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   OLG Schleswig, 28.01.2000 - 15 WF 101/99   

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https://dejure.org/2000,7988
OLG Schleswig, 28.01.2000 - 15 WF 101/99 (https://dejure.org/2000,7988)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.01.2000 - 15 WF 101/99 (https://dejure.org/2000,7988)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. Januar 2000 - 15 WF 101/99 (https://dejure.org/2000,7988)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde; Vergütung; Verfahrenspfleger; Abhilfeentscheidung; Ermittler; Vermittler; Aufgaben eines Verfahrenspflegers

  • Judicialis

    RPflG § 11 I n. F.; ; FGG § 50; ; FGG § 56 g V; ; FGG §67 III; ; BVormVG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerdeverfahren bei Anfechtung der Vergütung eines Verfahrenspflegers; Funktion des Verfahrenspflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kiel - 57 F 83/98
  • OLG Schleswig, 28.01.2000 - 15 WF 101/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1048 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 15.04.1999 - 15 WF 4/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 28.01.2000 - 15 WF 101/99
    Dies hat der Senat bereits eingehend für das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 104 ZPO (Senatsbeschluss FamRZ 1999, 1219 ff.; ebenso Beschluss des 9. Zivilsenats SchlHA 1999, 162 ff.; jeweils m.w.Nachw.) sowie für das vereinfachte Unterhaltsfestsetzungsverfahren nach §§ 645 ff. ZPO (Senatsbeschluss vom 8. November 1999 - 15 UF 111/99) dargelegt.
  • OLG Schleswig, 13.09.2000 - 15 WF 140/99

    Vergütung des Verfahrenspflegers - Tätigkeit außerhalb des gesetzlichen

    a) Der Senat hat mit Beschluss vom 28. Januar 2000 (15 WF 101/99) bereits dargelegt, dass fiskalischen Belangen bei der Vergütungsfestsetzung nach § 1 BVormVG keine eigenständige Bedeutung zukommt, es vielmehr darauf ankommt, ob der (tatsächlich erbrachte) Zeitaufwand zur Wahrnehmung der dem Verfahrenspfleger kraft Gesetzes zugewiesenen Aufgaben erforderlich war.

    Durchgreifende Bedenken ergeben sich jedoch für den geltend gemachten Zeitaufwand von fünf Stunden deshalb, weil dieser Zeitaufwand selbst bei Anlegung eines großzügigen Maßstabes unter keinem Gesichtspunkt der vorzunehmenden Plausibilitätskontrolle (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 28. Januar 2000 - 15 WF 101/99) standhält.

  • KG, 27.06.2002 - 19 WF 105/02

    Sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors gegen einen Beschluss des Amtsgerichts ;

    An dieser Rechtsansicht, die von einer Vielzahl anderer Oberlandesgerichte geteilt wird (z.B. OLG Braunschweig MDR 2001, 696; OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143; SchlHOLG OLGR 2000, 177 ff; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293) hält der Senat auch in Kenntnis abweichender Auffassungen fest.

    Insbesondere obliegt ihm nicht eine Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung (ebenso z.B. SchlHOLG OLGR 2000, 177 ff; OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143; OLG Braunschweig MDR 2001, 696).

  • OLG Brandenburg, 14.08.2001 - 9 WF 118/01

    Aufgaben und Vergütung des Verfahrenspflegers eines Kindes

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  • OLG Brandenburg, 06.11.2001 - 9 WF 176/01

    Verfahrenspfleger: Zuständigkeitsbereich und Aufwendungsersatz

    Der Verfahrenspfleger hat also nur das eigene Interesse des Kindes zu erkennen und zu formulieren (ausdrücklich BVerfG FamRZ 1999, 85, 87), er hat darauf hinzuwirken, dass das Verfahren - soweit dies möglich ist - kindgerecht gestaltet wird und dem Kind in dem Verfahren bei Bedarf zur Seite zu stehen (BT-Drucks 13/4899,8 130) All dies charakterisiert den Verfahrenspfleger als subjektiven Interessenvertreter des Kindes, seine Aufgabenstellung in dem Verfahren ist derjenigen eines Rechtsanwaltes als Verfahrensbevollmächtigtem vergleichbar Es ist dagegen nicht seine Aufgabe, als "reiner Parteivertreter" sich an der Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung zu beteiligen, insbesondere hat er keine über die bloße Ermittlung des Kindeswillens hinausgehenden Ermittlungen anzustellen (SchlHOLG, OLGR 2000, 177 ff, KG FamRZ 2000, 1300, OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293, 1294).
  • OLG Brandenburg, 05.06.2008 - 10 WF 1/08

    Vergütung und Auslagen eines Verfahrenspflegers im Familienrechtsstreit; Grenzen

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  • OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03

    Umfang und Geltendmachung der Vergütung eines Verfahrenspflegers, wenn der

    Er hat sich nicht darüber hinaus an der Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung zu beteiligen (OLG Brandenburg aaO., OLG Schleswig OLGR 2000, 177; KG FamRZ 2000, 1300).
  • OLG Dresden, 28.06.2002 - 10 WF 269/02

    Feststellung der berufsmäßigen Führung einer Verfahrenspflegschaft; Vergütung für

    Auf diesen Transport der Kindesinteressen in das Verfahren ist die Aufgabe des Verfahrenspflegers beschränkt, er ist gleichsam "Sprachrohr" des Kindes im Verfahren (OLG Schleswig-Holstein, OLGR 2000, 177, 179; Senat, aaO.).
  • OLG Dresden, 17.01.2003 - 10 WF 3/03

    Richterablehnung; Befangenheit; Ablehnungsrecht; Ergänzungspfleger

    Allein dem Verfahrenspfleger obliegt es mithin, die Kindesinteressen in das Verfahren einzubringen, er ist gleichsam "Sprachrohr" des Kindes im Verfahren (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 28. Juni 2002, OLG-NL 2002, 269; Beschluss vom 23. Mai 2000 - 10 WF 253/02 - OLG Schleswig-Holstein, OLGR 2000, 177 [179]).
  • OLG Koblenz, 06.06.2002 - 9 WF 358/02

    Festsetzung der Vergütung eines Verfahrenspflegers

    Er hat sich nicht darüber hinaus an der Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung zu beteiligen ( OLG Brandenburg aaO., OLG Schleswig OLGR 2000, 177; KG FamRZ 2000, 1300 ).
  • OLG Brandenburg, 20.07.2012 - 9 WF 172/09

    Vergütung des Verfahrenspflegers in einem Sorgerechtsverfahren:

    Jeder Arbeitsaufwand, den der Verfahrenspfleger außerhalb des ihm übertragenen Aufgabenbereiches entfaltet, hat bei der Festsetzung der Vergütung außer Ansatz zu bleiben, mag dieser Aufwand auch objektiv nützlich gewesen sein oder zu einer Konfliktlösung beigetragen haben (OLG Schleswig, OLGR 2000, 177; Kammergericht, KGR 2000, 277; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, Beschluss vom 16. Januar 2007, Az. 10 WF 1/07).
  • LG Kassel, 15.07.2004 - 3 T 339/04

    Vergütung des Betreuers einer schizophrenen Person; Pflicht des Betreuers zur

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.02.2000 - 3 U 20/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7484
OLG Frankfurt, 24.02.2000 - 3 U 20/99 (https://dejure.org/2000,7484)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.02.2000 - 3 U 20/99 (https://dejure.org/2000,7484)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 3 U 20/99 (https://dejure.org/2000,7484)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AKB § 1 Abs. 2
    Umfang einer vorläufigen Deckungszusage in der Kfz-Haftpflichtversicherung

Verfahrensgang

  • LG Gießen - 2 O 585/97
  • OLG Frankfurt, 24.02.2000 - 3 U 20/99
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Stuttgart, 29.10.2002 - 8 WF 20/02

    Verfahrenspflegschaft: Aufgabenbereich und Vergütung des Verfahrenspflegers in

    Gegenstand der Bestellung des Verfahrenspflegers ist es dagegen grundsätzlich nicht, darüber hinaus Tatsachen zu ermitteln, Nachforschungen für die bestmögliche Entscheidung anzustellen, Hilfepläne zu erstellen, erzieherische oder therapeutische Maßnahmen zu ergreifen oder zwischen den übrigen Verfahrensbeteiligten zu vermitteln; dies bleibt Aufgabe des Gerichts und des Jugendamts (vgl. zB OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293; 2002, 335; KG FamRZ 2000, 1300; KGRep 2001, 383; 2001, 385; OLG Schleswig OLGRep 2000, 177; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 692; 2001, 1541; 2002, 626; OLG Braunschweig FamRZ 2001, 776; OLG Dresden FamRZ 2002, 968; OLGRep 2002, 368; OLG Naumburg 14 WF 75/01 - jurisRspr = OLGRep 2001, 559 (LS); OLG Rostock FamRZ 2002, 969 = JurBüro 2002, 157).
  • OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 10 WF 1/07

    Verfahrenspflegervergütung: Erforderlichkeit von Besuchen im elterlichen Haushalt

    Jeder Arbeitsaufwand, den der Verfahrenspfleger außerhalb dieser Tätigkeit entfaltet, hat deshalb bei der Festsetzung der Vergütung außer Ansatz zu bleiben, mag dieser Aufwand auch objektiv nützlich gewesen sein und zu einer Konfliktlösung beigetragen haben (vgl. hierzu OLG Schleswig, OLGR 2000, 177 m. w. N.).
  • KG, 11.07.2002 - 19 WF 158/02

    Vergütungsfähigkeit und Zeitaufwand des Verfahrenspflegers für

    An dieser Rechtsansicht, die von einer Vielzahl anderer Oberlandesgerichte geteilt wird (z.B. OLG Braunschweig MDR 2001, 696; OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143; SchlHOLG OLGR 2000, 177 ff; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293) hält der Senat auch in Kenntnis abweichender Auffassungen fest.
  • OLG Brandenburg, 11.03.2002 - 15 WF 95/00

    Fahrzeit als ersetzbare Aufwendungen i.S.d. § 1908 BGB

    Zu diesem Aufgabenkreis gehört es insbesondere nicht, dass der Verfahrenspfleger eigene Ermittlungen zur Aufklärung des streitigen Sachverhalts bzw. zur Lösung der zwischen den Parteien bestehenden Probleme anstellt oder gar zwischen den Eltern vermittelt (vgl. KG NJW-RR 2001, 73 f.; OLG Frankfurt a.M. FamRZ 1999, 1293 f.; OLG Schleswig OLG-Report 2000, 177 ff.).
  • OLG Brandenburg, 09.04.2003 - 15 WF 304/02

    Zur Geltendmachung des Vergütungsanspruchs eines Verfahrenspflegers gemäß § 50

    Insbesondere obliegt ihm keine Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am Besten dienenden Entscheidung (vgl. OLG Brandenburg FPR 2003, 34 = RPfleger 2002, 440; KG NJW-RR 2001, 73 f.; OLG Schleswig OLG-Report 2000, 177 ff.).
  • OLG Brandenburg, 30.11.2001 - 9 WF 189/01

    Ersatzfähige Pflichten eines Verfahrenspflegers als subjektiver

    Es ist dagegen nicht seine Aufgabe, als "reiner Parteivertreter" sich an der Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung zu beteiligen; insbesondere hat er keine über die bloße Ermittlung des Kindeswillens hinausgehenden Ermittlungen anzustellen (SchlHOLG, OLGR 2000, 177 ff.; KG FamRZ 2000, 1300; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293, 1294).
  • OLG Brandenburg, 31.08.2010 - 9 WF 160/10

    Verfahrenspflegervergütung: Notwendigkeit des Hausbesuchs bei einem Kind

    Jeder Arbeitsaufwand, den der Verfahrenspfleger außerhalb des ihm übertragenen Aufgabenbereiches entfaltet, hat bei der Festsetzung der Vergütung außer Ansatz zu bleiben, mag dieser Aufwand auch objektiv nützlich gewesen sein oder zu einer Konfliktlösung beigetragen haben (OLG Schleswig, OLGR 2000, 177; Kammergericht, KGR 2000, 277; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, Beschluss vom 16. Januar 2007, Az. 10 WF 1/07).
  • KG, 05.04.2001 - 19 WF 9748/00

    Zur Stellung und den Aufgaben eines Verfahrenspflegers

  • OLG Brandenburg, 30.11.2001 - 9 WF 189/0
  • KG, 12.04.2001 - 19 WF 67/01

    Stellung und Aufgaben eines Verfahrenspflegers

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