Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U 41/00   

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https://dejure.org/2001,6991
OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U 41/00 (https://dejure.org/2001,6991)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.01.2001 - 6 U 41/00 (https://dejure.org/2001,6991)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. Januar 2001 - 6 U 41/00 (https://dejure.org/2001,6991)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbung; Wettbewerbsverstoß; Kritisierende vergleichende Werbung; Vergleichende Werbung; Testhinweis

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit vergleichender Testhinweiswerbung; Werbung mit ausländischen Testurteilen; Eignung und Zuverlässigkeit des Consumentenbond der Niederlande; Verwechslungsgefahr mit der Stiftung Warentest; Werbung mit älteren Testergebnissen

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Werbung mit einem Testurteil in den Niederlanden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 151/89

    Fundstellenangabe - Werbung mit Testergebnissen

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U 41/00
    nach den vom BGH in seiner Entscheidung vom 21. März 1991 (I ZR 151/89) aufgestellten Kriterien sei für die Zulässigkeit der Testhinweiswerbung der Beklagten vorauszusetzen, dass sich der Verbraucher den Test relativ leicht beschaffen könne.

    Als sogenannte Testhinweiswerbung ist die Werbung der Beklagten im Sinne von § 1 UWG unbedenklich, wenn (1.) es sich um einen Test handelt, der von einem anerkannten, neutralen Testinstitut in einem einwandfreien Verfahren ermittelt worden ist und dem Verbraucher mit genauen Entscheidungskriterien ein sachlich richtiges Gesamtbild vermittelt (vgl. Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rn 420; Köhler/Piper, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 1995, § 1 UWG Rn 414) und (2.) der Test mit Hilfe der in der Werbung angegebenen Fundstelle einfach und leicht nachprüfbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1991, GRUR 1991, S. 679 f.).

    Der an dem Produkt der Beklagten Interessierte wird also nicht schon durch das Fehlen der Fundstellenangabe vor erhebliche Schwierigkeiten gestellt, die Einzelheiten des in der Werbung mitgeteilten Testes zu erfahren (vgl. BGH GRUR 1991, 679).

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass der BGH in seiner Entscheidung vom 21. März 1991 auf die besondere Akzeptanz und das besondere Interesse deutscher Verbraucher an den Testergebnissen der STIFTUNG WARENTEST abgestellt hat (BGH GRUR 1991, 679 ).

  • BGH, 16.04.1957 - I ZR 115/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U 41/00
    Entscheidend ist nicht die sprachliche oder grammatikalische Form, sondern der Sinngehalt der Angabe, so wie ihn das Publikum auffasst (vgl. BGH: GRUR 1957, 600 ; GRUR 1970, 425 ; 1973, 78 ).
  • BGH, 29.04.1970 - I ZR 123/68

    Melitta-Kaffee

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U 41/00
    Entscheidend ist nicht die sprachliche oder grammatikalische Form, sondern der Sinngehalt der Angabe, so wie ihn das Publikum auffasst (vgl. BGH: GRUR 1957, 600 ; GRUR 1970, 425 ; 1973, 78 ).
  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U 41/00
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des BGH ist grundsätzlich von einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher auszugehen (vgl. EuGH, EuZW 1998, 526, Rn 31 Gut Springenheide; EuGH NJW 2000, 1173 ; BGH WRP 2000, 517 ).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U 41/00
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des BGH ist grundsätzlich von einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher auszugehen (vgl. EuGH, EuZW 1998, 526, Rn 31 Gut Springenheide; EuGH NJW 2000, 1173 ; BGH WRP 2000, 517 ).
  • BGH, 30.06.1972 - I ZR 16/71

    Schutzverein Deutscher Endverbraucher - Einwand des Rechtsmissbrauchs -

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U 41/00
    Entscheidend ist nicht die sprachliche oder grammatikalische Form, sondern der Sinngehalt der Angabe, so wie ihn das Publikum auffasst (vgl. BGH: GRUR 1957, 600 ; GRUR 1970, 425 ; 1973, 78 ).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U 41/00
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des BGH ist grundsätzlich von einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher auszugehen (vgl. EuGH, EuZW 1998, 526, Rn 31 Gut Springenheide; EuGH NJW 2000, 1173 ; BGH WRP 2000, 517 ).
  • OLG Hamburg, 16.08.2018 - 3 U 105/17

    Consumentenbond-Matratzentest - Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen

    Nach den vom OLG Schleswig in der Entscheidung 6 U 41/00 aufgestellten Maßstäben bestünden keine Bedenken gegen die Werbung mit einem Consumentenbond-Testergebnis, insbesondere sei unschädlich, dass die Beschaffung solcher Tests schwieriger sei als die von solchen der Stiftung Warentest und dass diese nur in niederländischer Sprache zur Verfügung stünden.

    Die Antragsgegnerin kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 09.01.2001 (6 U 41/00, juris) berufen, da der dort zu beurteilende Sachverhalt anders gelagert war.

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.03.2001 - 13 WF 31/01   

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https://dejure.org/2001,6291
OLG Koblenz, 21.03.2001 - 13 WF 31/01 (https://dejure.org/2001,6291)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.03.2001 - 13 WF 31/01 (https://dejure.org/2001,6291)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. März 2001 - 13 WF 31/01 (https://dejure.org/2001,6291)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Klagerücknahme; Teilrücknahme; Rechtsanwaltsgebühren; Prozessgebühr

  • Judicialis

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1
    Wertfestsetzung bei teilweiser Klagerücknahme nach Anhängigkeit - Prozessgebühren des Beklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1389
  • Rpfleger 2001, 457
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 31.05.1999 - 8 W 3707/99

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2001 - 13 WF 31/01
    Eine teilweise Klagerücknahme nach Anhängigkeit, aber vor Zustellung der Klage hat demgemäß auf die Wertfestsetzung für die Prozessgebühren keinen Einfluss (vgl. KG, NJW-RR 2000, 215).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 20 U 29/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6230
OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 20 U 29/00 (https://dejure.org/2000,6230)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.2000 - 20 U 29/00 (https://dejure.org/2000,6230)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - 20 U 29/00 (https://dejure.org/2000,6230)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Mobilfunk; Time und More; Telefontarife; Telekommunikation ; Irreführung; Inklusivminuten ; Verbindungsentgelte

  • Judicialis

    UWG § 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Benennung eines Mobilfunktarifs mit "Time & More"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 214
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 74/96

    Auslaufmodelle II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 20 U 29/00
    Dies hat zur Folge, daß der Antrag nur dann begründet wäre, wenn die beanstandete Werbung entweder unabhängig vom Werbemedium oder jedenfalls im konkret angegriffenen Fernsehspot mit dem UWG nicht vereinbar wäre (vgl. BGH NJW 2000, 1417 - ehemalige Preisempfehlung; BGH NJW 1999, 1332 - Vorratslücken; BGH NJW 1999, 2193 - Auslaufmodelle.

    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1999, 2199 - Auslaufmodelle I; NJW 1999, 2193 - Auslaufmodelle II; NJW 1999, 3267 - EG-Neuwagen I; NJW 1999, EG-Neuwagen II) besteht eine Pflicht zur Aufklärung in den Fällen, in denen das Publikum bei Unterbleiben des Hinweises in einem wesentlichen Punkt, der den Entschluß des Kunden zu beeinflussen geeignet ist, getäuscht würde.

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 107/97

    übertriebenes Anlocken

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 20 U 29/00
    Daraus ergibt sich zugleich, daß der Verkehr auf Grund dieses Schlagwortes nicht davon ausgeht, es würden - von der Hauptleistung verschiedene (vgl. BGH GRUB 1999, 270 - Umtauschrecht II; BGH GRUB 1999, 272 - "Die Luxusklase zum Nulltarif"; BGH WRP 1999, 512 - Aktivierungskosten) - unentgeltliche Zugaben im Sinne des 1 ZugabeVO gewährt.
  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 20 U 29/00
    b) Es kann offenbleiben, ob das Verständnis eines flüchtigen Verkehrsteilnehmers oder das eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (EuGH NJW 2000, 1173 - Lifting -) maßgeblich ist.
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 20 U 29/00
    Dies hat zur Folge, daß der Antrag nur dann begründet wäre, wenn die beanstandete Werbung entweder unabhängig vom Werbemedium oder jedenfalls im konkret angegriffenen Fernsehspot mit dem UWG nicht vereinbar wäre (vgl. BGH NJW 2000, 1417 - ehemalige Preisempfehlung; BGH NJW 1999, 1332 - Vorratslücken; BGH NJW 1999, 2193 - Auslaufmodelle.
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 44/97

    EG-Neuwagen I - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 20 U 29/00
    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1999, 2199 - Auslaufmodelle I; NJW 1999, 2193 - Auslaufmodelle II; NJW 1999, 3267 - EG-Neuwagen I; NJW 1999, EG-Neuwagen II) besteht eine Pflicht zur Aufklärung in den Fällen, in denen das Publikum bei Unterbleiben des Hinweises in einem wesentlichen Punkt, der den Entschluß des Kunden zu beeinflussen geeignet ist, getäuscht würde.
  • BGH, 07.05.1999 - 3 StR 460/98

    Behandlung einer Revision der Staatsanwaltschaft, welche durch Urteil entschieden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 20 U 29/00
    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1999, 2199 - Auslaufmodelle I; NJW 1999, 2193 - Auslaufmodelle II; NJW 1999, 3267 - EG-Neuwagen I; NJW 1999, EG-Neuwagen II) besteht eine Pflicht zur Aufklärung in den Fällen, in denen das Publikum bei Unterbleiben des Hinweises in einem wesentlichen Punkt, der den Entschluß des Kunden zu beeinflussen geeignet ist, getäuscht würde.
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 131/97

    Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; kein generelles Werbungsverbot

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 20 U 29/00
    Dies hat zur Folge, daß der Antrag nur dann begründet wäre, wenn die beanstandete Werbung entweder unabhängig vom Werbemedium oder jedenfalls im konkret angegriffenen Fernsehspot mit dem UWG nicht vereinbar wäre (vgl. BGH NJW 2000, 1417 - ehemalige Preisempfehlung; BGH NJW 1999, 1332 - Vorratslücken; BGH NJW 1999, 2193 - Auslaufmodelle.
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - 20 U 147/03

    Verurteilung zur Unterlassung der Bezeichnung "Miles & Miles" i.R. eines

    Allgemein bekannt ist (vgl. Senat GRUR-RR 2001, 214 - time & more), dass mit "Miles" jedenfalls in dem Gesamtbegriff "Miles & More" die durch das Sammeln von Punkten erworbene Möglichkeit gemeint ist, "Flugmeilen" vergünstigt zu erlangen.

    Bereits in der angesprochenen Entscheidung des Senats (GRUR-RR 2001, 214 - time & more) ist die Marke der Klägerin als bekannt angesehen und darauf hingewiesen worden, dass das System "... & more" vielfach "nachgeahmt" worden sei.

  • OLG Brandenburg, 24.10.2002 - 6 W 32/02

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines beim Prozessgericht nicht zugelassenen

    Auch für eine Partei, die die vorgerichtliche Bearbeitung der Angelegenheit selbst erledigt hat, liegt es nahe, mit der Prozessvertretung einen in ihrer Nähe ansässigen Rechtsanwalt zu beauftragen, weil dies im Regelfall als vernünftig und am kostengünstigsten erscheint (so auch OLG Düsseldorf JurBüro 2002, 34 und 151; anders der 8. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 19.4.2001, OLG-Report 2001, 393, 394).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.08.2001 - 9 U 38/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7908
OLG Karlsruhe, 09.08.2001 - 9 U 38/01 (https://dejure.org/2001,7908)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.08.2001 - 9 U 38/01 (https://dejure.org/2001,7908)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. August 2001 - 9 U 38/01 (https://dejure.org/2001,7908)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz ; Beraubungsschaden; Positive Vertragsverletzung ; Schutzwirkung zugunsten Dritter; Aktivierung einer Zentralverriegelung; Aufklärungspflichten eines Kraftfahrzeughändlers ; Mitverschulden

  • Judicialis

    BGB § 276; ; BGB § 254

  • rechtsportal.de

    BGB § 276 § 254
    Neuwagenkauf - Hinweis auf Aktivierung der Zentralverriegelung - Raubschaden - Ausschluss von Ersatzansprüchen gegen Händler - überwiegendes Mitverschulden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 516
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