Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.02.2001 - 22 U 266/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7988
OLG Celle, 08.02.2001 - 22 U 266/99 (https://dejure.org/2001,7988)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.02.2001 - 22 U 266/99 (https://dejure.org/2001,7988)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 22 U 266/99 (https://dejure.org/2001,7988)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bauvertrag: Mitwirkungspflicht des Bestellers bezüglich der Arbeitsbedingungen im Baugewerbe; unzulässige Vertragskündigung bei möglicher Auftragsausführung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 287 BGB; § 649 BGB
    Zahlung eines Werklohns bei unverschuldeter Unmöglichkei der Erbringung des Werkes durch den Auftragnehmer; Anrechnung der Ersparnis bei Nichtdurchführung eines Auftrages; Vorliegen eines umsatzsteuerpflichtigen Austauschgeschäfts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung eines Werklohns bei unverschuldeter Unmöglichkei der Erbringung des Werkes durch den Auftragnehmer; Anrechnung der Ersparnis bei Nichtdurchführung eines Auftrages; Vorliegen eines umsatzsteuerpflichtigen Austauschgeschäfts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauvertrag-Bestellermitwirkungspflicht bzgl. Arbeitsbedingungen im Baugewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit einer Mitwirkungshandlung des Bestellers

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist eine Mitwirkungshandlung des Bestellers erforderlich? (IBR 2001, 410)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1476 (Ls.)
  • BauR 2001, 1597
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.06.1987 - X ZR 39/86

    Umsatzsteuerpflicht der Restvergütung nach teilweiser Ausführung eines

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2001 - 22 U 266/99
    Insoweit liegt kein umsatzsteuerpflichtiges Austauschgeschäft vor (BGHZ 101, S. 130 bis 134 und Werner-Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rn. 1274).
  • VK Sachsen, 08.07.2016 - 1/SVK/012-16

    Einmal festgelegt, immer festgelegt!

    Für den BGB-Werkvertrag ergeben sich die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers aus § 242 BGB bzw. aus § 642 BGB, wenn eine gewisse Notwendigkeit zur Vornahme der Mitwirkungshandlung erreicht ist (OLG Celle, Urteil vom 08. Februar 2001 - 22 U 266/99).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.10.2000 - 16 W 40/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6845
OLG Frankfurt, 23.10.2000 - 16 W 40/2000 (https://dejure.org/2000,6845)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.10.2000 - 16 W 40/2000 (https://dejure.org/2000,6845)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Oktober 2000 - 16 W 40/2000 (https://dejure.org/2000,6845)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 91a Abs 1 ZPO, § 93 ZPO, § 927 ZPO, § 929 ZPO
    Aufhebungsverfahren für eine einstweilige Verfügung: Abmahnung des Gläubigers vor Antragstellung; Kostenentscheidung nach übereinstimmender Hauptsacheerledigungserklärung

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Verfügung; Aufhebung; Sofortiges Anerkenntnis; Rechtsverzicht; Aufhebungsverfahren; Erledigterklärungen; Kosten

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 3 O 141/00
  • OLG Frankfurt, 23.10.2000 - 16 W 40/2000
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Nürnberg, 22.03.2011 - 14 W 508/11

    Arrestaufhebungsverfahren: Grundsätze für eine Kostentragungspflicht des

    16 1. Demgemäß hat das Landgericht im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91 a Abs. 1 ZPO zutreffend auf § 93 ZPO abgestellt, der im Aufhebungsverfahren zumindest analog anwendbar ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschlüsse v. 28.2.1980 - 6 U 122/79, OLGZ 1980, 258, 260, und vom 23.10.2000 - 16 W 40/00, Rn. 6 nach juris = OLGReport 2001, 147; OLG Hamburg, Beschl. v. 3.5.2001 - 3 W 45/01, Rn. 9 ff. nach juris = NJW-RR 2002, 215; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 8.10.1996 - 11 W 92/96, Rn. 9 nach juris).

    Unter diesen Umständen war es dem Arrestschuldner zumutbar und zur Vermeidung einer unnötigen Inanspruchnahme des Gerichts und damit verbundener Kosten geboten, zunächst den Arrestgläubiger aufzufordern, auf die Rechte aus dem Arrest zu verzichten (vgl. OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 20.12.1984 - 6 U 73/84, AnwBl. 1985, 642, 643, und vom 23.10.2000 - 16 W 40/00, Rn. 6 nach juris = OLGReport 2001, 147; OLG Koblenz, Beschl. v.30.1.1989 - 6 W 20/89, GRUR 1989, 373, 374; Prütting/Gehrlein, ZPO, § 927 Rn. 4; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 927 ZPO Rn. 12; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 68. Aufl. § 927 Rn. 11 "Hinweispflicht"; im Ergebnis auch Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 22. Aufl. § 927 Rn. 17, wonach der Schuldner die Kostenfolge des § 93 ZPO zu tragen habe, wenn er dem Gläubiger keine Möglichkeit zu einem außerprozessualen Verzicht gegeben habe; and.

    Ob der Antragsteller - will er eine ihm nachteilige Kostenfolge vermeiden - dem Antragsgegner vor Stellung des Aufhebungsantrags nach § 927 ZPO auch dann Gelegenheit geben muss, das Aufhebungsverlangen anzuerkennen, wenn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrestes von Anfang an unbegründet war oder wenn der Verfügungs- oder Arrestgläubiger die Vollziehungsfrist verstreichen ließ, woraus geschlossen werden kann, dass von Anfang an kein Bedürfnis für die einstweilige Verfügung oder den Arrest bestanden hat (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 20.12.1984 - 6 U 73/84, AnwBl. 1985, 642, 643, und vom 23.10.2000 - 16 W 40/00, Rn. 6 nach juris = OLGReport 2001, 147; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.8.1995 - 6 W 27/95, Rn. 14 ff. nach juris = WRP 1996, 120; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.1.1984 - 15 U 158/83, GRUR 1984, 385, 386; OLG Köln, Beschl. v. 2.11.1981 - 6 W 61/81, ZIP 1981, 1384 f.; OLG Hamm, Beschl. v. 18.5.1984 - 4 W 66/84, GRUR 1985, 84), kann dahinstehen, da ein derartiger Fall nicht vorliegt.

  • OLG Frankfurt, 21.03.2018 - 6 W 23/18

    Anlass zur Antragstellung bei Aufhebung einer einstweiligen Verfügung nach § 927

    Der Schuldner in einem einstweiligen Verfügungsverfahren muss daher - will er eine ihm nachteilige Kostenfolge vermeiden - dem Gläubiger vor Stellung des Aufhebungsantrags nach § 927 ZPO auch dann Gelegenheit geben, das Aufhebungsverlangen anzuerkennen, wenn der Verfügungs- oder Arrestgläubiger die Vollziehungsfrist verstreichen ließ, woraus geschlossen werden kann, dass von Anfang an kein Bedürfnis für die einstweilige Verfügung oder den Arrest bestanden hat (vgl. hierzu Senat, Beschlüsse vom 29.10.1981, 6 U 36/81, OLGZ 1982, 346 und vom 20.12.1984 - 6 U 73/84, OLGZ 1985, 442; OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2000 - 16 W 40/00, Rn. 6, BeckRS 2000, 16705; OLG München GRUR 1985, 161; OLG Nürnberg Beschl. v. 22.3.2011 - 14 W 508/11, BeckRS 2011, 06675; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.8.1995 - 6 W 27/95, BeckRS 1995, 06715, Rn. 14 ff., 120; Teplitzky-Feddersen, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl., 56. Kapitel, Rnr. 37 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 31.10.2000 - 8 W 231/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8472
OLG Hamburg, 31.10.2000 - 8 W 231/00 (https://dejure.org/2000,8472)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.10.2000 - 8 W 231/00 (https://dejure.org/2000,8472)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. Oktober 2000 - 8 W 231/00 (https://dejure.org/2000,8472)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsanwaltskammerhamburg.de PDF

    BRAGO §§ 11, 23
    Gebühr bei Vergleich über nicht rechtshängige Gegenstände

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 13 Abs. 3 § 23 § 32 Abs. 2
    Höhe der Vergleichsgebühr bei Erledigung nicht rechtshängiger Ansprüche in der Berufungsinstanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 536
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 09.02.1999 - 11 W 3176/98

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergleich über nicht rechtshängige Gegenstände

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2000 - 8 W 231/00
    Gemäß Absatz 1 Satz 4 dieser Vorschrift erhöhen sich die Beträge der sich aus Satz 1 und 2 ergebenden Gebühren zwar im Berufungsverfahren um 3/10. Eine solche Erhöhung kann für den vorliegenden Fall, in dem nicht rechtshängige Ansprüche mitverglichen worden sind, jedoch nicht angesetzt werden (vgl. OLG München JurBüro 1999, 302; OLG Stuttgart JurBüro 1998, 585 ; LG Berlin JurBüro 1997, 639 ; LG Köln JurBüro 1997, 414; Gerold/Schmidt/v. Eicken, BRAGO , 14. Aufl., § 23 , Rnr. 53; Hansens, BRAGO , 8. Aufl., § 23 , Rnr. 15; a. A. zuletzt OLG Nürnberg und Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 1999, 586 m.w.N.; Norbert Schneider, MDR 1998, 197 ff.; Enders JurBüro 1996, 618 f.).

    Die mitverglichenen nicht rechtshängigen Ansprüche haben sich schon begrifflich nicht im Berufungsverfahren befunden (vgl. OLG München JurBüro 1999, 302).

  • LG Köln, 14.08.1996 - 10 T 188/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2000 - 8 W 231/00
    Gemäß Absatz 1 Satz 4 dieser Vorschrift erhöhen sich die Beträge der sich aus Satz 1 und 2 ergebenden Gebühren zwar im Berufungsverfahren um 3/10. Eine solche Erhöhung kann für den vorliegenden Fall, in dem nicht rechtshängige Ansprüche mitverglichen worden sind, jedoch nicht angesetzt werden (vgl. OLG München JurBüro 1999, 302; OLG Stuttgart JurBüro 1998, 585 ; LG Berlin JurBüro 1997, 639 ; LG Köln JurBüro 1997, 414; Gerold/Schmidt/v. Eicken, BRAGO , 14. Aufl., § 23 , Rnr. 53; Hansens, BRAGO , 8. Aufl., § 23 , Rnr. 15; a. A. zuletzt OLG Nürnberg und Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 1999, 586 m.w.N.; Norbert Schneider, MDR 1998, 197 ff.; Enders JurBüro 1996, 618 f.).
  • OLG Stuttgart, 04.06.1998 - 8 W 60/98
    Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2000 - 8 W 231/00
    Gemäß Absatz 1 Satz 4 dieser Vorschrift erhöhen sich die Beträge der sich aus Satz 1 und 2 ergebenden Gebühren zwar im Berufungsverfahren um 3/10. Eine solche Erhöhung kann für den vorliegenden Fall, in dem nicht rechtshängige Ansprüche mitverglichen worden sind, jedoch nicht angesetzt werden (vgl. OLG München JurBüro 1999, 302; OLG Stuttgart JurBüro 1998, 585 ; LG Berlin JurBüro 1997, 639 ; LG Köln JurBüro 1997, 414; Gerold/Schmidt/v. Eicken, BRAGO , 14. Aufl., § 23 , Rnr. 53; Hansens, BRAGO , 8. Aufl., § 23 , Rnr. 15; a. A. zuletzt OLG Nürnberg und Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 1999, 586 m.w.N.; Norbert Schneider, MDR 1998, 197 ff.; Enders JurBüro 1996, 618 f.).
  • LG Berlin, 05.08.1997 - 84 T 492/97
    Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2000 - 8 W 231/00
    Gemäß Absatz 1 Satz 4 dieser Vorschrift erhöhen sich die Beträge der sich aus Satz 1 und 2 ergebenden Gebühren zwar im Berufungsverfahren um 3/10. Eine solche Erhöhung kann für den vorliegenden Fall, in dem nicht rechtshängige Ansprüche mitverglichen worden sind, jedoch nicht angesetzt werden (vgl. OLG München JurBüro 1999, 302; OLG Stuttgart JurBüro 1998, 585 ; LG Berlin JurBüro 1997, 639 ; LG Köln JurBüro 1997, 414; Gerold/Schmidt/v. Eicken, BRAGO , 14. Aufl., § 23 , Rnr. 53; Hansens, BRAGO , 8. Aufl., § 23 , Rnr. 15; a. A. zuletzt OLG Nürnberg und Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 1999, 586 m.w.N.; Norbert Schneider, MDR 1998, 197 ff.; Enders JurBüro 1996, 618 f.).
  • OLG Nürnberg, 07.06.1999 - 8 W 1353/99

    Anwaltsgebühren: Vergleichsgebühr bei Mitvergleich nicht rechtshängiger Ansprüche

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2000 - 8 W 231/00
    Gemäß Absatz 1 Satz 4 dieser Vorschrift erhöhen sich die Beträge der sich aus Satz 1 und 2 ergebenden Gebühren zwar im Berufungsverfahren um 3/10. Eine solche Erhöhung kann für den vorliegenden Fall, in dem nicht rechtshängige Ansprüche mitverglichen worden sind, jedoch nicht angesetzt werden (vgl. OLG München JurBüro 1999, 302; OLG Stuttgart JurBüro 1998, 585 ; LG Berlin JurBüro 1997, 639 ; LG Köln JurBüro 1997, 414; Gerold/Schmidt/v. Eicken, BRAGO , 14. Aufl., § 23 , Rnr. 53; Hansens, BRAGO , 8. Aufl., § 23 , Rnr. 15; a. A. zuletzt OLG Nürnberg und Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 1999, 586 m.w.N.; Norbert Schneider, MDR 1998, 197 ff.; Enders JurBüro 1996, 618 f.).
  • OLG Hamburg, 24.11.2000 - 8 W 253/00

    Vergleich über nichtanhängige Ansprüche

    Der Senat hat in einer kürzlich zu dieser Frage ergangenen Entscheidung (8 W 231/00) festgestellt, daß die Vergleichsgebühr in Fällen dieser Art nach § 23 Abs. 1 BRAGO in Höhe von 15/10 verdient ist und daß eine weitere Erhöhung um 3/10 nicht vorzunehmen ist.
  • LG Stuttgart, 14.08.2002 - 10 T 282/02

    Gebühr des Rechtsanwalts: Gebührenansatz für in einen Prozessvergleich mit

    Es ist strittig, ob bei dem Vergleichsabschluss vor dem Berufungsgericht die Vergleichsgebühr für dabei mitverglichene nichtanhängige Ansprüche 15/10 (so OLG Stuttgart JurBüro 1998, 585; OLG Hamburg MDR 2001, 536; OLG München JurBüro 1999, 302) oder unter Erhöhung gem. § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO 19, 5/10 (so KG JurBüro 1998, 189; OLG Frankfurt AGS 1998, 212; OLG Hamm Rpfleger 1999, 97 beträgt (vgl. auch weitere Nachweise für beide Auffassungen bei Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, § 23, Rdnr. 54).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.09.2000 - 7 U 93/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9692
OLG Karlsruhe, 27.09.2000 - 7 U 93/99 (https://dejure.org/2000,9692)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.09.2000 - 7 U 93/99 (https://dejure.org/2000,9692)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. September 2000 - 7 U 93/99 (https://dejure.org/2000,9692)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schmerzensgeld; Aufklärungspflicht ; Arzt; Verschulden; Anästhesist; Arterienverletzung; Aufklärungsbogen

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 § 847
    Arzthaftung - Aufklärung durch anderen Arzt - Aufklärungsbogen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 260/93

    Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2000 - 7 U 93/99
    Die Klägerin hat, nachdem sich die Beklagte dahin eingelassen hat, daß diese auch bei vollständiger und ordnungsgemäßer Aufklärung dem Eingriff zugestimmt hätte, einen Entscheidungskonflikt nicht in der erforderlichen substantiierten Art und Weise dargelegt (vgl. BGHZ 90, 103, 111/112 = VersR 84, 456; BGH VersR 1991, 315, 316; VersR 1994, 1302).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2000 - 7 U 93/99
    Die Klägerin hat, nachdem sich die Beklagte dahin eingelassen hat, daß diese auch bei vollständiger und ordnungsgemäßer Aufklärung dem Eingriff zugestimmt hätte, einen Entscheidungskonflikt nicht in der erforderlichen substantiierten Art und Weise dargelegt (vgl. BGHZ 90, 103, 111/112 = VersR 84, 456; BGH VersR 1991, 315, 316; VersR 1994, 1302).
  • BGH, 15.05.1979 - VI ZR 70/77

    Ersatz von Vermögensschaden und Schmerzensgeld wegen eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2000 - 7 U 93/99
    Damit kann der Beklagten kein Verschuldensvorwurf gemacht werden, sie ist entlastet (vgl. BGH NJW 1979, 1933, 1934; NJW 1980, 633, 634 = VersR 1980, 68 f.), so daß eine Haftung der Beklagten ausscheidet, denn die im Verhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten allein heranzuziehenden Haftungsnormen der §§ 823, 847 BGB setzen zwingend ein Verschulden voraus.
  • BGH, 11.12.1990 - VI ZR 151/90

    Bereitstellen von Medikamenten durch den Krankenhausträger; Darlegung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2000 - 7 U 93/99
    Die Klägerin hat, nachdem sich die Beklagte dahin eingelassen hat, daß diese auch bei vollständiger und ordnungsgemäßer Aufklärung dem Eingriff zugestimmt hätte, einen Entscheidungskonflikt nicht in der erforderlichen substantiierten Art und Weise dargelegt (vgl. BGHZ 90, 103, 111/112 = VersR 84, 456; BGH VersR 1991, 315, 316; VersR 1994, 1302).
  • OLG Karlsruhe, 02.08.1995 - 13 U 44/94

    Ärztliche Behandlungsfehler bei Durchführung einer Ballonvalvuloplastie;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2000 - 7 U 93/99
    Die Beklagte war nicht dazu verpflichtet, die Aufklärung persönlich vorzunehmen (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1997, 241; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl., Rdn. 424 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.1996 - 8 U 143/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2000 - 7 U 93/99
    Allein der Umstand, daß der aufklärende Arzt zum damaligen Zeitpunkt erst Arzt im Praktikum war, macht eine Aufklärung, die im übrigen den an diese zu stellenden Anforderungen genügt, nicht unwirksam (vgl. OLG Düsseldorf NJWE-VHR 1996, 193).
  • BGH, 23.10.1979 - VI ZR 197/78

    Aufklärungspflicht eines Arztes im Vorfeld einer Blinddarmoperation - Umfang der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2000 - 7 U 93/99
    Damit kann der Beklagten kein Verschuldensvorwurf gemacht werden, sie ist entlastet (vgl. BGH NJW 1979, 1933, 1934; NJW 1980, 633, 634 = VersR 1980, 68 f.), so daß eine Haftung der Beklagten ausscheidet, denn die im Verhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten allein heranzuziehenden Haftungsnormen der §§ 823, 847 BGB setzen zwingend ein Verschulden voraus.
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