Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.02.2002 - 8 U 81/01   

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https://dejure.org/2002,3359
OLG Köln, 28.02.2002 - 8 U 81/01 (https://dejure.org/2002,3359)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.02.2002 - 8 U 81/01 (https://dejure.org/2002,3359)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 8 U 81/01 (https://dejure.org/2002,3359)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Positive Vertragsverletzung (PVV) eines Verwaltervertrages; Verwaltung und Betreuung von Wohnungen ; Pflicht zur Erfassung der Mieten und zur Kontrolle der Mieteingänge; Verjährung eines Anspruchs wegen Pflichtverletzung eines Verwaltervertrages

  • Judicialis

    BGB § 255; ; BGB § ... 273; ; BGB § 278; ; BGB § 284; ; BGB § 286; ; BGB § 288 a.F.; ; BGB § 249; ; BGB § 195 a.F.; ; BGB § 675; ; BGB § 662; ; BGB § 554 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; AGBG § 5; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; ; AGBG § 11 Nr. 7; ; WPO § 51 a; ; AktG § 168 Abs. 5; ; StBerG § 68; ; ZPO § 287; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9; StBG § 68
    In "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften" geregelte Ausschlussfrist bzgl Schadensersatzansprüchen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.11.1989 - IX ZR 269/87

    Kontrolle einzelner Klauseln der von einem Dachverband empfohlenen "Allgemeinen

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2002 - 8 U 81/01
    Eine in Vertragsbedingungen für Krankenhausbehandlungsverträge vorgesehene Regelung, wonach Haftungsansprüche wegen des Verlustes bzw. der Beschädigung von im Krankenhaus verwahrten Wertsachen binnen einer Frist von 3 Monaten schriftlich geltend zu machen sind, ist ebenfalls als unwirksam angesehen worden (BGH NJW 1990, 761 ff., 764).

    Dieses Interesse hat hinter dem Interesse des Kunden, der darauf angewiesen ist, dass er seine Ansprüche nicht ohne sachlichen Grund einbüßt (siehe hierzu v. Westphalen, 1. Ordner, S. 39 Rdn. 6 unter Hinweis auf BGH NJW 1990, 761 ff., 764), zurückzustehen.

  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89

    Formularmäßiger Ausschlußfrist in Teilnahmebedingungen für Rennquintett;

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2002 - 8 U 81/01
    Eine Ausschlussfrist von 13 Wochen für die gerichtliche Geltendmachung von Gewinnen bei Pferdewetten (BGH NJW 1991, 1745) und eine solche von einem Jahr nach schriftlicher Ablehnung des Anspruchs durch eine Bausparkasse für den Fall, dass der Bausparer in dieser Frist nicht Klage erhebt und die Bausparkasse weder vorsätzlich noch grobfahrlässig gehandelt hat (vgl. BGH NJW 1991, 2559 ff., 2562 f.), sind demgegenüber als wirksam angesehen worden.

    Hierauf ist aber nach der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1991, 1745; 1990 761; siehe auch Brandner in Ulmer/Brandner/Hensen, a.a.O., § 9 Rdn. 158) entscheidend abzustellen.

  • BGH, 09.07.1991 - XI ZR 72/90

    Auslegung und Zulässigkeit von Klauseln der AGB einer Bausparkasse

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2002 - 8 U 81/01
    Eine Ausschlussfrist von 13 Wochen für die gerichtliche Geltendmachung von Gewinnen bei Pferdewetten (BGH NJW 1991, 1745) und eine solche von einem Jahr nach schriftlicher Ablehnung des Anspruchs durch eine Bausparkasse für den Fall, dass der Bausparer in dieser Frist nicht Klage erhebt und die Bausparkasse weder vorsätzlich noch grobfahrlässig gehandelt hat (vgl. BGH NJW 1991, 2559 ff., 2562 f.), sind demgegenüber als wirksam angesehen worden.

    Anders als bei den vom Bundesgerichtshof für wirksam angesehenen Ausschlussfristen (BGH NJW 1991, 2559 ff., 2562) bezieht sich die Klausel schließlich auch nicht nur auf Fälle der leichten Fahrlässigkeit des Haftenden.Hinzu kommt, dass im Zusammenhang mit einem Treuhandvertrag der Bundesgerichtshof für den Bereich der steuerberatenden Berufe eine formularmäßige Verkürzung der Frist des § 68 Steuerberatungsgesetz für unwirksam erklärt hat (BGH NJW 1986, 1171 f., 1172).

  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 237/79

    Verjährung von Schadensersatzanspruch gegen steuerberatenden Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2002 - 8 U 81/01
    Entscheidend wäre bei einer "gemischten Tätigkeit" von sog. Mehrfachberuflern auf den Schwerpunkt der vertraglichen Verpflichtung (BGHZ 83, 328 ff., 332; 102, 220 ff., 223) bzw. darauf abzustellen, in welchem Berufsfeld dieser im Einzelfall tätig geworden ist (BGHZ 78, 335 ff., 343).
  • BGH, 19.11.1987 - VII ZR 39/87

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2002 - 8 U 81/01
    Entscheidend wäre bei einer "gemischten Tätigkeit" von sog. Mehrfachberuflern auf den Schwerpunkt der vertraglichen Verpflichtung (BGHZ 83, 328 ff., 332; 102, 220 ff., 223) bzw. darauf abzustellen, in welchem Berufsfeld dieser im Einzelfall tätig geworden ist (BGHZ 78, 335 ff., 343).
  • BGH, 21.01.1999 - III ZR 289/97

    Formularmäßige Vereinbarung von Ausschlußfristen für die Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2002 - 8 U 81/01
    Im Fall von "Bewachungsverträgen" ist eine Regelung, wonach ein Haftungsanspruch erlischt, wenn ihn der Auftraggeber nicht unverzüglich schriftlich anzeigt, als unwirksam angesehen worden, indessen ohne auf die zugleich vorgesehene Ausschlussfrist von 3 Monaten für den Fall, dass der Anspruch nach Ablehnung nicht binnen dieser Frist gerichtlich geltend gemacht wird, einzugehen (BGH NJW 1999, 1031 ff.; fortgeführt durch BGH ZIP 2000, 360 ff.).
  • BGH, 21.04.1982 - IVa ZR 291/80

    Steuerliche Beratung

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2002 - 8 U 81/01
    Entscheidend wäre bei einer "gemischten Tätigkeit" von sog. Mehrfachberuflern auf den Schwerpunkt der vertraglichen Verpflichtung (BGHZ 83, 328 ff., 332; 102, 220 ff., 223) bzw. darauf abzustellen, in welchem Berufsfeld dieser im Einzelfall tätig geworden ist (BGHZ 78, 335 ff., 343).
  • BGH, 02.07.1984 - II ZR 160/83

    Pflichten der ein Akkreditiv eröffnenden Bank

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2002 - 8 U 81/01
    Für eine in den allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorgesehene Ausschlussfrist zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird zutreffend unter Hinweis auf die Regelungen der § 51 a WPO und § 168 Abs. 5 AktG darauf abgestellt, dass eine Ausschlussfrist dem Auftraggeber einen erheblichen Teil des zeitlichen Spielraums für die Geltendmachung seines Schadensersatzanspruchs nimmt, den ihm die gesetzlichen Vorschriften mit der dort geregelten 5-Jahres-Frist zubilligen (vgl. Brandner ZIP 1984, 1194 ff., 1193 f., m. w. N.; Furmans, in v. Westphalen, 2. Ordner, Rn. 102).
  • BGH, 16.01.1986 - VII ZR 61/85

    Formularmäßige Vereinbarung einer Frist zur Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2002 - 8 U 81/01
    Anders als bei den vom Bundesgerichtshof für wirksam angesehenen Ausschlussfristen (BGH NJW 1991, 2559 ff., 2562) bezieht sich die Klausel schließlich auch nicht nur auf Fälle der leichten Fahrlässigkeit des Haftenden.Hinzu kommt, dass im Zusammenhang mit einem Treuhandvertrag der Bundesgerichtshof für den Bereich der steuerberatenden Berufe eine formularmäßige Verkürzung der Frist des § 68 Steuerberatungsgesetz für unwirksam erklärt hat (BGH NJW 1986, 1171 f., 1172).
  • BGH, 02.12.1999 - III ZR 132/98

    Unzulässigkeit einer AGB-Klausel, wonach ein Haftpflichtanspruch erlischt, wenn

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2002 - 8 U 81/01
    Im Fall von "Bewachungsverträgen" ist eine Regelung, wonach ein Haftungsanspruch erlischt, wenn ihn der Auftraggeber nicht unverzüglich schriftlich anzeigt, als unwirksam angesehen worden, indessen ohne auf die zugleich vorgesehene Ausschlussfrist von 3 Monaten für den Fall, dass der Anspruch nach Ablehnung nicht binnen dieser Frist gerichtlich geltend gemacht wird, einzugehen (BGH NJW 1999, 1031 ff.; fortgeführt durch BGH ZIP 2000, 360 ff.).
  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 138/84

    Vereinbarung einer Kaufoption über ein Grundstück; Umfang der

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.12.2001 - 26 WF 223/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6627
OLG Köln, 19.12.2001 - 26 WF 223/01 (https://dejure.org/2001,6627)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.12.2001 - 26 WF 223/01 (https://dejure.org/2001,6627)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 26 WF 223/01 (https://dejure.org/2001,6627)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Verweigerung von erneuter Prozesskostenhilfe für denselben Streitgegenstand; Nichteinhaltung der monatlichen Ratenzahlungsverpflichtung; Entziehung der Prozesskostenhilfe; Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse; Sprachschwierigkeiten

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 17.04.1996 - 13 WF 286/96
    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2001 - 26 WF 223/01
    Denn von der erneuten Gewährung würden, obwohl sie nur für die Zukunft wirkt, im Regelfall alle Kosten der Partei abdecken, weil die Bewilligng und die rückständigen Gerichtskosten erfasst und der beigeordnete Rechtsanwalt gegen die Staatskasse alle Gebühren geltend machen kann, die und der Bewilligung erstmals oder erneut entstehen (OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 617), so dass der dieser Regelung innewohnende spezielle begrenzte Sanktionscharakter nicht zum Tragen käme (so OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Koblenz FamRZ 1996, 1426; Wax in: MüKo ZPO, § 124 Rn. 14; a.A. Zöller/Philippi, 22. A., § 124 Rn 25, 26).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.1995 - 3 U 36/92
    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2001 - 26 WF 223/01
    Denn von der erneuten Gewährung würden, obwohl sie nur für die Zukunft wirkt, im Regelfall alle Kosten der Partei abdecken, weil die Bewilligng und die rückständigen Gerichtskosten erfasst und der beigeordnete Rechtsanwalt gegen die Staatskasse alle Gebühren geltend machen kann, die und der Bewilligung erstmals oder erneut entstehen (OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 617), so dass der dieser Regelung innewohnende spezielle begrenzte Sanktionscharakter nicht zum Tragen käme (so OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Koblenz FamRZ 1996, 1426; Wax in: MüKo ZPO, § 124 Rn. 14; a.A. Zöller/Philippi, 22. A., § 124 Rn 25, 26).
  • OLG Köln, 21.03.2005 - 14 WF 33/05

    Gebührenanspruch des Rechtsanwalts bei späterer Aufhebung der Prozesskostenhilfe

    Die Wiederholung des PKH-Antrags kommt ungeachtet der vorherigen Aufhebung in Betracht und umfasst alle dann noch entstehenden Gebühren (OLG Köln OLGReport 2002, 330; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rdn. 856; anders OLG Nürnberg OLGReport 2004, 421).
  • OLG Nürnberg, 26.04.2004 - 9 WF 1213/04

    Mögliche erneute Prozesskostenhilfe-Bewilligung aufgrund Verschlechterung der

    Teilweise stellt die Rechtsprechung einschränkend darauf ab, ob eine nachträgliche Verschlechterung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorliegt (Köln, OLGR 2002, 330; OLG Bremen, FamRZ 2001, 1534; OLG Zweibrücken, RPfl. 2002, 526).
  • LAG Hamm, 12.05.2003 - 18 Ta 240/03

    Neuer Antrag auf PKH-Bewilligung nach Aufhebung der bewilligten

    Nur wenn sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei wesentlich verschlechtern, kann sie erneut Prozesskostenhilfe beantragen (vgl. OLG Köln, OLG-Report 2002, 330; OLG Zweibrücken, Rechtspfleger 2002, 526; Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 124 ZPO Rz. 26; anderer Ansicht OLG Düsseldorf, Rechtspfleger 1995, 467; OLG Koblenz, Rechtspfleger 1996, 354).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.02.2002 - 6 U 55/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11432
OLG Karlsruhe, 27.02.2002 - 6 U 55/99 (https://dejure.org/2002,11432)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.02.2002 - 6 U 55/99 (https://dejure.org/2002,11432)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 6 U 55/99 (https://dejure.org/2002,11432)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung aus Verzug; Formerfordernis für die Verlängerung der Annahmefrist für das Veräußerungsangebot des Grundstücksverkäufers in einer notariell beurkundeten Verpflichtung zum "Abschluss von Kaufverträgen über ein Grundstück"; ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Notarielles Angebot zum Grundstücksverkauf: Bedarf die Verlängerung der Annahmefrist der notariellen Beurkundung? (IBR 2002, 645)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.05.1976 - IV ZR 63/75

    Formbedürftigkeit von Abänderungsverträgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.02.2002 - 6 U 55/99
    Nicht nur die Begründung der Verpflichtung der Beklagten zur Veräußerung der Grundstücke, sondern auch die Änderung dieses Grundstücksvertrags unterfällt dem gesetzlichen Formzwang (st. Rspr. vgl. nur BGHZ 66, 270; 82, 434).

    Anders als die Verlängerung der Frist für die Ausübung eines Rücktrittsrechts (BGHZ 66, 270) würde die Verlängerung der Frist für die Entscheidung des Klägers eine Verschärfung der Pflicht der Beklagten zur Veräußerung zur Folge haben, weil diese dann in weitergehendem Umfange gebunden wäre und nicht - wie vertraglich vorgesehen - nach dem 30.06.96 wieder frei darüber hätte entscheiden können, ob und zu welchen Bedingungen sie die Grundstücke veräußern wollte.

  • BGH, 05.04.2001 - VII ZR 119/99

    Formbedürftigkeit einer nachträglichen Fristvereinbarung bei einem notariell

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.02.2002 - 6 U 55/99
    Die behauptete Verlängerung der Frist für die Erklärung des Klägers diente auch nicht der bloßen Beseitigung von Abwicklungsschwierigkeiten (vgl. zu dieser Fallgruppe zuletzt BGH NJW 2001, 1932 m.w.N.) und hätte insbesondere auch den Inhalt der Leistungspflicht der Beklagten nicht unberührt gelassen, weil deren Bindung zum Abschluss von einzelnen Veräußerungsverträgen erweitert worden wäre.
  • BGH, 12.12.1962 - V ZR 111/61

    Anspruch auf Bewilligung einer Auflassung und Eintragung eines Teilgrundstücks im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.02.2002 - 6 U 55/99
    In diesem Fall gebietet es der Zweck der gesetzlichen Formvorschrift auch die Verlängerung der Annahmefrist dem Formerfordernis zu unterwerfen (vgl. BGH DNotZ 1966, 665; WM 1963, 407).
  • BGH, 01.02.1966 - V ZR 120/63

    Beurkundungszwang für einen gesamten zur Veräußerung verpflichtenden Vertrag -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.02.2002 - 6 U 55/99
    In diesem Fall gebietet es der Zweck der gesetzlichen Formvorschrift auch die Verlängerung der Annahmefrist dem Formerfordernis zu unterwerfen (vgl. BGH DNotZ 1966, 665; WM 1963, 407).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 07.11.2000 - 8 U 161/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20068
OLG Jena, 07.11.2000 - 8 U 161/00 (https://dejure.org/2000,20068)
OLG Jena, Entscheidung vom 07.11.2000 - 8 U 161/00 (https://dejure.org/2000,20068)
OLG Jena, Entscheidung vom 07. November 2000 - 8 U 161/00 (https://dejure.org/2000,20068)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 133 157 242
    Rückzahlungsanspruch bei irrtümlicher Annahme von Mehrwertsteuerpflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung;

    Auszug aus OLG Jena, 07.11.2000 - 8 U 161/00
    Hat er die Mehrwertsteuer bereits gezahlt, so kann er sie aufgrund eines vertraglichen Rückzahlungsanspruches zurückfordern (BGH, NJW-RR 1992, 669 f.; BGHZ 84, 1 ff. m.w.N.; OLG Düsseldorf, Betrieb 1990, 39 f.).
  • BGH, 26.02.1992 - IV ZR 339/90

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Berufsunfähigkeit oder Rentenbezug des

    Auszug aus OLG Jena, 07.11.2000 - 8 U 161/00
    Hat er die Mehrwertsteuer bereits gezahlt, so kann er sie aufgrund eines vertraglichen Rückzahlungsanspruches zurückfordern (BGH, NJW-RR 1992, 669 f.; BGHZ 84, 1 ff. m.w.N.; OLG Düsseldorf, Betrieb 1990, 39 f.).
  • BGH, 19.06.1990 - XI ZR 280/89

    Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung beim Gelegenheitsdarlehen eines

    Auszug aus OLG Jena, 07.11.2000 - 8 U 161/00
    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Mehrwertsteuer zurückzuzahlen ist, wenn diese im Kaufvertrag irrtümlich ausgewiesen worden ist (BGH, WM 1990, 1322 ff.; s. auch Palandt/Heinrichs, BGB , 57. Aufl. 1998, § 157 Rdn. 13 a.E.).
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