Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.02.1998 - 3 U 86/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2842
OLG Köln, 13.02.1998 - 3 U 86/97 (https://dejure.org/1998,2842)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.02.1998 - 3 U 86/97 (https://dejure.org/1998,2842)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Februar 1998 - 3 U 86/97 (https://dejure.org/1998,2842)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,2842) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB notariell Vertragsmuster Unterwerfungserklärung Fälligkeitsnachweis prozessuale Gestaltungsklage

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    AGBG § 11 NR. 5; ZPO § 767
    Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB notariell Vertragsmuster Unterwerfungserklärung Fälligkeitsnachweis prozessuale Gestaltungsklage

  • Deutsches Notarinstitut

    AGBG §§ 1 Abs. 1, 11 Nr. 15; ZPO §§ 767, 794 Abs. 1 Nr. 5
    Vertragsmuster des Notars sind nicht AGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterwerfungserklärung eines notariellen Vertrages; Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung ohne Fälligkeitsnachweis

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 11 Nr. 5; ZPO § 767
    Allgemeine Geschäftsbedingungen, notarielles Vertragsmuster, Unterwerfungserklärung, Fälligkeitsnachweis, prozessuale Gestaltungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1089
  • DNotZ 1999, 132
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Nürnberg, 08.05.1990 - 11 W 361/90

    Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel in notariellem Bauträgervertrag

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1998 - 3 U 86/97
    Ein Verstoß gegen das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion läge somit nicht vor (vgl. Palandt-Heinrichs, Vorbemerkung vor § 8 AGBG Rdnr. 9 f; OLG Nürnberg NJW-RR 90, 1467 f).

    Nach alledem bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob der unter § 2 Nr. 3 Satz 2 des notariellen Vertrages geregelte Verzicht des Käufers auf den Fälligkeitsnachweis zu seinen Lasten eine gemäß § 11 Nr. 15 AGBG unzulässige Beweislastumkehr bedeutet (so OLG Nürnberg NJW-RR 90, 1467; OLG Düsseldorf Baurecht 96, 143; OLG Stuttgart NJW-RR 93, 1535; - a.M.: OLG Hamm DNotZ 93, 244 f; LG München II NJW-RR 90, 1465; OLG München NJW-RR 92, 125).

  • OLG Düsseldorf, 27.06.1995 - 21 U 18/95

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1998 - 3 U 86/97
    Nach alledem bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob der unter § 2 Nr. 3 Satz 2 des notariellen Vertrages geregelte Verzicht des Käufers auf den Fälligkeitsnachweis zu seinen Lasten eine gemäß § 11 Nr. 15 AGBG unzulässige Beweislastumkehr bedeutet (so OLG Nürnberg NJW-RR 90, 1467; OLG Düsseldorf Baurecht 96, 143; OLG Stuttgart NJW-RR 93, 1535; - a.M.: OLG Hamm DNotZ 93, 244 f; LG München II NJW-RR 90, 1465; OLG München NJW-RR 92, 125).
  • OLG Hamm, 19.02.1991 - 14 W 190/89

    Formularmäßige notarielle Vollstreckungsklausel; Vollstreckbare Ausfertigung ohne

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1998 - 3 U 86/97
    Nach alledem bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob der unter § 2 Nr. 3 Satz 2 des notariellen Vertrages geregelte Verzicht des Käufers auf den Fälligkeitsnachweis zu seinen Lasten eine gemäß § 11 Nr. 15 AGBG unzulässige Beweislastumkehr bedeutet (so OLG Nürnberg NJW-RR 90, 1467; OLG Düsseldorf Baurecht 96, 143; OLG Stuttgart NJW-RR 93, 1535; - a.M.: OLG Hamm DNotZ 93, 244 f; LG München II NJW-RR 90, 1465; OLG München NJW-RR 92, 125).
  • BGH, 12.06.1992 - V ZR 106/91

    Abwicklung zeitlich bestimmter Einstandspflicht für Erschließungskosten in

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1998 - 3 U 86/97
    Für das "Stellen" reicht es nicht aus, daß die Vertragsbestimmung für eine Vertragspartei günstig ist und diese sich später darauf beruft, wie der BGH nunmehr in Abwendung von seiner früheren Rechtsprechung klargestellt hat (vgl. BGH NJW 91, 843 und 92, 2817; Wolf/Horn/Lindacher, AGBG 3. Aufl., § 1 Rdnr. 28; Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG 6. Aufl., § 1 Rndr. 31 f; Palandt-Heinrichs, BGB 56. Aufl., AGBG § 1 Rdnr. 8).
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1998 - 3 U 86/97
    Eine Entscheidung hierüber kann aber aufgrund einer prozessualen Gestaltungsklage analog § 767 ZPO erfolgen (vgl. BGH Baurecht, 92, 622 f sowie NJW 94, 460 (462)).
  • BGH, 16.11.1990 - V ZR 217/89

    Formularmäßige Vereinbarung von Fälligkeitszinsen in einem notariellen

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1998 - 3 U 86/97
    Für das "Stellen" reicht es nicht aus, daß die Vertragsbestimmung für eine Vertragspartei günstig ist und diese sich später darauf beruft, wie der BGH nunmehr in Abwendung von seiner früheren Rechtsprechung klargestellt hat (vgl. BGH NJW 91, 843 und 92, 2817; Wolf/Horn/Lindacher, AGBG 3. Aufl., § 1 Rdnr. 28; Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG 6. Aufl., § 1 Rndr. 31 f; Palandt-Heinrichs, BGB 56. Aufl., AGBG § 1 Rdnr. 8).
  • OLG München, 05.03.1991 - 13 U 6525/90

    Unterwerfung unter Zwangsvollstreckung; Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1998 - 3 U 86/97
    Nach alledem bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob der unter § 2 Nr. 3 Satz 2 des notariellen Vertrages geregelte Verzicht des Käufers auf den Fälligkeitsnachweis zu seinen Lasten eine gemäß § 11 Nr. 15 AGBG unzulässige Beweislastumkehr bedeutet (so OLG Nürnberg NJW-RR 90, 1467; OLG Düsseldorf Baurecht 96, 143; OLG Stuttgart NJW-RR 93, 1535; - a.M.: OLG Hamm DNotZ 93, 244 f; LG München II NJW-RR 90, 1465; OLG München NJW-RR 92, 125).
  • OLG Stuttgart, 30.07.1993 - 8 W 65/93

    Anforderungen an die Auslegung eines Kaufvertrages; Erteilung der vollstreckbaren

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1998 - 3 U 86/97
    Nach alledem bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob der unter § 2 Nr. 3 Satz 2 des notariellen Vertrages geregelte Verzicht des Käufers auf den Fälligkeitsnachweis zu seinen Lasten eine gemäß § 11 Nr. 15 AGBG unzulässige Beweislastumkehr bedeutet (so OLG Nürnberg NJW-RR 90, 1467; OLG Düsseldorf Baurecht 96, 143; OLG Stuttgart NJW-RR 93, 1535; - a.M.: OLG Hamm DNotZ 93, 244 f; LG München II NJW-RR 90, 1465; OLG München NJW-RR 92, 125).
  • LG München II, 21.07.1989 - 6 T 916/89

    Zwangsvollstreckungsunterwerfung in notariellem Bauvertrag ?

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1998 - 3 U 86/97
    Nach alledem bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob der unter § 2 Nr. 3 Satz 2 des notariellen Vertrages geregelte Verzicht des Käufers auf den Fälligkeitsnachweis zu seinen Lasten eine gemäß § 11 Nr. 15 AGBG unzulässige Beweislastumkehr bedeutet (so OLG Nürnberg NJW-RR 90, 1467; OLG Düsseldorf Baurecht 96, 143; OLG Stuttgart NJW-RR 93, 1535; - a.M.: OLG Hamm DNotZ 93, 244 f; LG München II NJW-RR 90, 1465; OLG München NJW-RR 92, 125).
  • OLG Köln, 16.08.2000 - 16 Wx 87/00

    Folgen der Weigerung, über ein Rauchverbot in der Wohnungseigentümerversammlung

    Einen durchsetzbaren Anspruch hierauf hat der Verwalter indes nicht, soweit nicht anderweitige Vereinbarungen bestehen (Senat OLGR 1998, 193; OLGR Düsseldorf 1997, 1).
  • OLG Brandenburg, 05.10.2005 - 4 U 35/05

    Voraussetzungen eines prozessualen Anerkenntnisses; Voraussetzungen des

    Zutreffend geht die Kammer zwar davon aus, dass ein Anerkenntnis - also die Erklärung, dass der von der klagenden Partei geltend gemachte prozessuale Anspruch ganz oder zum Teil begründet sei - auch durch schlüssiges Verhalten erklärt werden kann und seine Wirksamkeit nach der vom Landgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 107, 142, ebenso OLG Düsseldorf OLGR 1998, 193) auch nicht dadurch in Frage gestellt wird, dass es mit einem Gegenrecht - etwa einem Zahlungsanspruch - verbunden wird.
  • LG Wuppertal, 24.03.1998 - 6 T 239/98

    Mitbenutzung von Räumen, an denen ein Sondernutzungsrecht besteht

    (Notarassessor Dr. Geißel, Wuppertal) 10. Notarrecht - Erteilung der Vollstreckungsklausel bei Nachweisverzicht (OLG Köln, Urteil vom 13.2. 1998-3 U 86/97 - mitgeteilt von Vorsitzendem Richter am OLG Lothar Jaeger, Köln - rechtskräftig) AGBG § 11 Nr. 5 ZPO § 767 1. Die Wirksamkeit einer in einem notariellen Vertrag enthaltenen Bestimmung, wonach dem Forderungsberechtigten jederzeit ohne Nachweis der Fälligkeit vollstreckbare Ausfertigungen der Urkunde erteilt werden können, ist nicht im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage, sondern aufgrund einer prozessualen Gestaltungsklage analog § 767 ZPO zu prüfen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 20.02.1998 - 11 W 3115/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8221
OLG München, 20.02.1998 - 11 W 3115/97 (https://dejure.org/1998,8221)
OLG München, Entscheidung vom 20.02.1998 - 11 W 3115/97 (https://dejure.org/1998,8221)
OLG München, Entscheidung vom 20. Februar 1998 - 11 W 3115/97 (https://dejure.org/1998,8221)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,8221) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung einer Bauhandwerkersicherungshypothek ; Gebühren eines Rechtsanwalts

  • Anwaltsblatt

    § 936 ZPO, § 928 ZPO, § 788 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 79
  • AnwBl 1998, 348
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 18.02.2002 - 23 W 247/01

    Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts für die Festsetzung einer

    Der Anwalt, der den Antrag auf Eintragung der Vormerkung beim Grundbuchamt stellt, um damit die einstweilige Verfügung zu realisieren, wird daher in der Zwangsvollstreckung tätig (vgl. Senatsbeschlüsse vom 08.11.1977 in 23 W 542/77 und vom 18.03.1975 in 23 W 122/75; vgl. auch OLG München AnwBl. 1998, 348 f. mwN); dementsprechend verweist § 59 BRAGO, der im Falle der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrestes zur Anwendung kommt auf die für die Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung geltenden Vorschriften der §§ 57, 58 BRAGO.
  • OLG Köln, 19.08.1998 - 17 W 250/98

    Bauwerksicherungshypothek; Vollziehung; Zwangsvollstreckung; Kostenerstattung;

    Der Senat hat zwar in dem von der Rechtspflegerin angezogenen Beschluß vom 26. November 1996 - 17 W 666/86 - JurBüro 1987, 762, und seitdem in ständiger Rechtsprechung die Ansicht vertreten, daß die vom Gläubiger aufgrund einer Bewilligung des Betroffenen betriebene Eintragung einer Vormerkung in das Grundbuch kein Akt der Zwangsvollstreckung sei, so daß auch die aufgrund einer die Eintragungsbewilligung des Schuldner ersetzenden einstweiligen Verfügung bewirkte Eintragung der Vormerkung kein Akt ihrer Vollziehung sein könne, diesen Rechtsstandpunkt jedoch inzwischen aufgegeben und sich der wohl herrschenden Meinung angeschlossen, wonach der Rechtsanwalt, der im Anschluß an eine einstweilige Verfügung die Eintragung der Vormerkung beantragt, hierfür eine 3/10-Gebühr nach den §§ 59 Abs. 1, 57 BRAGO erhält und der Antragsteller diese Gebühr nach § 788 ZPO vom Schuldner erstattet verlangen kann (aus neuerer Zeit z.B. OLG München, AnwBl. 1998, 348).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.01.1998 - 8 W 4/98, 8 W 5/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12939
OLG Stuttgart, 20.01.1998 - 8 W 4/98, 8 W 5/98 (https://dejure.org/1998,12939)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.01.1998 - 8 W 4/98, 8 W 5/98 (https://dejure.org/1998,12939)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Januar 1998 - 8 W 4/98, 8 W 5/98 (https://dejure.org/1998,12939)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,12939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gegen eine behauptete Untätigkeit des Gerichts ist im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ein ordentlicher Rechtsbehelf nicht gegeben; Existenz eines ordentlichen Rechtsbehelfs im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit im Zusammenhang einer behaupteten ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1128
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 29.01.2007 - 16 Wx 267/06

    Untätigkeitsbeschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit -

    Zur Frage der Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde schließt sich der Senat der inzwischen auch von anderen Obergerichten vertretenen Meinung an, dass eine - gesetzlich nicht vorgesehene - Untätigkeitsbeschwerde dann als statthaft zu behandeln ist, wenn eine über das Normalmaß hinausgehende, den Parteien unzumutbare Verzögerung dargetan wird und die Untätigkeit des Gerichts sich bei objektiver Betrachtung als Verweigerung des Rechtsschutzes darstellt (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1653; OLG Bamberg, FamRZ 2003, 1310; OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 11.10.2005 und vom 1.11.2005, beide OLGR Naumburg 2006, 408; ebenso Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 565 Rdnr. 21 für das Verfahren nach der ZPO; anders noch OLG Stuttgart vom 20.01.1998, FamRZ 1998, 1128).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.03.1998 - 16 Wx 42/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10679
OLG Köln, 27.03.1998 - 16 Wx 42/98 (https://dejure.org/1998,10679)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.03.1998 - 16 Wx 42/98 (https://dejure.org/1998,10679)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. März 1998 - 16 Wx 42/98 (https://dejure.org/1998,10679)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,10679) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 877
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Hamburg, 31.03.1994 - Bf II 38/92

    Carport; Garage; Gleichstellung; Offene Stellplätze

    Auszug aus OLG Köln, 27.03.1998 - 16 Wx 42/98
    16 Wx 42/98 29 T 255/97 LG Köln 16 UR II 38/92 -a- WEG AG Leverkusen.

    Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegnerin wird in Abänderung des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 13.01.1998 - 29 T 255/97 - der Beschluß des Amtsgerichts Leverkusen vom 15.08.1997 - 16 UR II 38/92 -a- WEG - insoweit wiederhergestellt, als der Antrag auf Ungültigerklärung des Wohnungseigentümerbeschlusses vom 09.07.1992 zu TOP 3 zurückgewiesen worden ist.

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auch das Oberlandesgericht Köln (NZM 1998, 877, 878) ist in einer auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung davon ausgegangen, daß das Rechtsmittel der Wohnungseigentümer gegen die Ungültigerklärung eines Entlastungsbeschlusses zulässig ist.

    Hieraus folgt ihre Beschwerdeberechtigung, wenn sie das Ziel einer ordnungsmäßigen Verwaltung (ähnlich OLG Köln, NZM 1998, 877, 878 "Recht auf mehrheitliche Regelung"; OLG Schleswig, ZMR 2002, 382, 383 "Recht auf eigenständige Verwaltung") durch die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung verfolgen, durch die ein Eigentümerbeschluß für ungültig erklärt worden ist (so im Ergebnis auch Rühlicke, ZWE 2003, 200, 201, der an die Mitgliedschaftsrechte anknüpft, damit aber die Beschwerdeberechtigung der nicht zustimmenden, nicht anfechtenden Wohnungseigentümer schwerlich erklären kann).

  • OLG Köln, 30.04.1998 - 16 Wx 43/98

    Entlastung des Verwalters; Sonderumlage für Reparaturarbeiten

    Eine solche Entlastung ist vielmehr immer zulässig, wenn sie sich im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung im Sinne des Ü 21 Abs. 3 WEG hält (vgl. Senat v. 27.3.1998, 16 Wx 42/98; Senat v. 13.9.1996 - 16 Wx 190/96 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.02.1998 - 28 W 28/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,13580
OLG Hamm, 05.02.1998 - 28 W 28/97 (https://dejure.org/1998,13580)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.02.1998 - 28 W 28/97 (https://dejure.org/1998,13580)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Februar 1998 - 28 W 28/97 (https://dejure.org/1998,13580)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,13580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

    Soweit die Beklagten Vorschüsse geleistet haben, handelt es sich entgegen der Auffassung der Revision nicht um eine zur Heilung des Formverstoßes ungeeignete Zahlung unter Vorbehalt, weil die Vorschüsse nach Abschluss und mithin zwecks Erfüllung der Honorarvereinbarung entrichtet wurden (OLG Frankfurt AnwBl. 1983, 513, 514; OLG Hamm, OLGReport 1998, 193, 195; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, aaO).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2006 - 24 U 196/04

    Zu anwaltlichen Honorarvereinbarungen

    Das ist etwa bei Bestimmungen über Stundung, Ratenzahlung, Erfüllungsort und außerdem zu vergütende Nebenleistungen der Fall (vgl. BGH aaO und AnwBl. 1978, 227; OLG München NJW 1993, 3336; Senat MDR 1998, 498; 2000, 420 und 2004, 58; OLG Hamm AGS 1998, 98, 99; Gebauer/Schneider, BRAGO § 3 Rn. 61, 66; Riedel/Sußbauer/Fraunholz, BRAGO, 8. Aufl. § 3 Rn. 17; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 3 Rn. 5; Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 3 BRAGO Rn. 18; vgl auch BGH MDR 2000, 629 zu der rechtsähnlichen Bestimmung des § 2 Abs. 2 S. 1 GOÄ).
  • OLG Hamm, 18.06.2002 - 28 U 3/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsvereinbarung in Strafsachen

    Sie stellen aber gerade nicht den ausschließlichen Ausgangspunkt der Betrachtung und die allein maßgebliche Vergleichsgröße dar, weil die gesetzlichen Gebühren, insbesondere auch die Gebühren in Strafverfahren (vgl. insoweit Hartmann "Kostengesetzte", 30. Aufl., BRAGO § 3 Rdn. 50; OLG Düsseldorf, OLGR 1996, 211), mitunter kein angemessenes Entgelt darstellen (vgl. Gerold/Schmidt/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 3 Rdn. 27; BGH in NJW 1997, 2388 [2389] zu § 138 BGB und der Frage des groben Mißverhältnisses; OLG Hamm (Senat) in OLGR 1998, 193).

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Senates (vgl. in OLGR 1998, 193; NJW 1998, 1871; so auch wohl OLG Köln in NJW 1998, 1960).

    Gerade bei (Pauschal-)Honorarvereinbarungen in Strafsachen ist deshalb deren Angemessenheit durchaus auch in Hinblick auf den erforderlichen Zeitaufwand und einen sowohl die Reputation/Qualifikation des Anwaltes, als auch dessen Gemeinkosten berücksichtigenden Stundensatz zu beurteilen und insoweit der von der Rechtsanwaltskammer ihrem Gutachten zugrundegelegte Bewertungsmaßstab nicht zu beanstanden (vgl. insoweit Senat in OLGR 1998, 193; Gerold/Schmidt/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 3 Rdn. 25 m.w.N.; siehe auch OLG Düsseldorf, OLGR 1996, 211: das ebenfalls die Angemessenheit eines vereinbarten Pauschalhonorars auf der Grundlage eines Zeithonorars erörtert und nur den - zur Rechtfertigung des Pauschalhonorars angegebenen - Zeitaufwand in Frage stellt.).

    Ein Stundensatz von 500, 00 DM für die Sozietät der Beklagten erscheint dem Senat nicht als unangemessen (Senat in OLGR 1998, 193; siehe auch OLG Düsseldorf, OLGR 1996, 211).

  • BGH, 08.06.2004 - IX ZR 119/03

    Forderung an die äußere Gestaltung und den Inhalt einer Honorarvereinbarung

    Danach ist lediglich die Aufnahme solcher Nebenabreden unbedenklich, die sich ausschließlich und unmittelbar auf die Honorarabrede beziehen, wie dies etwa bei Bestimmungen über Stundung, Ratenzahlung, Erfüllungsort und außerdem zu vergütende Nebenleistungen der Fall ist (BGH, Urt. v. 12. Januar 1978 - III ZR 53/76, AnwBl. 1978, 227; OLG München NJW 1993, 3336; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 855; OLG Hamm AGS 1998, 98, 99; LG Aachen NJW 1970, 571; N. Schneider, in: Gebauer/Schneider, BRAGO § 3 Rn. 61, 66; Fraunholz, Madert und Hartmann, jeweils aaO).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2006 - 24 U 183/05

    Anforderungen an die Form einer Honorarvereinbarung; Rechtsfolgen eines

    Das ist etwa bei Bestimmungen über Stundung, Ratenzahlung, Erfüllungsort und außerdem zu vergütende Nebenleistungen der Fall (vgl. BGH aaO und AnwBl. 1978, 227; OLG München NJW 1993, 3336; Senat MDR 1998, 498; 2000, 420 und 2004, 58; OLG Hamm AGS 1998, 98, 99; Gebauer/Schneider, BRAGO § 3 Rn. 61, 66; Riedel/Sußbauer/Fraunholz, BRAGO, 8. Aufl. § 3 Rn. 17; Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 3 Rn. 5; Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 3 BRAGO Rn. 18; vgl auch BGH MDR 2000, 629 zu der rechtsähnlichen Bestimmung des § 2 Abs. 2 S. 1 GOÄ).
  • OLG Hamm, 13.03.2008 - 28 U 71/07

    Angemessenheit der vertraglich vereinbarten Anwaltsvergütung in

    Dabei wäre die Höhe der gesetzlichen Gebühren als damit nahezu ausschließliche Vergleichsgröße für den Bereich der Strafverteidigung auch deswegen problematisch, weil - wie auch vom BGH (in NJW 2005, 2142 [2144]) angedeutet - die gesetzlichen Gebühren, und zwar gerade in diesem Bereich, mitunter kein angemessenes Entgelt darstellen (Senat a. a. O. sowie OLG-Report 1998, 193; BGH NJW 1997, 2388, 2389; Madert, in: Gerold/Schmidt, BRAGO, § 3 Rdn. 27 = RVG, § 4 Rdn. 68).
  • LG Gießen, 27.11.2007 - 3 O 68/05
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist lediglich die Aufnahme solcher Nebenabreden unbedenklich, die sich ausschließlich und unmittelbar auf die Honorarabrede beziehen, wie dies etwa bei Bestimmungen über Stundung, Ratenzahlung, Erfüllungsort und außerdem zu vergütende Nebenleistungen der Fall ist ( BGH, Urt. v. 12. Januar 1978 - III ZR 53/76, AnwBl. 1978, 227; OLG München NJW 1993, 3336; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 855; OLG Hamm AGS 1998, 98, 99; LG Aachen NJW 1970, 571; N. Schneider, in: Gebauer/Schneider, BRAGO § 3 Rn. 61, 66; Fraunholz, Madert und Hartmann, jeweils aaO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.09.1997 - 13 WF 810/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8827
OLG Koblenz, 24.09.1997 - 13 WF 810/97 (https://dejure.org/1997,8827)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.09.1997 - 13 WF 810/97 (https://dejure.org/1997,8827)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. September 1997 - 13 WF 810/97 (https://dejure.org/1997,8827)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,8827) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 756
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 15.11.2017 - 10 C 4.16

    Steuerberaterkammer darf Honorar für Gerichtsgutachten nicht mit Gebührenbescheid

    Der Begriff der Sachverständigenleistung ist mithin nicht positiv etwa durch einen Bezug auf Tatsachen, sondern negativ dadurch definiert, dass sie nicht das inländische Recht zum Gegenstand haben darf (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Mai 1990 - 2 WF 28/90 - FamRZ 1990, 1367 und OLG Koblenz, Beschluss vom 24. September 1997 - 13 WF 810/97 - FamRZ 1998, 756, III/1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht