 - 1 W 48/94
    Diese Vorschrift greift jedoch für das Verfahren auf Gewährung einer Räumungsfrist nach § 721 ZPO nicht ein (allgemeine Auffassung, vgl. OLG München MDR 1992, 516; OLG Zweibrücken MDR 1992, 1081, 1082; Zöller/Stöber, 18. Auflage § 721 Rdnr. 9 m.w.N.).

    Zudem ergibt sich aus § 751 ZPO, daß der Ablauf der Räumungsfrist eine förmliche Voraussetzung der Zwangsvollstreckung ist, nicht dagegen ein Akt der Zwangsvollstreckung selbst (vgl. OLG Zweibrücken MDR 1992, 1081, 1082).

  • OLG München, 26.11.1991 - 21 W 2750/91

    Räumungsfrist; Verfahren; Rechtsbehelfe

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.1994 - 1 W 48/94
    Diese Vorschrift greift jedoch für das Verfahren auf Gewährung einer Räumungsfrist nach § 721 ZPO nicht ein (allgemeine Auffassung, vgl. OLG München MDR 1992, 516; OLG Zweibrücken MDR 1992, 1081, 1082; Zöller/Stöber, 18. Auflage § 721 Rdnr. 9 m.w.N.).
  • OLG Köln, 05.06.2002 - 5 U 267/01

    Direktversicherung unpfändbar

    Allerdings bedarf es einer abschließenden Entscheidung nicht, denn nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung und insgesamt ganz überwiegender Auffassung muss (und soll) es nicht zu einem klageabweisenden Prozessurteil kommen, wenn die Klage bereits in der Sache abweisungsreif ist (BGHZ 12, 316; NJW 1978, 2031; OLG Köln OLGR 95, 62; Zöller-Greger § 256 Rn. 7 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 04.12.2001 - 9 U 102/01

    Schadensersatzpflicht eines Eigentümers durch Verletzung der

    Es kann deshalb dahinstehen, ob - wie das Landgericht angenommen hat - das von § 256 ZPO geforderte Feststellungsinteresse besteht (st. Rspr.: BGHZ 12, 316; NJW 1978, 2031; OLG Köln OLGR 1995, 62).
  • OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 77/99

    Gebäude- und Geschäftsversicherung - Sturmschaden - Leistungsfreiheit des

    Ob der Kläger, dem - soweit ersichtlich - bisher keine Kosten der Schadenermittlung und -feststellung erwachsen sind, gleichwohl ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung seines Erstattungsanspruchs hat, weil die Beklagte sein Recht ernstlich bestreitet (BGH NJW 1986, 2507; Zöller/Greger, ZPO, 2l. Aufl., § 256 Rn. 7) und möglicherweise mit hinreichender Wahrscheinlichkeit künftig ein Schaden eintreten wird (BGH NJW 1996, 1062, 1063; NJW 1993, 648, 654; Zöller/Greger, a.a.O., § 256 Rn. 8 b), kann hier dahinstehen, da das Feststellungsinteresse eine echte Prozeßvoraussetzung nur bei einer begründeten Klage ist (OLG Köln, OLGR 1995, 62, 63; Zöller/Greger, a.a.O., § 256 Rn 7).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.02.1995 - 24 U 252/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12516
OLG Frankfurt, 17.02.1995 - 24 U 252/93 (https://dejure.org/1995,12516)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.02.1995 - 24 U 252/93 (https://dejure.org/1995,12516)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Februar 1995 - 24 U 252/93 (https://dejure.org/1995,12516)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; ABK § 13
    Diebstahl eines aus Neuteilen zusammengebauten Kfz in Berlin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 655
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.12.1983 - II ZR 252/82

    Freistellung eines ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieds von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.1995 - 24 U 252/93
    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders schweren Maß verletzt, wer einfachste, naheliegende "Sicherungserwägungen" nicht angestellt und das nicht beachtet hat, was unter den gegebenen Umständen jedem (auch nur annähernd) vernünftigen Menschen einleuchten mußte (BGHZ 89, 153 (161) = VersR 1984, 281 (283); BGH VersR 66, 1150); maßgebend sind neben den äußeren, objektiven Umständen auch die persönlichen subjektiven Einsichten und Einsichtsmöglichkeiten des einzelnen (BGH VersR 1988, 474 = NJW 88, 1265; 89, 760 = NJW-RR 89, 991).
  • BGH, 17.10.1966 - II ZR 123/64

    Anforderungen an grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.1995 - 24 U 252/93
    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders schweren Maß verletzt, wer einfachste, naheliegende "Sicherungserwägungen" nicht angestellt und das nicht beachtet hat, was unter den gegebenen Umständen jedem (auch nur annähernd) vernünftigen Menschen einleuchten mußte (BGHZ 89, 153 (161) = VersR 1984, 281 (283); BGH VersR 66, 1150); maßgebend sind neben den äußeren, objektiven Umständen auch die persönlichen subjektiven Einsichten und Einsichtsmöglichkeiten des einzelnen (BGH VersR 1988, 474 = NJW 88, 1265; 89, 760 = NJW-RR 89, 991).
  • BGH, 12.01.1988 - VI ZR 158/87

    Objektive und subjektive Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Mitnahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.1995 - 24 U 252/93
    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders schweren Maß verletzt, wer einfachste, naheliegende "Sicherungserwägungen" nicht angestellt und das nicht beachtet hat, was unter den gegebenen Umständen jedem (auch nur annähernd) vernünftigen Menschen einleuchten mußte (BGHZ 89, 153 (161) = VersR 1984, 281 (283); BGH VersR 66, 1150); maßgebend sind neben den äußeren, objektiven Umständen auch die persönlichen subjektiven Einsichten und Einsichtsmöglichkeiten des einzelnen (BGH VersR 1988, 474 = NJW 88, 1265; 89, 760 = NJW-RR 89, 991).
  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 2/87

    Haftung für unsachgemäße Lagerung von Flaschenwein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.1995 - 24 U 252/93
    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders schweren Maß verletzt, wer einfachste, naheliegende "Sicherungserwägungen" nicht angestellt und das nicht beachtet hat, was unter den gegebenen Umständen jedem (auch nur annähernd) vernünftigen Menschen einleuchten mußte (BGHZ 89, 153 (161) = VersR 1984, 281 (283); BGH VersR 66, 1150); maßgebend sind neben den äußeren, objektiven Umständen auch die persönlichen subjektiven Einsichten und Einsichtsmöglichkeiten des einzelnen (BGH VersR 1988, 474 = NJW 88, 1265; 89, 760 = NJW-RR 89, 991).
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