Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.06.1999 - 6 U 22/99   

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https://dejure.org/1999,2911
OLG Köln, 11.06.1999 - 6 U 22/99 (https://dejure.org/1999,2911)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.06.1999 - 6 U 22/99 (https://dejure.org/1999,2911)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juni 1999 - 6 U 22/99 (https://dejure.org/1999,2911)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Straßenbauarbeiten durch Landschaftsgärtner

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG § 1, HandwerksO §§ 1, 45
    Straßenbauarbeiten durch Landschaftsgärtner

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit ; Garten- und Landschaftsbau; Kläranlage; Angebotsabgabe; Strassenbauhandwerk ; Privathaus; Minderhandwerkliche Leistungen

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; HandwerksO § 45

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; HandwerksO §§ 1, 45
    Straßenbauarbeiten durch Landschaftsgärtner

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung von Straßenbau und GaLaBau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abgrenzung von Straßenbau und GaLaBau (IBR 2004, 1090)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2000, 143 (Ls.)
  • BauR 2000, 783 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.03.1993 - 1 C 26.91

    Handwerk - Berufsbild des Garten- und Landschaftsbauers

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.1999 - 6 U 22/99
    Diese gefestigte, insbesondere von den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit entwickelte Rechtsprechung ist dem klagenden Verein aus dem Parallelverfahren 6 U 34/99 OLG Köln = 24 0 37/98 LG Aachen bekannt; dort ist insbesondere die einschlägige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.3.1993 (1 C 26.91) zu den Akten gereicht worden.

    Nach den vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30. März 1993 - BVerwG 1 C 26.91 - Buchholz 451.45.5 16 HwO Nr. 10 -dargelegten Maßstäben, die der Senat gemäß § 144 Abs. 6 VwGO seiner Entscheidung zugrunde zu legen hat, ist wesentliches Abgrenzungskriterium für die Frage, ob Wegeund Platzarbeiten zulässigerweise von einem Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus ausgeführt worden sind, die (landschafts-)gärtnerische Prägung der Anlage.

  • BGH, 11.07.1991 - I ZR 23/90

    Kachelofenbauer II - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.1999 - 6 U 22/99
    Ausgenommen sind nämlich Tätigkeiten, die ohne Beherrschung in handwerklicher Schulung erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten einwandfrei und gefahrlos ausgeübt werden können; es handelt sich dann lediglich um minderhandwerkliche Tätigkeiten (vgl. BGH GRUR 1992, 123, 124 - "Kachelofenbauer II").
  • OLG Köln, 21.05.1999 - 6 U 34/99

    Handwerk - Abgrenzung Straßenbau sowie Garten- und Landschaftsbau

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.1999 - 6 U 22/99
    Diese gefestigte, insbesondere von den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit entwickelte Rechtsprechung ist dem klagenden Verein aus dem Parallelverfahren 6 U 34/99 OLG Köln = 24 0 37/98 LG Aachen bekannt; dort ist insbesondere die einschlägige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.3.1993 (1 C 26.91) zu den Akten gereicht worden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1986 - 4 A 401/84
    Auszug aus OLG Köln, 11.06.1999 - 6 U 22/99
    Die von der Beigeladenen zu 2) gestalteten Außenanlagen der Sporthalle in Reppenstedt gehören zwar nicht zu den typisch (landschafts-)gärtnerischen Anlagen, zu denen in erster Linie Garten-, Park-, Grün- und Friedhofsanlagen zu zählen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.9.1991 BVerwG 1 c 55.88 Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 22; OVG Münster, Urt, v. . 17.3.1986 - 4 A 401/84 - GewArch 1986, 294), dennoch sind sie nach ihrem Gesamtcharakter landschaftsgärtnerisch geprägt.
  • OVG Niedersachsen, 31.05.1995 - 8 L 2583/93

    Straßenbauerhandwerk, Garten- und Landschaftsbau; Handwerksuntersagung;

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.1999 - 6 U 22/99
    8 L 2583/93.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 06.09.1999 - 10 WF 2671/99   

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https://dejure.org/1999,1747
OLG Nürnberg, 06.09.1999 - 10 WF 2671/99 (https://dejure.org/1999,1747)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06.09.1999 - 10 WF 2671/99 (https://dejure.org/1999,1747)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06. September 1999 - 10 WF 2671/99 (https://dejure.org/1999,1747)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung; Anforderungen an eine Unterhaltsabänderungsklage

  • BRAK-Mitteilungen

    Ausgleichung der gezahlten Gerichtskosten bei PKH-Bewilligung für beide Parteien

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Kostenerstattungspflicht trotz Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 114 123
    Prozesskostenhilfe und Kostenerstattung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 370
  • MDR 1999, 1527
  • Rpfleger 2000, 25
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89

    Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.09.1999 - 10 WF 2671/99
    »Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für den Beklagten schützt diesen bei im Wege des Vergleichs vereinbartet Kostenaufhebung nicht vor einem Kostenerstattungsanspruch des Klägers (vgl. BVerfG, MDR 1999, 1089 ).«.
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.09.1999 - 10 WF 2671/99
    Andererseits hat das Bundesverfassungsgericht auch ausgeführt, dass die Rechtssituation anders sei, wenn die Verfahrenskosten von der armen Partei durch einen vor Gericht abgeschlossenen Vergleich übernommen wurden (vgl. Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 51, 295 , insbesondere 301).
  • OLG Celle, 29.08.2003 - 8 W 326/03

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Im Wege des Vergleichs vereinbarte

    Es ist deshalb daran festzuhalten, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Beklagten diesen bei im Wege des Vergleichs vereinbarter Kostenaufhebung nicht vor einem Kostenerstattungsanspruch des Klägers gem. § 123 ZPO schützt (OLG Koblenz MDR 2000, 113; OLG Nürnberg MDR 1999, 1527; Zöller Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 123 Rdnr. 6; Musielak Fischer, ZPO, 3. Aufl., § 123 Rdnr. 4; vgl. auch BverfG NJW 1999, 3186, 3187: "Die Beendigung des Rechtsstreits durch gerichtlichen Vergleich, der auch von anderen Erwägungen als denen der Anspruchsberechtigung getragen werden kann, mag die Gefahr einer Manipulation der Prozeßparteien hinsichtlich der Gerichtskosten zu Lasten der Staatskasse in sich bergen, so daß es sachlich begründet ist, den Schutz des § 58 II 2 GKG nicht auf diese Fälle des gerichtlichen Vergleichs zu erstrecken.").
  • OLG Dresden, 05.06.2000 - 5 W 161/00

    Erstattungsanspruch des Klägers hinsichtlich von Gerichtskosten gegen den

    Zu Recht hält die Mehrheit der Oberlandesgerichte deshalb auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1999 daran fest, dass der unterlegene Beklagte trotz Zubilligung von Prozesskostenhilfe dem Kläger die von diesem verauslagten Gerichtskosten erstatten muss, soweit der Beklagte sie - freiwillig - durch Vergleich übernommen hat (vgl. OLG Karlsruhe, JurBüro 2000, 29; OLG Nürnberg, JurBüro 2000, 88; OLG Koblenz, MDR 2000, 113).
  • OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 6 W 182/06

    Festsetzung von Gerichtskosten gegen Prozesskostenhilfeberechtigten bei

    Solchen, vom Rechtsstreit her nicht gerechtfertigten Überlegungen muss Einhalt geboten werden (vgl. auch OLG Koblenz, MDR 2000, 113; OLG Nürnberg, JurBüro 2000, 88; Schütt, MDR 1999, 1405).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 01.12.1999 - 3 W 4242/99   

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https://dejure.org/1999,3766
OLG Nürnberg, 01.12.1999 - 3 W 4242/99 (https://dejure.org/1999,3766)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01.12.1999 - 3 W 4242/99 (https://dejure.org/1999,3766)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - 3 W 4242/99 (https://dejure.org/1999,3766)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdeverfahren; OLG; Kostenfestsetzungsbeschluß des Rechtspflegers; Anwaltszwang; Einlegung der Beschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 577; ; ZPO § 569 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 78 Abs. 1; ; ZPO § 78 Abs. 3; ; RpflG § 13

  • rechtsportal.de

    Anwaltszwang im Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz und Auszüge)

    Sofortige Beschwerde gg. Kostenfestsetzungsbeschluss

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1238
  • MDR 2000, 233
  • Rpfleger 2000, 153
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 27.01.1999 - 6 W 4392/98

    Anwaltszwang bei sofortiger Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.1999 - 3 W 4242/99
    Im Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß des Rechtspflegers besteht kein Anwaltszwang (gegen OLG Nürnberg, Az. 6 W 4392/98, in: MDR 1999, 894 = JurB 1999, 364 = Rpfl. 1999, 268).

    An dieser weitaus überwiegenden, gefestigten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hat sich durch das 3. Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes nichts geändert (Thomas-Putzo, ZPO, 22. Auflage, § 104, RdNr. 33, a.A. OLG Nürnberg, Beschluß vom 27.01.1999, Az: 6 W 4392/98, in: MDR 1999, 894 = JurB 1999, 364 = Rpfl. 1999, 268).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.05.1999 - 6 U 15/99   

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https://dejure.org/1999,6048
OLG Köln, 21.05.1999 - 6 U 15/99 (https://dejure.org/1999,6048)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.05.1999 - 6 U 15/99 (https://dejure.org/1999,6048)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Mai 1999 - 6 U 15/99 (https://dejure.org/1999,6048)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 16.03.1983 - 6 U 237/82
    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1999 - 6 U 15/99
    Denn maßgeblich für die Beurteilung des Verkehrs, dem die Produkte in aller Regel nicht nebeneinander begegnen, sondern der seine Beurteilung meist aus der Erinnerung trifft, sind eher die Übereinstimmungen, nicht aber die Abweichungen der Produkte (vgl. OLG Köln GRUR 1983, 456 - "Spülmittelflasche" -).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.06.1999 - 6 U 156/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5070
OLG Köln, 23.06.1999 - 6 U 156/95 (https://dejure.org/1999,5070)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.06.1999 - 6 U 156/95 (https://dejure.org/1999,5070)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - 6 U 156/95 (https://dejure.org/1999,5070)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UrhG § 31, § 2 Abs. 1 Nr. 7; HOAI § 15
    Einräumung von Nutzungsrechten an Leistungen eines Architekten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Urhebergeschützte Pläne: Welche Nutzungsrechte werden übertragen? (IBR 2000, 33)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 303 (Ls.)
  • BauR 2000, 935 (Ls.)
  • ZfBR 2000, 102
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 215/93

    Pauschale Rechtseinräumung

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 6 U 156/95
    Auf die Revision des Beklagten hat der Bundesgerichtshof diese Entscheidung des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln durch Urteil vom 27.09.1995 - I ZR 215/93 - aufgehoben und die Sache gemäß § 565 Abs. 1 S. 2 ZPO zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den für Urheberrechtsstreitigkeiten zuständigen Senat zurückverwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.09.1995 (Blatt 330 ff. d.A., veröffentlicht u.a. in NJW 1995, 3252 ff.) in Bezug genommen.

    Denn aufgrund der im Anschluß an die in dieser Sache ergangene Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.09.1995 (I ZR 215/93, NJW 1995, 3252 ff.) durchgeführten umfangreichen Beweisaufnahme hat der Senat keine hinreichenden (Indiz-) Tatsachen feststellen können, die mit der erforderlichen Sicherheit (§ 286 Abs. 1 ZPO) den Rückschluß zuließen, durch die in § 18 des Sozietätsvertrages vom 26.09.1983 getroffene Regelung hätten die Parteien dem verbleibenden Gesellschafter oder den verbleibenden Gesellschaftern mehr Nutzungsrechte eingeräumt, als zur Durchführung eines noch nicht abgewickelten Bauvorhabens erforderlich gewesen ist.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH NJW 1995, 3252 ff.) besagt die allgemeine Zweckübertragungslehre für Verträge des Urhebers über sein Urheberrecht, daß im Zweifel keine weitergehenden Rechte eingeräumt werden als dies der Zweck des Nutzungsvertrages erfordert.

    Das folgt daraus, daß - wie der Bundesgerichtshof in seiner in dieser ergangenen Revisionsentscheidung ausgeführt hat - eine Rechtseinräumung von demjenigen zu beweisen ist, der sich auf sie beruft, sowie aus dem Schutzgedanken der Zweckübertragungslehre, daß bei einer pauschal formulierten Rechtseinräumung Nutzungsrechte beim Urheber verblieben sind, wenn sich nicht feststellen läßt, daß sie nach dem Vertragszweck eingeräumt werden sollten (BGH a.a.O., NJW 1995, 3252).

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.09.1999 - 15 WF 347/99   

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https://dejure.org/1999,14034
OLG Stuttgart, 14.09.1999 - 15 WF 347/99 (https://dejure.org/1999,14034)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.09.1999 - 15 WF 347/99 (https://dejure.org/1999,14034)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. September 1999 - 15 WF 347/99 (https://dejure.org/1999,14034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Für eine einstweilige Anordnung gemäß § 644 Zivilprozessordnung (ZPO) notwendiges Regelungsbedürfnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 965 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 10.02.2023 - 15 UF 267/22

    Einstweilige Anordnung in Familiensachen: Bestimmung des

    Ein Regelungsbedürfnis ist nur gegeben, wenn ein dringendes Bedürfnis für ein alsbaldiges Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 14.09.1999 - 15 WF 347/99, OLGR Stuttgart 2000, 72).
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