Rechtsprechung
OLG Schleswig, 28.08.2001 - 8 UF 195/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhergruppierung ; Düsseldorfer Tabelle; Unterhaltspflicht; Bedarfskontrollebetrag
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1601 ff. § 1615 a
Höhergruppierung in Düsseldorfer Tabelle um drei Stufen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rendsburg, 01.09.2000 - 3 (21) C 130/98
- OLG Schleswig, 28.08.2001 - 8 UF 195/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.10.1984 - IVb ZR 43/83
Berücksichtigung einer Nachzahlung aufgrund rückwirkender Bewilligung einer Rente
Auszug aus OLG Schleswig, 28.08.2001 - 8 UF 195/00
Auch bei Unterhaltsrückständen sind Verzugszinsen zu leisten (vgl. BGH FamRZ 1985, 155/158). - BGH, 02.03.1994 - XII ZR 215/92
Unterhaltsanspruch des noch in der Ausbildung befindlichen, volljährigen Kindes
Auszug aus OLG Schleswig, 28.08.2001 - 8 UF 195/00
Dass bei einer Unterhaltspflicht nur einem Kind gegenüber eine Höhergruppierung um zwei Gruppen angemessen sein kann, entspricht der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGH FamRZ 1994, 696).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 09.03.2001 - 10 U 1516/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Regressklage; Arbeitsunfähigkeit; Arbeitsfähigkeitsprognose; Unfallversicherung
- Judicialis
VVG § 12 Abs. 3; ; AUB 88 § 2 Nr. IV; ; AUB 88 § 7 Nr. I 1; ; AUB 88 § 2 Nr. IV; ; AUB 88 § 2 Nr. 4; ; ZPO § 286; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 711 Satz 1
- rechtsportal.de
Nachweis der Invalidität aufgrund psychischer Reaktionen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 01.09.1999 - 5 O 87/95
- OLG Koblenz, 09.03.2001 - 10 U 1516/99
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.09.1995 - IV ZR 283/94
Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Geltendmachung des …
Auszug aus OLG Koblenz, 09.03.2001 - 10 U 1516/99
Aus der Sicht des Senats ist erwiesen, dass der Unfall vom 3. Dezember 1992 nicht auf Grund physischer Ursachenvermittlung zu einer Invalidität des Klägers geführt hat, sondern -- allenfalls und bezüglich des Arms -- auf Grund "psychischer Reaktionen" im Sinn von § 2 Nr. IV AUB 88. Unabhängig von der Fragestellung der erstinstanzlichen Beweisbeschlüsse ist das Beweisergebnis aus der Sicht des Senats insgesamt eindeutig dahin zu würdigen, dass auch bei Annahme einer vollen Beweisbelastung der Beklagtenseite für einen in § 2 Nr. IV AUB 88 gesehenen Ausschluss (vgl. BGH VersR 1995 S. 1433, Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., Rnrn. 40 zu § 2 AUB 88, 5 zu § 10 AUB 61) dieser Beweis geführt ist, im Übrigen der in jedem Fall dem Kläger obliegende Beweis eines unfallbedingten Dauerschadens an der Hüfte gescheitert ist und dieserhalb auch keine Beweislastumkehr gerechtfertigt ist.
- OLG Koblenz, 06.09.2004 - 10 U 1155/03
Unfallversicherung, Invaliditätsentschädigung
Diese Fehlverarbeitung muss ihrerseits Krankheitswert haben und nicht adäquat kausal auf einem organischen Schaden beruhen (Prölss/Martin-Knappmann, aao unter Hinweis auf OLG Koblenz VersR 2001, 1150 = NVersZ 2002, 15 auch zu somatoformen Schmerzstörungen; ferner OLG Koblenz, OLGR 2001, 467 zur Frage der Beweisführung). - OLG Rostock, 24.08.2004 - 6 U 138/03
Zum Anspruch auf Invaliditätsleistungen aus Unfallversicherung bei …
Der Beweis, dass die Invalidität allein infolge psychischer Reaktion eingetreten ist, kann demnach dergestalt geführt werden, dass der Nachweis des Fehlens jeglicher vernünftigerweise in Betracht zu ziehender psychischer Verknüpfungen mit zeitlich nach dem Unfall aufgetretenen und damit mutmaßlich durch diesen verursachten Beeinträchtigungen als Nachweis ausschließlich psychischer Ursächlichkeit ausreicht (OLG Koblenz, Urteil vom 09.03.2001, 10 U 1516/99). - OLG Saarbrücken, 16.04.2003 - 5 U 49/01
Unfallversicherung: Ausschluss der Leistungspflicht bei psychischer …
Gleichwohl führt diese Einschränkung nicht zu einer intransparenten Klauselgestaltung, da sich dieses Klauselverständnis mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Wortlaut der Klausel und der Systematik der AUB 94 ergibt (…im Ergebnis Grimm, a.a.O. § 2 Rdn. 108; vgl. auch OLG Koblenz VersR 2001, 1550; OLGR 2001, 467; a.A. wohl OLG Köln VersR 2000, 1489). - OLG Saarbrücken, 22.01.2003 - 5 U 358/02
Zulässiger Ausschluss krankhafter Störungen infolge psychischer Reaktionen in der …
Gleichwohl führt diese Einschränkung nicht zu einer intransparenten Klauselgestaltung, da sich dieses Klauselverständnis mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Wortlaut der Klausel und der Systematik der AUB 95 ergibt (…im Ergebnis Grimm, aaO. § 2 Rdn. 108; vgl. auch OLG Koblenz VersR 2001, 1550; OLGR 2001, 467; a.A. wohl OLG Köln VersR 2000, 1489).
Rechtsprechung
OLG Bremen, 17.08.2001 - 5 WF 52/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 1573 Abs. 2, 5 § 1576 § 1581 § 1582
Zeitliche Begrenzung des Betreuungsunterhalts; Berechnung des Unterhalts nach Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bremerhaven - 152 F 16/01
- OLG Bremen, 17.08.2001 - 5 WF 52/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 09.02.1996 - 6 UF 38/95
Feststellung des eheangemessenen Bedarfs bei überdurchschnittlich hohem …
Auszug aus OLG Bremen, 17.08.2001 - 5 WF 52/01
Eine Übergangszeit von ca. 51/2 Jahren dürfte ausreichen, um es der Antragstellerin zu ermöglichen, sich auf geänderte wirtschaftliche Verhältnisse einzustellen (vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 1996, 1418 f.). - BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99
Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts
Auszug aus OLG Bremen, 17.08.2001 - 5 WF 52/01
Dabei ist nach der Entscheidung des BGH vom 13.06.2001 (FamRZ 2001, 986 ff.) davon auszugehen, dass die ehelichen Lebensverhältnisse nicht nur durch die in der Zeit des Zusammenlebens vorhandenen Barmittel, sondern auch durch die erbrachte Familienarbeit (Haushaltstätigkeit etc.) des Nicht-Erwerbstätigen geprägt waren. - BGH, 11.05.1983 - IVb ZR 382/81
Unterhaltsanspruch wegen Unzumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit im Hinblick auf …
Auszug aus OLG Bremen, 17.08.2001 - 5 WF 52/01
Dazu ist zu fordern, dass weitere, besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Versagung des Unterhalts unter Berücksichtigung der beiderseitigen Belange grob unbillig wäre (BGH, FamRZ 1983, 800, 801 f.).
- OLG Koblenz, 27.05.2004 - 10 U 1378/03
Unfallversicherung: Ausschluss für somatoforme Schmerzstörung nach einem …
Diese Fehlverarbeitung muss ihrerseits Krankheitswert haben und nicht adäquat kausal auf einem organischen Schaden beruhen (in Anknüpfung an BGH VersR 1972, 582; VersR 2003, 634 = NJW-RR 2003, 881; OLG Koblenz VersR 2001, 1150 = NVersZ 2002, 15 auch zu somatoformen Schmerzstörungen; ferner OLG Koblenz, OLGR 2001, 467 zur Frage der Beweisführung; OLG Düsseldorf VersR 1964, 130, 131; 1998, 886; Thüringer Oberlandesgericht, VersR 2002, 1019 = NVersZ 2002, 402; Knappmann, VersR 2002, 1230 f; Rixecker ZfS 2003, 304; Schwintowski NVersZ 2002, 395; Wussow, VersR 2000, 1183).Diese Fehlverarbeitung muss ihrerseits Krankheitswert haben und nicht adäquat kausal auf einem organischen Schaden beruhen (…Prölss/Martin-Knappmann, aaO unter Hinweis auf OLG Koblenz VersR 2001, 1150 = NVersZ 2002, 15 auch zu somatoformen Schmerzstörungen; ferner OLG Koblenz, OLGR 2001, 467 zur Frage der Beweisführung).