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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.07.1997 - 7 U 215/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4481
OLG Köln, 15.07.1997 - 7 U 215/96 (https://dejure.org/1997,4481)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.07.1997 - 7 U 215/96 (https://dejure.org/1997,4481)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Juli 1997 - 7 U 215/96 (https://dejure.org/1997,4481)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Amtshaftungsanspruch Beschäftigungsstelle Unfall Zivildienstleistende

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GG Art. 34, BGB §§ 823, 839, VVG § 67, ZDG § 6
    Amtshaftungsanspruch Beschäftigungsstelle Unfall Zivildienstleistende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung wegen der einem Zivildienstleistenden obliegenden Pflicht zur sorgsamen Behandlung des seiner Beschäftigungsstelle anvertrauten Sacheigentums; Anforderungen an das Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit i.R. eines erheblich ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 823; BGB § 839; VVG § 67; ZDG § 6
    Von Zivildienstleistendem beschädigter Pkw der Beschäftigungsstelle (DRK)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 34; BGB § 839
    Schadensverursachung durch Zivildienstleistenden als Amtspflichtverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1375
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.05.1983 - III ZR 78/82

    Amtspflichten Zivildienstleistender

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.1997 - 7 U 215/96
    Die Verletzung der Pflicht zum sorgsamen Umgang mit einem ihm anvertrauten Fahrzeug der Beschäftigungsstelle durch einen Zivildienstleistenden löst keinen Amtshaftungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland aus (BGHZ 87, 253 ff.).

    Es entspricht der klar geäußerten und vom erkennenden Senat geteilten Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 87, 253 ff.), daß es sich bei der einem Zivildienstleistenden obliegenden Pflicht, das ihm dienstlich anvertraute Sacheigentum seiner Beschäftigungsstelle sorgsam zu behandeln, nicht um eine nach außen gerichtete, erkennbar gerade dem Schutz der jeweiligen juristischen Person dienende Amtspflicht handelt, sondern um eine im Innenverhältnis bestehende Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung der von der X. und der Beschäftigungsstelle gemeinsam zu erledigenden Aufgabe sicherstellen soll.

    Ferner hat der BGH bislang ausdrücklich offen gelassen, ob in Fällen grober Fahrlässigkeit, bei denen ein Anspruch der Beschäftigungsstelle aus Art. 34 GG, § 839 BGB nur deshalb scheitert, weil es an einer drittgerichteten Amtspflicht fehlt, nicht doch ein unmittelbarer Anspruch gegen den Zivildienstleistenden aus § 823 BGB anzuerkennen sei (BGHZ 87, 253, 258).

  • BGH, 15.05.1997 - III ZR 250/95

    Rechtsfolgen der Verletzung der Fürsorgepflicht und der Dienstaufsicht über einen

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.1997 - 7 U 215/96
    Zu erwägen (wenn auch letztlich wohl eher zweifelhaft) wären insoweit etwa Ansprüche aus § 6 ZDG, aus positiver Verletzung des zwischen der Beschäftigungsstelle und der Beklagten bestehenden öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnisses (vgl. hierzu BGH NVwZ 1990, 1103f., ferner Beschluß vom 26.3.1997 - III ZR 295/96 -, Urteil vom 15.5.1997 - III ZR 250/95 - n.v.) oder aus einem eventuell anzunehmenden öffentlich-rechtlichen Auftragsverhältnis zwischen Beklagter und Beschäftigungsstelle.
  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.1997 - 7 U 215/96
    Grobe Fahrlässigkeit setzt ein erheblich gesteigertes Maß an Verschulden voraus, das Verhalten des Fahrers muß nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung objektiv die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzen ( grundlegend RGZ 141, 131), was anzunehmen ist, wenn schon einfachste, naheliegende Überlegungen nicht angestellt und Maßnahmen nicht ergriffen werden, die jedem einleuchten müssen (RGZ 163, 106; BGHZ 10, 14, std. Rspr., zuletzt etwa BGH NJW-RR 1989, 339, 340) und es muß subjektiv unentschuldbar sein (BGH NJW 1986, 2838, 2839; NJW 1989, 141).
  • BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 39/88

    Subjektive Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.1997 - 7 U 215/96
    Insbesondere wird im Regelfall ein Verhalten nicht als grob fahrlässig zu beurteilen sein, das sich als sogenanntes Augenblicksversagen darstellt (BGH VersR 1989, 840).
  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 347/88

    Kündigung nach Infektion mit HIV-Virus

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.1997 - 7 U 215/96
    Grobe Fahrlässigkeit setzt ein erheblich gesteigertes Maß an Verschulden voraus, das Verhalten des Fahrers muß nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung objektiv die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzen ( grundlegend RGZ 141, 131), was anzunehmen ist, wenn schon einfachste, naheliegende Überlegungen nicht angestellt und Maßnahmen nicht ergriffen werden, die jedem einleuchten müssen (RGZ 163, 106; BGHZ 10, 14, std. Rspr., zuletzt etwa BGH NJW-RR 1989, 339, 340) und es muß subjektiv unentschuldbar sein (BGH NJW 1986, 2838, 2839; NJW 1989, 141).
  • OLG Frankfurt, 26.01.1973 - 3 U 107/72

    Kraftfahrer; Grobe Fahrlässigkeit; Umdrehen während der Fahrt; Verlust der

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.1997 - 7 U 215/96
    Wenn etwa im Umdrehen eines Fahrers, um einen mitgeführten Gegenstand auf den Rücksitz zu legen (so im Fall des OLG Frankfurt VersR 1973, 610) oder um einem Kleinkind ein Fläschchen zu geben (so bei LG Coburg SP 1994, 196) oder beim Aufheben von Gegenständen vom Fahrzeugboden (nur beispielhaft OLG Karlsruhe ZfS 1994, 95 f) grobe Fahrlässigkeit bejaht wird, so handelt es sich hier auch deshalb um ein besonders gesteigertes Maß an Verschulden, weil neben der objektiven Gefährlichkeit des Handelns durchgängig ein Anlaß vorliegt, der aus Sicht eines vernünftigen, besonnenen Verkehrsteilnehmers als nicht oder kaum mehr verständlich anzusehen ist.
  • BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85

    Leistungsausschluß wegen Herbeiführens eines Einbruchs in der

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.1997 - 7 U 215/96
    Grobe Fahrlässigkeit setzt ein erheblich gesteigertes Maß an Verschulden voraus, das Verhalten des Fahrers muß nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung objektiv die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzen ( grundlegend RGZ 141, 131), was anzunehmen ist, wenn schon einfachste, naheliegende Überlegungen nicht angestellt und Maßnahmen nicht ergriffen werden, die jedem einleuchten müssen (RGZ 163, 106; BGHZ 10, 14, std. Rspr., zuletzt etwa BGH NJW-RR 1989, 339, 340) und es muß subjektiv unentschuldbar sein (BGH NJW 1986, 2838, 2839; NJW 1989, 141).
  • BGH, 12.12.1991 - III ZR 10/91

    Haftung des Dienstherrn für Schäden an einem Kraftfahrzeug des Beamten

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.1997 - 7 U 215/96
    Die von der Klägerin angeführte Entscheidung (BGH NJW 1992, 1227 f) ist schon deshalb mit Fällen der vorliegenden Art nicht vergleichbar, weil es dort anders als im hier zu entscheidenden Fall an einer Aufgabe, die dem Geschädigten gemeinsam mit dem Staat übertragen worden wäre und an deren Erfüllung beide Teile gleichsinnig zusammenwirken, von vornherein fehlte.
  • BGH, 26.03.1997 - III ZR 295/96

    Anspruch gegen einen Privat-Kfz-Haftpflichtversicherer als anderweitige

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.1997 - 7 U 215/96
    Zu erwägen (wenn auch letztlich wohl eher zweifelhaft) wären insoweit etwa Ansprüche aus § 6 ZDG, aus positiver Verletzung des zwischen der Beschäftigungsstelle und der Beklagten bestehenden öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnisses (vgl. hierzu BGH NVwZ 1990, 1103f., ferner Beschluß vom 26.3.1997 - III ZR 295/96 -, Urteil vom 15.5.1997 - III ZR 250/95 - n.v.) oder aus einem eventuell anzunehmenden öffentlich-rechtlichen Auftragsverhältnis zwischen Beklagter und Beschäftigungsstelle.
  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 15/88

    Rechtsfolgen des Verstoßes gegen eine Unfallverhütungsvorschrift; Begriff der

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.1997 - 7 U 215/96
    Grobe Fahrlässigkeit setzt ein erheblich gesteigertes Maß an Verschulden voraus, das Verhalten des Fahrers muß nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung objektiv die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzen ( grundlegend RGZ 141, 131), was anzunehmen ist, wenn schon einfachste, naheliegende Überlegungen nicht angestellt und Maßnahmen nicht ergriffen werden, die jedem einleuchten müssen (RGZ 163, 106; BGHZ 10, 14, std. Rspr., zuletzt etwa BGH NJW-RR 1989, 339, 340) und es muß subjektiv unentschuldbar sein (BGH NJW 1986, 2838, 2839; NJW 1989, 141).
  • OLG Schleswig, 16.06.1993 - 9 U 37/91

    Versicherungsnehmer ; Schadensanzeigeformular; Insassen ; Unrichtige Angaben;

  • OLG Karlsruhe, 30.04.1992 - 12 U 16/92

    Verkehrsunfall; Grobe Fahrlässigkeit; Zigarette; Rauchen

  • OLG Bamberg, 30.07.1983 - 6 U 31/83
  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 166/89

    Rechtsweg für Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung von

  • OLG Naumburg, 13.12.2006 - 6 U 64/06

    Schadensersatzansprüche der Diensstelle gegen Zivildienstleistenden -

    Der Zivildienstleistende tritt seiner Beschäftigungsstelle nicht wie einem normalen Staatsbürger entgegen, vielmehr bilden Staat und Beschäftigungsbehörde eine Einheit, sodass es an dem Merkmal der Verletzung einer drittgerichteten Amtspflicht fehlt (OLG Köln vom 15. Juli 1997, Az.: 7 U 215/96, zitiert nach juris, Rz. 2).
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Rechtsprechung
   OLG München, 03.04.1998 - 21 U 4350/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10781
OLG München, 03.04.1998 - 21 U 4350/97 (https://dejure.org/1998,10781)
OLG München, Entscheidung vom 03.04.1998 - 21 U 4350/97 (https://dejure.org/1998,10781)
OLG München, Entscheidung vom 03. April 1998 - 21 U 4350/97 (https://dejure.org/1998,10781)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bezugsfertigkeit trotz Altlastenverdacht? (IBR 1999, 65)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 455
  • ZMR 1998, 768
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 21.08.2008 - 8 U 49/08

    Verdacht auf bestehende Altlasten als Sachmangel des verkauften Grundstücks nach

    Ein Sachmangel liegt nämlich nicht nur dann vor, wenn ein Grundstück tatsächlich mit Altlasten belastet ist, sondern auch dann, wenn ein konkreter und nahe liegender Verdacht auf Altlasten besteht (OLG München NJW-RR 1999, 455.

    Bei einer derartigen Nutzungsänderung eines bisher gewerblich genutzten Grundstücks in ein Wohngrundstück sind entsprechend auch höhere Anforderungen an den Schutz der Gesundheit zu stellen, da bei einem Wohngrundstück die Bewohner wegen des ständigen Lebens auf dem Grundstück, Arbeiten im Garten etc. ungleich stärker mit dem Erdreich in Kontakt kommen als dies bei einer gewerblichen Nutzung der Fall ist (vgl. OLG München NJW-RR 1999, 455).

  • OLG Karlsruhe, 03.03.2003 - 1 U 67/02

    Gewährleistung beim Grundstückskauf: Auslegung des 1998 in einem Vertrag

    Soweit die Beklagte meint, dass bereits ein Altlastverdacht ein Fehler im Sinne der §§ 459 ff BGB a.F. sei (vgl. OLG München, NJW-RR 1999, 455 ff), kann dies dahinstehen, denn im vorliegenden Sachverhalt wurde die Gewährleistung für Fehler ausgeschlossen.
  • KG, 05.09.2006 - 6 U 5/06

    Werkvertrag: Beachtlichkeit der Anforderungen an Arbeitsstätten beim Erwerb einer

    Dies kann im Falle des Fehlens einer Bescheinigung über die Freiheit von Altlasten der Fall sein (vgl. OLG München NJW-RR 1999, 455 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.06.1998 - 20 U 233/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7922
OLG Hamm, 03.06.1998 - 20 U 233/97 (https://dejure.org/1998,7922)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.06.1998 - 20 U 233/97 (https://dejure.org/1998,7922)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juni 1998 - 20 U 233/97 (https://dejure.org/1998,7922)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 254; BGB § 278; VVG § 61; AERB 87 § 4
    Versicherer hat den VN über die versicherungsrechtlichen Folgen eines angezeigten Umzugs zu belehren

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 254 278; VVG § 61; AERB 87 § 4
    Belehrungspflicht des Versicherers nach erfolgter Mitteilung über geplanten Umzug durch Versicherungsnehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 1021
  • VersR 1999, 708
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