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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 17.07.2000 - 3 WF 80/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9101
OLG Naumburg, 17.07.2000 - 3 WF 80/00 (https://dejure.org/2000,9101)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.07.2000 - 3 WF 80/00 (https://dejure.org/2000,9101)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. Juli 2000 - 3 WF 80/00 (https://dejure.org/2000,9101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung eines Unterhaltsanspruchs wegen Erwerbslosigkeit aufgrund der Betreuung und Pflege eines Kindes; Unterhaltsbedarf einer die Kindbetreuung und Kindpflege übernehmenden Mutter; Auf den Unterhaltsbedarf anrechenbares Einkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1615l; BErzGG § 9
    ZU den Voraussetzungen und zum Umfang eines Unterhaltsanspruchs nach § 1615l BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1321
  • FamRZ 2002, 415
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 04.09.2003 - 2 UF 6/03

    Unterhaltsanspruch der Mutter des nichtehelichen Kindes: Beendigung 3 Jahre nach

    Der Unterhalt nach § 1615 l BGB dient nämlich mangels einer vorherigen Ehe nicht der Aufrechterhaltung des ehelichen Lebensstandards bzw. des Lebensstandards einer etwaigen vorherigen Lebensgemeinschaft (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2001, 1321 f).

    Im Grundsatz ist der Einkommensausfall der Mutter zu ersetzen (vgl. Pauling in Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 6 Rn. 755; OLG Naumburg FamRZ 2002, 415).

  • KG, 24.06.2003 - 18 UF 418/02

    Betreuungsunterhalt für die Mutter des nichtehelichen Kindes: Unzumutbarkeit der

    Eine Teilhabe an der Lebensstellung des Kindesvaters besteht nicht (OLG Koblenz NJW 2000, 669, OLG Naumburg FamRZ 2001, 1321).
  • OLG Hamm, 28.02.2008 - 1 UF 207/07

    Zeitliche Dauer und Höhe des Unterhaltsanspruchs der nichtehelichen Mutter

    Das kann keine Lebensstellung, also eine absehbar gesicherte Position im Sinne von § 1610 BGB begründen (OLG Hamm, FF 2000, S. 137; OLG Naumburg, FamRZ 01, S. 1321; a.A. Wever/Schilling, FamRZ 02, S. 584).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2005 - 16 (2) UF 228/04

    Betreuungsunterhalt: Reduzierung des Unterhaltsbetrages aufgrund geringeren

    War die Berechtigte vor der Geburt erwerbstätig und hat dadurch nachhaltig ein Einkommen erzielt, ist dieses der Bedarfsbemessung zugrunde zu legen, wobei der Bedarf jedoch durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt wird (BGH, FamRZ 2005, 442; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 523; OLG Köln, FamRZ 2001, 1322; OLG Naumburg, FamRZ 2001, 1321; OLG Koblenz, FamRZ 2000, 637).
  • OLG Naumburg, 20.01.2003 - 8 UF 249/02

    Kostenentscheidung nach Abtrennung einer Scheidungsfolgesache

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des OLG Naumburg ist die Aussetzung eine Schlussentscheidung und der Versorgungsausgleich ist - wenn die Voraussetzungen vorliegen auf Antrag oder von Amts wegen in einem isolierten FGG -Verfahren durchzuführen (st.Rspr. des Senats, vgl. OLG Naumburg in FamRZ 2001, 498 ; dass. in OLG-Report 2000, 481; Götsche in FamRZ 2002, 1235 (1243)).
  • OLG München, 18.01.2005 - 12 WF 606/05

    Prozesskostenhilfe für eine Unterhaltsklage eines nichtehelichen Kindes und

    Deshalb sind die Einkommensverhältnisse des Kindsvaters selbst dann nicht maßgeblich, wenn beide Eltern vor der Geburt des Kindes in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammengelebt haben(vgl. OLG Hamm, FF 2000, 137; OLG Naumburg, FamRZ 2001, 1321 ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.04.2000 - 11 U 3/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4068
OLG Köln, 14.04.2000 - 11 U 3/98 (https://dejure.org/2000,4068)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.04.2000 - 11 U 3/98 (https://dejure.org/2000,4068)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. April 2000 - 11 U 3/98 (https://dejure.org/2000,4068)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    WährG § 3; ; WährG § 3 Satz 2; ; BGB § 814; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB §§ 812 814; WährG § 3
    Unwirksame Lohngleitklausel im Bauvertrag - Bereicherungsanspruch - Kenntnis der Nichtschuld

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung von Mehraufwendungen für Löhne und Gehälter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Lohngleitklausel: Änderungssatz wirksam? (IBR 2001, 159)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Rückforderung nach unwirksamer Lohngleitklausel: Wegen Kenntnis des Auftraggebers ausgeschlossen? (IBR 2001, 160)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 297 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

    Auszug aus OLG Köln, 14.04.2000 - 11 U 3/98
    Soweit sich die Beklagte zur Rechtfertigung der Anwendung des § 814 BGB darauf beruft, daß sich das beklagte Land wegen eines Organisationsverschuldens so behandeln lassen müsse, als habe der die Zahlungen veranlassende Mitarbeiter aufgrund des Urteils des 26. Zivilsenats vom Fehlen eines Rechtsgrunds Kenntnis gehabt, kann sie nach der Auffassung des Senats schon deswegen keinen Erfolg haben, weil die Grundsätze des BGH bei der Wissenszurechnung etwa in die kaufvertragliche Haftung wegen arglistigen Verschweigens von Sachmängeln betreffenden Fällen (vgl. BGH, NJW 1990, 975, 976 = BGHZ 109, 327, und NJW 1992, 1099, 1100 = BGHZ 117, 104) auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar sind.
  • OLG Hamm, 12.05.1995 - 20 U 37/95

    Einziehung verpfändeter Ansprüche aus Lebensversicherung zur Konkursmasse

    Auszug aus OLG Köln, 14.04.2000 - 11 U 3/98
    Für die Kenntnis des Nichtbestehens eines Rechtsgrundes i.S. des § 814 BGB kommt es auf das Wissen des Mitarbeiters des beklagten Landes an, der die Zahlungen veranlaßt hat (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1312, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

    Auszug aus OLG Köln, 14.04.2000 - 11 U 3/98
    Soweit sich die Beklagte zur Rechtfertigung der Anwendung des § 814 BGB darauf beruft, daß sich das beklagte Land wegen eines Organisationsverschuldens so behandeln lassen müsse, als habe der die Zahlungen veranlassende Mitarbeiter aufgrund des Urteils des 26. Zivilsenats vom Fehlen eines Rechtsgrunds Kenntnis gehabt, kann sie nach der Auffassung des Senats schon deswegen keinen Erfolg haben, weil die Grundsätze des BGH bei der Wissenszurechnung etwa in die kaufvertragliche Haftung wegen arglistigen Verschweigens von Sachmängeln betreffenden Fällen (vgl. BGH, NJW 1990, 975, 976 = BGHZ 109, 327, und NJW 1992, 1099, 1100 = BGHZ 117, 104) auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar sind.
  • BGH, 17.09.1954 - V ZR 79/53

    Genehmigung nach Währungsgesetz

    Auszug aus OLG Köln, 14.04.2000 - 11 U 3/98
    Eine genehmigungsfreie Spannungsklausel wird allerdings "nur dann angenommen, wenn die in ein Verhältnis zueinander gesetzten Leistungen im wesentlichen gleichartig oder zumindest vergleichbar sind" (BGH WM 1974 S. 72 mit Hinweis auf BGHZ 14, 306, 310).- Ebenso § 1 Nr. 2 der Preisklauselverordnung vom 23.09.1998 - BGBl. I S. 3043 - Dieses besondere Spannungsverhältnis besteht zwischen den betreffenden Geldleistungen, wenn sie "aus im wesentlichen gleichartigen Rechtsgründen" zu erbringen sind (BGHZ 14, 310).
  • BGH, 04.07.1979 - VIII ZR 245/78

    Preisänderung und Vertragsanpassung im Rahmen eines Stromlieferungsvertrages -

    Auszug aus OLG Köln, 14.04.2000 - 11 U 3/98
    Deshalb ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu berücksichtigen, nach der "Vereinbarungen, die es ermöglichen, den Preis einer Ware von künftigen Herstellungs- oder Anschaffungskosten abhängig zu machen, das durch § 3 WährG geschützte Nominalwertprinzip nicht berühren" (BGH BB 1979 S. 1213 f.).
  • BGH, 30.10.1974 - VIII ZR 69/73

    Wertsicherungsklausel; Rechtsmangel beim Untermietvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 14.04.2000 - 11 U 3/98
    Während dieses Schwebezustandes, der auch nach Aufhebung des § 3 Satz 2 WährG fortbesteht (Vogler, NJW 1999 S. 1236, 1238 a.E.), sind die Parteien nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs "gehalten, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um die Genehmigung herbeizuführen, und alles zu unterlassen, was dieser Genehmigung hinderlich sein könnte ... In der angeführten Rechtsprechung ist deshalb mit Rücksicht auf die für die Dauer des Schwebezustandes bestehende Treuepflicht gerade für Verträge mit nicht genehmigungsfähigen Wertsicherungsklauseln anerkannt, daß ein solcher Vertrag die Pflicht begründen kann, in eine Änderung der vereinbarten Klausel in eine solche mit genehmigungsfähigem oder nicht genehmigungsbedürftigem Inhalt einzuwilligen" (BGH BB 1966 S. 559; dgl. BGH NJW 1975 S. 44, 45 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.06.2006 - VII ZR 13/05

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Lohngleitklausel

    a) Zu Recht hat das Berufungsgericht die Wirksamkeit der Lohngleitklauseln anhand von § 3 Satz 2 WährG geprüft (vgl. OLG Köln, OLGR 2000, 481 f; OLG Nürnberg, BauR 2000, 1867; OLG München, NZBau 2000, 515 f; a.A. Reitz, BauR 2001, 513 f).
  • OLG Dresden, 14.06.2006 - 6 U 2321/05

    Vereinbarung einer Lohngleitklausel in einem Bauvertrag

    Vor diesem Hintergrund gelangt auch die überwiegende Anzahl der Oberlandesgerichte unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof aufgezeigten Abgrenzungskriterien zu der Auffassung, dass eine Lohngleitklausel der streitgegenständlichen Art nicht als genehmigungsfreie Spannungsklausel angesehen werden kann (vgl. OLG Köln, BauR 2001, 297 ; OLG Nürnberg, BauR 2000, 1867 ff.).
  • OLG Dresden, 14.06.2006 - 6 U 195/06

    Falsche Änderungssätze machen Lohngleitklauseln unwirksam!

    Vor diesem Hintergrund gelangt auch die überwiegende Anzahl der Oberlandesgerichte unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof aufgezeigten Abgrenzungskriterien zu der Auffassung, dass eine Lohngleitklausel der streitgegenständlichen Art nicht als genehmigungsfreie Spannungsklausel angesehen werden kann (vgl. OLG Köln, BauR 2001, 297 [OLG Köln 14.04.2000 - 11 U 3/98] ; OLG Nürnberg, BauR 2000, 1867 ff. [OLG Nürnberg 26.01.2000 - 4 U 3249/99] ).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 04.01.2000 - 15 U 1087/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8299
OLG Koblenz, 04.01.2000 - 15 U 1087/99 (https://dejure.org/2000,8299)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.01.2000 - 15 U 1087/99 (https://dejure.org/2000,8299)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Januar 2000 - 15 U 1087/99 (https://dejure.org/2000,8299)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Trier - 3 O 17/99
  • OLG Koblenz, 04.01.2000 - 15 U 1087/99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Jena, 14.08.1996 - 7 U 1253/95

    Wie oft kann eine Werklohnforderung eingeklagt werden?

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.01.2000 - 15 U 1087/99
    In seinem Urteil vom 05. November 1998 -VII ZR 191/97- (BauR 1999, 267 f = NJW 1999, 713 mit zustimmender Anmerkung von Koeble LM BGB 241 Nr. 16 -4/1999-) ist ausdrücklich klargestellt, dass eine Umdeutung einer Klage auf Abschlagszahlung in eine Klage auf Teilschlussforderung für erbrachte Leistungen bis zu einer etwaigen vorzeitigen Beendigung des Vertrages nicht möglich sei, weil es sich um unterschiedliche Streitgegenstände handele (so auch Thüringer OLG Jena, Urteil vom 14. August 1996, OLGR 1996, 257 ff; Werner/Pastor, a.a.O., Rdn. 986 -insoweit in Abweichung von der oben zitierten Rdn. 984; Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 4. Aufl., Rdn. 1380).

    Hiernach hält der Bundesgerichtshof an seiner früheren -anderslautenden- Rechtsprechung nicht mehr fest, wie sich auch bereits an dem -nicht weiter begründeten- Beschluss vom 03. Juli 1997 (VII ZR 282/96) zeigt, mit welchem er die Revision gegen das genannte Urteil des 7. Zivilsenates des Thüringer Oberlandesgerichts Jena vom 14. August 1996 (a.a.O.) nicht angenommen hat; in dieser Entscheidung hatte das OLG Jena ebenfalls ausdrücklich hervorgehoben, bei der Geltendmachung einer Abschlagsforderung handele es sich um einen anderen Streitgegenstand als bei der Klage auf Zahlung einer Teilschlussforderung.

  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 53/98

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.01.2000 - 15 U 1087/99
    Die Änderung der Klage kann nämlich nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein; vielmehr setzt ein derartiges Prozessziel ein zulässiges Rechtsmittel voraus (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. z. B. BGH NJW 1999, 1407 und 3126 sowie NJW 1993, 597, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 160/83

    Fälligkeit von Abschlagszahlungen nach Erstellung der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.01.2000 - 15 U 1087/99
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in der vom Kläger zitierten Entscheidung vom 21. Februar 1985 -VII ZR 160/83- (NJW 1985, 1840 f) ausgeführt, der Übergang vom Anspruch auf Abschlagszahlung zum Anspruch auf Schlusszahlung sei keine Klageänderung; da sich der Anspruch auf Abschlagszahlung ebenso wie der Anspruch auf Schlusszahlung aus der Errichtung des Bauwerkes ergebe, auf das sich der zwischen den Parteien bestehende Werkvertrag beziehe, sei der beiden Ansprüchen zugrundeliegende Lebenssachverhalt derselbe.
  • BGH, 05.11.1998 - VII ZR 191/97

    Fälligkeit und Verjährung von Abschlagsforderungen; Umstellung der Klage von

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.01.2000 - 15 U 1087/99
    In seinem Urteil vom 05. November 1998 -VII ZR 191/97- (BauR 1999, 267 f = NJW 1999, 713 mit zustimmender Anmerkung von Koeble LM BGB 241 Nr. 16 -4/1999-) ist ausdrücklich klargestellt, dass eine Umdeutung einer Klage auf Abschlagszahlung in eine Klage auf Teilschlussforderung für erbrachte Leistungen bis zu einer etwaigen vorzeitigen Beendigung des Vertrages nicht möglich sei, weil es sich um unterschiedliche Streitgegenstände handele (so auch Thüringer OLG Jena, Urteil vom 14. August 1996, OLGR 1996, 257 ff; Werner/Pastor, a.a.O., Rdn. 986 -insoweit in Abweichung von der oben zitierten Rdn. 984; Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 4. Aufl., Rdn. 1380).
  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 217/85

    Anspruch auf Abschlagszahlungen nach Kündigung des VOB/B -Vertrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.01.2000 - 15 U 1087/99
    Hierauf aufbauend ist in einer späteren Entscheidung (BGH BauR 1987, 453 f, 454) ausgeführt, die Begründung des Klageanspruchs könne von einem Anspruch auf Abschlagszahlung in einen solchen auf Schlusszahlung "umgestellt" werden; auf gleicher Linie liegen obergerichtliche Entscheidungen, nach.
  • OLG Hamm, 03.11.1993 - 12 U 34/93

    Pauschalhonorar - Prüffähigkeit der Honorarschlußrechnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.01.2000 - 15 U 1087/99
    denen die Geltendmachung von Abschlagszahlungen nach Vertragsbeendigung als Antrag auf Schlusszahlung auszulegen sei (OLG Köln NJW-RR 1992, 1375 f) oder eine Klage auf Abschlagszahlung auch in eine Teilklage aus einer Schlussrechnung umgedeutet werden könne (OLG Hamm NJW-RR 1994, 1433) und hieran anschließende Literaturstimmen (Locher/Koeble/Frik, Kommentar zur HOAI, 7. Aufl., § 8 Rdn. 65; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rdn. 984).
  • OLG Köln, 19.08.1992 - 19 U 141/91

    Wie wird ein gekündigter Bauvertrag abgerechnet?

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.01.2000 - 15 U 1087/99
    denen die Geltendmachung von Abschlagszahlungen nach Vertragsbeendigung als Antrag auf Schlusszahlung auszulegen sei (OLG Köln NJW-RR 1992, 1375 f) oder eine Klage auf Abschlagszahlung auch in eine Teilklage aus einer Schlussrechnung umgedeutet werden könne (OLG Hamm NJW-RR 1994, 1433) und hieran anschließende Literaturstimmen (Locher/Koeble/Frik, Kommentar zur HOAI, 7. Aufl., § 8 Rdn. 65; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rdn. 984).
  • BGH, 25.11.1992 - XII ZR 116/91

    Berufung - Berufungskläger - Erste Instanz - Hinweispflicht - Klageänderung

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.01.2000 - 15 U 1087/99
    Die Änderung der Klage kann nämlich nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein; vielmehr setzt ein derartiges Prozessziel ein zulässiges Rechtsmittel voraus (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. z. B. BGH NJW 1999, 1407 und 3126 sowie NJW 1993, 597, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95

    Anwendung nicht revisiblen Landesrechts durch das Revisionsgericht; Entschädigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.01.2000 - 15 U 1087/99
    Nach der heute herrschenden prozessrechtlichen Auffassung wird der Streitgegenstand bestimmt durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (vgl. BGH NJW 1996, 3151 f, 3152).
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