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OLG Düsseldorf, 28.04.1999 - 11 U 76/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Pflicht eines iranischen Klägers zur Sicherheitsleistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 110 Abs. 2 Nr. 1
Pflicht eines iranischen Klägers zur Leistung einer Prozesskostensicherheit; Geltung der geänderten Vorschriften für bereits laufende Verfahren
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 10 O 11/98
- OLG Düsseldorf, 28.04.1999 - 11 U 76/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1588
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.12.2000 - VIII ZR 260/99
Befreiung von der Sicherheitsleistung für in Panama ansässige Kläger
Diese mit Wirkung vom 1. Oktober 1998 ohne Übergangsregelung in Kraft gesetzte (Art. 3 des Gesetzes vom 6. August 1998) Bestimmung gilt auch für bei ihrem Inkrafttreten bereits laufende Verfahren (OLG Düsseldorf RIW 1999, 970, 971 = NJW-RR 1999, 1588, 1589;… Musielak/Foerste, ZPO, 2. Aufl., § 110 Rdnr. 1;… Zöller/Herget, ZPO, 22. Aufl., § 110 Rdnr. 1). - OLG Köln, 21.11.2000 - 9 U 180/98
Anspruch auf Zahlung der Neuwertspitze auf Grund einer fehelenden Rückübertragung …
Es ist nichts dafür ersichtlich, daß diese Besonderheit bei Abschluß des Versicherungsvertrages, der auch die Entstehung des Anspruchs auf die Neuwertspitze vorsieht (anders war dies in einem Fall, über den das OLG Naumburg zu entscheiden hatte, vgl. OLGR 1999, 434 ff), bedacht und berücksichtigt wurde, also den Vertragsinhalt beeinflußte.