Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.03.2001 - 14 U 69/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12035
OLG Celle, 08.03.2001 - 14 U 69/00 (https://dejure.org/2001,12035)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.03.2001 - 14 U 69/00 (https://dejure.org/2001,12035)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. März 2001 - 14 U 69/00 (https://dejure.org/2001,12035)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,12035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sterbegeld als Beerdigungskosten; Ermittlung der fixen Kosten im Rahmen der Berechnung des Unterhaltsschadens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzlicher Übergang des Sterbegelds auf den Träger der Beamtenversorgung; Anforderungen an die Berechnung der Beerdigungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.12.1997 - VI ZR 142/96

    Berechnung des entgangenen Unterhalts wegen der Tötung eines Beamten

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2001 - 14 U 69/00
    Die sachliche Kongruenz zwischen der Hinterbliebenenversorgung der Klägerin und den Ersatzansprüchen der Hinterbliebenen auf entgangenen Unterhalt (sogenannter Barunterhaltsschaden) ist gegeben (vgl. BGH NJW 1998, 985 f.; Geigel/Plagemann, a. a. O., Kapitel 30 Rn. 158; Küppersbusch, a. a. O., Rn. 547).

    Die für den Wohnbedarf in einem Eigenheim aufgewendeten Fixkosten sind jedoch nur bis zur Höhe einer fiktiven Miete, die erforderlich wäre, um einen dem bewohnten Eigenheim vergleichbare und gleichwertige Wohnung zu finden, berücksichtigungsfähig (BGH NJW 1998, 985 m. w. N.).

    bb) Des Weiteren sind Kosten für Radio, Fernsehen und Tageszeitungen von insgesamt 56, 19 DM pro Monat (Nr. 8 und 9 des Fragebogens) ebenso als Fixkosten anzuerkennen wie die Telefongrundgebühren von 39, 30 DM monatlich (vgl. hierzu BGH NJW 1988, 2365; NJW 1998, 985).

    cc) Zu den fixen Kosten gehören fernerhin die Prämien für solche Versicherungen, die den Schutz der Familie sicherstellen, nicht hingegen personengebundene Versicherungen (vgl. BGH NJW 1988, 2365; NJW 1998, 985; Küppersbusch, a. a. O., Rn. 235).

    ff) Schließlich sind die Kontoführungsgebühren und Schließfachgebühren von monatlich 19, 92 DM ebenso wie die Rücklagen für die Ersatzbeschaffung und Reparatur von Hausrat (vgl. BGH NJW 1998, 985) von monatlich 140 DM anerkennungsfähig.

  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87

    Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2001 - 14 U 69/00
    Sie stellen Aufwendungen für die Fortführung der wirtschaftlichen Basis des Zusammenlebens in der Familie dar und sollen deshalb den Hinterbliebenen voll erhalten bleiben (vgl. BGH NJW 1988, 2365; Geigel/Schlegelmilch, a. a. O., Kapitel 8, Rn. 53; Küppersbusch, a. a. O., Rn. 234).

    bb) Des Weiteren sind Kosten für Radio, Fernsehen und Tageszeitungen von insgesamt 56, 19 DM pro Monat (Nr. 8 und 9 des Fragebogens) ebenso als Fixkosten anzuerkennen wie die Telefongrundgebühren von 39, 30 DM monatlich (vgl. hierzu BGH NJW 1988, 2365; NJW 1998, 985).

    cc) Zu den fixen Kosten gehören fernerhin die Prämien für solche Versicherungen, die den Schutz der Familie sicherstellen, nicht hingegen personengebundene Versicherungen (vgl. BGH NJW 1988, 2365; NJW 1998, 985; Küppersbusch, a. a. O., Rn. 235).

    Auch hier kommt es darauf an, ob die Versicherung tatsächlich zu Lebzeiten des Getöteten bestanden hat, danach aufrechterhalten wird und den Unterhaltsberechtigten eine Teilnahme am Schutz der Versicherung zusteht (BGH NJW 1988, 2365).

  • BGH, 05.12.1989 - VI ZR 276/88

    Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Eigenheim bei der Bemessung des

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2001 - 14 U 69/00
    Die Methode zur Berechnung der rechtlich selbständigen Barunterhaltsschadensansprüche der Hinterbliebenen gemäß § 844 Abs. 2 BGB im angefochtenen Urteil (Bestimmung des für Unterhaltszwecke verfügbaren Einkommens unter Ausscheidung der Aufwendungen zur Vermögensbildung, Aussonderung der fixen Kosten, Verteilung des verbleibenden Einkommens auf den Getöteten und die Hinterbliebenen nach Quoten, Erhöhung der danach auf die Hinterbliebenen entfallenden Beträge um die nur unter ihnen aufgeteilten fixen Kosten) entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW-RR 1990, 221 f. m. w. N.).

    Die Tilgung dient demgegenüber der Vermögensbildung, die unterhaltsrechtlich nicht geschuldet ist (vgl. BGH NJW-RR 1990, 221 f.).

  • BGH, 24.03.1998 - VI ZR 337/96

    Haftung unter Subunternehmern

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2001 - 14 U 69/00
    dd) Aufwendungen für Kindergarten und Schulbus können zwar grundsätzlich als Fixkosten geltend gemacht werden (BGH NJW 1998, 2365), sind im Streitfall jedoch bereits nicht hinreichend dargetan.
  • BGH, 15.03.1983 - VI ZR 187/81

    Zeitliche Begrenzung von Schadensersatzrenten eines minderjährigen Kindes

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2001 - 14 U 69/00
    Zwar trifft es zu, dass die Dauer der Unterhaltsansprüche der Waisen grundsätzlich auf die Vollendung des 18. Lebensjahres zu begrenzen ist (vgl. BGH VersR 1983, 688; Geigel/Schlegelmilch, a. a. O., Kapitel 8, Rn. 30); ist jedoch nicht zu übersehen, ob weitere Forderungen entstehen werden, was bei minderjährigen Kindern wie hier der Regelfall ist, kann der Feststellungsantrag zeitlich unbegrenzt auf ein bestimmtes Lebensalter der Berechtigten gestellt werden, wobei nur der fiktive Zeitpunkt des Todes des Unterhaltspflichtigen, der ohne das Unfallereignis eingetreten wäre, die äußerste zeitliche Grenze des Feststellungsbegehrens bildet.
  • BGH, 18.01.1977 - VI ZR 250/74

    Umfang des Rückgriffs des Dienstherrn eines getöteten Beamten

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2001 - 14 U 69/00
    Die Leistung von Sterbegeld ist zugleich Ausdruck sozialer Verantwortung und Fürsorge und ihrem Zweck nach nicht zur Entlastung des Schädigers bestimmt (vgl. zu Vorstehendem insgesamt BGH NJW 1977, 802 f.; Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., Kapitel 9 Rn. 10; Küppersbusch, Ersatz bei Personenschäden, 7. Aufl., Rn. 325, 461, 547).
  • OLG Zweibrücken, 04.12.1992 - 1 U 155/89

    Die beim Unterhaltsschaden zu berücksichtigenden Fixkosten können mit 40 % des

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2001 - 14 U 69/00
    Zwar wird auch in der Rechtsprechung die Schätzung der Fixkosten entsprechend einer am Nettoeinkommen angelehnten Quote für zulässig erachtet (vgl. OLG Zweibrücken, VersR 1994, 613, 614 unter Bezugnahme auf Eckelmann/Schäfer, DAR 1981, 365 und Eckelmann/Nehls, Schadensersatz bei Verletzung und Tötung, 1987), sie ist jedoch für Ausnahmefälle vorbehalten, in denen eine konkrete Berechnung etwa infolge Zeitablaufs auf erhebliche Schwierigkeiten stößt und ohne einen nicht mehr vertretbaren Aufwand nicht mehr möglich ist (so OLG Zweibrücken ebd.).
  • OLG Celle, 16.05.2007 - 14 U 166/06

    Bemessung des Haushaltsführungs- und Unterhaltsschadens; Schmerzensgeld für die

    Zu diesen fixen Kosten rechnen alle nicht teilbaren und nicht personengebundenen Kosten der Haushaltsführung und Haushaltsorganisation, die - ggf. verringert oder erhöht - nach dem Tod des Unterhaltspflichtigen weiterlaufen, die wirtschaftliche Basis des Familienlebens bilden und deren Finanzierung die Verstorbene familienrechtlich geschuldet hätte (aaO. m. w. N. - so auch Senat, 14 U 69/00, OLGR 2001, 227).

    Bei der Unfallversicherung, die vom Senat nicht bei den fixen Kosten berücksichtigt wurde, beziehen sich die Kläger auf ein Urteil des Senats vom 8. März 2001 (14 U 69/00, OLGR Celle 2001, 227), in dem der Senat zu den fixen Kosten auch die Prämien für solche Versicherungen, die den Schutz der Familie sicherstellen - nicht hingegen personengebundene Versicherungen - gezählt und deshalb bei der anschließenden Aufzählung auch Unfallversicherungen eingerechnet hat (vgl. Senat aaO., juris-Rn. 17).

  • LG Verden, 01.09.2006 - 8 O 3/06

    Schadenersatz und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Anspruch der Erben der

    Es ist davon auszugehen, dass eine für das bewohnte Eigenheim vergleichbare und gleichwertige Wohnung mit einem fiktiven Mietwert von 500, 00 Euro anzusetzen wäre (vgl. OLG Celle vom 08. März 2001 14 U 69/2000).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.11.2000 - 18 U 83/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4713
OLG Köln, 09.11.2000 - 18 U 83/00 (https://dejure.org/2000,4713)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.11.2000 - 18 U 83/00 (https://dejure.org/2000,4713)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. November 2000 - 18 U 83/00 (https://dejure.org/2000,4713)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4713) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO §§ 592 ff.
    Verfahrensrecht; Einrede des Schiedsvertrags im Urkundenprozeß

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.10.1993 - III ZR 175/92

    Einrede des Schiedsvertrages im Wechselprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2000 - 18 U 83/00
    Soweit die Klägerin unter Berufung auf die Entscheidungen BGH NJW 1994, 136 und OLG Düsseldorf WM 1995, 1488 die Meinung vertritt, im Vorverfahren des Urkundenprozesses könne der Beklagte die Einrede des Schiedsvertrags nicht erheben, kann dem nicht gefolgt werden.

    Aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1994, 136) lässt sich eine Abkehr von dieser Rechtsprechung nicht ableiten.

  • BGH, 26.10.1981 - II ZR 70/81

    Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils im Urkundenverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2000 - 18 U 83/00
    Nach der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs üblicherweise verwendeten Formel entfaltet das Vorbehaltsurteil im Urkundenprozess insoweit Bindungswirkung für das Nachverfahren, als es nicht auf den eigentümlichen Beschränkungen der Beweismittel im Urkundenprozess beruht (BGH NJW 82, 183).

    Das gilt auch für prozesshindernde Einreden, die der Disposition des Beklagten unterliegen wie die Einrede des Schiedsvertrags (BGH NJW 86, 2765; 82, 183).

  • OLG Düsseldorf, 04.05.1995 - 6 U 175/94
    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2000 - 18 U 83/00
    Soweit die Klägerin unter Berufung auf die Entscheidungen BGH NJW 1994, 136 und OLG Düsseldorf WM 1995, 1488 die Meinung vertritt, im Vorverfahren des Urkundenprozesses könne der Beklagte die Einrede des Schiedsvertrags nicht erheben, kann dem nicht gefolgt werden.

    Diese Grundsätze lassen sich aber nicht - wie es von dem Oberlandesgericht Düsseldorf (WM 1995, 1488; OLGR Düsseldorf 1998, 228) vertreten wird - dahin verallgemeinern, dass dasselbe auch für jedes andere Urkundenverfahren gelten müsse, nur weil dem Urkundenverfahren generell der Beschleunigungszweck eigen sei.

  • BGH, 11.07.1985 - III ZR 33/84

    Einrede des Schiedsvertrages im Urkundenprozeß; Umfang der Nachprüfung durch das

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2000 - 18 U 83/00
    Das gilt auch für prozesshindernde Einreden, die der Disposition des Beklagten unterliegen wie die Einrede des Schiedsvertrags (BGH NJW 86, 2765; 82, 183).
  • BGH, 12.01.2006 - III ZR 214/05

    Rechtsfolgen und Umfang einer Schiedsvereinbarung

    Sind Streitigkeiten aus einem bestimmten Rechtsverhältnis einer Schiedsvereinbarung unterstellt, dann schließt dies grundsätzlich die ordentliche Klage und den Urkundenprozess (§§ 592 ff ZPO) vor dem staatlichen Gericht aus (vgl. OLG Köln OLG-Report 2001, 227, 228; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO 22. Aufl. 2002 § 1029 Rn. 23 a.E., s. ferner § 1032 Rn. 6; Zöller/Greger, ZPO 25. Aufl. 2005 Vor § 592 Rn. 3; Musielak/Voit, ZPO 4. Aufl. 2005 § 592 Rn. 15; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO 27. Aufl. 2005 Vorb.
  • OLG Celle, 25.08.2005 - 5 U 86/05

    Zulässigkeit des Urkundenverfahrens bei vorab getroffener Schiedsvereinbarung;

    Ein Urkundenverfahren gemäß §§ 592 ff. ZPO ist unzulässig, wenn die Parteien eine Schiedsvereinbarung getroffen haben und sich der Beklagte hierauf beruft (so auch Wolff, DB 1999, 1101 ff.; OLG Köln, OLGR 2001, 227; a.A. OLG Düsseldorf, OLGR 1998, 225 und OLG Bamberg, OLGR 2005, 79 f.).

    Der Senat folgt der Auffassung von Wolff (Der Betrieb 99, 1101 ff., 1103 ff.; so auch OLG Köln, OLGReport 2001, 227 f. und Musielak/Voit, ZPO, 4. A., § 592 Rdnr. 15 m. w. N.), dass schon ein Urkundenverfahren und nicht erst das Nachverfahren vor den staatlichen Gerichten ausgeschlossen ist, wenn die Parteien eine Schiedsvereinbarung getroffen haben und sich der Beklagte darauf beruft.

  • OLG Jena, 17.06.2009 - 4 U 788/08

    Keine Bindung an Vorentscheidung bei Fehlen einer unverzichtbaren

    Soweit in der Kommentarliteratur und der obergerichtlichen Rechtsprechung unter Berufung auf die vorstehend zitierte höchstrichterliche Rechtsprechung vertreten wird, das Vorbehaltsurteil entfalte nicht nur für die Schlüssigkeit der Klage und die als unbegründet erkannten materiellen Einwendungen, sondern auch für alle Prozessvoraussetzungen Bindungswirkung; und zwar unabhängig davon, ob das Gericht deren Vorliegen ausdrücklich festgestellt habe oder aber nur stillschweigend hiervon ausgegangen sei (Baumbach/ Lauterbach/Hartmann, ZPO, 67. Aufl., § 600, Rn.5; OLG Köln, Urteil v. 09.11.2000, Az.: 18 U 83/00; OLG Hamm, Urteil v. 16.09.2005, Az.: 30 U 78/04 - zitiert nach juris), überzeugt dies nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 14.02.2001 - 6 U 2992/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8132
OLG Dresden, 14.02.2001 - 6 U 2992/00 (https://dejure.org/2001,8132)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.02.2001 - 6 U 2992/00 (https://dejure.org/2001,8132)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - 6 U 2992/00 (https://dejure.org/2001,8132)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,8132) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Erbe; Erbschaft; Nachlass; Zuteilungsfähigkeit; Landwirtschaft; Forstwirtschaft; Grundstück; Schlag; LPG; DDR

  • Judicialis

    EGBGB Art. 233 § 12 Abs. 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    EGBGB Art. 233 § 12 Abs. 3
    Zuteilung eines land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.07.1997 - V ZR 121/96

    Auflassungsanspruch des Landes bei Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2001 - 6 U 2992/00
    des BGH, siehe Urteil vom 21.06.1996, Az.: V ZR 284/95, WM 1996, 1865; BGH, Urteil vom 18.07.1997, Az.: V ZR 121/96, BGHZ 136, 283, 288 f. = ZfIR 1997, 658, 660; vgl. Senat: Urteil vom 23.02.2000, Az.: 6 U 2875/99).

    Damit werden auch unterlassene Rückführungen in den Bodenfonds nachgeholt, was durch einen entsprechenden Auflassungsanspruch des Fiskus geschieht (BGH, BGHZ 136, 283, 289 = ZfIR 1997, 658, 660; vgl. BGH, Urteil vom 20.10.2000, Az.: V ZR 194/99, VIZ 2001, 103, 104 = WM 2001, 212, 213 = ZIP 2001, 48, 49).

    Insoweit umfasst der Besitzwechsel nur "die zur Befriedigung der Wohnbedürfnisse erforderlichen Gebäude und die zur Nutzung der Gebäude erforderlichen Flächen." Im Übrigen, nämlich hinsichtlich der rein landwirtschaftlich genutzten Flächen - wie sie hier im Streit sind -, musste der Übernehmende eines Bodenreformgrundstückes aber Mitglied einer LPG sein (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BesitzwechselVO), weil dieser nur dann die Gewähr für eine effektive Nutzung der Bodenreformgrundstücke im Sinne der damaligen sozialistischen Bodenpolitik habe bieten können (BVerfG, Beschluss vom 25.10.2000, 1 BvR 2062/99, VIZ 2001, 115, 117; BGH, BGHZ 136, 283, 290 = ZfIR 1997, 658, 660; BGH, Urteil vom 03.07.1998, Az.: V ZR 188/96, ZOV 1999, 113, 114).

    Es entstünde damit eine nicht mehr hinzunehmende Ungleichbehandlung zwischen den Fällen einer vor dem 16.03.1990 durchgeführten Rückführung in den Bodenfonds und der nunmehr abzuwickelnden Bodenreform, die der Gesetzgeber ausdrücklich gerade vermeiden wollte (BGH, BGHZ 136, 283, 290 = ZfIR 1997, 658, 660).

    Zuteilungsfähig kann demnach für Schläge grundsätzlich nur ein Erbe sein, der am 15.03.1990 einer LPG angehörte bzw., da für die Übertragung einer Bodenreformwirtschaft genügte, dass der Erbe die LPG-Mitgliedschaft nach dem Erbteil erwarb, der bis zum 15.03.1990 einen Antrag auf Aufnahme in eine solche - wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 03.07.1998 (ZOV 1999, 113, 114) klarstellend ausgeführt hat - gestellt hat, aus dem sich seine Bereitschaft zum Eintritt in eine LPG ergab (vgl. BGH, BGHZ 136, 183, 292 = ZfIR 1997, 658, 661; BGH, ZOV 1999, 113, 114; vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 11.02.1998, Az.: 5 U 1316/97, gespeichert in JURIS).

  • BGH, 03.07.1998 - V ZR 188/96

    Rechtsnatur des Eigentumserwerbs der Erben eines Begünstigten aus der Bodenreform

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2001 - 6 U 2992/00
    Insoweit umfasst der Besitzwechsel nur "die zur Befriedigung der Wohnbedürfnisse erforderlichen Gebäude und die zur Nutzung der Gebäude erforderlichen Flächen." Im Übrigen, nämlich hinsichtlich der rein landwirtschaftlich genutzten Flächen - wie sie hier im Streit sind -, musste der Übernehmende eines Bodenreformgrundstückes aber Mitglied einer LPG sein (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BesitzwechselVO), weil dieser nur dann die Gewähr für eine effektive Nutzung der Bodenreformgrundstücke im Sinne der damaligen sozialistischen Bodenpolitik habe bieten können (BVerfG, Beschluss vom 25.10.2000, 1 BvR 2062/99, VIZ 2001, 115, 117; BGH, BGHZ 136, 283, 290 = ZfIR 1997, 658, 660; BGH, Urteil vom 03.07.1998, Az.: V ZR 188/96, ZOV 1999, 113, 114).

    Zuteilungsfähig kann demnach für Schläge grundsätzlich nur ein Erbe sein, der am 15.03.1990 einer LPG angehörte bzw., da für die Übertragung einer Bodenreformwirtschaft genügte, dass der Erbe die LPG-Mitgliedschaft nach dem Erbteil erwarb, der bis zum 15.03.1990 einen Antrag auf Aufnahme in eine solche - wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 03.07.1998 (ZOV 1999, 113, 114) klarstellend ausgeführt hat - gestellt hat, aus dem sich seine Bereitschaft zum Eintritt in eine LPG ergab (vgl. BGH, BGHZ 136, 183, 292 = ZfIR 1997, 658, 661; BGH, ZOV 1999, 113, 114; vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 11.02.1998, Az.: 5 U 1316/97, gespeichert in JURIS).

  • BGH, 13.12.1996 - V ZR 42/96

    Rechte des Erben eines Begünstigten aus der Bodenreform

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2001 - 6 U 2992/00
    Dass der behauptete Unvereinbarkeitsbeschluss des Kooperationsrates Bn. und die hierauf beruhende Ablehnungsentscheidung gegen Recht und Gesetz der damaligen DDR verstieß oder auf unlauteren Machenschaften beruhte, so dass der Auflassungsanspruch des Klägers aus diesem Grunde nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ausgeschlossen sein könnte(vgl. BGH, Urteil vom 13.12.1996, Az.: V ZR 42/96, VIZ 1997, 238, 239), wird von dem Beklagten selbst nicht behauptet und ist nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99

    Rechtstellung der Eigentümer von Bodenreformgrundstücken

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2001 - 6 U 2992/00
    Insoweit umfasst der Besitzwechsel nur "die zur Befriedigung der Wohnbedürfnisse erforderlichen Gebäude und die zur Nutzung der Gebäude erforderlichen Flächen." Im Übrigen, nämlich hinsichtlich der rein landwirtschaftlich genutzten Flächen - wie sie hier im Streit sind -, musste der Übernehmende eines Bodenreformgrundstückes aber Mitglied einer LPG sein (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BesitzwechselVO), weil dieser nur dann die Gewähr für eine effektive Nutzung der Bodenreformgrundstücke im Sinne der damaligen sozialistischen Bodenpolitik habe bieten können (BVerfG, Beschluss vom 25.10.2000, 1 BvR 2062/99, VIZ 2001, 115, 117; BGH, BGHZ 136, 283, 290 = ZfIR 1997, 658, 660; BGH, Urteil vom 03.07.1998, Az.: V ZR 188/96, ZOV 1999, 113, 114).
  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 194/99

    Eigentum an Grundstück aus der Bodenreform

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2001 - 6 U 2992/00
    Damit werden auch unterlassene Rückführungen in den Bodenfonds nachgeholt, was durch einen entsprechenden Auflassungsanspruch des Fiskus geschieht (BGH, BGHZ 136, 283, 289 = ZfIR 1997, 658, 660; vgl. BGH, Urteil vom 20.10.2000, Az.: V ZR 194/99, VIZ 2001, 103, 104 = WM 2001, 212, 213 = ZIP 2001, 48, 49).
  • OLG Naumburg, 11.02.1998 - 5 U 1316/97

    Voraussetzungen der "Zuteilungsfähigkeit" in Bezug auf der Bodenreform

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2001 - 6 U 2992/00
    Zuteilungsfähig kann demnach für Schläge grundsätzlich nur ein Erbe sein, der am 15.03.1990 einer LPG angehörte bzw., da für die Übertragung einer Bodenreformwirtschaft genügte, dass der Erbe die LPG-Mitgliedschaft nach dem Erbteil erwarb, der bis zum 15.03.1990 einen Antrag auf Aufnahme in eine solche - wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 03.07.1998 (ZOV 1999, 113, 114) klarstellend ausgeführt hat - gestellt hat, aus dem sich seine Bereitschaft zum Eintritt in eine LPG ergab (vgl. BGH, BGHZ 136, 183, 292 = ZfIR 1997, 658, 661; BGH, ZOV 1999, 113, 114; vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 11.02.1998, Az.: 5 U 1316/97, gespeichert in JURIS).
  • BGH, 21.06.1996 - V ZR 284/95

    Rangfolge und Zuteilungsfähigkeit der Berechtigten

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2001 - 6 U 2992/00
    des BGH, siehe Urteil vom 21.06.1996, Az.: V ZR 284/95, WM 1996, 1865; BGH, Urteil vom 18.07.1997, Az.: V ZR 121/96, BGHZ 136, 283, 288 f. = ZfIR 1997, 658, 660; vgl. Senat: Urteil vom 23.02.2000, Az.: 6 U 2875/99).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.02.2001 - 6 U 69/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11776
OLG Schleswig, 06.02.2001 - 6 U 69/00 (https://dejure.org/2001,11776)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.02.2001 - 6 U 69/00 (https://dejure.org/2001,11776)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - 6 U 69/00 (https://dejure.org/2001,11776)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,11776) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrig; Preisangabenverordnung; Telefonische Auskunftsdienst; Angabe von Gebühren; Werbung

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; PAngV § 1; ; Rundfunkstaatsvertrag § 8

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck.de (Leitsatz)

    Auskunftsdienst 11850

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UWG § 1 § 3; PAngV § 1; Rundfunkstaatsvertrag § 8
    Zulässigkeit von Sponsorenhinweisen vor oder nach Fernsehsendungen; Angabe des Preises bei Werbung für einen telefonischen Auskunftsdienst

Verfahrensgang

  • LG Itzehoe - 7 O 360/99
  • OLG Schleswig, 06.02.2001 - 6 U 69/00

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 55
  • afp 2001, 310
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81

    Sie sparen 4000,- DM

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2001 - 6 U 69/00
    (BGH GRUR 1980, 304, 305 ff; GRUR 1982, 493, 494 - Sonnenring - GRUR 1983, 661, 662; Baumbach/Hefermehl, a. a. O., RdZiff. 5 zu Anhang V zu § 3 UWG).

    Da der Begriff des Angebots jedoch von dem ebenfalls in § 1 PAngV verwendeten Begriff der Werbung abzugrenzen ist, ist nicht jede Werbung, mit der sich der Kaufmann an den Verbraucher wendet, und seine Bereitschaft zum Abschluss eines Vertrages zum Ausdruck bringt, als ein Angebot zu verstehen, da sonst für eine Werbung ohne Preisangabe schon grundsätzlich kein Raum mehr wäre (BGH GRUR 1983, 661, 662; Baumbach/Hefermehl, a. a. O.).

    Es kann daher nicht allein darauf ankommen, ob der Kaufmann seine ohnehin allgemein vorausgesetzte Vertragsbereitschaft ankündigt, sondern vielmehr darauf, dass die Ankündigung ihrem Inhalt nach so konkret gefasst ist, dass sie nach der Auffassung des Verkehrs den Abschluss eines Geschäfts auch aus der Sicht der Verbraucher ohne weiteres zuläßt (BGH GRUR 1982, 493; 494; GRUR 1983, 661, 662; Baumbach/Hefermehl, a. a. O.).

    Fehlen der Ankündigung wesentliche, für den Entschluss zum Abschluss des Geschäfts notwendige Angaben, so ist die Ankündigung zu unbestimmt, um von den angesprochenen Verkehrskreisen bereits als Angebot verstanden zu werden (BGH GRUR 1983, 661, 662).

  • BGH, 04.03.1982 - I ZR 30/80

    Preisangaben - Immobilien - Preisangabenverordnung - Eigentumswohnung -

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2001 - 6 U 69/00
    (BGH GRUR 1980, 304, 305 ff; GRUR 1982, 493, 494 - Sonnenring - GRUR 1983, 661, 662; Baumbach/Hefermehl, a. a. O., RdZiff. 5 zu Anhang V zu § 3 UWG).

    Es kann daher nicht allein darauf ankommen, ob der Kaufmann seine ohnehin allgemein vorausgesetzte Vertragsbereitschaft ankündigt, sondern vielmehr darauf, dass die Ankündigung ihrem Inhalt nach so konkret gefasst ist, dass sie nach der Auffassung des Verkehrs den Abschluss eines Geschäfts auch aus der Sicht der Verbraucher ohne weiteres zuläßt (BGH GRUR 1982, 493; 494; GRUR 1983, 661, 662; Baumbach/Hefermehl, a. a. O.).

  • OLG Frankfurt, 13.11.1998 - 6 W 163/98

    Anforderungen an die Werbung für einen unter einer 0190-Nr. abzurufenden

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2001 - 6 U 69/00
    Der Kläger hält diesen Fall für vergleichbar mit demjenigen, den das OLG Frankfurt (WRP 99, 454) zum Faxabruf unter einer Rufnummer mit der Vorwahl 0190 entschieden hat.

    Dieser Umstand ist zumindest in weiten Teilen der Bevölkerung nicht bekannt (vgl. OLG Frankfurt a. M. WRP 99, 454 "Faxabruf 0190..."; OLG Stuttgart, WRP 01, 169, 171 f. - Irreführung durch kostenpflichtige Servicenummern).

  • OLG Stuttgart, 17.11.2000 - 2 U 74/00

    Irreführende Werbung mit gebührenpflichtiger Servicenummer

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2001 - 6 U 69/00
    Dieser Umstand ist zumindest in weiten Teilen der Bevölkerung nicht bekannt (vgl. OLG Frankfurt a. M. WRP 99, 454 "Faxabruf 0190..."; OLG Stuttgart, WRP 01, 169, 171 f. - Irreführung durch kostenpflichtige Servicenummern).
  • BGH, 16.01.1980 - I ZR 25/78
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2001 - 6 U 69/00
    (BGH GRUR 1980, 304, 305 ff; GRUR 1982, 493, 494 - Sonnenring - GRUR 1983, 661, 662; Baumbach/Hefermehl, a. a. O., RdZiff. 5 zu Anhang V zu § 3 UWG).
  • LG Stuttgart, 25.11.1999 - 7 O 360/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2001 - 6 U 69/00
    6 U 69/00 7 O 360/99 Landgericht Itzehoe.
  • OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 23/01

    UWG -Recht: Preisangaben im "Auskunftsdienst"

    Auch der Kläger wiederholt und vertieft sein erstinstanzliches Vorbringen und vertritt unter Berufung auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 14.12.2000 (6 U 4137/00) und das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom 06. Februar 2001 in dem Rechtsstreit 6 U 69/00 weiterhin die Auffassung, die Beklagte als Anbieter eines Inland-Auskunftsdienstes müsse bei der Bewerbung ihrer Rufnummer ... stets den Preis für diese Leistung angeben, sofern sich die Werbung an Letztverbraucher richte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.03.2001 - 8 Wx 162/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8219
OLG Brandenburg, 29.03.2001 - 8 Wx 162/00 (https://dejure.org/2001,8219)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.03.2001 - 8 Wx 162/00 (https://dejure.org/2001,8219)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. März 2001 - 8 Wx 162/00 (https://dejure.org/2001,8219)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,8219) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erbrecht; Erbvertrag; Nacherbfolge; Höferecht; Jüngstenrecht; Ältestenrecht

  • Judicialis

    REG § 21 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 2276; ; FGG § 13 a Abs. 1

  • rechtsportal.de

    REG § 21 Abs. 3 S. 2; BGB § 2276; FGG § 13a Abs. 1
    Regelung des Nachlasses nach KontrollratsG Nr. 45

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 26.02.2001 - 8 Wx 159/00

    Hoferbe; Hoffolgezeugnis; Einziehung des Erbscheins; Aufhebung erbhofrechtlicher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2001 - 8 Wx 162/00
    Dieser Auffassung folgt der Senat (Beschluss vom 26. Februar 2001, Az. 8 Wx 159/00).
  • OLG Jena, 16.09.1999 - 6 W 151/99

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Erteilung eines gegenständlich auf den Hof

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2001 - 8 Wx 162/00
    Nach der subjektiven Lehre, die nach Auffassung des Thüringischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 16. September 1999, Az. 6 W 151/99, veröffentlicht in OLG-NL 1999, 256) außerhalb der ehemaligen britischen Besatzungszone und damit auch für die ehemalige sowjetische Besatzungszone Anwendung findet, reicht es nicht aus, wenn die Rechtslage unabhängig von etwaigen Zweifeln oder abweichenden Beurteilungen der Beteiligten objektiv klar war; vielmehr muss ein Verhalten der an der Sache interessierten Familienmitglieder hinzu kommen, aus dem sich ergibt, dass der Übergang des Eigentums auf den Anerben anerkannt wurde (vgl. dazu auch OLG Rostock AgrarR 1993, 254).
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 10 Wx 4/05

    Anwendbarkeit des Reichserbhofgesetzes

    Dass die seinerzeitige Rechts- und Gesetzeslage eine kraft Gesetzes eintretende Erbhofnachfolge vorsah, vermag jedoch nach der in Rechtsprechung und Literatur vorherrschenden und für vorzugswürdig erachteten subjektiven Theorie nicht zu genügen, um den Nachlass als "geregelt" im Sinne des Artikel XII Abs. 2 KGR Nr. 45 anzusehen (vgl. zum Meinungsstand OLG Rostock AgrarR 1993, 254, 255; Thüringer Oberlandesgericht AgrarR 2000, 257 - 258 m.w.N. zitiert nach juris; BayOblG NJW 1949, 505, 506; Brandenburgisches Oberlandesgericht AgrarR 2002, 227 - 228 zitiert nach juris).

    Danach genügt es aber nicht, wenn die Rechtslage unabhängig von etwaigen Zweifeln oder abweichenden Beurteilungen der Beteiligten objektiv klar war; vielmehr müssen weitere Umstände oder ein Verhalten der an der Sache interessierten Familienmitglieder hinzukommen, aus dem sich ergibt, dass der Übergang auf den Anerben von allen gesetzlichen Erben anerkannt wurde (vgl. zum Meinungsstand OLG Rostock AgrarR 1993, 254, 255; Thüringer Oberlandesgericht AgrarR 2000, 257 - 258 m.w.N. zitiert nach juris; BayOblG NJW 1949, 505, 506; Brandenburgisches Oberlandesgericht AgrarR 2002, 227 - 228 zitiert nach juris).

    Die Beantragung des Erbscheins ist als gewichtiges Indiz dafür zu werten, dass die betroffenen Familienmitglieder den Nachlass nach H. B. eben nicht für geregelt im Sinne des Reichserbhofgesetzes angesehen haben (vgl. ähnlich OLG Brandenburg AgrarR 2002, 227 - 228 zitiert nach juris; OLG Brandenburg FamRZ 1998, 1619, 1622).

    Für Erbfälle nach dem 24. April 1944 dürfte die in Art. XII Abs. 2 Satz 2 KGR Nr. 45 bestimmte gesetzliche Fiktion der Nachlassregelung danach aber nicht in Betracht kommen (vgl. Thüringer Oberlandesgericht AgrarR 2000, 257 - 258 zitiert nach juris; OLG Rostock AgrarR 1993, 254 - 257 zitiert nach juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht AgrarR 2002, 227 - 228 zitiert nach juris, BayObLG RdL 1949, 119, 121).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.02.2001 - 1 U 467/00 - 107   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,28343
OLG Saarbrücken, 21.02.2001 - 1 U 467/00 - 107 (https://dejure.org/2001,28343)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.02.2001 - 1 U 467/00 - 107 (https://dejure.org/2001,28343)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 1 U 467/00 - 107 (https://dejure.org/2001,28343)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,28343) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Auflösung einer GmbH; Anforderungen an die Abtretung von Forderungen; Wirksamkeit von Forderungsabtretungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 79/80

    Rückzahlung einer geleisteten Beratungsgebühr und Bearbeitungsgebühr, anlässlich

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 23.02.1970 - II ZB 5/69

    Vertretungsbefugnis der Abwickler einer GmbH nach Löschung im Handelsregister

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht