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   OLG Köln, 27.04.2001 - 11 U 63/00   

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https://dejure.org/2001,2852
OLG Köln, 27.04.2001 - 11 U 63/00 (https://dejure.org/2001,2852)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.04.2001 - 11 U 63/00 (https://dejure.org/2001,2852)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. April 2001 - 11 U 63/00 (https://dejure.org/2001,2852)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    VOB/B § 13 Nr. 7 Abs. 1; ; VOB/B § ... 13 Nr. 1; ; VOB/B § 13 Nr. 7; ; BGB § 282; ; BGB § 166; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 633 Abs. 1; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 254 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 278; ; BGB § 635

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254; VOB/B § 13 Nr. 7
    Hinweispflichten des Bauunternehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängelhaftung (Schürmann-Bau)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 15
  • NJW-RR 2004, 1368 (Ls.)
  • BauR 2001, 1627 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (53)

  • BGH, 18.01.2001 - VII ZR 457/98

    Prüfungspflicht des Unternehmers

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2001 - 11 U 63/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BauR 2001, 622 und BauR 1994, 760, 761 = ZfBR 1995, 15) hat ein Bauleiter nur so weit Vertretungsmacht, wie ihn der Auftraggeber dazu bevollmächtigt hat.

    Es entspricht nämlich ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (zuletzt Urteil vom 18.01.2001 - VII ZR 457/98 = BauR 2001, 622 = NZBau 2001, 200 = NJW-RR 2001, 520 unter Hinweis auf das Urteil vom 30.06.1977 - VII ZR 325/74 = BauR 1977, 420, 421), dass der Unternehmer auf die Folgen des Wegfalls der ursprünglich vereinbarten Bauleistungen hinweisen muss, wenn hierzu ein hinreichender Anlass besteht und z.B. erkennbar ist, dass der Bauleiter des Auftraggebers die aus dem Fehlen der Bauleistung erwachsenden Gefahren nicht erkannt und/oder nicht bedacht hat.

    Die Beklagten hätten sich daher an die Klägerin selbst wenden müssen; einer solchen Prüfungs- und Unterrichtungspflicht der Beklagten gegenüber der Klägerin (BBD) steht nicht entgegen, dass diese sich zur Durchführung des Bauvorhabens der ABE bzw. eines Projektsteuerers bediente (vgl. BGH, BauR 2001, 622, 623).

  • BGH, 12.07.1973 - VII ZR 177/72

    Haftung des Auftragnehmers auf Ersatz entfernter Mangelfolgeschäden

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2001 - 11 U 63/00
    Zutreffend geht die Klägerin dem gegenüber davon aus, dass deliktische Schadensersatzansprüche durch die vertraglichen Gewährleistungsregeln nicht ausgeschlossen sind (vgl. BGHZ 55, 392, 395; 61, 203, 204; Nicklisch/Weick, a.a.O., Vor § 13, Rdn. 34 ff.; Kohler in Beck'scher VOB-Kommentar, § 13 Nr. 7, Rdn. 40 ff.); insbesondere lässt die VOB/B Ansprüche aus unerlaubter Handlung unberührt, die auf den Ersatz entfernterer Mangelfolgeschäden an den Sachen des Auftraggebers gerichtet sind (BGHZ 61, 203 ff.).

    Ein genereller Vorrang der VOB, wie sie das Landgericht für den Fall annimmt, dass die Voraussetzungen des § 13 Nr. 7 Abs. 2 VOB/B nicht vorliegen, ist indes abzulehnen (BGHZ 61, 203 ff.; Nicklisch/Weick, a.a.O., Rdn. 37 ff.).

  • BGH, 29.11.1971 - VII ZR 101/70

    Pflichten des Bauherrn gegenüber dem Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2001 - 11 U 63/00
    Ein Bauherr muss das Verhalten des mit der Bauüberwachung betrauten Architekten anrechnen lassen, wenn dieser auftragsgemäß in einem Bereich tätig wird, der nicht (nur) der Bauüberwachung, sondern vor allem auch dem Planungs- und/oder Bauausführungsbereich zuzuordnen ist (vgl. auch BGH, NJW 1972, 447, 448).

    Der Auftraggeber schuldet dem Auftragnehmer darüber hinaus im Rahmen der Koordinationspflicht, dass brauchbare und zuverlässige Pläne zur Verfügung gestellt sowie die Entscheidungen getroffen werden, die für einen reibungslosen Bauablauf unentbehrlich sind (BGH, NJW 1972, 447, 448).

  • BGH, 20.10.2005 - VII ZR 190/02

    Kündigung wegen Unterbrechung der Bauausführung

    Ein Planungsfehler, zu dessen Begründung sich das Berufungsgericht auf die Feststellungen in seinem Urteil vom 27. April 2001 - 11 U 63/00 bezogen hat, kann, wie der Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren gegen jene Entscheidung ausgeführt hat, nur darin bestehen, dass versäumt worden ist, das beim Hochwasserschutz verfolgte Konzept und die darin für eine bestimmte Konsole vorgesehene Funktion planerisch hinreichend zu verdeutlichen (BGH, Beschluss vom 5. Juni 2003 - VII ZR 186/01, BauR 2003, 1382 = NZBau 2003, 433 = ZfBR 2003, 681), und zwar gegenüber den gerade im Bereich des Hochwasserschutz tätigen und für ihn verantwortlichen Unternehmen.
  • OLG Saarbrücken, 24.06.2003 - 7 U 930/01

    Begriff und Vorliegen einer Vertragsübernahme und einer Abnahme - Umfang der

    Sind Details der Bauausführung besonders gefahrenträchtig, müssen diese unter Umständen von dem Architekten im Einzelnen geplant und dem ausführenden Unternehmer in einer jedes Risiko ausschließenden Weise verdeutlicht werden (vgl. BGH BauR 2000, 1330 ; aaO, 1217 ; OLG Köln NJW-RR 2002, 15 ; OLG Düsseldorf BauR 2002, 652).
  • OLG Celle, 11.03.2020 - 14 U 32/16

    Grund und Höhe der Haftung für das Auftreten und die Sanierung von

    Die grundsätzliche gesamtschuldnerische Haftung wird für den Fall, dass ein Schaden haftungsrechtlich auf mehreren Ursachen beruht, die von verschiedenen Personen gesetzt worden sind, also den Fall der kumulativen Gesamtkausalität, bejaht [OLG Köln, Urteil vom 27. April 2001 - 11 U 63/00 -, Rn. 390, zitiert nach juris].
  • OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01

    Umfang der Nachbesserungspflicht nach § 633 BGB a.F. bei Schäden an anderen

    Insoweit muss nicht nur die - vertragliche - Verpflichtung der Klägerin zur Erbringung einer Doppelringdrainage durch weitere Zeugenvernehmung (Zeugen A. und H. - und ggf. die Frage der entsprechenden Zusatzkosten - noch geklärt werden, sondern - durch sachverständige Erläuterung - auch die weitere Frage, mit welchem - als Vorteil auszugleichenden (vgl. OLG Köln NJW-RR 2002, 15) - Betrag die vom Sachverständigen eingeräumte "bessere Lösung" (vgl. Seite 34 des 2. Ergänzungsgutachtens; Bl. 1431), insbesondere bei der Außenwandabdichtung und der Abschlusskonstruktion (Alu-Profil und -Blech statt Verputz mit Abschlussleiste), zu veranschlagen ist.
  • OLG Köln, 17.04.2002 - 11 U 49/01

    Schürmann-Bau

    Einzelheiten dieses Sachverhalts ergeben sich aus dem Tatbestand des bei den Akten befindlichen Senatsurteil vom 23.08.2000 (11 U 226/99 - Leitsatz in BauR 2001, 459 f.; hier Bl. 1120 ff. d.A.), ferner aus dem den Parteien bekannten Senatsurteil vom 27.04.2001 (11 U 63/00, teilweise veröffentlicht in OLGR 2001, 268 ff. und NJW-RR 2002, 15 ff.); darauf wird Bezug genommen.

    Der Senat hat durch Urteil vom 27.04.2001 - 11 U 63/00 - in dem Rechtsstreit zwischen der B.D. u.a. gegen die Beklagte zu 1) als Gesellschafterin der A.n A, B und F entschieden, dass die Bundesrepublik wegen eines Planungsverschuldens der eingeschalteten Architekten an der Entstehung der Hochwasserschäden vom Dezember 1993 ein Mitverschulden trifft.

  • OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 226/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Die Beklagte wiederum hat in dem - inzwischen bei dem Senat anhängigen - Verfahren 1 0 376/97 LG Bonn = 11 U 63/00 OLG Köln u.a. die Nebenintervenientin auf Ersatz der durch das Hochwasser verursachten Schäden an dem Schürmannbau in Anspruch genommen.

    In jenem Verfahren ist bisher nur die Berufungsschrift (11 U 63/00) eingegangen; die Berufungsbegründungsfrist ist noch nicht abgelaufen.

  • OLG Brandenburg, 11.05.2005 - 4 U 172/04

    Bauherr muss sich Fehlverhalten zurechnen lassen

    Der Auftraggeber, der von dem Unternehmer einen Kostenvorschuß für die Mängelbeseitigung verlangt, muß sich nach dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 254 BGB, der nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch auf die werkvertragliche Nachbesserung anzuwenden ist, ein Fehlverhalten seines Architekten bei der Planung oder Koordinierung zurechnen lassen (BGHZ 90, 344; OLG Köln NJW-RR 2002, 15; OLG Hamburg IBR 2001, 255; Werner/Pastor Der Bauprozess 11. Aufl. 2005 Rdnr. 1594).
  • OLG Köln, 19.12.2001 - 11 U 166/00

    Rückabwicklung eines Vertrages betreffend den Erwerb eines gewerblichen Objekts

    Dadurch notwendig auftretende Anpassungen der beiderseitigen Leistungspflichten durften nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) und im Hinblick auf die werkvertragliche Komponente wegen der hier bestehenden Kooperationspflicht (vgl. dazu BGHZ 133, 44, 47 und 143, 89, 93; Senatsurteil vom 27.04.2001 - 11 U 63/00 - OLGR 2001, 268 ff.) nicht ohne hinreichenden Grund zum Anlass für eine Abstandnahme vom Vertrag genommen werden (vgl. auch BGH, BGH-Report 2001, 450 f. und dazu Lauer in IBR 2001, 513).
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Rechtsprechung
   OLG München, 11.01.2001 - 6 U 5719/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2147
OLG München, 11.01.2001 - 6 U 5719/99 (https://dejure.org/2001,2147)
OLG München, Entscheidung vom 11.01.2001 - 6 U 5719/99 (https://dejure.org/2001,2147)
OLG München, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 6 U 5719/99 (https://dejure.org/2001,2147)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    MarkenG §§ 14 Abs. 2 Ziffer 2, Abs. 3 Ziffer 2, Abs. 5, Abs. 6
    Keine Titelschutzanzeige im Internet

  • Wolters Kluwer

    Markenschutz; Titelschutz; Werktitel; Internet-Zeitung; Computerprogramm

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    MarkenG § 5 Abs. 3; ; MarkenG § 6 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 5 Abs. 3 § 6 Abs. 3
    Werktitelschutz für Internet-Zeitschrift - Entstehung mit Erstellung des fertigen Produkts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Werktitelschutz für Internetzeitschrift - Kuecheonline.de

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2001, 522
  • MMR 2001, 381
  • K&R 2001, 422
  • afp 2001, 132
  • afp 2001, 142
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 152/96

    SZENE; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG München, 11.01.2001 - 6 U 5719/99
    Es wird dazu verwiesen, auf F § 15 RN 161, BGH GRUR 99, 235, 237 "Wheels Magazine" und BGH in NJW-RR 99, 1643 und 1644 ("SZENE").
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 6/96

    "Wheels Magazine"; Titelschutz einer Zeitschrift

    Auszug aus OLG München, 11.01.2001 - 6 U 5719/99
    Es wird dazu verwiesen, auf F § 15 RN 161, BGH GRUR 99, 235, 237 "Wheels Magazine" und BGH in NJW-RR 99, 1643 und 1644 ("SZENE").
  • BGH, 29.10.1992 - I ZR 264/90

    Namens- und firmenrechtsfähigkeit der Vor-GmbH - Verwechslungsgefahr bei

    Auszug aus OLG München, 11.01.2001 - 6 U 5719/99
    Diese Meinung berücksichtigt nicht, daß der BGH das ablehnt, jedoch z. B. das Handeln im Rechtsverkehr einer lediglich noch nicht eingetragenen GmbH genügen läßt, was aber wiederum seiner Rechtsprechung zur Software entspricht (GRUR 1993, 404 "Columbus").
  • BGH, 24.04.1997 - I ZR 233/94

    Titelschutz an einem Computerprogramm

    Auszug aus OLG München, 11.01.2001 - 6 U 5719/99
    Der BGH hat, allerdings für Software, eine Vorverlagerung des Werktitelschutzes auf "eine der Auslieferung des fertigen Produkts unmittelbar vorausgehende werbende Ankündigung" für zulässig gehalten, jedoch eine "Pilotversion" nicht ausreichen lassen (BGH WRP 1997, 1181 "FTOS" und WRP 1997, 1184 "Power Point").
  • BGH, 24.04.1997 - I ZR 44/95

    Titelschutz für ein Computerprogramm

    Auszug aus OLG München, 11.01.2001 - 6 U 5719/99
    Der BGH hat, allerdings für Software, eine Vorverlagerung des Werktitelschutzes auf "eine der Auslieferung des fertigen Produkts unmittelbar vorausgehende werbende Ankündigung" für zulässig gehalten, jedoch eine "Pilotversion" nicht ausreichen lassen (BGH WRP 1997, 1181 "FTOS" und WRP 1997, 1184 "Power Point").
  • BGH, 15.01.1998 - I ZR 282/95

    "WINCAD"; Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Aufhebung der

    Auszug aus OLG München, 11.01.2001 - 6 U 5719/99
    In der Entscheidung "WINCAD" (allerdings zu Computerprogrammen) hat der BGH ausgeführt (GRUR 1998, 1010 ff), daß an eine öffentliche Ankündigung eines Titels - sofern man sie grundsätzlich zuläßt - jedenfalls strenge Anforderungen zu stellen seien, die es ermöglichen, daß die interessierten Mitbewerber von einer derartigen Ankündigung auf einfachem Wege Kenntnis erlangen können.
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Dies gilt auch für Internetseiten (vgl. OLG München GRUR 2001, 522, 524 ; Bettinger in Bettinger, Handbuch des Domainrechts Rdn. DE 755).

    Für eine öffentliche Titelankündigung an interessierte Mitbewerber reicht jedoch die bloße Angabe auf einer eigenen Internetseite der Werktitelschutz beanspruchenden Partei nicht aus (vgl. OLG München GRUR 2001, 522, 524 ; Schalk in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht, § 5 MarkenG Rdn. 53; Baronikians, Der Schutz des Werktitels Rdn. 172; a.A. Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 5 Rdn. 86).

  • BGH, 18.06.2009 - I ZR 47/07

    EIFEL-ZEITUNG

    aa) Grundsätzlich kann durch die Benutzung eines Domainnamens eine geschäftliche Bezeichnung erworben werden, wenn der Verkehr in der als Domainnamen gewählten Bezeichnung bei einem Unternehmenskennzeichen einen Herkunftshinweis und bei einem Werktitel ein Zeichen zur Unterscheidung eines Werks von einem anderen und nicht nur eine Adressbezeichnung sieht (zum Unternehmenskennzeichen BGH, Urt. v. 22.7.2004 - I ZR 135/01, GRUR 2005, 262, 263 = WRP 2005, 338 - soco.de; Urt. v. 24.2.2005 - I ZR 161/02, GRUR 2005, 871, 873 = WRP 2005, 1164 - Seicom; zum Werktitel OLG München GRUR 2001, 522, 524; Baronikians, Der Schutz des Werktitels, Rdn. 20; Bettinger in Bettinger, Handbuch des Domainrechts, DE 754 f.; Brockmann in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht, Teil 2, Kap. 2 Rdn. 457; Hacker in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 5 Rdn. 84).
  • OLG Hamburg, 01.03.2018 - 3 U 167/15

    Tagesschau vs. Tagesumschau, Werktitelschutz "Tagesschau" - Markenzeichenschutz:

    Dies kann auch durch die Benutzung eines Domainnamens erfolgen, nämlich dann, wenn der Verkehr in dem Domainnamen bei einem Werktitel ein Zeichen zur Unterscheidung eines Werks von einem anderen und nicht nur eine Adressbezeichnung sieht (BGH, GRUR 2016, 939, Rn. 24ff, 38 - wetter.de; OLG München GRUR 2001, 522, 524; Hacker, a.a.O., § 5 Rn. 108).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 29/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4664
OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 29/99 (https://dejure.org/2000,4664)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.04.2000 - 24 U 29/99 (https://dejure.org/2000,4664)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. April 2000 - 24 U 29/99 (https://dejure.org/2000,4664)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentumsgemeinschaft; Wohnungseigentümerversammlung ; Wohngeldrückstände ; Verwalter; Wohngelder

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB § ... 675; ; BGB § 667; ; BGB § 134; ; BGB § 677; ; BGB § 683; ; BGB § 684 S. 2; ; BGB § 684 S. 1; ; BGB § 812 ff.; ; BGB § 242; ; BGB § 670; ; RBerG § 3 Nr. 6; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 1; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5; ; WEG § 23 Abs. 4 S. 1; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 2; ; WEG § 27; ; ZPO § 78 Abs. 1; ; ZPO § 265 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1; ; Teilungserklärung § 17 Abs. 5 Nr. 1; ; Teilungserklärung § 17 Abs. 5 Nr. 2; ; VV § 3 Abs. 2 S. 2; ; VV § 2 Abs. 3 S. 3; ; VV § 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer durch den Verwalter; Beauftragung eines Rechtsanwalts

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 290
  • ZMR 2001, 298
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.05.1993 - V ZB 9/92

    Sondervergütung des Verwalters bei Rechtsverfolgung im Auftrag der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 29/99
    Die diesbezügliche Beauftragung der Verwalterin durch die Wohnungseigentümer verstößt deshalb nicht gegen ein gesetzliches Verbot (Art. 1 § 1 RBerG) im Sinne des § 134 BGB (BGH NJW 1993, 1924).

    Diese Ermächtigung umfaßte auch die Befugnis der Verwalterin, mit der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche Rechtsanwälte zu beauftragen, ohne daß das ausdrücklich beschlossen werden mußte (Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 27 Rn. 150 m. w. N.; BGH NJW 1993, 1924), zumal im Streitfall ohne Beauftragung von Rechtsanwälte der durchzusetzende Anspruch mit Blick auf § 78 Abs. 1 ZPO in wirksamer Weise gerichtlich nicht hätte anhängig gemacht werden können.

  • BGH, 10.10.1996 - IX ZR 135/95

    Antrag auf Erlaß der einstweiligen Verfügung namens aller Gesellschafter - Fehlen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 29/99
    Indes bleibt diese aus prozessualen Gründen notwendige Maßnahme ohne Einfluß auf die Identität der gemeinten Rechtsmittelgegner, wenn einzelne Wohnungseigentümer nicht oder falsch benannt werden (vgl. zu dem rechtsähnlichen Fall der Falschbezeichnung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts BGH NJW-RR 1990, 867 und NJW 1997, 1236).
  • BGH, 21.10.1976 - VII ZR 193/75

    Boilerleck - § 27 Abs. 1 WEG betrifft (jedenfalls grundsätzlich) nur das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 29/99
    Auch der Bundesgerichtshof (NJW 1977, 44) hat entschieden, daß die gesetzliche Ermächtigung des Verwalters im Interesse der Wohnungseigentümer, die durch in ihrem Namen abgeschlossene Verträge im Außenverhältnis als Gesamtschuldner verpflichtet werden, eng auszulegen ist.
  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 51/97

    Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 29/99
    Trifft das zu, dann wurden nur die Wohnungseigentümer im Außenverhältnis verpflichtet, welche bei Auftragserteilung Miteigentümer gewesen sind (vgl. BGH NJW 1998, 3279).
  • BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 61/96

    Vertretungsrecht des Verwalters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 29/99
    Weil die Wohnüngseigentümergemeinschaft nicht parteifähig ist (ständ. Respr. des BGH, zuletzt ZMR 1999, 834, 835 f. m. w. N.), war es richtig und notwendig, die Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen, weil andernfalls eine der Vollstreckung fähige Entscheidung nicht ergehen kann (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1997, 396, 397).
  • BGH, 12.03.1990 - II ZR 312/88

    Gesellschafter - Beschränkung der Vertretungsmacht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 29/99
    Indes bleibt diese aus prozessualen Gründen notwendige Maßnahme ohne Einfluß auf die Identität der gemeinten Rechtsmittelgegner, wenn einzelne Wohnungseigentümer nicht oder falsch benannt werden (vgl. zu dem rechtsähnlichen Fall der Falschbezeichnung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts BGH NJW-RR 1990, 867 und NJW 1997, 1236).
  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 29/99
    Weil die Wohnüngseigentümergemeinschaft nicht parteifähig ist (ständ. Respr. des BGH, zuletzt ZMR 1999, 834, 835 f. m. w. N.), war es richtig und notwendig, die Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen, weil andernfalls eine der Vollstreckung fähige Entscheidung nicht ergehen kann (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1997, 396, 397).
  • OLG Köln, 09.07.1990 - 16 Wx 173/89

    Geltendmachung einer Sondervergütung im Kostenfestsetzungsverfahren; Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 29/99
    Geht es wie hier um einen Berufsverwalter, der für seine gesetzlichen Aufgaben angemessen entschädigt wird, entspricht es weitverbreiteter Auffassung, daß zur Beauftragung eines Rechtsanwalts bei außergerichtlicher Geltendmachung rückständiger Wohngelder eine besondere Ermächtigung durch die Wohnungseigentümer erforderlich ist (vgl. Bärmann/Pick/Merle, aaO Rn. 101; 132, 150; Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums, 4. Aufl. B Rn. 392, 409; wohl auch OLG Köln WuM 1990, 462, 463, das erst nach viermaliger vorgerichtlicher Mahnung durch den Verwalter die Einschaltung eines Rechtsanwalts anerkennt).
  • AG Frankenthal, 09.11.2016 - 3a C 234/16

    Wohnungseigentumssache: Anspruch des Verwalters auf Erstattung vorgerichtlicher

    Die Ermächtigung umfasst daher grundsätzlich die Befugnis, im gerichtlichen Verfahren einen Rechtsanwalt mit der Vertretung der übrigen Wohnungseigentümer zu beauftragen, es bedarf aber einer gesonderten Ermächtigung, wenn er einen Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen Beitreibung von Wohngeldern beauftragen will (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2001, 290 m.w.N.).
  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 32/03

    Abgrenzung der individuelle Rechtsmittelbeschwer vom Geschäftswert - Bemessung

    Will der Verwalter diese noch im außergerichtlichen Bereich angesiedelte Aufgabe abgeben, bedarf er dazu einer gesonderten Ermächtigung durch die Wohnungseigentümer (OLG Düsseldorf NZM 2001, 290/291).
  • LG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 T 493/10

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Unterlassen einer Vorlage bei

    Nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung umfasst eine derartige Ermächtigung zur gerichtlichen Geltendmachung - auch ohne ausdrückliche Formulierung - gleichzeitig auch die Befugnis des Verwalters, einen Rechtsanwalt zu beauftragen (vgl. etwa Bayerisches Oberstes Landesgericht v. 20.02.2003 - 2Z BR 136/02 - juris Rn 24 - ZMR 2003, 519; OLG Düsseldorf v. 18.04.2000 - 24 U 29/99 - juris Rn. 31 - OLGR Düsseldorf 2001, 85; KG Berlin v. 22.11.1995 - 24 W 2452/95 - juris Rn. 12 - NJW-RR 1996, 526; Bayerisches Oberstes Landesgericht v. 20.01.1994 - 2Z BR 93/93 - juris Rn. 6 - NJW-RR 1994, 527; BGH v. 06.05.1993 - V ZB 9/92 - juris Rn. 13 - NJW 1993, 1924; Bayerisches Oberstes Landesgericht v. 08.05.1991 - BReg …
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3772
OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00 (https://dejure.org/2000,3772)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.08.2000 - 7 W 1019/00 (https://dejure.org/2000,3772)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. August 2000 - 7 W 1019/00 (https://dejure.org/2000,3772)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung; Gerichtskosten; Verfahrenskosten; Stufenklage; Leistungsstufe; Auskunft; Nachlass; Erbe

  • Judicialis

    ZPO § 91 a; ; ZPO § 98

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 91a § 98
    Kostenverteilung bei verzögerter Erteilung einer Auskunft über den Wert des Nachlasses und Erwartung eines höheren Werts durch den Pflichtteilsberechtigten

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 9 O 5343/98
  • OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 864 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.01.1981 - VIII ZR 1/80

    Haftung des Drittschuldners für unrichtige Auskünfte durch von ihm hinzugezogene

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00
    Schließlich wird es als Möglichkeit angesehen, dass der Kläger nach der negativen Auskunft von dem Leistungsantrag auf die Klage auf Feststellung der Haftung des Auskunftspflichtigen für den aus der Nichterfüllung entstandenen Schaden übergehe, der insbesondere in den Kosten für die Erhebung der Stufenklage bestehen könne (vgl. etwa BGH, NJW 1981, 990; BGH, NJW 1994, 2895).

    Nichts anderes ergibt sich im Übrigen aus der vom Kläger weiter zitierten Entscheidung des BGH in NJW 1981, 990.

  • OLG Stuttgart, 22.11.1968 - 1 U 98/68

    Abweisung der Klage; Ergebnis vorheriger Stufen; Fehlen eines Leistungsanspruchs;

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00
    In der Rechtsprechung wird vielfach der Standpunkt vertreten, der Kläger könne dann, wenn sich aufgrund der nach der Erhebung der Stufenklage erteilten Auskunft herausstelle, dass ein Leistungsanspruch nicht bestehe, die Leistungsklage nicht einseitig für erledigt erklären, da diese von Anfang an unbegründet gewesen sei (vgl. etwa OLG Stuttgart, NJW 1969, 1216/OLG Frankfurt/M., FamRZ 1987, 1293/OLG Düsseldorf, FamRZ 1988, 1071/OLG Hamm, MDR 1989, 461 und Rixecker, MDR 1985, 633, 634).

    So wird etwa die Ansicht vertreten, der Kläger könne die Leistungsklage (insoweit) zurücknehmen, ohne dass ihn die Kostenfolge aus § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO treffe (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1969, 1216, 1217/OLG Bamberg, FamRZ 1986, 371, 372/OLG Frankfurt/M., FamRZ 1987, 1293 f.).

  • OLG Hamm, 20.10.1988 - 10 U 171/87

    Rücknahme der Klage; Stufenklage; Kostentragung des Klägers; Einseitige

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00
    Die Beklagte hat durch ihr zögerliches Verhalten zur Erhebung der Auskunftsklage, nicht aber zugleich auch zur Erhebung der mit übersteigenden Wertvorstellungen verbundenen Zahlungsklage Anlass gegeben (vgl. OLG Hamm, MDR 1989, 461, 462).

    In der Rechtsprechung wird vielfach der Standpunkt vertreten, der Kläger könne dann, wenn sich aufgrund der nach der Erhebung der Stufenklage erteilten Auskunft herausstelle, dass ein Leistungsanspruch nicht bestehe, die Leistungsklage nicht einseitig für erledigt erklären, da diese von Anfang an unbegründet gewesen sei (vgl. etwa OLG Stuttgart, NJW 1969, 1216/OLG Frankfurt/M., FamRZ 1987, 1293/OLG Düsseldorf, FamRZ 1988, 1071/OLG Hamm, MDR 1989, 461 und Rixecker, MDR 1985, 633, 634).

  • OLG Frankfurt, 09.01.1987 - 4 WF 152/86
    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00
    In der Rechtsprechung wird vielfach der Standpunkt vertreten, der Kläger könne dann, wenn sich aufgrund der nach der Erhebung der Stufenklage erteilten Auskunft herausstelle, dass ein Leistungsanspruch nicht bestehe, die Leistungsklage nicht einseitig für erledigt erklären, da diese von Anfang an unbegründet gewesen sei (vgl. etwa OLG Stuttgart, NJW 1969, 1216/OLG Frankfurt/M., FamRZ 1987, 1293/OLG Düsseldorf, FamRZ 1988, 1071/OLG Hamm, MDR 1989, 461 und Rixecker, MDR 1985, 633, 634).

    So wird etwa die Ansicht vertreten, der Kläger könne die Leistungsklage (insoweit) zurücknehmen, ohne dass ihn die Kostenfolge aus § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO treffe (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1969, 1216, 1217/OLG Bamberg, FamRZ 1986, 371, 372/OLG Frankfurt/M., FamRZ 1987, 1293 f.).

  • BGH, 05.05.1994 - III ZR 98/93

    Erledigung einer Stufenklage nach Erteilung der Auskunft

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00
    Schließlich wird es als Möglichkeit angesehen, dass der Kläger nach der negativen Auskunft von dem Leistungsantrag auf die Klage auf Feststellung der Haftung des Auskunftspflichtigen für den aus der Nichterfüllung entstandenen Schaden übergehe, der insbesondere in den Kosten für die Erhebung der Stufenklage bestehen könne (vgl. etwa BGH, NJW 1981, 990; BGH, NJW 1994, 2895).

    Soweit sich der Kläger zu 2) in seiner Beschwerde auf die Entscheidung des BGH in NJW 1994, 2895 bezieht, lassen sich auch hieraus nicht die vom Kläger begehrten Folgen herleiten.

  • BGH, 14.05.1979 - II ZR 15/79

    Anspruch auf Ersatz der Prozesskosten des Klägers - Erklärung der Erledigung

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00
    Wie der BGH in WM 1979, 1128 ausdrücklich klar gestellt hat, sei die Klage jedenfalls dann, wenn der Gläubiger - wie auch im vorliegenden Fall - nicht im Wege der Klageänderung seinen Schaden betreffend die unnütz aufgewendeten Kosten geltend mache, mangels Erledigung abzuweisen und dem Kläger die Kosten des Rechtsstreites insoweit aufzuerlegen.
  • OLG München, 10.05.1988 - 3 W 1619/88

    Kostentragungspflicht; Prozessualer Anspruch; Stufenklage

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00
    Die sachliche Berechtigung der in der zweiten Stufe geltend gemachten Ansprüche steht zwar erst nach Erfüllung der Ansprüche niedrigerer Stufe fest, nach dieser sachlichen Berechtigung richtet sich aber grundsätzlich die Kostenentscheidung (OLG München, MDR 1988, 782).
  • OLG Bamberg, 15.01.1986 - 2 WF 267/85
    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00
    So wird etwa die Ansicht vertreten, der Kläger könne die Leistungsklage (insoweit) zurücknehmen, ohne dass ihn die Kostenfolge aus § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO treffe (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1969, 1216, 1217/OLG Bamberg, FamRZ 1986, 371, 372/OLG Frankfurt/M., FamRZ 1987, 1293 f.).
  • OLG Karlsruhe, 21.06.1989 - 16 WF 90/89
    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00
    Ob und inwieweit der Kläger ohne den Vergleich mit seinen Zahlungsvorstellungen durchgedrungen wäre, kann nicht hinreichend sicher beurteilt werden, nach derzeitigem Sach- und Streitstand spricht aber vieles dafür, dass er allenfalls zu einem verhältnismäßig geringen Bruchteil Erfolg gehabt hätte (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 74).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.1988 - 6 WF 93/88

    Erledigungserkärung; Einseitige Erledigungserklärung; Klageabweisung;

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00
    In der Rechtsprechung wird vielfach der Standpunkt vertreten, der Kläger könne dann, wenn sich aufgrund der nach der Erhebung der Stufenklage erteilten Auskunft herausstelle, dass ein Leistungsanspruch nicht bestehe, die Leistungsklage nicht einseitig für erledigt erklären, da diese von Anfang an unbegründet gewesen sei (vgl. etwa OLG Stuttgart, NJW 1969, 1216/OLG Frankfurt/M., FamRZ 1987, 1293/OLG Düsseldorf, FamRZ 1988, 1071/OLG Hamm, MDR 1989, 461 und Rixecker, MDR 1985, 633, 634).
  • OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 6 W 35/07

    Stufenklage; Kostenentscheidung: Bedeutung der Schlüssigkeit einer Klage für die

    Nicht unumstritten, aber nach Auffassung des Senats genauso zutreffend, ist seine weitere Überlegung, dass im Rahmen der Ermessensentscheidung des § 91a ZPO auch berücksichtigt werden kann und muss, wenn dem Kläger ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch zusteht (wie hier OLG Brandenburg NJW-RR 2003, 795 mwN; aA z.B. OLG Dresden OLGR 2001, 85, 88 oder OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 74 mwN).
  • OLG Brandenburg, 07.02.2003 - 9 WF 8/03

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung bei einer

    Nach einer Ansicht hat die aus der Auskunft folgende Unbegründetheit der Leistungsklage zwingend zur Folge, dass die Kosten insoweit dem Kläger aufzuerlegen sind (OLG Dresden OLG-Report 2001, 85, 87 f., OLG Zweibrücken NJW 1986, 939).
  • OLG Frankfurt, 01.12.2003 - 25 W 66/03

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung:

    Zwar wird teilweise die Auffassung vertreten, daß der Kläger, der mit seinem Auskunftsanspruch obsiegt, aber aufgrund der erteilten Auskunft keinen Zahlungsanspruch hat, seine an sich nach § 91 ZPO zwingenden Kostenlast hinsichtlich des Zahlungsantrages (vgl. dazu BGH NJW 1994, 2895 = MDR 94, 717; siehe auch Oberlandesgericht Düsseldorf OLGR Düsseldorf 2000, 189; OLG Dresden, JurBüro 2000, 657) dadurch entgehen könne, daß er - gestützt auf einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch gegen den mit einer geschuldeten Auskunft säumigen Beklagten - seine Zahlungsklage auf eine Klage wegen Schadensersatzes aus Verzug mit der Auskunft und Rechnungslegungspflicht umstelle (vgl. dazu BGH a.a.O.; OLG Koblenz a.a.O.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1719; OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Dresden a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 07.02.2003 - 9 WF 18/03

    Kosteninteresse der Parteien für die Bestimmung des Streitwertes

    Nach einer Ansicht hat die aus der Auskunft folgende Unbegründetheit der Leistungsklage zwingend zur Folge, dass die Kosten insoweit dem Kläger aufzuerlegen sind (OLG Dresden OLG-Report 2001, 85, 87 f., OLG Zweibrücken NJW 1986, 939).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 02.05.2001 - 1 U 682/00 - 145   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6948
OLG Saarbrücken, 02.05.2001 - 1 U 682/00 - 145 (https://dejure.org/2001,6948)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.05.2001 - 1 U 682/00 - 145 (https://dejure.org/2001,6948)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. Mai 2001 - 1 U 682/00 - 145 (https://dejure.org/2001,6948)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notstromaggregat als wesentlicher Bestandteil eines dem Betrieb einer Diskothek dienenden Gebäudes; Widerrechtlichkeit der Drohung mit einem empfindlichen Übel; Verlust des Vorbehaltseigentums an beweglichen Sachen im Falle des Einbaus in ein Gebäude

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 94 Abs. 2 § 946 § 951; BGB §§ 946 951 94 812
    Kriterien zur Einordnung von Sachen als wesentliche Gebäudebestandteile

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Androhung, ein Notstromaggregat abzubauen: Widerrechtliche Drohung? (IBR 2002, 66)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1632
  • MDR 2001, 1231
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Bremen, 20.11.2020 - 4 O 1136/19

    Eigentum durch Einbau verloren: Wertausgleich nur innerhalb der Leistungskette!

    In diesen Fällen kann der bisherige Materialeigentümer auch bei Insolvenz seines Vertragspartners keinen Bereicherungsausgleich von dem Grundstückseigentümer verlangen, dem seine Vertragsleistung faktisch zugutegekommen ist (RGZ 130, 310, 312; BGH LM § 812 BGB Nr. 14; WM 1962, 552; OLGR Naumburg 2000, 467 f; OLGR Saarbrücken 2001, 333, 334; BGB-RGRK/Heimann-Trosien § 812 Rn 36; Staudinger/Gursky/Wiegand (2017) BGB § 951, Rn. 7).
  • OLG Naumburg, 25.06.2009 - 1 U 14/06

    Anwendbarkeit der Rügeobliegenheit bei Lieferung und Montage einer vollständigen

    Zwar kann die Lieferung und der dauerhafte Einbau einer Anlage, die in ihrer wirtschaftlichen und technischen Funktion der Bereicherung der Gebäudesubstanz und der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit des Bauwerks dienen soll, trotz eines u.U. hohen Lieferanteils als Werkvertrag zu bewerten sein (vgl. BGH, Urteil v. 30. September 1971, VII ZR 20/70, BB 1971, 1386, 1387 - Heizungsanlage in Kraftfahrzeughalle; dem folgend für Heizungsanlagen von Wohngebäuden u.a. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2001, 1632, und OLG Rostock, CuR 2004, 145; OLG Hamm, MDR 2005, 387; weiter BGH, Urteil v. 16. Juni 1977, VII ZR 334/74, BB 1977, 1224 - Hühnerstallmodernisierung; vgl. auch BGH, Urteil v. 16. Mai 1991, VII ZR 296/90, BauR 1991, 603 - Verklebung von Teppichboden; OLG Celle, Urteil v. 15. August 2001, 20 U 15/01, BauR 2002, 97 - Fließestrichlieferung für eine Baustelle; OLG Düsseldorf, Urteil v. 18. Mai 2001, 22 U 206/99, NJW-RR 2001, 1346 - Einbauküche).
  • OLG Rostock, 15.01.2004 - 7 U 91/02

    Gewährung des Zustrittes zu einem Heizungsraum und Herausgabe der entsprechenden

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  • LG Karlsruhe, 04.05.2022 - 6 O 325/19

    Abschluss eines Wärmelieferungsvertrags für eine werdende

    Bereits zweifelhaft ist, ob aufgrund des Vertrages ein Eigentumsübergang durch Einbau der Anlage als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks nach § 94 BGB (vgl. zur Heizungsanlage BGH, Urteile vom 31.10.1986 - V ZR 166/85 -, WM 1987, 47; vom 15.11.1989 - IVa ZR 21/88 -, NJW-RR 1990, 158 m.w. Nachw.; OLG Hamm, Urteil vom 22.11.2004 - 5 U 136/04 -, BauR 2005, 1496; OLG Saarbrücken, Urteil vom 2.5.2002 - 1 U 682/00 -, NJW-RR 2001, 1632) durch die Formulierung in § 2.3 des Contracting-Vertrages nach §§ 95, 97 BGB hat verhindert werden können (vgl. dazu: OLG Rostock, Urteil vom 15.1.2004 - 7 U 91/02 -, CuR 2004, 145).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.05.2001 - 7 U 392/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6177
OLG Koblenz, 16.05.2001 - 7 U 392/00 (https://dejure.org/2001,6177)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.05.2001 - 7 U 392/00 (https://dejure.org/2001,6177)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 7 U 392/00 (https://dejure.org/2001,6177)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bauvertrag; Abtretung; Schadenersatz wegen Nichterfüllung; Mängelbeseitigung; Arglistige Verschweigen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik durch Verwendung neuer noch nicht erprobter Baustoffe und -methoden

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadenersatzpflicht bei Verwendung eines nicht erprobten Baustoffes

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verwendung neuer Baustoffe ohne Einverständnis des Bauherrn: 30-jährige Verjährung? (IBR 2001, 480)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1802 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.12.1985 - VII ZR 5/85

    Mangel: Arglistiges Verschweigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.05.2001 - 7 U 392/00
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein arglistiges Verschweigen eines Mangels vor, wenn der Unternehmer sich bewusst ist, dass ein bestimmter, dem Bauherren unbekannter Umstand, für dessen Entschließung von Erheblichkeit ist, er nach Treu und Glauben diesen Umstand mitzuteilen verpflichtet ist, und ihn dennoch nicht offenbart (BGH NJW 1974, 553; BGH NJW 1986, 980; BGH NJW 1992, 1794; OLG Hamm OLGR 1998, 386).

    Arglistiges Verschweigen erfordert nämlich keine Schädigungsabsicht und keinen eigenen Vorteil (BGH NJW 1986, 980).

  • OLG Köln, 28.03.1990 - 13 U 147/89

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.05.2001 - 7 U 392/00
    Teilweise wird eine Arglist des Unternehmers nur angenommen, wenn er anstelle des vertraglich festgelegten bewusst ein billigeres und in der Qualität schlechteres Baumaterial verwendet (OLG Köln BauR 1991, 468; Wiesner MDR 1999, 455, 458).
  • BGH, 20.12.1976 - VII ZR 105/74

    Vorliegen eines wesentlichen Mangels eines Bauwerks bei Verwendung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.05.2001 - 7 U 392/00
    Zum Teil wird Arglist bei eigenmächtiger vorsätzlicher und verschwiegener Verwendung branchenunüblicher Baustoffe oder baulicher Verfahrenstechniken bejaht, wenn hierdurch erhebliche Baurisiken geschaffen werden (BGH Urt. v. 20.12.1976, VII ZR 105/74, zitiert bei Schmidt MDR 1977, 715, 717) oder wenn ein Unternehmer die Mangelfreiheit eines in der Praxis noch nicht erprobten Baustoffs "ins Blaue hinein" versichert, ohne die dafür notwendigen Fachkenntnisse zu besitzen (OLG München NJW 1988, 3271; Gassner BauR 1990, 312, 314).
  • OLG München, 10.06.1987 - 7 U 4599/86
    Auszug aus OLG Koblenz, 16.05.2001 - 7 U 392/00
    Zum Teil wird Arglist bei eigenmächtiger vorsätzlicher und verschwiegener Verwendung branchenunüblicher Baustoffe oder baulicher Verfahrenstechniken bejaht, wenn hierdurch erhebliche Baurisiken geschaffen werden (BGH Urt. v. 20.12.1976, VII ZR 105/74, zitiert bei Schmidt MDR 1977, 715, 717) oder wenn ein Unternehmer die Mangelfreiheit eines in der Praxis noch nicht erprobten Baustoffs "ins Blaue hinein" versichert, ohne die dafür notwendigen Fachkenntnisse zu besitzen (OLG München NJW 1988, 3271; Gassner BauR 1990, 312, 314).
  • BGH, 20.12.1973 - VII ZR 184/72

    Zurechnung des arglistigen Verschweigens durch eine Hilfsperson

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.05.2001 - 7 U 392/00
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein arglistiges Verschweigen eines Mangels vor, wenn der Unternehmer sich bewusst ist, dass ein bestimmter, dem Bauherren unbekannter Umstand, für dessen Entschließung von Erheblichkeit ist, er nach Treu und Glauben diesen Umstand mitzuteilen verpflichtet ist, und ihn dennoch nicht offenbart (BGH NJW 1974, 553; BGH NJW 1986, 980; BGH NJW 1992, 1794; OLG Hamm OLGR 1998, 386).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2011 - L 22 U 3/08
    Gegen die ihr am 08. und 09. Dezember 1999 zugegangenen Urteile hat die Prozessbevollmächtigte des Klägers am 10. Januar (einem Montag) jeweils Berufung beim Landessozialgericht eingelegt (S 3 U 123/97 - L 7 U 2/00 und S 3 U 12/98 - L 7 U 3/00, jetzt L 22 U 3/08).

    Durch Beschluss des Landessozialgerichts vom 22. Januar 2001 sind die beiden Verfahren unter dem Geschäftszeichen L 7 U 3/00, jetzt L 22 U 3/08 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden.

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 20.10.2000 - 6 U 1091/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3556
OLG Nürnberg, 20.10.2000 - 6 U 1091/00 (https://dejure.org/2000,3556)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.10.2000 - 6 U 1091/00 (https://dejure.org/2000,3556)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. Oktober 2000 - 6 U 1091/00 (https://dejure.org/2000,3556)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bauvertrag; Werklohnanspruch; Aufrechnung; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Aufrechnungsverbot

  • Judicialis

    AGBG § 9 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    AGBG § 9 Abs. 1 Nr. 1
    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Gewährleistungseinbehalts durch Bürgschaft auf erstes Anfordern; Rechtsfolgen eines Aufrechnungsverbots

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    AGBG § 9 a Abs. 1, 2 Nr. 1
    Kehrseite des Aufrechnungsverbots

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Führt das AGB-Aufrechnungsverbot für den Gegner zum Ausschluss der eigenen Aufrechnung? (IBR 2001, 352)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 679
  • BauR 2001, 1110
  • BauR 2001, 1119
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.07.2000 - VII ZR 73/00

    Formularmäßige Vereinbarung der Übernahme einer Bauwesenversicherung und der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.10.2000 - 6 U 1091/00
    Sie ist diese Verpflichtung wirksam eingegangen, namentlich liegt kein Verstoß gegen das AGB-Gesetz vor (vgl. BGH-Urteil vom 6. Juli. 2000, VII ZR 73/00).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 105/96

    Zumutbarkeit von prozeßleitenden Maßnahmen zur Verhinderung drohender Verzögerung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.10.2000 - 6 U 1091/00
    Die nunmehr notwendige Beweisaufnahme konnte nicht durch pflichtgemäße prozeßleitende Maßnahmen des Senats (vgl. hierzu BGH MDR 99, 1400 m.w.N.) zur Vermeidung von Verzögerungen in den Verhandlungstermin gelegt werden.
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.10.2000 - 6 U 1091/00
    Eine solche Klausel ist unwirksam (vgl. BGHZ 136, 27 ff).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.08.2000 - 122 U 173/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22722
OLG Köln, 31.08.2000 - 122 U 173/96 (https://dejure.org/2000,22722)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.08.2000 - 122 U 173/96 (https://dejure.org/2000,22722)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. August 2000 - 122 U 173/96 (https://dejure.org/2000,22722)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Räumung von Räumen; Herausgabe von Räumen; Widerklage; Kündigungserklärungen; Schadensersatz; Feststellungsklage; Feststellungsinteresse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 272
 
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 03.11.2000 - 3 WF 136/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10468
OLG Naumburg, 03.11.2000 - 3 WF 136/00 (https://dejure.org/2000,10468)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03.11.2000 - 3 WF 136/00 (https://dejure.org/2000,10468)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03. November 2000 - 3 WF 136/00 (https://dejure.org/2000,10468)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe im Rahmen der Auskunftsstufe einer Stufenklage betreffend den Zugewinnausgleich; Prozesskostenhilfe für isoliert anhängig gemachte Folgesachen nach Abschluss des Verbundverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1378 Abs. 1; ZPO § 114 § 254 § 623 Abs. 1
    Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine isolierte Stufenklage auf Zugewinn nach Abschluss des Scheidungsverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1468
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 10.08.2000 - 5 UF 118/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18710
OLG Zweibrücken, 10.08.2000 - 5 UF 118/99 (https://dejure.org/2000,18710)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.08.2000 - 5 UF 118/99 (https://dejure.org/2000,18710)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. August 2000 - 5 UF 118/99 (https://dejure.org/2000,18710)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.12.2000 - 1 W 74/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20489
OLG Hamburg, 05.12.2000 - 1 W 74/00 (https://dejure.org/2000,20489)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.12.2000 - 1 W 74/00 (https://dejure.org/2000,20489)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2000 - 1 W 74/00 (https://dejure.org/2000,20489)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Kündigung des Girokontos einer politischen Partei durch die Postbank

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 303 O 292/00
  • OLG Hamburg, 05.12.2000 - 1 W 74/00
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Dresden, 15.11.2001 - 7 U 1956/01

    Kontokündigung gegen eine politische Partei

    Diese Verfassungsnormen haben entgegen der Ansicht der Beklagten sehr wohl im Rahmen der sog. mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte Berücksichtigung zu finden (OLG Hamburg, OLG-Report 2001, S. 85ff., 86; OLG Dresden, NJW 2001, 1433f., 1433; Boemke, NJW 2001, 43ff., 44f.).

    Vor diesem Hintergrund sind die nach der Ausstrahlung der Sendung festzustellenden Kündigungen zu betrachten, die sich im Übrigen auch nicht nur auf die N Partei, sondern auch auf die D Partei (vgl. OLG Hamburg, OLG-Report 2001, 85ff.; OLG Dresden, NJW 2001, 1433f.) erstreckten.

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