Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.12.1998 - 20 U 149/98   

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https://dejure.org/1998,2008
OLG Hamm, 04.12.1998 - 20 U 149/98 (https://dejure.org/1998,2008)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.12.1998 - 20 U 149/98 (https://dejure.org/1998,2008)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 1998 - 20 U 149/98 (https://dejure.org/1998,2008)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz eines Einbruchsschadens durch Hausratversicherung; Leistungsfreiheit wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls; Kippstellung eines Schlafzimmerfensters bei kurzfristigem Verlassen der Wohnung; Darlegungslast und Beweislast bezüglich Kausalität ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 972
  • MDR 1999, 225
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.1979 - IV ZR 91/78

    Grobe Fahrlässigkeit bei Abstellen eines Kfz auf einem öffentlichen Parkplatz

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.1998 - 20 U 149/98
    Dazu gehört auch der Beweis für die Zeit des Diebstahls, falls ein Fehlverhalten einen Dauerzustand begründet und nur wegen dieser Dauer grobe Fahrlässigkeit vorliegt (so: BGH Versicherungsrecht 1980, 180; Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., VHB 84 § 9 RdNr. 9).
  • OLG Hamm, 27.09.1995 - 20 U 134/95

    Wohnung; Schlafzimmerfenster; Kippstellung; Einsteigediebstahl; Grobe

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.1998 - 20 U 149/98
    Das Belassen eines Fensters in Kippstellung beim Verlassen der Wohnung stellt jedoch noch nicht für sich genommen eine grobe Fahrlässigkeit dar, sondern ist unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu bewerten (so u.a. Senat NJW-RR 1996, 283).
  • LG Düsseldorf, 14.05.2007 - 11 O 205/06

    Gekipptes Fenster = Objektive Pflichtverletzung

    Allerdings reicht für die Annahme einer objektiven Sorgfaltspflichtverletzung nach einem Teil der Rechtsprechung allein das Belassen eines Fensters in Kippstellung nicht aus, gefordert werden vielmehr weitere Umstände, die das Verhalten als im gesteigerten Maße pflichtwidrig erscheinen lassen (vgl. OLG Hamm OLG Report 1999, 356, 357; OLG Karlsruhe NJWE 1998, 200 m.w.Nw.; LG München II NJW-RR 1988, 215; LG Duisburg VersR 1988, 483).

    Allerdings setzt die Kausalität nach einem Teil der Rechtsprechung bei einem Verhalten des Versicherungsnehmers, das erst ab einem bestimmten Zeitpunkt als grob fahrlässig zu bewerten ist, voraus, dass der Versicherungsfall nach dem Zeitpunkt eingetreten ist, von dem an das Verhalten zu einem grob fahrlässigen wurde (vgl. OLG Hamm OLG Report 1999, 356, 357; OLG Report 1992, 265, 266).

  • OLG Hamm, 20.12.2000 - 20 U 160/00

    Hausratversicherung - Leistungsfreiheit - Einbruchdiebstahl - offenes Kippfenster

    Selbst wenn man hier zugunsten der Berufung annehmen wollte, daß der Kläger von vornherein die Absicht hatte, 7 1/2 Stunden fortzubleiben und dies im Zusammenhang mit den übrigen Umständen den Vorwurf grober Fahrlässigkeit begründen würde, könnte dies der Beklagten jedoch nichts nützen, weil sie nicht beweisen kann, daß dieses Dauermoment der Abwesenheit (als notwendiger Bestandteil der groben Fahrlässigkeit) für den Eintritt des Versicherungsfalles zumindest mitursächlich geworden ist (vgl. Senat a.a.O.; r+s 1999, 210).
  • LG Dortmund, 18.07.2006 - 2 O 172/05

    Hausratversicherung, Versicherungsort

    Hinzu kommt, dass die Beklagte auch nicht den Nachweis geführt hat, dass die vermeintlich grobe Fahrlässigkeit für den Versicherungsfall ursächlich geworden ist, d. h. der Versicherungsfall nach einem Zeitpunkt eingetreten ist, von dem an das Verhalten zu einem grob fahrlässigen wurde (vgl. hierzu OLG Hamm, VersR 2001, 1234; NVersZ 1999, 178; OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1550; VersR 1998, 94; Terbille, r+s 2000, 51).
  • LG Dortmund, 04.03.2009 - 2 O 103/07

    Auslegung Versicherungsbedingungen, AVB Wassersportfahrzeuge 1985

    Ist nämlich ein "gefährliches" Verhalten des Versicherungsnehmers erst ab einem bestimmten Zeitpunkt grob fahrlässig, so setzt die Kausalität der groben Fahrlässigkeit voraus, dass der Versicherungsfall erst nach dem Zeitpunkt eingetreten ist, von dem an das Verhalten zu einem grob fahrlässigen wurde, was von dem mit dem Kausalitätsbeweis belasteten Versicherer zu beweisen ist (OLG Hamm VersR 2001, 1234; NVersZ 1999, 178).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2008 - 4 U 144/07

    Rechtsfolgen der unrichtigen Beantwortung von Fragen des Hausratversicherers nach

    Das Verlassen der Wohnung bei einem in Kippstellung belassenen Fenster kann je nach den Umständen des Einzelfalles den Vorwurf grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles rechtfertigen und damit nach § 61 VVG a.F. zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen (vgl. dazu OLG Hamm RuS 1999, Seite 210; OLG Oldenburg VersR 1995, Seite 291), so dass die Frage danach, in welcher Stellung sich die Fenster der Wohnung befunden haben, sachdienlich war, weil ihrer Antwort wesentliche Bedeutung für die Leistungspflicht des Versicherers zukommen konnte.
  • LG Dortmund, 13.07.2000 - 2 O 75/00
    Hamm, r+ s 1996, 66 ff.; 1997, 338 f.; ZfS 1999, 438;.
  • LG Kassel, 09.10.2013 - 4 O 2215/12

    Grobe Fahrlässigkeit bei Aufbewahrung eines Schlüssels im Hundezwinger

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Versicherungsnehmer die Wohnung für lediglich eine kurze Zeit verlässt (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1999, 972 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.06.1999 - 19 W 25/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3449
OLG Köln, 25.06.1999 - 19 W 25/99 (https://dejure.org/1999,3449)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.06.1999 - 19 W 25/99 (https://dejure.org/1999,3449)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Juni 1999 - 19 W 25/99 (https://dejure.org/1999,3449)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Streitwert isoliert geführtes selbständiges Beweisverfahren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 3, 485
    Streitwert isoliert geführtes selbständiges Beweisverfahren

  • Wolters Kluwer

    Selbständiges Beweisverfahren; Streitwert ; Anspruchswert ; Vorläufige Streitwertangabe ; Sachverständigengutachten; Mängelbeseitigungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2000, 124
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 27.09.1996 - 21 U 2414/96

    Rechtsnatur eines Vertrags zwischen einem Bauträger und einer Bank zur

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1999 - 19 W 25/99
    Für diese Wertberechnung ist aber im Rahmen der vom Gericht vorzunehmenden Festsetzung der objektive Anspruchswert, nicht dessen subjektive Einschätzung durch die Antragsteller maßgeblich (OLG Düsseldorf OLGR 1996, 227; OLG Frankfurt OLGR 1997, 104; BauR 1997, 518; OLG Köln OLGR 1997, 135; OLG Celle OLGR 99, 1999; Werner/Pastor a.a.O. Rn. 146).

    Der im Allgemeinen - wie auch hier - nicht fachkundige Antragsteller kann aber an der von ihm vor diesem Hintergrund vorgenommenen vorläufigen Bewertung des Mängelbeseitigungsaufwands dann nicht festgehalten werden, wenn später aufgrund des eingeholten Sachverständigengutachtens bessere Entscheidungsgrundlagen für den objektiven Wert der Mängelbeseitigungskosten, um deren Ermittlung es ihm geht, zur Verfügung stehen (OLG Köln a.a.O.; OLG Frankfurt OLGR 1997, 104; BauR 1997, 518; OLG Düsseldorf OLGR 1996, 227; Werner/Pastor a.a.O. Rn. 146).

  • OLG Düsseldorf, 23.02.1996 - 22 U 194/95

    Einbeziehung der VOB/B; mangelhafter Granitplattenbelag

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1999 - 19 W 25/99
    Für diese Wertberechnung ist aber im Rahmen der vom Gericht vorzunehmenden Festsetzung der objektive Anspruchswert, nicht dessen subjektive Einschätzung durch die Antragsteller maßgeblich (OLG Düsseldorf OLGR 1996, 227; OLG Frankfurt OLGR 1997, 104; BauR 1997, 518; OLG Köln OLGR 1997, 135; OLG Celle OLGR 99, 1999; Werner/Pastor a.a.O. Rn. 146).

    Der im Allgemeinen - wie auch hier - nicht fachkundige Antragsteller kann aber an der von ihm vor diesem Hintergrund vorgenommenen vorläufigen Bewertung des Mängelbeseitigungsaufwands dann nicht festgehalten werden, wenn später aufgrund des eingeholten Sachverständigengutachtens bessere Entscheidungsgrundlagen für den objektiven Wert der Mängelbeseitigungskosten, um deren Ermittlung es ihm geht, zur Verfügung stehen (OLG Köln a.a.O.; OLG Frankfurt OLGR 1997, 104; BauR 1997, 518; OLG Düsseldorf OLGR 1996, 227; Werner/Pastor a.a.O. Rn. 146).

  • OLG Köln, 13.12.1996 - 16 W 79/96

    Wert des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1999 - 19 W 25/99
    Für diese Wertberechnung ist aber im Rahmen der vom Gericht vorzunehmenden Festsetzung der objektive Anspruchswert, nicht dessen subjektive Einschätzung durch die Antragsteller maßgeblich (OLG Düsseldorf OLGR 1996, 227; OLG Frankfurt OLGR 1997, 104; BauR 1997, 518; OLG Köln OLGR 1997, 135; OLG Celle OLGR 99, 1999; Werner/Pastor a.a.O. Rn. 146).
  • OLG Celle, 29.01.2003 - 5 W 63/02

    Streitwertbeschwerde in selbständigem Beweisverfahren; Zuständigkeit des

    Sind wie vorliegend Gegenstand des Beweisverfahrens die Feststellung von Mängeln und deren Beseitigungskosten, sind die vom Sachverständigen ermittelten Mängelbeseitigungskosten der Wertfestsetzung zugrunde zu legen (OLG Düsseldorf BauR 2001, 838; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 613; OLG Köln OLG-Report 1999, 356; zur Streitwertfestsetzung für den Fall, dass der Sachverständige nicht sämtliche vom Antragsteller behaupteten Mängel bestätigt, vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. November 2001, 23 W 20/01 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2010 - 3 W 21/10

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Sind wie vorliegend Gegenstand des Beweisverfahrens die Feststellung von Mängeln und deren Beseitigungskosten, sind die vom Sachverständigen ermittelten Beseitigungskosten der Wertfestsetzung zu Grunde zu legen (OLG Celle BauR 2004, 705 ; OLG Düsseldorf BauR 2001, 883; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 613 ; OLG Köln OLG-Report 1999, 356).
  • OLG Köln, 26.06.2002 - 13 W 18/02

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bei ungewissem Gegenstand der

    Der Streitwert des isoliert geführten selbständigen Beweisverfahrens richtet sich nach dem objektiven Wert des Anspruchs, dessen tatsächliche Grundlagen im Beweisverfahren geklärt werden sollen (z.B. OLG Köln - 7. ZS -, OLGR 1999, 246 unter Aufgabe seiner früher abweichenden Auffassung; OLG Köln - 19. ZS -, OLGR 1999, 356; Senatsbeschluss vom 19.01.2001 - 13 W 4/01 -).
  • OLG Dresden, 05.02.2002 - 8 W 1179/01

    Streitwert; selbständiges Beweisverfahren

    Weicht dieser von der vorläufigen Bewertung des Antragstellers ab, ist das Gericht nach dem Grundsatz der Streitwertwahrheit (vgl. Schneider, MDR 1998, 255; OLG Köln, OLGR 1999, 356 f.) nicht nur berechtigt (§ 23 GKG), sondern gemäß § 25 Abs. 2 Satz 3 GKG auch verpflichtet, den Streitwert entsprechend zu korrigieren.
  • OLG Köln, 20.07.2001 - 19 W 19/01

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahren

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Meinung, dass sich der Gegenstandswert für ein selbständiges Beweisverfahren nach dem Streitwert der Hauptsache richtet (OLGR Köln 1992, 305; ebenso: Zöller/Herget, 22. Auflage 2001, § 3 ZPO Rn 16 mwN; nunmehr auch der 7. Zivilsenat, OLGR Köln 1999, 246 ff; zuletzt: OLG Köln - 11. Zivilsenat - OLGR 2001, 160 sowie OLG Düsseldorf, MDR 2001, 649) und der tatsächliche ("richtige") Hauptsachewert nach dem Ergebnis des Beweisverfahrens zugrunde zu legen ist, bezogen allerdings auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers (Senat, OLGR Köln 1999, 356 f.; ebenso: Herget, aaO; Werner/Pastor: Der Bauprozess, 9. Auflage 1999, Rn 146; OLGe Köln und Düsseldorf, jeweils aaO), wobei eine bereits erfolgte Streitwertfestsetzung gem. § 25 Abs. 2 S. 2 GKG abzuändern ist (Senat, aaO; MK-ZPO/Schwerdtfeger, 2. Auflage 2000, § 3 ZPO Rn 115; OLGR Köln - 11. Zivilsenat - 2001, 60; OLGR Stuttgart 1999, 294, 295; Schneider, MDR 2000, 1230/1231).
  • OLG Köln, 22.05.2000 - 12 W 7/00

    Wertfestsetzung im selbständigen Beweisverfahren

    Soweit teilweise die Auffassung vertreten wird, die Wertfestsetzung sei an dem Ergebnis der Beweissicherung zu messen, vermag der Senat dem jedenfalls für den hier zu entscheidenden Fall nicht zu folgen ( OLG Köln (16.ZS) Beschluß vom 13.12.1996 NJW-RR 1997, 1292 = OLGR 1997, 135; OLG Köln (19.ZS) OLGR 1999, 356f Beschluß vom 25.06.1999; ausführlich OLG Köln (7.ZS) in OLGR 1999, 246; OLG Frankfurt NZBau 2000, 81f; Schneider Wertangabe und Streitwertbemessung im selbständigen Beweisverfahren MDR 1998, 255f; Werner/Pastor, der Bauprozeß, 9.Aufl. Rdn. 145 mwN), denn vorliegend handelt es sich nicht darum, eine ursprüngliche Wertangabe des Antragstellers nach Einholung des Sachverständigengutachtens zu korrigieren, sondern um die Bewertung des Interesse des Antragstellers an den sachverständigen Feststellungen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 22 U 103/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5057
OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 22 U 103/98 (https://dejure.org/1998,5057)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.11.1998 - 22 U 103/98 (https://dejure.org/1998,5057)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. November 1998 - 22 U 103/98 (https://dejure.org/1998,5057)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    AGBG § 5; VOB/B § 2 Nr. 6 § 2 Nr. 8
    Erforderliche, vertraglich nicht vorgesehene besondere Leistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gehören Bohrungen beim Einbau von Heizkörpern zum vertraglichen Leistungsumfang? (IBR 1999, 107)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Was heißt "geforderte" Leistung in § 2 Nr. 6 VOB/B? (IBR 1999, 108)

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 5 O 341/97
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 22 U 103/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 313
  • BauR 1999, 284 (Ls.)
  • BauR 1999, 412
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 30.11.1988 - 19 U 16/88

    Pauschalvertrag: Abweichung vom Leistungsverzeichnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 22 U 103/98
    Denn der geforderten Leistung i.S.d. § 2 Nr. 6 Abs. 1 S. 1 VOB/B steht die vertraglich nicht vorgesehene Leistung gleich, die für die ordnungsgemäße Erbringung der geschuldeten Leistung erforderlich ist (BGH Schäfer/Finnern/Hochstein, Z 2.310 Bl. 40; Urteil des erkennenden Senats vom 13.4.84, 22 U 56/84; OLG Düsseldorf, 19. Zivilsenat, BauR 1989, 483, 485; a.A. Ingenstau/Korbion, VOB/B , 13. Aufl., § 2 Rdnr. 292; vgl. dazu auch Jagenburg in Ganten/Jagenburg/Motzke, VOB/B , § 2 Nr. 6 Rdnr. 55-57).
  • OLG Braunschweig, 19.07.2001 - 8 U 134/00

    Hochwasserschutz als unentgeltliche Nebenleistung?

    Sie sind (§ 5 AGBG) unklar, weil solche vorgesehene Erweiterungen der Erhaltungspflicht klar und unzweideutig im Vertrag stehen müssen (vgl. Ingenstau/Korbion/Oppler, VOB, 14.Aufl., B § 4 Nr. 5 Rdnr. 292; OLG Düsseldorf, IBR 1999, 107).

    Denn es ist überraschend, wenn die Klägerin in Abweichung von der üblichen Regelung in § 4 Nr. 5 VOB/B und der allgemeinen technischen Vertragsbedingung für Bauleistungen (DIN 18299) ohne zusätzliche Vergütung und Hinweis im Leistungsverzeichnis diese Arbeiten zu erbringen hat (vgl. Dähne, IBR 1999, 107).

  • OLG Stuttgart, 30.01.2003 - 2 U 49/00

    VOB-Vertrag über Erdaushubarbeiten: Risikoverteilung bzgl des sog.

    Zudem stehen dem Auftragnehmer auch ohne Ankündigung für allemal erforderliche Leistungen entsprechend § 2 Nr. 5 VOB/B anzupassende Vergütungen zu (OLG Düsseldorf NJW-RR 99, 313; Weick a. a. O. § 2, 68; ähnlich zu § 2 Nr. 8 VOB/B BGH NJW 91, 1812, 1814; vgl. auch OLG Köln NJW-RR 99, 526; Riedl a. a. O. 137).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.09.1999 - 9 W 109/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9592
OLG Celle, 22.09.1999 - 9 W 109/99 (https://dejure.org/1999,9592)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.09.1999 - 9 W 109/99 (https://dejure.org/1999,9592)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. September 1999 - 9 W 109/99 (https://dejure.org/1999,9592)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 BGB; § 823 Abs. 1 BGB; § 831 BGB
    Modifizierte Haftung eines Schädigers im Rahmen der Ausübung gefährlicher Sportarten; Gleichwertigkeit der Sportpartner als Voraussetzung eines Haftungsausschlusses; Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes

  • Wolters Kluwer

    Modifizierte Haftung eines Schädigers im Rahmen der Ausübung gefährlicher Sportarten; Gleichwertigkeit der Sportpartner als Voraussetzung eines Haftungsausschlusses; Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 559
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.02.1976 - VI ZR 32/74

    Zivilrechtliche Haftung eines Fußballspielers wegen gefährlichen Spiels

    Auszug aus OLG Celle, 22.09.1999 - 9 W 109/99
    Teilweise wird darauf verwiesen, dass es dem Schädiger am Verschulden fehle, weil ein vorsätzliches Handeln nicht angenommen werden könne und ein fahrlässiges Verhalten jedenfalls bei objektiv geringen Regelverstößen gleichfalls ausscheide (vgl. BGH NJW 1976, 957 f.).
  • OLG Köln, 30.12.1993 - 1 U 66/93

    Haftung für Verletzung des Fairneßgebots ohne Regelverstoß Einwilligung -

    Auszug aus OLG Celle, 22.09.1999 - 9 W 109/99
    Ein Haftungsausschluss kommt daher weder bei einem Aufeinandertreffen eines geübten Sportlers mit einem ungeübten (OLG Köln Versicherungsrecht 1994, 1072 ff.) noch im Verhältnis zwischen einem Sportlehrer und dem bei ihm übenden Sportler in Betracht (OLG Köln, Versicherungsrecht 1983, 929 f.).
  • OLG Hamm, 20.01.1992 - 13 U 166/91
    Auszug aus OLG Celle, 22.09.1999 - 9 W 109/99
    Zur Begründung wird teilweise darauf verwiesen, dass jedenfalls Verletzungen, die trotz Beachtung aller anerkannten Regeln der jeweiligen Sportart oder infolge lediglich geringfügiger, aufgrund der Natur der Sportart nicht auszuschließender Regelverstöße entstehen, eingewilligt wird (so OLG Hamm, NJW-RR 1992, 856 [OLG Hamm 20.01.1992 - 13 U 166/91] ; OLG München, NJW-RR 1990, 732 [OLG München 18.10.1989 - 3 U 3168/89] jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 18.10.1989 - 3 U 3168/89
    Auszug aus OLG Celle, 22.09.1999 - 9 W 109/99
    Zur Begründung wird teilweise darauf verwiesen, dass jedenfalls Verletzungen, die trotz Beachtung aller anerkannten Regeln der jeweiligen Sportart oder infolge lediglich geringfügiger, aufgrund der Natur der Sportart nicht auszuschließender Regelverstöße entstehen, eingewilligt wird (so OLG Hamm, NJW-RR 1992, 856 [OLG Hamm 20.01.1992 - 13 U 166/91] ; OLG München, NJW-RR 1990, 732 [OLG München 18.10.1989 - 3 U 3168/89] jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.05.1999 - 13 WF 264/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13468
OLG Koblenz, 20.05.1999 - 13 WF 264/99 (https://dejure.org/1999,13468)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.05.1999 - 13 WF 264/99 (https://dejure.org/1999,13468)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 13 WF 264/99 (https://dejure.org/1999,13468)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 78
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