Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.12.1998 - 3 Wx 483/98   

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OLG Düsseldorf, 14.12.1998 - 3 Wx 483/98 (https://dejure.org/1998,3488)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.12.1998 - 3 Wx 483/98 (https://dejure.org/1998,3488)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Dezember 1998 - 3 Wx 483/98 (https://dejure.org/1998,3488)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    UmwG § 130 Abs. 1 Satz 2; FGG 142

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Spaltung (Ausgliederung) eines einzelkaufmännischen Unternehmens in eine GmbH; Wirkung einer Eintragung der Spaltung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft; Publizitätswirkung der Eintragung und ihrer öffentlichen Bekanntmachung; Möglichkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 142; UmwG § 130 Abs. 1 Satz 2
    Löschung unzulässiger Eintragungen im Handelsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1052
  • DB 1999, 734
  • Rpfleger 1999, 228
  • NZG 1999, 176
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 04.12.1984 - BReg. 3 Z 215/84

    Handelsregister; Eintragung; Anfechtbarkeit; Änderung; Umdeutung; Anfechtung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.1998 - 3 Wx 483/98
    Aus der endgültig eingetretenen Publizitätswirkung der Eintragung und ihrer regelmäßigen öffentlichen Bekanntmachung (§ 10 HGB ) folgt, dass eine Eintragung nicht mehr durch Aufhebung im Erinnerungs- oder Beschwerdeverfahren rückgängig gemacht werden darf (BayObLG WM 1985, 480 f.; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 13. Auflage 1992 § 19 Rdz. 5, § 142 Rdz. 4).
  • BayObLG, 02.07.1999 - 3Z BR 298/98

    Einberufung einer Gesellschafterversammlung einer GmbH

    Die weitere Beschwerde gegen die Anweisung des Landgerichts ist aber mit dem Ziel des Amtslöschungsverfahrens zulässig (BayObLGZ 1998, 170, l73; 1991, 337; OLG Hamm, OLGZ 1966, 598; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1999, 228 ; Jansen, FGG , 2.Aufl., § 142 Rdn. 25; Keidel/Winkler, FGG , l4. Aufl., § 142 Rdn. 4).
  • BayObLG, 15.10.1999 - 3Z BR 295/99

    Wirkung der Eintragung der Verschmelzung einer Gesellschaft im Handelsregister

    Die weitere Beschwerde ist aber mit dem Ziel des Entlöschungsverfahrens statthaft (Bay0bLGZ 1988, 170/1.73; 1,991, 337; OLG Hamm OL(IZ 1966, 598; OLG Düsseldorf Rpfleger 1999, 228; Jansen FGG 2.Aufl. 5 142 Rn.25; Keidel/Winkler FGG 14.Aufl. § 142 Rn.4).
  • BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 158/99

    Abberufung eines Geschäftsführers/Notgeschäftsführers

    Die weitere Beschwerde gegen die Abberufung der Beteiligten zu 4) durch das Landgericht ist aber mit dem Ziel des Amtslöschungsverfahrens zulässig (Bay0bLGZ 1998, 170/173; 1991, 337; OLG Hamm OLGZ 1966, 598; OLG Düsseldorf Rpfleger 1999, 228; Jansen FGG 2.Aufl. S 142 Rri.25; Keidel/Winkler FGG 14.Aufl. S 142 Rn.4).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 150/98   

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https://dejure.org/1999,9736
OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 150/98 (https://dejure.org/1999,9736)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.01.1999 - 2 W 150/98 (https://dejure.org/1999,9736)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. Januar 1999 - 2 W 150/98 (https://dejure.org/1999,9736)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nichtbeschluß; Eigentümerbeschluß; bauliche Veränderung; Beeinträchtigung; Gemeinschaftseigentum; Anspruchsbefugnis

  • rechtsportal.de

    WEG §§ 14 22 23
    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Nichtbeschlusses im Wohnungseigentumsrecht - Zustimmungspflichtige bauliche Veränderung bei Verschlechterung - Optischer Gesamteindruck

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Niebüll - 9 II 112/97
  • LG Flensburg - 5 T 51/98
  • OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 150/98
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Hamburg, 14.05.1998 - II 51/97

    Beanspruchung der Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides;

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 150/98
    Miteigentümer haben dort Strandkörbe aufgestellt, wie bereits 1974 auf der Miteigentümerversammlung vom 10.8.1974 beschlossen worden ist (Bl. 22/24 d. A. 9 II 51/97).

    Nachdem dann die Beteiligte zu 2. in der ersten Jahreshälfte 1997 in 2 Verfahren - zunächst gegen die Eltern des Beteiligten zu 1. (9 II 22/97) und dann gegen den Beteiligten zu 1. (9 II 51/97) - vergeblich versucht hat, den Rückbau des "Sonnenplatzes" zu erreichen, ist der Streitpunkt erneut auf die Tagesordnung der Miteigentümerversammlung am 9.8.1997 gesetzt worden.

    Vergleicht man die vom Bayerischen Obersten Landesgericht (a.a.O.) entschiedene Fallkonstellation mit der vorliegenden, entstehen deutliche Bedenken, ob angesichts der Argumentation des Beteiligten zu 1. in der Antragserwiderung vom 2.6.1997 in dem Verfahren der Beteiligten zu 2. gegen ihn (Bl. 14 d. A. 9 II 51/97), also wenig vor der Versammlung, und angesichts des Agierens der Verwalterin nach dem Beschluß, vor allem ihres Versuchs, den Beschluß "zu retten" (Stellungnahme der Rechtsanwälte Eis und Wendt vom 9.10.1997, Bl. 12 d. A.) wirklich "für alle Beteiligten keinerlei Zweifel daran bestehen" konnten, daß der Antrag wegen Nichterreichung der erforderlichen Einstimmigkeit abgelehnt wurde und ein Beschluß mithin nicht zustande gekommen war.

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 150/98
    Grundsatz ist, daß der einzelne Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft Abwehr- und Beseitigungsansprüche, die sich aus drohenden oder geschehenen Beeinträchtigungen des Gemeinschaftseigentums ergeben, geltend machen kann (BGHZ 116, 392, 394 = NJW 1992, 978 ).

    Als ein Nachteil, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht, kann eine Veränderung des optischen Gesamteindrucks nur dann angesehen werden, wenn sie "objektiv" nachteilig wirkt, eine Verschlechterung und damit eine Beeinträchtigung bedeutet, oder - wie der Bundesgerichtshof formuliert hat (BGHZ 116, 392, 396) - wenn sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann.

  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 150/98
    Die Kammer wird sich - wie in der erwähnten ähnlichen Sache aus Wenningstedt - einen eigenen Eindruck vor Ort verschaffen und sich unter Umständen auch im Vergleich der beiden Fälle Rechenschaft ablegen müssen, ob der in Braderup gebaute Friesenwall im Vergleich zu dem in Wenningstedt und anders als dieser eine Verschlechterung darstellt (zur Zweckmäßigkeit der Augenscheinseinnahme in diesen Fällen der baulichen Veränderungen vgl. auch BGHZ 73, 196, 202 aE).
  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 150/98
    So ohne weiteres, wie Amts- und Landgericht die Wirkungslosigkeit des Mehrheitsbeschlusses bejaht haben, ergibt sich diese angesichts der klaren Regelung des § 23 Abs. 4 WEG allerdings nicht (BGHZ 54, 65 ; 73, 302, 307).
  • BGH, 02.02.1979 - V ZR 14/77

    Eigentum an Heizungsanlage bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 150/98
    So ohne weiteres, wie Amts- und Landgericht die Wirkungslosigkeit des Mehrheitsbeschlusses bejaht haben, ergibt sich diese angesichts der klaren Regelung des § 23 Abs. 4 WEG allerdings nicht (BGHZ 54, 65 ; 73, 302, 307).
  • OLG Köln, 19.12.1997 - 16 Wx 293/97

    Rückstausicherung im Waschmaschinenkeller regelmäßig Gemeinschaftseigentum

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 150/98
    Eine ausschließliche Verwaltungszuständigkeit der Gemeinschaft, wie in jenem vom Senat mit Beschluß vom 5.1.1998 entschiedenen Fall (WuM 1998, 308 = FGPrax 1998, 51) ist hier nicht anzunehmen.
  • BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 150/98
    An die - soweit ersichtlich - zuerst vom Bayerischen Obersten Landesgericht formulierten Voraussetzungen für sog. Nichtbeschlüsse (BayObLGZ 1984, 213) sind strenge Anforderungen zu stellen.
  • KG, 10.02.1992 - 24 W 402/91

    Nachträglicher Einbau eines Dachflächenfensters zustimmungspflichtig?

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 150/98
    Die von der Beteiligten zu 1. zitierte Entscheidung des Kammergerichts (NJW-RR 1992, 1232 ) nötigt ebensowenig wie ähnliche Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte zur Vorlage an den Bundesgerichtshof, da der Senat sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anschließt (BGH aaO; Keidel-Kuntze § 28 FGG RdNr. 27 aE).
  • OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 57/99

    Befugnisse von "Verwaltungseinheiten" in einer Mehrhausanlage

    Werden die Grundsätze gem. § 22 WEG zugrunde gelegt, so ist eine Veränderung des optischen Gesamteindrucks nur dann als erhebliche Beeinträchtigung zu werten, wenn sie nachteilig wirkt (Senat a.a.O.; NJW-RR 1999, 666 ff; OLG-Report 1999, 187 ff; jetzt auch PfälzOLG Zweibrücken unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung, FGPrax 1999, 220 ff; Staudinger/Bub, a.a.O., RdNr. 73 f).
  • BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 117/99

    Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage durch ein Gartenhaus

    Mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (NJW-RR 1987, 1358; OLGZ 1989, 181/182; ZMR 1992, 458), wonach jede Änderung des architektonischen Erscheinungsbilds eine ästhetische Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage sein soll, hat sich der Senat bereits mehrfach auseinandergesetzt (vgl. z.B. BayObLG WuM 1997, 186 ; ebenso OLG Schleswig WuM 1999, 595 ).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 23.01.1998 - 15 W 1711/97   

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https://dejure.org/1998,11301
OLG Dresden, 23.01.1998 - 15 W 1711/97 (https://dejure.org/1998,11301)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.01.1998 - 15 W 1711/97 (https://dejure.org/1998,11301)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Januar 1998 - 15 W 1711/97 (https://dejure.org/1998,11301)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungebeschluss; Erstattungsfähigkeit von Kosten mehrerer Rechtsanwälten bei notwendigem Wechsel des Rechtsanwalts; Keine Kostenerstattung bei Kenntnis des Anwalts von der Unmöglichkeit den Prozess zu Ende zu führen; Kein Verschulden ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 92 Abs. 2 S. 3
    Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren nach Anwaltswechsel wegen Insolvenz des ersten Prozessbevollmächtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 14.03.1991 - 14 W 116/91

    Notwendiger Anwaltswechsel bei Aufgabe der Anwaltszulassung

    Auszug aus OLG Dresden, 23.01.1998 - 15 W 1711/97
    Dabei kann jedoch als allgemeiner Grundsatz vorangestellt werden, dass die der Partei durch den Anwaltswechsel erwachsenden Mehrkosten dann nicht erstattungsfähig sind, wenn der erste Rechtsanwalt bei Übernahme des Mandats wußte oder damit hätte rechnen müssen, dass er den Prozeß nicht würde zu Ende führen können (vgl. OLG Koblenz VersR 1992, 376; OLG Bamberg JurBüro 1984, 1562; OLG Hamburg JurBüro 1993, 351; OLG Frankfurt BB 1984, 177).

    Ein derartiger Verstoß gegen die jeden Prozeßbevollmächtigten treffende Verpflichtung, seinen Mandanten über bereits bei Mandatsübernahme vorliegende Gründe zu informieren, die einer Beendigung des Mandats entgegenstehen, bedeutete ein Verschulden des Rechtsanwalts, das der Erstattungsfähigkeit der Gebühren entgegenstehen würde (vgl. OLG Koblenz VersR 1992, 376 m.w.N.).

  • OLG Hamburg, 01.07.1992 - 8 W 142/92
    Auszug aus OLG Dresden, 23.01.1998 - 15 W 1711/97
    Dabei kann jedoch als allgemeiner Grundsatz vorangestellt werden, dass die der Partei durch den Anwaltswechsel erwachsenden Mehrkosten dann nicht erstattungsfähig sind, wenn der erste Rechtsanwalt bei Übernahme des Mandats wußte oder damit hätte rechnen müssen, dass er den Prozeß nicht würde zu Ende führen können (vgl. OLG Koblenz VersR 1992, 376; OLG Bamberg JurBüro 1984, 1562; OLG Hamburg JurBüro 1993, 351; OLG Frankfurt BB 1984, 177).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.1994 - 10 W 98/94

    Kostenerstattung: Gebühren bei Beauftragung einer überörtlichen Sozietät

    Auszug aus OLG Dresden, 23.01.1998 - 15 W 1711/97
    Die Kosten mehrerer Anwälte sind grundsätzlich nur insoweit erstattungsfähig, als die Partei und der erste Anwalt am Wechsel schuldlos sind (vgl. BGH MDR 1958, 32; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 376 ; OLG Frankfurt AnwBl. 1985, 38 jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 03.10.1983 - 20 W 600/83

    Mehrere Rechtsanwälte; Kostenerstattung

    Auszug aus OLG Dresden, 23.01.1998 - 15 W 1711/97
    Dabei kann jedoch als allgemeiner Grundsatz vorangestellt werden, dass die der Partei durch den Anwaltswechsel erwachsenden Mehrkosten dann nicht erstattungsfähig sind, wenn der erste Rechtsanwalt bei Übernahme des Mandats wußte oder damit hätte rechnen müssen, dass er den Prozeß nicht würde zu Ende führen können (vgl. OLG Koblenz VersR 1992, 376; OLG Bamberg JurBüro 1984, 1562; OLG Hamburg JurBüro 1993, 351; OLG Frankfurt BB 1984, 177).
  • BGH, 27.05.1957 - VII ZR 286/56
    Auszug aus OLG Dresden, 23.01.1998 - 15 W 1711/97
    Die Kosten mehrerer Anwälte sind grundsätzlich nur insoweit erstattungsfähig, als die Partei und der erste Anwalt am Wechsel schuldlos sind (vgl. BGH MDR 1958, 32; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 376 ; OLG Frankfurt AnwBl. 1985, 38 jeweils m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2007 - 1 O 53/07

    Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten für notwendigen Anwaltswechsel wegen

    Letzteres ist der Fall, wenn weder die Partei noch den ersten Anwalt ein Verschulden daran trifft, dass es zu einem Anwaltswechsel kommen musste (vgl. etwa OLG Dresden, Beschl. v. 23.01.1998 - 15 W 1711/97 -, juris; OLG Koblenz, Beschl. v. 14.03.1991 - 14 W 116/91 -, VersR 1992, 376 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.12.1998 - 23 U 15/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,33941
OLG Frankfurt, 16.12.1998 - 23 U 15/98 (https://dejure.org/1998,33941)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.12.1998 - 23 U 15/98 (https://dejure.org/1998,33941)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Dezember 1998 - 23 U 15/98 (https://dejure.org/1998,33941)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlerhafte Standortprüfung: Wie haftet Architekt? (IBR 1999, 429)

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