Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 16.02.1999

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.09.1998 - 22 U 38/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6148
OLG Düsseldorf, 11.09.1998 - 22 U 38/98 (https://dejure.org/1998,6148)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.09.1998 - 22 U 38/98 (https://dejure.org/1998,6148)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. September 1998 - 22 U 38/98 (https://dejure.org/1998,6148)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 462 463 467 347
    Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs [Wandlung oder großer Schadenersatz]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 1 O 143197
  • OLG Düsseldorf, 11.09.1998 - 22 U 38/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 278
  • NZV 1999, 130
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 24/05

    Reimporteigenschaft eines Kfz darf nicht verschwiegen werden

    () Nach der bisherigen Rechtsprechung stellt die Reimporteigenschaft eines Gebrauchtwagens durch einen Gebrauchtwagenhändler einen solchen offenbarungspflichtigen Umstand dar (OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278 f.; OLG Hamm NJW-RR 2003, 1360, 1361; LG Düsseldorf DAR 2003, 420 f.).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - 3 U 45/02

    Bedeutung der Angabe "1. Hand" für den Erwerber eines gebrauchten Kraftfahrzeuges

    Bei Fahrzeugen der Oberklasse und bei Dieselfahrzeugen, bei denen eine durchschnittliche Gesamtfahrleistung von mindestens 200.000 km zugrunde gelegt wird geht die Rechtsprechung teilweise von einer Berechnung von 0, 5 % des Bruttokaufpreises pro 1000 km Fahrleistung oder auch pauschal von 0, 15 DM pro gefahrenem Kilometer aus (vgl. OLG Stuttgart in DAR 1998, 393; OLG Celle in DAR 1995, 404; OLG Düsseldorf in NJW-RR 1999, 278; OLG Dresden in DAR 1999, 68, 69).

    Legt man diesen Kilometerstand der Berechnung zugrunde, so muss andererseits die Restlaufleistung auch nach dem diesem Preis zugrunde liegenden Kilometerstand berechnet werden und die - tatsächliche - Laufleistung von rund 160.000 km im Zeitpunkt des Verkaufs außer Betracht bleiben, weil ansonsten die Käufer des Fahrzeugs unangemessen benachteiligt würden, weil sie einen dem Marktwert des Fahrzeugs erheblich übersteigenden Kaufpreis gezahlt haben und zudem eine infolge der unrichtigen Kilometerangabe im Zeitpunkt des Verkaufs erheblich niedrigere Restlaufleistung in Kauf nehmen müssten (vgl. dazu OLG Düsseldorf in NJW-RR 1999, 278).

  • OLG Jena, 23.10.2008 - 1 U 118/08

    Sachmängelhaftung bei Verbrauchsgüterkauf und Offenbarungspflicht bei

    aa) Der Berufung ist einzuräumen, dass nach der bisherigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte der Reimport eines Gebrauchtwagens durch einen Gebrauchtwagenhändler einen offenbarungspflichtigen Umstand darstellt, wenn der Wert des Fahrzeugs dadurch vermindert ist (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278 ; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1316 ; OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    cc) Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278 ; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1316 ; OLG Naumburg, DAR 2006, 327) hat allerdings ihre Grundlage darin, dass auf dem Markt für ein Importfahrzeug ein deutlich niedrigeres Preisgefüge besteht und dies damit ein erheblicher preisbildender Faktor ist.

  • OLG Jena, 22.12.2010 - 4 U 610/10

    Räumpflicht bei Gehweg mit geringer Verkehrsbedeutung und Haftung bei Verstoß

    aa) Der Berufung ist einzuräumen, dass nach der bisherigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte der Reimport eines Gebrauchtwagens durch einen Gebrauchtwagenhändler einen offenbarungspflichtigen Umstand darstellt, wenn der Wert des Fahrzeugs dadurch vermindert ist (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1316; OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    cc) Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1316; OLG Naumburg, DAR 2006, 327) hat allerdings ihre Grundlage darin, dass auf dem Markt für ein Importfahrzeug ein deutlich niedrigeres Preisgefüge besteht und dies damit ein erheblicher preisbildender Faktor ist.

  • LG Ellwangen/Jagst, 13.06.2008 - 5 O 60/08

    Autokauf - Fehlerhafte Anzeige im Internet nachweisbar korrigieren!

    aa) Beim Gebrauchtwagenkauf berechnet das Gericht die Nutzungsvorteile nach einer linearen Amortisation unter Berücksichtigung der gefahrenen Kilometer und der Restlaufleistung des Fahrzeugs, die die Parteien bei ihrem Vertragsschluss (stillschweigend) zugrunde gelegt haben (vgl. auch OLG Koblenz, NJW 2004, 1670, 1671; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 278; Reinking/Eggert, a. a. O., RN 1455).
  • OLG Saarbrücken, 24.08.2005 - 5 W 244/05

    Ausbleiben eines Zeugen: Kostenauferlegung und Verhängung von Ordnungsmitteln bei

    Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht; die außergerichtlichen Kosten des Zeugen gehören zu den allgemeinen Prozesskosten (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 1999, S. 138 ff, m.w.N.; OLG Brandenburg, OLGR 1999, S. 42 ff; OLG Zweibrücken, MDR 1996, S. 533; Zöller-Greger, aaO, § 380, Rdnr. 10, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2002 - 1 U 29/02
    Angesichts der unrichtigen Angabe über die bisherige Gesamtlaufleistung kann diese jedoch hier zur Berechnung der Gebrauchsvorteile nicht herangezogen werden, denn andernfalls würde der insoweit unrichtig informierte Kläger doppelt benachteiligt, nämlich sowohl hinsichtlich des zu hoch angesetzten Kaufpreises als auch hinsichtlich der fehlerhaft eingeschätzten Restlaufleistung (vgl. OLG Düsseldorf, 22 U 38/98, Urt. v. 11. September 1998, NJW-RR 1999, 278).
  • OLG Düsseldorf, 01.09.2005 - 1 U 29/02
    Angesichts der unrichtigen Angabe über die bisherige Gesamtlaufleistung kann diese jedoch hier zur Berechnung der Gebrauchsvorteile nicht herangezogen werden, denn andernfalls würde der insoweit unrichtig informierte Kläger doppelt benachteiligt, nämlich sowohl hinsichtlich des zu hoch angesetzten Kaufpreises als auch hinsichtlich der fehlerhaft eingeschätzten Restlaufleistung (vgl. OLG Düsseldorf, 22 U 38/98, Urt. v. 11. September 1998, NJW-RR 1999, 278).
  • OLG Jena, 12.02.2001 - 6 W 70/01

    Ordnungsgeld gegen Prozesspartei

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats befreit die nachträgliche Entschuldigung auch dann von Ordnungsmaßnahmen, wenn die Möglichkeit zur rechtzeitigen Entschuldigung bestanden hat (vgl. Senatsbeschluss vom 06.07.1999, 6 W 447/99; OLG Frankfurt, OLG-Report 1999, 138).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 16.02.1999 - 5 U 133/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9178
OLG Oldenburg, 16.02.1999 - 5 U 133/98 (https://dejure.org/1999,9178)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16.02.1999 - 5 U 133/98 (https://dejure.org/1999,9178)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16. Februar 1999 - 5 U 133/98 (https://dejure.org/1999,9178)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bestehen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Belassen eines Venenteilstücks vom oberen Unterschenkel bis zum Knie bei einer Operation und dem Auftreten von Spannungsblasen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1
    Grenzen der Aufklärung über verschiedene Operationsmethoden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Belassen eines Venenteilstücks vom oberen Unterschenkel bis zum Knie bei einer Operation und dem Auftreten von Spannungsblasen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 276 § 611 § 823
    Ärztliche Aufklärung über Behandlungsalternativen

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 61
  • VersR 2000, 61 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.09.1983 - VI ZR 230/81

    Haftung wegen Übertragung einer Operation auf einen in der Ausbildung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.02.1999 - 5 U 133/98
    Für das Bestehen einer Behandlungsalternative kann eine unterschiedliche Qualität des Eingriffs bedeutsam sein (so bei abweichenden Eingriffsmethoden, wie etwa bei der Pericardektomie, vgl. OLG Köln VersR 1990, 1010; oder bei der Zystektomie, vgl. OLG Köln VersR 1990, 856 [OLG Köln 20.04.1989 - 7 U 20/88] ); bei gleichartig schwerwiegenden Eingriffen wie im vorliegenden Fall kann es in eingeschränktem Maße auch darauf ankommen, ob ein signifikanter Unterschied zwischen den mit den verschiedenen Eingriffsarten verbundenen Risiken besteht, der eine besondere und spezielle Aufklärung über die unterschiedlichen Risiken erforderlich macht, etwa dann, wenn das Risiko durch die Wahl optimalerer Behandlungsbedingungen signifikant geringer gehalten werden kann (BGHZ 72, 132; 88, 248) [BGH 22.09.1983 - VII ZR 43/83] .
  • OLG Köln, 20.04.1989 - 7 U 20/88

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.02.1999 - 5 U 133/98
    Für das Bestehen einer Behandlungsalternative kann eine unterschiedliche Qualität des Eingriffs bedeutsam sein (so bei abweichenden Eingriffsmethoden, wie etwa bei der Pericardektomie, vgl. OLG Köln VersR 1990, 1010; oder bei der Zystektomie, vgl. OLG Köln VersR 1990, 856 [OLG Köln 20.04.1989 - 7 U 20/88] ); bei gleichartig schwerwiegenden Eingriffen wie im vorliegenden Fall kann es in eingeschränktem Maße auch darauf ankommen, ob ein signifikanter Unterschied zwischen den mit den verschiedenen Eingriffsarten verbundenen Risiken besteht, der eine besondere und spezielle Aufklärung über die unterschiedlichen Risiken erforderlich macht, etwa dann, wenn das Risiko durch die Wahl optimalerer Behandlungsbedingungen signifikant geringer gehalten werden kann (BGHZ 72, 132; 88, 248) [BGH 22.09.1983 - VII ZR 43/83] .
  • BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76

    Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.02.1999 - 5 U 133/98
    Für das Bestehen einer Behandlungsalternative kann eine unterschiedliche Qualität des Eingriffs bedeutsam sein (so bei abweichenden Eingriffsmethoden, wie etwa bei der Pericardektomie, vgl. OLG Köln VersR 1990, 1010; oder bei der Zystektomie, vgl. OLG Köln VersR 1990, 856 [OLG Köln 20.04.1989 - 7 U 20/88] ); bei gleichartig schwerwiegenden Eingriffen wie im vorliegenden Fall kann es in eingeschränktem Maße auch darauf ankommen, ob ein signifikanter Unterschied zwischen den mit den verschiedenen Eingriffsarten verbundenen Risiken besteht, der eine besondere und spezielle Aufklärung über die unterschiedlichen Risiken erforderlich macht, etwa dann, wenn das Risiko durch die Wahl optimalerer Behandlungsbedingungen signifikant geringer gehalten werden kann (BGHZ 72, 132; 88, 248) [BGH 22.09.1983 - VII ZR 43/83] .
  • BGH, 08.05.1990 - VI ZR 227/89

    Aufklärungspflicht von Ärzten einer Spezialklinik

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.02.1999 - 5 U 133/98
    Für das Bestehen einer Behandlungsalternative kann eine unterschiedliche Qualität des Eingriffs bedeutsam sein (so bei abweichenden Eingriffsmethoden, wie etwa bei der Pericardektomie, vgl. OLG Köln VersR 1990, 1010; oder bei der Zystektomie, vgl. OLG Köln VersR 1990, 856 [OLG Köln 20.04.1989 - 7 U 20/88] ); bei gleichartig schwerwiegenden Eingriffen wie im vorliegenden Fall kann es in eingeschränktem Maße auch darauf ankommen, ob ein signifikanter Unterschied zwischen den mit den verschiedenen Eingriffsarten verbundenen Risiken besteht, der eine besondere und spezielle Aufklärung über die unterschiedlichen Risiken erforderlich macht, etwa dann, wenn das Risiko durch die Wahl optimalerer Behandlungsbedingungen signifikant geringer gehalten werden kann (BGHZ 72, 132; 88, 248) [BGH 22.09.1983 - VII ZR 43/83] .
  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.02.1999 - 5 U 133/98
    Für das Bestehen einer Behandlungsalternative kann eine unterschiedliche Qualität des Eingriffs bedeutsam sein (so bei abweichenden Eingriffsmethoden, wie etwa bei der Pericardektomie, vgl. OLG Köln VersR 1990, 1010; oder bei der Zystektomie, vgl. OLG Köln VersR 1990, 856 [OLG Köln 20.04.1989 - 7 U 20/88] ); bei gleichartig schwerwiegenden Eingriffen wie im vorliegenden Fall kann es in eingeschränktem Maße auch darauf ankommen, ob ein signifikanter Unterschied zwischen den mit den verschiedenen Eingriffsarten verbundenen Risiken besteht, der eine besondere und spezielle Aufklärung über die unterschiedlichen Risiken erforderlich macht, etwa dann, wenn das Risiko durch die Wahl optimalerer Behandlungsbedingungen signifikant geringer gehalten werden kann (BGHZ 72, 132; 88, 248) [BGH 22.09.1983 - VII ZR 43/83] .
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