Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.06.2000 - 4 U 140/99   

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OLG Düsseldorf, 13.06.2000 - 4 U 140/99 (https://dejure.org/2000,2728)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.06.2000 - 4 U 140/99 (https://dejure.org/2000,2728)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Juni 2000 - 4 U 140/99 (https://dejure.org/2000,2728)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Alkoholgenuß; Auffahrunfall; Grobe Fahrlässigkeit; Alkoholisierung; Blutalkoholgehalt ; Alkoholbedingte Ausfallerscheinungen

  • Judicialis

    VVG § 61; ; AKB § 12 Nr. 1 II c

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; AKB § 12 Abs. 1 II e
    Grob fahrlässig herbeigeführter Auffahrunfall bei 230 km/h Fahrgeschwindigkeit und 1,55 ‰ Restalkohol im Blut L

  • RA Kotz

    Muss die Vollkaskoversicherung leisten, wenn man mit 1,55-1,7 Promille und 230 km/h einen Totalschaden erleidet?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61; AKB § 12 Nr. 1 II c
    Grob fahrlässige Herbeiführung des Kaskoschadens bei Trunkenheit des Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 101
  • VersR 2001, 454 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.10.1991 - IV ZR 264/90

    Absolute Fahruntüchtigkeit im Versicherungsvertragsrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2000 - 4 U 140/99
    Es begründet den Vorwurf grober Fahrlässigkeit, im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit, d.h. bei einem Blutalkoholgehalt, der höher als 1, 1 Promille liegt, einen PKW im Straßenverkehr zu bewegen (vgl. BGH VersR 1991, 1367, 1368; VersR 85, 440; Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 61 Rn. 24).

    Es ist ausgeschlossen, daß ein alkoholisierter Kraftfahrer mit einem höheren Wert als 1, 1 Promille selbst bei besonderer Fahrbefähigung oder Alkoholverträglichkeit noch in der Lage ist, sein Fahrzeug in einer den alltäglichen Anforderungen des Straßenverkehrs genügenden Weise zu beherrschen (BGH VersR 1991, 1367).

    Für den Kausalzusammenhang zwischen der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit und dem Unfall spricht der Beweis des ersten Anscheins (BGH VersR 1991, 1367, 1368; VersR 1987, 1006, 1007; Prölss/Martin, a.a.O.).

  • BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 10/84

    Entfallen des Versicherungsschutzes wegen relativer Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2000 - 4 U 140/99
    Dies setzte den Nachweis von Umständen voraus, aus denen sich die ernsthafte (und nicht nur theoretische) Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufes ergibt, den auch ein nicht alkoholisierter Fahrer nicht gemeistert hätte (BGH VersR 1986, 141).

    Die allgemeine Möglichkeit, daß auch einem Nüchternen der Unfall hätte unterlaufen können, reicht nicht aus (BGH VersR 1986, 141; 1976, 729; 57, 509).

  • BGH, 08.07.1957 - II ZR 177/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2000 - 4 U 140/99
    Die allgemeine Möglichkeit, daß auch einem Nüchternen der Unfall hätte unterlaufen können, reicht nicht aus (BGH VersR 1986, 141; 1976, 729; 57, 509).
  • BGH, 21.01.1987 - IVa ZR 129/85

    Begriff der absoluten Fahruntüchtigkeit eines Radfahrers in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2000 - 4 U 140/99
    Für den Kausalzusammenhang zwischen der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit und dem Unfall spricht der Beweis des ersten Anscheins (BGH VersR 1991, 1367, 1368; VersR 1987, 1006, 1007; Prölss/Martin, a.a.O.).
  • BGH, 22.02.1989 - IVa ZR 274/87

    Leistungsausschluß des Versicherers bei Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2000 - 4 U 140/99
    Derjenige, der dies aus mangelnder Einsicht außer Acht läßt, muß sich dies in der Regel als grobes Verschulden zurechnen lassen (vgl. BGH VersR 1989, 469, 470).
  • BGH, 24.02.1976 - VI ZR 61/75

    Ursachenzusammenhang - Erster Anschein - Trunkenheit - Fußgänger - Beteiligung an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2000 - 4 U 140/99
    Die allgemeine Möglichkeit, daß auch einem Nüchternen der Unfall hätte unterlaufen können, reicht nicht aus (BGH VersR 1986, 141; 1976, 729; 57, 509).
  • OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 45/16

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei alkoholbedingter Bewusstseinsstörung

    Sind allerdings eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit und damit eine Bewusstseinsstörung des Versicherten festgestellt, spricht der Beweis des ersten Anscheins für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Fahruntüchtigkeit und Unfall (BGH, Urt. v. 30.10.1985 - IVa ZR 10/84 - VersR 1986, 141; Senat, Urt. v. 21.1.2009 - 5 U 249/08 - VersR 2009, 1109; Senat, Urt. v. 12.09.2001 - 5 U 19/01 - zfs 2002, 32; OLG Köln, VersR 2013, 1166; OLG Düsseldorf, r+s 2000, 445; OLG Hamm, zfs 1997, 264; Rixecker in: Langheid/Rixecker, VVG, 5. Aufl. 2016, § 178 Rdn. 17; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Nr. 5 AUB 2010, Rdn. 15).

    In diesem Sinne hat das OLG Düsseldorf für den Fall eines die Autobahn mit 230 km/h und einer Blutalkoholkonzentration von 1, 55 Promille befahrenden Versicherungsnehmers ausgeführt, es sei bedeutungslos, ob jeder alkoholisierte Fahrer grundsätzlich dazu neige, schneller zu fahren, oder aber kompensativ besonders langsam; jedenfalls habe der Kläger sein Fahrzeug enthemmt bewegt, ohne dass ernsthaft in Betracht komme, dies stehe mit dem Alkoholgenuss nicht in Zusammenhang; gerade eine solche Fahrweise sei Ausdruck einer für alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit typischen gesteigerten Risikobereitschaft (OLG Düsseldorf, r+s 2000, 445; zur typischerweise alkoholbedingten Enthemmung auch OLG Düsseldorf, r+s 2008, 9; OLG Naumburg, VersR 2005, 1233).

    Diese konnten naturgemäß noch keine sehr hohe Geschwindigkeit erreicht haben, mit der Einleitung eines Überholvorgangs durch das hintere Fahrzeug war zu rechnen (vgl. für eine ähnliche Konstellation OLG Düsseldorf, r+s 2000, 445).

    Wäre der Kläger weniger alkoholisiert gewesen, liegt nahe, dass er sich, der Vernunft folgend, dazu entschieden hätte, seine Ausgangsgeschwindigkeit zu reduzieren, um auf etwaige Unachtsamkeiten der auf die Autobahn aufgefahrenen Fahrzeugführer noch adäquat reagieren zu können (vgl. OLG Düsseldorf, r+s 2000, 445; zur Beibehaltung eines überhöhten Tempos trotz sich anbahnender Gefahren auch OLG Koblenz, zfs 2002, 31; OLG Hamm, zfs 1997, 264: Ursächlichkeit des Alkoholgenusses liege bei Nichtbeachtung zusätzlicher Gefahrenmomente nahe).

  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 132/03

    Addition der Leistungsfreibeträge beim Zusammentreffen der

    Für den Kausalzusammenhang zwischen der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit und dem Unfall spricht der Beweis des ersten Anscheins (BGH VersR 1991, 1367, 1368; BGH VersR 1987, 1006, 1007; Senat NJW-RR 2001, 101; OLG Köln, NVersZ 1999, 574).

    Der Anscheinsbeweis ist nur erschüttert, wenn Umstände nachgewiesen werden aus denen sich die ernsthafte und nicht nur theoretische Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs ergibt, den auch ein nicht alkoholisierter Fahrer nicht gemeistert hätte (BGH VersR 1986, 131; Senat NJW-RR 2001, 101).

    Die allgemeine Möglichkeit, dass auch einem Nüchternen der Unfall hätte unterlaufen können, genügt nicht (BGH VersR 1986, 131; VersR 1976, 729; Senat NJW-RR 2001, 101).

  • LG Düsseldorf, 10.08.2005 - 11 O 100/05

    Vollkaskoversicherer wird leistungsfrei bei Herbeiführung eines Unfalls durch den

    Es ist ausgeschlossen, dass ein alkoholisierter Kraftfahrer mit einem höheren Wert als 1, 1 Promille selbst bei besonderer Fahrbefähigung oder Alkoholverträglichkeit noch in der Lage ist, sein Fahrzeug in einer den alltäglichen Anforderungen des Straßenverkehrs genügenden Weise zu beherrschen (vgl. BGH VersR 1991, 1367; OLG Düsseldorf RuS 2000, 445; OLG Karlsruhe NZV 1992, 321; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. 2004, § 12 AKB Rn. 102).

    Derjenige, der dies aus mangelnder Einsicht außer Acht lässt, muss sich dies in aller Regel als grobes Verschulden zurechnen lassen (OLG Düsseldorf RuS 2000, 445).

    Für den Kausalzusammenhang zwischen der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit und dem Unfall spricht der Beweis des ersten Anscheins (vgl. BGH VersR 1991, 1367; OLG Düsseldorf RuS 2000, 445; OLG Karlsruhe NZV 1992, 321; Prölss/Martin, aaO., § 12 AKB Rn. 102).

    Die allgemeine Möglichkeit, dass auch einem Nüchternen der Unfall hätte unterlaufen können, reicht nicht aus (OLG Düsseldorf RuS 2000, 445; Prölss/Martin, aaO., § 12 AKB Rn. 102).

  • LG Düsseldorf, 26.01.2007 - 11 O 100/05

    Vollkasko - 1,14 Promille kostet Kaskoschutz

    Es ist ausgeschlossen, dass ein alkoholisierter Kraftfahrer mit einem höheren Wert als 1, 1 Promille selbst bei besonderer Fahrbefähigung oder Alkoholverträglichkeit noch in der Lage ist, sein Fahrzeug in einer den alltäglichen Anforderungen des Straßenverkehrs genügenden Weise zu beherrschen (vgl. BGH VersR 1991, 1367; OLG Düsseldorf RuS 2000, 445; OLG Karlsruhe NZV 1992, 321; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. 2004, § 12 AKB Rn. 102).

    Derjenige, der dies aus mangelnder Einsicht außer Acht lässt, muss sich dies in aller Regel als grobes Verschulden zurechnen lassen (OLG Düsseldorf RuS 2000, 445).

    Für den Kausalzusammenhang zwischen der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit und dem Unfall spricht der Beweis des ersten Anscheins (vgl. BGH VersR 1991, 1367; OLG Düsseldorf RuS 2000, 445; OLG Karlsruhe NZV 1992, 321; Prölss/Martin, aaO., § 12 AKB Rn. 102).

    Die allgemeine Möglichkeit, dass auch einem Nüchternen der Unfall hätte unterlaufen können, reicht nicht aus (OLG Düsseldorf RuS 2000, 445; Prölss/Martin, aaO., § 12 AKB Rn. 102).

  • OLG Naumburg, 16.09.2004 - 4 U 38/04

    Alkohol am Steuer kann teuer werden

    Tatsächlich hat der Kläger sein Fahrzeug im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit enthemmt bewegt, ohne dass ernsthaft in Betracht kommt, dies stehe mit dem Alkoholgenuss nicht in Zusammenhang (vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 101, 103).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2022 - 5 U 22/22

    Leistungen aus einer Kfz-Vollkaskoversicherung Alkoholisierter Fahrer Darlegung

    Vielmehr muss gerade im konkreten Fall die ernsthafte und nicht bloß theoretische Möglichkeit bestehen, dass der Unfall durch eine andere Ursache herbeigeführt worden ist, die auch ein nüchterner Fahrer nicht hätte vermeiden können; dass mithin die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit nicht ursächlich für das konkrete Unfallereignis war (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 16. September 2004 - 4 U 38/04, VersR 2005, 1233; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juni 2000 - 4 U 140/99, juris).
  • LG Saarbrücken, 18.02.2015 - 14 O 108/14

    Kfz-Vollkaskoversicherung: Zurechnung des Fehlverhaltens Dritter;

    Vielmehr muss gerade im konkreten Fall die ernsthafte und nicht bloß theoretische Möglichkeit bestehen, dass der Unfall durch eine andere Ursache herbeigeführt worden ist, die auch ein nüchterner Fahrer nicht hätte vermeiden können, die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit mithin nicht ursächlich für das konkrete Unfallereignis war (OLG Naumburg, a.a.O.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 101; Knappmann, in: Prölss/Martin, a.a.O., A.2.16 AKB Rn. 43).

    Dass er seine Fahrweise nicht an diese Verhältnisse angepasst hat, sondern statt dessen so fuhr, wie es nach eigenem Bekunden "jeden Abend" tat und wie es "bisher immer funktioniert" hatte, verdeutlicht, dass er sein Fahrzeug im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit enthemmt bewegt hat, ohne sich über die daraus resultierenden Risiken Gedanken zu machen, ohne dass ernsthaft in Betracht kommt, dies stehe mit dem Alkoholgenuss nicht in Zusammenhang (OLG Naumburg, VersR 2005, 1233; vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 101).

  • AG Bühl, 14.05.2009 - 7 C 88/09

    Führen eines Kraftfahrzeuges trotz absoluter alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit

    In dem Führen eines Kraftfahrzeuges trotz absoluter alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit liegt ohne weiteres ein objektiv besonders grober Verstoß gegen die dem Versicherungsnehmer obliegenden Sorgfaltspflichten (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 101; BGH VersR 1989, 469).

    Derjenige, der dies aus mangelnder Einsicht außer Acht lässt, muss sich dies in der Regel als grobes Verschulden zurechnen lassen (vgl. BGH VersR 1989, 469; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 101).

  • OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 5 U 92/21

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei Falschangaben in Schadensanzeige

    Vielmehr muss gerade im konkreten Fall die ernsthafte und nicht bloß theoretische Möglichkeit bestehen, dass der Unfall durch eine andere Ursache herbeigeführt worden ist, die auch ein nüchterner Fahrer nicht hätte vermeiden können, die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit mithin nicht ursächlich für das konkrete Unfallereignis war (vgl. OLG Naumburg, VersR 2005, 1233; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 101; Knappmann, in: Prölss/Martin, a. a. O., Ziff. 5 AUB 2014 Rn. 25).
  • OLG Bamberg, 04.05.2006 - 1 U 234/05

    Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen rauschmittelbedingter

    Der Umstand, dass auch nicht unter Drogeneinfluss stehende Kraftfahrer häufig verkehrswidrig überholen, ist für sich nicht geeignet, eine Qualifizierung des konkret zur Beurteilung stehenden Fahrverhaltens als von Drogen beeinflusst auszuschließen (zur alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit vgl. Senatsentscheidung vom 17. März 2006 in 1 U 21/06; BGH VersR 1986, 141 ; OLG Düsseldorf in NJW-RR 2001, 101 ).
  • OLG Bamberg, 13.04.2006 - 1 U 234/05

    Leistungsfreiheit wegen Haschischkonsums

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 46/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7750
OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 46/01 (https://dejure.org/2001,7750)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.04.2001 - 16 Wx 46/01 (https://dejure.org/2001,7750)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. April 2001 - 16 Wx 46/01 (https://dejure.org/2001,7750)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 16.01.1995 - 25 U 4190/94
    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 46/01
    Denn - unterstellte - Verfahrensfehler sind grundsätzlich nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. beispielsweise MünchKomm/Feiber, ZPO, § 42 Rz. 28; OLG München v. 16.1.1995, OLGR 95, 107 ).
  • OLG Stuttgart, 28.11.2006 - 3 W 83/06

    Richterablehnung: Nicht aufzuklärender Widerspruch zwischen der Glaubhaftmachung

    In derartigen Zweifelsfällen, in welchen die tatsächlichen und damit objektivierbaren Grundlagen der Auseinandersetzung unaufklärbar sind, spricht nach der gesetzgeberischen Intention des § 42 Abs. 2 ZPO der Anschein gegen den Richter und dem Ablehnungsgesuch ist stattzugeben (h.M., vgl. BayObLGZ 74, 131; OLG Braunschweig, OLGR 2000, 122; OLG Köln, OLGR 2001, 260; Zöller/Vollkommer, § 42 Rnr. 10; Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 42 Rnr. 9).
  • OLG Schleswig, 30.09.2004 - 16 W 126/04

    Richterablehnung - Anforderungen an ein Befangenheitsgesuch

    Wird ein Ablehnungsgesuch auf einen "Gesamttatbestand" des Verhaltens des Richters in dem laufenden Verfahren gestützt, kann entgegen der Ansicht des Landgerichts trotz §§ 43, 44 Abs. 4 ZPO auch auf an sich verwirkte Ablehnungsgründe zurückgegriffen werden, sofern der letzte "Teilakt" in zulässiger Weise vorgebracht werden kann (BPtG GRUR 85, 433, 434; Landgericht Düsseldorf, ZIP 85, 631, 632; OLG Köln OLGR 01, 260).
  • OLG Hamm, 11.07.2011 - 32 W 11/11

    Ablehnungsgesuch, Ausschluss der Ablehnung, mündliche Verhandlung, Einlassen in

    Es ist in Rechtsprechung und Lehre anerkannt (vgl. etwa OLG Köln, OLGR Köln 2001, 260; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2001, 169; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 43 Rdnr. 8; Musielak/Heinrich, ZPO, 8. Aufl., § 43 Rdnr. 3; Voessler, MDR 2007, 992, 994), dass ein Ablehnungsgesuch auch auf früher bekannte und noch nicht geltend gemachte Tatsachen gestützt werden kann, wenn aus der Gesamtbetrachtung mehrerer Umstände in der Summe die Besorgnis der Befangenheit hergeleitet wird.
  • OLG Brandenburg, 07.07.2009 - 12 W 25/09

    Befangenheitsantrag gegen einen Sachverständigen: Überschreitung der

    Dann spreche nach der gesetzgeberischen Intention des § 42 Abs. 2 ZPO der Anschein gegen den Sachverständigen und dem Ablehnungsgesuch sei stattzugeben (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O., zitiert nach juris Rn. 3 unter Verweis auf BayObLGZ 74, 131; OLG Braunschweig, OLGR 2000, 122; OLG Köln, OLGR 2001, 260).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.04.2001 - 13 U 66/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5616
OLG Frankfurt, 18.04.2001 - 13 U 66/01 (https://dejure.org/2001,5616)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.04.2001 - 13 U 66/01 (https://dejure.org/2001,5616)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. April 2001 - 13 U 66/01 (https://dejure.org/2001,5616)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 940 ZPO, Art 6 BGBEG
    Bindungswirkung der Entscheidung des internationalen Verbandsgerichts der IAAF über Wettkampfsperre für einen Sportler wegen Dopingverstoßes

  • Wolters Kluwer

    Leistungsverfügung; Befriedigung des Gläubigers; Sofortige Erfüllung ; Sportrecht; Ordre public; Nichtanerkennung; Internationaler Sportverband

  • Judicialis

    GWB § 20; ; GWB §... 33; ; ZPO § 511; ; ZPO § 511a; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 545 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1004; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823; ; BGB § 241; ; LAO § 1; ; RVO-DLV § 85 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Leistungsverfügung im Sportrecht - Entscheidung des übergeordneten internationalen Sportverbandes - Darlegungslast

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2001, 159
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 13 W 29/00

    Verhältnis der staatlichen zur Verbandsgerichtsbarkeit und Umfang der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2001 - 13 U 66/01
    Der Senat hat bereits in seiner vorzitierten Entscheidung vom 18. Mai 2000 zu Aktenzeichen 13 W 29/2000 ausgeführt, daß einerseits im deutschen Rechtskreis im Gegensatz zu anderen Rechtsordnungen gegen den Erlaß einer Leistungsverfügung im Sportbereich keine durchgreifenden Bedenken bestehen, andererseits aber deshalb strenge Anforderungen an die Annahme, daß dem Verfügungskläger eine vorweggenommene Anspruchsbefriedigung aus besonderem Grunde nicht versagt werden darf, gestellt werden müssen, weil dem Schuldner nur aufgrund eines summarischen Verfahrens die Erbringungen von Handlungen oder Vermögensopfern auferlegt werden, die später in der Regel nicht, jedenfalls aber nicht vollständig rückgängig gemacht werden können.
  • KG, 24.05.2004 - 8 U 320/03

    Zivilrechtsstreit: Einwand der materiellen Rechtskraft

    Das Landgericht hat in der angefochtenen Entscheidung zutreffend ausgeführt, dass dem geltend gemachten Anspruch der von Amts wegen zu berücksichtigende Einwand der materiellen Rechtskraft des am 6. Dezember 2002 verkündeten Urteils des 13. Zivilsenates des Kammergerichts - 13 U 66/01 - entgegensteht.

    Der Streitgegenstand dieses Prozesses ist mit dem in dem Verfahren 13 U 66/01 bereits entschiedenen Streitgegenstand identisch.

    Die im hiesigen Verfahren eingeklagten 13.293,59 EUR sind in der Summe von 20.000,00 EUR aus dem hilfsweise gestellten Klageantrag zu 3) des Verfahrens 13 U 66/01 enthalten.

  • KG, 28.11.2018 - 24 U 75/18

    Kontrolle von (Doping)-Verbandsstrafen eines Traberzuchtvereins

    Es kommt deshalb nicht auf die Frage an, ob eine Sanktion - insbesondere eine repressive Sanktion, wie sie zumindest die Verhängung einer Geldbuße darstellt - im Vereinsstrafrecht zwingend ein Verschulden oder einen Verschuldensnachweis voraussetzt (verneinend BGH NJW 1959, 982, 983 jedenfalls für "kleinere Vereinsstrafen"; Otto in: Stöber / Otto aaO. Rdn. 986 m.w.N. in Fn.11; a.A. etwa Ellenberger in: Palandt: BGB (77. Auflage 2018) § 25 Rdn. 15; differenzierend zwischen präventiven und repressiven Maßnahmen etwa bei Verbandssanktionen wegen Zuschauerausschreitungen Walker NJW 2014, 119) und ob die Anwendung des Grundsatzes der sog. "strict liability", wie sie etwa den IAAF-Dopingregeln zugrunde liegt, im Vereinsstrafrecht einer Inhaltskontrolle nach § 242 BGB standhält, wenn sie im Sinne einer echten Beweislastumkehr oder einer Gefährdungshaftung aufgefasst wird (gegen eine Vereinbarkeit mit § 242 BGB insoweit etwa OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1117 Rdn. 58-62; OLG Frankfurt SpuRt 2001, 159 Rdn. 61; OLG Hamm NJW-RR 2002, 389 Rdn. 39; offen lassend OLG Düsseldorf SpuRt 2015, 212 Rdn. 58, 60 - jeweils nach juris).
  • LG Stuttgart, 02.04.2002 - 17 O 611/00

    Wettkampfsperre wegen Dopingverstoßes: Kontrolle verbandsgerichtlicher

    Denn nach deutschem Rechtsverständnis, und insoweit auch den unabdingbaren Kern der öffentlichen Rechtsordnung prägend, darf niemand mit einem auch nur zeitweiligen Berufsverbot belegt werden, wenn ihm nicht auch ein persönlicher Schuldvorwurf gemacht werden kann (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.04.2001, 13 U 66/2001, Anlage B 21).
  • LG Berlin, 29.08.2007 - 35 O 339/07

    Leistungsverfügung eines Fußballvereins auf Verpflichtung eines Fußballverbandes

    Die Verpflichtung, ein Wiederholungsspiel anzusetzen und den Verfügungskläger bei Erfolg als 17. Mannschaft zum Spielbetrieb der Kreisliga ... zuzulassen, stellt keinen unzulässigen Eingriff in die Verbandshoheit dar, weil das Zivilgericht bei Vorliegen eines schweren Verfahrensverstoßes diesen nicht nur feststellen, sondern - zumindest im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes auch eine entsprechende Leistungsverfügung erlassen darf (vgl. OLG Frankfurt, SpuRt 2001, 159 ff.).
  • LG Münster, 20.07.2004 - 11 O 317/04
    Der Fall liegt insofern anders als der der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung OLG Frankfurt SpuRt 2001, 159 zugrundeliegende Fall Baumann.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.09.2000 - 16 Wx 128/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10143
OLG Köln, 27.09.2000 - 16 Wx 128/00 (https://dejure.org/2000,10143)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.09.2000 - 16 Wx 128/00 (https://dejure.org/2000,10143)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. September 2000 - 16 Wx 128/00 (https://dejure.org/2000,10143)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Keine Vollmacht des Betreuers zum Widerruf einer Altersvorsorgevollmacht

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93

    Sachverständigengutachten; Würdigung; Gutachten; Einholen; Sachkunde;

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2000 - 16 Wx 128/00
    Vielmehr ist für diesen Fall eine Betreuung zulässig und erforderlich (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 720; Palandt/Diederichsen a.a.O. § 1896 Rdn. 11; Soergel/Zimmermann, BGB 13. Auflage, § 1896, Rdn. 81).
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    Sie bedarf vielmehr einer besonderen Zuweisung als eigenständiger Aufgabenkreis (vgl. LG Meiningen FamRZ 2015, 955, 956; Nedden-Boeger FamRZ 2014, 1589, 1592; Jurgeleit Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1896 BGB Rn. 107; HK-BUR/Bauer [Stand: Februar 2015] § 1896 BGB Rn. 259 für den Regelbetreuer; anders noch BayObLG FamRZ 1994, 1550; OLGR Köln 2001, 91, 92; KG FamRZ 2007, 1041 sowie offenbar Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1896 Rn. 337).
  • KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06

    Betreuung: Recht des Vorsorgebevollmächtigten zur Einsicht in die

    Das wäre aber erforderlich gewesen, denn nur im Rahmen des Aufgabenkreises "Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber dem Bevollmächtigten", vgl. § 1896 Abs. 3 BGB, oder bei einer Betreuung für sämtliche Angelegenheiten des Betroffenen - "Totalbetreuung" - ist der Betreuer ohne weiteres auch zum Widerruf einer Vollmacht berechtigt (vgl. BayObLG, FamRZ 1994, 1550; FamRZ 2002, 1220; OLG Köln, OLG-Report 2001, 91, 92; vgl. auch Knittel, Betreuungsgesetz, Loseblatt Stand März 2006, § 1896 BGB, Rdn. 25; Bauer, in: HK-BUR, Loseblatt Stand Februar 2006, § 1896 BGB, Rdn. 258; Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1896 BGB, Rdn. 37).
  • LG Aachen, 24.04.2001 - 3 T 112/01

    Löschung der zur Sicherung eines Rückübertragungsanspruchs eingetragenen

    7. Familienrecht - Widerruf einer Altersvorsorgevollmacht durch Betreuer (OLG Köln, Beschluss vom 27.9.2000 - 16 Wx 128/00) BGB §§ 167 Abs. 1; 168 S. 3; 172; 1896 ff. Der Betreuer kann eine Altersvorsorgevollmacht nur dann widerrufen, wenn er zum Vollmachtsbetreuer oder gesondert zum Widerruf der Vollmacht bestellt ist.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 3 U 155/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11229
OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 3 U 155/00 (https://dejure.org/2001,11229)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.04.2001 - 3 U 155/00 (https://dejure.org/2001,11229)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. April 2001 - 3 U 155/00 (https://dejure.org/2001,11229)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Positive Feststellungsklage; Unternehmer; Wichtiger Grund; Kündigung; Handlungsvertretervertrag; Schadensersatz

  • unalex.eu

    Art. 21 EuGVÜ
    Rechtshängigkeit - Allgemein zur Rechtshängigkeitsregel der Brüssel I-VO - "Torpedoklagen" - das ungelöste Strukturproblem der Brüssel I-VO - Derselbe Anspruch - Derselbe Gegenstand bei Klagen aus Vertrag - Rechtsfolgen mehrfacher Rechtshängigkeit - Beachtung der ...

  • Judicialis

    HGB § 89 a; ; HGB § ... 89 a Abs. 2; ; ZPO § 539; ; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1; ; ZPO § 36; ; ZPO § 167; ; EuGVÜ Art. 21; ; EuGVÜ Art. 21 I; ; EuGVÜ Art. 22; ; EuGVÜ Art. 27 Nr. 3; ; EuGVÜ Art. 6 Nr. 3; ; EMRK Art. 6

  • rechtsportal.de

    Handelsvertreter - positive Feststellungsklage - wichtiger Grund für Kündigung - Schadensersatz - "derselbe Anspruch" - Aufhebung von Entscheidungen im Rechtsmittelverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 06.06.1994 - 12 U 186/93

    Urteil; Unkenntnis der Konkurseröffnung; Unwirksamkeit ; Unterbrechung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 3 U 155/00
    Auf das zulässige Rechtsmittel der Beklagten ist daher - trotz Vorliegen des Aussetzungstatbestandes und unabhängig von einem dahin gestellten Berufungsantrag - die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen (OLG Köln NJW-RR 1995, 891 für den Fall einer Unterbrechung durch die Eröffnung des Konkursverfahrens).
  • BGH, 28.11.1985 - III ZR 3/85

    Anhängigkeit von Klagen wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 3 U 155/00
    Bei einem gegensätzlichen Ergebnis könnte dies zur Nichtanerkennung einer Entscheidung nach Art. 27 Nr. 3 EuGVÜ führen, was ebenso vermieden werden soll wie eine doppelte Verurteilung mit entsprechenden Kostenfolgen zum Nachteil des Beklagten (BGH NJW 1997, 870 ff [872]; BGH IPRax 1986, 293 f; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 5. Aufl., Art. 21 Rz. 7; Wolf, Rechtshängigkeit und Verfahrenskonnexität nach EuGVÜ, EuZW 1995, 365 ff; Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht, 2. Aufl., Rz. 748).
  • EuGH, 08.12.1987 - 144/86

    Gubisch Maschinenfabrik / Palumbo

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 3 U 155/00
    Ein solches Ergebnis, das die Wirkung jeder gerichtlichen Entscheidung auf das nationale Hoheitsgebiet beschränkte, liefe den Zielen des EuGVÜ zuwider, dass auf eine Verstärkung des Rechtsschutzes innerhalb der gesamten Gemeinschaft und eine Erleichterung der Anerkennung der in jedem Vertragsstaat ergangenen gerichtlichen Entscheidungen in jedem anderen Vertragsstaat gerichtet ist (EuGH NJW 1989, 665 f [666]).
  • BGH, 08.02.1995 - VIII ZR 14/94

    Begriff der Rechtshängigkeit in Art. 21 EuGVÜ

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 3 U 155/00
    Dabei gilt der Prioritätsgrundsatz in Art. 21 EuGVÜ unabhängig davon, ob zuerst eine Leistungsklage oder eine Feststellungsklage erhoben wurde (BGH NJW 1995, 1758 f m.w.N.).
  • BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 154/95

    Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage im Hinblick auf eine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 3 U 155/00
    Bei einem gegensätzlichen Ergebnis könnte dies zur Nichtanerkennung einer Entscheidung nach Art. 27 Nr. 3 EuGVÜ führen, was ebenso vermieden werden soll wie eine doppelte Verurteilung mit entsprechenden Kostenfolgen zum Nachteil des Beklagten (BGH NJW 1997, 870 ff [872]; BGH IPRax 1986, 293 f; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 5. Aufl., Art. 21 Rz. 7; Wolf, Rechtshängigkeit und Verfahrenskonnexität nach EuGVÜ, EuZW 1995, 365 ff; Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht, 2. Aufl., Rz. 748).
  • BGH, 19.02.2013 - VI ZR 45/12

    Aussetzung des Rechtsstreits nach der EuGVVO: Parteiidentität bei Klagen wegen

    Die Vorschrift normiert ebenso wie das Prozesshindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit gemäß § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO eine negative Prozessvoraussetzung (vgl. zu Art. 21 EuGVÜ BGH, Urteile vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 36/84, NJW 1986, 662; vom 20. November 2003 - I ZR 294/02, BGHZ 157, 66, 68 zu Art. 31 Abs. 2 CMR; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 288, 289).
  • LG Bonn, 26.06.2003 - 7 O 22/02

    Ausschließliche Zuständigkeit, Gerichtsstandsvereinbarung, intertemporaler

    Dies gilt aufgrund der ständigen Auslegungspraxis des Europäischen Gerichtshofes zu dem Begriff "desselben Anspruch[s]" in Art. 21 EuGVÜ ungeachtet der zeitlichen Reihenfolge auch im Verhältnis von Leistungsklage zu negativer Feststellungsklage (BGH, NJW 1995, 1758 f.; OLG Stuttgart, IPRax 2002, 125, 126; vgl. auch die Nachweise bei Kropholler , Europäisches Zivilprozessrecht, 6. Auflage 1998, Art. 21 Rz. 6 ff.; Thomas/Putzo- Hüßtege , 23. Auflage 2001, Art. 21 EuGVÜ Rz. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 26.09.2000 - 3 W 17/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8991
OLG Schleswig, 26.09.2000 - 3 W 17/00 (https://dejure.org/2000,8991)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.09.2000 - 3 W 17/00 (https://dejure.org/2000,8991)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. September 2000 - 3 W 17/00 (https://dejure.org/2000,8991)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Überlassung eines Hofes; Altenteilerhaus; Unwirtschaftliche Verkleinerung des Hofes; Landwirtschaft

  • Judicialis

    GrdstVG § 1; ; GrdstVG § 2; ; GrdstVG § 8 Nr. 2; ; GrdstVG § 31 I; ; HöfeO § 2; ; HöfeO § 17 III

  • rechtsportal.de

    Überlassung des Hofes unter Abtrennung des Altenteilerhauses - unwirtschaftliche Verkleinerung oder Aufteilung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Rendsburg - 7 Lw 52/99
  • OLG Schleswig, 26.09.2000 - 3 W 17/00
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1993 - BLw 28/93

    Unwirtschaftliche Verkleinerung oder Aufteilung eines Hofes

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.09.2000 - 3 W 17/00
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte ist anerkannt, dass Altenteilerhausgrundstücke grundsätzlich Bestandteil eines Hofes im Sinne des § 2 HöfeO sind und eine Hofüberlassung unter Ausklammerung des Altenteilerhauses ebenso wie eine getrennte Veräußerung nur des Altenteilerhauses regelmäßig eine unwirtschaftliche Verkleinerung oder Aufteilung des Hofes im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 GrdstVG darstellt und deshalb derartigen Geschäften in der Regel die Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu versagen ist (vgl. nur BGH RdL 1994, 43 = NJW 1994, 733 ; OLG Stuttgart RdL 1987, 294; 1993, 20; OLG München RdL 1965, 266).

    Es ist - wie der Bundesgerichtshof in der genannten Entscheidung vom 24. November 1993 (NJW 1994, 733, 734) ausgeführt hat - eine unzulässige Verengung des Blickwinkels, hinsichtlich des Altenteilerhauses nur auf die derzeitige Bedarfslage eines Hofes abzustellen.

    Unerheblich ist, dass der Beteiligte zu 1. in dem notariellen Vertrag vom 22. Februar 2000 hinsichtlich des Altenteilergrundstücks eine Vermächtnisanordnung zugunsten des Beteiligten zu 2. getroffen hat, denn dies schließt ein rechtlich selbständiges Schicksal des abgetrennten Grundstücks mit den aufgezeigten nachteiligen Folgen für den Hof nicht aus (vgl. auch BGH NJW 1994, 733, 734).

  • OLG Schleswig, 10.12.1996 - 3 W 50/96

    Einordnung eines Altenteilerhauses als Bestandteile eines Hofes

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.09.2000 - 3 W 17/00
    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 27.2.1996 - 3 W 55/95 - 10.12.1996 - 3 W 50/96 - SchlHA 1997, 159; 27.5.1997 - 3 W 15/97 - 26.8.1997 - 3 W 66/96).

    Der Senat hat in der Vergangenheit schon wiederholt entschieden, dass es für die Einordnung als Altenteilerhaus unmaßgeblich ist, ob das Wohnhaus aus Mitteln des Hofes errichtet worden ist oder nicht (vgl. z.B. Beschlüsse vom 27.2.96 - 3 W 55/97, S. 8; 10.12.96 - 3 W 50/96 - SchlHA 1997, 159 , S. 7/8).

  • OLG Schleswig, 04.11.2021 - 60L WLw 8/21

    Genehmigungsfähigkeit einer unwirtschaftlichen Verkleinerung oder Aufteilung

    Unmaßgeblich für die Einordnung als Altenteilerhaus ist weiter, ob das Wohnhaus aus Mitteln des Hofes errichtet worden ist oder nicht (Senatsbeschlüsse vom 20. Mai 2008 - 3 W 53/07 - 26. September 2000 - 3 W 17/00 - juris; 25. Juli 1996 - 3 W 50/96 - OLGR Schleswig 1997, 219; OLG Bremen, Beschluss vom 27. Februar 1996 - 2 W 55/97 -).

    Das entspricht den Erfahrungen des Senats aus anderen Genehmigungsverfahren (u.a. in den Verfahren 3 WLw 32/06, 3 WLw 88/04, 3 WLw 18/04, 3 W 81/00 - OLGR Schleswig 2001, 377 und 3 W 17/00 - OLGR Schleswig 2001, 91) und aus zahlreichen weiteren Landwirtschaftsverfahren in Abfindungs-, Nachabfindungs- und Altenteilsachen.

    Es entspricht deshalb der gefestigten Senatsrechtsprechung, dass die Abtrennung eines Altenteilerhauses regelmäßig eine unwirtschaftliche Abtrennung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 GrdstVG selbst dann darstellt, wenn der landwirtschaftliche Betrieb noch über ein anderes Altenteilerhaus verfügt (z. B. Senatsbeschlüsse vom 28. Mai 2008 - 3 W 53/07 - 28. November 2006 - 3 WLw 32/06 - 12. Juli 2005 - 3 WLw 88/04 - 9. November 2004 - 3 WLw 18/04 - 26. September 2000 - 3 W 17/00 - juris; 27. Mai 1997 - 3 W 15/97 -), was hier noch nicht einmal der Fall ist.

  • OLG Zweibrücken, 07.03.2002 - 3 W 14/02

    Betreuungsverfahren: Vorrang des Vorschlags des Betreuten für die

    Im Blick auf den Umstand, dass die Kammer die Anhörung der Betroffenen auf den Berichterstatter als beauftragten Richter übertragen hat, weist der Senat vorsorglich auf seine Rechtsprechung zu § 69 g Abs. 5 Satz 2 FGG hin (vgl. Senat, Beschluss vom 8. März 2000 - 3 W 17/00 -).
  • OLG Schleswig, 28.04.2009 - 3 WLw 53/08

    Milchviehbetriebsübergabe: Genehmigungsversagung aus betriebs- als auch

    Aus diesem Grunde entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und ständiger Senatsrechtsprechung, dass etwa die Abtrennung von Grundstücken mit Landarbeiter- und Altenteilerhäusern eine unwirtschaftliche Verkleinerung und Aufteilung des Hofes darstellt (BGH NJW 1994, 733; Senatsbeschlüsse vom 25. Juli 1996 - 3 W 50/96 - SchlHAnz 1997, 1959; 27. Mai 1997 - 3 W 15/97 - 26. September 2000 - 3 WLw 17/00 -, OLGR 2001, 91; 19. November 2004 - 3 WLw 18/04 - 12. Juli 2005 - 3 WLw 88/04 - 28. November 2006 - 3 WLw 32/06 - 20. Mai 2008 - 3 WLw 53/07).
  • OLG Schleswig, 27.03.2001 - 3 WLw 81/00

    Wirtschaftliche Zerschlagung eines landwirtschaftlichen Betriebes; Erforderlicher

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass in der Abtrennung von Altenteilerhäusern bzw. Landarbeiterhäusern vom Hof regelmäßig eine unwirtschaftliche Verkleinerung oder Aufteilung im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 GrdstVG zu sehen ist (BGH NJW 1994, 733, 734; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschlüsse vom 27. Februar 1996 - 3 W 55/95 - 10. Dezember 1996 - 3 W 50/96, SchlHA 1997, 159; 27. Mai 1997 - 3 W 15/97 (Blatt 39 ff der Akte); 23. Juni 1998 - 3 W 20/98 - (Blatt 26 ff der Akte) und zuletzt vom 26. September 2000 - 3 W 17/00 -).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.02.2001 - 12 W 3/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14481
OLG Hamburg, 26.02.2001 - 12 W 3/01 (https://dejure.org/2001,14481)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.02.2001 - 12 W 3/01 (https://dejure.org/2001,14481)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Februar 2001 - 12 W 3/01 (https://dejure.org/2001,14481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem abgeschlossenen Prozessvergleich; Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich als unzulässige Rechtsausübung ; Zulässigkeit der einfachen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Einstellungsantrages; Einstellung gegen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 767 § 769
    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Prozessvergleich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamburg, 30.11.2001 - 12 W 23/01

    Kosten des Beschwerdeverfahrens gegen einen Aussetzungsbeschluss sind nach dem

    So hat der Senat bereits in dem vergleichbaren Fall einer erfolgreichen Beschwerde gegen die Ablehnung einer Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO entschieden (OLG Hamburg, Beschluss vom 26.2.01, OLGR 2001, 298, 299).
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