Rechtsprechung
   OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02   

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OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02 (https://dejure.org/2002,1766)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.05.2002 - 20 W 631/02 (https://dejure.org/2002,1766)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. Mai 2002 - 20 W 631/02 (https://dejure.org/2002,1766)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleichspflicht von Ehegatten nach der Trennung; Anspruch von Eheleuten auf Durchführung eines Gesamtschuldnerausgleichs

  • Judicialis

    BGB § 426

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 426
    Haftung des nach der Trennung in der Wohnung verbleibenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft für den Mietzins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Miete nach Trennung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Mietrecht, Innenausgleich für Miete bei Trennung des Ehepartners

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 13 O 245/02
  • OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1318
  • ZMR 2003, 419
  • NJ 2002, 603
  • FamRZ 2003, 158
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 14.07.1995 - 21 U 5880/94

    Ausgleichszahlung nach Auszug?

    Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02
    Das Landgericht hat auf die Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 24.10.1997 - 22 U 43/97 - und des OLG München vom 14.07.1995 - 21 U 5880/94 - verwiesen.

    Diese Grundaussage lässt sich auch dem vom Landgericht zitierten Urteil des Oberlandesgerichts München vom 14.07.1995 - 21 U 5880/94 - FamRZ 1996, 291, entnehmen.

  • OLG Düsseldorf, 24.10.1997 - 22 U 43/97

    Haftung des Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach Beendigung der

    Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02
    Das Landgericht hat auf die Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 24.10.1997 - 22 U 43/97 - und des OLG München vom 14.07.1995 - 21 U 5880/94 - verwiesen.

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 24.10.1997 - 22 U 43/97 - NJW-RR 1998, 658, den Unterschied zwischen Ehe und nichtehelicher Lebensgemeinschaft herausgearbeitet und darin gesehen, dass Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine rechtliche Bindung wünschten und im Falle einer Trennung ihrer Wege gehen wollten, ohne für den anderen aufkommen zu müssen.

  • OLG Schleswig, 19.06.1998 - 14 U 108/97
    Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02
    Wenn die Partner vor diesem Hintergrund einen befristeten Mietvertrag für eine gemeinsame Wohnung schlössen, gingen sie daher im Zweifel davon aus, dass bei einem Scheitern der Lebensgemeinschaft derjenige, der die Wohnung vor Ablauf der Mietzeit nutze, ab diesem Zeitpunkt die Miete allein zu zahlen habe (dem hat sich das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in einem Urteil vom 19.06.1998 - 14 U 108/97 - angeschlossen, OLG-Report 1998, 357).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 1 U 110/99

    Zum Ausgleichanspruch nach Trennung der Eheleute bei gemeinsam abgeschlossenem

    Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02
    Falls eine Beweisaufnahme diese Behauptungen bestätigen würde, wäre eine Beteiligung des Antragsgegners an den (unvermeidbaren) gemeinsam veranlassten Kosten recht und billig (in diesem Sinne auch OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 30.11.2000 - 1 U 110/99 - FamRZ 2002, 27).
  • OLG München, 26.11.1996 - 18 U 6005/95

    Voraussetzungen für die Einrede aus § 814 1. Alternative BGB

    Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02
    In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass für das Vorliegen besonderer Umstände, aus denen sich ein vom Regelfall des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB abweichender Verteilungsmaßstab ergeben soll, der auf Ausgleich in Anspruch genommene darlegungs- und beweispflichtig ist (Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 426 Rdn.7 m.w.N.; OLG Celle, Urteil vom 26.03.1997 - 4 U 80/95 -, OLG-Report 1997, 166).
  • OLG Celle, 26.03.1997 - 4 U 80/95
    Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02
    In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass für das Vorliegen besonderer Umstände, aus denen sich ein vom Regelfall des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB abweichender Verteilungsmaßstab ergeben soll, der auf Ausgleich in Anspruch genommene darlegungs- und beweispflichtig ist (Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 426 Rdn.7 m.w.N.; OLG Celle, Urteil vom 26.03.1997 - 4 U 80/95 -, OLG-Report 1997, 166).
  • OLG München, 25.03.1998 - 7 U 4926/97

    Kaufvertrag über Geschäftsanteile einer GmbH

    Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02
    Wenn die Partner vor diesem Hintergrund einen befristeten Mietvertrag für eine gemeinsame Wohnung schlössen, gingen sie daher im Zweifel davon aus, dass bei einem Scheitern der Lebensgemeinschaft derjenige, der die Wohnung vor Ablauf der Mietzeit nutze, ab diesem Zeitpunkt die Miete allein zu zahlen habe (dem hat sich das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in einem Urteil vom 19.06.1998 - 14 U 108/97 - angeschlossen, OLG-Report 1998, 357).
  • OLG Köln, 12.07.2018 - 10 UF 16/18

    Ansprüche unter getrennt lebenden Ehegatten wegen des Mietzinses der vormals

    Scheitert die Ehe und kommt es zur Trennung, lebt im Falle des Ausziehens eines der Partner aus der ehelichen Wohnung zwar automatisch die Grundregel des § 426 Abs. 1 BGB auf, so dass die Mietzinsen im Innenverhältnis hälftig zu tragen sind (OLG Dresden, Beschl. v. 17.05.2002 - 20 W 631/02, FamRZ 2003, 158; Eder (Hrsg.), Familienvermögensrecht (2016), § 3, Rn. 125).

    Da dieser die Möglichkeit hätte, eine andere Wohnung zu mieten (an deren Kosten sich der Ehegatte ebenfalls nicht beteiligen müsste), muss für die fortlaufende Nutzung der Ehewohnung nach Trennung gleiches - also die Kostentragung nur durch den Nutzer - gelten (OLG München, Urt. v. 14.07.1995 - 21 U 5880/94, FamRZ 1996, 291; OLG Dresden, Beschl. v. 17.05.2002 - 20 W 631/02, FamRZ 2003, 158).

  • OLG Brandenburg, 04.01.2007 - 9 U 18/06

    Auszug eines Ehegatten nach Scheitern der Ehe aus der gemeinsam angemieteten

    Gibt er innerhalb der Überlegungsfrist die Wohnung auf, so ist der ausgezogene Ehegatte gem. § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB hälftig zum Ausgleich der Mietkosten - auch hinsichtlich der in der Übergangszeit angefallenen Mietkosten - verpflichtet (OLG Dresden, FamRZ 2003, 158; Wever, aaO., Rn. 326).

    Die Kündigungsfrist kann nach den vorangestellten Erwägungen nur dann von Bedeutung sein, wenn der verbleibende Ehegatte die Wohnung an sich nicht weiter nutzen will, und er dort nur weiterwohnt, weil er wegen der Befristung gegenwärtig eine Beendigung des Mietverhältnisses nicht herbeiführen könnte (OLG Dresden, FamRZ 2003, 158; OLG Frankfurt, FamRZ 2002, 27; Wever, aaO., Rn. 326).

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2010 - 22 U 142/09

    Zeitliche Begrenzung des Ausgleichsanspruchs des Ehegatten wegen Tragung der

    Ist das endgültige Scheitern der Ehe erkennbar, steht dem verbleibenden Ehegatten zwar eine Überlegungsfrist zu; er muss sich jedoch sodann um eine Beendigung des Mietverhältnisses bemühen (OLG München, NJWE-MietR 1997, 6; Brandenburgisches OLG, FamRZ 2008, 156; vergl. auch OLG Dresden, FamRZ 2003, 158, 159 - dort allerdings keine Entlassung aus dem Mietvertrag, da ein befristeter Vertrag abgeschlossen war - ; vergl. auch Senatsentscheidung vom 24.10.1997, FamRZ 1998, 739 - nichteheliche Lebensgemeinschaft; Herneck, NJW-Spezial 2006, 343).
  • OLG Brandenburg, 08.08.2007 - 13 U 51/07

    Tragung der Miet- und Betriebskosten für die frühere eheliche Wohnung nach

    Nach Scheitern der Ehe, d. h. nach endgültiger Trennung oder Stellung des Scheidungsantrags, gilt in Ermangelung einer diesbezüglichen Absprache zwischen den Ehegatten für gesamtschuldnerische Verbindlichkeiten im Innenverhältnis die Grundregel des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB (OLG München, FamRZ 1996, 291; OLG Köln, FamRZ 2003, 1664 f.; OLG Dresden MDR 2002, 1318; MüKo- Bydlinski, BGB, 5. Aufl., § 426, Rdnr. 17 ff, § 519).
  • OLG Stuttgart, 12.08.2009 - 3 U 112/08

    BGB-Gesellschaft: Auseinandersetzung von Versicherungsvertretern nach Beendigung

    In der Rechtsprechung existieren Entscheidungen hinsichtlich der Frage, ob nach dem Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsam angemieteten Wohnung und dem Verbleiben des anderen Ehepartners in der Wohnung der ausgezogene Ehegatte weiterhin hinsichtlich der hälftigen Mietzinsraten nach § 426 Abs. 1 BGB ausgleichspflichtig ist (vgl. z.B. OLG Dresden MDR 2002, 1318; OLG Brandenburg NJW-RR 2007, 887).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 21.12.2000 - 1 Verg 10/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4517
OLG Naumburg, 21.12.2000 - 1 Verg 10/00 (https://dejure.org/2000,4517)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21.12.2000 - 1 Verg 10/00 (https://dejure.org/2000,4517)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - 1 Verg 10/00 (https://dejure.org/2000,4517)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen oder Nichtvorliegen einer unzulässigen Beschränkung des Wettbewerbs bei der Teilnahme am Vergabeverfahren als Bietergemeinschaft; Verpflichtung der Vergabestelle zur Fortführung des Vergabeverfahrens hinsichtlich aller Lose unter Einbeziehung der Angebote der ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de

    GWB § 1; VOL/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe f
    Vergabesachen: Kartellverstoß bei Bildung einer Bietergemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.12.1983 - KRB 3/83

    Kartellrechtliche Zulässigkeit von Bietergemeinschaften

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.2000 - 1 Verg 10/00
    c) Eine Vereinbarung zur Bildung einer Bietergemeinschaft stellt nur dann eine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung iSv. § 1 GWB n.F. dar, wenn der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bietergemeinschaft für eines der beteiligten Unternehmen keine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist (vgl. BGH BauR 1984, 302, 303; Immenga -Komm.- aaO., § 1 GWB Rn. 454 mwN.).

    Insoweit kommt es nicht nur darauf an, ob das betreffende Unternehmen abstrakt in der Lage ist, den ausgeschriebenen Auftrag allein zu erbringen (vgl. BGH BauR 1984, 302, 303; OLG Stuttgart WuW/E OLG 3110, 3111; Immenga -Komm.- aaO., § 1 GWB Rn. 452 mwN.; Müller-Henneberg aaO., § 1 GWB Rn. 121).

    In Rechtsprechung und Literatur ist allerdings umstritten, ob die Beurteilung der Frage der Zweckmäßigkeit einer Alleinbewerbung gegenüber einer Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft ausschließlich an objektiven Kriterien auszurichten ist (so Masch ZHR 150, 657 ff., insbesondere 672ff [685]) oder ob auch subjektive Einschätzungen des betreffenden Mitgliedes der Bietergemeinschaft, soweit sie als vernünftige unternehmerische Erwägungen nachvollziehbar sind, anerkannt werden (vgl. BGH BauR 1984, 302, 303; Immenga -Komm.- aaO., § 1 GWB Rn. 454; ders. -Aufs.- aaO., 388).

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.2000 - 1 Verg 10/00
    Die Entscheidung über die Kostentragung beruht hinsichtlich der Gebühren und Auslagen der Vergabekammer sowie der außergerichtlichen Auslagen der Beteiligten zu 1) im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer auf § 128 Abs. 3 S. 1 und Abs. 4 S. 2 GWB und hinsichtlich der Gerichtskostenkosten sowie der außergerichtlichen Auslagen der Beteiligten zu 1) im Beschwerdeverfahren auf § 91 Abs. 1 ZPO (zur Anwendung der §§ 91 ff. ZPO vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.2000 - X ZB 14/00 -).
  • OLG Dresden, 19.03.1998 - 7 U 827/97
    Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.2000 - 1 Verg 10/00
    a) Für die Zulässigkeit der vorliegenden Vereinbarung einer Bietergemeinschaft durch die Beteiligten zu 1.1) bis zu 1.4) spricht bereits, dass die Beteiligte zu 2) Einfluss auf deren Zustandekommen genommen hat (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 19.03.1998 - 7 U 827/97 - zitiert nach Juris-Oberlandesgerichte; Immenga -Aufs.- aaO., 391).
  • BGH, 14.01.1997 - KZR 41/95

    "Druckgußteile"; Wirksamkeit von Ausschließlichkeitsbindungen; Begriff des

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.2000 - 1 Verg 10/00
    So genannte vertragsimmanente Wettbewerbsbeschränkungen werden allgemein als kartellrechtlich zulässig anerkannt (vgl. BGH NJW 1997, 2324 ff.; OLG Celle OLGR Niedersachsen 1995, 56 f. - ausdrücklich für ein Gemeinschaftsunternehmen im Abschleppbereich; KG Berlin WuW/E OLG 3115 ff. - für eine Schutzklausel innerhalb der Vereinbarung einer Arbeitsgemeinschaft, ohne Einverständnis des Partners nicht mit anderen Unternehmen zusammen zu arbeiten; vgl. auch Immenga -Komm.- aaO. § 1 GWB Rn. 456; Müller-Henneberg aaO. § 1 Rn. 121; jeweils mwN.; alle noch zu § 1 GWB a.F.).
  • VK Hessen, 27.02.2003 - 69d-VK-70/02

    Sammlung und Beförderung von Abfall

    Von den Regelungen der §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 f) und 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A, die wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen bekämpfen, werden Bietergemeinschaften erfasst, die aus gleichartigen, miteinander konkurrierenden Unternehmen bestehen (OLG Naumburg, Beschluss vom 21.12.2000, 1 Verg 10/00, WuW/E, S. 493 ff.; Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, 9. Auflage 2001, § 1, Randnr. 309).

    Erheblich ist für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Bietergemeinschaft vielmehr die Frage, ob die Unternehmen die Entscheidung zum Zusammenschluss in der Erkenntnis getroffen haben, dass eine selbständige Teilnahme der an einem Vergabeverfahren wirtschaftlich nicht zweckmäßig und kaufmännisch nicht vernünftig wäre (BGH, Beschluss vom 13.12.1983, KRB 3/83, BauR 1984, S. 302 f.; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.12.2000, 1 Verg 10/00).

    Danach ist maßgeblich, ob die unternehmerische Entscheidung keine Widersprüche, Unklarheiten oder Verstöße gegen die Lebenserfahrung aufweist, wobei dies durch eine Überprüfung der vorhandenen Unterlagen und Erkenntnisse festgestellt werden muss (BGH, Beschluss vom 13.12.1983, KRB 3/83, BauR 1984; vgl. BGH, Beschluss vom 11.12.1997, KVR 7/96, WuW 1998, S. 163 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.12.2000, 1 Verg 10/00).

  • VK Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - VK-SH 26/04

    Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens

    Diese Entscheidung darf angesichts des Regel-Ausnahme-Verhältnisses hinsichtlich der Zulässigkeit von Vereinbarungen über die Bildung von Bietergemeinschaften nicht über Gebühr mit dem Risiko anderweitiger Beurteilung im Vergabe- bzw. im Vergabenachprüfungsverfahren belastet werden (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 21.12.2000, 1 Verg 10/00).

    Dieser Verzicht ist regelmäßig erforderlich (und damit der Vereinbarung zur Bildung einer Bietergemeinschaft immanent), um zu verhindern, dass eines der Mitglieder der Bietergemeinschaft den aus der gemeinsamen Angebotserstellung gewonnenen Informationsvorsprung zugunsten der eigenen Konkurrenztätigkeit missbraucht (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 20.12.2000, 1 Verg 10/00).

  • OLG Koblenz, 29.12.2004 - 1 Verg 6/04

    Vergabeverfahren: Juristische Person des Privatrechts mit steuerlicher

    Es würde auch den zeitlichen Rahmen des dem Beschleunigungsgebot unterliegenden Nachprüfungsverfahrens sprengen, wenn die unternehmerische Entscheidung etwa durch Einholung eines betriebswissenschaftlichen Gutachtens überprüft würde (OLG Naumburg, Beschl. V. 21.12.2000 - 1 Verg 10/00 in www.jurisweb.de u. VergabE C-14-10/00; OLG Frankfurt, Beschl. V. 27.06.2003 -11 Verg. 2/03 m.w.N, VergabeR 03, 581 u. VergabE C-7-2/03; OLG Düsseldorf, Beschl. V. 03.06.2004 - VI-W (Kart) 13/04 in www.justiz.nrw.de m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2019 - 13 A 254/17

    Konkurrentenklage um die Erteilung einer Genehmigung für den

    vgl. etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. Juni 2003 - 11 Verg 2/03 -, VergabeR 2003, 581 = juris, Rn 31; OLG Naumburg, Beschluss vom 21. Dezember 2000 - 1 Verg 10/00 -, WuW/E Verg 493 = juris, Rn. 45.
  • VK Sachsen, 20.01.2005 - 1/SVK/127-04

    Abrede: reine Vermutung für Ausschluss nicht genügend

    Dem kann dann auch bei genereller Markteintrittsfähigkeit entgegen stehen, dass die "freien" Kapazitäten des einzelnen Unternehmens geringer sind und es deswegen nicht bereit ist, die durch andere Aufträge gebundenen Kapazitäten für den ausgeschriebenen Auftrag einzusetzen, so dass es nur in Kooperation mit anderen Partnern ein wettbewerbsgerechtes Angebot abgeben will oder kann (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 21.12.2000, 1 Verg 10/00; ebenso OLG Frankfurt Beschl. v. 27.06.2003, 11 Verg 2/03).

    Sofern sie (vgl. 1.) vorträgt, daraus, dass sich die Bietergemeinschaft auch für das Los 2, d.h. den sogen. Südkreis beworben habe, in welchem die XXX die Hälfte der Einwohner zu versorgen beabsichtige, lasse sich ableiten, dass die XXX auch ein eigenständiges Angebot für den Nordkreis hätte abgeben können verkennt sie, dass es nach der Rechtsprechung gerade der eigenen Dispositionsfreiheit und dem unternehmerischen Beurteilungsspielraum unterliegt, die vorhandenen freien Kapazitäten für insgesamt einen Auftrag, oder je zur Hälfte für zwei Aufträge einzusetzen (vgl. OLG Naumburg Beschl. v. 21.12.2000 1 Verg 10/00).

  • VK Sachsen, 08.07.2004 - 1/SVK/044-04

    Vergabeverfahren kein förmliches Verwaltungsverfahren

    Die dabei für wesentlich erachteten Umstände (wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännisch vernünftige Gründe für den Zusammenschluss (3 bisherige Betriebshöfe), keine alleinige Beteiligung eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens für den Großauftrag aller XXXgebiete (unter Hinweis auf OLG Naumburg, B. v. 21.12.2000, 1 Verg 10/00), Anzahl der im übrigen abgegebenen Angebote) erscheinen im Zusammenhang mit den gebilligten Einlassungen der Antragstellerin im Bietergespräch nicht ermessensfehlerhaft, willkürlich oder sachwidrig, somit zumindest vertretbar.
  • VK Bund, 11.11.2002 - VK 2-82/02

    Vergabe einer Baumaßnahme

    Allenfalls den Beschluss des OLG Naumburg vom 21. Dezember 2000 (1 Verg 10/00 - Abschleppaufträge) könnte die Beigeladene zu ihren Gunsten anführen, weil dort in Überdehnung der o. g. "Schramberg"-Entscheidung des BGH abstrakt nur noch darauf abgestellt wird, ob die Bildung der Bietergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist.
  • VK Niedersachsen, 10.02.2004 - 203-VgK-43/03

    Vergaberechtliche Zulässigkeit der Einschaltung eines kommunalen, exterritorial

    Es liegen aber keine Anhaltspunkte dafür vor, dass dem Entschluss zur Teilnahme am streitbefangenen Vergabeverfahren in Bietergemeinschaft mit der Fa. ... keine im Rahmen des zweckmäßig und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung zugrunde liegt (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 20.12.2000, 1 Verg 10/00), zumal die Fa. ... innerhalb der Bietergemeinschaft für den ausgeschriebenen Teilbereich Umschlag und Transport der Restabfälle aus dem Bereich des Auftraggebers zu 1) zuständig ist.
  • VK Rheinland-Pfalz, 26.10.2004 - VK 18/04

    Bieterschützende Vorschriften

    Es kommt bei der Beurteilung der Frage, ob die Bildung einer Bietergemeinschaft eine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung darstellt, nicht nur darauf an, ob das betreffende Unternehmen abstrakt zur alleinigen Ausführung in der Lage ist, sondern es ist auch entscheidend, ob das Unternehmen bereit ist, sich allein um die Auftragsvergabe zu bemühen (OLG Naumburg, Beschl. v. 21.12.2000, 1 Verg 10/00, unter Hinweis auf u.a. BGH, BauR 1984, 302).
  • VK Niedersachsen, 12.11.2001 - 203-VgK-19/01

    Sinn und Zweck sowie Voraussetzungen der Rügeobliegenheit; Erfordernis der

    Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass dem Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bietergemeinschaft keine im Rahmen des zweckmäßig und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung zu Grunde liegt (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 20.12.2000, 1 Verg 10/00).
  • VK Niedersachsen, 14.05.2004 - 203-VgK-13/04

    Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen; Nachprüfungsantrag im Rahmen eines

  • VK Niedersachsen, 12.11.2001 - VgK-19/01

    Inhalt der Vorinformationspflicht nach § 13 VgV

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 23.07.2001 - 1 Verg 3/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2160
OLG Naumburg, 23.07.2001 - 1 Verg 3/01 (https://dejure.org/2001,2160)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.07.2001 - 1 Verg 3/01 (https://dejure.org/2001,2160)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. Juli 2001 - 1 Verg 3/01 (https://dejure.org/2001,2160)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen eines sich Ergeben der von der Vergabekammer als Vergaberechtsverstöße bewerteten Wertungsfehler bereits aus dem Inhalt der Verdingungsunterlagen ; Wirksamer Beginn eines Nachprüfungsverfahrens; Bedeutung der Stellung eines ordnungsgemäßen Antrags für die ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Unverzüglichkeit der Rüge

  • VERIS

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • VK Sachsen-Anhalt, 22.02.2001 - VK 15/00
    Auszug aus OLG Naumburg, 23.07.2001 - 1 Verg 3/01
    OBERLANDESGERICHT NAUMBURG BESCHLUSS 1 Verg 3/01 OLG Naumburg VK 15/00 MD Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg.

    Auf die sofortige Beschwerde der Vergabestelle wird der Beschluss der Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg vom 24. Februar 2001, Az.: VK 15/00 MD, aufgehoben.

    Die Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg hat mit ihrem Beschluss vom 22.02.2001, Az.: VK 15/00 MD, festgestellt, dass die Vergabestelle bei der Durchführung des Vergabeverfahrens gegen Vergabevorschriften verstoßen und hierdurch die Rechte der Beteiligten zu 2) verletzt habe.

  • OLG Naumburg, 15.03.2001 - 1 Verg 11/00

    Ausschluss eines Angebots durch die Vergabekammer; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.07.2001 - 1 Verg 3/01
    Die Prüfung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages hat insoweit hinsichtlich jedes behaupteten Vergaberechtsverstoßes gesondert zu erfolgen (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 15.03.2001 - 1 Verg 11/00 -, Umdruck S. 10; auch Reidt aaO., § 107 Rn. 18 f., 30; Portz aaO., § 107 Rn. 18 ff, 21 ff ).

    Die Prüfung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages hat hinsichtlich jedes behaupteten Vergaberechtsverstoßes gesondert zu erfolgen (Beschluss des erkennenden Senats vom 15.03.2001 - 1 Verg 11/00 -, Umdruck S. 10).

  • BayObLG, 24.10.2000 - Verg 6/00

    Änderungsvorschläge im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.07.2001 - 1 Verg 3/01
    Die Vergabekammer hat insoweit unberücksichtigt gelassen, dass hinsichtlich aller dieser Vergaberechtsverstöße, deren tatsächliches Vorliegen für die Entscheidung des Senats offen bleiben kann, eine materielle Präklusionswirkung im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB eingetreten ist (vgl. auch BayOblG, BauR 2001, 92).
  • OLG Koblenz, 15.05.2003 - 1 Verg 3/03

    Vergaberecht: Leistungsverzeichnis keine Bekanntgabe; Präklusion einer

    Die fehlende oder verspätete Rüge eines Verstoßes gegen bieterschützende Vorschriften führt dazu, dass die präkludierte Beanstandung auch von Amts wegen nicht wieder aufgegriffen werden darf (BayObLG BauR 2001, 92; OLG Naumburg, Beschluss vom 23. Juli 2001 1 Verg. 3/01, www.vergabewelt.de [insoweit zustimmend kommentiert]; Braun NZBau 2000, 320, 322; Boesen, VergabeR, § 114 GWB Rdnr. 28 ff; vgl. auch Bechthold, GWB, 2. Aufl., § 114 Nr. 1).

    Jedenfalls fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Berücksichtigung von Amts wegen (s. die Kommentierung des Beschlusses des OLG Naumburg vom 23. Juli 2001 1 Verg. 3/01 in www.vergabewelt.de).

  • OLG Naumburg, 18.08.2011 - 2 Verg 3/11

    Altpapierverwertungsanlage - Vergabenachprüfungsverfahren: Verhandlungsverfahren

    a) Allerdings steht einem Aufgreifen der Rüge von Amts wegen grundsätzlich entgegen, dass die Antragstellerin selbst ihrer Rügeobliegenheit nicht nachgekommen ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 23.07.2001, 1 Verg 3/01 "Rechtskontrolle I" - ZVgR 2001, 29; auch Reidt, a.a.O., § 114 Rn. 19; Summa, a.a.O., § 107 GWB Rn. 134).
  • OLG Schleswig, 05.04.2005 - 6 Verg 1/05

    Mindestanforderungen und Gleichwertigkeit eines Nebenangebotes

    Da dies unterblieben ist, ist der Einwand präkludiert (vgl. auch OLG Naumburg, Beschl. v. 23.07.2001, 1 Verg 3/01, OLGR Naumburg 2002, 174 [Ls. 3]).
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Rechtsprechung
   OLG München, 23.08.2001 - 6 U 1982/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3151
OLG München, 23.08.2001 - 6 U 1982/01 (https://dejure.org/2001,3151)
OLG München, Entscheidung vom 23.08.2001 - 6 U 1982/01 (https://dejure.org/2001,3151)
OLG München, Entscheidung vom 23. August 2001 - 6 U 1982/01 (https://dejure.org/2001,3151)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Belehrung über das Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz (FernAbsG) und / oder Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG); Vertrieb von themenbezogenen Bücherreihen zum Sammeln im Versandwege; Vereinbarung zum fortlaufenden Bezug von Waren mit Rückgaberecht für ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    FernAbsG § 3 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. BGB § 361a; VerbrKrG § 7
    Belehrungspflicht über Widerrufsrecht des Verbrauchers sowohl nach FernAbsG als auch nach VerbrKrG bei Anwendbarkeit beider Gesetze

  • beck.de (Leitsatz)

    Widerrufsrecht bei Übersendung eines 'Kennenlernpakets'

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 399
  • NJW-RR 2004, 1512 (Ls.)
  • MMR 2002, 47
  • BB 2001, 2442
  • K&R 2002, 320
  • afp 2002, 48
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.04.1996 - X ZR 139/94

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Belehrung über das

    Auszug aus OLG München, 23.08.2001 - 6 U 1982/01
    Sie muss sich durch Farbe, größere Lettern oder Fettdruck in nicht zu übersehender Weise aus dem übrigen Text herausheben (BGH, NJW 1996, 1964 ; Palandt/Heinrichs, BGB , 60. Aufl., § 361 a BGB Rdn. 12).
  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 189/92

    Telefonwerbung V - Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG München, 23.08.2001 - 6 U 1982/01
    Entsprechend der BGH-Entscheidung "Telefonwerbung V" (GRUR 1995, 220, 221) könne nicht einmal bei bereits bestehenden geschäftlichen Kontakten stets von einem stillschweigend erklärten Einverständnis mit Telefonwerbung ausgegangen werden.
  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 270/01

    Entscheidung über gestellten Hilfsantrag bei Erledigung des Hauptantrags

    Das Berufungsgericht hat die gegen die Verurteilung nach dem in erster Instanz gestellten Unterlassungsantrag zu II gerichtete Berufung zurückgewiesen (OLG München NJW-RR 2002, 399).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 64/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6608
OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 64/01 (https://dejure.org/2001,6608)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.10.2001 - 6 UF 64/01 (https://dejure.org/2001,6608)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Oktober 2001 - 6 UF 64/01 (https://dejure.org/2001,6608)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Unterhaltszahlungen; Fehlende Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten bei Schwerbehinderung und laufendem Erwerbsunfähigkeitsfeststellungsverfahren; Zumutbarkeit von Bemühungen zum Einsatz von ...

  • Judicialis

    BGB §§ 1601 ff; ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 1606 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 1612 Abs. 3; ; BGB § 1612 b Abs. 5

  • rechtsportal.de

    BGB § 1601 § 1612b Abs. 5
    Erwerbsobliegenheit eines schwerbehinderten Unterhaltsverpflichteten gegenüber einem volljährigen Schüler; Aufgabe einer Arztpraxis als Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit; Halbteilung des Kindergeldes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Braunschweig, 09.05.2000 - 2 UF 9/00
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 64/01
    Nach der Rechtsprechung des Senats scheidet eine Halbteilung des Kindergeldes nämlich entsprechend § 1612 Abs. 3 BGB aus, wenn der das Kindergeld eines volljährigen Kindes beziehende Elternteil - wie hier die nicht leistungsfähige Mutter des Klägers - nicht mit für dessen Unterhalt aufzukommen hat und der andere Elternteil - hier der Beklagte - den Unterhalt allein aufbringen muss (Senatsbeschluss vom 29. August 2001 - 6 UF 46/01; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1246; Becker, FamRZ 1999, 65, 66; Niepmann, MDR 2000, 613, 615).
  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 278/95

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch einen Dritten in gewillkürter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 64/01
    Dass er finanziell nicht in der Lage ist, den Mindestbedarf des Klägers zu befriedigen, hat - unter Einschluss einer behaupteten Verringerung seiner Einkünfte - der Beklagte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen (BGH, FamRZ 1998, 357; FamRZ 1988, 145, 147).
  • OLG Zweibrücken, 09.04.1998 - 2 UF 145/97

    Nachehelicher Unterhalt für ehegemeinschaftliche Kinder; Herabsetzung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 64/01
    Wegen der gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber dem nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB einem minderjährigen Kind gleich zu stellenden Kläger hat der Beklagte alle Erwerbsmöglichkeiten auszuschöpfen (OLG Hamm, FamRZ 1998, 982; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 881).
  • BGH, 02.03.1994 - XII ZR 215/92

    Unterhaltsanspruch des noch in der Ausbildung befindlichen, volljährigen Kindes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 64/01
    Denn dessen Mutter schuldet ihm auch unter Berücksichtigung des § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB keine Betreuungsleistungen und entlastet den Beklagten bei seiner Unterhaltspflicht nicht, weil die Regelung in § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB von der Gleichstellung privilegierter volljähriger mit minderjährigen Kindern in § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB ausgenommen ist (BGH, FamRZ 1994, 696; Senat, a.a.O.).
  • OLG Nürnberg, 25.10.1999 - 10 UF 1425/99

    Unterhaltsanspruch eines volljährigen Schülers - Teilweise Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 64/01
    Da der zur Zeit im Erziehungsurlaub befindlichen Mutter des Klägers allenfalls fiktive Einkünfte angerechnet werden könnten, kann der Kläger vom Beklagten seinen vollen Unterhaltsbedarf verlangen (OLG Nürnberg, MDR 2000, 34; Niepmann, MDR 2000, 613, 615).
  • BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 17/83

    Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 64/01
    Ob und inwieweit ein Unterhaltspflichtiger leistungsfähig ist, wird nämlich nicht nur durch sein tatsächliches Einkommen und Vermögen bestimmt, sondern auch durch seine Erwerbsfähigkeit (BGH, FamRZ 1985, 158).
  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 81/86

    Berücksichtigung nach Scheidung eintretender Einkommensminderungen; Bemessung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 64/01
    Dass er finanziell nicht in der Lage ist, den Mindestbedarf des Klägers zu befriedigen, hat - unter Einschluss einer behaupteten Verringerung seiner Einkünfte - der Beklagte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen (BGH, FamRZ 1998, 357; FamRZ 1988, 145, 147).
  • OLG Hamm, 14.01.1998 - 12 UF 210/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 64/01
    Wegen der gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber dem nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB einem minderjährigen Kind gleich zu stellenden Kläger hat der Beklagte alle Erwerbsmöglichkeiten auszuschöpfen (OLG Hamm, FamRZ 1998, 982; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 881).
  • BGH, 21.04.1982 - IVb ZR 696/80

    Leistungsunfähigkeit eines für längere Zeit in Strafhaft einsitzenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 64/01
    Er ist verpflichtet, seine Arbeitskraft entsprechend seiner Vorbildung, seinen Fähigkeiten und den Arbeitsmarktverhältnissen so gut wie möglich einzusetzen und muss sich Einkünfte anrechnen lassen, die er bei gutem Willen durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit erzielen könnte (BGH, a.a.O.; FamRZ 1982, 792, 794).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.1982 - 2 UF 244/81

    Unterhaltspflichtiger Ehegatte; Leistungsfähigkeit; Verwandte;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 64/01
    Vielmehr ist seine vormalige Erwerbssituation nach Maßgabe der vorstehenden Erwägungen fiktiv fortzuschreiben (OLG Hamburg, FamRZ 1982, 611; Wendl/Haußleiter, Unterhaltsrecht, 5. Aufl., § 1, Rz. 436).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.12.2001 - 16 Wx 255/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7080
OLG Köln, 19.12.2001 - 16 Wx 255/01 (https://dejure.org/2001,7080)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.12.2001 - 16 Wx 255/01 (https://dejure.org/2001,7080)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 16 Wx 255/01 (https://dejure.org/2001,7080)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuerbestellung und Wille des Betroffenen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 05.03.1999 - 16 Wx 14/99

    Wirkungen der Bestellung des Verfahrenspflegers; Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2001 - 16 Wx 255/01
    Indes ist bisher dem Umstand nicht hinreichend Rechnung getragen worden, dass der Wille der Betroffenen bei der Auswahl des Betreuers gem. § 1897 Abs. 4 S. 1 BGB unbedingten Vorrang hat und der von ihr gewünschte Betreuer nur dann nicht zu bestellen ist, wenn die ernsthafte Gefahr besteht, dass der Ausgewählte sein Amt nicht zum Wohle des Betroffenen führen wird (vgl. Senatsbeschlüsse NJWE-FER 1999, 323 = OLGR 1999, 373 LS = FamRZ 2000, 513 LS; NJWE-FER 1999, 57; OLG Düsseldorf NJWE-FER 2000, 291).
  • OLG Köln, 17.03.1999 - 16 Wx 18/99

    Auswahl des Betreuers

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2001 - 16 Wx 255/01
    Indes ist bisher dem Umstand nicht hinreichend Rechnung getragen worden, dass der Wille der Betroffenen bei der Auswahl des Betreuers gem. § 1897 Abs. 4 S. 1 BGB unbedingten Vorrang hat und der von ihr gewünschte Betreuer nur dann nicht zu bestellen ist, wenn die ernsthafte Gefahr besteht, dass der Ausgewählte sein Amt nicht zum Wohle des Betroffenen führen wird (vgl. Senatsbeschlüsse NJWE-FER 1999, 323 = OLGR 1999, 373 LS = FamRZ 2000, 513 LS; NJWE-FER 1999, 57; OLG Düsseldorf NJWE-FER 2000, 291).
  • LG Koblenz, 15.10.1998 - 2 T 590/98
    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2001 - 16 Wx 255/01
    Indes ist bisher dem Umstand nicht hinreichend Rechnung getragen worden, dass der Wille der Betroffenen bei der Auswahl des Betreuers gem. § 1897 Abs. 4 S. 1 BGB unbedingten Vorrang hat und der von ihr gewünschte Betreuer nur dann nicht zu bestellen ist, wenn die ernsthafte Gefahr besteht, dass der Ausgewählte sein Amt nicht zum Wohle des Betroffenen führen wird (vgl. Senatsbeschlüsse NJWE-FER 1999, 323 = OLGR 1999, 373 LS = FamRZ 2000, 513 LS; NJWE-FER 1999, 57; OLG Düsseldorf NJWE-FER 2000, 291).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.05.2001 - 6 U 177/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15061
OLG Hamm, 31.05.2001 - 6 U 177/00 (https://dejure.org/2001,15061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.05.2001 - 6 U 177/00 (https://dejure.org/2001,15061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - 6 U 177/00 (https://dejure.org/2001,15061)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 19.11.1993 - 22 U 135/93

    Schadensersatz wegen Knieverletzung einer Schülerin infolge eines Reitunfalls

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2001 - 6 U 177/00
    Daß es sich bei den weiteren Aufwendungen, für die der Kläger Ersatz fordert (Mietfernsehgerät), um medizinisch notwendige Heilungskosten gehandelt hat, ist nicht hinreichend dargetan (vgl. dazu OLG Düsseldorf, NJW-RR 94, 352).
  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 67/00

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2001 - 6 U 177/00
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH VersR 01, 372 = r+s 01, 149; NJW 01, 443 = VersR 01, 336 = r+s 01, 26 mit Anmerkung M), der der Senat folgt, ergibt sich allein daraus, daß Arbeitnehmer auf derselben Betriebsstätte tätig sind, noch nicht ohne weiteres, daß es sich auch um eine im Sinne des § 106 Abs. 3 SGB VII gemeinsame Betriebsstätte handelt.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 07.11.2001 - 11 WF 659/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7715
OLG Koblenz, 07.11.2001 - 11 WF 659/01 (https://dejure.org/2001,7715)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.11.2001 - 11 WF 659/01 (https://dejure.org/2001,7715)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. November 2001 - 11 WF 659/01 (https://dejure.org/2001,7715)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert; Scheidungsfolgesache; Abänderungsverfahren; Versorgungsausgleich

  • Judicialis

    KostO § 31 III 1; ; KostO § 14 III u. IV; ; KostO § 99; ; KostO § 99 III 1 Ziffer 1; ; GKG § 17 a; ; GKG § 1 II; ; VAHRG § 10; ; VAHRG § 10 a

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1578
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 22.10.1990 - 5 WF 149/90

    Versorgungsanwartschaften; Auskunftsanspruch des Familiengerichts; Betriebliche

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2001 - 11 WF 659/01
    Dieses wird bestimmt durch die Differenz der in der Entscheidung nach § 10 a VAHRG und der Ausgangsentscheidung übertragenen bzw. begründeten Anwartschaften (so auch OLG München, FamRZ 91, S. 579, linke Spalte).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.12.2001 - 5 U 124/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8017
OLG Hamburg, 05.12.2001 - 5 U 124/01 (https://dejure.org/2001,8017)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.12.2001 - 5 U 124/01 (https://dejure.org/2001,8017)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - 5 U 124/01 (https://dejure.org/2001,8017)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit; Werbung; Irreführend; Waschmittel; Fernsehen; Vergleich; Gegenüberstellung

  • Judicialis

    UWG § 3

  • rechtsportal.de

    UWG § 3
    Wettbewerbsverstoß durch vergleichende Waschmittelwerbung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 312 O 223/01
  • OLG Hamburg, 05.12.2001 - 5 U 124/01

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 202
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