Rechtsprechung
   OLG München, 08.10.1998 - 15 W 2631/98   

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OLG München, 08.10.1998 - 15 W 2631/98 (https://dejure.org/1998,2019)
OLG München, Entscheidung vom 08.10.1998 - 15 W 2631/98 (https://dejure.org/1998,2019)
OLG München, Entscheidung vom 08. Oktober 1998 - 15 W 2631/98 (https://dejure.org/1998,2019)
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OK-Vermerk im Faxprotokoll

§ 130 BGB, § 286 ZPO, Anscheinsbeweis für Zugang eines Faxes durch Absendung ohne Fehlermeldung (dokumentiert durch Fax-Sendeprotokoll), Abweichung von BGH, «Fax-Sendeprotokoll»

Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Anscheinsbeweis des Faxzugangs nach einem OK-Vermerk im Sendeprotokoll

  • JurPC

    BGB § 130 Abs. 1 S. 1
    Beweis des ersten Anscheins durch Fax-Sendeprotokoll

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Beweiserbringung bezüglich des Zugangs eines Schreibens; Zugang eines Telefaxes

  • rabüro.de

    "OK"-Vermerk begründet Anscheinsbeweis für Zugang einer Willenserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 286
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 19.02.2014 - IV ZR 163/13

    Prämienzahlungsklage der privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherung:

    bb) Allerdings wird diese Rechtsprechung - wie die Revision insoweit zutreffend geltend macht - im Hinblick auf technische Weiterentwicklungen auf dem Gebiet der Telekommunikation zum Teil in Frage gestellt (OLG Frankfurt, Urteil vom 5. März 2010 - 19 U 213/09, juris Rn. 17; OLG Karlsruhe VersR 2009, 245; OLG Celle VersR 2008, 1477, 1478; OLG München MDR 1999, 286 Rn. 12; Singer/Benedict in Staudinger, BGB [2012] § 130 Rn. 109; Gregor, NJW 2005, 2885, 2885 f.; Riesenkampff, NJW 2004, 3296, 3298 f.).
  • OLG Köln, 29.11.2005 - 22 U 105/05

    Genügt Fax der Schriftform bei Ausübung einer Verlängerunsoption?

    Da eine Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis bereits in der Übersendung der Willenserklärung per Fax liegt, kommt es nicht auf die Frage an, auf die das Landgericht abgestellt hat, ob nämlich der Zugang eines Faxschreibens mittels des "O.K.-Vermerks" auf dem Sendebericht und des Fax-Journals beweisbar ist, wenn die Absendung eines bestimmten Faxschreibens an ein bestimmtes Empfängergerät wie hier unstreitig ist (vgl. zum Problem: BGH NJW 1995, 665 ff. = BB 1995, 221 ff. mit Anmerkung Burgard, ders.: AcP Nr. 195, 74 ff., 129; OLG München, MDR 1999, 286).
  • OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 4 U 132/07

    Kaufvertrag über eine Solaranlage: Anscheinsbeweis für den Zugang eines

    Soweit der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 07.12.1994 (VIII ZR 153/93, abgedruckt in NJW 1995, 665, 666 f.) die Grundsätze über den Beweis des ersten Anscheins nicht für anwendbar gehalten habe, sei angesichts des technischen Fortschritts eine Änderung in der der obergerichtlichen Rechtsprechung eingetreten; so habe namentlich das Oberlandesgericht München einen Anscheinsbeweis angenommen (Beschluss vom 08.10.1998, 15 W 2631/98, abgedruckt in MDR 1999, 286).

    Ein typischer Geschehensablauf, bei dem nach der Lebenserfahrung regelmäßig von einem bestimmten Ereignis, hier der Datenabsendung, auf einen bestimmten Erfolg, hier den Dateneingang beim Empfänger, geschlossen werden kann, liegt nicht vor (so aber OLG München, Urteil vom 08.10.1998, 15 W 2631/98 = MDR 1999, 286).

  • AG Rudolstadt, 30.03.2004 - 2 C 694/03

    Telefax: Lässt sich Zugang durch Sendeprotokoll beweisen?

    Das OLG München hat deshalb mit einem Beschluss vom 08.10.1998 (MDR 1999, 286) in bewusster Auseinandersetzung mit der vorliegenden BGH-Entscheidung die Auffassung vertreten, dass bei einem Absenden eines Telefax und einem Sendebericht mit OK ein Beweis des ersten Anscheines dafür erbracht sei, dass die Daten dem Empfänger auch tatsächlich zugegangen sind.

    Insoweit ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die dargestellte Situation nur einen Anscheinsbeweis liefert, der selbstredend durch den Empfänger in geeigneter Weise - etwa durch Vorlage eines Empfangsjournals o. Ä. - widerlegt werden kann (so zutreffend auch OLG München, MDR 1999, 286).

  • OLG Köln, 16.10.2000 - 16 U 95/99

    Kaufmännisches Bestätigungsschreiben - Abweichung vom Verhandlungsergebnis -

    Hieraus lässt sich wegen der nicht auszuschließenden Möglichkeit von Störungen im öffentlichen Netz allenfalls ein Indiz für den Zugang der Erklärung herleiten lässt (vgl. BGH MDR 1995, 952 = NJW 1995, 665; OLG Köln, MDR 1995, 411; a.A. OLG München MDR 1999, 286).
  • BSG - B 5 RJ 204/04 B (anhängig)
    7 Wie in der herausgestellten Rechtsfrage formuliert und auch in den von der Klägerin für ihre Auffassung angeführten gerichtlichen Entscheidungen ausgeführt ist, setzen sowohl die Annahme eines Anscheinsbeweises als auch die erhöhten Anforderungen an das Bestreiten des Zugangs beim Empfänger voraus, dass das Fax ordnungsgemäß abgesandt wurde, die Absendung des fraglichen Dokuments mittels Fax also feststeht (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 9. September 2002 - 6 Verg 4/02 - veröffentlicht in JURIS; Oberlandesgericht München, Urteil vom 8. Oktober 1998 - 15 W 2631/98 - MDR 1999, 286; Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 18. Januar 1996 - 1 U 33/95 - NJW 1996, 1831).
  • BPatG, 19.02.2014 - 28 W (pat) 2/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Grüne Vitalität" - Rücknahmefiktion aufgrund nicht

    Denn auch daraus ergibt sich nach der Ansicht des Senats allein, dass ein Sendevorgang stattgefunden hat, nicht aber der Inhalt des Gesendeten (vgl. BGH Urteil vom 19. Februar 2014, IV ZR 163/13, juris Rn. 27; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2013, VIII ZB 13/13, juris Rn. 12; Beschluss vom 14. Mai 2013, III ZR 289/12, NJW 2013, 254 Rn. 11; Beschluss vom 21. Juli 2011, IX ZR 148/10, juris Rn. 3; siehe auch Gregor, Der OK-Vermerk des Telefaxsendeprotokolls als Zugangsnachweis, NJW 2005, 2885, 2886; aber a. A: OLG Frankfurt, Urteil vom 5. März 2010, 19 U 213/09, juris Rn. 17; OLG Karlsruhe VersR 2009, 245; OLG München MDR 1999, 286 Rn. 12; SG Berlin, S 204 AS 22071/11, Urteil vom 28. November 2012 unter Berufung auf OLG Celle vom 19. Juni 2008, 8 U 30/07, VersR 2008, 1477 und OLG Karlsruhe vom 30. September 2008, 12 U 65/08, VersR 2009, 245).
  • AG Schleiden/Eifel, 01.09.2008 - 10 C 85/08

    Der Vermerk "ok" bzw. "erfolgreich verarbeitet" als Beweis für einen Zugang eines

    Dieser Meinung folgt das Gericht in Anlehnung an eine insbesondere vom OLG München (vgl. etwa OLGR 1999, 10) vertretene Auffassung nicht.
  • SG Osnabrück, 01.12.2009 - S 16 AS 232/08
    Dies allein führe weder zu einem Anscheinsbeweis des Zugangs, noch zu einer Beweislastumkehr (vgl. dazu: LSG Hessen, Beschluss vom 03.05.2006, Az.: L 9 B 16/06 SO, Rn. 5; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.03.2007, Az.: L 20 B 324/06 AS, Rn. 4; LSG Sachsen, Urteil vom 11.01.2006, Az.: L 1 P 14/05; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.09.1997, Az.: 17 A 687/96, Rn. 28; OVG Hamburg, Beschluss vom 24.10.2005, Az.: 3 Nc 37/05, Rn. 8; BGH, Urteil vom 07.12.1994; Az.: VIII ZR 153/93; BAG, Urteil vom 14.08.2002, Az.: 5 AZR 169/01; OLG München, Urteil vom 02.07.2008; Az.: 7 U 2451/08; LAG Hessen, Teilurteil vom 10.04.2000, Az.: 2 Sa 231/99, Rn. 67; LAG Hamm, Urteil vom 17.08.2005; Az.: 18 Sa 729/05; BFH, Urteil vom 08.07.1998, Az.: I R 17/96; andere Ansicht: OLG München, Urteil vom 08.10.1998, Az ... 15 W 2631/98; nach Gutachten auch: OLG Celle, Urteil vom 19.06.2008, Az.: 8 U 80/07; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2008, Az.: 12 U 65/08; zweifelnd ebenso bezüglich der herrschenden Meinung: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.01.2009, Az.: 22 Sa 725/08).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2007 - 19 B 211/07
    So schon OLG München, Beschluss vom 8. Oktober 1998 - 15 W 2631/98 -, Juris, Rdn 12.
  • LG Berlin, 18.05.2005 - 50 T 21/05
  • ArbG Nürnberg, 04.09.2000 - 5 Ca 265/00

    Anspruch des Klägers auf Erstattung der Vorstellungskosten ; Abdingbarkeit der

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.06.1998 - 4 U 30/97   

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https://dejure.org/1998,14197
OLG Brandenburg, 05.06.1998 - 4 U 30/97 (https://dejure.org/1998,14197)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.06.1998 - 4 U 30/97 (https://dejure.org/1998,14197)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Juni 1998 - 4 U 30/97 (https://dejure.org/1998,14197)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Mitglieder der Erbengemeinschaft auf Eintragung als Eigentümer des Grundstücks im Grundbuch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.03.2001 - IV ZR 258/00

    Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen vor Inkrafttreten des Einigungsvertrages

    Soweit Pflichtteilsergänzungsansprüche die Erberwartungen des eingesetzten Erben schmälern (und insofern auch die Testierfreiheit des Erblassers beschränken), überwiegt gegenüber dem - auch vom Zivilgesetzbuch der DDR nicht geschützten - Vertrauen auf den uneingeschränkten Bestand letztwilliger Verfügungen das Anliegen des Gesetzgebers an der Einheit der Rechtsordnung nach der Einigung Deutschlands (so auch OLG Dresden ZEV 1999, 272, 273; Schubel-Wiedenmann, JZ 1995, 858, 864 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 20/98, 22 U 114/98   

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https://dejure.org/1998,11954
OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 20/98, 22 U 114/98 (https://dejure.org/1998,11954)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.09.1998 - 22 U 20/98, 22 U 114/98 (https://dejure.org/1998,11954)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. September 1998 - 22 U 20/98, 22 U 114/98 (https://dejure.org/1998,11954)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 9 O 281/96
  • OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 20/98, 22 U 114/98
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 03.02.1989 - 15 U 129/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 20/98
    Das Landgericht hat die Schadensersatzpflicht des Beklagten zu 4 aus § 826 BGB hergeleitet und unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe ZIP 1989, 842 ff zur Begründung ausgeführt: Der Beklagte zu 4 habe in der von ihm formulierten und der Sch-GmbH zur Verfügung gestellten Broschüre "Börsengeschäfte: Ein Weg zum wirtschaftlichen Erfolg?" die Risiken der Geschäfte in Warenterminoptionen in verschleiernder und irreführender Weise dargestellt (S. 7 UA - was auf S. 7 - 12 oben im einzelnen ausgeführt ist).

    Das OLG Karlsruhe (ZIP 1989, 842, 845) hat zwar in dem von ihm entschiedenen Fall den Gehilfenvorsatz eines Rechtsanwalts wegen seiner "maßgeblichen Mitwirkung" bei der Erstellung der Vertriebsbroschüre für einen Vermittler von Warentermingeschäften bejaht, weil er aufgrund langjähriger und umfangreicher wirtschaftlicher Betätigung auf dem Gebiet der Warentermingeschäfte (Optionen) über so herausragende-Kenntnisse und Erfahrungen verfügte, daß ihm klar war, daß die unter seiner "maßgeblichen Mitwirkung" erstellte Vertriebsbroschüre den Anforderungen an die Aufklärungspflicht der Vermittler von Warentermingeschäften nicht genügte und darauf angelegt war, mögliche Anleger irrezuführen und ihnen Tatsachen vorzuenthalten, deren Kenntnis sie von der Erteilung von Vermittlungsaufträgen für Warentermingeschäfte abgehalten hätten.

  • BGH, 05.05.1992 - XI ZR 242/91

    Einwendungsdurchgriff bei Verbindung von Kauf- und Finanzierungsgeschäft zu

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 20/98
    Denn es ist davon auszugehen, daß sich der Kläger an den Warentermingeschäften gar nicht beteiligt und deshalb auch keinen Schaden erlitten hätte, wenn er umfassend und richtig beraten worden wäre (vgl. dazu BGH NJW 1992, 2560, 2561 m. w. N.).

    Wenn der Kläger - wie er weiter vorgetragen hat - sich im Vertrauen auf diese Erklärung bereit gefunden hat, einen ersten Betrag von 10.000,00 DM einzusetzen (vgl. Bl. 5 GA), so wird dadurch die für die Schadensursächlichkeit der unzulänglichen Aufklärung sprechende Vermutung (vgl. dazu BGH NJW 1992, 2560, 2561 m.w.N.) nicht widerlegt.

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 20/98
    Richtig ist auch, daß die Entscheidung des BGH NJW 1994, 512 ff = WM 1994, 149 mit der Forderung, der Vermittler von Warentermingeschäften müsse potentielle Anleger im Rahmen der schriftlichen Aufklärung auch über die mit jedem weiteren Geschäft abnehmende Wahrscheinlichkeit, einen Gewinn zu erzielen, informieren (BGH NJW aaO.513), nicht neue, bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu beachtende Anforderungen an die Aufklärungspflicht gestellt hat, sondern nur den schon vorher geltenden.Grundsatz, unerfahrene Anleger über die Auswirkungen der erhobenen Gebühren auf das Verhältnis von Chancen und Risiken hinzuweisen, konkretisiert hat.
  • BGH, 22.05.1980 - II ZR 209/79

    Prospekthaftung des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 20/98
    Abgesehen davon, daß die von der Rechtsprechung des BGH entwickelten Grundsätze der Prospekthaftung auf Prospekte für Warentermingeschäfte keine Anwendung finden (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB , 57. Auflage, § 276 Rdn 23 m. w. N.), ist auch nicht erkennbar, daß und in welcher Weise der Beklagte zu 4 als "Garant" des Prospekts (Anlage Kl), als dessen Herausgeber eine "G-Ltd." in London genannt ist, nach außen in Erscheinung getreten ist (vgl. BGHZ 77, 172, 175 NJW 1980, 1840; BGH NJW-RR 1992, 879, 883).
  • BGH, 31.01.1978 - VI ZR 32/77

    Fluglotsenstreik - Gewerkschaftshaftung - § 826 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 20/98
    Erforderlich sind darüber hinaus auch das Bewußtsein des Gehilfen, daß sein Beitrag geeignet ist, die Haupttat zu fördern, und die zumindest billigende Inkaufnahme dieser Förderung durch ihn (vgl. BGHZ 70, 277, 285/286 = NJW 1978, 816).
  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 1/86

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Aufrechnung; Anfechtung der Kostenentscheidung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 20/98
    Daraus folgt, daß eine zulässige Berufung gegen das Teilurteil auch die Berufung gegen die darauf bezogene Kostenentscheidung des Schlußurteils statthaft macht (vgl. BGH NJW 1987, 2997 für die Revision gegen ein Teil- und ein Schußurteil).
  • OLG Hamm, 31.03.1992 - 27 U 243/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 20/98
    Der Beklagte zu 4 beruft sich darauf, die Broschüre habe den Anforderungen entsprochen, die die Rechtsprechung seinerzeit an die Aufklärungspflicht der Vermittler gestellt habe; er habe sich bei der Abfassung des Aufklärungstextes an die kurze Zeit zuvor veröffentlichte Entscheidung des OLG Hamm WM 1992, 1145 ff - Bl. 131 ff GA - angelehnt (vgl. Bl. 127, 204 GA).
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 20/98
    Abgesehen davon, daß die von der Rechtsprechung des BGH entwickelten Grundsätze der Prospekthaftung auf Prospekte für Warentermingeschäfte keine Anwendung finden (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB , 57. Auflage, § 276 Rdn 23 m. w. N.), ist auch nicht erkennbar, daß und in welcher Weise der Beklagte zu 4 als "Garant" des Prospekts (Anlage Kl), als dessen Herausgeber eine "G-Ltd." in London genannt ist, nach außen in Erscheinung getreten ist (vgl. BGHZ 77, 172, 175 NJW 1980, 1840; BGH NJW-RR 1992, 879, 883).
  • OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 730/07

    Vollstreckung eines Versäumnisurteils

    b) War das Urteil bei Faxeingang um 15.36 Uhr dagegen entweder noch nicht unterzeichnet oder noch nicht zur Geschäftsstelle gelangt oder lagen jedenfalls in dem Moment, als die Bestellungsanzeige der Geschäftsstelle bekannt sein musste, die erstellten Ausfertigungen - sei es auch postausgangsfertig - noch auf der Geschäftsstelle, was nach Aufklärung und verbleibenden Zweifeln trotz grundsätzlicher Beweislast des Beklagten zu dessen Gunsten angenommen werden müsste (vgl. BGH VersR 1980, 90 f.; BGH NJW 1981, 1673 f.; OLG Köln NJW 1983, 460; OLG München OLGR 1999, 10), so ist das Versäumnisurteil zwar nicht existent geworden.
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