Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.11.2000 - 9 U 93/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3846
OLG Düsseldorf, 13.11.2000 - 9 U 93/00 (https://dejure.org/2000,3846)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.11.2000 - 9 U 93/00 (https://dejure.org/2000,3846)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. November 2000 - 9 U 93/00 (https://dejure.org/2000,3846)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 633 § 459; WEG § 43
    Müllcontainer als Mangel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauträgervertrag: Mülleimersammelplatz als Mangel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Mülleimersammelplatz als Mangel? (IBR 2001, 376)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 523
  • NZBau 2001, 318
  • NZM 2001, 393
  • ZMR 2001, 371
  • BauR 2001, 1298 (Ls.)
  • BauR 2001, 999 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.11.1985 - VII ZR 366/83

    Keine Kündigung des Erwerbers beim Bauträgervertrag ohne wichtigen Grund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2000 - 9 U 93/00
    Die Klägerin hat mit der Beklagten am 21.10.1997 einen notariellen Bauträgervertrag geschlossen, der sich aus vielfältigen Komponenten zusammensetzt (vgl. BGH, NJW 1986, 925, 926).
  • BGH, 14.01.1971 - VII ZR 3/69

    Rechtsfolgen der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2000 - 9 U 93/00
    Dieser deckt jedoch nicht das Anlegen des Müllcontainerstellplatzes im Frühjahr 1999 ab, denn im Vertrag ist unter I. Ziff. 4 3. Absatz (Bl. 4 des Vertrages, UR-Nr. ... / ... nur vorgesehen, dass die Beklagte solche Änderungen vornehmen darf, die keine Wertminderung für die klägerische Wohnung bedeuten. Die Schaffung des Abstellplatzes setzt aber den Wert der Wohnung vertragswidrig herab. Richtig ist zwar, dass der Müllcontainerplatz auf Gemeinschaftseigentum errichtet wurde. Die Gestaltung der Außenanlage in dieser Weise wirkt sich aber direkt als Sachmangel der klägerischen Wohnung aus, weil sie deren Plazierung in der Umgebung verändert und damit deren Wert entscheidend herabsetzt. Dafür hat die Beklagte einzustehen und den Mangel zu beseitigen. Denn gemäß § 633 BGB haftet der Werkunternehmer auch für solche Fehler, die den Wert oder die Gebrauchsfähigkeit aufheben oder mindern. Die Gebrauchsfähigkeit erschöpft sich nicht bereits in der Möglichkeit der üblichen Nutzung, hier also die Austrittsmöglichkeit auf eine Terrasse. Vielmehr ist unter Gebrauchstauglichkeit auch die Verkäuflichkeit des Werks gemeint (vgl. BGHZ 55, 198, 199/200).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.1982 - 3 W 195/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2000 - 9 U 93/00
    Die Klägerin kann daher nicht darauf verwiesen werden, die Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beseitigung von baulichen Änderungen in Anspruch zu nehmen (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1983, 320).
  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2000 - 9 U 93/00
    Die Wohnung der Klägerin ist nicht entsprechend den Vorgaben des Bauträgervertrages errichtet und daher mangelhaft (vgl. dazu auch BGH, NJW 1984, 2457, 2458/59; MüKo-Soergel, § 633 BGB , Rdn. 16).
  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Werdender Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2000 - 9 U 93/00
    Zwar dürfte zumindest eine werdende Wohnungseigentümergemeinschaft vorliegen, so dass der Klägerin bereits vor Eintragung ins Grundbuch ein Antragsrecht gemäß § 43 WEG zustehen würde (vgl. dazu BayObLGZ 1990, 101, 106).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.12.2000 - 13 UF 548/00   

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https://dejure.org/2000,3946
OLG Koblenz, 20.12.2000 - 13 UF 548/00 (https://dejure.org/2000,3946)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.12.2000 - 13 UF 548/00 (https://dejure.org/2000,3946)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 13 UF 548/00 (https://dejure.org/2000,3946)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rentenanwartschaft; Beitragsnachentrichtung; Versorgungsausgleich; Darlehen

  • Judicialis

    BGB § 1587 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 1587 Abs. 1 S. 2
    Versorgungsausgleich - Rentenanwartschaften durch Beitragsnachentrichtung während der Ehezeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Andernach - 7 F 165/99
  • OLG Koblenz, 20.12.2000 - 13 UF 548/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1221
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 07.01.1999 - 14 UF 238/97

    Regelung des nachehelichen Versorgungsausgleichs; Einbeziehung von durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2000 - 13 UF 548/00
    Insoweit stellt es keinen Unterschied dar, ob die Beträge als Darlehen bei einer Bank oder einem Dritten aufgenommen wurden; maßgeblich ist allein, dass das Geld, mit dem die Beiträge entrichtet wurden, zum Vermögen des Ehepartners gehörte, weil es zuvor darlehensweise erlangt worden war (vgl. OLG Hamm aaO; OLG Celle FamRZ 79, 826; OLG Köln NJW-RR 99, 1162).

    Nach § 1587c BGB kommt aber lediglich eine Herabsetzung, nicht dagegen eine Erhöhung des Versorgungsausgleichsanspruchs in Betracht (vgl. OLG Köln NJW-RR 99, 1162; BGH NJW 1985, 2024, 2025).

  • BGH, 27.03.1985 - IVb ZB 789/81

    Einbeziehung von durch nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags entrichtete

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2000 - 13 UF 548/00
    Nach § 1587c BGB kommt aber lediglich eine Herabsetzung, nicht dagegen eine Erhöhung des Versorgungsausgleichsanspruchs in Betracht (vgl. OLG Köln NJW-RR 99, 1162; BGH NJW 1985, 2024, 2025).
  • OLG Hamm, 21.02.1997 - 10 UF 77/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2000 - 13 UF 548/00
    Der Senat folgt dabei der in Rechtsprechung und Literatur herrschenden Ansicht, dass auch Anwartschaften, die in der Ehezeit für voreheliche Zeiten durch freiwillig nachentrichtete Beiträge erworben werden, in den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind (vgl. OLG Hamm FamRZ 98, 297; OLG Nürnberg FamRZ 96, 1550, 1551).
  • BGH, 11.03.1992 - XII ZB 172/90

    Nichtbrücksichtigung von Anwartschaften bei Nachentrichtung freiwilliger Beiträge

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2000 - 13 UF 548/00
    Eine Ausnahme ergibt sich von diesem Grundsatz zwar dann, wenn die Nachentrichtung von Beiträgen aus Mitteln des Zugewinnausgleichs erfolgt, da das gesetzliche Ausgleichssystem, wie sich aus § 1587 Abs. 3 BGB ergibt, vorsieht, dass ein Vermögenswert der Eheleute entweder dem Versorgungsausgleich oder dem güterrechtlichen Ausgleich unterliegt (vgl. BGH FamRZ 1992, 790, 791; OLG Köln FamRZ 96, 1549, 1550).
  • OLG Nürnberg, 24.06.1996 - 7 UF 82/96

    Einbeziehung von Anwartschaften aufgrund durch Dritte nachgezahlter Beiträge in

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2000 - 13 UF 548/00
    Der Senat folgt dabei der in Rechtsprechung und Literatur herrschenden Ansicht, dass auch Anwartschaften, die in der Ehezeit für voreheliche Zeiten durch freiwillig nachentrichtete Beiträge erworben werden, in den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind (vgl. OLG Hamm FamRZ 98, 297; OLG Nürnberg FamRZ 96, 1550, 1551).
  • OLG Köln, 30.11.1995 - 10 UF 13/95

    Versorgungsausgleich und durch einmalige Nachzahlung begründete

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2000 - 13 UF 548/00
    Eine Ausnahme ergibt sich von diesem Grundsatz zwar dann, wenn die Nachentrichtung von Beiträgen aus Mitteln des Zugewinnausgleichs erfolgt, da das gesetzliche Ausgleichssystem, wie sich aus § 1587 Abs. 3 BGB ergibt, vorsieht, dass ein Vermögenswert der Eheleute entweder dem Versorgungsausgleich oder dem güterrechtlichen Ausgleich unterliegt (vgl. BGH FamRZ 1992, 790, 791; OLG Köln FamRZ 96, 1549, 1550).
  • BGH, 13.11.1996 - XII ZB 121/96

    Einbeziehung von Versorgungsanwartschaften aufgrund der Nachentrichtung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2000 - 13 UF 548/00
    Dieses sogenannte "In-Prinzip" ist auch auf den hier vorliegenden Fall der freiwilligen Beitragsnachzahlungen nach vorausgegangener Heiratserstattung gemäß § 282 SGB VI anzuwenden (vgl. BGH FamRZ 1997, 414; OLG Nürnberg aaO; OLG Hamm aaO).
  • OLG Zweibrücken, 14.02.2002 - 6 UF 5/00

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung von Anwartschaften aus einer

    Dieses sog. In-Prinzip findet grundsätzlich auch dann Anwendung, wenn die Beitragsnachentrichtung erst zu einem Zeitpunkt erfolgt ist, zu dem die Parteien bereits getrennt lebten (vgl. OLG Hamm FamRZ 1998, 297), oder wenn die Mittel zur Beitragsnachzahlung dem nachzahlenden Ehepartner darlehensweise zur Verfügung gestellt wurden (OLG Koblenz FamRZ 2001, 1221).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.05.2001 - 22 U 162/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7037
OLG Hamm, 03.05.2001 - 22 U 162/00 (https://dejure.org/2001,7037)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.05.2001 - 22 U 162/00 (https://dejure.org/2001,7037)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Mai 2001 - 22 U 162/00 (https://dejure.org/2001,7037)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 22 U 162/00
    (2) Das Architektenwissen kann dem Beklagten nicht nach den Grundsätzen der Wissenszusammenrechnung, die in der Rechtsprechung für arbeitsteilig organisierte juristische Personen und Personengesellschaften entwickelt wurden (vgl. BGHZ 132, 30 [35 ff]; Palandt-Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 166 Rn. 8 m.w.N.), entsprechend § 166 BGB zugerechnet werden.

    Unabhängig davon, dass eine Rechtsform (juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personengesellschaft) auf die der Bundesgerichtshof die Grundsätze für anwendbar hält (vgl. BGHZ 132, 30 [35 ff]), nicht vorliegt, hat der Beklagte seine Teilnahme am allgemeinen Rechtsverkehr auch nicht in einer vergleichbaren Weise arbeitsteilig organisiert.

  • BGH, 23.09.1992 - I ZB 3/92

    Keine Rechtswegprüfung bei Rechtsmittelentscheidung in der Hauptsache

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 22 U 162/00
    Zwar liegt eine Entscheidung in der Hauptsache im Sinne dieser Regelung nicht nur bei jeder Sachentscheidung vor, sondern auch dann, wenn die Zulässigkeit der Klage aus anderen Gründen als dem der Unzulässigkeit des Rechtsweges verneint worden ist (vgl. BGH in NJW 1998, 232; 1993, 470; Baumbach/Lauterbach, 59. Aufl., Rn. 15 zu § 17a GVG; Zöller, ZPO-Kommentar, 22. Aufl., Rn. 18 zu § 17a GVG).
  • BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95

    Anforderungen an Arglist

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 22 U 162/00
    War der Wissensträger an dem Vertragsschluss und/oder seiner Vorbereitung nicht beteiligt oder hat er den Geschäftsherrn nur intern beraten, scheidet eine entsprechende Anwendung von § 166 BGB aus (BGH aaO.; NJW-RR 1997, 270).
  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 22 U 162/00
    Der Geschäftsherr muss sich seiner aber im rechtsgeschäftlichen Verkehr wie eines Vertreters bedienen (BGHZ 117, 104 [106 f] = NJW 1992, 1099 [1100] m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1964 - V ZR 162/61

    Gemeinrechtliche Servitut

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 22 U 162/00
    (3) Soweit der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen BGHZ 42, 63 [59] = NJW 1964, 2016 [2017] und NJW 1977, 375 dem Grundstückseigentümer im Rahmen eines Überbaus das Wissen des mit dem Bauvorhaben betrauten Architekten in entsprechender Anwendung des § 166 BGB zugerechnet hat, ist die dort behandelte Problematik mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
  • KG, 13.06.1988 - 12 U 7239/87

    Vorliegen eines Abzahlungsgeschäftes; Zulässigkeit der Pauschalierung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 22 U 162/00
    Die gebotene Verweisung ist nunmehr in der Berufungsinstanz durch den Senat vorzunehmen, wobei die Entscheidung unter Aufhebung des die Klage abweisenden erstinstanzlichen Urteils durch Urteil zu treffen ist (vgl. BGH in NJW-RR 1988, 1403; Baumbach, a.a.O., Rn. 6).
  • OLG Brandenburg, 25.08.2011 - 12 U 69/10

    Anspruch des Auftragnehmers aus Anordnung des Auftraggebers betreffend die

    Es reicht aus, dass sich der Geschäftsherr seiner im rechtsgeschäftlichen Verkehr wie eines Vertreters bedient, während eine Anwendung von § 166 Abs. 1 BGB ausscheidet, wenn der Wissensträger den Geschäftsherrn nur intern beraten hat (vgl. BGH NJW 1982, 1999 f.; OLG Köln NJW-RR 2007, 821; OLG Hamm OLGR 2001, 269).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.06.2000 - 11 U 70/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6537
OLG Celle, 22.06.2000 - 11 U 70/99 (https://dejure.org/2000,6537)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.06.2000 - 11 U 70/99 (https://dejure.org/2000,6537)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Juni 2000 - 11 U 70/99 (https://dejure.org/2000,6537)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anlagevermittlung: Abschluß eines Anlageberatungs- bzw -vermittlungsvertrages mit einer Bank bzw einem selbständigen Handelsvertreter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31 BGB ; § 164 BGB
    Anscheinsvollmacht; Duldungsvollmacht; Anlageberatungsvertrag; Anlagevermittlungsvertrag; Schuldhafte Unterlassung einer ordnungsgemäßen Innenrevision; Selbständiger Handelsvertreter

  • Wolters Kluwer

    Anscheinsvollmacht; Duldungsvollmacht; Anlageberatungsvertrag; Anlagevermittlungsvertrag; Schuldhafte Unterlassung einer ordnungsgemäßen Innenrevision; Selbständiger Handelsvertreter

  • Judicialis

    BGB § 31; ; BGB § 164

  • rechtsportal.de

    BGB § 31 § 164
    Anlageverträge: Abschluss mit einem Geldinstitut selbst oder mit dem selbständig für dieses arbeitenden Handelsvertreter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des vertretenen U für Handeln des HV, Haftung einer Bausparkasse für Eigengeschäfte des Bausparkassenvertreters, Kapitalanlagevermittler, Vertragspartner des Auskunftsvertrags

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2000 - 11 U 70/99
    Ein derartiger Vertrag zum Geschäftsherrn, hier der Beklagten, ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn ein Anlageinteressent deutlich macht, dass er auf bestimmte, für ihn wesentliche Anlageentscheidungen bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des anderen in Anspruch nehmen will und der Anlageberater bzw. Vermittler in der Kenntnis dieses Kundenwunsches die Beratung beginnt (BGHZ 74, 103, 106; Senat OLG-Report 1999, 162).
  • OLG Celle, 13.03.2003 - 11 U 132/02

    Haftung des Handelsvertreters gegenüber Anleger; Abschluss eines Anlageberatungs-

    Diese vom Bundesgerichtshof gebilligte Rechtsprechung des Senats (vgl. 11 U 128/96 OLGReport Celle 2001, 122 ff., Revision vom BGH durch Nichtannahmebeschluss vom 25. Januar 2001 nicht angenommen; 11 U 70/99 OLGReport 2001, 269 ff., Revision insoweit vom BGH durch Beschluss vom 24. Juli 2001 nicht angenommen) gilt auch für den Streitfall.
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