Rechtsprechung
OLG Koblenz, 06.01.1998 - 5 W 778/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Folgen einer Verpflichtung aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs zur fachgerechten Ausbesserung eines Außenputzes des Hauses des Gläubigers; Vornahme einer vertretbaren Handlung bei Nichterfüllung der Verpflichtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 887
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 11.11.1997 - 9 O 197/94
- OLG Koblenz, 06.01.1998 - 5 W 778/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1770
- BauR 1998, 1050
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.09.1976 - VII ZR 14/75
Verantwortlichkeit des Unternehmers für die Art der Nachbesserung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 04.06.1973 - VII ZR 112/71
Fälligkeit des Vergütungsanspruchs bei zu Recht verweigerter Abnahme
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Saarbrücken, 29.06.2009 - 5 W 103/09
Vollstreckungsfähigkeit eines auf Nachbesserung gerichteten Vergleichs; …
Bei einer Verurteilung oder vergleichsweisen Verpflichtung zur Mängelbeseitigung oder Nachbesserung kann zwar in Bezug auf die Art der Nachbesserung auf eine Festlegung verzichtet werden, wenn diese der Entscheidung des Schuldners oder eines Dritten überlassen bleiben soll; zumindest der Mangel als solcher muss aber im Titel genau bezeichnet sein (…vgl. Musielak/Lackmann, aaO., Rdn. 6, 8; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1770). - LG Köln, 21.12.2011 - 13 S 253/10
Im Falle der fehlenden Eignung für die gewöhnliche Verwendung sowie der üblichen …
Daher muss bei geschuldeter Nachbesserung lediglich der zu beseitigende Mangel genau bezeichnet sein (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1770; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 95;… Musielak/Lackmann, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 704 Rn. 6).
Rechtsprechung
OLG Köln, 24.04.1998 - 19 U 234/97 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Gesamtwandlungsrecht Erwerb Hardware Software
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 459, 462
Gesamtwandlungsrecht Erwerb Hardware Software - Wolters Kluwer
Erstreckung eines Gesamtwandlungsrechts (Hardware und Software) auf von unabhängig von der erworbenen Hardwarekonfiguration auf jedem anderen Computer nutzbaren Standartsoftware
- afs-rechtsanwaelte.de
Gesamtwandlungsrecht beim Erwerb von Hard- und Software
- rewis.io
- rechtsportal.de
BGB §§ 459, 462
Grenzen des Gesamtwandlungsrechts beim Erwerb von Hardware und Software - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.09.1997 - 20 O 239/96
- OLG Köln, 24.04.1998 - 19 U 234/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.01.1987 - VIII ZR 26/86
Rechtsfolgen einer Klausel "Kasse gegen Dokumente" bei Zahlungsverweigerung des …
Auszug aus OLG Köln, 24.04.1998 - 19 U 234/97
Danach ist Zusammengehörigkeit regelmäßig anzunehmen, wenn die Parteien den Kauf mehrerer Sachen nur in ihrer durch einen bestimmten gemeinschaftlichen Zweck hergestellten Verbindung abschließen wollen, so daß die Sachen dazu bestimmt erscheinen, zusammenzubleiben (RGZ 66, 154 [156]; BGH DB 1970, 341; NJW 1987, 2435 [2437]; BGH - VIII ZR 49/88 - 25.01.89; DRsp-ROM Nr. 1992/2099). - BGH, 25.01.1989 - VIII ZR 49/88
Voraussetzungen eines Ges mtwandelungsrechts
Auszug aus OLG Köln, 24.04.1998 - 19 U 234/97
Danach ist Zusammengehörigkeit regelmäßig anzunehmen, wenn die Parteien den Kauf mehrerer Sachen nur in ihrer durch einen bestimmten gemeinschaftlichen Zweck hergestellten Verbindung abschließen wollen, so daß die Sachen dazu bestimmt erscheinen, zusammenzubleiben (RGZ 66, 154 [156]; BGH DB 1970, 341; NJW 1987, 2435 [2437]; BGH - VIII ZR 49/88 - 25.01.89; DRsp-ROM Nr. 1992/2099). - RG, 17.05.1907 - II 26/07
Wandelung. B.G.B. § 469 Satz 2
Auszug aus OLG Köln, 24.04.1998 - 19 U 234/97
Danach ist Zusammengehörigkeit regelmäßig anzunehmen, wenn die Parteien den Kauf mehrerer Sachen nur in ihrer durch einen bestimmten gemeinschaftlichen Zweck hergestellten Verbindung abschließen wollen, so daß die Sachen dazu bestimmt erscheinen, zusammenzubleiben (RGZ 66, 154 [156]; BGH DB 1970, 341; NJW 1987, 2435 [2437]; BGH - VIII ZR 49/88 - 25.01.89; DRsp-ROM Nr. 1992/2099).
Rechtsprechung
OLG München, 09.07.1998 - 11 W 1411/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an die Festsetzung der Beweissicherungskosten
- Anwaltsblatt
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 02.02.1998 - 8 O 3433/97
- OLG München, 09.07.1998 - 11 W 1411/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 655
- MDR 1998, 1183
- AnwBl 1999, 234
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG München, 19.02.1993 - 11 W 2767/92
Erstattung der Kosten des Beweissicherungsverfahrens bei Teilidentität im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Koblenz, 09.12.1994 - 14 W 712/94 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG München, 31.05.1995 - 11 W 1350/95 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG München, 29.02.2000 - 11 W 957/00
Erstattung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 23.12.1997 - 2 UF 286/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB §§ 1587c 1587b Abs. 4; SGB VI §§ 113 271 S. 2
Ausschluß des Versorgungsausgleichs bei ausländischem Ehegatten, der im Ausland lebt - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 1029
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.12.1982 - IVb ZB 649/80
Regelung des Versorgungsausgleichs bei Unwirtschaftlichkeit der Übertragung oder …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.1997 - 2 UF 286/94
Rechtsvorschriften stehen dem Erwerb von Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland im Wege des Versorgungsausgleichs durch einen im Ausland lebenden Ausländer nicht entgegen (im Anschluß an BGH, FamRZ 1982, 473, 474; 1983, 263, 264 zur Rechtslage nach dem Rentenanpassungsgesetz 1982).Rechtsvorschriften stehen dem Erwerb von Anwartschaften aus den gesetzlichen Rentenversicherungen der Bundesrepublik Deutschland im Wege des Versorgungsausgleichs durch einen im Ausland lebenden Ausländer nicht entgegen (BGH, FamRZ 1982, 473, 474; 1983, 263, 264 zur Rechtslage nach dem Rentenanpassungsgesetz 1982).
- BGH, 24.02.1982 - IVb ZB 508/80
Bewertung ausländischer Anwartschaften
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.1997 - 2 UF 286/94
Rechtsvorschriften stehen dem Erwerb von Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland im Wege des Versorgungsausgleichs durch einen im Ausland lebenden Ausländer nicht entgegen (im Anschluß an BGH, FamRZ 1982, 473, 474; 1983, 263, 264 zur Rechtslage nach dem Rentenanpassungsgesetz 1982).Rechtsvorschriften stehen dem Erwerb von Anwartschaften aus den gesetzlichen Rentenversicherungen der Bundesrepublik Deutschland im Wege des Versorgungsausgleichs durch einen im Ausland lebenden Ausländer nicht entgegen (BGH, FamRZ 1982, 473, 474; 1983, 263, 264 zur Rechtslage nach dem Rentenanpassungsgesetz 1982).
Rechtsprechung
OLG Bremen, 25.05.1998 - 2 W 50/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 21.07.1995 - 14 W 83/94 Kontextvorschau leider nicht verfügbar