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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.09.2000 - 2 W 136/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11051
OLG Schleswig, 25.09.2000 - 2 W 136/00 (https://dejure.org/2000,11051)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.09.2000 - 2 W 136/00 (https://dejure.org/2000,11051)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. September 2000 - 2 W 136/00 (https://dejure.org/2000,11051)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berufserfahrung ist keine Ausbildung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Keine Gleichstellung von Berufserfahrung mit abgeschlossener Ausbildung des Berufsbetreuers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BVormVG § 1 Abs. 1
    Vergütung des Betreuers - Fortbildung und Berufserfahrung - abgeschlossene Ausbildung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 304
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Rostock, 21.02.2008 - 6 W 12/08

    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei einem Berufsbetreuer mit

    Dieses folgt bereits aus der Dauer der dort absolvierten Ausbildung von einem Jahr (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2001, 304).
  • OLG Saarbrücken, 25.02.2003 - 5 W 289/02

    Erhöhung der Betreuervergütung bei besonderen Kenntnissen aus kaufmännischer

    Daran fehlt es, wenn die Kenntnisse lediglich durch Berufserfahrung oder durch Fortbildungsmaßnahmen erworben wurden (SchlHOLG OLG-Report 2001, 8, 9 = FamRZ 2001, 304; MünchKomm(BGB)/Wagenitz, aaO, § 1836a Rdn. 24; Dodegge, NJW 2000, 2713 mit weiterem Nachweis).
  • OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 122/01

    Verwirkung des Beschwerderechts in Betreuervergütungssachen durch die Staatskasse

    Ergänzend ist lediglich noch darauf hinzuweisen, dass der Senat bereits in seinem Beschluss vom 25. September 2000 (2 W 136/00, FamRZ 2000, 304) ausgeführt hat, dass die durch Praxis und/oder Fortbildung erworbenen Kenntnisse eines Betreuers nicht mit denen gleichzustellen sind, die auf einer abgeschlossenen Lehre oder einer sonstigen vergleichbaren abgeschlossenen Ausbildung beruhen.
  • OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 124/01

    Verwirkung des Beschwerderechts der Staatskasse in Betreuervergütungssachen

    Ergänzend ist lediglich noch darauf hinzuweisen, dass der Senat bereits in seinem Beschluss vom 25. September 2000 (2 W 136/00, FamRZ 2000, 304) ausgeführt hat, dass die durch Praxis und/oder Fortbildung erworbenen Kenntnisse eines Betreuers nicht mit denen gleichzustellen sind, die auf einer abgeschlossenen Lehre oder einer sonstigen vergleichbaren abgeschlossenen Ausbildung beruhen.
  • OLG Saarbrücken, 08.03.2002 - 5 W 15/02

    Besondere Kenntnisse des Betreuers

    Daran fehlt es, wenn die Kenntnisse lediglich durch Berufserfahrung oder durch Fortbildungsmaßnahmen erworben wurden (SchlHOLG OLG-Report 2001, 8, 9 = FamRZ 2001, 304; MünchKomm(BGB)/Wagenitz, § 1836a Rdn. 24; Dodegge, NJW 2000, 2713 mit weiterem Nachweis).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.05.2000 - 9 U 142/99   

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https://dejure.org/2000,7571
OLG Köln, 09.05.2000 - 9 U 142/99 (https://dejure.org/2000,7571)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.05.2000 - 9 U 142/99 (https://dejure.org/2000,7571)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Mai 2000 - 9 U 142/99 (https://dejure.org/2000,7571)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    VVG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 141; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    VHB 84 § 3 Nr. 2; VVG §§ 1 Abs. 1 S. 1, § 49
    Vom Versicherungsnehmer beim Einbruchdiebstahl zu beweisender Minimalsachverhalt, Versicherung, Einbruchdiebstahlversicherung, Äußeres Bild, Beweislast, "Minimalsachverhalt"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2000 - 9 U 142/99
    Daran fehlt es und eine Anhörung des Versicherungsnehmers nach § 141 ZPO scheidet aus, wenn Tatsachen feststehen, die ernsthafte Zweifel an der persönlichen Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers und an der Richtigkeit seiner Sachverhaltsschilderung aufkommen lassen (BGH r + s 1996, 125; OLG Köln r + s 1998, 11; 1998, 56).
  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94

    Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2000 - 9 U 142/99
    Anders als beim Kfz-Diebstahl gehört hier auch zum äußeren Bild, dass Einbruchspuren vorhanden sind, wenn nicht ein Nachschlüsseldiebstahl in Betracht kommt (BGH r + s 1995, 345 ff.).
  • OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 1/97
    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2000 - 9 U 142/99
    Daran fehlt es und eine Anhörung des Versicherungsnehmers nach § 141 ZPO scheidet aus, wenn Tatsachen feststehen, die ernsthafte Zweifel an der persönlichen Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers und an der Richtigkeit seiner Sachverhaltsschilderung aufkommen lassen (BGH r + s 1996, 125; OLG Köln r + s 1998, 11; 1998, 56).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2000 - 9 U 142/99
    Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen (BGH VersR 1984, 29).
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2000 - 9 U 142/99
    Kann der Versicherungsnehmer - wie vorliegend - den Nachweis des äußeren Bildes einer versicherten Entwendung nicht durch Zeugen erbringen, kann der Nachweis auch mit den eigenen Angaben des Versicherungsnehmers gem. § 141 ZPO erbracht werden, wenn ihm denn geglaubt werden kann (BGH r + s 1991, 221).
  • OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03

    Bestellung eines Rechtsanwalts als Vorsorgebetreuer

    Er wird dann auch zu entscheiden haben, ob unter Berücksichtigung der Gesamtinteressen des Betroffenen die von seiner Ehefrau geduldete oder teilweise veranlasste Berichterstattung diesen zu einem Eingreifen veranlasst hätte und insoweit möglichst vorurteilsfrei (hierzu OLG Köln OLGR 2001, 8) in seine Überlegungen einbeziehen können, dass sich der Betroffenen und seine Ehefrau nicht fremd als Gegner gegenüberstehen, sondern durch ein langes gemeinsames Leben miteinander verbunden sind.
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Rechtsprechung
   OLG München, 14.09.2000 - 26 UF 1275/00   

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https://dejure.org/2000,17361
OLG München, 14.09.2000 - 26 UF 1275/00 (https://dejure.org/2000,17361)
OLG München, Entscheidung vom 14.09.2000 - 26 UF 1275/00 (https://dejure.org/2000,17361)
OLG München, Entscheidung vom 14. September 2000 - 26 UF 1275/00 (https://dejure.org/2000,17361)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsausgleich einer Wirtwe durch Leistungen aus der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes; Rechtswidrigkeit der Tabellen 1, 2 und 7 der Barwertverordnung (BarwertVO); Vergleichbarkeit der Leistung der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VVaG mit der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 491
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.09.2001 - XII ZB 121/99

    Bewertung nicht voll dynamischer Anrechte im Versorgungsausgleich; Bewertung

    Die Berechtigung dieser Besorgnis wird anschaulich belegt, wenn man die auf dem Rechenweg des Oberlandesgerichts - unter Berufung auf den zitierten Literaturbeitrag - ermittelbaren Barwertfaktoren mit denjenigen Barwertfaktoren vergleicht, welche die Verfasser dieses Literaturbeitrags in von ihnen inzwischen veröffentlichten "Ersatztabellen zur Barwertverordnung" (Glockner/Gutdeutsch FamRZ 2000 aaO S. 271) empfehlen und die das Oberlandesgericht in späteren, dem Senat vorliegenden Beschlüssen auch selbst - unter Berufung auf die hier vorliegende Entscheidung, aber ohne Erläuterung der sich ergebenden Abweichungen - anwendet (vgl. etwa OLG München Beschluß vom 14. September 2000 - 26 UF 1275/00 - FamRZ 2001, 491).
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