Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.01.1998 - 16 U 72/97   

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https://dejure.org/1998,3285
OLG Köln, 12.01.1998 - 16 U 72/97 (https://dejure.org/1998,3285)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.01.1998 - 16 U 72/97 (https://dejure.org/1998,3285)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Januar 1998 - 16 U 72/97 (https://dejure.org/1998,3285)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Haftung aus der Zurverfügungstellung des Girokontos für Geldgeschäfte eines Dritten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 166, 818, 812
    Haftung aus der Zurverfügungstellung des Girokontos für Geldgeschäfte eines Dritten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ungerechtfertigte Bereicherung durch bestimmungswidrige Einlösung eines Schecks; Bereicherung des Kontoinhabers und des bevollmächtigten Dritten; Wissenszurechnung; Wegfall der Bereicherung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2909
  • WM 1998, 1327
  • WM 1999, 1327
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.02.1982 - III ZR 92/80

    Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung - Amtspflicht von Bediensteten einer

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.1998 - 16 U 72/97
    Es ist grundsätzlich davon auszugehen, daß derjenige, unter dessen Namen das Konto eingerichtet wurde und geführt wird, über das Kontoguthaben zu verfügen berechtigt ist (BGH NJW 83, 627).
  • BGH, 23.01.2014 - III ZR 436/12

    Bereicherungsrechtlicher Ausgleich zwischen Wohnungseigentümergemeinschaften

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Vorschrift des § 166 Abs. 1 BGB, der Kenntnisse des Vertreters dem Vertretenen zurechnet, im Rahmen des § 819 Abs. 1 BGB zumindest entsprechend anwendbar (BGH, Urteile vom 25. März 1982 - VII ZR 60/81, BGHZ 83, 293, 295 f; vom 20. Februar 1979 - VI ZR 256/77, VersR 1979, 523, 526 und vom 29. März 1962 - VII ZR 238/60, WM 1962, 609, 610; so auch OLG Hamm, VersR 2009, 1416, 1417; OLG Köln, OLGR 1998, 141; Palandt/Sprau, BGB, 73. Aufl., § 819 Rn. 3).
  • BFH, 30.06.2020 - VII R 63/18

    Zur Duldungsinanspruchnahme des Kontoinhabers im Fall einer "Kontoleihe"

    Deshalb kommt der Rechtsgedanke des § 166 BGB insbesondere dann zum Tragen, wenn der Kontoinhaber dem Schuldner das Konto unter Erteilung einer Kontovollmacht für die Abwicklung von dessen Geldgeschäften überlassen oder bewusst die Augen vor einer derartigen Nutzungsmöglichkeit verschlossen hat (vgl. etwa Urteil des OLG Köln vom 12.01.1998 - 16 U 72/97, Neue Juristische Wochenschrift 1998, 2909; Senatsurteil in BFH/NV 2017, 1297).
  • BGH, 26.09.2023 - XI ZR 98/22

    Wissenszurechnung bei Rückforderung von unbestellter Leistung!

    Die im vorliegenden Fall gegebene Interessenlage entspricht daher so sehr der Interessenlage eines rechtsgeschäftlichen Vertretungsverhältnisses, dass es sachgerecht ist, das Wissen, das die Ehefrau in Ausübung des ihr übertragenen Wirkungskreises erworben hat, in entsprechender Anwendung des § 166 Abs. 1 BGB dem Beklagten zuzurechnen (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1982 - VII ZR 60/81, BGHZ 83, 293, 296 f.; OLG Hamm, WM 1985, 1290 f.; OLG Köln, WM 1998, 1327, 1328 f.; OLG Schleswig, FamRZ 2008, 512, 513).
  • BFH, 23.08.2022 - VII R 21/21

    Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen und Duldungsinanspruchnahme des

    In seinem Urteil in BFHE 270, 7, BStBl II 2021, 191 hat der erkennende Senat unter der Rz 45 aber auch diejenigen Fälle aufgeführt, in denen der Kontoinhaber bewusst die Augen vor einer derartigen Nutzungsmöglichkeit verschlossen hat (unter Verweis auf das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 12.01.1998 - 16 U 72/97, NJW 1998, 2909).
  • OLG Schleswig, 28.06.2007 - 5 U 4/07

    Leistungskondiktion: Zurechenbarkeit der Kenntnis des Dritten über

    Stellt ein Kontoinhaber sein Girokonto für Geldgeschäfte eines Dritten zur Verfügung, überlässt er dem Dritten mithin sein Konto zur Erledigung von Geldgeschäften in eigener Verantwortung, dann muss er sich auch das Wissen des Dritten über (rechtsgrundlose) Eingänge auf diesem Konto zurechnen lassen und kann sich nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen (OLG Köln NJW 1998, 2909, 2910).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2018 - 3 K 3162/15

    Zulässige Inanspruchnahme durch Duldungsbescheid anstatt durch Anfechtungsklage -

    Dessen Kenntnis über die Gläubigerbenachteiligungsabsicht muss sich der Kläger im Rahmen des § 819 Abs. 1 BGB über den Rechtsgedanken des § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen (so auch: OLG Köln, Urteil vom 12.01.1998, 16 U 72/97, NJW 1998, 2909 m.w.N.; Palandt/Sprau, BGB, 77. Aufl. 2018, § 819 Rz. 3).
  • LAG Köln, 06.06.2012 - 7 Sa 1195/11

    Arbeitsentgelt; Rückerstattungsanspruch des Arbeitgebers bei Gehaltsfortzahlung

    Etwaige Kenntnisse seiner Ehefrau von der Gehaltsüberzahlung muss der Beklagte sich im Übrigen in entsprechender Anwendung des § 166 BGB auch zurechnen lassen (vgl. BGH NJW-RR 2001, 127; BGH NJW 1982, 1585; OLG Köln NJW 1998, 2909; Palandt/Sprau, BGB, 71. Auflage, § 819 Rdnr. 3).
  • OLG Köln, 05.08.1999 - 1 U 3/99

    Zurechenbarkeit von Vertreterwissen im Rahmen des § 819 Abs. 1 BGB

    Von der Rechtsprechung ist anerkannt (BGH NJW 1982, 1585 f; OLG Köln NJW 1998, 2909), dass der hinter § 166 Abs. 1 BGB stehende Gedanke der Zurechenbarkeit von Vertreterwissen im Rahmen des § 819 Abs. 1 BGB analog anzuwenden ist.
  • OLG Schleswig, 24.02.2000 - 5 U 193/98

    Ansprüche der Bank bei einer Zuviel-Überweisung

    Nach dem Bundesgerichtshof hat der Einwand, "wirtschaftlich" sei ein Dritter Kontoinhaber, keine Geltung (NJW 1983, 626; ebenso OLG Köln ZIP 2000, 310 und NJW 1998, 2909).
  • OLG Hamm, 17.12.1998 - 6 U 28/97

    Örtliche Zuständigkeit eines Landgerichts bei deliktischen

    Die Beklagte zu 1) haftet daher verschärft gemäß §§ 819 Abs. 1, 818 Abs. 4, 279 BGB und hat den durch die Straftat ihres Ehemannes auf ihr Bankkonto geflossenen Betrag an den Kläger zurückzuzahlen (vgl. dazu BGH NJW 82, 1585 = WM 82, 707; OLG Hamm WM 85, 1290; OLG Köln NJW 98, 2909; Senat, Urteil vom 23.03.1998 - 6 U 105/97 -).
  • OLG Köln, 02.03.2001 - 13 W 108/00
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.01.1998 - 4 W 228/97   

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https://dejure.org/1998,10650
OLG Celle, 26.01.1998 - 4 W 228/97 (https://dejure.org/1998,10650)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.01.1998 - 4 W 228/97 (https://dejure.org/1998,10650)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Januar 1998 - 4 W 228/97 (https://dejure.org/1998,10650)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einrede; grob; unbillig; Teilungserklärung; Änderung; Anspruch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 242; WEG § 10 § 16
    Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung wegen grober Unbilligkeit

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 577
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 24.08.2006 - 20 W 214/06

    Wohnungseigentumsversammlung: Abweichende Regelung der Beschlussfähigkeit der

    Wollte man Letzteres annehmen, so hätte das Landgericht im angefochtenen Beschluss zu Recht darauf hingewiesen, dass ein solcher Anspruch im Beschlussanfechtungsverfahren nicht einredeweise geltend gemacht werden könnte (vgl. dazu BGHZ 130, 304; OLG Celle NZM 1998, 577; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 42; Riecke/Elzer, a.a.O., § 10 Rz. 204; vgl. auch Staudinger/Bub, a.a.O., § 16 WEG Rz. 274, je m. w. N.), weil die in der Teilungserklärung mit Vereinbarungscharakter getroffene Regelung grundsätzlich gilt, solange sie nicht durch eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer - oder eben durch eine sie ersetzende gerichtliche Entscheidung - abgeändert worden ist.
  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 20 W 241/05

    Wohnungseigentum: Beschlussanfechtung durch einen Bruchteilseigentümer;

    Insofern haben allerdings bereits die Vorinstanzen rechtsfehlerfrei darauf hingewiesen, dass ein solcher Anspruch im Beschlussanfechtungsverfahren nicht einredeweise geltend gemacht werden kann (vgl. dazu BGHZ 130, 304; OLG Celle NZM 1998, 577; BayObLG ZMR 2002, 65; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 42, § 16 Rz. 119; Riecke/Elzer, WEG, § 10 Rz. 204; vgl. auch Staudinger/Bub, a.a.O., § 16 WEG Rz. 274, je m. w. N.), weil die in der Teilungserklärung mit Vereinbarungscharakter getroffene Regelung grundsätzlich gilt, solange sie nicht durch eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer - oder eben durch eine sie ersetzende gerichtliche Entscheidung - abgeändert worden ist.
  • OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 20 W 179/04

    Wohnungseigentum: Antragsablehnung als Voraussetzung für die gerichtliche

    Es kann dahinstehen, ob ein solcher Anspruch in einem Verfahren, insbesondere einem - wie hier auch - Beschlussanfechtungsverfahren, überhaupt einredeweise geltend gemacht werden könnte (vgl. dazu BGHZ 130, 304, 312; OLG Celle NZM 1998, 577; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 42; Riecke/Elzer, a.a.O., § 10 Rz. 204; vgl. auch Staudinger/Bub, a.a.O., § 16 WEG Rz. 274, je m. w. N.).
  • OLG Köln, 09.02.2000 - 16 Wx 15/00

    Beschwerdewert und Geschäftswert in WEG -Sachen

    Es war den Antragstellern bereits aus früheren Verfahren bekannt, dass es eine feststehende Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofs gibt, wonach der Vortrag, einem Wirtschaftsplan bzw. einer Jahresabrechnung lägen unzutreffende Miteigentumsanteile zugrunde, einem Anfechtungsantrag nicht zum Erfolg verhelfen kann, weil eine etwaige Änderung nur für die Zukunft wirkt, und ein Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung nur ganz ausnahmsweise in Betracht kommen kann, wenn die Versagung der Zustimmung wegen außergewöhnlicher Umstände grob unbillig wäre und damit ein Festhalten an der Vereinbarung gegen Treu und Glauben verstieße (vgl. z. B. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791; Senatsbeschlüsse WE 1995, 155 = OLGR 1995 u. NZM 1998, 577).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.10.1997 - 4 U 234/96   

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https://dejure.org/1997,12795
OLG Brandenburg, 17.10.1997 - 4 U 234/96 (https://dejure.org/1997,12795)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.10.1997 - 4 U 234/96 (https://dejure.org/1997,12795)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Oktober 1997 - 4 U 234/96 (https://dejure.org/1997,12795)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bauvertrag über die Errichtung eines Einfamilienhauses; Anspruch auf Rückerstattung überzahlter Leistungen; Ersatz von Mehraufwendungen; Frist zur Aufstellung entstandener Mehrkosten; Wirksamkeit einer Kündigung; Unterlassen von Mitwirkungshandlungen; Nachweis ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Überzahlung: Wer ist beweispflichtig? (IBR 1998, 108)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 27.11.2013 - 23 U 203/12

    Architektenhonorar für Bauleistungsdienste

    Diese Beweislastverteilung zum Nachteil des Auftragnehmers folgt daraus, dass der Auftraggeber Vorauszahlungen regelmäßig in der Erwartung der späteren verlässlichen Feststellung der Forderung, z.B. in Form einer prüffähigen Schlussrechnung, erbringt, also mit solchen Vorauszahlungen regelmäßig kein Anerkenntnis verbunden ist (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, IBR 1998, 108).
  • LG Frankfurt/Oder, 14.07.2003 - 14 O 527/02

    Rückzahlungsanspruch von geleisteten Anzahlungen gegenüber dem Werkunternehmer

    Dieser Anspruch auf Ausgleich von Überzahlungen aufgrund Vorschuß-, Abschlags- oder Vorauszahlungen ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht, wie die Kläger meinen (ebenso noch: Brandenburgisches Oberlandesgericht OLGR 1998, 141 ff.), aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 Abs. 1 BGB, sondern unmittelbar aus der vertraglichen Abrede für derartige vorläufige Leistungen (BGH BauR 2002, 1407, 938).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 16.12.1997 - 3 U 167/1996   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,17664
OLG Bremen, 16.12.1997 - 3 U 167/1996 (https://dejure.org/1997,17664)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16.12.1997 - 3 U 167/1996 (https://dejure.org/1997,17664)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16. Dezember 1997 - 3 U 167/1996 (https://dejure.org/1997,17664)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ; Vorliegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers ; Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Aufklärung über unterschiedliche Behandlungsrisiken nach Herzinfarkt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1240
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Bremen, 12.03.2004 - 4 U 3/04

    Aufklärungspflicht des Patienten bei einer sog. "Außenseitermethode" -

    Über Behandlungsalternativen ist deshalb dann aufzuklären, wenn die Methode des Arztes keine anerkannte Therapie ist oder konkret eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen, aber andersartigen Risiken besteht (OLG Bremen VersR 1998, 1240; OLG Oldenburg VersR 1997, 491; OLG Köln NJW-RR 1992, 986).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.01.1998 - 3 U 118/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,31415
OLG Frankfurt, 29.01.1998 - 3 U 118/95 (https://dejure.org/1998,31415)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.01.1998 - 3 U 118/95 (https://dejure.org/1998,31415)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - 3 U 118/95 (https://dejure.org/1998,31415)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verspätete Herstellung des Hausanschlusses - Schadensersatzanspruch gegen Versorgungsunternehmen? (IBR 1998, 345)

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