Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.10.1998 - 19 U 47/98   

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OLG Köln, 23.10.1998 - 19 U 47/98 (https://dejure.org/1998,3038)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.10.1998 - 19 U 47/98 (https://dejure.org/1998,3038)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Oktober 1998 - 19 U 47/98 (https://dejure.org/1998,3038)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Haftung Geschäftsführer Personenschaden Arbeitsunfall

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    RVO §§ 636, 637, 640
    Haftung Geschäftsführer Personenschaden Arbeitsunfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH gem. §§ 637, 640 Reichsversicherungsordnung (RVO) bei Nachweis von grober Fahrlässigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 777
  • NZG 1999, 216 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.01.1988 - VI ZR 158/87

    Objektive und subjektive Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Mitnahme

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.1998 - 19 U 47/98
    Einen Anscheinsbeweis für grobe Fahrlässigkeit gibt es nicht, insbesondere in den Fällen des § 640 ROV kann allein aus einem objektiv groben Pflichtverstoß nicht auf ein entsprechend gesteigertes schlechthin unentschuldbares subjektives Verschulden geschlossen werden (so BGH VersR 88, 474; 89, 582; Wussow/Küppersbusch, NJW-Schriften 5, 6. Aufl. Rn 425 m.z.N.).

    Auch bei besonders wichtigen Unfallverhütungsvorschriften, wie hier dem von der Klägerin angeführten § 12 UVV "Bauarbeiten", muß subjektiv ein gesteigertes Verschulden vorliegen; allgemeiner "Schlendrian" entlastet den Schädiger (so Bundesgerichtshof VersR 88, 474; Wussow/Küppersbusch a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 27.03.1973 - 4 U 256/71
    Auszug aus OLG Köln, 23.10.1998 - 19 U 47/98
    Zwar ist der Beklagte Betriebsangehöriger i.S. des § 637 RVO; denn hierzu zählen sämtliche Belegschaftsmitglieder ohne Rücksicht auf ihre Stellung im Betrieb und die Art Ihrer Beschäftigung, also auch vertretungsberechtigte Organe, Bevollmächtigte und Repräsentanten des Unternehmers (OLG Düsseldorf, VersR 1973, 662 f.).
  • BSG, 12.11.1986 - 9b RU 8/84

    Inanspruchnahme als Mitunternehmer wegen rückständiger Betragsforderungen einer

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.1998 - 19 U 47/98
    Damit ist Unternehmer im Sinne von § 636 Abs. 1 RVO derjenige, dem das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens, der Wert oder Unwert der in dem Unternehmen verrichteten Arbeiten unmittelbar zum Vorteil oder Nachteil gereicht, mithin derjenige, der das Geschäftswagnis, das Unternehmerrisiko, trägt (so BGH VersR 88, 1276 ff.; 77, 968 (969) m. w. Nachw.; ferner BSGE 14, 142 (146); 17, 273 (275); BSG vom 12.11.1986 - 9 b RU 8/84 - SozR 2200 § 723 RVO Nr. 8 m. w. Nachw.).
  • BSG, 25.05.1965 - 2 RU 176/59

    Geschäftsführer einer GmbH - Mitunternehmerschaft des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.1998 - 19 U 47/98
    Ausschlaggebend ist dafür die Rechtsform, in der das Unternehmen betrieben wird (Bundesgerichtshof a.a.O.; BSGE 23, 83 (85 f.); 45, 279 (281).
  • BSG, 26.01.1978 - 2 RU 90/77

    Beiträge zur Unfallversicherung - Haftung - Unternehmer -

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.1998 - 19 U 47/98
    Ausschlaggebend ist dafür die Rechtsform, in der das Unternehmen betrieben wird (Bundesgerichtshof a.a.O.; BSGE 23, 83 (85 f.); 45, 279 (281).
  • BGH, 05.07.1977 - VI ZR 134/76

    Anspruch auf Schadensersatz gegenüber einer landwirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.1998 - 19 U 47/98
    Damit ist Unternehmer im Sinne von § 636 Abs. 1 RVO derjenige, dem das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens, der Wert oder Unwert der in dem Unternehmen verrichteten Arbeiten unmittelbar zum Vorteil oder Nachteil gereicht, mithin derjenige, der das Geschäftswagnis, das Unternehmerrisiko, trägt (so BGH VersR 88, 1276 ff.; 77, 968 (969) m. w. Nachw.; ferner BSGE 14, 142 (146); 17, 273 (275); BSG vom 12.11.1986 - 9 b RU 8/84 - SozR 2200 § 723 RVO Nr. 8 m. w. Nachw.).
  • BSG, 29.03.1961 - 2 RU 204/57
    Auszug aus OLG Köln, 23.10.1998 - 19 U 47/98
    Damit ist Unternehmer im Sinne von § 636 Abs. 1 RVO derjenige, dem das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens, der Wert oder Unwert der in dem Unternehmen verrichteten Arbeiten unmittelbar zum Vorteil oder Nachteil gereicht, mithin derjenige, der das Geschäftswagnis, das Unternehmerrisiko, trägt (so BGH VersR 88, 1276 ff.; 77, 968 (969) m. w. Nachw.; ferner BSGE 14, 142 (146); 17, 273 (275); BSG vom 12.11.1986 - 9 b RU 8/84 - SozR 2200 § 723 RVO Nr. 8 m. w. Nachw.).
  • BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88

    Begriff des Unternehmers

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.1998 - 19 U 47/98
    Damit ist Unternehmer im Sinne von § 636 Abs. 1 RVO derjenige, dem das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens, der Wert oder Unwert der in dem Unternehmen verrichteten Arbeiten unmittelbar zum Vorteil oder Nachteil gereicht, mithin derjenige, der das Geschäftswagnis, das Unternehmerrisiko, trägt (so BGH VersR 88, 1276 ff.; 77, 968 (969) m. w. Nachw.; ferner BSGE 14, 142 (146); 17, 273 (275); BSG vom 12.11.1986 - 9 b RU 8/84 - SozR 2200 § 723 RVO Nr. 8 m. w. Nachw.).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.1998 - 19 U 47/98
    Einen Anscheinsbeweis für grobe Fahrlässigkeit gibt es nicht, insbesondere in den Fällen des § 640 ROV kann allein aus einem objektiv groben Pflichtverstoß nicht auf ein entsprechend gesteigertes schlechthin unentschuldbares subjektives Verschulden geschlossen werden (so BGH VersR 88, 474; 89, 582; Wussow/Küppersbusch, NJW-Schriften 5, 6. Aufl. Rn 425 m.z.N.).
  • BSG, 30.08.1962 - 2 RU 133/59

    Anspruch auf Entschädigungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen einer

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.1998 - 19 U 47/98
    Damit ist Unternehmer im Sinne von § 636 Abs. 1 RVO derjenige, dem das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens, der Wert oder Unwert der in dem Unternehmen verrichteten Arbeiten unmittelbar zum Vorteil oder Nachteil gereicht, mithin derjenige, der das Geschäftswagnis, das Unternehmerrisiko, trägt (so BGH VersR 88, 1276 ff.; 77, 968 (969) m. w. Nachw.; ferner BSGE 14, 142 (146); 17, 273 (275); BSG vom 12.11.1986 - 9 b RU 8/84 - SozR 2200 § 723 RVO Nr. 8 m. w. Nachw.).
  • LG Düsseldorf, 03.09.2002 - 10 O 592/01

    Vorliegen eines Arbeitsunfalls ; Regressansprüche auf Grund eines Arbeitsunfalls

    Diese Sorgfalt muss in ungewöhnlich hohem Maß verletzt und es muss dasjenige unbeachtet geblieben sein, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH, VersR 2001, 985 (986); NJW 1988, 1265 (1266); OLG Köln, VersR 1999, 777; Lauterbach, § 110 SGB VII Rn. 7).

    Maßgeblich sind vielmehr die konkreten Umstände des Einzelfalles (BGH, VersR 2001, 985 f.; BGH, VersR 1984, 775 (776); OLG Köln, VersR 1999, 777; Kater/Leube SGB VII § 110 Rn. 13; ErfK/Preis § 110 SGB VII, Rn. 3 f.).

    Der völlige Verzicht auf Schutzmaßnahmen bei lebensbedrohlicher Gefahrenlage führt nach ständiger Rechtsprechung regelmäßig zur Bejahung auch der subjektiv groben Fahrlässigkeit (BGH, VersR 2001, 985 (986); BGH, VersR 1989, 109 f; OLG Köln, VersR 1999, 777).

  • VG Braunschweig, 28.03.2000 - 5 A 5185/98

    Benutzung und Erhebung von Gebühren und Kosten für die Inanspruchnahme der

    Wegen und hinsichtlich ihrer subjektiven Voraussetzungen kann die grobe Fahrlässigkeit nicht im Wege des Anscheinsbeweises nachgewiesen werden ( BGH, Urt. v. 7.5.1974 - VI ZR 138/72 -, NJW 1974, 1377; 0 LG Köln, Entscheidung v. 23. Oktober 1998 - 19 U 47/98 - OLG Rostock, Entscheidung v. 15. Januar 1998 - 1 U 187/96 - Palandt-Heinrichs, a.a.0., § 277 Rn 3; Zöller-Greger, ZPO, 20. Aufl., vor § 284 Rn. 31).
  • LAG Köln, 24.03.2014 - 1 Ta 12/14

    Schadensersatzansprüche gegen Geschäftsführer

    Auf Geschäftsführer solcher juristischer Personen findet § 104 Abs. 1 SGB VII keine Anwendung (OLG Köln v. 23.10.1998 VersR 1999, 777).
  • LG Düsseldorf, 04.08.2010 - 6 O 357/08

    Anspruch eines gesetzlichen Unfallversicherers auf Erstattung der Aufwendungen

    Unternehmer sind demnach die juristischen Personen selbst und nicht deren gesetzliche Vertreter (Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, § 104 SGB VII, Rn. 11; Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 23.10.1998, 19 U 47/98).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 19.11.1998 - 11 WF 168/98   

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OLG Oldenburg, 19.11.1998 - 11 WF 168/98 (https://dejure.org/1998,6599)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.11.1998 - 11 WF 168/98 (https://dejure.org/1998,6599)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. November 1998 - 11 WF 168/98 (https://dejure.org/1998,6599)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1360a Abs. 4 BGB; § 115 Abs. 1 ZPO
    Unterhaltsangelegenheiten als persönliche Angelegenheiten; Anspruch auf uneingeschränkten Prozesskostenvorschuss, wenn dem Ehegatten bei selbstständiger Prozessführung Prozesskostenhilfe zu bewilligen wäre; Anspruch auf Erhöhung der Raten von Prozesskostenhilfe im Wege ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterhaltsangelegenheiten als persönliche Angelegenheiten; Anspruch auf uneingeschränkten Prozesskostenvorschuss, wenn dem Ehegatten bei selbstständiger Prozessführung Prozesskostenhilfe zu bewilligen wäre; Anspruch auf Erhöhung der Raten von Prozesskostenhilfe im Wege ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1360a Abs. 4; BGB § 1601; ZPO § 114, § 767

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1148
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 16.09.1996 - 5 WF 93/96

    Anspruch eines Ehegatten auf Prozeßkostenvorschuß

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.11.1998 - 11 WF 168/98
    auch gegen Ratenzahlung - zu bewilligen wäre (ganz h.M., vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 92, 77; OLG Oldenburg MDR 94, 618; OLG Zweibrücken FamRZ 97, 757; Palandt/Diederichsen, BGB, 57. Aufl., § 1360a Rn. 15 m.w.Rspr.N.).

    In Rechtsprechung (OLG Zweibrücken FamRZ 97, 757; OLG Frankfurt FamRZ 85, 826) und Literatur (Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1360a Rn. 15) wird allerdings teilweise die Auffassung vertreten, dass der vorschusspflichtige Ehepartner unter Wahrung des eigenen angemessenen Unterhalts Prozesskostenvorschuss in Raten zu leisten habe, wodurch der Prozesskostenhilfeberechtigte in die Lage versetzt werde, aus dem als Vermögen anzusehenden Vorschussanspruch Raten an die Staatskasse zu leisten.

  • OLG Oldenburg, 25.02.1994 - 5 W 17/94

    Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenvorschuß; Vorschußpflichtiger Ehegatte;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.11.1998 - 11 WF 168/98
    auch gegen Ratenzahlung - zu bewilligen wäre (ganz h.M., vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 92, 77; OLG Oldenburg MDR 94, 618; OLG Zweibrücken FamRZ 97, 757; Palandt/Diederichsen, BGB, 57. Aufl., § 1360a Rn. 15 m.w.Rspr.N.).
  • OLG Karlsruhe, 16.05.1991 - 16 WF 66/91

    Beschwerde gegen die Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Ausschluss

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.11.1998 - 11 WF 168/98
    auch gegen Ratenzahlung - zu bewilligen wäre (ganz h.M., vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 92, 77; OLG Oldenburg MDR 94, 618; OLG Zweibrücken FamRZ 97, 757; Palandt/Diederichsen, BGB, 57. Aufl., § 1360a Rn. 15 m.w.Rspr.N.).
  • OLG Frankfurt, 15.03.1985 - 5 WF 32/85

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Auswirkungen eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.11.1998 - 11 WF 168/98
    In Rechtsprechung (OLG Zweibrücken FamRZ 97, 757; OLG Frankfurt FamRZ 85, 826) und Literatur (Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1360a Rn. 15) wird allerdings teilweise die Auffassung vertreten, dass der vorschusspflichtige Ehepartner unter Wahrung des eigenen angemessenen Unterhalts Prozesskostenvorschuss in Raten zu leisten habe, wodurch der Prozesskostenhilfeberechtigte in die Lage versetzt werde, aus dem als Vermögen anzusehenden Vorschussanspruch Raten an die Staatskasse zu leisten.
  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    a) Teilweise wird die Verpflichtung zur Zahlung eines Prozeßkostenvorschusses in Raten als unbillig angesehen (OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1414; OLG Naumburg FamRZ 2000, 1095; OLG Oldenburg FamRZ 1999, 1148; OLG München (12. Zivilsenat) FamRZ 1993, 714; OLG Karlsruhe FamRZ 1992, 77; OLG Celle (15. Zivilsenat) NdsRpfl 1995, 47; Wendl/Scholz aaO § 6 Rdn. 27; Gerhardt/Oelkers Handbuch des Fachanwalts im Familienrecht Kap. 16 Rdn. 21 f.; Dose aaO Rdn. 114).
  • OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 WF 219/02

    Ratenzahlungspflicht bei Anspruch auf Prozesskostenvorschuss im Rahmen der

    Nach einer Auffassung führt die volle oder teilweise Prozesskostenhilfebedürftigkeit des auf Prozesskostenvorschuss in Anspruch Genommenen dazu, dass dem klagenden Vorschussberechtigten im vollen Umfange Prozesskostenhilfe zugebilligt werden müsse und er nicht auf den Vorschussanspruch verwiesen werden könne (OLG Bamberg FamRZ 2000, 1093 f, OLG Zweibrücken JurBüro 2000, 483 f., OLG Oldenburg OLG-Report 1999, 72, 73 f, OLG Köln OLG-Report 1999, 136, OLG Rostock OLG-NL 1995, 88, OLG München FamRZ 1993, 714, 715, Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl. 2003 § 115, Rn. 70, MünchKomm-Wax, ZPO, 2. Aufl. 2000, § 115, Rn. 79, Musielak-Fischer, ZPO, 3. Aufl. 2002, § 115, Rn 39, FamVerf/Gutjahr, 2001, § 1, Rn. 250, wohl auch Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl. 2002, § 115, Rn. 19 sowie Palandt/Brudermüller, BGB, 62. Aufl. 2003, § 1360 a, Rn. 12, unklar Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, ZPO, 61. Aufl. 2003, § 114, Rn 61).
  • OLG Stuttgart, 25.01.2000 - 18 WF 579/99

    Streitwert in Familiensachen - Einkommensverhältnisse der Parteien - Ermessen des

    Demgegenüber teilen OLG Hamm, OLGR 1999, 72; OLG München, JurBüro 1990, 1332, 1333; OLG Karlsruhe, OLGR 1997, 111; OLG Koblenz, FuR 1999, 347 ; OLG Hamburg, OLGR 1999, 253; AG Herford, Streit 1988, 89 die Auffassung des Senats, dass die Festsetzung des Mindeststreitwerts indiziert ist, wenn beiden Parteien Prozesskostenhilfe ohne Raten- und sonstige Zahlungsverpflichtung bewilligt wurde.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.04.1998 - 2 WF 35/98   

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https://dejure.org/1998,7326
OLG Karlsruhe, 06.04.1998 - 2 WF 35/98 (https://dejure.org/1998,7326)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.04.1998 - 2 WF 35/98 (https://dejure.org/1998,7326)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. April 1998 - 2 WF 35/98 (https://dejure.org/1998,7326)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,7326) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 304
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Bamberg, 11.03.1987 - 2 WF 18/87

    Streitwert: Grundstück - Auflassung - Gegenleistung Zug-um-Zug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.1998 - 2 WF 35/98
    Soweit in Rechtsprechung und Literatur überwiegend die Ansicht vertreten wird, die Beiordnung eines Verkehrsanwalts sei in Scheidungsverfahren allgemein notwendig (so BLAH-Hartmann, ZPO , 56. Aufl., § 121 Rn. 69; Zöller/Philippi, ZPO , 20. Aufl., § 121 Rn. 22; Thalmann, a.a.O.; Kalthoener/Büttner, a.a.O.; OLG Bamberg, FamRZ 1990, 644 ; KG, NJW 1982, 113), vermag sich dem der Senat - wie schon früher (Beschluß vom 17.09.1981 - 2 WF 92/81, vom 06.04.1987 - 2 WF 18/87 - und vom 23.08.1996 - 2 WF 89/96 -) - jedenfalls in einfach gelagerten Ehesachen einschließlich Folgesachen - nicht anzuschließen (so auch Mümmler, JurBüro 1985, 1613, 1621; Wax, FamRZ 1985, 10, 171 OLG Zweibrücken, JurBüro 1984, 133, 134; wohl auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1980, 390 und MünchKomm/Wax, ZPO , § 121 Rn. 37).

    Der Senat war auch gehindert, anzuordnen, daß der Antragsgegnerin im Rahmen der Prozeßkostenhilfe die für einen Verkehrsanwalt erwachsenen Kosten bis zur Höhe der Kosten einer Informationsreise von Berlin nach Sinsheim und zurück zu erstatten wären (vgl. Senatsbeschluß vom 06.04.1987 - 2 WF 18/87 -).

    Eines besonderen Antrags bedarf es nicht, er ist in demjenigen auf Beiordnung eines Verkehrsanwalts als minus enthalten (vgl. Senatsbeschluß vom 06.04.1987 - 2 WF 18/87 -).

  • OLG Bamberg, 06.08.1996 - 2 WF 89/96

    Irrtümliche Zuständigkeitsannahme nach dem MSA

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.1998 - 2 WF 35/98
    Soweit in Rechtsprechung und Literatur überwiegend die Ansicht vertreten wird, die Beiordnung eines Verkehrsanwalts sei in Scheidungsverfahren allgemein notwendig (so BLAH-Hartmann, ZPO , 56. Aufl., § 121 Rn. 69; Zöller/Philippi, ZPO , 20. Aufl., § 121 Rn. 22; Thalmann, a.a.O.; Kalthoener/Büttner, a.a.O.; OLG Bamberg, FamRZ 1990, 644 ; KG, NJW 1982, 113), vermag sich dem der Senat - wie schon früher (Beschluß vom 17.09.1981 - 2 WF 92/81, vom 06.04.1987 - 2 WF 18/87 - und vom 23.08.1996 - 2 WF 89/96 -) - jedenfalls in einfach gelagerten Ehesachen einschließlich Folgesachen - nicht anzuschließen (so auch Mümmler, JurBüro 1985, 1613, 1621; Wax, FamRZ 1985, 10, 171 OLG Zweibrücken, JurBüro 1984, 133, 134; wohl auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1980, 390 und MünchKomm/Wax, ZPO , § 121 Rn. 37).
  • KG, 16.05.1981 - 16 WF 1294/81

    Anforderungen an die Durchführung des Scheidungsverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.1998 - 2 WF 35/98
    Soweit in Rechtsprechung und Literatur überwiegend die Ansicht vertreten wird, die Beiordnung eines Verkehrsanwalts sei in Scheidungsverfahren allgemein notwendig (so BLAH-Hartmann, ZPO , 56. Aufl., § 121 Rn. 69; Zöller/Philippi, ZPO , 20. Aufl., § 121 Rn. 22; Thalmann, a.a.O.; Kalthoener/Büttner, a.a.O.; OLG Bamberg, FamRZ 1990, 644 ; KG, NJW 1982, 113), vermag sich dem der Senat - wie schon früher (Beschluß vom 17.09.1981 - 2 WF 92/81, vom 06.04.1987 - 2 WF 18/87 - und vom 23.08.1996 - 2 WF 89/96 -) - jedenfalls in einfach gelagerten Ehesachen einschließlich Folgesachen - nicht anzuschließen (so auch Mümmler, JurBüro 1985, 1613, 1621; Wax, FamRZ 1985, 10, 171 OLG Zweibrücken, JurBüro 1984, 133, 134; wohl auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1980, 390 und MünchKomm/Wax, ZPO , § 121 Rn. 37).
  • OLG Bamberg, 08.01.1990 - 7 WF 140/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.1998 - 2 WF 35/98
    Soweit in Rechtsprechung und Literatur überwiegend die Ansicht vertreten wird, die Beiordnung eines Verkehrsanwalts sei in Scheidungsverfahren allgemein notwendig (so BLAH-Hartmann, ZPO , 56. Aufl., § 121 Rn. 69; Zöller/Philippi, ZPO , 20. Aufl., § 121 Rn. 22; Thalmann, a.a.O.; Kalthoener/Büttner, a.a.O.; OLG Bamberg, FamRZ 1990, 644 ; KG, NJW 1982, 113), vermag sich dem der Senat - wie schon früher (Beschluß vom 17.09.1981 - 2 WF 92/81, vom 06.04.1987 - 2 WF 18/87 - und vom 23.08.1996 - 2 WF 89/96 -) - jedenfalls in einfach gelagerten Ehesachen einschließlich Folgesachen - nicht anzuschließen (so auch Mümmler, JurBüro 1985, 1613, 1621; Wax, FamRZ 1985, 10, 171 OLG Zweibrücken, JurBüro 1984, 133, 134; wohl auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1980, 390 und MünchKomm/Wax, ZPO , § 121 Rn. 37).
  • KG, 15.02.1980 - 6 WF 397/80
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.1998 - 2 WF 35/98
    Soweit in Rechtsprechung und Literatur überwiegend die Ansicht vertreten wird, die Beiordnung eines Verkehrsanwalts sei in Scheidungsverfahren allgemein notwendig (so BLAH-Hartmann, ZPO , 56. Aufl., § 121 Rn. 69; Zöller/Philippi, ZPO , 20. Aufl., § 121 Rn. 22; Thalmann, a.a.O.; Kalthoener/Büttner, a.a.O.; OLG Bamberg, FamRZ 1990, 644 ; KG, NJW 1982, 113), vermag sich dem der Senat - wie schon früher (Beschluß vom 17.09.1981 - 2 WF 92/81, vom 06.04.1987 - 2 WF 18/87 - und vom 23.08.1996 - 2 WF 89/96 -) - jedenfalls in einfach gelagerten Ehesachen einschließlich Folgesachen - nicht anzuschließen (so auch Mümmler, JurBüro 1985, 1613, 1621; Wax, FamRZ 1985, 10, 171 OLG Zweibrücken, JurBüro 1984, 133, 134; wohl auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1980, 390 und MünchKomm/Wax, ZPO , § 121 Rn. 37).
  • OLG Bamberg, 10.11.2011 - 2 WF 269/11

    Verfahrenskostenhilfe: Beiordnung eines auswärtigen Anwalts in einer einfach

    a) Nach einer Meinung ist in einfach gelagerten Scheidungssachen die Beiordnung eines Verkehrsanwalts nicht erforderlich (Kalthoener/Büttner/Wrobel/Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl. Rdnr. 583; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 107; OLG Karlsruhe OLG Report 1999, 72; OLG Zweibrücken Jur Büro 1984, 133).

    13 b) Nach der wohl überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist auch in einer einfach gelagerten Scheidungsverbundsache das persönliche Beratungsgespräch mit einem Anwalt am Wohnsitz des Antragstellers zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich (OLG Bamberg FamRZ 1990, 644; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 304; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1298; OLG Köln FamRZ 2008, 525; OLG Köln, Beschluss vom 15.6.2011.4 WF 116/11, zitiert nach juris; Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 121 Rdnr. 20; Baumbach/Hartmann ZPO, § 121 Rdnr. 36; MünchKomm/Wax, § 121 Rdnr. 36).

  • OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 20 WF 178/02

    Prozesskostenhilfeverfahren: Beiordnung eines Verkehrsanwalts in einfachen Sachen

    Danach ist nunmehr grundsätzlich auch in einfach gelagerten Scheidungsverbundsachen das persönliche Beratungsgespräch erforderlich (a.A. vor der Entscheidung des BGH: OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 304, 305; vgl. zum Meinungsstand vor der Entscheidung des BGH: Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen, 2. Aufl., Rn 363 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 25.04.2001 - 15 WF 110/00

    Beiordnung eines Verkehrsanwalts im Ehescheidungsverfahren

    Vielmehr haben auch in Ehescheidungsverfahren die allgemeinen Grundsätze zu gelten, die in sonstigen Verfahren anzuwenden sind (so auch OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 304 f; Mümmler, MünchKomm/Wax, ZPO, § 121 Rdnr. 37; Mümmler.
  • OLG Frankfurt, 25.11.1999 - 6 WF 255/99
    Das Vorliegen besonderer Umstände wird zur Erreichung gleicher Zugangschancen der prozeßkostenhilferechtlich bedürftigen Partei zum Prozeß regelmäßig dann anzunehmen sein, wenn einer nicht hilfsbedürftigen Partei in gleicher Lage die Kosten eines Korrespondenzanwalts zu erstatten wären (ebenso OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 304).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 13.07.1998 - 5 WF 60/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,13444
OLG Zweibrücken, 13.07.1998 - 5 WF 60/98 (https://dejure.org/1998,13444)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.07.1998 - 5 WF 60/98 (https://dejure.org/1998,13444)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. Juli 1998 - 5 WF 60/98 (https://dejure.org/1998,13444)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung eines auswärtigen Rechtsanwalts nach den Vergütungsvorschriften eines ortsansässigen Rechtsanwalts; Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 436
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Köln, 23.04.2020 - 9 Ta 38/20

    Prozesskostenhilfe; Aufhebung einer Beiordnung

    a) Nach zutreffender Auffassung kann eine Partei selbst nicht die Aufhebung einer Anwaltsbeiordnung verlangen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. Juli 1998 - 5 WF 60/98 -, Rn. 8, juris; Zöller/Schultzky, 33. Aufl. 2020, § 121 ZPO, Rn. 38; offengelassen von BGH, Beschluss vom 23. September 2009 - IV ZR 259/08 -, Rn. 4, juris).
  • OLG Celle, 25.08.2006 - 1 Ws 423/06

    Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts anstelle eines an diesem Tage

    Die vom Antragsteller bemühte Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 13.7.1999 (5 WF 60-98, NJW-RR 1999, 436) steht der vorliegenden nicht entgegen, denn dort wurde - anders als im vorliegenden Verfahren - die Beiordnung des zunächst tätigen Rechtsanwalts aufgehoben und an dessen Stelle ein neuer Prozessbevollmächtigter für das gesamte weitere Verfahren beigeordnet.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.11.1998 - 6 U 311/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,16613
OLG Brandenburg, 10.11.1998 - 6 U 311/97 (https://dejure.org/1998,16613)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.11.1998 - 6 U 311/97 (https://dejure.org/1998,16613)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. November 1998 - 6 U 311/97 (https://dejure.org/1998,16613)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Darlegung der Voraussetzungen einer erklärten Aufrechnung; Wirksamkeitsentfaltung der Aufnahme von Forderungen durch den Vollstreckungsverwalter in die Tabelle gegenüber Dritten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Köln, 31.08.2021 - 22 O 116/20
    Die Feststellung der Forderung hat jedoch keine Wirkung nach § 178 Abs. 3 InsO gegenüber Dritten, die nicht am Verfahren beteiligt waren; insbesondere ist sie kein Anerkenntnis i.S.v. § 781 BGB und kann deshalb auch nicht auf diese Weise gegenüber Dritten Wirkung entfalten (OLG Brandenburg InVo 1999, 47).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.03.1998 - 2 WF 23/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11234
OLG Karlsruhe, 20.03.1998 - 2 WF 23/98 (https://dejure.org/1998,11234)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.03.1998 - 2 WF 23/98 (https://dejure.org/1998,11234)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. März 1998 - 2 WF 23/98 (https://dejure.org/1998,11234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 730
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Schleswig, 29.08.2011 - 10 WF 147/11

    Verfahrenswert im Sorgerechtsverfahren

    Eine Abweichung vom Festbetrag gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG ist ausnahmsweise dann geboten, wenn der zu entscheidende Fall hinsichtlich des Arbeitsaufwandes für das Gericht und für die Verfahrensbevollmächtigten erheblich von einer durchschnittlichen Sorgerechtssache abweicht und der Verfahrenswert im Einzelfall zu unvertretbar hohen Gebühren führt (vgl. zum alten Recht OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, Seite 730 ).

    Unter Berücksichtigung dieser Umstände erscheint es angemessen, den Verfahrenswert auf die Hälfte des Regelwertes festzusetzen (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, Seite 730 ).

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2022 - 18 WF 179/22

    Verfahrenswert in einem Sorgerechtsverfahren wegen Meinungsverschiedenheiten der

    Ferner kann eine Minderung des Wertes wegen außerordentlich geringen Umfangs in solchen Fällen in Betracht kommen, in denen Sorgerechtsanträge nach Antragstellung zurückgenommen werden und aufgrund der Rücknahme oder aus sonstigen Gründen keine weiteren Verfahrenshandlungen, insbesondere keine Anhörung der Beteiligten, erfolgt sind (OLG Karlsruhe vom 20.03.1998 - 2 WF 23/98, juris Rn. 12; BeckOK Kostenrecht/Neumann a.a.O., § 45 Rn. 44).
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