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   OLG München, 18.01.2001 - 29 U 2962/00   

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OLG München, 18.01.2001 - 29 U 2962/00 (https://dejure.org/2001,3508)
OLG München, Entscheidung vom 18.01.2001 - 29 U 2962/00 (https://dejure.org/2001,3508)
OLG München, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - 29 U 2962/00 (https://dejure.org/2001,3508)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unlauterer Wettbewerb; Irreführende Angaben; Briefkopf Kanzlei; Rechtsanwaltswerbung; Sternsozietät; Scheinpartnerschaft

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; PAO § 52 a Abs. 1 Satz 1; ; BOPA § 16; ; BRAO § 59 a Abs. 1 Satz 1; ; BORA § 8; ; PartGG § 8 Abs. 1 u. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 3; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2; PAO § 52 a; BORA § 8 Abs. 1; BORA § 31; BRAO § 59 a; BOPA § 16 Abs. 3; PartGG § 8 Abs. 1; PartGG § 8 Abs. 2
    Keine Irreführung über die Größe einer Anwaltssozietät durch Nennung von Angestellten und freien Mitarbeitern im Kanzleibriefkopf L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführung durch Briefkopfgestaltung überörtlicher Partnerschaft von Patent- und Rechtsanwälten - Nennung von Angestellten und freien Mitarbeitern - Verbot der Sternsozietät - Haftung der "Scheinpartnerschaft"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1358
  • NJW-RR 2002, 288 (Ls.)
  • VersR 2001, 659 (Ls.)
  • BB 2001, 592
  • DB 2001, 809
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.10.2000 - WpSt (R) 1/00

    Scheinsozietät eines Wirtschaftsprüfers

    Auszug aus OLG München, 18.01.2001 - 29 U 2962/00
    durch Rechtsanwälte oder sonstige nach § 59 a BRAO sozietätsfähige Personen, die als Angestellte oder freie Mitarbeiter mit der Kanzlei verbunden sind, gestattet, ohne daß die internen Vertragsbeziehungen offen gelegt werden müßten (BGH NJW 2001, 165, 167 unter 2.b; Feuerich-Braun, BRAO, 5. Aufl., § 8 BO Rdn. 3; Henssler/Prütting-Hartung, § 59 a Rdn. 97).

    Nach Rechtsscheinsgrundsätzen gilt diese gesamtschuldnerische Haftung auch für die sogenannte Schein- oder Außensozietät (z.B. BGHZ 70, 247; NJW 1986, 1490; BGH NJW 2001, 165, 166 unter II 1.a.bb).

    Sachliche Gründe, eine entsprechende Briefkopfgestaltung bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bzw. Zusammenschlüssen dieser Berufsgruppen zuzulassen (so BGH NJW 2001, 165, 167 unter 2.b), nicht jedoch bei Patentanwälten bzw. bei Zusammenschlüssen mit Patentanwälten, sind nicht ersichtlich, sodaß eine abweichende berufsrechtliche Beurteilung im Sinne eines sittenwidrigen Verhaltens gemäß § 1 UWG nicht zu rechtfertigen ist.

  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 89/98

    Verbot der Sternsozietät

    Auszug aus OLG München, 18.01.2001 - 29 U 2962/00
    Nach § 8 Satz 1 BORA (die gegen die Wirksamkeit der BORA geltend gemachten formellen Bedenken bedürfen aufgrund der Entscheidung des BGH NJW 1999, 2970 keiner weiteren Erörterung) ist eine entsprechende Briefkopfgestaltung durch "Scheinsozien", dh.

    Wie der BGH in der Entscheidung vom 21.6.1999 (BGH NJW 1999, 2970) zu dem mit § 52 a Abs. 1 Satz 1 PAO übereinstimmenden (vgl. Feuerich, PAO, § 52 a Rdn. 1) § 59 a Abs. 1 Satz 1 BRAO entscheiden hat, ist es dem Patent- sowie dem Rechtsanwalt verboten, mehr als einer Sozietät anzugehören.

    Daß sich bei den Mandatsabschlüssen - unabhängig von nach der Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 21.6.1999 a.a.O.) im Einzelfall hinzunehmenden Beweisschwierigkeiten - aufgrund des Auftretens der Beklagten nicht bestimmen lasse, mit wem der Mandatsvertrag zustandekomme, macht auch die Klägerin nicht geltend.

  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 30/89

    Zulässigkeit einer überörtlichen Sozietät

    Auszug aus OLG München, 18.01.2001 - 29 U 2962/00
    Auch in haftungsrechtlicher Hinsicht wird zu Lasten der Mandanten kein unzutreffender Eindruck erweckt, da auch die Angestellten und freien Mitarbeiter unstreitig aufgrund der getroffenen Absprachen berechtigt sind, die Partnerschaft vertraglich zu verpflichten, was in der bisherigen Rechtsprechung zum Auftreten von Sozietäten als wesentliches Kriterium angesehen wurde (BGHZ 108, 290, 295 = NJW 1993, 196, 198 - Überörtliche Sozietät).

    Soweit die Klägerin darauf hinweist, das Auftreten einer Außen- bzw. Scheinsozietät sei nach der Rechtsprechung (BGHSt 37, 220; BGHZ 108, 290) auch weiterhin als unzulässige Werbung anzusehen, an dieser Betrachtungsweise habe sich auch durch die Entscheidung "Internationale Sozietät" nichts geändert, jedenfalls fehle es an der darin geforderten gesellschaftsrechtlichen Regelung, vermag der Senat allein in dem Fehlen einer solchen gesellschaftsrechtlichen Regelung keine relevante Abweichung zu sehen, die eine Irreführung im Sinne von § 3 UWG begründen könnte.

  • BGH, 29.10.1990 - AnwSt (R) 11/90

    Auftreten als Mitglied einer überörtlichen Anwalts-Sozietät

    Auszug aus OLG München, 18.01.2001 - 29 U 2962/00
    Denn nach der Lebenserfahrung wird der angesprochene Verkehr, genauso wie in sonstigen Bereichen des Wirtschaftsleben in Bezug auf die Größe eines Unternehmens, von einer Sozietät mit mehreren Anwälten/Patentanwälten die Vorstellung von einer entsprechenden Leistungsfähigkeit und Sachkompetenz (etwa aufgrund der dann möglichen Spezialisierung der einzelnen Anwälte) haben (vgl. BGHSt 37, 220, 223 = NJW 1991, 49 - Überörtliche Sozietät; BGHZ 115, 105 = GRUR 1991, 917 = NJW 1991, 2641 Anwaltswerbung; Hartung/Holl-Römermann, Anwaltliche Berufsordnung, § 8 BORA Rdn. 17).

    Soweit die Klägerin darauf hinweist, das Auftreten einer Außen- bzw. Scheinsozietät sei nach der Rechtsprechung (BGHSt 37, 220; BGHZ 108, 290) auch weiterhin als unzulässige Werbung anzusehen, an dieser Betrachtungsweise habe sich auch durch die Entscheidung "Internationale Sozietät" nichts geändert, jedenfalls fehle es an der darin geforderten gesellschaftsrechtlichen Regelung, vermag der Senat allein in dem Fehlen einer solchen gesellschaftsrechtlichen Regelung keine relevante Abweichung zu sehen, die eine Irreführung im Sinne von § 3 UWG begründen könnte.

  • BGH, 14.11.1985 - III ZR 80/84

    Schuldumschaffung durch Hinterlegung von Geld zur späteren Weitergabe an einen

    Auszug aus OLG München, 18.01.2001 - 29 U 2962/00
    Nach Rechtsscheinsgrundsätzen gilt diese gesamtschuldnerische Haftung auch für die sogenannte Schein- oder Außensozietät (z.B. BGHZ 70, 247; NJW 1986, 1490; BGH NJW 2001, 165, 166 unter II 1.a.bb).
  • BGH, 24.01.1978 - VI ZR 264/76

    Haftung eines Scheinsozius

    Auszug aus OLG München, 18.01.2001 - 29 U 2962/00
    Nach Rechtsscheinsgrundsätzen gilt diese gesamtschuldnerische Haftung auch für die sogenannte Schein- oder Außensozietät (z.B. BGHZ 70, 247; NJW 1986, 1490; BGH NJW 2001, 165, 166 unter II 1.a.bb).
  • BGH, 21.04.1997 - II ZB 14/96

    Bezeichnung von Freiberuflergesellschaften

    Auszug aus OLG München, 18.01.2001 - 29 U 2962/00
    Da die Bezeichnung "und Partner" bzw. "& Partner" nach der gesetzlichen Regelung in § 2 Abs. 1 PartGG den Partnerschaftsgesellschaften nach dem PartGG vorbehalten ist (BGHZ 135, 257 = NJW 1997, 1109), wäre die Annahme von Seiten des Verkehrs, bei dem Zusammenschluß der Beklagten handele es sich um eine bis vor einigen Jahren allein mögliche BGB-Gesellschaft, nicht beachtlich (vgl. Köhler/Piper, UWG, § 3 Rdn. 127).
  • BGH, 25.06.1992 - I ZR 120/90

    Haftungsbeschränkung bei Anwälten - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG München, 18.01.2001 - 29 U 2962/00
    Ein Anwalt, der ein Mandat annimmt, handelt regelmäßig namens der Sozietät, d.h. er verpflichtet nicht nur sich, sondern auch seine Sozien (BGH NJW 1992, 3037 = GRUR 1993, 834 - Haftungsbeschränkung bei Anwälten).
  • BGH, 02.04.1998 - I ZR 4/96

    Zweigstellenverbot - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG München, 18.01.2001 - 29 U 2962/00
    Die Aktivlegitimation der Klägerin als berufsständischer Organisation (§ 53 PAO), deren Aufgabe es unter anderem ist, die Belange des Berufsstandes zu wahren (§ 54 PAO), folgt aus § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat (vgl. zur Klagebefugnis von Standesorganisationen vgl. BGH GRUR 1998, 835 = WRP 1998, 729 - Zweigstellenverbot; GRUR 2000, 822 = WRP 2000, 1127 - Steuerberateranzeige; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 150/90

    Überörtliche Anwaltssozietät - Verletzung Berufs-/Standesrecht;

    Auszug aus OLG München, 18.01.2001 - 29 U 2962/00
    Auch in haftungsrechtlicher Hinsicht wird zu Lasten der Mandanten kein unzutreffender Eindruck erweckt, da auch die Angestellten und freien Mitarbeiter unstreitig aufgrund der getroffenen Absprachen berechtigt sind, die Partnerschaft vertraglich zu verpflichten, was in der bisherigen Rechtsprechung zum Auftreten von Sozietäten als wesentliches Kriterium angesehen wurde (BGHZ 108, 290, 295 = NJW 1993, 196, 198 - Überörtliche Sozietät).
  • BGH, 25.04.1996 - I ZR 106/94

    Internationale Sozietät - Berufswidrige Werbung;

  • BGH, 04.07.1991 - I ZR 2/90

    Anwaltswerbung - Berufswidrige Werbung; Irreführung/Geschäftsverhältnisse

  • BGH, 17.04.1997 - I ZR 219/94

    Ausgeschiedener Sozius - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 292/97

    Steuerberateranzeige; Größe einer Zeitungsanzeige

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 24 U 61/12

    Schadensersatzansprüche gegen den Verfahrensbevollmächtigten im

    Wird aber ein Mitglied einer Kanzlei als "Scheinpartner" im Verkehr wie ein Partner wahrgenommen, richtet sich dessen Haftung entsprechend § 8 PartGG (vgl. Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Auflage, Rdn. 377 m.w.N.; OLG München, NJW-RR 2001, 1358).

    Die Annahme der Klägerin, bei dem Zusammenschluss der Beklagten handele es sich um eine BGB-Gesellschaft, war daher für sie erkennbar nicht gerechtfertigt (vgl. OLG München, DB 2001, 809, Rn. 56).

    Wird aber ein Mitglied einer Kanzlei als "Scheinpartner" im Verkehr wie ein Partner wahrgenommen, richtet sich dessen Haftung entsprechend § 8 PartGG (vgl. Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Auflage, Rdn. 377 m.w.N.; OLG München, NJW-RR 2001, 1358).

    Die Annahme der Klägerin, bei dem Zusammenschluss der Beklagten handele es sich um eine BGB-Gesellschaft, war daher für sie erkennbar nicht gerechtfertigt (vgl. OLG München, DB 2001, 809, Rn. 56).

  • OLG Hamm, 14.01.2010 - 28 U 151/09

    Haftung der Mitglieder einer Partnerschaftsgesellschaft für anwaltliche

    Scheinpartner sind im Rahmen von § 8 Abs. 2 PartGG jedoch echten Partnern gleichgestellt (OLG München, NJW-RR 2001, 1358, 1360; MünchKomm-BGB/Ulmer/Schäfer, aaO, § 8 PartGG Rn. 21).
  • LG Bielefeld, 10.08.2012 - 15 O 109/12

    Unterlassungsanspruch wegen ähnlicher Gestaltung des Briefbogens einer

    Zu berücksichtigen ist weiter, dass eine Verkehrserwartung dahin, dass alle auf dem Briefbogen einer Anwaltsgemeinschaft aufgeführten Anwälte "echte" Sozien sind, nicht mehr besteht, wie § 8 BORA verdeutlicht und wie es das OLG München in der Entscheidung vom 18.01.2001 (29 U 2962/00, NJW-RR 2001, 1358 ff.) bereits ausgeführt hat.b)Anknüpfend daran ist auch die Zusatzbezeichnung "Rechtsanwaltssozietät" entgegen der Ansicht der Antragstellerin nicht irreführend, weder nach§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 3 UWG noch nach § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 UWG.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.11.2000 - 13 UF 192/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5052
OLG Koblenz, 27.11.2000 - 13 UF 192/00 (https://dejure.org/2000,5052)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.11.2000 - 13 UF 192/00 (https://dejure.org/2000,5052)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltsanspruch; Übergang des Unterhaltsanspruchs; Sozialhilfeträger; Hilfe zum Lebensunterhalt; Unbillige Härte; Rente

  • Judicialis

    BGB § 1601 ff.; ; BSHG § 91 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 1601 ff.; BSHG § 91 Abs. 2 S. 2
    Übergang des Unterhaltsanspruchs auf Sozialhilfeträger - Ausschluß wegen unbilliger Härte - Pflegeleistung des Unterhaltspflichtigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1237
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 2.87

    Berechnung des Unterhalts für erwachsene Kinder

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2000 - 13 UF 192/00
    Sinn und Zweck der im 2.Halbsatz konkretisierten Privilegierung von Eltern pflegebedürftiger Kinder ist es, diese durch die Behinderung ihres erwachsenen Kindes ohnehin schwer getroffenen Eltern in solchen Fällen finanziell zu entlasten, in denen bei typisierender Betrachtungsweise über den täglichen Lebensunterhalt hinaus durch Maßnahmen der Eingliederungshilfe oder erforderliche Pflegekosten besonders hohe Kosten entstehen (Oesterreicher/Schelter/Kuntz, BSHG, § 91 Rdnr. 134 f; Fichtner/Schaefer, BSHG, § 91 Rdnr.44 ff; Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, § 91 Rdnr. 82 f, 90 ff; BVerwG 56, 223; BVerwG NJW 93, 150; OLG Hamm FamRZ 1999, 126, 127).

    inwieweit und in welcher Richtung (Inanspruchnahme oder Nichtinanspruchnahme) er eine Anpassung regelt (BVerwG FEVS Bd.49/1999, 529, 531 f; BVerwG NJW 1993, 150, 151; anders AG Bergheim im Urteil vom 01.10.1998 - 61 F 193/98 - Leitsatz abgedr.

  • AG Bergheim, 01.10.1998 - 61 F 193/98
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2000 - 13 UF 192/00
    inwieweit und in welcher Richtung (Inanspruchnahme oder Nichtinanspruchnahme) er eine Anpassung regelt (BVerwG FEVS Bd.49/1999, 529, 531 f; BVerwG NJW 1993, 150, 151; anders AG Bergheim im Urteil vom 01.10.1998 - 61 F 193/98 - Leitsatz abgedr.

    in FamRZ 1999, 1025).

  • OVG Niedersachsen, 17.05.1994 - 4 L 765/93

    Berechnung des Unterhalts für erwachsene Kinder

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2000 - 13 UF 192/00
    Umfang und Dauer der ungewöhnlichen Belastung der Beklagten sind vielmehr bei der Quote zu berücksichtigen, zu der ein Einsatz ihres Einkommens zugemutet wird (vgl. OVG Lüneburg, FamRZ 1994, 1430).
  • BGH, 25.11.1992 - XII ZR 164/91

    Anrechnung von Pflegegeld auf Mehrbedarf - Unterhaltsbestimmung bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2000 - 13 UF 192/00
    In hierüber geführten Rechtsstreiten ist die Beklagte insoweit zur Zahlung der übergeleiteten Unterhaltsansprüche für die Zeit vom 01.01.1986 bis 28.07.1989 (AG Koblenz 18 F 126/90, BGH XII ZR 164/91), vom 02.12.1989 bis 31.12.1990 (AG Koblenz 40 F 326/94, OLG Koblenz 13 UF 683/95) und vom 01.01.1991 bis 31.12.1993 (AG Koblenz 40 F 286/97, OLG Koblenz 13 UF 482/98) verurteilt worden.
  • OLG Hamm, 04.03.1998 - 23 UF 448/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2000 - 13 UF 192/00
    Sinn und Zweck der im 2.Halbsatz konkretisierten Privilegierung von Eltern pflegebedürftiger Kinder ist es, diese durch die Behinderung ihres erwachsenen Kindes ohnehin schwer getroffenen Eltern in solchen Fällen finanziell zu entlasten, in denen bei typisierender Betrachtungsweise über den täglichen Lebensunterhalt hinaus durch Maßnahmen der Eingliederungshilfe oder erforderliche Pflegekosten besonders hohe Kosten entstehen (Oesterreicher/Schelter/Kuntz, BSHG, § 91 Rdnr. 134 f; Fichtner/Schaefer, BSHG, § 91 Rdnr.44 ff; Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, § 91 Rdnr. 82 f, 90 ff; BVerwG 56, 223; BVerwG NJW 93, 150; OLG Hamm FamRZ 1999, 126, 127).
  • OLG Oldenburg, 28.09.1995 - 14 UF 50/95

    Umfang des Forderungsübergangs nach § 91 BSGH nF - Unterhaltsbedarf eines Kindes

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2000 - 13 UF 192/00
    Durch diese Neuregelung des Übergangs von Unterhaltsansprüchen würde auch der bis dahin gespaltene Rechtsweg vereinheitlicht und obliegt es jetzt dem zuständigen Zivilgericht, sowohl die Härteregelung des § 91 Abs. 2 Satz 2 BSHG als auch die Voraussetzungen des bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsanspruchs nach den §§ 1601 ff BGB zu prüfen (Scheuhorn BSHG, a.a.O., Rdnr.7; Eichhorn/Fergen, Praxis der Soziahlhilfe, 3.Aufl., S.1176 Ziff.6; OLG Oldenburg, FamRZ 1996, 625, 627).
  • OLG Köln, 15.03.1996 - 25 UF 209/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2000 - 13 UF 192/00
    Kriterien für das Vorliegen einer Härte sind danach u. a. die Dauer und Höhe der bisherigen Unterhaltsbelastung, die Betreuung und Pflege des Hilfeempfängers durch den Unterhaltsverpflichteten vor dem Eintreten der Sozialhilfe über das Maß seiner Unterhaltspflicht hinaus, das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit sowie Umfang der Selbständigkeit bzw. Abhängigkeit im lebenspraktischen Bereich, die Höhe des Einkommens, das Alter des Unterhaltsberechtigten und ein eventueller Rentenbezug des Unterhaltsverpflichteten (Schellhorn, FuR 1993, 261, 266; OLG Köln FamRZ 1997, 53).
  • BVerwG, 05.10.1972 - V C 71.71

    Heranziehung Unterhaltsverpflichteter zum Kostenbeitrag für Jugendhilfen -

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2000 - 13 UF 192/00
    was unter dem (allgemeinen) Begriff Härte zu verstehen ist, unterliegt den sich wandelnden Anschauungen der Gesellschaft; was in früheren Zeiten im Rahmen des Familienverbundes als selbstverständlicher Einsatz von Familienmitgliedern angesehen und gefordert wurde, wird heute vielfach als Härte empfunden (BVerwG 41, 26, 28; 58, 209, 211 ff).
  • OLG Oldenburg, 14.01.2010 - 14 UF 134/09

    Voraussetzungen und Grenzen des Elternunterhalts und des Übergangs von

    b) In der Sache folgt der Begriff der "unbilligen Härte" den sich wandelnden Anschauungen in der Gesellschaft (vgl. OLG Hamm Urteil vom 06.08.2009, 2 UF 241/08) und ist zur Regelung atypischer Fälle gedacht, bei denen das Ergebnis nach den Regelvorschriften zu unbefriedigenden Ergebnissen führen würde (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2001, 1237, 1238).
  • BGH, 23.07.2003 - XII ZR 339/00

    Begriff der unbilligen Härte beim Übergang des Unterhaltsanspruchs eines

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2001, 1237 veröffentlicht ist, hat angenommen, daß der Unterhaltsanspruch des Jürgen D. gegen seine Mutter weder dem Grunde noch der Höhe nach im Streit sei.
  • KG, 17.01.2003 - 25 UF 14/02

    Kindesunterhalt und Anspruchsübergang auf den Sozialhilfeträger: Haftungsquote

    Solche immateriellen Gesichtspunkte sind aber bei der Prüfung, ob eine Ausnahme von der nach § 91 Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz BSHG a. F. regelmäßig anzunehmenden unbilligen Härte vorliegt, ebenfalls zu berücksichtigen (vgl. OLG Oldenburg a. a. O.; OLG Köln NJW 2000, 1201, 1202; OLG Koblenz FamRZ 2001, 1237, 1238; Schellhorn, BSHG, 16. Aufl., Rdnr. 97 zu § 91; Nr. 18 der Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Heranziehung Unterhaltspflichtiger in der Sozialhilfe, abgedruckt in NDV 1995, 1 ff., 2 = FamRZ 1995, 1327, 1328).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.11.2000 - 20 W 458/98, 20 W 15/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8862
OLG Frankfurt, 22.11.2000 - 20 W 458/98, 20 W 15/99 (https://dejure.org/2000,8862)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.11.2000 - 20 W 458/98, 20 W 15/99 (https://dejure.org/2000,8862)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. November 2000 - 20 W 458/98, 20 W 15/99 (https://dejure.org/2000,8862)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde; Beschwerdeschrift ; Unterschriftsleistung; Rubrumsunterschrift ; Deutsches Schriftformerfordernis; Zulassung im Herkunftsland; Vollstreckungszulassung

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unterschriftserfordernis bei bestimmenden Schriftsätzen

  • Judicialis

    AVAG § 12; ; AVAG § 17; ; RAGD § 4 I; ; ZPO § 91; ; ZPO § 130 Nr. 6; ; ZPO § 546 II; ; GKG § 25 IV

  • rechtsportal.de

    Schriftform bei bloßer Rubrumsunterschrift durch ausländischen Anwalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hanau - 1 O 832/98
  • OLG Frankfurt, 22.11.2000 - 20 W 458/98, 20 W 15/99

Papierfundstellen

  • BB 2001, 543
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.09.1998 - XI ZR 367/97

    Einhaltung von Fristen durch Übermittlung von nicht unterzeichneten Computerfaxen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2000 - 20 W 458/98
    So hat der gemeinsame Senat auch ein Computerfax, bei dem eine Unterzeichnung der "Vorlage" nicht möglich ist, als wirksam angesehen (GemS, NJW 2000, 2340 ff), was faktisch der Aufgabe des Schriftformerfordernisses gleichkommt (so BGH, NJW 1998, 3649).
  • BGH, 20.11.1990 - XI ZR 107/89

    Blanko-"Oberschrift" - "Oberschrift" ist keine Unterschrift iSv §§ 416, 440 Abs.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2000 - 20 W 458/98
    Die Zulassung einer Rubrumsunterschrift würde also eine unnötige Einschränkung der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bedeuten, beides Ziele, die durch das Formerfordernis gerade schnell erreicht werden sollen (vgl. hierzu auch BGH, NJW 1979, 2570 ff und zum Problem der "Oberschrift" auch BGH, NJW 1991, 487 ff).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2000 - 20 W 458/98
    So hat der gemeinsame Senat auch ein Computerfax, bei dem eine Unterzeichnung der "Vorlage" nicht möglich ist, als wirksam angesehen (GemS, NJW 2000, 2340 ff), was faktisch der Aufgabe des Schriftformerfordernisses gleichkommt (so BGH, NJW 1998, 3649).
  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76

    Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung nach Nominalbeträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2000 - 20 W 458/98
    Dass diese Art der Unterschriftsleistung nach österreichischem Prozessrecht ausreichend ist, wie der Antragsgegner vorbringt, kann dahinstehen, da österreichisches Recht insoweit keine Anwendung findet (ebenso BFH, NJW 1979, 1151 ff).
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZB 78/93

    Anforderungen an die Postulationsfähigkeit bei der Einlegung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2000 - 20 W 458/98
    Dabei ist das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland, also die Zivilprozessordnung, maßgeblich, sofern das LugGVÜ und das AVAG keine Regelung enthalten (BGH NJW-RR 1994, 320; Geimer/ Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, Art. 37 Rn 2; MünchkommZPO-Gottwald, Art. 37 IZPR Rn 2).
  • OLG München, 20.07.1979 - 25 U 2662/79

    Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift eines bei dem Rechtsmittelgericht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2000 - 20 W 458/98
    Die Zulassung einer Rubrumsunterschrift würde also eine unnötige Einschränkung der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bedeuten, beides Ziele, die durch das Formerfordernis gerade schnell erreicht werden sollen (vgl. hierzu auch BGH, NJW 1979, 2570 ff und zum Problem der "Oberschrift" auch BGH, NJW 1991, 487 ff).
  • BayObLG, 20.02.1981 - RReg. 1 St 499/80
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2000 - 20 W 458/98
    Musielak-Stadler meint zwar, dass man als ausreichend auch die bloße Rubrumsunterschrift innerhalb des Schriftsatzes ansehen dürfe (Musielak- Stadler, Kommentar zur ZPO, 2. Aufl. 2000, § 129 Rn 10 m.w.N.; vgl auch BayObLG v. 20.02.1981, Az: RReg 1 St 499/80, Juris-Dokument).
  • OLG Braunschweig, 29.10.2021 - 3 W 59/21

    Unzulässige Beschwerde gegen den Beschluss eines Nachlassgerichts; Formwirksame

    Die nach österreichischem Verfahrensrecht ausreichende und von österreichischen Anwälten praktizierte sogenannte "Rubrumsunterschrift" - eine Unterzeichnung im Rubrum des Schriftsatzes über der Nennung des Verfahrensbevollmächtigten - genügt auch in einem nicht dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren nicht ohne Weiteres dem Unterschriftserfordernis des § 64 FamFG (Fortentwicklung von OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. November 2000 - 20 W 458/98 - BFH, Urteil vom 29. Juli 1969 - VII R 92/68 -).

    Der wohl überwiegende Teil der Rechtsprechung und Teile der Literatur treten dem entgegen (BSG, Urteil vom 10. Juni 2021 - B 9 BL 1/20 R -, juris, Rn. 18 zu § 164 SGG; BFH, Urteil vom 29. Juli 1969 - VII R 92/68 -, NJW 1970, S. 1151 [1152] zu § 64 FGO; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. November 2000 - 20 W 458/98 -, juris, Rn. 11 f. zu § 130 ZPO; VGH München, Beschluss vom 22. März 2010 - 11 CE 09.3150 -, juris, Rn. 19 zu § 147 VwGO; von Selle , in: BeckOK ZPO, Stand 1. September 2021, § 130, Rn. 9 m.w.N.; ähnlich BGH, Urteil vom 20. November 1990 - XI ZR 107/89 -, NJW 1991, S. 487 bezüglich mit einer "Oberschrift" versehener materiellrechtlicher Erklärungen).

    Gleichwohl gelten für ihn dieselben prozessualen Vorschriften wie für jeden anderen deutschen oder dienstleistenden europäischen Rechtsanwalt (vgl. BFH, Urteil vom 29. Juli 1969 - VII R 92/68 -, NJW 1970, S. 1151 [1152]; VGH München, Beschluss vom 22. März 2010 - 11 CE 09.3150 -, juris, Rn. 19; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. November 2000 - 20 W 458/98 -, juris, Rn. 13).

  • BPatG, 12.11.2020 - 30 W (pat) 527/20

    Markenbeschwerdeverfahren -"ALMWURZERL (Wortzeichen)" - Rubrumsunterschrift -

    Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. Juli 1969 soll dies ausdrücklich auch für den Fall gelten, dass eine derartige "Rubrumsunterschrift" in Österreich üblich ist und von den dortigen Gerichten anerkannt wird (BFH, a. a. O., JZ 1970, 254, 255, juris; vgl. ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. November 2000, 20 W 458/19 = RIW 2001, 543; juris).
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Rechtsprechung
   OLG München, 08.11.2000 - 7 U 5995/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7951
OLG München, 08.11.2000 - 7 U 5995/99 (https://dejure.org/2000,7951)
OLG München, Entscheidung vom 08.11.2000 - 7 U 5995/99 (https://dejure.org/2000,7951)
OLG München, Entscheidung vom 08. November 2000 - 7 U 5995/99 (https://dejure.org/2000,7951)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kassatorische Klage; Sperrwirkung; Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Befangenheit des Wirtschaftsprüfers; Wahl des Abschlussprüfers; Verschmelzungsgutachten; Prüferbefähigung

  • Judicialis

    HGB § 318 Abs. 3; ; HGB § ... 319 Abs. 2 Nr. 5; ; HGB § 319; ; HGB § 319 Abs. 3; ; HGB § 319 Abs. 3 Nr. 4; ; HGB § 318; ; AktG § 246 Abs. 1; ; AktG § 246 Abs. 2 Satz 2; ; AktG § 124 Abs. 3 Satz 1; ; AktG § 124 Abs. 3; ; AktG § 124 Abs. 4; ; AktG § 249 Abs. 1; ; AktG § 241 Nrn. 3 u. 4; ; AktG § 142; ; AktG § 142 Abs. 1; ; AktG § 143 Abs. 2; ; AktG § 143; ; ZPO § 527; ; ZPO § 71; ; ZPO § 110; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 1; ; ZPO § 101 Abs. 1; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 101 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; BGB § 181; ; BGB § 34

  • rechtsportal.de

    Befangenheit der Wirtschaftprüfer - Berücksichtigung eigener Schadensersatzpflicht - Verschmelzungsgutachten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2001, 1090
  • DB 2001, 258
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 255/68

    Mehrheitsbeschluß in der Erbengemeinschaft

    Auszug aus OLG München, 08.11.2000 - 7 U 5995/99
    Hingegen gibt es keinen allgemeinen Grundsatz des Inhalts, daß jeder Interessenwiderstreit automatisch zum Ausschluß des Stimmrechtes führen würde (vgl. BGHZ 56, 47/53; Palandt, a.a.O., § 34, Rn. 2).
  • LG München I, 21.10.1999 - 5 HKO 9527/99
    Auszug aus OLG München, 08.11.2000 - 7 U 5995/99
    Aktenzeichen: 7 U 5995/99 5 HKO 9527/99 LG München I.
  • BayObLG, 17.09.1987 - BReg. 3 Z 76/87

    Abberufung; Abschlußprüfungsgesellschaft; Abschlußprüfung; Besorgnis der

    Auszug aus OLG München, 08.11.2000 - 7 U 5995/99
    Der Senat vertritt die Auffassung, daß das Verfahren nach § 318 Abs. 3 HGB keine Sperrwirkung für eine aktienrechtliche Kassationsklage entfaltet (so u.a. auch: Baumbach-Hopt, HGB, 30.Aufl., § 318, Rn. 6 n.w.N., Beck'scher Bilanzkommentar, 4.Aufl., § 318 HGB, Rn. 17; BayobLG NJW-RR 88, 163).
  • BGH, 13.04.1992 - II ZR 105/91

    Zurückverweisung bei fehlender Prozeßvoraussetzung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus OLG München, 08.11.2000 - 7 U 5995/99
    Diesem Antrag war nicht zu entsprechen; weil die Beklagte nach § 249 Abs. 1, 246 Abs. 2 Satz 2 AktG im anhängigen Prozeß durch Vorstand und Aufsichtsrat vertreten wird (Doppelvertretung; vgl. BGH NJW 92, 2099).
  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90

    Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine

    Auszug aus OLG München, 08.11.2000 - 7 U 5995/99
    Lediglich im Ausnahmefall kann nach dem besonderen Schutzzweck der Norm auch die nur objektive Verwirklichung eines Straftatbestandes ausreichen (vgl. BGHZ 115, 123/130 für § 203 StGB).
  • OLG Köln, 19.10.1992 - 9 W 64/92

    Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren zulässig?

    Auszug aus OLG München, 08.11.2000 - 7 U 5995/99
    Da zudem nicht erkennbar ist, daß der Beitritt wegen Fehlens einer Prozeßhandlungsvoraussetzung unwirksam sein könnte, waren beide Nebenintervenienten stillschweigend zuzulassen (vgl. Thomas-Putzo, a.a.O., § 71, Rn. 1; Zöller, ZPO, 21.Aufl., § 66, Rn. 14; OLG Köln, NJW 93, 1661/2).
  • LG Köln, 01.04.1997 - 3 O 504/96
    Auszug aus OLG München, 08.11.2000 - 7 U 5995/99
    Die Gegenauffassung (vgl. Landgericht Köln, WM 97, 920; Ebke/Jurisch, AG 2000, 208) vermag nicht zu überzeugen, da das Verfahren nach § 318 HGB nach Voraussetzungen und Rechtsfolgen mit einer kassatorischen Klage nach dem Aktiengesetz nicht gleichzusetzen ist und der Gesetzgeber auch nicht erkennbar zum Ausdruck gebracht hat, daß durch das Verfahren nach § 318 Abs. 3 HGB eine kassatorische Klage ausgeschlossen sein soll.
  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 317/95

    Unzulässige Mitwirkung eines Wirtschaftsprüfers

    Auszug aus OLG München, 08.11.2000 - 7 U 5995/99
    Zugleich hat der Gesetzgeber aber bewußt von einer Trennung zwischen Prüfung und Beratung durch Zurückweisung entsprechender Gesetzesanträge abgesehen (vgl. Baumbach-Hopt, a.a.O., § 319, Rn. 7; BGH WM 97, 1385/6) Maßgeblich ist nach Auffassung des BGH (a.a.O.) deshalb auf die "funktionelle Entscheidungs-Zuständigkeit" abzustellen.
  • LG München I, 26.02.2010 - 5 HKO 14083/09

    Hauptversammlung der Aktiengesellschaft: Wirkungen einer Amtsniederlegung durch

    Gegen die analoge Anwendung von § 142 Abs. 1 Satz 2 AktG spricht auch der Vergleich mit dem Großaktionär, bei dem von der ganz überwiegend vertretenen Ansicht in Rechtssprechung und Literatur ein Stimmrechtsverbot jedenfalls für den Regelfall abgelehnt wird, wenn es um die Geltendmachung von Ansprüchen geht, die sich unmittelbar gegen ihn richten (vgl. OLG Hamburg DB 1981, 80, 81; AG 2003, 46, 48 = NZG 2002, 244, 246; OLG München AG 2001, 193, 197; LG Düsseldorf AG 1999, 94, 95; LG München I, Urteil vom 28.8.2008, Az. 5HK O 12861/07, S. 225 f.; Bezzenberger in: Großkommentar zum AktG, a.a.O., Rdn. 34 zu § 142; Schröer in: Münchener Kommentar zum AktG, 2. Aufl., Rdn. 39 zu § 142; Mock in: Spindler/Stilz, AktG, Rdn. 68 zu § 142; Wilsing/Neumann in: Heidel, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 2. Aufl., Rdn. 13 zu § 142 AktG; Spindler in: Schmitt/Lutter, AktG, a.a.O., Rdn. 30 zu § 136; Hüffer, AktG, 8. Aufl., Rdn. 15 zu § 142).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 14.04.2000 - 13 W 19/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8563
OLG Oldenburg, 14.04.2000 - 13 W 19/00 (https://dejure.org/2000,8563)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.04.2000 - 13 W 19/00 (https://dejure.org/2000,8563)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. April 2000 - 13 W 19/00 (https://dejure.org/2000,8563)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozeßkostenhilfe: Erfolgsaussicht eines Auskunftsantrages im Rahmen einer Stufenklage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 ZPO ; § 254 ZPO
    Auskunft; Stufenklage; Zulässigkeit; Leistungsbestimmung; Leistungsanspruch; Bestimmtheit; PKH; Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Auskunft; Stufenklage; Zulässigkeit; Leistungsbestimmung; Leistungsanspruch; Bestimmtheit; PKH; Prozesskostenhilfe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.03.2000 - III ZR 65/99

    Rechtschutzbedürfnis für Stufenklage

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.04.2000 - 13 W 19/00
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 02.03.2000 - III ZR 65/99) ist im Rahmen der Stufenklage die Auskunft lediglich ein Hilfsmittel, um die (noch) fehlende Bestimmtheit des Leistungsanspruchs herbeizuführen (vgl. auch Zöller/Greger, ZPO 21. Aufl. § 254 Rdn. 4).
  • LG Arnsberg, 14.11.2003 - 2 O 294/02

    Schmerzensgeld und Schadensersatz für Raucher; Klage gegen eine nicht existente

    Dass dies zur Vorbereitung der Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches aus § 826 BGB dient, wie der Kläger geltend macht, ist nicht ersichtlich, weil nicht erkennbar ist, welche weitergehenden Schäden er über den bereits bezifferten geltend gemachten Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch hinaus haben will (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.03.2001, S. 24, Anlage B 3 zum SS. vom 23.12.2003; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.04.2000, Az. 13 W 19/00, Anlage B 4 für Parallelverfahren; allgemein: Zöller/Greger, ZPO; 23. Aufl., § 254, Rdnr. 4).
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