Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.11.1999 - 7 U 81/99   

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https://dejure.org/1999,4000
OLG Köln, 18.11.1999 - 7 U 81/99 (https://dejure.org/1999,4000)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.11.1999 - 7 U 81/99 (https://dejure.org/1999,4000)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. November 1999 - 7 U 81/99 (https://dejure.org/1999,4000)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; HpflG § 1
    Überflutung von Kellerräumen bei fehlender Rückstausicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 34; BGB §§ 839, 823, 276
    Haftung der Gemeinde für Überflutung von Kellerräumen bei fehlender Rückstausicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 651
  • VersR 2000, 1370
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.09.1982 - III ZR 110/81

    Verletzung einer Pflicht aus dem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis -

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.1999 - 7 U 81/99
    Denn die Satzungsnorm, die den Anschlussnehmern den Einbau einer Rückstausicherung zur Pflicht macht, soll sie gerade vor allen Schäden bewahren, nicht nur vor einem Rückstau aus bestimmter Ursache (BGH NJW 1983, 622).
  • BGH, 30.07.1998 - III ZR 263/96

    Amtshaftung einer Gemeinde wegen unzureichender Dimensionierung der

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.1999 - 7 U 81/99
    Entgegen der Ansicht der Kläger finden die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 30. Juli 1998 (NVwZ 1998, 1218 = ZfS 1998, 413 = DÖV 1998, 1972) entwickelt hat, auch auf die vorliegende Fallgestaltung Anwendung.
  • BGH, 18.02.1999 - III ZR 272/96

    Amtspflichten einer Gemeinde bei der Planung und Erstellung von

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.1999 - 7 U 81/99
    Soweit die Kläger der Ansicht sind, in dem - später - ergangenen Urteil vom 18. Dezember 1999 (NVwZ 1999, 689) habe der Bundesgerichtshof hinsichtlich der hier interessierenden Frage zur Haftung der Gemeinde eine abweichende Entscheidung getroffen, trifft dies nicht zu.
  • OLG Schleswig, 03.02.2000 - 7 U 9/99
    Auszug aus OLG Köln, 18.11.1999 - 7 U 81/99
    Wohl sind, wie in der Parallelsache H. gegen die Stadt R. - 7 U 9/99, nach wie vor Rückstauschäden denkbar, bei denen das Fehlen der Rückstausicherung nach § 254 BGB zu würdigen ist.
  • BGH, 11.11.2004 - III ZR 200/03

    Amtspflichten der Katastrophenschutzbehörde bei drohendem Deichbruch

    Der durch natürliche Vorgänge bewirkte Wasserabfluß selbst fällt jedoch nicht in den Regelungsbereich des § 906 BGB, zumal insoweit die wasserrechtlichen Bestimmungen eingreifen (BGHZ 90 aaO; ebenso OLG Celle OLG-Report 2000, 275, 276; Soergel/J.F. Baur, BGB, 13. Aufl., § 906 Rn. 114; s. auch BGHZ 29, 314, 316).
  • OLG Köln, 30.08.2001 - 7 U 29/01

    Amtshaftungsrecht; öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis: Fehlen einer

    Entgegen der Ansicht der Klägerin und auch des Landgerichts finden nämlich die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 30. Juli 1998 (NVwZ 1998, 1218 = ZfS 1998, 413 = DÖV 1998, 972) entwickelt und denen sich der Senat in mehreren Entscheidungen angeschlossen hat (vgl. etwa Beschluss vom 23.09.1999 - 7 U 32/99 - und Urteil vom 18.11.1999 - 7 U 81/99 -), auch auf die vorliegende Fallgestaltung Anwendung.

    Zwar sind - wie in der bereits zitierten Sache 7 U 81/99 - nach wie vor Rückstauschäden denkbar, bei denen das Fehlen einer Rückstausicherung auch angesichts der gewandelten Rechtsprechung nach § 254 BGB zu würdigen ist.

  • OLG Saarbrücken, 04.05.2004 - 4 U 8/03

    Rückstauschaden nach Offenstehen eines Kanaldeckels: Ansprüche gegen eine

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, VersR 1999, 230 (231)), die in der Rechtsprechung einhellige Zustimmung gefunden (vgl. OLG Köln, VersR 2000, 1370 f; OLG München, OLGR 2000, 172 f; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 48 f) und der sich auch der Senat angeschlossen hat (vgl. OLGR 2000, 287; Urt. v. 27.12.2001 - 4 U 298/01 - 72 -), hat in einem solchen Fall jeder Eigentümer sein an die Gemeindekanalisation angeschlossenes Grundstück durch geeignete Maßnahmen - insbesondere die Installation von Rückstauklappen - jedenfalls vor solchen Rückstauschäden zu sichern, die durch einen bis zur Rückstauebene, d. h. in der Regel bis zur Straßenoberkante, reichenden normalen Rückstaudruck verursacht werden und mit den üblichen Sicherungsvorkehrungen sicher abgewandt werden können.

    Dies gilt selbst dann, wenn der Gemeinde eine objektive Verletzung von Amtspflichten oder ihrer Pflichten aus dem öffentlich-rechtlichen Kanalanschluss- und -benutzungsverhältnis anzulasten ist, da deren Schutzbereich die normale Rückstausicherung der Anliegergrundstücke nicht umfasst und folglich auch keine Haftung begründen kann (vgl. BGH, VersR 1999, 230 (231); OLG Köln, OLGR 2000, 275; Senat, Urt. v. 27.12.2001 - 4 U 298/01 - 72 -).

  • OLG Köln, 22.06.2005 - 5 U 196/04

    BUZ-Versicherung, Befristung eines Leistungsanerkenntnisses

    Der Senat lässt die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) zu, da die hier streitgegenständliche Klausel von anderen Gerichten als wirksam angesehen worden ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 11. November 1994 - 4 U 174/93; wohl auch OLG Düsseldorf, VersR 2000, 1370 [ohne dass dies dort entscheidungserheblich war]; LG München und LG Berlin, aaO).
  • OLG Nürnberg, 02.04.2014 - 4 U 42/14

    Keine Hinweispflicht auf mögliche Rückstauschäden

    Zur Stützung ihrer Argumentation beruft sie sich auf ein Urteil des OLG Köln vom 18.11.1999 (7 U 81/99), wonach die Gemeinde eine Hinweispflicht treffe, wenn eine jahrzehntelang rückstaufrei funktionierende Kanalisation durch äußere Eingriffe der Gemeinde, mit denen der Anschlussinhaber nicht zu rechnen brauche, die dem Kanalnetz zugeführte Wassermenge bis zur Belastungsgrenze oder darüber hinaus erhöht wird.
  • OLG Köln, 23.03.2005 - 8 W 33/04

    Zulässige Teilentscheidung über außergerichtliche Kosten im schriftlichen

    Bei einer solchen Sachlage ist ausnahmsweise entgegen dem grundsätzlichen Gebot einer einheitlichen Kostenentscheidung Raum für eine Teilkostenentscheidung (vgl. OLG Köln, OLGR 2000, 275 476; Zöller-Herget, ZPO, 25. Auflage, § 100 Rn. 2; Schneider, Kostenentscheidung im Zivilurteil, 2. Auflage, S. 215).
  • OLG Hamm, 19.11.2003 - 11 U 94/03
    Eine solche Konstellation hat das Oberlandesgericht Köln als gegeben angesehen und eine Hinweispflicht der Gemeinde bejaht, wenn bei einer jahrzehntelang rückstaufrei funktionierenden Kanalisation mit Kenntnis der Gemeinde durch äußere Eingriffe, mit denen die angeschlossenen Hauseigentümer nicht zu rechnen brauchten, die dem Kanalsystem zugeführte Wassermenge erhöht wird und deshalb zu besorgen ist, daß Anschlußnehmer, deren Haus über keine Rückstausicherung verfügt, von den Folgen eines solchen Eingriffs überrascht werden (VersR 2000, 1370).
  • LG Flensburg, 16.03.2006 - 5 O 8/06

    Verfahrensrecht - Teilkostenentscheidung bei nicht insolventen Parteien

    Bei einer solchen Sachlage ist ausnahmsweise entgegen dem grundsätzlichen Gebot einer einheitlichen Kostenentscheidung Raum für eine Teilkostenentscheidung (vgl. OLG Köln, OLGR 2005, 488; OLG Köln, OLGR 2000, 275 476; Zöller-Herget, ZPO, 25. Auflage, § 100 Rn. 2; Schneider, Kostenentscheidung im Zivilurteil, 2, Auflage, S. 215).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.04.2000 - 13 UF 173/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8476
OLG Schleswig, 06.04.2000 - 13 UF 173/99 (https://dejure.org/2000,8476)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.04.2000 - 13 UF 173/99 (https://dejure.org/2000,8476)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. April 2000 - 13 UF 173/99 (https://dejure.org/2000,8476)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ehevertrag; Form eines Ehevertrages; Heimatrecht; Ausländischer Partner; Wirksamkeit eines Ehevertrages

  • Judicialis

    BGB § 125; ; BGB § 1414; ; BeurkG § 16 III; ; EGBG Art. 14 IV; ; EGBG Art. 15 II; ; EGBG Art. 15 III

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Formunwirksamkeit eines Ehevertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Meldorf - 45 F 306/92
  • OLG Schleswig, 06.04.2000 - 13 UF 173/99
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Rechtsprechung
   OLG München, 23.06.2000 - 29 U 5077/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9945
OLG München, 23.06.2000 - 29 U 5077/99 (https://dejure.org/2000,9945)
OLG München, Entscheidung vom 23.06.2000 - 29 U 5077/99 (https://dejure.org/2000,9945)
OLG München, Entscheidung vom 23. Juni 2000 - 29 U 5077/99 (https://dejure.org/2000,9945)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Markenschutz; Mehrgliedrige Marke; Kennzeichnungskraft; Verwechslungsgefahr; Gemeinschaftsmarke; Schokoladenprodukte

  • Judicialis

    MarkenG § 4 Nr. 2; ; MarkenG § 4 Ziff. 2; ; MarkenG § 8 Abs. 3; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 14 Abs. 6; ; GeschmMG § 5; ; UWG § 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546

  • rechtsportal.de

    Prägung des Gesamteindrucks einer mehrgliedrigen Marke für Schokoladenprodukte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 21 O 6697/97
  • OLG München, 23.06.2000 - 29 U 5077/99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 37/93

    "JUWEL"; Verwechslungsgefahr zweier Marken auf dem Warengebiet der Bekleidung

    Auszug aus OLG München, 23.06.2000 - 29 U 5077/99
    Hinzu kommt, dass sich in der Süßwarenbranche, wie auch in anderen Branchen (vgl. BGH GRUR 1996, 406/407 - JUWEL), der Verbraucher an der Herstellerangabe orientiert.

    Da die Verpackung der Beklagten in ihrem Gesamteindruck nicht durch die Behältnis-Grundform sondern durch die Herstellerangabe "F" geprägt ist, fehlt es auch unter Berücksichtigung der Zeichenverwendung für identische Produkte an einer maßgeblichen, eine Verwechslungsgefahr begründenden Ähnlichkeit der gegenüberstehenden Zeichen (vgl. BGH GRUR 1996, 406/407 - JUWEL; GRUR 1992, 203 f. - Roter mit Genever).

  • BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94

    "Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines

    Auszug aus OLG München, 23.06.2000 - 29 U 5077/99
    Wird jedoch der Gesamteindruck durch gleichgewichtige Elemente bestimmt, ist kein Bestandteil allein prägend in diesem Sinne, weshalb bei einer Übereinstimmung oder Ähnlichkeit nur eines Elements aus dem Gesamtzeichen mit dem kollidierenden Zeichen eine Verwechslungsgefahr nicht angenommen werden kann (BGH GRUR 1996, 775/776 - Sali Toft; GRUR 1996, 777/778 - JOY).
  • BGH, 13.06.1996 - I ZB 18/94

    "JOY"; Verwechslungsgefahr zwischen zwei Wort-/Bildzeichen

    Auszug aus OLG München, 23.06.2000 - 29 U 5077/99
    Wird jedoch der Gesamteindruck durch gleichgewichtige Elemente bestimmt, ist kein Bestandteil allein prägend in diesem Sinne, weshalb bei einer Übereinstimmung oder Ähnlichkeit nur eines Elements aus dem Gesamtzeichen mit dem kollidierenden Zeichen eine Verwechslungsgefahr nicht angenommen werden kann (BGH GRUR 1996, 775/776 - Sali Toft; GRUR 1996, 777/778 - JOY).
  • BGH, 14.12.1988 - I ZB 6/87

    "ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY"/"Cenduggy"; Verwechslungsgefahr zweier Zeichen

    Auszug aus OLG München, 23.06.2000 - 29 U 5077/99
    So kommt einer Herstellerangabe dann prägende Wirkung zu, wenn der sonstige Bestandteil eines Zeichens nur schwach kennzeichnend ist (vgl. BGH GRUR 1989, 264/265 - Reynolds 131; GRUR 1989, 349/350 Roth-Händle-Kentucky; zuletzt BGH WRP 2000, 535/540 - ATTACHE/TISSERAND)).
  • BGH, 19.06.1974 - I ZR 20/73

    Ovalpuderdose

    Auszug aus OLG München, 23.06.2000 - 29 U 5077/99
    Die Benutzung üblicher Stilmittel des allgemein bekannten und zugänglichen Formenschatzes begründet keine wettbewerbliche Eigenart (BGHZ 35, 341/349 - Buntstreifensatin I; WRP 1976, 370/371 - Ovalpuderdose).
  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 5/87

    "REYNOLDS R 1"/"EREINTZ"; Verwechslungsgefahr bei einem aus einer phonetischen

    Auszug aus OLG München, 23.06.2000 - 29 U 5077/99
    So kommt einer Herstellerangabe dann prägende Wirkung zu, wenn der sonstige Bestandteil eines Zeichens nur schwach kennzeichnend ist (vgl. BGH GRUR 1989, 264/265 - Reynolds 131; GRUR 1989, 349/350 Roth-Händle-Kentucky; zuletzt BGH WRP 2000, 535/540 - ATTACHE/TISSERAND)).
  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93

    "Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen

    Auszug aus OLG München, 23.06.2000 - 29 U 5077/99
    In der Rechtsprechung wird zwar vertreten, worauf die Klägerin zuletzt erneut hingewiesen hat (vgl. BGH GRUR 1996, 404/405 - Blendax Pep), dass die Herstellerangabe in den Hintergrund treten kann, wenn sie bekannt oder als solche erkennbar ist.
  • BGH, 28.11.1991 - I ZR 297/89

    Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzhaftung wegen ungerechtfertigter

    Auszug aus OLG München, 23.06.2000 - 29 U 5077/99
    Da die Verpackung der Beklagten in ihrem Gesamteindruck nicht durch die Behältnis-Grundform sondern durch die Herstellerangabe "F" geprägt ist, fehlt es auch unter Berücksichtigung der Zeichenverwendung für identische Produkte an einer maßgeblichen, eine Verwechslungsgefahr begründenden Ähnlichkeit der gegenüberstehenden Zeichen (vgl. BGH GRUR 1996, 406/407 - JUWEL; GRUR 1992, 203 f. - Roter mit Genever).
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59

    Buntstreifensatin

    Auszug aus OLG München, 23.06.2000 - 29 U 5077/99
    Die Benutzung üblicher Stilmittel des allgemein bekannten und zugänglichen Formenschatzes begründet keine wettbewerbliche Eigenart (BGHZ 35, 341/349 - Buntstreifensatin I; WRP 1976, 370/371 - Ovalpuderdose).
  • BGH, 08.05.1968 - I ZR 67/65

    Neuheit im Geschmacksmusterrecht

    Auszug aus OLG München, 23.06.2000 - 29 U 5077/99
    Ein Muster ist nämlich nur dann neu, wenn die seine Eigentümlichkeit begründen den Gestaltungselemente im Anmeldezeitpunkt den inländischen Fachkreisen weder bekannt sind noch bei zumutbarer Beachtung der auf den einschlägigen und benachbarten Gewerbegebieten vorhandenen Gestaltung bekannt sein konnten (BGH GRUR 1969, 90 - Rüschenhaube).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.03.2000 - 12 W 8/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17630
OLG Brandenburg, 09.03.2000 - 12 W 8/00 (https://dejure.org/2000,17630)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.03.2000 - 12 W 8/00 (https://dejure.org/2000,17630)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. März 2000 - 12 W 8/00 (https://dejure.org/2000,17630)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 406 Abs. 2 S. 2
    Ablehnung eines Sachverständigen; Zeitpunkt der Kenntniserlangung

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Oder - 14 OH 6/98
  • OLG Brandenburg, 09.03.2000 - 12 W 8/00
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Doch entspreche die Frist auch nicht der vom Gericht gemäß § 411 Abs. 4 ZPO gesetzten Frist zur Stellungnahme zum Inhalt des Gutachtens, da die Geltendmachung des Ablehnungsgrundes eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Gutachtens gerade nicht erfordere (vgl. BayObLGZ 1994, 183; KG, KGR Berlin 2001, 183; OLG Nürnberg, VersR 2001, 391; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 1995, 139; OLG München, OLGR München 1994, 237; OLG München, OLGR München 2000, 211; Thüringer OLG, OLGR Jena 2000, 113, 115 f.; OLG Brandenburg, OLGR Brandenburg 2000, 275 und OLG-NL 2003, 92; Stein-Jonas/Leipold ZPO, 21. Aufl. § 406 Rn. 19; Zöller/Greger ZPO, 25. Aufl., § 406 Rn. 11).
  • OLG Brandenburg, 30.04.2002 - 12 W 7/02

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit bei persönlicher Abwertung

    Wegen der Einzelheiten hierzu wird auf den Senatsbeschluss vom 01.03.2000 (Az.: 12 W 8/00) Bezug gekommen.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 09.03.2000 in dem bereits zwischen den Parteien geführten selbständigen Beweisverfahren, Az.: 12 W 8/00, m.w.N = OLGR 2000, 275, 278) bemisst sich der Wert für das Beschwerdeverfahren in Bezug auf eine Sachverständigenablehnung mit einem Bruchteil (1/10) des Hauptsacheverfahrens.

  • OLG Frankfurt, 26.02.2003 - 4 W 52/02

    Ablehnung eines Sachverständigen: Rechtzeitigkeit des Ablehnungsgesuchs

    Der Wert eines Antrags auf Ablehnung eines Sachverständigen bemisst sich nach einem Bruchteil des Wertes des Hauptsacheverfahrens (vgl. Brandenburgisches OLG, OLGR 2000, 275, Schneider, Befangenheitsablehnung, MDR 2001, 130, 132 f.; a.A.: OLG München Jurbüro 1980, 1055).
  • OLG Naumburg, 13.10.2006 - 10 W 79/06

    Verspätete Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit nach ausführlicher

    Dies ist einhellige Auffassung in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Frankfurt/Main, OLGR Frankfurt 1998, 181 sowie 95, 139 f.; OLG München, OLGR München 1994, 237 f. sowie 2000, 211 f.; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 1998, 470 f.; OLG Köln, OLGR Köln 1995, 147; OLG Rostock, OLGR Rostock 1997, 42 f.; Thüringer OLG, OLGR Jena 2000, 113 ff.; Brandenburgisches OLG, OLGR Brandenburg 2000, 275 bis 278; ebenso Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 406 Rn. 11 m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 29.08.2001 - 10 W 23/01

    Ablehnung des Sachverständigen - Kenntnis des Gutachtens - Prüfungs- und

    Dies ist einhellige Auffassung in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Frankfurt/M., OLGR Frankfurt 1998, 181 sowie 1995, 139 f.; OLG München, OLGR München 1994, 237 f. sowie 2000, 211 f.; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 1998, 470 f.; OLG Köln, OLGR Köln 1995, 147; OLG Rostock, OLGR Rostock 1997, 42 f.; Thüringer OLG, OLGR Jena 2000, 113 bis 116; Brandenburgisches OLG, OLGR Brandenburg 2000, 275 bis 278; ebenso Greger in: Zöller, Komm. z. ZPO, 22. Auflage 2001, § 406 Rdn. 10 m.w.N.), der sich auch der erkennende Senat anschließt.
  • OLG Brandenburg, 07.07.2009 - 12 W 25/09

    Befangenheitsantrag gegen einen Sachverständigen: Überschreitung der

    Die Ablehnungsgründe sind in diesem Fall nicht binnen einer kalendermäßigen Frist, sondern grundsätzlich unverzüglich geltend zu machen, was bedeutet, dass der Ablehnungsantrag ohne schuldhaftes Zögern, d.h. innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- und Überlegungsfrist nach Bekanntwerden des Ablehnungsgrundes anzubringen ist (vgl. Senat, OLGR Brandenburg 2000, 275, zitiert nach juris Rn. 17 m.w.N.).
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