Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.03.1999 - 27 U 279/98   

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https://dejure.org/1999,4139
OLG Hamm, 16.03.1999 - 27 U 279/98 (https://dejure.org/1999,4139)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.03.1999 - 27 U 279/98 (https://dejure.org/1999,4139)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. März 1999 - 27 U 279/98 (https://dejure.org/1999,4139)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung einer Ersatzpflicht hinsichtlich materieller und immaterieller Schäden aufgrund eines Verkehrsunfalles; Pflicht zur Einhaltung eines Sicherheitsabstands zum rechten Fahrbahnrand; Schuldhafter Verstoß gegen Pflichten im Straßenverkehr; ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 17
    1/3 Mitverschulden wegen unvorsichtigen Verhaltens des Fahrers eines auf der Standspur der Autobahn liegengebliebenen Pkw L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO §
    Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit dem Führer eines rechts auf dem Standstreifen der Bundesautobahn wegen einer Panne angehaltenen Fahrzeugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 422 (Ls.)
  • VersR 2000, 643 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 29.03.1994 - 27 U 219/93

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger auf dem Standstreifen der

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.1999 - 27 U 279/98
    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung NZV 1994, 394 ausgeführt hat, handelt derjenige fahrlässig, der sich nicht alsbald um die eigene Sicherheit kümmert, wenn er mit seinem Fahrzeug auf der Standspur zum Stehen gekommen ist.

    Zur Überzeugung des Senates ist der Verursachungsanteil des Beklagten zu 1) doppelt so hoch zu bewerten wie der des Klägers, so daß deshalb eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten der Beklagten angemessen ist (ebenso Senat NZV 1994, 394, 395; OLG Karlsruhe VersR 1992, 67, 68).

  • OLG Hamm, 23.03.1998 - 6 U 210/97

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem überholenden LKW;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.1999 - 27 U 279/98
    Auf ein Verschulden der Beklagten zu 2) kommt es nicht an (vgl. OLG Hamm NZV 1998, 409).
  • BGH, 01.07.1997 - VI ZR 205/96

    Pflichten eines Kraftfahrers gegenüber einem radfahrenden Kind

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.1999 - 27 U 279/98
    Der Entlastungsbeweis nach § 831 Abs. 1 S. 2 BGB ist nicht angetreten, wobei an einen Beweis einer ausreichenden Auswahl und Überwachung eines angestellten Kraftfahrers im Interesse der Vekehrssicherheit ohnehin strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH NZV 1997, 391, 397).
  • OLG Karlsruhe, 22.02.1991 - 10 U 211/90

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen auf der Standspur der Autobahn

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.1999 - 27 U 279/98
    Zur Überzeugung des Senates ist der Verursachungsanteil des Beklagten zu 1) doppelt so hoch zu bewerten wie der des Klägers, so daß deshalb eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten der Beklagten angemessen ist (ebenso Senat NZV 1994, 394, 395; OLG Karlsruhe VersR 1992, 67, 68).
  • BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76

    Alkoholtest

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.1999 - 27 U 279/98
    Auch wenn nunmehr eine Bezifferung möglich sein sollte, so ist jedoch ein Feststellungskläger in zweiter Instanz nicht gezwungen, zu einer bezifferten Leistungsklage überzugehen, wenn diese nachträglich möglich wird (BGH NJW 1978, 210; Zöller/Greger § 256 ZPO Rdn. 7 c).
  • OLG Braunschweig, 18.03.1994 - 5 U 69/93

    Haftungsverteilung bei Aufprallen eines bei winterlichen Straßenverhältnissen ins

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.1999 - 27 U 279/98
    Soweit der Kläger mit seiner Berufung unter Hinweis auf die Entscheidung OLG Braunschweig zfs 1994, 197 meint, daß zwischen dem Liegenbleiben seines Fahrzeugs und dem Schaden des auffahrenden Verkehrsteilnehmers kein rechtlicher Zusammenhang (Rechtswidrigkeitszusammenhang) bestehe, was auf den vorliegenden Fall zu übertragen sei, kann der Senat dem nicht folgen.
  • AG Schmallenberg, 15.07.2011 - 6 OWi 2/11

    Befahrbare Grünstreifen als Seitenstreifen

    So gibt es zum Beispiel neben dem Seitenstreifen, Standstreifen (vgl. OLG Braunschweig NJW 1995, 268 ) Autobahn-Standstreifen (vgl. OLG Hamm NZV 1999, 422 ), Mehrzweckstreifen (vgl. OLG Köln NZV 1992, 415 ), Fahrstreifen (vgl. BayObLG NJW 1986, 2718 ), Sperrstreifen (vgl. OLG Frankfurt a.M. Urteil vom 16.07.1999 - 2 U 196/98), Parkstreifen (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 18.03,2004) und die berühmten Zebrastreifen, bei welchen es sich allerdings um ein Vorschriftzeichen nach § 41 Abs. 1 Anlage 2 Nr. 293 handelt.
  • LG Darmstadt, 17.07.2023 - 3 O 304/21

    Mitverschulden des Fahrers eines Pannenfahrzeuges bei unterlassener

    Sowohl der Aufenthalt auf der Fahrerseite im Bereich der geöffneten Tür als auch die fehlende Beobachtung des Verkehrs durch das Hineinbeugen in das Fahrzeug führen zu einer Beurteilung des Verhaltens des Erblassers als fahrlässig und vorwerfbar (OLG Hamm, Urteil vom 16.03.1999, 27 U 279/98, BeckRS 1999, 4179).

    Dabei wurde angenommen, dass der schwere Fahrfehler des Beklagten zu 1) doppelt so hoch zu bewerten ist wie der Verstoß des Erblassers gegen das Verbot der Eigensicherung (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 16.03.1999, 27 U 279/98, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.05.1999 - 16 Wx 55/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2034
OLG Köln, 26.05.1999 - 16 Wx 55/99 (https://dejure.org/1999,2034)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.05.1999 - 16 Wx 55/99 (https://dejure.org/1999,2034)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Mai 1999 - 16 Wx 55/99 (https://dejure.org/1999,2034)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Aufwendungen eines Gemeinschaftsmitgliedes zu Gunsten der Gemeinschaft

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Befriedigung aus gemeinschaftlichen Mitteln nach Tilgung einer Verbindlichkeit durch ein Gemeinschaftsmitglied

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 972
  • ZMR 1999, 790
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84

    Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die

    Auszug aus OLG Köln, 26.05.1999 - 16 Wx 55/99
    Zu Recht sind darüber hinaus die Vorinstanzen davon ausgegangen, daß jeder Wohnungeigentümer, der gegenüber Dritten über das seinem Anteil entsprechende Verhältnis mit einer Verbindlichkeit belastet ist, insoweit Befreiung verlangen und, falls er gezahlt hat, Rückgriff nehmen kann (vgl. BGH NJW 1985, 912).
  • OLG Stuttgart, 25.11.1985 - 8 W 424/84

    Überzahlung von Verwaltungskosten

    Auszug aus OLG Köln, 26.05.1999 - 16 Wx 55/99
    Ein solcher Rückgriffsanspruch kann ihm auch unmittelbar gegen den oder die anderen Wohnungseigentümer in Höhe deren Anteils zustehen (vgl. OLG Stuttgart OLGZ 1986, 32, 34; OLG Hamm WE 1993, 110, 111; BayObLG WE 1995, 243, 244).
  • OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 298/08

    Aufrechnungsausschluss gegen Wohngeldanspruch

    Die vom Amtsgericht angeführten Entscheidungen des Senats (ZMR 2004, 856) und des OLG Köln (NZM 1999, 972) beziehen sich nicht auf die Zulässigkeit einer Aufrechnung, sondern darauf, unter welchen Voraussetzungen einem Wohnungseigentümer ein Erstattungsanspruch aus Notgeschäftsführung oder Geschäftsführung ohne Auftrag zustehen kann.
  • BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 112/03

    Reparatur anstelle von Sanierung unter dem Gesichtspunkt ordnungsgemäßer

    Weil dies nicht sicher gewährleistet ist und die übrigen Wohnungseigentümer für den Aufwendungsersatzanspruch nur entsprechend ihrer nach § 16 Abs. 2 WEG zu tragenden Quote haften, geht der Senat von einer anteiligen, also nicht gesamtschuldnerischen Haftung der übrigen Wohnungseigentümer aus (OLG Hamm OLGZ 1994, 134/140; siehe auch OLG Köln NZM 1999, 972; Merle in Bärmänn/Pick/Merle § 21 Rn. 48; Soergel-Stürner BGB 12. Aufl. § 21 WEG Rn. 2; noch offen gelassen BayObLGZ 1986, 322/327).
  • OLG Celle, 20.12.2001 - 4 W 286/01

    Wohnungseigentum; Erstattungsanspruch; Notgeschäftsführung; Eilbedürftigkeit;

    Zwar kommt ein diesbezüglicher Anspruch dem Grunde nach in Betracht, weil ein Anspruch aus dem Rechtsinstitut der Geschäftsführung ohne Auftrag neben etwaig bestehenden Ansprüchen aus einer Notgeschäftsführung besteht und demnach nicht ausgeschlossen ist, soweit eine Notgeschäftsführung nicht vorliegt (OLG Köln WuM 2001, 201).
  • OLG Hamm, 26.04.2004 - 15 W 109/04

    Ausgleich von Direktzahlungen an Gemeinschaftsgläubiger

    Dementsprechend kann jeder Wohnungseigentümer, der eine im Außenverhältnis bestehende Verbindlichkeit erfüllt, die übrigen Miteigentümer auf Ausgleich im Umfang des von ihnen jeweils gem. dem Kostenverteilungsschlüssel zu tragenden Anteils in Anspruch nehmen (BGH NJW 1985, 912; OLG Stuttgart OLGZ 1986, 32; KG a.a.O.; OLG Köln NZM 1999, 972).
  • LG Köln, 20.01.2009 - 3 O 316/07

    Ansprüche wegen Schlechterfüllung eines mit einer Anwaltssozietät geschlossenen

    Selbst wenn man (auch) eine Haftung des aufteilenden Eigentümers bejaht - was soweit ersichtlich bisher nicht höchstrichterlich entschieden ist -, wäre zu bedenken, dass selbst nach früherer Rspr. alle Mitglieder bei der Verfolgung von Aufwendungsersatzansprüchen grundsätzlich vorrangig auf eine Befriedigung aus gemeinschaftlichen Mitteln des Verbandes zu verweisen waren (OLG Köln NZM 1999, 972; Weitnauer/ Briesemeister , WEG, § 1 Rn 26).
  • OLG Köln, 12.11.1999 - 16 Wx 162/99

    Aufrechnung der Wohngeldforderungen eines Wohneigentumsverwalters gegen den

    Der Hinweis der Antragsgegnerin auf die Senatsentscheidung vom 26.5.1999 - 16 Wx 55/99 - ändert an diesem Ergebnis nichts.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 04.12.1998 - 6 U 2087/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12452
OLG Naumburg, 04.12.1998 - 6 U 2087/97 (https://dejure.org/1998,12452)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.12.1998 - 6 U 2087/97 (https://dejure.org/1998,12452)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. Dezember 1998 - 6 U 2087/97 (https://dejure.org/1998,12452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Teilweise Aufhebung eines Vollstreckungsbescheides; Mietkaufvertrag als Leasing- oder Mietvertrag; Mithaftung eines Gesellschafters für die Verpflichtungen einer GmbH; Fristlose Kündigung eines Mietkaufvertrages; Anforderungen an eine Kündigung

  • jung-rechtsanwalt.de

    § 1 Abs. 2 VerbrKrG, § 12 Abs. 1 Nr. 2 VerbrKrG, § 554 BGB
    Teilweise Aufhebung eines Vollstreckungsbescheides

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2008 - 24 U 40/08

    Wirksamkeit einer nach Stellung des Insolvenzantrags erklärten Kündigung eines

    Die Wirksamkeit hängt somit davon ab, dass gegenüber dem auf der Leasingnehmerseite beteiligten Verbraucher die Kündigungsvoraussetzungen des § 498 BGB erfüllt sind (vgl. zu § 12 Abs. 1 S. 1 VerbrKrG: BGH NJW 2000, 3133 (3135); OLG Celle NJW-RR 1997, 1144 (1146); OLG Naumburg OLGR 1999, 270; zu §§ 488 ff. BGB: Graf von Westphalen, a.a.O., Kap. K Rn. 4; Staudinger/Kessal-Wulf, BGB, Neubearbeitung 2005, § 498 Rn. 21; Wolf/Eckert/Ball, a.a.O., Rn. 2063).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 13.01.1999 - 2 U 245/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13623
OLG Oldenburg, 13.01.1999 - 2 U 245/98 (https://dejure.org/1999,13623)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.01.1999 - 2 U 245/98 (https://dejure.org/1999,13623)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. Januar 1999 - 2 U 245/98 (https://dejure.org/1999,13623)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 S. 3 AUB 88; § 242 BGB
    Anspruch aus einer Invaliditätsversicherung; Anforderungen an die ärztliche Feststellung einer Invalidität; Feststellung einer unfallbedingte Invalidität an Hand der Ursachen und die Art ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit des Versicherten; Dauerhafte ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Unfallversicherung: Anforderungen an eine fristgerechte ärztliche Feststellung der Invalidität - treuwidriges Verhalten des Versicherers durch Berufung auf das Fehlen dieser Anspruchsvoraussetzung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch aus einer Invaliditätsversicherung; Anforderungen an die ärztliche Feststellung einer Invalidität; Feststellung einer unfallbedingte Invalidität an Hand der Ursachen und die Art ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit des Versicherten; Dauerhafte ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Köln, 05.05.1994 - 5 U 129/93

    Voraussetzungen für treuwidrige Berufung auf Frist des § 7 I Nr. 1 Abs. 2 AUB 88

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.01.1999 - 2 U 245/98
    Ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB ist nicht allein auf Grund einer möglichen Unkenntnis des Versicherungsnehmers von der bedingungsgemäßen Anspruchsvoraussetzung begründet; insbesondere besteht insoweit keine grundsätzliche Belehrungspflicht des Versicherers (OLG Köln VersR 1995, 907 [OLG Köln 05.05.1994 - 5 U 129/93] ; OLG Karlsruhe r + s 1997, 216; OLG Saarbrücken VersR 1997, 956, 957 [OLG Saarbrücken 08.05.1996 - 5 U 508/95 36] ; Grimm § 8 Rn. 12).

    Allein die Einholung eines Gutachtens - insbesondere auch nach Ablauf der 15-monatigen Frist - führt nicht dazu, dass es dem Versicherer verwehrt ist, sich auf die mangelnde fristgerechte ärztliche Feststellung der Invalidität zu berufen; etwas anders gilt nur dann, wenn auf Grund der vom Versicherer ergriffenen Maßnahmen der Versicherungsnehmer darauf vertrauen darf, dass der Versicherer alles weitere selbst in die Wege leiten und die Frage der Invaliditätsentschädigung auf jeden Fall einer Prüfung zuführen wird (OLG Köln VersR 1994, 714 [OLG Köln 21.10.1993 - 5 U 102/92] ; OLG Köln VersR 1995, 907 [OLG Köln 05.05.1994 - 5 U 129/93] ; OLG Düsseldorf r + s 1997, 129; OLG Karlsruhe r + s 1997, 216; OLG Karlsruhe r + s 1998, 260, 261).

  • BGH, 06.11.1996 - IV ZR 215/95

    Fristgerechte Invaliditätsfeststellung - Beurteilung des Grades - Ärztlicherseits

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.01.1999 - 2 U 245/98
    So braucht zu einem bestimmten Grad der Invalidität noch nicht abschließend Stellung genommen zu sein (BGH r + s 1997, 84).

    Unerlässlich für die Feststellung ist dagegen, dass sich aus ihr die ärztlicherseits angenommene Ursache und die Art ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit des Versicherten ergeben (BGH VersR 1988, 286; BGH VersR 1997, 442, 443 [BGH 06.11.1996 - IV ZR 215/95] ; Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., AUB 88 § 7 Rn. 10; Grimm, Unfallversicherung, 2. Aufl., § 7 Rn. 11).

  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 348/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Grenze für die Feststellung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.01.1999 - 2 U 245/98
    Die ärztliche Feststellung muss nicht richtig und auch dem Versicherer nicht innerhalb der Frist von 15 Monaten zugegangen sein (BGH VersR 1988, 286; BGH VersR 1998, 175).

    Versicherungsnehmer bei einer inhaltlich nicht ausreichenden schriftlichen Feststellung sich auch - zumindest ergänzend - auf eine nicht der Schriftform genügende ärztliche Feststellung berufen kann (BGHZ 130, 171, 178; BGH VersR 1998, 175).

  • OLG Karlsruhe, 01.02.1996 - 12 U 201/95

    Berufung auf Ausschlußfristversäumnis gegenüber Minderjährigen L

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.01.1999 - 2 U 245/98
    Ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB ist nicht allein auf Grund einer möglichen Unkenntnis des Versicherungsnehmers von der bedingungsgemäßen Anspruchsvoraussetzung begründet; insbesondere besteht insoweit keine grundsätzliche Belehrungspflicht des Versicherers (OLG Köln VersR 1995, 907 [OLG Köln 05.05.1994 - 5 U 129/93] ; OLG Karlsruhe r + s 1997, 216; OLG Saarbrücken VersR 1997, 956, 957 [OLG Saarbrücken 08.05.1996 - 5 U 508/95 36] ; Grimm § 8 Rn. 12).

    Allein die Einholung eines Gutachtens - insbesondere auch nach Ablauf der 15-monatigen Frist - führt nicht dazu, dass es dem Versicherer verwehrt ist, sich auf die mangelnde fristgerechte ärztliche Feststellung der Invalidität zu berufen; etwas anders gilt nur dann, wenn auf Grund der vom Versicherer ergriffenen Maßnahmen der Versicherungsnehmer darauf vertrauen darf, dass der Versicherer alles weitere selbst in die Wege leiten und die Frage der Invaliditätsentschädigung auf jeden Fall einer Prüfung zuführen wird (OLG Köln VersR 1994, 714 [OLG Köln 21.10.1993 - 5 U 102/92] ; OLG Köln VersR 1995, 907 [OLG Köln 05.05.1994 - 5 U 129/93] ; OLG Düsseldorf r + s 1997, 129; OLG Karlsruhe r + s 1997, 216; OLG Karlsruhe r + s 1998, 260, 261).

  • BGH, 16.12.1987 - IVa ZR 195/86

    Fristgerechte Einreichung ärztlicher Feststellungen in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.01.1999 - 2 U 245/98
    Die ärztliche Feststellung muss nicht richtig und auch dem Versicherer nicht innerhalb der Frist von 15 Monaten zugegangen sein (BGH VersR 1988, 286; BGH VersR 1998, 175).

    Unerlässlich für die Feststellung ist dagegen, dass sich aus ihr die ärztlicherseits angenommene Ursache und die Art ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit des Versicherten ergeben (BGH VersR 1988, 286; BGH VersR 1997, 442, 443 [BGH 06.11.1996 - IV ZR 215/95] ; Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., AUB 88 § 7 Rn. 10; Grimm, Unfallversicherung, 2. Aufl., § 7 Rn. 11).

  • OLG Köln, 21.10.1993 - 5 U 102/92

    Fristgemäße Feststellung und Geltendmachung der Invalidität in der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.01.1999 - 2 U 245/98
    Allein die Einholung eines Gutachtens - insbesondere auch nach Ablauf der 15-monatigen Frist - führt nicht dazu, dass es dem Versicherer verwehrt ist, sich auf die mangelnde fristgerechte ärztliche Feststellung der Invalidität zu berufen; etwas anders gilt nur dann, wenn auf Grund der vom Versicherer ergriffenen Maßnahmen der Versicherungsnehmer darauf vertrauen darf, dass der Versicherer alles weitere selbst in die Wege leiten und die Frage der Invaliditätsentschädigung auf jeden Fall einer Prüfung zuführen wird (OLG Köln VersR 1994, 714 [OLG Köln 21.10.1993 - 5 U 102/92] ; OLG Köln VersR 1995, 907 [OLG Köln 05.05.1994 - 5 U 129/93] ; OLG Düsseldorf r + s 1997, 129; OLG Karlsruhe r + s 1997, 216; OLG Karlsruhe r + s 1998, 260, 261).
  • OLG Oldenburg, 10.05.1995 - 2 U 57/95

    Anforderungen an die ärztliche Feststellung der Invalidität als Unfallfolge

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.01.1999 - 2 U 245/98
    Zwar behauptet der Kläger in der Berufungsinstanz erstmals, dass eine nach der Rechtsprechung des Senats notwendige schriftliche Feststellung der Invalidität (Senat NJW-RR 1996, 1434) erfolgt sei.
  • OLG Karlsruhe, 05.11.1997 - 13 U 31/97

    Berufung auf 15-Monats-Frist trotz nachfolgender Untersuchungen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.01.1999 - 2 U 245/98
    Allein die Einholung eines Gutachtens - insbesondere auch nach Ablauf der 15-monatigen Frist - führt nicht dazu, dass es dem Versicherer verwehrt ist, sich auf die mangelnde fristgerechte ärztliche Feststellung der Invalidität zu berufen; etwas anders gilt nur dann, wenn auf Grund der vom Versicherer ergriffenen Maßnahmen der Versicherungsnehmer darauf vertrauen darf, dass der Versicherer alles weitere selbst in die Wege leiten und die Frage der Invaliditätsentschädigung auf jeden Fall einer Prüfung zuführen wird (OLG Köln VersR 1994, 714 [OLG Köln 21.10.1993 - 5 U 102/92] ; OLG Köln VersR 1995, 907 [OLG Köln 05.05.1994 - 5 U 129/93] ; OLG Düsseldorf r + s 1997, 129; OLG Karlsruhe r + s 1997, 216; OLG Karlsruhe r + s 1998, 260, 261).
  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94

    Versäumung der Frist zur Geltendmachung unfallbedingter Invalidität

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.01.1999 - 2 U 245/98
    Versicherungsnehmer bei einer inhaltlich nicht ausreichenden schriftlichen Feststellung sich auch - zumindest ergänzend - auf eine nicht der Schriftform genügende ärztliche Feststellung berufen kann (BGHZ 130, 171, 178; BGH VersR 1998, 175).
  • OLG Hamm, 29.12.1986 - 20 U 334/86

    Arbeitsfähigkeit; Arbeitsunfähigkeit; Prognose; Verhandlung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.01.1999 - 2 U 245/98
    Dauernd ist eine Beeinträchtigung nur dann, wenn zu erwarten ist oder feststeht, dass sie lebenslang andauert; ist dies nicht sicher feststellbar, muss sie nach ärztlicher Prognose zumindest mehrere Jahre andauern (OLG Hamm VersR 1988, 513 [OLG Hamm 29.12.1986 - 20 U 334/86] ; Prölss/Martin AUB 88 § 7 Rn. 5).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.1996 - 5 U 508/95

    Feststellung der Invalidität bei Hautverbrühung eines Kindes

  • OLG Düsseldorf, 21.11.1996 - 4 U 232/94
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 3 WF 240/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13824
OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 3 WF 240/98 (https://dejure.org/1999,13824)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.01.1999 - 3 WF 240/98 (https://dejure.org/1999,13824)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Januar 1999 - 3 WF 240/98 (https://dejure.org/1999,13824)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1665
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 26.03.2007 - 9 U 109/06

    Mietpoolvertrag: Zustandekommen eines eigenständigen Beratungsvertrages;

    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Widerklage des Beklagten in der Regel unzulässig, wenn sie ausschließlich gegen einen bisher nicht am Rechtsstreit beteiligten Dritten gerichtet ist (isolierte Drittwiderklage; BGHZ 40, 185, 188; BGH NJW 1971, 466; 1975, 1228; 1991, 2838 = EWiR 1/92, 925 (Müller); OLG Düsseldorf OLGR 1999, 270).
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