Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.12.2001 - 9 U 102/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16545
OLG Hamm, 04.12.2001 - 9 U 102/01 (https://dejure.org/2001,16545)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.12.2001 - 9 U 102/01 (https://dejure.org/2001,16545)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - 9 U 102/01 (https://dejure.org/2001,16545)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; LWG NW § 90; LWG NW § 91; WHG § 28
    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht des Gewässerunterhaltspflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1001
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76

    Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2001 - 9 U 102/01
    Es kann deshalb dahinstehen, ob - wie das Landgericht angenommen hat - das von § 256 ZPO geforderte Feststellungsinteresse besteht (st. Rspr.: BGHZ 12, 316; NJW 1978, 2031; OLG Köln OLGR 1995, 62).
  • BGH, 24.02.1994 - III ZR 4/93

    Umfang der Gewässerunterhaltspflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2001 - 9 U 102/01
    Nach gefestigter Rechtsprechung beinhaltet die Unterhaltspflicht eine öffentlich-rechtliche Pflicht gegenüber der Allgemeinheit, bei deren Verletzung ein Betroffener, der Schäden an seinem Eigentum erleidet, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche aus dem Gesichtspunkt der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht geltend machen kann, soweit die Gewässerunterhaltung nicht oder schlecht erfüllt worden ist (BGH NJW 1994, 3090, 3091; BGH NJW 1993, 180, 181).
  • OLG Köln, 29.08.1994 - 1 W 48/94

    Keine weitere Beschwerde gegen Verlängerung einer Räumungsfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2001 - 9 U 102/01
    Es kann deshalb dahinstehen, ob - wie das Landgericht angenommen hat - das von § 256 ZPO geforderte Feststellungsinteresse besteht (st. Rspr.: BGHZ 12, 316; NJW 1978, 2031; OLG Köln OLGR 1995, 62).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - 18 U 18/12

    Abweisung der Klage eines Grundstückseigentümers wegen Vernässung seines

    Andererseits können die notwendigen Maßnahmen nicht nur gefordert werden, um dem Oberleger das Wasser wegzuschaffen, sondern z. B. auch, um einen durch mangelnden Wasserabfluss verursachten gesundheitsgefährdenden Zustand zu beseitigen oder zu verhüten oder Vernässungen - auch durch vom Gewässer ausgehende Einwirkungen auf das Grundwasser - im Einflussbereich des Gewässers zu verhindern (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.1994 - III ZR 4/93 - NJW 1994, 3090, 3091; OLG Brandenburg, Urteil vom 08.11.2011 - 2 U 53/10 - BeckRS 2011, 26246; OLG Hamm, Urteil vom 04.12.2001 - 9 U 102/01 - BeckRS 2002, 21945; OLG Celle, Urteil vom 27.06.1986 - 4 U 135/85 - NVwZ 1987, 260, 261).

    Bei der Prüfung, welchem Hoheitsträger eine Eigentumsbeeinträchtigung als unmittelbare Auswirkung seines hoheitlichen Handelns zuzurechnen ist, kann, wenn mehrere Pflichtenkreise berührt werden, die gesetzliche Regelung der Verantwortungsbereiche nicht außer Betracht bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.1987 - III ZR 159/86 - NVwZ 1987, 1115, 1116; OLG Hamm, Urteil vom 04.12.2001 - 9 U 102/01 - BeckRS 2002, 21945).

  • OLG Hamm, 31.01.2011 - 5 U 91/10

    Durchfeuchtete Kellerwand nach Beschädigung der Verrohrung eines Baches

    Solange bei normalen Verhältnissen das Wasser abgeführt wird, sind Unterhaltsarbeiten nicht notwendig (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 04.12.2001 - 9 U 102/01 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 13.06.2013 - 6 U 4/13

    Verkehrssicherungspflicht und Gewässerunterhaltspflicht; Schadensersatz

    In den Unterhaltungszweck einbezogen ist auch die Verhinderung schädlicher Auswirkungen des Wasserabflusses, wie sie etwa durch Vernässungen im Einflussbereich des Gewässers eintreten können (BGHZ 125, 186 ff, juris, Rn. 19 m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 4.12.2001, 9 U 102/01, VersR 2003, 1001 f).
  • LG Arnsberg, 30.08.2007 - 2 O 65/06

    Ansprüche eines Grundstückseigentümers gegen die Gemeinde auf Vornahme geeigneter

    Die Gewässerunterhaltungspflicht von Gemeinden nach § 90 LWG NRW i. V. m. § 28 WHG bezieht sich aber lediglich auf die Sicherstellung der Entwässerungsfähigkeit sowie dem störungsfreien Ablauf des Wassers und endet da, wo die Verantwortlichkeit des Eigentümers beginnt (vgl. OLG Hamm, VersR 2003, 1001 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 28.05.2001 - 8 U 498/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2306
OLG Dresden, 28.05.2001 - 8 U 498/01 (https://dejure.org/2001,2306)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.05.2001 - 8 U 498/01 (https://dejure.org/2001,2306)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Mai 2001 - 8 U 498/01 (https://dejure.org/2001,2306)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungspflicht einer Bank über wirtschaftliche Risiken eines Projekts; Beteiligung einer Bank an Planung, Vertrieb und Durchführung eines Immobilienfonds; Täuschung oder Falschberatung von Anlegern bei Publikumsgesellschaften; Verwirkung des Rechts zur ...

  • Judicialis

    VerbrKrG § 9 Abs. 3

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 278, 607, 608; VerbrKrG § 9 Abs. 3, 4
    Zur Aufklärungspflicht und Haftung der Bank bei Finanzierung von Beteiligung an Immobilienfonds

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2002, 1881
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus OLG Dresden, 28.05.2001 - 8 U 498/01
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. zuletzt BGH, ZIP 2000, 1051 unter II.1.; ZIP 2000, 1430 unter II.1.a), der sich der Senat (vgl. Beschluss vom 21.02.2001, Az: 8 U 2893/00 [unveröffentlicht]) angeschlossen hat, ist eine finanzierende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen, weil sie regelmäßig davon ausgehen darf, dass dieser selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt oder sich zumindest der Hilfe von Fachleuten bedient hat.

    Entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung (Fuellmich/Rieger, ZIP 1999, 465, 469 ff.) sind auch in jüngerer Zeit keine weiteren Fallgruppen hinzugetreten (vgl. OLG Braunschweig, WM 1998, 1223; OLG Hamm, WM 1999, 1056; OLG München, WM 2000, 130; OLG Stuttgart, WM 2000, 292; ferner BGH, ZIP 2000, 1051; ZIP 2000, 1430).

    Etwaige Erkenntnisse hinsichtlich Werthaltigkeit, Wertsteigerungspotenzial und Ertragsfähigkeit muss sie nicht offenbaren, da sie voraussetzen darf, dass der Darlehensnehmer wie jeder Anleger die dafür wesentlichen Umstände eigenverantwortlich bedacht und - erforderlichenfalls mit Hilfe von Fachleuten - überprüft hat (vgl. BGHZ 116, 209 = ZIP 1992, 166 unter II.2; BGH, ZIP 2000, 1051 unter II.2.a; OLG Köln, WM 2000, 127, 129; OLG Schleswig, WM 2000, 1381, 1385; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 296).

    Das hätte allerdings vorausgesetzt, dass der Wert der Leistung der Beklagten als Anteilserwerberin knapp doppelt so hoch wie der Wert der Gegenleistung gewesen wäre, weil nur bei einem auffälligen Missverhältnis dieser Größenordnung eine Vermutung für das Vorliegen der subjektiven Tatbestandsmerkmale eines wucherähnlichen Geschäfts gilt (vgl. BGH, ZIP 2000, 1051 unter II.2.b m.w.N.), was hier auch nach dem Vortrag der Beklagten nicht der Fall war.

  • OLG Stuttgart, 08.01.2001 - 6 U 57/00

    Verbraucherkredit - verbundenes Geschäft - Beitritt zu Anlage-Fonds und

    Auszug aus OLG Dresden, 28.05.2001 - 8 U 498/01
    Dies gilt selbst dann, wenn der täuschende Mitgesellschafter vertretungsberechtigt war (vgl. BGHZ 26, 330; BGHZ 63, 338, 347 f; BGH, NJW 1973, 1604; BGH, NJW 1976, 894; OLG Hamm, NJW 1978, 225; OLG Celle, ZIP 1999, 1128, 1131; OLG München, ZIP 2000, 2295, 2302; OLG Stuttgart, ZIP 2001, 692, 697).

    Aus diesen Gründen kann der Gesellschaft der Einwand der arglistigen Täuschung nicht entgegen gehalten werden und haftet ausschließlich der Vertreter, der sie verübt hat (vgl. zum Ganzen OLG Stuttgart, ZIP 2001, 692, 697 m.w.N.).

    Dementsprechend verwirkt der Gesellschafter nach einer gewissen Zeit sein Recht zur außerordentlichen Kündigung (vgl. BGH, NJW 1966, 2160; BGH, WM 1965, 976; OLG München, ZIP 2000, 2295, 2301; OLG Stuttgart, ZIP 2001, 692, 698).

  • OLG München, 26.10.2000 - 24 U 368/99

    Kündigung einer Beteiligung an einem in Form einer BGB -Gesellschaft geführten

    Auszug aus OLG Dresden, 28.05.2001 - 8 U 498/01
    Dies gilt selbst dann, wenn der täuschende Mitgesellschafter vertretungsberechtigt war (vgl. BGHZ 26, 330; BGHZ 63, 338, 347 f; BGH, NJW 1973, 1604; BGH, NJW 1976, 894; OLG Hamm, NJW 1978, 225; OLG Celle, ZIP 1999, 1128, 1131; OLG München, ZIP 2000, 2295, 2302; OLG Stuttgart, ZIP 2001, 692, 697).

    Dementsprechend verwirkt der Gesellschafter nach einer gewissen Zeit sein Recht zur außerordentlichen Kündigung (vgl. BGH, NJW 1966, 2160; BGH, WM 1965, 976; OLG München, ZIP 2000, 2295, 2301; OLG Stuttgart, ZIP 2001, 692, 698).

  • OLG Dresden, 15.11.2002 - 8 U 2987/01

    Haustürsituation; verbundenes Geschäft; Realkredit; Rückabwicklung;

    Selbst wenn dies zuträfe, würde eine Haftung der Bank wegen Überschreitens der Rolle als Kreditgeber nicht bestehen, weil die Bank nicht nach außen erkennbar Vertreiberfunktionen übernommen hat (vgl. BGH, WM 1992, 901, 905; OLG Köln, WM 2001, 2139, 2142; Senat, OLG-Report Dresden 2002, 389, 391).
  • OLG Dresden, 26.09.2003 - 8 U 872/03

    Fondsbeitritt; Immobilienfonds; Haustürsituation; Widerruf;

    Eine solche Rollenüberschreitung setzt voraus, dass die Bank in zurechenbarer Weise den Anschein einer weitergehenden Zusammenarbeit mit dem Initiator weckt und dadurch einen Vertrauenstatbestand zu Gunsten des Anlegers geschaffen hat und insbesondere die Bank in nach außen erkennbarer Weise Vertreiberfunktionen übernommen hat (vgl. BGH, WM 1992, 901, 905; OLG Köln, WM 2001, 2139, 2142; Senat, BKR 2003, 114, 120 und OLG-Report Dresden 2002, 389, 391; OLG Stuttgart, BKR 2002, 828, 830).
  • OLG Karlsruhe, 30.03.2011 - 17 U 51/10

    Kapitalanlage: Aufklärungspflicht einer Bank bei einer grundschuldgesicherten

    Hierin kann eine spezifische Gefahr dieses Finanzierungsmodells gesehen werden, auf die die Darlehensnehmer hingewiesen werden mussten (so auch OLG Dresden WM 2002, 1881; a. A. OLG Frankfurt OLGR 2009, 328).
  • OLG Karlsruhe, 28.12.2007 - 17 U 347/06
    In der Rechtsprechung ( OLG Dresden, WM 2002, 1881 [OLG Dresden 28.05.2001 - 8 U 498/01] ) wurde zwar für den Fall der Absicherung der Finanzierungsbank durch eine Globalgrundschuld eine Aufklärungspflicht der Finanzierungsbank angenommen, weil die Anleger mit ihrer Fondsbeteiligung mittelbar auch für die Rückzahlung der Kredite anderer Anleger einzustehen haben und das abstrakte Risiko besteht, dass die Anleger bei einer Zwangsversteigerung des Fondsgrundstücks - obwohl sie den Kaufpreis ihres Anteils voll beglichen haben - ihre Rechte am Grundstück verlieren und insoweit auf einen unzureichenden Versteigerungserlös verwiesen werden.
  • LG Köln, 09.04.2013 - 21 O 214/12

    Verrechnung von Erlösen aus einer Mietzession oder einer etwaigen Verwertung von

    Die in diesem Zusammenhang klägerseits zitierte Rechtsprechung des OLG Dresden (Urteil vom 28.05.2001, Aktenzeichen 8 U 498/01) ist auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, so dass es keiner Entscheidung darüber bedarf, ob diese überzeugt.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.02.2002 - 3 U 134/01 BSch, 3 U 135/01 BSch   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7066
OLG Köln, 05.02.2002 - 3 U 134/01 BSch, 3 U 135/01 BSch (https://dejure.org/2002,7066)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.02.2002 - 3 U 134/01 BSch, 3 U 135/01 BSch (https://dejure.org/2002,7066)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Februar 2002 - 3 U 134/01 BSch, 3 U 135/01 BSch (https://dejure.org/2002,7066)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Staatshaftungsanspruch gegen Aufsichtsbehörde; Verletzung der gerade gegenüber dem geschädigten Dritten obliegenden Amtspflicht; Miteinbezug des Schiffseigentümers in Schutzbereich des § 1 Nr. 4 und Nr. 6 BinSchAG; Schutz des Schifffahrtunternehmers ...

  • Judicialis

    BGB § 839 Abs. 1; ; BGB § ... 839 Abs. 3; ; BGB § 839; ; GG Art. 34; ; BinSchAG § 3; ; BinSchAG § 1 Abs. 1; ; BinSchAG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; BinSchAG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; BinSchAG § 1 Nr. 2; ; BinSchAG § 1 Nr. 4; ; BinSchAG § 1 Nr. 6; ; StVZO § 29; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • VersR (via Owlit)

    GG Art. 34; BGB § 839; BinnSchAG § 1
    Schutzbereich der Amtspflichten bei Erteilung eines Schiffsattests

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Schutzbereich drittgerichteter Amtspflichten; Fürsorgepflichten aus dem Binnenschifffahrtsaufgabengesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 852
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.11.1964 - III ZR 176/63
    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2002 - 3 U 134/01
    Nach Auffassung des Senates ist der vorliegende Sachverhalt vergleichbar mit demjenigen, welcher dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.11.1964 (veröffentlicht in NJW 1965, 200 ff.; - Seilbahn -) zugrunde lag.
  • BGH, 27.05.1963 - III ZR 48/62

    Prüfingenieur für Baustatik

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2002 - 3 U 134/01
    Ähnliche Gesichtspunkte liegen der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 27.05.1963 (veröffentlicht in BGH NJW 1963, 1821 ff.; - Maukgrube -) zugrunde, wonach die Haftung für Fehler eines - auf den Bezug von Gebühren angewiesenen, im übrigen freiberuflich tätigen - Prüfingenieurs für Baustatik, den die Baugenehmigungsbehörde mit der Prüfung der statischen Berechnung eines Baugesuchs beauftragt hat, im Verhältnis zu dem geschädigten Dritten den Träger der Baugenehmigungsbehörde trifft.
  • BGH, 11.01.1973 - III ZR 32/71

    Drittbezogenheit von Amtspflichten eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2002 - 3 U 134/01
    Schließlich hat der BGH wiederholt entschieden, dass die amtliche Prüfstelle mit Ausnahme von Fällen des Amtsmissbrauchs dem Halter gegenüber nicht unmittelbar für die Erfüllung ihrer Prüfpflicht aus §§ 29 StVZO hafte (vgl. u. a. BGH Urteil vom 11. Januar 1973 = NJW 1973, 458).
  • OLG Köln, 05.02.2002 - 3 U 135/01

    Transportrecht: Amtshaftung der Bundesrepublik Deutschland aus § 839 BGB nach dem

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2002 - 3 U 134/01
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den vorgetragenen Inhalt der zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst in Bezug genommener Anlagen und beigezogener Urkunden sowie den Inhalt der beigezogenen Verklarungsakte des Amtsgerichts - Schifffahrtsgerichts - St. Goar - 4 II 1/96 BSch - und der Verfahrensakte 3 U 135/01 OLG Köln, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, verwiesen.
  • OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 W 27/03

    Die Kosten für einen erhöhten Aufwand des Verfahrenspflegers sind jedenfalls dann

    Erteilt das Gericht dem Verfahrenspfleger gleichwohl einen solchen Auftrag, ist der dadurch entstandene Zeitaufwand nur vergütungsfähig, soweit der Verfahrenspfleger auf die Rechtmäßigkeit der Anordnung vertrauen durfte (Ergänzung zu den Senatsbeschlüssen vom 6.11.2000 (Die Justiz 2002, 411 = OLGRep 2002, 269) und 29.10.2002 (Die Justiz 2003, 85 = OLGRep 2003, 165).

    Dies hat der Senat bereits für den Fall entschieden, dass ein Verfahrenspfleger vom Gericht mit der Auswahl einer geeigneten Einrichtung für das Kind beauftragt wird (Beschl. v. 6.11.2000, Die Justiz 2002, 411 = OLGRep 2002, 269; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2001, 1540).

  • OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 W 29/03

    Verfahrenspflegervergütung

    Erteilt das Gericht dem Verfahrenspfleger gleichwohl einen solchen Auftrag, ist der dadurch entstandene Zeitaufwand nur vergütungsfähig, soweit der Verfahrenspfleger auf die Rechtmäßigkeit der Anordnung vertrauen durfte (Ergänzung zu den Senatsbeschlüssen vom 6.11.2000 (Die Justiz 2002, 411 = OLGRep 2002, 269) und 29.10.2002 (Die Justiz 2003, 85 = OLGRep 2003, 165).

    Dies hat der Senat bereits für den Fall entschieden, dass ein Verfahrenspfleger vom Gericht mit der Auswahl einer geeigneten Einrichtung für das Kind beauftragt wird (Beschl. v. 6.11.2000, Die Justiz 2002, 411 = OLGRep 2002, 269; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2001, 1540).

  • OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 W 28/03

    Verfahrenspflegervergütung

    Erteilt das Gericht dem Verfahrenspfleger gleichwohl einen solchen Auftrag, ist der dadurch entstandene Zeitaufwand nur vergütungsfähig, soweit der Verfahrenspfleger auf die Rechtmäßigkeit der Anordnung vertrauen durfte (Ergänzung zu den Senatsbeschlüssen vom 6.11.2000 (Die Justiz 2002, 411 = OLGRep 2002, 269) und 29.10.2002 (Die Justiz 2003, 85 = OLGRep 2003, 165).

    Dies hat der Senat bereits für den Fall entschieden, dass ein Verfahrenspfleger vom Gericht mit der Auswahl einer geeigneten Einrichtung für das Kind beauftragt wird (Beschl. v. 6.11.2000, Die Justiz 2002, 411 = OLGRep 2002, 269; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2001, 1540).

  • OLG Köln, 05.02.2002 - 3 U 135/01
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den vorgetragenen Inhalt der zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst in Bezug genommener Anlagen und beigezogener Urkunden sowie den Inhalt der beigezogenen Verklarungsakte des Amtsgerichts - Schifffahrtsgerichts - St. Goar - 4 II 1/96 BSch - und die Verfahrensakte 3 U 134/01 BSch OLG Köln, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, verwiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 14.02.2002 - 2 WF 5/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6394
OLG Zweibrücken, 14.02.2002 - 2 WF 5/02 (https://dejure.org/2002,6394)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.02.2002 - 2 WF 5/02 (https://dejure.org/2002,6394)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Februar 2002 - 2 WF 5/02 (https://dejure.org/2002,6394)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • AG Kandel - F 258/00
  • OLG Zweibrücken, 14.02.2002 - 2 WF 5/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1200
  • Rpfleger 2002, 368
 
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Wird zitiert von ... (2)

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 30.11.2001 - 15 WF 105/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9563
OLG Schleswig, 30.11.2001 - 15 WF 105/01 (https://dejure.org/2001,9563)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.11.2001 - 15 WF 105/01 (https://dejure.org/2001,9563)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. November 2001 - 15 WF 105/01 (https://dejure.org/2001,9563)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenvorschuss; Unterhalt; Kostenabrechnung; Anrechnung des Prozesskostenvorschusses

  • Judicialis

    ZPO § 106

  • rechtsportal.de

    ZPO § 106
    Anrechnung eines Prozesskostenvorschusses des Unterhaltspflichtigen im Rahmen der Kostenabrechnung nach § 106 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Pinneberg - 48 F 293/99
  • OLG Schleswig, 30.11.2001 - 15 WF 105/01
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.04.1971 - IV ZR 16/70

    Rückforderung des Prozeßkostenvorschusses

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.11.2001 - 15 WF 105/01
    Aus der Rechtsnatur des Prozesskostenvorschusses als Ausfluss des Unterhaltsanspruchs folgt weiter, dass ein Anspruch auf Rückzahlung des Prozesskostenvorschusses gegen den Vorschussempfänger nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen gegeben ist (vgl. BGHZ 56, 92 ff.; 84, 316 ff., 328).
  • BGH, 15.05.1985 - IVb ZR 33/84

    Beitreibung eines Prozeßkostenvorschusses nach 317 Beendigung des Prozesses

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.11.2001 - 15 WF 105/01
    Rückwirkend für die Vergangenheit kann ein Prozesskostenvorschuss nicht mehr verlangt werden (BGHZ 94, 316, 319).
  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 79/06

    Voraussetzungen der Anrechnung eines unstreitig geleisteten

    bb) Nach einer weiteren Meinung ist der Vorschuss in voller Höhe mit dem Erstattungsanspruch zu verrechnen (OLG Braunschweig FamRZ 2005, 1190; OLG Düsseldorf Rechtspfleger 2005, 483, 484 f. und FamRZ 2009, 638; OLG Köln JurBüro 1998, 309 und OLGR 2006, 133; OLG München FamRZ 1994, 1605 f.; OLG Schleswig OLGR 2002, 269, 270; OLG Stuttgart JurBüro 1987, 1411 f. und FamRZ 1992, 1462 f.; OLG Zweibrücken MDR 1998, 862; Musielak/Wolst aaO § 104 Rdn. 10; MünchKomm-ZPO/Giebel aaO § 104 Rdn. 46; Zöller/Herget aaO § 104 Rdn. 21 Stichwort: Prozesskostenvorschuss; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 30. Aufl. § 104 Rdn. 13; FAKomm-FamR/Klein 3. Aufl. § 1360 a Rdn. 60; Gernhuber/Coester-Waltjen Familienrecht 5. Aufl. § 21 Rdn. 85 Fn. 159).
  • OLG Braunschweig, 19.10.2004 - 1 WF 317/04

    Berücksichtigung des Prozesskostenvorschussanspruches im

    Der Senat folgt der in der Rechtsprechung mittlerweile überwiegenden Ansicht, (vgl. OLG München,aaO.;OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1535;OLG Schleswig-Holstein, OLGR 2002, 269; KG NJW-RR 2002, 140f. OLG Köln FamRZ 2002, 1134), dass jedenfalls dann eine volle Anrechnung des Prozesskostenvorschusses im Kostenfestsetzungsverfahren erfolgt, wenn seitens des Vorschussempfängers keine Rückzahlung im Ausgleichsverfahren an den Vorschussleistenden zu erfolgen hat.
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