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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 03.07.2001 - 8 W 569/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2845
OLG Stuttgart, 03.07.2001 - 8 W 569/2000 (https://dejure.org/2001,2845)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.07.2001 - 8 W 569/2000 (https://dejure.org/2001,2845)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Juli 2001 - 8 W 569/2000 (https://dejure.org/2001,2845)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Lohnpfändung bei Trinkgeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pfändung; Trinkgeld; Kellner; Forderungspfändung; Gastwirt

Verfahrensgang

  • AG Schwäbisch Gmünd - 4 M 1298/99
  • LG Ellwangen/Jagst - 1 T 140/00
  • OLG Stuttgart, 03.07.2001 - 8 W 569/2000

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 294
  • FamRZ 2002, 184
  • Rpfleger 2001, 608
 
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.08.2001 - I-6 W 28/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1100
OLG Düsseldorf, 27.08.2001 - I-6 W 28/01 (https://dejure.org/2001,1100)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.08.2001 - I-6 W 28/01 (https://dejure.org/2001,1100)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. August 2001 - I-6 W 28/01 (https://dejure.org/2001,1100)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    UmwStG § 4 Abs. 6; ; UmwStG... § 27 Abs. 1 a; ; UmwStG § 14 Satz 3; ; UmwStG § 27 Abs. 1 a Satz 2; ; UmwG § 194; ; UmwG § 234; ; UmwG § 207; ; UmwG § 210; ; UmwG § 195 Abs. 1; ; UmwG § 16 Abs. 2; ; UmwG § 16 Abs. 3; ; UmwG §§ 190 ff.; ; UmwG § 202 Abs. 1 Nr. 1; ; UmwG § 198 Abs. 3; ; UmwG § 16 Abs. 3 S. 2 3. Alt.; ; UmwG § 16 Abs. 3 Satz 5; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 577 Abs. 2; ; ZPO § 573 Abs. 1; ; ZPO § 567 Abs. 4 Satz 1; ; ZPO § 568 Abs. 2 Satz 1; ; AktG § 243 Abs. 2 Satz 1; ; AktG § 246 Abs. 1; ; BGB § 138; ; LwAnpG 1990 § 37 Abs. 2; ; LwAnpG 1991 § 34 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Anfechtungsklage gegen einen Umwandlungsbeschluß: Aufhebung der Registersperre wegen besonderen Vollzugsinteresses des Mehrheitsgesellschafters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 1717
  • DNotZ 2002, 308
  • WM 2002, 1010
  • DB 2001, 2390
  • NZG 2002, 191
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.09.1984 - II ZR 256/83

    Wirksamkeit einer Abfindungsklausel nach dem Buchwert

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2001 - 6 W 28/01
    Was die beanstandete Abfindungsklausel anbelangt, kommt hinzu, dass insbesondere solche Klauseln geltungserhaltend auszulegen sind, falls ihre Unwirksamkeit nicht aus § 138 BGB folgt (BGH, NJW 1985, 192, 193).
  • BGH, 25.01.1988 - II ZR 148/87

    Wirksamkeit der Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2001 - 6 W 28/01
    Gegen die Begründetheit spricht, dass die gerügten Bestimmungen nicht zu den gesellschaftsvertraglichen Regelungen zählen, die der Umwandlungsbeschluss bei der Umwandlung einer AG in eine KG nach §§ 194, 234 UmwG zwingend enthalten muss, und viel dafür spricht, dass weder der Gesellschaftsvertrag noch der Umwandlungsbeschluss mit den gerügten Bestimmungen stehen oder fallen sollte (vgl. zu den Wirkungen von Mängeln einzelner gesellschaftsvertraglicher Bestimmungen auf den Umwandlungsbeschluss Lutter/Happ a.a.O. § 233 Rdnr. 55; zu den Auswirkungen einzelner begründet anfechtbarer Bestimmungen eines Gesellschaftsvertrages auf diesen die Teilnichtigkeitsklausel in § 20 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages, Bl. 319 GA, und BGHZ 49, 365; NJW 1988, 1214; 1994, 520, 523, 524; Hüffer a.a.O. § 241 Rdnr. 90 f., § 243 Rdnr. 11; Ulmer in MünchKomm zum BGB, 3. Aufl., § 705 Rdnr. 46).
  • BGH, 15.11.1982 - II ZR 62/82

    Umwandlung einer KG durch Mehrheitsbeschluß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2001 - 6 W 28/01
    Soweit die Antragsgegner im Zusammenhang mit der Rüge gesellschaftsvertraglicher Bestimmungen den vom BGH in der Entscheidung BGHZ 85, 350, 360 f. herangezogenen Grundsatz des geringstmöglichen Eingriffs ansprechen, ist ungeklärt, inwieweit dieser Grundsatz auch im Fall einer Umwandlung nach §§ 190 ff. UmwG Anwendung findet (vgl. einerseits Lutter/ Decher a.a.O. § 195 Rdnr. 21, andererseits Lutter/Happ a.a.O. § 233 Rdnr. 56.), ganz abgesehen von der Frage, ob dieser Grundsatz hier überhaupt verletzt wäre.
  • BGH, 24.02.1997 - II ZB 11/96

    Rechtsform der GmbH & Co. KGaA ist zulässig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2001 - 6 W 28/01
    Die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht der Komplementär-GmbH als ausreichendes Schutzinstrument insbesondere bei der Auswahl der Geschäftsführer hat der BGH anerkannt in seiner Entscheidung vom 24. Februar 1997 über die Zulässigkeit einer GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin einer KGaA (WM 1997, 1098, 1100).
  • BGH, 17.11.1986 - II ZR 96/86

    Abspaltung und Übertragung des Stimmrechts ohne die Aktien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2001 - 6 W 28/01
    Möglich bleibt allerdings eine nachträgliche Ergänzung oder Berichtigung des Tatsachenvortrages, wenn die Unwirksamkeitsgründe in der Monatsfrist in ihrem wesentlichen Kern bereits dargelegt worden sind (vgl. BGH, ZIP 1987, 165 = NJW 1987, 780; Hüffer a.a.O.; jew. zu § 246 Abs. 1 AktG).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 17 W 18/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2001 - 6 W 28/01
    a) Offensichtlich unbegründet ist die Anfechtungsklage insoweit, als die Ablehnung eines Anfechtungsgrundes für das erkennende Gericht "zweifelsfrei" ist, ihm eine abweichende Würdigung im Anfechtungsverfahren auch unter Berücksichtigung des weiteren Instanzenzuges ausgeschlossen erscheint (vgl. OLG Düsseldorf, 17. Senat, ZIP 1999, 793; Kallmeyer/Marsch-Barner, UmwG, 2. Aufl., § 16 Rdnr. 41; ausführlich zum Meinungsstand Lutter/Bork a.a.O. Rdnr. 19 a).
  • BGH, 09.11.1992 - II ZR 230/91

    Befangenheitsablehnung in der Berufungsinstanz - Ausschluß der Aktionäre vom

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2001 - 6 W 28/01
    § 195 Abs. 1 UmwG schließt nicht nur die nachträgliche Erhebung einer Klage aus, sondern - entsprechend der ständigen Rechtsprechung zu § 246 Abs. 1 AktG (vgl. hierzu nur RGZ 91, 316, 323; BGH, ZIP 1992, 1728, 1733 = NJW 1993, 400, 404; weitere Nachweise bei Huffer a.a.O. Rdnr. 41 ff) - auch das Nachschieben von Unwirksamkeitsgründen (OLG Düsseldorf a.a.O. zu der bei der Verschmelzung geltenden gleichlautenden Monatsfrist des § 14 Abs. 1 UmwG; OLG Hamm ZIP 1999, 798, 803; Kallmeyer/Meister/Klöcker a.a.O. § 195 Rdnr. 17; Lutter/Bork a.a.O. § 14 Rdnr. 10).
  • BGH, 02.07.1990 - II ZB 1/90

    Hypothekenbank-Schwestern - Anfechtungsklage gegen Verschmelzungsbeschluss als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2001 - 6 W 28/01
    Wie schon der BGH in seiner die Gesetzgebung zu § 16 Abs. 3 UmwG insoweit wesentlich beeinflussenden Entscheidung vom 2. Juli 1990 (BGHZ 112, 9, 25 = NJW 1990, 2747, 2750) herausgearbeitet hat, sollen divergierende Entscheidungen im Verfahren über die registerrechtliche Eintragung und im Anfechtungsverfahren möglichst vermieden werden.
  • OLG Hamm, 04.03.1999 - 8 W 11/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2001 - 6 W 28/01
    § 195 Abs. 1 UmwG schließt nicht nur die nachträgliche Erhebung einer Klage aus, sondern - entsprechend der ständigen Rechtsprechung zu § 246 Abs. 1 AktG (vgl. hierzu nur RGZ 91, 316, 323; BGH, ZIP 1992, 1728, 1733 = NJW 1993, 400, 404; weitere Nachweise bei Huffer a.a.O. Rdnr. 41 ff) - auch das Nachschieben von Unwirksamkeitsgründen (OLG Düsseldorf a.a.O. zu der bei der Verschmelzung geltenden gleichlautenden Monatsfrist des § 14 Abs. 1 UmwG; OLG Hamm ZIP 1999, 798, 803; Kallmeyer/Meister/Klöcker a.a.O. § 195 Rdnr. 17; Lutter/Bork a.a.O. § 14 Rdnr. 10).
  • RG, 11.01.1918 - II 257/17

    Berechnung der Tantieme des Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2001 - 6 W 28/01
    § 195 Abs. 1 UmwG schließt nicht nur die nachträgliche Erhebung einer Klage aus, sondern - entsprechend der ständigen Rechtsprechung zu § 246 Abs. 1 AktG (vgl. hierzu nur RGZ 91, 316, 323; BGH, ZIP 1992, 1728, 1733 = NJW 1993, 400, 404; weitere Nachweise bei Huffer a.a.O. Rdnr. 41 ff) - auch das Nachschieben von Unwirksamkeitsgründen (OLG Düsseldorf a.a.O. zu der bei der Verschmelzung geltenden gleichlautenden Monatsfrist des § 14 Abs. 1 UmwG; OLG Hamm ZIP 1999, 798, 803; Kallmeyer/Meister/Klöcker a.a.O. § 195 Rdnr. 17; Lutter/Bork a.a.O. § 14 Rdnr. 10).
  • OLG Nürnberg, 20.02.1996 - 12 W 3317/95
  • OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 12 W 185/05

    Freigabeverfahren für die Verschmelzung der Deutschen Telekom AG mit der T-Online

    Diese Folgen ergeben sich unmittelbar aus dem gesetzlich angeordneten Vermögensübergang (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) und fließen dadurch jedem Gesellschafter entsprechend seiner Beteiligung an dem übernehmenden Rechtsträger zu (OLG Düsseldorf, ZIP 2001, 1717, 1720; vgl. auch die ausdrückliche Regelung bei der Mehrheitseingliederung - § 320 b Abs. 2 Satz 1 AktG und dem sog. "Squeeze-out" - § 327 f Abs. 1 Satz 1 AktG).

    Bei der Beurteilung im Rahmen des § 16 Abs. 3 UmwG sei die unternehmerische Grundentscheidung als solche zu respektieren, so dass es nicht darauf ankomme, ob sich die Vorteile der Verschmelzung auf anderem Wege erzielen ließen (OLG Hamm, a. a. O., Seite 8; OLG Düsseldorf, ZIP 2001, 1717, 1719 f.; OLG Düsseldorf, ZIP 1999, 793-798; zitiert nach JURIS, dort RN 57; Lutter/Bork, a.a.O., § 16 RN 21).

  • LG Düsseldorf, 20.10.2005 - 32 O 113/05

    Kein "kaltes Delisting" durch Verschmelzung einer börsennotierten AG auf nicht

    Während teilweise die Offensichtlichkeit bereits dann verneint wird, wenn das Gericht nur durch schwierige rechtliche Überlegungen zu der Überzeugung kommt, dass die Klage unbegründet ist (Lutter-Bork, UmwG, 3. Aufl., § 16 Rn 19a; noch weitergehend Bermel, in: Goutier, UmwG, § 16 RN 40, der die bei einer Verschmelzung anfallenden Rechtsfragen als regelmäßig von so komplexer Natur ansieht, dass sich die offensichtliche Unbegründetheit nicht ohne weiteres offenbare), hält die neuere Rechtsprechung zutreffend nicht für entscheidend, in welchem Umfang das Gericht sich mit "schwierigen Rechtsfragen" zu befassen hat und wie viel Zeit diese Prüfung in Anspruch nimmt, sondern mit welcher Sicherheit ein Misserfolg der Hauptsacheklage im Instanzenzug vorausgesehen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf ZIP 2001, 1717, 1718; OLG Düsseldorf ZIP 1999, 798, 799; OLG Hamm Beschluss vom 28.2.2005 - 8 W 6/05 - KG KGR 2000, 386; OLG Frankfurt WM 1999, 386).

    Eine Zweckmäßigkeitsprüfung des Verschmelzungsbeschlusses, worauf die Antragsgegner zu 4. offenbar hinaus wollen, findet nicht statt (vgl. OLG Düsseldorf, ZIP 2001, 1717, 1720; OLG Hamm, AG 2005, 361, 364).

    Bei der Abwägung der Rechtsverletzungen einerseits und der mit dem Verschmelzungsaufschub verbundenen Nachteile andererseits sind von vornherein diejenigen behaupteten Rechtsverletzungen auszuscheiden, die offensichtlich nicht gegeben sind (OLG Düsseldorf, ZIP 1999, 793; OLG Düsseldorf, WM 2002, 1010, 1013; OLG Hamm, Beschluss vom 28.2.2005 - 8 W 6/05 -).

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 6 AktG 1/17

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Freigabeantrags betreffend die Eintragung

    Deshalb setzt die Annahme offensichtlicher Unbegründetheit voraus, dass die Prüfung ergibt, dass ein anderes Ergebnis nicht oder kaum vertretbar ist (Senat, Beschluss vom 27. August 2001 - 6 W 28/01, juris Rdn. 9; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. März 2002 - 20 W 32/01, juris, Rdn. 36; KG, KGR 2000, 386; OLG München, AG 2006, 296; vgl. auch Marsch-Barner in Kallmeyer, UmwG, § 16 Rdn. 41 mwN).
  • KG, 09.06.2008 - 2 W 101/07

    Unternehmensvertrag mit einer Aktiengesellschaft: Zulässigkeit eines

    Auf Grund der Systematik des Freigabetatbestands (eine Freigabe hat bei offensichtlicher Unbegründetheit bereits ohne Abwägung zu erfolgen) ist allgemein anerkannt, dass offensichtlich unbegründete Rügen in der Abwägungsentscheidung nicht zu berücksichtigen sind (s. OLG Düsseldorf NZG 2002, 191, 193; OLG Stuttgart AG 2003, 456, 458; OLG Hamm AG 2005, 361, 364; Senat, WM 2007, 1374, 1375).

    Bei der Ermittlung der ohne Freigabe drohenden Nachteile ist eine Gesamtschau unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten maßgeblich, in die auch verflochtene Gesellschaften der am Vertragsschluss beteiligten Rechtsträger einzubeziehen sind (vgl. OLG Düsseldorf NZG 2002, 191, 194; OLG Stuttgart AG 2003, 456, 460; OLG Frankfurt AG 2006, 249, 256; s.a. OLG München DB 2006, 1608, 1609).

  • OLG Nürnberg, 23.02.2006 - 13 U 2489/05

    Verpflichtung des Vermieters von Gewerberäumen, die Barkaution getrennt von

    Diese Verpflichtung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Kläger die Kaution verzinslich anzulegen hat und die Zinsen aus der Anlage des Kautionsbetrages der Beklagten zustehen (Wolf/Eckert/Ball, a.a.O., Rn. 700; Bub/Treier, a.a.O., Rn. 761; OLG Düsseldorf ZMR 2 000, 452; OLG Rostock OLGR 2001, 440; anderer Ansicht: Emmerich, a.a.O., § 551 Rn. 13).
  • OLG Jena, 12.10.2006 - 6 W 452/06

    Freigabeverfahren nach AktG

    Die Einschränkung des § 246a Abs. 3 Satz 1 AktG, wonach nur in dringenden Fällen auf eine mündliche Verhandlung verzichtet werden kann, gilt nur für die erste Instanz (BegrRegE zu § 246a AktG, BT-Drucks 15/5092 S. 28; Hüffer AktG 7. Aufl. § 246a Rn 4; Wilsing DB 2005, 35, 38; ebenso zur Parallelvorschrift des § 16 Abs. 3 UmwG: OLG Düsseldorf ZIP 2001, 1717; OLG Frankfurt/M ZIP 2003, 1654; Bork in Lutter, UmwG 3. Aufl. § 16 Rn 28 mwN; zur Parallelvorschrift des § 319 Abs. 6 AktG: OLG Nürnberg DB 1996, 973; Habersack in Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 4. Aufl. 2005 § 319 Rn 37).
  • OLG Düsseldorf, 11.08.2006 - 15 W 110/05

    Bewertungsgrundsätze bei Verschmelzung einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Deshalb setzt die Annahme offensichtlicher Unbegründetheit voraus, dass die Prüfung ergibt, dass ein anderes Ergebnis nicht oder kaum vertretbar ist (OLG Düsseldorf Beschluss vom 27. August 2001 - 6 W 28/01, www.jurisweb.de Rdn. 9 = ZIP 2001, 1717ff; OLG Stuttgart Beschluss vom 22. März 2002 - 20 W 32/01, www.jurisweb.de Rdn. 36; KG KGR 2000, 386; OLG München AG 2006, 296).
  • OLG Brandenburg, 15.08.2023 - 6 AktG 1/23
    Ob bestimmte aus dem Unternehmensvertrag resultierende Vorteile auch auf anderem Wege erreichbar wären, ist deshalb unerheblich, denn die Frage, auf welche Art und Weise die Mehrheitsaktionärin Synergieeffekte erreichen will, stellt eine Strategieentscheidung dar, deren Sinnhaftigkeit im Rahmen der Interessenabwägung nicht zu überprüfen ist (OLG Hamm, a.a.O., OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.08.2001 - 6 W 28/01, juris Rn. 17, 28).

    Die Gesellschaft dient dem Gesellschafter dazu, persönliche Vorteile vor allem in Form von Gewinn zu erzielen, für deren Feststellung auf eine wirtschaftliche Gesamtschau abzustellen und gleichgültig ist, auf welchem Weg dieser Gewinn erzielt wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.08.2001 - 6 W 28/01, juris Rn. 28).

  • OLG Brandenburg, 11.07.2023 - 6 AktG 1/23
    Ob bestimmte aus dem Unternehmensvertrag resultierende Vorteile auch auf anderem Wege erreichbar wären, ist deshalb unerheblich, denn die Frage, auf welche Art und Weise die Mehrheitsaktionärin Synergieeffekte erreichen will, stellt eine Strategieentscheidung dar, deren Sinnhaftigkeit im Rahmen der Interessenabwägung nicht zu überprüfen ist (OLG Hamm, a.a.O., OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.08.2001 - 6 W 28/01, juris Rn. 17, 28).

    Die Gesellschaft dient dem Gesellschafter dazu, persönliche Vorteile vor allem in Form von Gewinn zu erzielen, für deren Feststellung auf eine wirtschaftliche Gesamtschau abzustellen und gleichgültig ist, auf welchem Weg dieser Gewinn erzielt wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.08.2001 - 6 W 28/01, juris Rn. 28).

  • OLG Köln, 06.10.2003 - 18 W 35/03

    Rechtsfolgen der Unterwerfung unter ein Schiedsabkommen durch die russische

    Daher ist mit der Gegenmeinung eine vollständige Durchdringung des Streitstoffes in rechtlicher Hinsicht zu verlangen; erst wenn sich auf dieser Basis eindeutig gegen den Anfechtungsklage ergibt, kann von ihrer offensichtlichen Unbegründetheit ausgegangen werden(OLG Hamburg AG 2003, 441, 444; OLG Frankfurt aM AG 1998, 428, 429; OLG Stuttgart AG 2003, 456; OLG Düsseldorf ZIP 2001, 1717, 1718; Hüffer, aaO § 319 Rn. 18).
  • OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 W 32/01

    Konsequenz der rechtsmissbräuchlichen Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage

  • OLG Hamm, 17.03.2005 - 27 W 3/05

    Zum Freigabeverfahren bei Aufhebung der Registersperre eines angefochtenen

  • LG Hagen, 30.08.2005 - 21 O 54/05

    Handelsrecht Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

  • OLG Stuttgart, 03.12.2008 - 20 W 12/08

    Handelsregistereintragung eines Squeeze-out-Beschlusses: Offensichtliche

  • OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 20 W 32/01

    Spaltung einer Gesellschaft: Beschlussanfechtungsklage als rechtsmissbräuchlich;

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2003 - 6 U 60/02
  • LG Bonn, 09.03.2004 - 11 O 35/03
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2008 - 6 W 24/08

    Zulässigkeit eines aktienrechtlichen Freigabeantrags nach Eintragung eines

  • OLG Köln, 06.10.2003 - 18 W 36/03

    Anforderungen an die Bekanntmachung im Bundesanzeiger

  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 20 W 8/07

    Freigabeverfahren nach Umwandlung einer Kommanditgesellschaft in eine

  • OLG Düsseldorf, 10.09.2008 - 6 W 30/08

    Zum Inhalt des Freigabeverfahrens - Keine normative Ergänzung des § 21 Abs. 1

  • OLG Bremen, 01.12.2008 - 2 W 71/08

    Vertretung der Gesellschaft im Freigabeverfahren; Begriff der offensichtlich

  • LG Köln, 05.12.2008 - 82 O 91/08
  • OLG Brandenburg, 22.08.2006 - 7 W 54/06

    Klage gegen die Wirksamkeit eines Umwandlungsbeschlusses, Durchbrechung der

  • OLG Stuttgart, 13.05.2005 - 20 W 9/05

    Ausschluss eines Minderheitsaktionärs: Mündlichkeitsgrundsatz im

  • OLG Brandenburg, 09.03.2011 - 3 U 77/10

    BGB-Außengesellschaft: Vermieterstellung bei Wechsel im Gesellschafterbestand

  • LG Darmstadt, 04.11.2005 - 12 O 491/05
  • LG Köln, 08.04.2004 - 82 O 23/04
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.03.2001 - 9 U 88/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4094
OLG Stuttgart, 14.03.2001 - 9 U 88/00 (https://dejure.org/2001,4094)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.03.2001 - 9 U 88/00 (https://dejure.org/2001,4094)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. März 2001 - 9 U 88/00 (https://dejure.org/2001,4094)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Unentgeltliche Verfügung; Gemeinschuldner; Fremde Schuld; Schuldübernahme; Abtretung

  • Judicialis

    KO § 37; ; KO § 32 Nr. 1; ; KO § 32; ; KO § 23; ; KO § 60; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Insolvenzrecht - unentgeltliche Verfügung des Gemeinschuldners - Erfüllung oder Übernahme fremder Schuld - Rückgewähranspruch des Gemeinschuldners gegen Bank des Empfängers - Girokonto im Soll

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 110
  • NZI 2002, 112
  • WM 2003, 453
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 22/97

    Sittenwidrigkeit der Sicherung eines Kredits der Muttergesellschaft; Anfechtung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2001 - 9 U 88/00
    Tilgt der Gemeinschuldner durch seine Zahlung jedoch eine fremde Schuld, besteht ein Rückgewähranspruch gegenüber dem Dritten, dessen Forderung schließlich erfüllt wurde, der Beklagten, wenn die Verfügung - wie ausgeführt - unentgeltlich i.S.d. § 32 Nr. 1 KO erfolgt ist und wenn ein etwaiger Ausgleichsanspruch des Gemeinschuldners keinen Wert hat, weil der Schuldner des getilgten Anspruchs, die S GmbH & Co., vermögenslos ist (BGHZ 41, 298; BGHZ 138, 291; BGH WM 1995, 503; BGH WM 1985, 425; BGH WM 1980, 598; BGHZ 72, 39).

    Ist diese Forderung jedoch wertlos gewesen, hat die Beklagte wirtschaftlich nichts verloren (BGHZ 41, 298, 302; BGHZ 138, 291).

  • BGH, 15.04.1964 - VIII ZR 232/62

    Schenkungsanfechtung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2001 - 9 U 88/00
    Tilgt der Gemeinschuldner durch seine Zahlung jedoch eine fremde Schuld, besteht ein Rückgewähranspruch gegenüber dem Dritten, dessen Forderung schließlich erfüllt wurde, der Beklagten, wenn die Verfügung - wie ausgeführt - unentgeltlich i.S.d. § 32 Nr. 1 KO erfolgt ist und wenn ein etwaiger Ausgleichsanspruch des Gemeinschuldners keinen Wert hat, weil der Schuldner des getilgten Anspruchs, die S GmbH & Co., vermögenslos ist (BGHZ 41, 298; BGHZ 138, 291; BGH WM 1995, 503; BGH WM 1985, 425; BGH WM 1980, 598; BGHZ 72, 39).

    Ist diese Forderung jedoch wertlos gewesen, hat die Beklagte wirtschaftlich nichts verloren (BGHZ 41, 298, 302; BGHZ 138, 291).

  • BGH, 21.01.1999 - IX ZR 429/97

    Voraussetzungen einer unentgeltlichen Zuwendung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2001 - 9 U 88/00
    Für die Voraussetzungen des Tatbestandes, insbesondere für die Unentgeltlichkeit der Zuwendung, ist der Kläger als Konkursverwalter darlegungs- und beweispflichtig (Kuhn/Uhlenbruck, a.a.O., § 32, Rn. 23; Jaeger/Henckel, KO, 9. Aufl., § 32, Rn. 52; Kilger/Schmidt, KO, 16. Aufl., § 32, Anm. 10; BGH WM 1999, 394).
  • BGH, 13.11.1990 - XI ZR 217/89

    Umfang der Haftung einer zur Sicherung eines Kontokorrentkredits bestellten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2001 - 9 U 88/00
    Dies führte zum vorzeitigen Abschluß der Rechnungsperiode und zur Verrechnung der sich zu diesem Zeitpunkt gegenüberstehenden Forderungen (vgl. BGH NJW 1991, 1286; BGHZ 74, 253; BGHZ 70, 86; BGHZ 58, 108).
  • BGH, 19.03.1980 - VIII ZR 195/79
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2001 - 9 U 88/00
    Tilgt der Gemeinschuldner durch seine Zahlung jedoch eine fremde Schuld, besteht ein Rückgewähranspruch gegenüber dem Dritten, dessen Forderung schließlich erfüllt wurde, der Beklagten, wenn die Verfügung - wie ausgeführt - unentgeltlich i.S.d. § 32 Nr. 1 KO erfolgt ist und wenn ein etwaiger Ausgleichsanspruch des Gemeinschuldners keinen Wert hat, weil der Schuldner des getilgten Anspruchs, die S GmbH & Co., vermögenslos ist (BGHZ 41, 298; BGHZ 138, 291; BGH WM 1995, 503; BGH WM 1985, 425; BGH WM 1980, 598; BGHZ 72, 39).
  • BGH, 02.02.1972 - VIII ZR 152/70

    Überweisungen auf Girokonto nach Zahlungseinstellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2001 - 9 U 88/00
    Dies führte zum vorzeitigen Abschluß der Rechnungsperiode und zur Verrechnung der sich zu diesem Zeitpunkt gegenüberstehenden Forderungen (vgl. BGH NJW 1991, 1286; BGHZ 74, 253; BGHZ 70, 86; BGHZ 58, 108).
  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 18/94

    Anforderungen an Nachweis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht; Vorabentscheidung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2001 - 9 U 88/00
    Tilgt der Gemeinschuldner durch seine Zahlung jedoch eine fremde Schuld, besteht ein Rückgewähranspruch gegenüber dem Dritten, dessen Forderung schließlich erfüllt wurde, der Beklagten, wenn die Verfügung - wie ausgeführt - unentgeltlich i.S.d. § 32 Nr. 1 KO erfolgt ist und wenn ein etwaiger Ausgleichsanspruch des Gemeinschuldners keinen Wert hat, weil der Schuldner des getilgten Anspruchs, die S GmbH & Co., vermögenslos ist (BGHZ 41, 298; BGHZ 138, 291; BGH WM 1995, 503; BGH WM 1985, 425; BGH WM 1980, 598; BGHZ 72, 39).
  • BGH, 07.12.1977 - VIII ZR 164/76

    Buchgroßhändler Sammelrechnung I - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01>

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2001 - 9 U 88/00
    Dies führte zum vorzeitigen Abschluß der Rechnungsperiode und zur Verrechnung der sich zu diesem Zeitpunkt gegenüberstehenden Forderungen (vgl. BGH NJW 1991, 1286; BGHZ 74, 253; BGHZ 70, 86; BGHZ 58, 108).
  • BGH, 14.06.1978 - VIII ZR 149/77

    Konkursanfechtung bei Erbanteilsverkürzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2001 - 9 U 88/00
    Tilgt der Gemeinschuldner durch seine Zahlung jedoch eine fremde Schuld, besteht ein Rückgewähranspruch gegenüber dem Dritten, dessen Forderung schließlich erfüllt wurde, der Beklagten, wenn die Verfügung - wie ausgeführt - unentgeltlich i.S.d. § 32 Nr. 1 KO erfolgt ist und wenn ein etwaiger Ausgleichsanspruch des Gemeinschuldners keinen Wert hat, weil der Schuldner des getilgten Anspruchs, die S GmbH & Co., vermögenslos ist (BGHZ 41, 298; BGHZ 138, 291; BGH WM 1995, 503; BGH WM 1985, 425; BGH WM 1980, 598; BGHZ 72, 39).
  • BGH, 17.01.1985 - IX ZR 29/84

    Ergänzung des die Anfechtungsklage begründenden Vortrags nach Ablauf der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2001 - 9 U 88/00
    Tilgt der Gemeinschuldner durch seine Zahlung jedoch eine fremde Schuld, besteht ein Rückgewähranspruch gegenüber dem Dritten, dessen Forderung schließlich erfüllt wurde, der Beklagten, wenn die Verfügung - wie ausgeführt - unentgeltlich i.S.d. § 32 Nr. 1 KO erfolgt ist und wenn ein etwaiger Ausgleichsanspruch des Gemeinschuldners keinen Wert hat, weil der Schuldner des getilgten Anspruchs, die S GmbH & Co., vermögenslos ist (BGHZ 41, 298; BGHZ 138, 291; BGH WM 1995, 503; BGH WM 1985, 425; BGH WM 1980, 598; BGHZ 72, 39).
  • BGH, 03.10.1989 - XI ZR 163/88

    Gegenseitige Rechte und Pflichten der Kreditinstitute im beleglosen

  • BGH, 04.05.1979 - I ZR 127/77

    Kontokorrentverhältnis im Konkurs

  • BGH, 03.03.2005 - IX ZR 441/00

    Anfechtbarkeit von Leistungen des späteren Insolvenzschuldners auf eine nicht

    In solchen Fällen ist die Leistung auf eine fremde Schuld als unentgeltliche Verfügung anfechtbar (vgl. BGHZ 41, 298, 302; Urt. v. 5. Februar 2004 aaO S. 933; insoweit ebenso OLG Stuttgart WM 2003, 453, 454; MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 134 Rn. 31; Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 32 Rn. 5a).
  • BGH, 03.04.2014 - IX ZR 236/13

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Tilgung der gegen einen Dritten

    Nach diesen Maßstäben ist die Tilgung einer wertlosen Forderung dann nicht als unentgeltlich zu beurteilen, wenn - wie im Streitfall - für sie werthaltige Sicherungen weiterer Personen bestanden, die der Gläubiger infolge der Drittzahlung verliert (BGH, Urteil vom 15. April 1964 - VIII ZR 232/62, BGHZ 41, 298, 303; OLG Stuttgart, NZI 2002, 112, 114; vgl. MünchKomm-InsO/Kayser, 3. Aufl., § 134 Rn. 31b; Wittig, NZI 2005, 606, 609 f).
  • OLG Dresden, 23.12.2008 - 13 U 1672/07

    Zwangsvollsteckung, Insolvenz, Insolvenzrecht

    Ob dieses Indiz für sich genommen ausreicht, um die Wertlosigkeit der Forderung zu belegen (so wohl BGH ZIP 2006, 957, 958; BGH ZIP 2005, 767, 768; OLG Stuttgart NZI 2002, 112, 114) oder weitere für die Vermögenslosigkeit des Dritten sprechende Umstände hinzutreten müssen (vgl. Wittig, a.a.O., Kirchhof, a.a.O.) lässt der Senat offen, weil solche Umstände jedenfalls in diesem Fall vorliegen.

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegen Zahlungen, die unter Einschaltung eines Leistungsmittlers erbracht werden, als mittelbare Zuwendungen der Anfechtung, wenn diese als unmittelbar vom Schuldner erbrachte Leistungen ohne weiteres anfechtbar wären, so z.B. wenn der Schuldner einen Drittschuldner anweist, die von diesem geschuldete Leistung nicht ihm, sondern einem Gläubiger des Schuldners zu erbringen und dieser erkennen kann, dass es sich dabei um eine Leistung des Schuldners handelt (vgl. BGHZ 174, 228, 239; OLG Stuttgart NZI 2002, 112, 114).

  • OLG Frankfurt, 02.03.2011 - 23 U 170/09

    Zur Frage, ob die Besicherung einer fremden Schuld unentgeltlich erfolgt

    Dieser Begriff ist nicht mit dem der Schenkung identisch (OLG Stuttgart WM 2003, 453ff. zur KO).
  • OLG Jena, 12.12.2007 - 5 W 455/07
    Die vom Beklagten aufgenommene Widerklage ist zwar gegenüber der ursprünglichen Klage selbständig und kann - wie hier infolge der Nichtaufnahme des Verfahrens durch die Klägerin - eine getrennte Entwicklung nehmen (siehe Senatsentscheidung vom 09.10.2001, Az. 5 VV 278/01, NZI 2002, 112 [OLG Stuttgart 14.03.2001 - 9 U 88/00] ).
  • LG Koblenz, 08.06.2007 - 1 O 144/06

    Vorliegen der Voraussetzungen einer Insolvenzanfechtung nach § 134 Abs. 1

    Der Leistungsempfänger, der lediglich eine nicht werthaltige Forderung gegen seinen Schuldner verliert, ist gegenüber den Insolvenzgläubigern des Schuldners nicht schutzwürdig, denn er hätte ohne dessen Leistung, auf die er keinen Anspruch hatte, seine Forderung nicht durchsetzen können (vgl. BGH BB 2006, 1596, 1597 [BGH 30.03.2006 - IX ZR 84/05] ; NJW 2005, 1867, 1868 [BGH 03.03.2005 - IX ZR 441/00] ; OLG Stuttgart, ZInsO 2002, 38, 40 ).
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