Weitere Entscheidung unten: OLG München, 24.01.1997

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.02.1997 - 22 U 188/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6323
OLG Düsseldorf, 28.02.1997 - 22 U 188/96 (https://dejure.org/1997,6323)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.02.1997 - 22 U 188/96 (https://dejure.org/1997,6323)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Februar 1997 - 22 U 188/96 (https://dejure.org/1997,6323)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt eine ernstliche und endgültige Erfüllungsverweigerung vor? (IBR 1997, 333)

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 13 O 95/95
  • OLG Düsseldorf, 28.02.1997 - 22 U 188/96
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 120/98

    Voraussetzungen der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Werkvertrag

    Eine ernstliche und endgültige Erfüllungsverweigerung, die eine Nachfristsetzung gemäß § 634 Abs. 1 Nr. 1 BGB entbehrlich macht, kann deshalb nicht angenommen werden, solange nicht auszuschließen ist, daß der Schuldner aufgrund einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung doch noch erfüllt hätte, um einen drohenden hohen Schaden zu vermeiden (BGH a. a. O.; Senatsurteil vom 28.02.1997 - 22 U 188/96 - OLGR 1997, 121).
  • OLG Dresden, 24.08.2016 - 1 U 854/14

    Auftragnehmer fordert Vergütung: Auftraggeber kann mit Vorschussanspruch

    Eine ernstliche und endgültige Erfüllungsverweigerung, die eine Nachfristsetzung gemäß § 634 Abs. 1 Nr. 1 BGB entbehrlich macht, kann deshalb nicht angenommen werden, solange nicht auszuschließen ist, dass der Schuldner aufgrund einer Fristsetzung mit einer Ablehnungsandrohung doch noch erfüllt hätte, um einen drohenden hohen Schaden zu vermeiden (BGH, Urt. v. 5.12.2002, Az: VII ZR 360/01, NJW 2003, 580; OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.02.1997, Az: 22 U 188/96, OLGR 1997, 121).
  • KG, 17.09.2013 - 27 U 160/11

    Schadensersatzklage des Wohnungseigentumserwerbers gegen eine

    Eine ernstliche und endgültige Erfüllungsverweigerung, die eine Nachfristsetzung gem. § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB entbehrlich macht, kann deshalb nicht angenommen werden, solange nicht auszuschließen ist, dass der Schuldner aufgrund einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung doch noch erfüllt hätte, um einen drohenden hohen Schaden zu vermeiden (BGHZ 104, 6 = NJW 1988, 1778 = LM § 209 BGB Nr. 61; BGH, Urt. v. 28.2.1997 - 22 U 188/96 = OLG-Report 1997, 121).
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Rechtsprechung
   OLG München, 24.01.1997 - 21 U 3648/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,12960
OLG München, 24.01.1997 - 21 U 3648/96 (https://dejure.org/1997,12960)
OLG München, Entscheidung vom 24.01.1997 - 21 U 3648/96 (https://dejure.org/1997,12960)
OLG München, Entscheidung vom 24. Januar 1997 - 21 U 3648/96 (https://dejure.org/1997,12960)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    AGBG §§ 3 9; BGB §§ 39 313
    Formbedürftigkeit der Einräumung von Ankaufsrechten an Kleingartengrundstücken

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München II - 5 O 4429/95
  • OLG München, 24.01.1997 - 21 U 3648/96
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus OLG München, 24.01.1997 - 21 U 3648/96
    § 1 Abs. 1 AGBG kann erfüllt sein, wenn der Notar im Auftrag einer Partei ein Formular entwickelt oder wenn die Partei sich der vorformulierten Klausel "gleichsam mittelbar" bedient; dafür spricht bei Regelungen, die einseitig auf die Interessen einer Partei abstellen, eine tatsächliche Vermutung (BGHZ 118, 229/239 f.; Palandt/Heinrichs aaO. § 1 AGBG Rdnr. 8 m.w.N.).
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