Rechtsprechung
OLG Köln, 29.08.1994 - 1 W 48/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 568 Abs. 2 Satz 1 § 721 Abs. 3 § 793 Abs. 2
Keine weitere Beschwerde gegen Verlängerung einer Räumungsfrist Zwangsvollstreckung - Räumung; Frist; Verlängerung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 21.07.1994 - 6 T 119/94
- OLG Köln, 29.08.1994 - 1 W 48/94
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.10.1994 - 2 C 8.93
Beamtenversorgung - Anrechnung der Sozialversicherungsrente - Ruhensregelung - …
Auszug aus OLG Köln, 29.08.1994 - 1 W 48/94
Durch ein am 9. Juli 1993 verkündetes Urteil des Amtsgerichts Siegburg - 2 C 8/93 - wurde die Beklagte zur Herausgabe des Hausgrundstücks W. 24 in L. verurteilt.Durch Beschluß vom 18. Mai 1994 - 2 C 8/93 - hat das Amtsgericht Siegburg unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags der Beklagten die Räumungsfrist um drei Monate bis zum 31. August 1994 verlängert.
- OLG Zweibrücken, 10.06.1992 - 3 W 123/92
Auszug aus OLG Köln, 29.08.1994 - 1 W 48/94
Diese Vorschrift greift jedoch für das Verfahren auf Gewährung einer Räumungsfrist nach § 721 ZPO nicht ein (allgemeine Auffassung, vgl. OLG München MDR 1992, 516; OLG Zweibrücken MDR 1992, 1081, 1082;… Zöller/Stöber, 18. Auflage § 721 Rdnr. 9 m.w.N.).Zudem ergibt sich aus § 751 ZPO, daß der Ablauf der Räumungsfrist eine förmliche Voraussetzung der Zwangsvollstreckung ist, nicht dagegen ein Akt der Zwangsvollstreckung selbst (vgl. OLG Zweibrücken MDR 1992, 1081, 1082).
- OLG München, 26.11.1991 - 21 W 2750/91
Räumungsfrist; Verfahren; Rechtsbehelfe
Auszug aus OLG Köln, 29.08.1994 - 1 W 48/94
Diese Vorschrift greift jedoch für das Verfahren auf Gewährung einer Räumungsfrist nach § 721 ZPO nicht ein (allgemeine Auffassung, vgl. OLG München MDR 1992, 516; OLG Zweibrücken MDR 1992, 1081, 1082;… Zöller/Stöber, 18. Auflage § 721 Rdnr. 9 m.w.N.).
- OLG Köln, 05.06.2002 - 5 U 267/01
Direktversicherung unpfändbar
Allerdings bedarf es einer abschließenden Entscheidung nicht, denn nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung und insgesamt ganz überwiegender Auffassung muss (und soll) es nicht zu einem klageabweisenden Prozessurteil kommen, wenn die Klage bereits in der Sache abweisungsreif ist (BGHZ 12, 316; NJW 1978, 2031; OLG Köln OLGR 95, 62;… Zöller-Greger § 256 Rn. 7 m.w.N.). - OLG Hamm, 04.12.2001 - 9 U 102/01
Schadensersatzpflicht eines Eigentümers durch Verletzung der …
Es kann deshalb dahinstehen, ob - wie das Landgericht angenommen hat - das von § 256 ZPO geforderte Feststellungsinteresse besteht (st. Rspr.: BGHZ 12, 316; NJW 1978, 2031; OLG Köln OLGR 1995, 62). - OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 77/99
Gebäude- und Geschäftsversicherung - Sturmschaden - Leistungsfreiheit des …
Ob der Kläger, dem - soweit ersichtlich - bisher keine Kosten der Schadenermittlung und -feststellung erwachsen sind, gleichwohl ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung seines Erstattungsanspruchs hat, weil die Beklagte sein Recht ernstlich bestreitet (BGH NJW 1986, 2507;… Zöller/Greger, ZPO, 2l. Aufl., § 256 Rn. 7) und möglicherweise mit hinreichender Wahrscheinlichkeit künftig ein Schaden eintreten wird (BGH NJW 1996, 1062, 1063; NJW 1993, 648, 654;… Zöller/Greger, a.a.O., § 256 Rn. 8 b), kann hier dahinstehen, da das Feststellungsinteresse eine echte Prozeßvoraussetzung nur bei einer begründeten Klage ist (OLG Köln, OLGR 1995, 62, 63;… Zöller/Greger, a.a.O., § 256 Rn 7).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 17.02.1995 - 24 U 252/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 61; ABK § 13
Diebstahl eines aus Neuteilen zusammengebauten Kfz in Berlin - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
AKB § 13; VVG § 61
Papierfundstellen
- VersR 1995, 655
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.12.1983 - II ZR 252/82
Freistellung eines ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieds von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.1995 - 24 U 252/93
Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders schweren Maß verletzt, wer einfachste, naheliegende "Sicherungserwägungen" nicht angestellt und das nicht beachtet hat, was unter den gegebenen Umständen jedem (auch nur annähernd) vernünftigen Menschen einleuchten mußte (BGHZ 89, 153 (161) = VersR 1984, 281 (283); BGH VersR 66, 1150); maßgebend sind neben den äußeren, objektiven Umständen auch die persönlichen subjektiven Einsichten und Einsichtsmöglichkeiten des einzelnen (BGH VersR 1988, 474 = NJW 88, 1265; 89, 760 = NJW-RR 89, 991). - BGH, 17.10.1966 - II ZR 123/64
Anforderungen an grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.1995 - 24 U 252/93
Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders schweren Maß verletzt, wer einfachste, naheliegende "Sicherungserwägungen" nicht angestellt und das nicht beachtet hat, was unter den gegebenen Umständen jedem (auch nur annähernd) vernünftigen Menschen einleuchten mußte (BGHZ 89, 153 (161) = VersR 1984, 281 (283); BGH VersR 66, 1150); maßgebend sind neben den äußeren, objektiven Umständen auch die persönlichen subjektiven Einsichten und Einsichtsmöglichkeiten des einzelnen (BGH VersR 1988, 474 = NJW 88, 1265; 89, 760 = NJW-RR 89, 991). - BGH, 12.01.1988 - VI ZR 158/87
Objektive und subjektive Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Mitnahme …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.1995 - 24 U 252/93
Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders schweren Maß verletzt, wer einfachste, naheliegende "Sicherungserwägungen" nicht angestellt und das nicht beachtet hat, was unter den gegebenen Umständen jedem (auch nur annähernd) vernünftigen Menschen einleuchten mußte (BGHZ 89, 153 (161) = VersR 1984, 281 (283); BGH VersR 66, 1150); maßgebend sind neben den äußeren, objektiven Umständen auch die persönlichen subjektiven Einsichten und Einsichtsmöglichkeiten des einzelnen (BGH VersR 1988, 474 = NJW 88, 1265; 89, 760 = NJW-RR 89, 991). - BGH, 30.03.1989 - I ZR 2/87
Haftung für unsachgemäße Lagerung von Flaschenwein
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.1995 - 24 U 252/93
Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders schweren Maß verletzt, wer einfachste, naheliegende "Sicherungserwägungen" nicht angestellt und das nicht beachtet hat, was unter den gegebenen Umständen jedem (auch nur annähernd) vernünftigen Menschen einleuchten mußte (BGHZ 89, 153 (161) = VersR 1984, 281 (283); BGH VersR 66, 1150); maßgebend sind neben den äußeren, objektiven Umständen auch die persönlichen subjektiven Einsichten und Einsichtsmöglichkeiten des einzelnen (BGH VersR 1988, 474 = NJW 88, 1265; 89, 760 = NJW-RR 89, 991).
- OLG Nürnberg, 07.03.1996 - 8 U 3803/95
Grob fahrlässiger Sorgfaltsverstoß in der Hausratversicherung
Der Versicherungsnehmer muß deshalb bereits einfachste, naheliegende Sicherungserwägungen nicht angestellt und das nicht beachtet haben, was unter den gegebenen Umständen jedem vernünftigen Menschen einleuchten mußte (vgl. OLG Frankfurt VersR 1995, 655 ). - OLG Hamm, 24.06.1998 - 20 U 32/98 Es kann nämlich nicht festgestellt werden, daß dies für den Versicherungsfall kausal würde (s. dazu u.a.: Senat VersR 1993, 220 ; VersR 1987, 605 ; VersR 1983, 229 und VersR 1982, 995 ; OLG Bamberg VersR 1996, 969 und OLG Frankfurt/a.M. VersR 1995, 655 ).