Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.11.2000 - 2 U 258/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9791
OLG Celle, 23.11.2000 - 2 U 258/00 (https://dejure.org/2000,9791)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.11.2000 - 2 U 258/00 (https://dejure.org/2000,9791)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. November 2000 - 2 U 258/00 (https://dejure.org/2000,9791)
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Inanspruchnahme des Bürgen nach Löschung der GmbH

§§ 767, 768 BGB, eingeschränkte Akzessorietät der Bürgschaft, wenn der Hauptschuldner vor Ablauf der Verjährungsfrist aufgrund Löschung (§ 141a FGG) aufgehört hat zu existieren: Weiterhaftung des Bürgen

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Bürgschaft: Inanspruchnahme des Bürgen trotz verjährter Hauptforderung beim Untergang der Hauptschuldnerin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 768
    Verjährung der Hauptschuld bei Vermögenslosigkeit der Hauptschuldnerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schuldner wird im Handelsregister gelöscht: Bürgschaftsinanspruchnahme noch möglich? (IBR 2001, 368)

Verfahrensgang

  • LG Lüneburg - 8 O 104/00
  • OLG Celle, 23.11.2000 - 2 U 258/00
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 28.01.2003 - XI ZR 243/02

    Erhebung der Einrede der Verjährung der Hauptschuld durch den Bürgen

    b) Anders als das Berufungsgericht - in Übereinstimmung mit einem Teil der Instanzrechtsprechung und Literatur (KG aaO S. 1207 f.; OLG Celle OLGR 2001, 87; Reinicke/Tiedtke, Bürgschaftsrecht 2. Aufl. Rdn. 264 f.; Lettl WM 2000, 1316, 1321) - meint, steht dem Bürgen auch in einem solchen Fall weiterhin die Einrede der Verjährung der Hauptschuld zu (so auch LG Würzburg WM 1989, 405, 406; offengelassen in BGHZ 139, 215, 219 f.).
  • OLG Saarbrücken, 21.02.2008 - 8 U 109/07

    Verstoß gegen das Verbot der Fremddisposition nach § 768 Abs. 2 BGB bei

    Soweit sich die Klägerin auf eine gegenteilige obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. KG NJW-RR 1999, 1206 ff.; KGR Berlin 2002, 294 f.; OLG Celle OLGR Celle 2001, 87; OLG Köln GmbHR 2004, 1020 ff.) beruft, ist diese durch die vorstehend zuletzt zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs überholt.
  • KG, 21.05.2002 - 21 U 311/01

    Urkundsprozess; Urkundenbeweis; Abgrenzung Bürgschaft Schuldübernahme; Abgrenzung

    Dieser gesetzgeberischen Wertung entspricht es, dem Bürgen auch das Risiko zuzuweisen, dass die Hauptschuld aufgrund des Wegfalls des Hauptschuldners wegen Vermögenslosigkeit ihre Verjährbarkeit verliert, denn darin verwirklicht sich ebenso das vom Bürgen übernommene Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners (KG NJW-RR 1999, 1206, [1207]; OLG Celle OLGR Celle 2001, 87; Reinicke/Tiedtke, Bürgschaftsrecht, 2. Auflage, Rdnr. 264).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.04.2001 - 3 W 23/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1972
OLG Zweibrücken, 12.04.2001 - 3 W 23/01 (https://dejure.org/2001,1972)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.04.2001 - 3 W 23/01 (https://dejure.org/2001,1972)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. April 2001 - 3 W 23/01 (https://dejure.org/2001,1972)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenz; GmbH; Notgeschäftsführer; Prozesspfleger; Verfahrenspfleger; Allgemeines Verfügungsverbot; Verfugungsbefugnis

  • Judicialis

    GmbHG § 6; ; GmbHG § 35; ; BGB § 29; ; InsO § 4; ; InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 57

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Insolvenz - Bestellung eines Notgeschäftsführers - dringender Fall - Verfahrenspflegschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Frankenthal - 2 HKT 3/00
  • OLG Zweibrücken, 12.04.2001 - 3 W 23/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1057
  • ZIP 2001, 973
  • NZI 2001, 378
  • NZI 2001, 41
  • FGPrax 2001, 163
  • Rpfleger 2001, 501
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 28.08.1997 - 3Z BR 1/97

    Voraussetzungen der Bestellung eines GmbH-Notgeschäftsführers - Nichtigkeit von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.04.2001 - 3 W 23/01
    a) Im Ausgangspunkt gehen die Vorinstanzen mit Recht davon aus, dass das Gericht am Sitz des Handelsregisters nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Literatur auf Antrag eines Gesellschafters in entsprechender Anwendung von § 29 BGB für eine GmbH einen Notgeschäftsführer bestellen kann (vgl. BayObLG Rpfleger 1996, 114; NJW-RR 1998, 1254; NJW-RR 1999, 1259, 1260; OLG Düsseldorf FG-Prax 1997,, 157; OLG Hamm NJW-RR 1996, 996; KG BB 2000, 998 jew. m.w.Nw.) Voraussetzung für eine Bestellung ist, dass ein für die organschaftliche Vertretung der GmbH unentbehrlicher Geschäftsführer fehlt oder aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen an der Geschäftsführung gehindert ist.

    Ein dringender Fall ist auch anzunehmen, wenn der Gesellschaft oder einem Beteiligten ohne Bestellung eines Notgeschäftsführers Schaden drohen würde oder eine, alsbald erforderliche Handlung nicht vorgenommen werden könnte (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 1998, 1254 sowie NJW-RR 1999, 1259, 1260 jew. m.w.N).

    Ebenso wenig kommt es auf die bislang nicht aufgeklärte Frage an, ob der Beschluss vom 8. Dezember 2000, mit dem der Antragsteller den bisherigen Geschäftsführer mit sofortiger Wirkung abberufen hat, wirksam ist (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1998, 1254 und NJW-RR 2000, 254, 255) oder ob der Antragsteller - wie das Landgericht meint - verpflichtet ist, Anstrengungen zu unternehmen, um eine zur Übernahme der Geschäftsführung bereite Person zu finden.

  • BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 456/97

    Beschwerdeberechtigung des Gesellschaftergeschäftsführers einer Zweimann-GmbH mit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.04.2001 - 3 W 23/01
    a) Im Ausgangspunkt gehen die Vorinstanzen mit Recht davon aus, dass das Gericht am Sitz des Handelsregisters nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Literatur auf Antrag eines Gesellschafters in entsprechender Anwendung von § 29 BGB für eine GmbH einen Notgeschäftsführer bestellen kann (vgl. BayObLG Rpfleger 1996, 114; NJW-RR 1998, 1254; NJW-RR 1999, 1259, 1260; OLG Düsseldorf FG-Prax 1997,, 157; OLG Hamm NJW-RR 1996, 996; KG BB 2000, 998 jew. m.w.Nw.) Voraussetzung für eine Bestellung ist, dass ein für die organschaftliche Vertretung der GmbH unentbehrlicher Geschäftsführer fehlt oder aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen an der Geschäftsführung gehindert ist.

    Ein dringender Fall ist auch anzunehmen, wenn der Gesellschaft oder einem Beteiligten ohne Bestellung eines Notgeschäftsführers Schaden drohen würde oder eine, alsbald erforderliche Handlung nicht vorgenommen werden könnte (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 1998, 1254 sowie NJW-RR 1999, 1259, 1260 jew. m.w.N).

    Nach der Rechtsprechung soll die Möglichkeit der Bestellung eines Prozesspflegers gemäß § 57 ZPO die eines Notgeschäftsführers nach § 29 BGB nicht ausschließen, da § 57 ZPO gegenüber §,29 BGB subsidiär sei (so im Anschluss an das OLG Celle aaO BayObLG NJW-RR 1999, 1259, 1261; KG aaO).

  • OLG Hamm, 04.12.1995 - 15 W 399/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.04.2001 - 3 W 23/01
    Dabei kann dahinstehen, ob die Entscheidung über die Bestellung bzw. Abberufung eines Notgeschäftsführers mit der sofortigen oder mit der einfachen (weiteren) Beschwerde anfechtbar ist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1996, 996; BayObLG NJW-RR 2000, 244, 245 einerseits und Rowedder/Rittner/Schmidt-Leithoff, GmbHG 3. Aufl. § 6 Rdnr. 24 jew. m.w.N. andererseits).

    a) Im Ausgangspunkt gehen die Vorinstanzen mit Recht davon aus, dass das Gericht am Sitz des Handelsregisters nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Literatur auf Antrag eines Gesellschafters in entsprechender Anwendung von § 29 BGB für eine GmbH einen Notgeschäftsführer bestellen kann (vgl. BayObLG Rpfleger 1996, 114; NJW-RR 1998, 1254; NJW-RR 1999, 1259, 1260; OLG Düsseldorf FG-Prax 1997,, 157; OLG Hamm NJW-RR 1996, 996; KG BB 2000, 998 jew. m.w.Nw.) Voraussetzung für eine Bestellung ist, dass ein für die organschaftliche Vertretung der GmbH unentbehrlicher Geschäftsführer fehlt oder aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen an der Geschäftsführung gehindert ist.

  • OLG Stuttgart, 12.07.1995 - 9 W 69/94

    Möglichkeit der Bestellung eines Prozessvertreters analog § 57

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.04.2001 - 3 W 23/01
    Zwischen einem Notgeschäftsführer und einem Prozesspfleger ist deshalb zu differenzieren, weil ein Prozesspfleger nicht die umfassende organschaftliche Stellung eines Notgeschäftsführers hat, der als normaler Geschäftsführer mit allen Rechten und Pflichten anzusehen und ins Handelsregister einzutragen ist (vgl. OLG Stuttgart MDR 1996, 198; Lutter/Hommelhoff, GmbHG 5. Aufl. vor § 35 Rdnr. 26).

    Nach Ansicht des Senats bedarf es jedenfalls dann keiner Bestellung eines Notgeschäftsführers, wenn ein Pfleger für das Verfahren bestellt ist und diese Maßnahme ausreicht, drohende Schäden abzuwenden (vgl. etwa Soergel/Radding; BGB 13. Aufl. § 29 Rdnr. 8; Staudinger/Weick aaO § 29 Rdnr. 7; unter dem Gesichtspunkt des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses OLG Stuttgart MDR 1996, 198; MünchKomm./Reuter BGB 3. Aufl. § 29 Rdnr. 8; speziell zum Insolvenzverfahren Kutzer ZIP 2000, 654, 655).

  • OLG Celle, 03.02.1999 - 9 U 249/98

    Dürfen im öffentlichen Schwimmbad auf dem Fußboden Wasserlachen stehen?

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.04.2001 - 3 W 23/01
    Dabei kann dahinstehen, ob die Entscheidung über die Bestellung bzw. Abberufung eines Notgeschäftsführers mit der sofortigen oder mit der einfachen (weiteren) Beschwerde anfechtbar ist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1996, 996; BayObLG NJW-RR 2000, 244, 245 einerseits und Rowedder/Rittner/Schmidt-Leithoff, GmbHG 3. Aufl. § 6 Rdnr. 24 jew. m.w.N. andererseits).
  • BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 158/99

    Abberufung eines Geschäftsführers/Notgeschäftsführers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.04.2001 - 3 W 23/01
    Ebenso wenig kommt es auf die bislang nicht aufgeklärte Frage an, ob der Beschluss vom 8. Dezember 2000, mit dem der Antragsteller den bisherigen Geschäftsführer mit sofortiger Wirkung abberufen hat, wirksam ist (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1998, 1254 und NJW-RR 2000, 254, 255) oder ob der Antragsteller - wie das Landgericht meint - verpflichtet ist, Anstrengungen zu unternehmen, um eine zur Übernahme der Geschäftsführung bereite Person zu finden.
  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.04.2001 - 3 W 23/01
    Abgesehen davon wären diese im Hinblick auf den Übergang der Verfügungsbefugnis ohnehin unterbrochen, § 240 Satz 2 ZPO (vgl. für die Fälle des allgemeinen Verfügungsverbots BGH NJW 1999, 2822).
  • KG, 04.04.2000 - 1 W 3052/99

    Gesellschaftsrecht; Bestellung eines GmbH-Gesellschafters zum Notgeschäftsführer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.04.2001 - 3 W 23/01
    a) Im Ausgangspunkt gehen die Vorinstanzen mit Recht davon aus, dass das Gericht am Sitz des Handelsregisters nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Literatur auf Antrag eines Gesellschafters in entsprechender Anwendung von § 29 BGB für eine GmbH einen Notgeschäftsführer bestellen kann (vgl. BayObLG Rpfleger 1996, 114; NJW-RR 1998, 1254; NJW-RR 1999, 1259, 1260; OLG Düsseldorf FG-Prax 1997,, 157; OLG Hamm NJW-RR 1996, 996; KG BB 2000, 998 jew. m.w.Nw.) Voraussetzung für eine Bestellung ist, dass ein für die organschaftliche Vertretung der GmbH unentbehrlicher Geschäftsführer fehlt oder aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen an der Geschäftsführung gehindert ist.
  • BayObLG, 28.09.1995 - 3Z BR 225/95

    Bestellung eines Notgeschäftsführers bei der GmbH

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.04.2001 - 3 W 23/01
    a) Im Ausgangspunkt gehen die Vorinstanzen mit Recht davon aus, dass das Gericht am Sitz des Handelsregisters nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Literatur auf Antrag eines Gesellschafters in entsprechender Anwendung von § 29 BGB für eine GmbH einen Notgeschäftsführer bestellen kann (vgl. BayObLG Rpfleger 1996, 114; NJW-RR 1998, 1254; NJW-RR 1999, 1259, 1260; OLG Düsseldorf FG-Prax 1997,, 157; OLG Hamm NJW-RR 1996, 996; KG BB 2000, 998 jew. m.w.Nw.) Voraussetzung für eine Bestellung ist, dass ein für die organschaftliche Vertretung der GmbH unentbehrlicher Geschäftsführer fehlt oder aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen an der Geschäftsführung gehindert ist.
  • OLG Frankfurt, 11.11.2014 - 20 W 317/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Niederlegung der Geschäftsführung des

    Bereits diese Aufzählung verdeutlicht, dass der Schuldner auch im Insolvenzverfahren eines vertretungsberechtigten und handlungsfähigen Organs bedarf (so auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.04.2001, Az. 3 W 23/01, zitiert nach juris, Rn. 7), gerade auch wegen der das Insolvenzverfahren kennzeichnenden vielfältigen Anhörungspflichten des Schuldners (so im Zusammenhang mit der Frage des Erfordernisses der Prozessfähigkeit des Schuldners: OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2000, Az. 2 W 214/99, ZIP 2000, 280 ff., 283).
  • OLG Dresden, 11.12.2001 - 2 W 1848/01

    Bestellung; Geschäftsführer; Notgeschäftsführer; GmbH; Klage; Besonderer

    Keiner abschließenden Entscheidung bedarf dabei, wie sich § 57 ZPO und § 29 BGB analog zueinander bei einem von einer prozessunfähigen juristischen Person betriebenen Aktivprozess oder bei Rechtsstreitigkeiten zwischen der juristischen Person und ihren Mitgliedern bzw. Gesellschaftern verhalten (vgl. BayObLGZ 1998, 179 [184]; OLG Zweibrücken ZIP 2001, 973 [974]; KG BB 2000, 998 [999]; Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., § 29 Rn. 8) .

    bb) Diese nachhaltigen Eingriffe in originäre statuarische und normative Befugnisse der Gesellschafter sind nicht durch anerkennenswerte Belange des Gläubigers zu rechtfertigen, da für dessen sachgerechte Rechtsverfolgung die Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 57 Abs. 2 ZPO ohne Weiteres genügt (im Ergebnis ebenso: OLG Stuttgart MDR 1996, 198; Münchener Kommentar/Reuter, BGB, 4. Aufl., § 29 Rn. 11; Erman/H.P.Westermann, BGB, 10. Aufl., § 29 Rn. 2; für Insolvenzverfahren: Kulzer, ZIP 2000, 654 [655]; tendenziell auch: OLG Zweibrücken ZIP 2001, 973 [975]).

  • OLG Dresden, 10.08.2005 - 2 U 290/05

    Bestellung eines Prozesspflegers bei einer von einem Insolvenzverwalter geführte

    Diese - auf die Führung des vorliegenden Passivprozesses beschränkte - Beschneidung der statuarischen und normativen Befugnisse des Vorstandes ist aber in der Eingriffsintensität dennoch geringer als eine nach § 104 Abs. 1 AktG erfolgende gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsrats, dem dann alle organschaftlichen Befugnisse zukämen (tendenziell wie hier: OLG Zweibrücken ZIP 2001, 973 [975]; OLG Stuttgart MDR 1996, 198; Münchener Kommentar/Reuter, BGB, 4. Aufl., § 29 Rn. 11; Erman/H.P. Westermann, BGB, 10. Aufl., § 29 Rn. 2; speziell für Insolvenzverfahren: Kulzer, ZIP 2000, 654 [655]; zum entsprechenden Willen des historischen Gesetzgebers: Mugdan, Die gesammelten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch des Deutschen Reiches, I. Band, S. 407; tendenziell a.A.: BayObLGZ 1998, 179 [184]; KG BB 2000, 998 [999]; Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., § 29 Rn. 8 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 16.01.2014 - 20 W 309/13

    Antragsrechts Staatsanwaltschaft auf Notgeschäftsführerbestellung

    Daneben kann die Ursache aber auch in seiner sonstigen Verhinderung, die Geschäftsführung für eine gewisse Dauer wahrzunehmen, liegen (sog. faktische Geschäftsführerlosigkeit); der Geschäftsführer ist in diesem Fall zwar formal im Amt, jedoch aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen gehindert, sein Amt auszuüben (vgl. u.a. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.11.1965, Az. 6 W 363/65 in GmbHR 1966, 141 f., BayObLG Beschluss vom 12.08.1998, a.a.O.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.04.2001, Az. 3 W 23/01, in ZIP 2001, 973 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 22.01.2007 - 4 W 6/07

    Rechtsstreit: Ausgeschlossene Bestellung eines Prozesspflegers für eine GmbH bei

    So erhält der Notgeschäftsführer ohne entsprechenden Willen der Gesellschafter eine umfassende organschaftliche Stellung; er ist wie ein "normaler" Geschäftsführer mit allen Rechten und Pflichten versehen, kann die Gesellschaft deshalb uneingeschränkt rechtsgeschäftlich vertreten und ist in das Handelsregister einzutragen (Pfälz. OLG Zweibrücken ZIP 2001, 973; BayObLG NJW-RR 1999, 1259; OLG Celle aaO).
  • AG Göttingen, 20.11.2003 - 74 IN 377/03

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Für den Fall eines Gläubigerantrages gegen eine vertretungslose juristische Person ist anerkannt, dass der Gläubiger beim Registergericht entsprechend § 29 BGB die Bestellung eines Notgeschäftsführers beantragen kann oder dass das Insolvenzgericht gem. § 4 InsO i.V.m. § 57 ZPO einen Verfahrenspfleger als besonderen Vertreter bestellen kann (OLG Zweibrücken ZInsO 2001, 472 = EWiR 2002, 223; LG Berlin NZI 2002, 163; Helmschrott ZIP 2001, 636, 637; FK-InsO/Schmerbach § 14 Rz. 15).
  • AG Hamburg, 11.09.2006 - 67g IN 58/06

    Konsequenzen des Todes des einzigen Geschäftsführers einer GmbH für die

    Das Insolvenzgericht war auch nicht gehalten, zur Behebung des Mangels einen Prozesspfleger gem. § 4 InsO, § 57 Abs. 1 ZPO zu bestellen (vgl. OLG Zweibrücken ZIP 2001, 973 = ZInsO 2001, 472 , dazu EWiR 2002, 223 (Pape) ).
  • AG Ludwigshafen, 11.07.2022 - 3d IN 71/22

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Verfahrensfähigkeit einer GmbH bei Ausscheiden des

    Jedenfalls für das Insolvenzeröffnungsverfahren ist ein Verfahrenspfleger ausreichend (OLG Zweibrücken, NZI 2001, 378; LG Kleve, NZI 2017, 996, 997; AG Hannover, NZI 2022, 270, 272).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.01.2001 - 1Z BR 137/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7278
BayObLG, 09.01.2001 - 1Z BR 137/00 (https://dejure.org/2001,7278)
BayObLG, Entscheidung vom 09.01.2001 - 1Z BR 137/00 (https://dejure.org/2001,7278)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Januar 2001 - 1Z BR 137/00 (https://dejure.org/2001,7278)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde ; Nicht verheiratete Eltern; Gemeinsame Sorge; Familienname; Stadtjugendamt

  • Judicialis

    BGB § 1617 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § ... 1617b Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1617b Abs. 1 Satz 4; ; BGB § 1626a Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1618a (a.F.); ; EGBGB Art. 224 § 3; ; PStG § 21 Abs. 1 Nr. 4; ; PStG § 30 Abs. 1 Satz 1; ; PStG § 45 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Verbindlichkeit des Familiennamens des ersten Kindes nicht verheirateter Eltern für weitere Kinder

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Würzburg - UR III 32/99
  • LG Würzburg - 3 T 303/00
  • BayObLG, 09.01.2001 - 1Z BR 137/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 856
  • BayObLGZ 2001, 1
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 03.09.1996 - 1Z BR 211/95

    Möglichkeit der Neubestimmung eines Geburtsnamens für ein minderjähriges Kind im

    Auszug aus BayObLG, 09.01.2001 - 1Z BR 137/00
    Die vom Senat hierzu für die Neubestimmung des Geburtsnamens eines vor dem Inkrafttreten des Familiennamenrechtsgesetzes (Art. 7 § 1 Abs. 3 Satz 1 FamNamRG) geborenen minderjährigen Kindes aufgestellten Grundsätze (BayObLGZ 1996, 198/201 = FamRZ 1997, 232/233) gelten auch hier:.
  • BGH, 13.11.2019 - XII ZB 118/17

    Namensführung eines Kindes: Bindungswirkung der elterlichen Namensbestimmung für

    Hat das erstgeborene Kind seinen Namen - wie hier - zunächst kraft Gesetzes erhalten und üben die Eltern nach Eintritt der gemeinsamen elterlichen Sorge ihr Neubestimmungsrecht nach § 1617 b Abs. 1 Satz 1 BGB nicht oder nicht fristgerecht aus, wird von der fast einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur im Unterlassen der Neubestimmung eine gestaltende Willensentscheidung gesehen, welche den gesetzlichen Erwerb überlagert und in Bezug auf den (fortgeführten) Namen dieses Kindes Bindungswirkung für dessen nachgeborene Geschwister erzeugt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 856 f. und FamRZ 1997, 232, 233 [zum Übergangsrecht]; OLG Frankfurt StAZ 2004, 272, 274; OLG Hamm FamRZ 2005, 1009, 1010; LG Flensburg Beschluss vom 24. Januar 2005 - 5 T 396/04 - juris Rn. 15; Staudinger/Hilbig-Lugani BGB [2015] § 1617 Rn. 49; Staudinger/Rauscher BGB [2016] Art. 224 § 3 EGBGB Rn. 8; MünchKommBGB/von Sachsen Gessaphe 7. Aufl. § 1617 Rn. 26 und § 1617 b Rn. 13; BeckOGK/Kienemund [Stand: 1. August 2019] BGB § 1617 b Rn. 20; BeckOK BGB/Pöcker [Stand: 1. August 2019] § 1617 b Rn. 8 und 8.1; Palandt/Götz BGB 78. Aufl. § 1617 b Rn. 5; Soergel/Zecca-Jobst 13. Aufl. § 1617 b Rn. 7; Homeyer [Fachausschuss Nr. 3697] StAZ 2004, 179; offen OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 441, 442; aA Weber in Scholz/Kleffmann/Doering-Striening Praxishandbuch Familienrecht Teil U [Stand: Februar 2016] Rn. 130).

    Trägt das nachgeborene Kind - wie hier - einen abweichenden Namen, ändert sich sein Geburtsname im Moment der Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach fast einhelliger und zutreffender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum kraft Gesetzes in den Namen des erstgeborenen Geschwisterkindes (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 856; OLG Hamm FamRZ 2005, 1009, 1010; LG Flensburg Beschluss vom 24. Januar 2005 - 5 T 396/04 - juris Rn. 14; Staudinger/Hilbig-Lugani BGB [2015] § 1617 b Rn. 12; MünchKommBGB/von Sachsen Gessaphe 7. Aufl. § 1617 b Rn. 13; BeckOGK/Kienemund [Stand: 1. August 2019] BGB § 1617 b Rn. 19; Soergel/Zecca-Jobst 13. Aufl. § 1617 b Rn. 4; Hepting/Dutta Familie und Personenstand 2. Aufl. Rn. IV-250 f.; Pauling/Tanto in Schulz/Hauß Familienrecht 3. Aufl. § 1617 Rn. 4; Homeyer [Fachausschuss Nr. 3697] StAZ 2004, 179; Wachsmann [Fachausschuss Nr. 3659] StAZ 2003, 305, 306).

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2005 - 3 Wx 202/05

    Zur Namensbestimmung eines Kindes unverheirateter Eltern innerhalb der

    Die vom Beteiligten zu 3 angeführte Entscheidung des BayObLG (StAZ 2001, 137) sei nicht einschlägig und berücksichtige im übrigen nicht hinreichend, dass der Gesetzgeber an die Nichtausübung des Neubestimmungsrechts gemäß § 1617 b BGB keine weiteren Rechtsfolgen geknüpft habe, außer derjenigen, dass das Neubestimmungsrecht nicht mehr ausgeübt werden könne, wenn es nicht binnen drei Monaten nach Begründung der gemeinsamen Sorge ausgeübt werde.

    Die Bindungswirkung des § 1617 Abs. 1 S 3 BGB erfasse jedenfalls in entsprechender Anwendung der Vorschrift auch die Fälle, in denen keine ausdrückliche neue Namensbestimmung für ein im Jahre 1994 geborenes Kind vorgenommen worden sei (vgl. BayObLG StAZ 2001, 137; Palandt-Diederichsen, BGB, 63. A., § 1617 b Rn. 6).

    aa) Damit unterscheidet sich der vorliegende Fall entscheidend von dem Sachverhalt der dem vom Landgericht angeführten Beschluss des BayObLG (StAZ 2001, 137) zu Grunde lag.

  • OLG Hamm, 14.09.2004 - 15 W 22/04

    Namenserteilung für ein nachgeborenes Kind nicht verheirateter Eltern

    Dieser Ausschluss der Namenserstreckung gilt in beide Richtungen: Der Namenserwerb eines Kindes, für das eine alleinige elterliche Sorge eines Elternteils besteht, und zwar sowohl der gesetzliche Erwerbstatbestand gem. § 1617 a Abs. 1 BGB als auch die Erteilung des Namens des anderen Elternteils gem. § 1617 a Abs. 2 BGB, hat keine Bindungswirkung für ein später geborenes Kind, für das eine gemeinsame elterliche Sorge begründet ist (BayObLGZ 2001, 1 = StAZ 2001, 137 = FamRZ 2001, 856 = NJWE-FER 2001, 255; Staudinger/Coester, BGB, 13. Bearb., § 1617 a, Rn. 33, 41).
  • OLG Karlsruhe, 08.12.2005 - 11 Wx 12/05

    Name des Kindes: Erhalten des Namens eines nachgeborenen Geschwister nach

    Dies soll im Fall entsprechender Bindungswirkung sogar dazu führen, dass der Name des nachgeborenen Kindes sich kraft Gesetzes in den des vorgeborenen Kindes ändert, auch wenn die Eltern ihr Neubestimmungsrecht nicht ausüben, sofern das Kind das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat (in diesem Sinne Münchner Kommentar/von Sachsen Gessaphe a. a. O. und Staudinger/Coester a. a. O.; ablehnend jedoch Bamberger/Roth, BGB, § 1617 b Rdnr. 6): Eine entsprechende Bindungswirkung für den Namen nachgeborener Geschwister soll nach der Rechtsprechung auch dadurch eintreten, dass die Eltern es bei der früheren Begründung der gemeinschaftlichen Sorge für ein vorgeborenes Kind unterlassen haben, dessen Namen nach § 1617 b Abs. 1 S. 1 BGB neu zu bestimmen (BayObLG FamRZ 2001, 856).
  • LG Flensburg, 24.01.2005 - 5 T 396/04

    Bestimmungsrecht der Eltern ist bzgl. der Namensgebung eingeschränkt bei

    Lassen sie die 3-Monatsfrist zur Neubestimmung des Kindesnamens ungenutzt verstreichen, so liegt darin zugleich eine Willensentscheidung, dass das Kind seinen bisherigen Familiennamen weiterführt (BayObLG, Beschluss vom 09.01.2001 - 1 ZBR 137/00, NJWE - FER 2001, 255; 2000, 56).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.12.2000 - 4 U 113/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5151
OLG Celle, 04.12.2000 - 4 U 113/00 (https://dejure.org/2000,5151)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.12.2000 - 4 U 113/00 (https://dejure.org/2000,5151)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Dezember 2000 - 4 U 113/00 (https://dejure.org/2000,5151)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Enteignungsrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen Lärmbeeinträchtigung infolge gesteigerten Verkehrsaufkommens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 14 GG; Art. 15 GG
    Enteignungsgleicher Eingriff; Verkehrslärmentwicklung ; Wohnhaus; Ausgleichsanspruch; Zumutbarkeitsschwelle; Langzeitentwicklung

  • Wolters Kluwer

    Enteignungsgleicher Eingriff; Verkehrslärmentwicklung ; Wohnhaus; Ausgleichsanspruch; Zumutbarkeitsschwelle; Langzeitentwicklung

  • Judicialis

    GG Art. 14; ; GG Art. 15

  • rechtsportal.de

    GG Art. 14, Art. 15
    Enteignungsgleicher Eingriff - Ausgleichsansprüche bei Verkehrslärmentwicklung eines Wohnhauses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Steigerung des Verkehrslärms - Entschädigungsanspruch des Grundstückseigentümers? (IBR 2001, 400)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.04.1986 - III ZR 202/84

    Entschädigung wegen Verkehrsimmissionen

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2000 - 4 U 113/00
    a) Soweit der Kläger auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verweist (neben der vorzitierten Entscheidung u. a. auch auf BGHZ 97, 361, 364), berücksichtigt er nicht hinreichend, ob es um Lärmbeeinträchtigung im Rahmen von Alt- oder Neustraßen geht.
  • BGH, 21.01.1999 - III ZR 168/97

    Entschädigung für passive Schallschutzmaßnahmen; Eigentumsrechtlicher Schutz

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2000 - 4 U 113/00
    Im Übrigen hat selbst in solchen Fällen der Bundesgerichtshof dem Anlieger, der durch Enteignung eines Teils seines Grundstücks Enteignungsentschädigung verlangen kann, einen Entschädigungsanspruch für passive Schutzmaßnahmen - solche macht der Kläger im Rahmen der von ihm verlangten Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern auch geltend - bei Straßenmaßnahmen, die vor dem 12. Juni 1990, also dem Inkrafttreten der Verkehrslärmschutzverordnung abgeschlossen waren, jedoch abgesprochen (BGH NJW 1999, 1247 ff.).
  • VG Karlsruhe, 30.01.2002 - 4 K 333/01

    Anliegerschutz gegen faktischen Straßenbau aufgrund informeller Planung

    Dieser Umstand würde eine für den einzelnen Anlieger - also auch für die Kläger - spürbare Lärmerhöhung bedeuten (vgl. Strick, Lärmschutz an Straßen, Rdnrn. 77 u. 118; Jarass, BImSchG, Komm., 4. Aufl., § 41 RdNr. 25; Nagel, a.a.O., § 37 Rdnrn. 8 u. 70 ff.; s.a. BVerwG, Urt. v. 05.10.1990, NVwZ-RR 1991, 129; OLG Celle, Urt. v. 04.12.2000 - 4 U 113/00, nachgewiesen bei juris), die dann nicht mehr als eine lediglich unwesentliche, völlig zu vernachlässigende Beeinträchtigung betrachtet werden könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.06.1986, BVerwGE 74, 234).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 05.12.2000 - 8 WF 84/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3435
OLG Stuttgart, 05.12.2000 - 8 WF 84/2000 (https://dejure.org/2000,3435)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.12.2000 - 8 WF 84/2000 (https://dejure.org/2000,3435)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Dezember 2000 - 8 WF 84/2000 (https://dejure.org/2000,3435)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Titelumschreibung; Sozialhilfeträger; Unterhalt; Erfüllung der Übergangsvoraussetzungen; Öffentliche Urkunde

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 727; BSHG § 91 (n.F.)
    Übergang des Unterhaltsanspruchs auf Sozialhilfeträger - Nachweis durch öffentliche Urkunden

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 868
  • MDR 2001, 695
  • FamRZ 2001, 838
  • Rpfleger 2001, 251
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 17.11.1994 - 8 WF 95/94

    Unterhaltsanspruch; Ausbildungsförderung; Elternteil; Auszubildender; BAFÖG;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.12.2000 - 8 WF 84/00
    Demgegenüber hat der Senat wiederholt entschieden, dass es sich bei den Einschränkungen des Anspruchsübergangs nicht lediglich um Einwendungen handelt, die vom Schuldner gem. §§ 732, 768 und in dessen Rahmen gem. § 767 Abs. 1 und 3 ZPO geltend zu machen sind und bei einer Klauselumschreibung nach § 727 ZPO unbeachtet bleiben können, sondern um Voraussetzungen des Anspruchsübergangs (zu § 91 aF BSHG: Senatsbeschluss v. 19.10.1995, 8 WF 66/95; zur ähnlichen Regelung in § 37 BAföG: Senatsbeschluss v. 17.11.1994 - FamRZ 1995, 489 sowie Senatsbeschluss v. 25.11.1994 - 8 WF 104/94; so auch Brudermüller, FamRZ 1995, 1033).
  • OLG Zweibrücken, 08.01.1997 - 2 WF 80/96

    Voraussetzungen der Titelumschreibung auf den Träger der Sozialhilfe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.12.2000 - 8 WF 84/00
    Da es das Ziel bei der Schaffung des Rechtsübergangs kraft Gesetzes (vgl. § 412 BGB) war, den Rechtsübergang auf den Sozialhilfeträger zu vereinfachen, weist ein Teil der Rechtssprechung im Rahmen von § 727 ZPO die Beachtung der sozialhilferechtlichen Schuldnerschutzvorschriften dem Schuldner zu, der diese Ausschlusstatbestände im Wege der Klage gegen die Vollstreckungsklausel (§ 768 ZPO) geltend machen muss (so: OLG Köln MDR 1997, 369; OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 1092; Zöller/Stöber, ZPO, 22. Aufl., Rn 22 zu § 727 unter Verweis auf Künkel, FamRZ 1994, 540).
  • OLG Köln, 22.08.1996 - 10 WF 132/96

    Nachweis der Rechtsnachfolge beim Übergang von Unterhaltsforderungen auf den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.12.2000 - 8 WF 84/00
    Da es das Ziel bei der Schaffung des Rechtsübergangs kraft Gesetzes (vgl. § 412 BGB) war, den Rechtsübergang auf den Sozialhilfeträger zu vereinfachen, weist ein Teil der Rechtssprechung im Rahmen von § 727 ZPO die Beachtung der sozialhilferechtlichen Schuldnerschutzvorschriften dem Schuldner zu, der diese Ausschlusstatbestände im Wege der Klage gegen die Vollstreckungsklausel (§ 768 ZPO) geltend machen muss (so: OLG Köln MDR 1997, 369; OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 1092; Zöller/Stöber, ZPO, 22. Aufl., Rn 22 zu § 727 unter Verweis auf Künkel, FamRZ 1994, 540).
  • OLG Stuttgart, 04.05.1998 - 8 WF 55/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.12.2000 - 8 WF 84/00
    Hieran hat der Senat auch für die seit 23.7.1996 geltende neue Fassung von § 91 BSHG jedenfalls für Abs. 2 S. 1 dieser Vorschrift festgehalten (Beschluss v. 29.1.1998, Az.: 8 WF 9/98; Beschluss v. 4.5.1998, Az.: 8 WF 55/97).
  • OLG Stuttgart, 29.01.1998 - 8 WF 9/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.12.2000 - 8 WF 84/00
    Hieran hat der Senat auch für die seit 23.7.1996 geltende neue Fassung von § 91 BSHG jedenfalls für Abs. 2 S. 1 dieser Vorschrift festgehalten (Beschluss v. 29.1.1998, Az.: 8 WF 9/98; Beschluss v. 4.5.1998, Az.: 8 WF 55/97).
  • OLG Stuttgart, 19.10.1995 - 8 WF 66/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.12.2000 - 8 WF 84/00
    Demgegenüber hat der Senat wiederholt entschieden, dass es sich bei den Einschränkungen des Anspruchsübergangs nicht lediglich um Einwendungen handelt, die vom Schuldner gem. §§ 732, 768 und in dessen Rahmen gem. § 767 Abs. 1 und 3 ZPO geltend zu machen sind und bei einer Klauselumschreibung nach § 727 ZPO unbeachtet bleiben können, sondern um Voraussetzungen des Anspruchsübergangs (zu § 91 aF BSHG: Senatsbeschluss v. 19.10.1995, 8 WF 66/95; zur ähnlichen Regelung in § 37 BAföG: Senatsbeschluss v. 17.11.1994 - FamRZ 1995, 489 sowie Senatsbeschluss v. 25.11.1994 - 8 WF 104/94; so auch Brudermüller, FamRZ 1995, 1033).
  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 560/16

    Anspruch des Jobcenters auf Erteilung einer vollstreckbaren Teilausfertigung für

    Bereits bei der Anwendung dieser Vorschrift war es umstritten gewesen, ob der Sozialhilfeträger im Titelumschreibungsverfahren nach § 727 ZPO im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vergleichsberechnung den urkundlichen Nachweis der gemäß § 91 Abs. 2 Satz 1 BSHG erforderlichen sozialhilferechtlichen Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners erbringen musste (so OLG Karlsruhe OLGR 2000, 219; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 838) oder ob die Nichtbeachtung der sozialhilferechtlichen Schuldnerschutzvorschriften von dem Unterhaltsschuldner mit einer Klage gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel nach § 768 ZPO geltend gemacht werden musste (so OLG Köln MDR 1997, 369; OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 1092; Künkel FamRZ 1994, 540, 549).
  • OLG Celle, 15.03.2006 - 15 UF 54/05

    Berücksichtigungsfähigkeit des vom Unterhaltsberechtigten bezogenen

    Nach allem kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Klägerin nach Erlangung eines vollstreckbaren Urteils ihre Gläubigerstellung durch noch erfolgende Überleitung (teilweise) verliert und dem Leistungsträger dann im Umfang bis dahin erbrachter Leistungen gemäß § 727 ZPO eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils erteilt wird (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 125; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 838; OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 1092; Musielak/Lackmann, ZPO, 4. Aufl., § 727 Rn 12; Zöller/Stöber, ZPO, 24. Aufl.; § 727 Rn 8, jeweils zur Sozialhilfe).
  • OLG Karlsruhe, 01.08.2003 - 5 WF 88/03

    Titelumschreibung auf den Sozialhilfeträger: Nachweis des Übergangs des

    Der Senat folgt insoweit nicht den Entscheidungen des OLG Karlsruhe (OLG Report 2000, 219) und OLG Stuttgart ( NJW-RR 2001, 868).

    Der Senat folgt insoweit nicht den Entscheidungen des OLG Karlsruhe (OLG Report 2000, 219) und OLG Stuttgart ( NJW-RR 2001, 868).

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.10.2000 - 2 UF 256/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7991
OLG Karlsruhe, 26.10.2000 - 2 UF 256/99 (https://dejure.org/2000,7991)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.10.2000 - 2 UF 256/99 (https://dejure.org/2000,7991)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 2 UF 256/99 (https://dejure.org/2000,7991)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vaterschaftsfeststellung; Eingräumter Mehrverkehr; Verweigerung der Blutentnahme; Empfängniszeit ; Vaterschaftsvermutung; Auslandsaufenthalt

  • Judicialis

    BGB § 1600 d Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 1600d Abs. 2 S. 2
    Vaterschaftsfeststellung; eingräumter Mehrverkehr; Verweigerung der Blutentnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 931
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Marsberg, 27.12.1996 - 1 C 256/96

    Nebenkostenvereinbarung beim Mietvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2000 - 2 UF 256/99
    2 UF 256/99 1 C 256/96.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts M. vom 29.11.1999 (1 C 256/96) wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Amtsgerichts M. vom 29.11.1999, Az.: 1 C 256/96 wird aufgehoben.

  • BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 27/85

    Verweigerung der Blutentnahme zum Vaterschaftsnachweis; Beweisvereitelndes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2000 - 2 UF 256/99
    Zwar liegt in der Weigerung zur Blutentnahme, die nach niederländischem Recht im Wege der Rechtshilfe auch nicht erzwingbar ist, eine Beweisvereitelung, die dahingehend gewertet werden kann, als hätten sich keine Anhaltspunkte für schwerwiegende Zweifel ergeben (BGH NJW 1986, 2371 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2002 - 2 WF 125/01

    Kostenerstattung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der

    Mit Urteil vom 26.10.2000 - AZ.: 2 UF 256/99 - hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Mosbach vom 29.11.2000, in dem die Vaterschaftsfeststellungsklage gegen den Beklagten abgewiesen worden war, ebenfalls zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 30.03.2001 - 2 UF 5/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5758
OLG Zweibrücken, 30.03.2001 - 2 UF 5/00 (https://dejure.org/2001,5758)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.03.2001 - 2 UF 5/00 (https://dejure.org/2001,5758)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. März 2001 - 2 UF 5/00 (https://dejure.org/2001,5758)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Revision; Kind; Umgang; Umgangsrecht; Unterhaltsanspruch; Verwirkung; Körperverletzung; Straftat

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Trennungsunterhalt - tätlicher Angriff - Verwirkung der Unterhaltsansprüche

  • Judicialis

    BGB § 1579 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 1579 Nr. 2
    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs - besonders schwerwiegende Verfehlung des Berechtigten - Rückwirkung auf bereits entstandene Unterhaltsansprüche - gefährliche Körperverletzung zulasten der Ehefrau bei Termin zum betreuten Umgang mit gemeinsamen Kindern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    § 1579 BGB
    Für Prügel gibt es keinen Unterhalt

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 241
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.11.1983 - IVb ZR 8/82

    Auswirkung einer schweren Verfehlung des Unterhaltsberechtigten gegen den

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.03.2001 - 2 UF 5/00
    Es besteht grundsätzlich kein Anlass, den mit Unterhaltszahlungen in Verzug geratenen Unterhaltspflichtigen zu begünstigen, weil ein späteres Ereignis ihn von der Unterhaltspflicht befreit (BGH FamRZ 1984, 34).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9139
OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00 (https://dejure.org/2001,9139)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.03.2001 - 10 UF 143/00 (https://dejure.org/2001,9139)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. März 2001 - 10 UF 143/00 (https://dejure.org/2001,9139)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterhalt; Haushaltsführung; Kindesbetreuung; Nichteheliches minderjähriges Kind; Entlastung des Unterhaltsverpflichteten

  • Judicialis

    BGB § 1601 ff

  • rechtsportal.de

    BGB § 1601 ff.
    Unterhaltspflicht - Haushaltsführung - Entlastung gegenüber eigener Familie - nichteheliches minderjähriges Kind

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.11.1979 - IV ZR 96/78

    Unterhaltspflicht eines geschiedenen und wiederverheirateten Elternteils

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00
    Er hat daher wenigstens eine Nebentätigkeit aufzunehmen, um auch zum Unterhalt des Kindes aus der früheren Ehe beitragen zu können, soweit er hierdurch im Verhältnis zu anderen, gleichrangig Unterhaltsberechtigten aus der neuen Ehe nicht unverhältnismäßig belastet wird (vgl. BGH, FamRZ 1980, 43; FamRZ 1982, 25; FamRZ 1982, 590).

    Nach der Rechtsprechung des BGH können dem Beklagten als barunterhaltspflichtigem Elternteil neben seiner Hausmannsrolle Teilzeitbeschäftigungen wie häusliche Erledigung einfacher Lohnarbeiten, Putztätigkeiten in den Abendstunden und leichtere Arbeiten in einem fremden Haushalt, auch eine zeitweise Tätigkeit als Nachtpförtner u. ä. zugemutet werden, selbst wenn er qualifiziert ausgebildet ist (BGH FamRZ 1980, 43; 1986, 668; 1987, 270; 1982, 590).

  • BGH, 19.03.1986 - IVb ZR 18/85

    Einsatz des Taschengeldanspruchs eines wiederverheirateten Ehegatten

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00
    Nach der Rechtsprechung des BGH können dem Beklagten als barunterhaltspflichtigem Elternteil neben seiner Hausmannsrolle Teilzeitbeschäftigungen wie häusliche Erledigung einfacher Lohnarbeiten, Putztätigkeiten in den Abendstunden und leichtere Arbeiten in einem fremden Haushalt, auch eine zeitweise Tätigkeit als Nachtpförtner u. ä. zugemutet werden, selbst wenn er qualifiziert ausgebildet ist (BGH FamRZ 1980, 43; 1986, 668; 1987, 270; 1982, 590).

    In diesem Fall ist es dem Beklagten zuzumuten, sich die Erwerbsmöglichkeit für einen Nebenverdienst durch den zeitlich eng begrenzten Einsatz einer Hilfskraft zu verschaffen (vgl. BGH, FamRZ 1986, 668).

  • BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 667/80

    Rechtliche Grundlage der Nebenerwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00
    Er hat daher wenigstens eine Nebentätigkeit aufzunehmen, um auch zum Unterhalt des Kindes aus der früheren Ehe beitragen zu können, soweit er hierdurch im Verhältnis zu anderen, gleichrangig Unterhaltsberechtigten aus der neuen Ehe nicht unverhältnismäßig belastet wird (vgl. BGH, FamRZ 1980, 43; FamRZ 1982, 25; FamRZ 1982, 590).

    Nach der Rechtsprechung des BGH können dem Beklagten als barunterhaltspflichtigem Elternteil neben seiner Hausmannsrolle Teilzeitbeschäftigungen wie häusliche Erledigung einfacher Lohnarbeiten, Putztätigkeiten in den Abendstunden und leichtere Arbeiten in einem fremden Haushalt, auch eine zeitweise Tätigkeit als Nachtpförtner u. ä. zugemutet werden, selbst wenn er qualifiziert ausgebildet ist (BGH FamRZ 1980, 43; 1986, 668; 1987, 270; 1982, 590).

  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 610/80

    Berücksichtigung der Folgen einer Fehlreaktion auf Trennung und Ehescheidung

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00
    Er hat daher wenigstens eine Nebentätigkeit aufzunehmen, um auch zum Unterhalt des Kindes aus der früheren Ehe beitragen zu können, soweit er hierdurch im Verhältnis zu anderen, gleichrangig Unterhaltsberechtigten aus der neuen Ehe nicht unverhältnismäßig belastet wird (vgl. BGH, FamRZ 1980, 43; FamRZ 1982, 25; FamRZ 1982, 590).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 81/85

    Unterhaltspflicht des wiederverheirateten Elternteils gegenüber volljährigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00
    Auch die Berücksichtigung eines Selbstbehalts des Beklagten führt hier zu keinem anderen Ergebnis, denn diesem steht im vorliegenden Fall kein ungeschmälerter Selbstbehalt zu (vgl. BGH, FamRZ 1987, 472).
  • BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 64/85

    Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung des Zählkindvorteils

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00
    Nach der Rechtsprechung des BGH können dem Beklagten als barunterhaltspflichtigem Elternteil neben seiner Hausmannsrolle Teilzeitbeschäftigungen wie häusliche Erledigung einfacher Lohnarbeiten, Putztätigkeiten in den Abendstunden und leichtere Arbeiten in einem fremden Haushalt, auch eine zeitweise Tätigkeit als Nachtpförtner u. ä. zugemutet werden, selbst wenn er qualifiziert ausgebildet ist (BGH FamRZ 1980, 43; 1986, 668; 1987, 270; 1982, 590).
  • OLG Hamm, 26.05.1999 - 12 UF 88/98
    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00
    Der Umfang der Kürzung des Selbstbehalts bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung, denn der dem Beklagten zur Deckung des eigenen Bedarfs jedenfalls verbleibende Betrag ist höher als der Betrag, von dem die Rechtsprechung ansonsten in vergleichbaren Fällen ausgeht (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2000, 311; dort: 1.095,- DM).
  • VG Saarlouis, 19.12.2000 - 1 F 77/00
    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00
    10 UF 143/00 1 F 77/00 AG Eutin.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.07.2000 - 13 WF 377/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12886
OLG Koblenz, 10.07.2000 - 13 WF 377/00 (https://dejure.org/2000,12886)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.07.2000 - 13 WF 377/00 (https://dejure.org/2000,12886)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Juli 2000 - 13 WF 377/00 (https://dejure.org/2000,12886)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Unterhaltsanspruches einer Mutter gegen den Kindsvater aus Anlass der Geburt; Berücksichtigung einer fehlenden Erwerbstätigkeit der Kindesmutter; Lebensstellung der Mutter als Grundlage für die Ermittlung der Unterhaltshöhe

  • rechtsportal.de

    BGB § 1615 lit. l
    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1531
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 85/96

    Anteilige Haftung des Ehemannes und des Vaters des nichtehelichen Kindes für den

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.07.2000 - 13 WF 377/00
    Die Klägerin muss insoweit nicht nur ihre Bedürftigkeit sondern darüber hinaus darlegen und beweisen, dass diese auf der Schwangerschaft beruht .(vgl. BGH, FamRZ 1998, 541, 543; Münchener Kommentar/Köhler, 3. Aufl., § 1615 1 Rdnr. 6).
  • BGH, 15.12.2004 - XII ZR 121/03

    Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den

    In Rechtsprechung und Literatur wird deswegen regelmäßig auf das Einkommen der Mutter abgestellt, das sie ohne die Geburt des Kindes zur Verfügung hätte (OLG Celle OLGR 2002, 19; OLG Köln FamRZ 2001, 1322; OLG Koblenz OLGR 2001, 87; OLG Düsseldorf EzFamR aktuell 2000, 359; OLG Hamm FF 2000, 137 und OLG Zweibrücken OLGR 2000, 392 sowie Wendl/Pauling Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 6 Rdn. 364; Göppinger/Wax/Maurer Unterhaltsrecht 8. Aufl. Rdn. 1255; Luthin/Seidel Handbuch des Unterhaltsrechts 10. Aufl. Rdn. 4219; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 9. Aufl. Rdn. 185; Eschenbruch Der Unterhaltsprozeß 3. Aufl. Rdn. 4015; FA-FamR/Gerhardt 4. Aufl. Rdn. 210; Weinreich/Klein/Schwolow Kompaktkommentar Familienrecht § 1615 l BGB Rdn. 10 und Scholz/Stein/Erdrich Praxishandbuch Familienrecht K Rdn. 248).
  • KG, 25.09.2018 - 13 UF 33/18

    Berechnung des Betreuungsunterhalts bei unehelichem Kind

    In einem anderen Fall hat (ebenfalls) das Oberlandesgericht Koblenz (Beschluss vom 10. Juli 2000 - 13 WF 377/00, NJW-RR 2000, 1531 [bei juris Rz. 5f.]) entschieden, dass selbst bei einer im Zeitpunkt der Geburt arbeitslosen Mutter nicht auf das Arbeitslosengeld als Maßstab für deren Unterhaltsbedarf abzustellen ist, sondern dass an das frühere (höhere) Erwerbseinkommen angeknüpft werden könne, wenn auf Grund der gesamten Umstände mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass ohne Schwangerschaft und Geburt die Mutter diese Einkünfte auch im Unterhaltszeitraum erzielt hätte.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 9 U 27/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8831
OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 9 U 27/99 (https://dejure.org/1999,8831)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.09.1999 - 9 U 27/99 (https://dejure.org/1999,8831)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. September 1999 - 9 U 27/99 (https://dejure.org/1999,8831)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 138 § 812
    Sittenwidrigkeit eines Vertrages im Bauherrenmodell; Haftung für Beratungsverschulden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2001, 269
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97

    Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 9 U 27/99
    Eine Beratungspflicht des Verkäufers als eine zusätzlich zur Gewährleistung übernommene Nebenpflicht oder als selbständige Hauptpflicht aus einem Beratungsvertrag ist anzunehmen, wenn der Verkäufer im Rahmen eingehender Vertragsverhandlungen und auf Befragen des Käufers jeweils einen ausdrücklichen Rat erteilt hat (BGH, NJW 1999, 638, 639).

    Schon dies spricht dagegen, dass der Zeuge H. zumindest stillschweigend für die Beklagte auftreten und für sie einen Beratungsvertrag mit dem Kläger abschließen wollte (vgl. hierzu BGH, NJW 1999, 638, 639 r.Sp.).

  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 9 U 27/99
    Je nach Informationsbedürfnis des Anlegers können auch eigene Nachforschungen des Verkäufers erforderlich sein, wenn der Anleger keine ausreichenden Überprüfungsmöglichkeiten hat und er nur durch umfassende Aufklärung in die Lage versetzt wird, das tatsächliche Risiko des Geschäfts abzuschätzen (BGH, NJW 1982, 1095).

    Eine Aufklärungspflicht der Beklagten lässt sich auch nicht damit begründen, dass der Kläger selbst keine ausreichenden Überprüfungsmöglichkeiten hatte und nur durch eine umfassende Beratung seitens des Verkäufers in die Lage versetzt worden wäre, das tatsächliche Risiko des Geschäfts abzuschätzen (vgl. BGH, NJW 1982, 1095).

  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 76/91

    Sittenwidrigkeit eines Grundstücksveräußerungsvertrags wegen Mißverhältnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 9 U 27/99
    Maßgeblich ist bei der Beurteilung des Missverhältnisses der objektive Wert von Leistung und Gegenleistung (BGH, NJW-RR 1993, 198 ).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 9 U 27/99
    Ein Makler ist aber nur dann Erfüllungsgehilfe, wenn er über die reine Vermittlungstätigkeit hinaus mit Wissen und Wollen des späteren Vertragspartners Aufgaben übernimmt, die typischerweise in dessen Pflichtenkreis fallen (BGH, NJW 1996, 451 ).
  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 165/89

    Haftung des Verkäufers für Pflichtverletzung des Verhandlungsgehilfen; Werbung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 9 U 27/99
    Der Verkäufer, der für eine Immobilie mit Steuervorteilen wirbt, muss Voraussetzungen, Hinderungsgründe und Ausmaß der Steuervorteile richtig und vollständig darstellen (BGH, NJW 1991, 2556, 2557).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 256/88

    Wann ist ein Grundstückskauf sittenwidrig?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 9 U 27/99
    Die Rechtsprechung geht von einem krassen Missverhältnis nur aus, wenn die Leistung den Wert der Gegenleistung zumindest annähernd um das Doppelte überschreitet (vgl. etwa BGH, NJW-RR 1990, 950 : Kaufpreis von 138.000 DM bei einem Wert von 64.480 DM; BGH, NJW-RR 1991, 589 : Kaufpreis 220.000 DM bei einem Wert von 400.000 DM).
  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 144/86

    Zusicherung von Steuervorteilen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 9 U 27/99
    Zwar ergibt sich für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil gegebenenfalls auch ungefragt über solche Umstände aufzuklären, die für dessen Entscheidung erkennbar von Bedeutung sind, sofern der andere Teil die Mitteilung nach der Verkehrsanschauung erwarten kann (vgl. etwa BGH, NJW 1983, 1730, 1731; BGH, NJW-RR 1988, 348, 350).
  • BGH, 02.02.1983 - IVa ZR 118/81

    Anlagevermittler - Sorgfaltspflicht - Verschulden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 9 U 27/99
    Zwar ergibt sich für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil gegebenenfalls auch ungefragt über solche Umstände aufzuklären, die für dessen Entscheidung erkennbar von Bedeutung sind, sofern der andere Teil die Mitteilung nach der Verkehrsanschauung erwarten kann (vgl. etwa BGH, NJW 1983, 1730, 1731; BGH, NJW-RR 1988, 348, 350).
  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 284/85

    Unzulässigkeit der Berufung auf Formnichtigkeit der Anerkennung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 9 U 27/99
    a) Ein Rechtsgeschäft ist gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig, wenn nach seinem Inhalt ein krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt und schon daraus auf eine verwerfliche Gesinnung und damit auf den sittenwidrigen Charakter des Vertrages geschlossen werden kann (BGH, WM 1981, 404; BGH, WM 1987, 353, 354; BGH, NJW 1988, 130, 131).
  • BGH, 12.12.1986 - V ZR 100/85

    Sittenwidrigkeit - Gesinnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 9 U 27/99
    a) Ein Rechtsgeschäft ist gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig, wenn nach seinem Inhalt ein krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt und schon daraus auf eine verwerfliche Gesinnung und damit auf den sittenwidrigen Charakter des Vertrages geschlossen werden kann (BGH, WM 1981, 404; BGH, WM 1987, 353, 354; BGH, NJW 1988, 130, 131).
  • BGH, 30.01.1981 - V ZR 7/80

    Bewertung eines Ergänzungsvertrages als sittenwidrig bei einem auffälligen

  • BGH, 18.01.1991 - V ZR 171/89

    Sittenwidrigkeit - Grundstückskauf - Auffälliges Mißverhältnis

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 09.11.2000 - 2 U 125/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13152
OLG Bremen, 09.11.2000 - 2 U 125/2000 (https://dejure.org/2000,13152)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09.11.2000 - 2 U 125/2000 (https://dejure.org/2000,13152)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09. November 2000 - 2 U 125/2000 (https://dejure.org/2000,13152)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unlauterer Wettbewerb; Wettbewerbsverstoß; Gewerbe; Gewerbetreibender; Mitstörer; Verschulden; Zurechnung; Zeitungsannonce; Anzeige; Immobilienanzeige; Immobilienmarkt; Eigentümer; Telefonnummer; Telefonanschluß; Anschrift

  • Judicialis

    UWG § 3

  • rechtsportal.de

    UWG § 3
    Irreführende Immobilienanzeige mit Hinweis "vom Eigentümer" - Mitstörerhaftung bei Überlassung eines Telefonanschlusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 26.03.1993 - 2 U 6/93
    Auszug aus OLG Bremen, 09.11.2000 - 2 U 125/00
    Wer, wie die Verfügungsbeklagte zu 1) hier, einem anderen Gewerbetreibenden die Mitbenutzung seines Telefonanschlusses gestattet, haftet deshalb als Störer, wenn der andere unter Verwendung der Nummer des mitbenutzten Anschlusses irreführend wirbt (OLG Stuttgart ZIP 1993, 1494, 1495; Baumbach/Hefermehl a. a. O. Rdnr. 327a).
  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95

    "Branchenbuch-Nomenklatur"; Prüfungspflichten des Herausgebers der "Gelben

    Auszug aus OLG Bremen, 09.11.2000 - 2 U 125/00
    Weil eine Haftung als Mitstörer allerdings nicht ohne weiteres auf unbeteiligte Dritte erstreckt werden darf, steht dem als Störer Inanspruchgenommenen ausnahmsweise der Einwand offen, daß ihm im konkreten Fall eine Prüfungspflicht - etwa weil ihm die Wettbewerbsverletzung nicht erkennbar war - entweder überhaupt nicht oder jedenfalls nur eingeschränkt zuzumuten sei (BGH GRUR 1997, 909, 911 - Branchenbuch-Nomenklatur).
  • BGH, 27.05.1987 - I ZR 153/85

    Getarnte Werbung II

    Auszug aus OLG Bremen, 09.11.2000 - 2 U 125/00
    Dadurch werden Kaufinteressenten irregeführt, weil sie gewöhnlich bei gewerblichen Angeboten mit anderen Angeboten als bei einem Erwerb von Privat rechnen (BGH GRUR 1987, S. 748, 749 - Getarnte Werbung II).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.12.2000 - 5 W 20/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11884
OLG Frankfurt, 01.12.2000 - 5 W 20/00 (https://dejure.org/2000,11884)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.12.2000 - 5 W 20/00 (https://dejure.org/2000,11884)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Dezember 2000 - 5 W 20/00 (https://dejure.org/2000,11884)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Selbstständiges Beweisverfahren; Wertfestsetzung; Streitwertfestsetzung; Wert der Hauptsache; Wertinteresse

  • Judicialis

    GKG § 25 Abs. 3; ; GKG § 25 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    GKG § 25 Abs. 3, Abs. 4
    Wertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 01.02.2000 - 9 W 2/00

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2000 - 5 W 20/00
    Geht es bei dem zu sichernden Anspruch um die Kosten für die Beseitigung von Mängeln eines Werks, dann ist von den Angaben des Antragstellers über das Vorliegen von Mängeln auszugehen, auch wenn diese später vom Sachverständigen nicht festgestellt werden können, jedoch sind bei der Bewertung der Beseitigungskosten nicht die subjektiven Vorstellungen des Antragstellers entscheidend, sondern die Bewertung ist auf objektiver Grundlage vorzunehmen (OLG Hamburg NJW-RR 2000, 827 f.; OLG Frankfurt - 21. ZS - OLGR 1999, 146; OLG Celle OLGR 1999, 199 f.; OLG Düsseldorf OLGR 1999, 324).
  • OLG Saarbrücken, 21.04.1999 - 9 UF 218/98

    Versorgungsausgleich im Wege der Realteilung bei beiderseitiger Mitgliedschaft im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2000 - 5 W 20/00
    Geht es bei dem zu sichernden Anspruch um die Kosten für die Beseitigung von Mängeln eines Werks, dann ist von den Angaben des Antragstellers über das Vorliegen von Mängeln auszugehen, auch wenn diese später vom Sachverständigen nicht festgestellt werden können, jedoch sind bei der Bewertung der Beseitigungskosten nicht die subjektiven Vorstellungen des Antragstellers entscheidend, sondern die Bewertung ist auf objektiver Grundlage vorzunehmen (OLG Hamburg NJW-RR 2000, 827 f.; OLG Frankfurt - 21. ZS - OLGR 1999, 146; OLG Celle OLGR 1999, 199 f.; OLG Düsseldorf OLGR 1999, 324).
  • OLG Naumburg, 09.07.2003 - 7 W 16/03

    Streitwert für selbstständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln

    Stellt der Sachverständige nur einen Teil der vom Antragsteller behaupteten Mängel fest oder lässt sie in den Verantwortungsbereich des Antragsgegners fallen, so ist gleichwohl der Streitwert nach den Mängelbeseitigungskosten zu bemessen, die objektiv entstehen würden, wenn man die Behauptungen der Antragsschrift als zutreffend unterstellt (OLG Naumburg, OLG-Report, 2000, 278; OLG Düsseldorf, a. a. O.; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2001, 87).
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