Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 12/01   

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OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 12/01 (https://dejure.org/2001,965)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.11.2001 - 6 U 12/01 (https://dejure.org/2001,965)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. November 2001 - 6 U 12/01 (https://dejure.org/2001,965)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • aufrecht.de

    Internetauktion: Haftung des Anbieters für Markenrechtsverletzungen von Fremdnutzern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit; Markenrecht; Uhrenhersteller

  • Judicialis

    TDG § 5; ; TDG § ... 5 Abs. 1; ; TDG § 5 Abs. 2; ; TDG § 5 Abs. 3; ; BGB § 164 Abs. 3; ; MarkenG § 4; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 3; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 1 Nr. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; MarkenG § 125 e Abs. 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 108; ; ZPO § 711; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14; TDG § 5
    UWG -Recht und Verbraucherrecht: Online-Auktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • heise.de (Pressebericht, 12.03.2004)

    Online-Auktionshäuser müssen Angebote von Plagiaten sperren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitstörerhaftung bei Online-Auktionen

  • beck.de (Leitsatz)

    Haftung von Online-Auktionshäusern für Markenrechtsverletzung - Rolex

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 110
  • K&R 2002, 93
  • afp 2002, 180
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Köln, 31.10.2000 - 33 O 251/00

    Gefälschte ROLEX-Uhren bei der Online-Auktion

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 12/01
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.10.2000 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 251/00 - teilweise abgeändert:.

    das Urteil des Landgerichts Köln vom 31.10.2000 - 33 O 251/00 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94

    Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 12/01
    Dabei kann die bloße - auch gutgläubige - Unterstützung eines eigenverantwortlich handelnden dritten Störers mit Mitteln des eigenen Betriebs genügen, sofern die rechtliche Möglichkeit besteht, die Handlung zu verhindern (vgl. BGH GRUR 1986, 248/250 f - "Sporthosen"-; ders. GRUR 1997, 313/315 -"Architektenwettbewerb"-; Ingerl/Rohnke, a.a.O., Vor §§ 14 - 19 Rdn. 10; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., UWG Einl. Rdn. 325 f/326; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., 14. Kapitel Rdn. 4 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 12/01
    Dabei kann die bloße - auch gutgläubige - Unterstützung eines eigenverantwortlich handelnden dritten Störers mit Mitteln des eigenen Betriebs genügen, sofern die rechtliche Möglichkeit besteht, die Handlung zu verhindern (vgl. BGH GRUR 1986, 248/250 f - "Sporthosen"-; ders. GRUR 1997, 313/315 -"Architektenwettbewerb"-; Ingerl/Rohnke, a.a.O., Vor §§ 14 - 19 Rdn. 10; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., UWG Einl. Rdn. 325 f/326; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., 14. Kapitel Rdn. 4 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Das Berufungsgericht hat das landgerichtliche Urteil auf die Berufung der Beklagten abgeändert und die Klage unter Zurückweisung der Anschlußberufung der Klägerinnen abgewiesen (OLG Köln CR 2002, 50).

    Dem kann schon für die Bestimmung des § 5 TDG a.F. nicht beigetreten werden, und zwar bereits deshalb nicht, weil die Markenrechtsrichtlinie nichts über die Störerhaftung besagt (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., vor §§ 14-19 Rdn. 35 u. 43; Jacobs, Festschrift für Erdmann, 2002, S. 327, 330; Wiebe, CR 2002, 50; Hoeren, MMR 2002, 113; ferner OLG Düsseldorf WRP 2004, 631, 633 f. - Rolex/ebay).

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Das Berufungsgericht hat das landgerichtliche Urteil auf die Berufung der Beklagten abgeändert und die Klage unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerinnen abgewiesen (OLG Köln CR 2002, 50).
  • OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02

    Zur Anwendung des Haftungsprivilegs gem. § 11 Satz 1 TDG

    Der Schwerpunkt liegt jedoch eindeutig in der individuellen Kommunikation, indem die Bieter in der Regel ihr Angebot per email oder über ein Online-Formular abgeben und nur das Angebot des Einlieferers sowie der aktuelle Stand der Gebote allgemein zugänglich sind (so auch OLG Köln, MMR 2002, 110; LG Düsseldorf, a.a.O.).
  • OLG Köln, 28.05.2002 - 15 U 221/01

    Verantwortung des Providers für von Nutzern eingestellter obzöner Fotomontagen

    Es besteht aber schon ein Meinungsstreit darüber, ob die dort geregelten Haftungsbeschränkungen nur auf die verschuldensabhängigen Haftungstatbestände anzuwenden sind (Koch CR 1997, 193, 198) oder ob sie auch für den - hier angesprochenen - Bereich der Störerhaftung gelten (so Köhler/Arndt a. a. O.; insow. wohl verneinend Spindler NJW 1997, 3193, 3195, dort Fn. 25; offenlassend OLG Köln - 6. Zivilsenat - OLG-Report 2002, 80, 81 m. w. N.).
  • LG Hamburg, 21.11.2003 - 324 O 681/03

    Überprüfung des Bestandes einer einstweiligen Verfügung; Das Buch "Hinter den

    Trotz dieser Umstände, die gegen eine Qualifizierung der Angebote als eigene Informationen der Antragsgegnerin sprechen, überwiegen jedoch ganz erheblich die Anhaltspunkte, die dafür sprechen, daß die Antragsgegnerin als Diensteanbieter mit den Angeboten für Produkte auch eigene Informationen im Sinne des TDG verbreitet, denn hier findet aus der Sicht des objektiv verständigen Nutzers eine Verquickung derart statt, daß Diensteanbieter und Angebot zumindest soweit als Einheit erscheinen, daß sich die Antragsgegnerin die auf ihren Seiten abrufbaren Angebote (neben dem Verkäufer) zu eigen macht (so im Ergebnis auch LG Köln, CR 2001, 417, 418; Hoeren MMR 2002, 112, 115 [OLG Köln 02.11.2001 - 6 U 12/01], jeweils zu § 5 TDG a.F.).

    Ein derartiges Verständnis des § 11 Nr. 1 TDG läßt sich aber nicht mit elementaren Grundsätzen des Zivilrechts, insbesondere nicht mit dem in § 162 Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommenden Grundgedanken vereinbaren: Wer sich einer Kenntnisnahme gezielt verschließt, muß sich so behandeln lassen, als habe er Kenntnis erlangt (vgl. zu § 5 TDG a.F. Hoeren MMR 2002, 112, 114) [OLG Köln 02.11.2001 - 6 U 12/01].

  • LG München I, 11.12.2003 - 7 O 13310/03

    Playboy Link

    Unabhängig davon wäre es dem Antragsgegner auch zumutbar, in Form eines Filterprogramms (s.g. Black List) die Linkeinträge Dritter vor dem Online Stellen in diesem Sinne automatisiert überprüfen zu lassen, was heutzutage allgemein üblich ist (vgl. Anm. Hoeren zu OLG Köln, MMR 2002, 110/114 li. Sp.).

    Die vom Antragsgegner herangezogene Rechtsprechung zu Online Auktionen (vgl. auch OLG Köln MMR 2002, 110; OLG Stuttgart MMR 2002, 746 m. Anm. Spindler = CR 2002, 911; LG Düsseldorf MMR 2003, 120 = CR 2003, . 211; LG Potsdam MMR 2002, 829 = CR 2003, 152 m. Anm. Gercke) ist aus diesem Grunde bereits nicht einschlägig.

  • LG Düsseldorf, 29.10.2002 - 4a O 464/01

    Gefälschte Markenartikel bei Onlineauktionshäusern

    Ähnliche Zweifel, ob die Voraussetzungen von § 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkehG gegeben sind, wenn bei Internet-Auktionen in den Versteigerungsangeboten unübersehbar darauf hingewiesen wird, dass es sich um Nachahmungen handelt, äußerte auch das OLG Köln in seinem Urteil vom 2. November 2001 (MMR 2002, 110 -R).
  • LG München I, 07.10.2004 - 7 O 18165/03

    Haftung für Links auf Nacktfotos

    Insoweit könnte sich der Beklagte z.B. einer Filtersoftware, sog. Blacklist (vgl. Anm. Hoeren zu OLG Köln MMR 2002, 110/114 li. Sp.), bedienen.
  • KG, 04.09.2006 - 10 W 81/06

    Persönlichkeitsschutz im Internet: Zumutbarer Einsatz einer Filtersoftware zur

    Der Einsatz einer solchen Filtersoftware ist dem Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 GG) möglich und zumutbar (vgl. LG München, K & R 2005, 184; Anm. Hoeren zu OLG Köln, MMR 2002, 110, 114).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 282/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6448
OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 282/00 (https://dejure.org/2001,6448)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.05.2001 - 3 U 282/00 (https://dejure.org/2001,6448)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - 3 U 282/00 (https://dejure.org/2001,6448)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Arzneimittel; Werbung; Unlauterer Wettbewerb; Inhaltsstoffe; Pur; Zusatz; Reinheit; Konservierungsmittel; Pharmazeutisches Unternehmen

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 1; ; HWG § 3

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 § 1; HWG § 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 173
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 30.06.2000 - 3 U 182/99

    Durchsetzung eines restlichen Werklohnanspruchs bzgl. der Reparatur eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 282/00
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung auch des Senats (vgl. u.a.: GRUR-RR 01, 84 - Handzahnbürste; Urt. v. 28.06.2000, 3 U 182/99 - Ventolair; MD 00, 631 - CSE-Hemmer).
  • OLG Hamburg, 20.07.2000 - 3 U 191/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 282/00
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung auch des Senats (vgl. u.a.: GRUR-RR 01, 84 - Handzahnbürste; Urt. v. 28.06.2000, 3 U 182/99 - Ventolair; MD 00, 631 - CSE-Hemmer).
  • BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69

    Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 282/00
    Gerade im Bereich des Gesundheitswesens ist die Gefahr von Schädigungen, die dadurch entstehen, dass Mittel mit Werbeaussagen angepriesen werden, die nicht als gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis angesehen werden können, besonders groß (BGH GRUR 71, 153, 155 - TAMPAX).
  • BGH, 17.10.1984 - I ZR 187/82

    Zulässigkeit der Alleinstellungsbehauptung "Größtes Teppichhaus der Welt"

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 282/00
    Bei der Frage einer irreführenden Werbung obliegt allerdings nach allgemeinen Regeln grundsätzlich der Antragstellerin die Darlegungs- und Beweislast für die Unrichtigkeit der Werbebehauptung (BGH GRUR 85, 140, 142 - Größtes Teppichhaus der Welt).
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 282/00
    Hat der Werbende mit einer fachlich umstrittenen Meinung geworben und diese in der Werbung als objektiv richtig hingestellt, ohne auf die Bedenken hinzuweisen und die Gegenmeinung zu erwähnen, so übernimmt er dadurch, dass er sich für eine bestimmte Auffassung entscheidet und eine bestimmte Aussage trifft, die Verantwortung für deren Richtigkeit, die er - abweichend von den allgemeinen Regeln - nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Streitfall darzulegen und zu beweisen hat (BGH GRUR 91, 848, 849 - Rheumalind II m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines

    Danach sind besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen zu stellen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Werbeangaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut der Gesundheit des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können (BGH GRUR 2002, 182, 185 - Das Beste jeden Morgen m.w.N.; Senat, GRUR-RR 2002, 173, 174 f. - pur; Senat, GRUR-RR 2001, 84, 87 - Handzahnbürste; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl. 2002, § 3 Rn. 268; Doepner, HWG, 2. Aufl. 2000, § 3 Rn. 22).
  • OLG Hamburg, 28.05.2009 - 3 U 173/08

    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Irreführende Hervorhebung der "Freiheit"

    Die werbliche Betonung der Freiheit von einem bestimmten Stoff legt sowohl hinsichtlich der angesprochenen Ärzte als auch der Allgemeinheit das Verständnis nahe, dass der Verzicht auf diesen Stoff jedenfalls aus Sicht des werbenden Unternehmens einen hervorzuhebenden Vorteil des Produkts, also einen besonders erstrebenswerten Zustand darstelle (Senat, Urteil v. 17.5.2001, Az. 3 U 282/00).

    Durch die nicht auf Bedenken oder Gegenmeinungen hinweisende Werbung mit einer fachlich umstrittenen Meinung als (vermeintlich) objektiv richtig übernimmt der Unternehmer dadurch, dass er sich für eine bestimmte Auffassung entscheidet und eine bestimmte Aussage trifft, die Verantwortung für deren Richtigkeit, die er im Streitfall darzulegen und zu beweisen hat (BGH GRUR 91, 848, 849 - Rheumalind II; Senat, Urteil v. 17.5.2001, Az. 3 U 282/00).

  • OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 161/11

    Wettbewerbsverstoß: Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung; irreführende

    Denn hat der Werbende mit einer fachlich umstrittenen Meinung geworben und diese in der Werbung als objektiv richtig hingestellt, ohne auf die Bedenken hinzuweisen und die Gegenmeinung zu erwähnen, so übernimmt er dadurch, dass er sich für eine bestimmte Auffassung entscheidet und eine bestimmte Aussage trifft, die Verantwortung für deren Richtigkeit, die er - abweichend von den allgemeinen Regeln - nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Streitfall darzulegen und zu beweisen hat (BGH GRUR 91, 848, 849 - Rheumalind II m.w.N.; Senat GRUR-RR 2002, 173).
  • OLG Hamburg, 17.04.2014 - 3 U 73/13

    ROCKET-AF-Studie - Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Grundsatz der

    Denn hat der Werbende mit einer fachlich umstrittenen Meinung geworben und diese in der Werbung als objektiv richtig hingestellt, ohne auf die Bedenken hinzuweisen und die Gegenmeinung zu erwähnen, so übernimmt er dadurch, dass er sich für eine bestimmte Auffassung entscheidet und eine bestimmte Aussage trifft, die Verantwortung für deren Richtigkeit, die er - abweichend von den allgemeinen Regeln - nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Streitfall darzulegen und zu beweisen hat (BGH GRUR 91, 848, 849 - Rheumalind II m.w.N.; Senat GRUR-RR 2002, 173).
  • OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11

    Überlegen wirksam, Proteaseinhibitor - Heilmittelwerbung: Darlegungs- und

    Denn hat der Werbende mit einer fachlich umstrittenen Meinung geworben und diese in der Werbung als objektiv richtig hingestellt, ohne auf die Bedenken hinzuweisen und die Gegenmeinung zu erwähnen, so übernimmt er dadurch, dass er sich für eine bestimmte Auffassung entscheidet und eine bestimmte Aussage trifft, die Verantwortung für deren Richtigkeit, die er - abweichend von den allgemeinen Regeln - nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Streitfall darzulegen und zu beweisen hat (BGH GRUR 91, 848, 849 - Rheumalind II m.w.N.; Senat GRUR-RR 2002, 173).
  • OLG Hamburg, 01.02.2007 - 3 U 117/06

    Vergleich eines Durchschnittswertes mit einem möglichen Extremwert eines

    Danach sind besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit gesundheitsbezogener Aussagen zu stellen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Werbeangaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut der Gesundheit des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können (BGH GRUR 2002, 182, 185 - Das Beste jeden Morgen m.w.N.; Senat, GRUR-RR 2002, 173, 174 f. - pur; Senat, GRUR-RR 2001, 84, 87 - Handzahnbürste; Doepner, HWG, 2. Aufl. 2000, § 3 Rn. 22).
  • OLG Hamburg, 26.02.2015 - 3 U 104/13

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei vergleichender Werbung über die

    Denn hat der Werbende mit einer fachlich umstrittenen Meinung geworben und diese in der Werbung als objektiv richtig hingestellt, ohne auf die Bedenken hinzuweisen und die Gegenmeinung zu erwähnen, so übernimmt er dadurch, dass er sich für eine bestimmte Auffassung entscheidet und eine bestimmte Aussage trifft, die Verantwortung für deren Richtigkeit, die er - abweichend von den allgemeinen Regeln - nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Streitfall darzulegen und zu beweisen hat (BGH GRUR 91, 848, 849 - Rheumalind II m.w.N.; Senat GRUR-RR 2002, 173).
  • LG Hamburg, 06.11.2014 - 327 O 476/14

    Internationale Zuständigkeit des deutschen Gerichts, Unterlassungsanspruch bzgl.

    Danach sind besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen zu stellen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Werbeangaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut der Gesundheit des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können (BGH GRUR 2002, 182, 185 - Das Beste jeden Morgen m. w. N.; OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 173, 174 f. - pur; OLG Hamburg, GRUR-RR 2011, 81, 87 - Handzahnbürste; Doepner, HWG, 2. Aufl. 2000, § 3 Rn. 22).
  • OLG Stuttgart, 16.03.2006 - 2 U 226/05

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Bewerbung eines Mittels zur Behandlung von

    Nur wenn der Kläger seiner Pflicht zur Substanziierung und zum Nachweis wissenschaftlicher Zweifel an der angegriffenen Werbeaussage nachgekommen ist, kann sich dieser auf die Beweiserleichterung berufen (OLG Hamburg a.a.O. 166; OLG Frankfurt a.a.O. 295/296; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 173, 175; Reinhart a.a.O. 381).
  • OLG Hamburg, 05.11.2012 - 3 W 18/12

    Manuelle Therapie, KISS/KIDD-Syndrom - Wettbewerbswidrige Bewerbung einer

    Weil das hohe Schutzgut der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung tangiert ist und an die Gesundheit anknüpfende Werbeaussagen sich typischerweise als besonders wirksam erweisen, sind an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit gesundheitsbezogener Werbeaussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen; sog. Strengeprinzip (BGH GRUR 1980, 797, 799 - Topfit Boonekamp; BGH GRUR 2002, 182, 185 - Das Beste jeden Morgen; BGH GRUR 2012, 647 Rn. 33 - INJECTIO; OLG Hamburg GRUR-RR-2001, 84, 87; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 173, 174f.; Doepner, HWG, 2. Auflage, 2000, § 3 Rn. 22; Reese/Holtorf, in: Dieners/ Reese, Handbuch des Pharmarechts, 2010, § 11 Rn. 140; Riegger, Heilmittelwerberecht, 2009, Kap. 3 Rn. 7.).
  • LG Köln, 12.07.2018 - 81 O 30/18

    Unterlassungsbegehren bzgl. der Werbung mit Wirkungsaussagen betreffend eine Kur

  • LG Hamburg, 13.11.2012 - 312 O 501/11

    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Werbung mit Studienergebnissen

  • LG Hamburg, 12.05.2009 - 312 O 182/09

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen wettbewerbswidrige gesundheitsbezogene Werbung

  • LG Hamburg, 26.05.2009 - 312 O 412/08

    Die Parteien sind unmittelbare Wettbewerber beim Vertrieb von Arzneimitteln zur

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.06.2002 - 9 W 53/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5764
OLG Schleswig, 18.06.2002 - 9 W 53/02 (https://dejure.org/2002,5764)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.06.2002 - 9 W 53/02 (https://dejure.org/2002,5764)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Juni 2002 - 9 W 53/02 (https://dejure.org/2002,5764)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Tätigkeitsverbot eines Anwalts ; Wirkungen auf den Sozius; Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages; Kostenfestsetzungsverfahren; Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten; Kostengrundentscheidungen ; Kostenerstattungsanspruch

  • Judicialis

    ZPO § 91 I Satz 1; ; ZPO § 104 III; ; BGB § 134; ; BRAO § 45

  • rechtsportal.de

    Wirkungen des Tätigkeitsverbots eines Anwalts auf dessen Sozius

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1459
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 26.01.1999 - 8 W 488/97

    Verstoß gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung durch gleichzeitige Vertretung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.06.2002 - 9 W 53/02
    An Letzterem fehlt es, wenn mit dem Anwalt kein wirksamer Geschäftsbesorgungsvertrag zustande gekommen ist (vgl. nur OLG Stuttgart JurBüro 1999, 314 m.w.N.) oder wenn der Vertrag zwar wirksam ist, die Geltendmachung der Kosten jedoch mit dem das gesamte Zivil- und Zivilprozessrecht beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben unvereinbar ist.
  • BGH, 03.11.2014 - AnwSt (R) 4/14

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Berufspflichtverletzung bei Vertretung eines

    Die Erstreckung des Tätigkeitsverbots auf einen Sozius setzt allerdings voraus, dass dieser die tatsächlichen Umstände kennt, die das Tätigkeitsverbot begründen, oder sich trotz evidenter Anhaltspunkte der Kenntnisnahme solcher Umstände verschließt (OLG Schleswig, MDR 2002, 1459, 1460; Böhnlein, aaO § 45 Rn. 38).
  • BGH, 22.11.2006 - IV ZB 18/06

    Prüfung materiell-rechtlicher Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren

    Sie ist von der materiell-rechtlichen Beurteilung zu unterscheiden, ob die erstattungsberechtigte Partei ihrem Prozessbevollmächtigten die geltend gemachten Gebühren im Innenverhältnis nach den dort bestehenden vertraglichen Beziehungen tatsächlich schuldet (OLG Hamm JurBüro 2000, 655; anders SchlHOLG MDR 2002, 1459 und Stuttgart OLGR 1999, 383); letztere gehört nicht in das Kostenfestsetzungsverfahren.
  • OVG Sachsen, 10.07.2003 - 2 E 98/02

    Vertretungsverbot, Kostenerstattungsausspruch, Angehöriger des öffentlichen

    a) Wird ein Rechtsanwalt unter Verstoß gegen eines der Tätigkeits- bzw. Vertretungsverbote der §§ 45, 46 BRAO tätig, ist der dieser Tätigkeit zugrundeliegende Geschäftsbesorgungsvertrag nichtig, was zum Verlust seines Vergütungsanspruchs und demzufolge auch zum Verlust eines entsprechenden Erstattungsanspruchs gegen den Prozessgegner führt (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 18.6.2002 - 9 W 53/02 - zitiert nach Juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.1.1999 - 8 W 488/97 -, MDR 1999, 1530 f.).
  • KG, 25.02.2008 - 2 W 152/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Wirksamkeit

    Zwar hat die Rechtsprechung es teilweise zugelassen, dass auch im Kostenfestsetzungsverfahren materielle Einwendungen aus dem Auftragsverhältnis geltend gemacht werden können (OVG Sachsen, NJW 2003, 3504; OLG Schleswig Holstein, OLGR 2002, 355; OLG Stuttgart, OLGR1999, 383).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.12.2000 - 11 W 18/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5817
OLG Naumburg, 19.12.2000 - 11 W 18/00 (https://dejure.org/2000,5817)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.12.2000 - 11 W 18/00 (https://dejure.org/2000,5817)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - 11 W 18/00 (https://dejure.org/2000,5817)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zwangsvollstreckungsverfahren; Rechtsmittel; Entscheidung des Prozessgerichts; Einstellung der Zwangsvollstreckung; Sofortige Beschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 769; ; ZPO § ... 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 767; ; ZPO § 794 Nr. 5; ; ZPO § 795; ; ZPO § 793; ; ZPO § 567; ; ZPO § 577; ; ZPO § 707 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 719; ; ZPO § 707; ; ZPO § 732; ; ZPO § 766; ; ZPO § 769 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 97; ; ZPO § 3; ; AGBGB § 3; ; ABGBG § 9; ; BGB § 134; ; BGB § 138; ; BGB § 242; ; BGB § 810

  • rechtsportal.de

    ZPO § 769
    Beschwerde gegen Ablehnung einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 18.02.1992 - XI ZR 134/91

    Darlegungs- und Beweislast für Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2000 - 11 W 18/00
    Einen anderen Anlass vermag der Senat nicht zu erkennen und und wurde von der Antragstellerin, die für die tatsächlichen Voraussetzungen des § 3 AGBGB die Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. BGH NJW 1992, 1620, 1621), auch nicht dargetan.

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Nichtbestehen der gesicherten Forderung trägt grundsätzlich der Sicherungsgeber (vgl. BGH NJW 1992, 1620).

    Eine Ausnahme gilt nach der Rechtsprechung des BGH zwar dann, wenn die Höhe der zu sichernden Forderung bei der Bestellung der Grundschuld noch nicht feststand; dann muss der Grundschuldgläubiger den Umfang in Höhe der gesicherten Forderung darlegen und ggf. beweisen (vgl. BGH NJW 1992, 1620 f.).

  • BGH, 04.10.1995 - XI ZR 215/94

    Anwendbarkeit des HWiG auf die Unterzeichnung einer Sicherungszweckerklärung

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2000 - 11 W 18/00
    Die Regelung des § 3 ABGB ist außerdem dann nicht anwendbar, wenn der Sicherungsgeber im Rahmen der Verhandlungen auf die Erweiterung der dinglichen Haftung individuell hingewiesen worden ist (vgl. BGHZ 109, 197, 203; 131, 55, 59; WM 1992, 563 f.).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes tritt an die Stelle der unwirksamen Zweckvereinbarung im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine beschränkte Abrede, nach der nur das Darlehen gesichert werden soll, dessen Gewährung Anlass der Vereinbarung war (vgl. BGH NJW 1996, 191, 193), sodass die Zweckvereinbarung jedenfalls mit diesem - eingeschränkten - Inhalt Bestand hat.

  • OLG Hamburg, 13.12.1989 - 12 WF 166/89

    Anordnung über Ehegattenunterhalt; Negative Feststellungsklage;

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2000 - 11 W 18/00
    Wiederum anders soll die Entscheidung nur dann anfechtbar sein, wenn die Anordnung erlassen wurde, während eine einfache Beschwerde in dem Fall gegeben sein soll, dass der Antrag zurückgewiesen wurde (vgl. Künzel MDR 1989, 309, OLG Hamburg, NJW-RR 1990, 394).
  • OLG München, 26.09.1985 - 25 W 2449/85

    Einstweilige Anordnungen; Rechtsbehelfe

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2000 - 11 W 18/00
    Die Abschätzung der Erfolgsaussicht der Vollstreckungsabwehrklage ist hingegen nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, weil eine auch nur mittelbare Einwirkung des nachfolgend zuständigen Berufungsgerichts auf das Verfahren vor dem Prozessgericht, die systemfremd und unzweckmäßig wäre, vermieden werden muss, zumal sich das Prozessgericht hierdurch in seiner Aufgabe behindert sehen könnte, bei gebotener anderer Beurteilung der Sach- und Rechtslage im weiteren Verlauf des Verfahrens die Entscheidung abzuändern (OLG München, NJW-RR 1987, 767, 768).
  • OLG Hamburg, 06.11.1974 - 5 W 58/74
    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2000 - 11 W 18/00
    Die Überprüfung der Erfolgsaussichten der Abwehrklage findet hingegen nicht statt (vgl. OLG Köln, MDR 1968, 767 f.; OLG Celle, MDR 1972, 699; OLG Hamburg, NJW 1975, 225; OLG Zweibrücken, FamRZ 1980, 69; OLG Frankfurt/M, FamRZ 1992, 736; Herget in Zöller, ZPO, 20. Aufl., § 769 Rn. 13).
  • OLG Hamburg, 24.11.1988 - 12 WF 176/88

    Zwangsvollstreckung; Einstweilige Einstellung; Stattgabe des Einstellungsantrags;

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2000 - 11 W 18/00
    Teilweise wird die Entscheidung für unbeschränkt beschwerdefähig und auch in vollem Umfang für sachlich überprüfbar gehalten (OLG Düsseldorf, NJW 1969, 2150; OLG Bamberg, JurBüro 1974, 507; OLG Karlsruhe, OLGZ 76, 478; OLG Zweibrücken, OLGZ 1972, 307), während eine andere Auffassung aus den §§ 707 Abs. 2 Satz 2, 719 ZPO den grundsätzlichen Ausschluss der Anfechtbarkeit herleitet (vgl. OLG Oldenburg, MDR 1971, 141; OLG Hamburg, JurBüro 1977, 1460 und FamRZ 1989, 298; OLG Hamm, MDR 1979, 852; OLG Köln, FamRZ 1995, 1003).
  • OLG Oldenburg, 05.08.1970 - 2 W 85/70
    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2000 - 11 W 18/00
    Teilweise wird die Entscheidung für unbeschränkt beschwerdefähig und auch in vollem Umfang für sachlich überprüfbar gehalten (OLG Düsseldorf, NJW 1969, 2150; OLG Bamberg, JurBüro 1974, 507; OLG Karlsruhe, OLGZ 76, 478; OLG Zweibrücken, OLGZ 1972, 307), während eine andere Auffassung aus den §§ 707 Abs. 2 Satz 2, 719 ZPO den grundsätzlichen Ausschluss der Anfechtbarkeit herleitet (vgl. OLG Oldenburg, MDR 1971, 141; OLG Hamburg, JurBüro 1977, 1460 und FamRZ 1989, 298; OLG Hamm, MDR 1979, 852; OLG Köln, FamRZ 1995, 1003).
  • OLG Naumburg, 03.03.1997 - 6 W 14/97

    Sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Prozeßgerichts nach § 769 ZPO

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2000 - 11 W 18/00
    Der letztgenannten Auffassung schließt sich der Senat an (vgl. auch OLG Naumburg, NJW-RR 1998, 366) und zwar deshalb, weil auch die Auffassung, die das Rechtsmittel grundsätzlich für unanfechtbar hält, eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung nach § 769 ZPO - wie in den Fällen der §§ 707, 719 ZPO - jedenfalls dann zulässt, wenn der Beschwerdeführer eine "greifbare Gesetzeswidrigkeit" und damit die Verkennung der Voraussetzungen, des Umfanges oder der Schranken des gesetzlich eingeräumten Ermessens bei Anwendung der §§ 707, 719, 732, 766 und 769 ZPO rügt.
  • OLG Hamm, 11.04.1979 - 2 W 8/79
    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2000 - 11 W 18/00
    Teilweise wird die Entscheidung für unbeschränkt beschwerdefähig und auch in vollem Umfang für sachlich überprüfbar gehalten (OLG Düsseldorf, NJW 1969, 2150; OLG Bamberg, JurBüro 1974, 507; OLG Karlsruhe, OLGZ 76, 478; OLG Zweibrücken, OLGZ 1972, 307), während eine andere Auffassung aus den §§ 707 Abs. 2 Satz 2, 719 ZPO den grundsätzlichen Ausschluss der Anfechtbarkeit herleitet (vgl. OLG Oldenburg, MDR 1971, 141; OLG Hamburg, JurBüro 1977, 1460 und FamRZ 1989, 298; OLG Hamm, MDR 1979, 852; OLG Köln, FamRZ 1995, 1003).
  • OLG Celle, 20.01.1972 - 7 W 5/72
    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2000 - 11 W 18/00
    Die Überprüfung der Erfolgsaussichten der Abwehrklage findet hingegen nicht statt (vgl. OLG Köln, MDR 1968, 767 f.; OLG Celle, MDR 1972, 699; OLG Hamburg, NJW 1975, 225; OLG Zweibrücken, FamRZ 1980, 69; OLG Frankfurt/M, FamRZ 1992, 736; Herget in Zöller, ZPO, 20. Aufl., § 769 Rn. 13).
  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 129/94

    Umfang und Entstehung des Rückgewähranspruchs; Zulässigkeit der Aufrechnung mit

  • OLG Köln, 16.09.1994 - 1 W 50/94

    Eine Anfechtung einstweiliger Anordnungen nach § 769 ZPO ist in analoger

  • BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92

    Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsgegenklage bei Aushändigung einer

  • BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88

    Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines

  • BGH, 28.03.1995 - XI ZR 151/94

    Überraschende Klauseln in einer Zweckerklärung; Maßgebliche Erklärung bei Abgabe

  • BGH, 23.05.2000 - XI ZR 214/99

    Formularmäßige Erstreckung der dinglichen Haftung bei einer Grundschuld

  • BGH, 18.02.1992 - XI ZR 126/91

    Formularmäßige Zweckerklärung als überraschende Klausel

  • BGH, 24.06.1997 - XI ZR 288/96

    Des Sicherungszwecks einer Grundschuld auf alle künftigen Forderungen

  • BGH, 24.03.1992 - XI ZR 205/91

    Unwirksamkeit einer Zweckerklärung - Möglichkeit der Aufteilung fehlerhafter

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.11.2001 - 2 U 2/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5581
OLG Brandenburg, 06.11.2001 - 2 U 2/01 (https://dejure.org/2001,5581)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.11.2001 - 2 U 2/01 (https://dejure.org/2001,5581)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. November 2001 - 2 U 2/01 (https://dejure.org/2001,5581)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatz; Amtspflichtverletzung; Kommunalaufsichtliche Genehmigung; Äußerung von Gesellschaftsanteil; Landrat

  • Judicialis

    BGB § 839; ; BGB § ... 839 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 839 Abs. 3; ; StHG § 1; ; GO Bbg § 110 Abs. 4; ; GO Bbg § 110 Abs. 1; ; GO Bbg § 110 Abs. 4 Satz 1; ; GO Bbg § 110 Abs. 4 Satz 2; ; GO Bbg § 110 Abs. 1 Nr. 3; ; GO Bbg § 110; ; GO Bbg § 120; ; GO Bbg § 119; ; GO Bbg § 74; ; GO Bbg § 74 Abs. 2; ; GO Bbg § 86 Abs. 1; ; GO Bbg § 86 Abs. 2; ; LKrO Bbg § 68; ; LKrO Bbg § 69 Abs. 1; ; LKrO Bbg § 70 Abs. 1; ; LKrO Bbg § 70 Abs. 2; ; LKrO Bbg § 50; ; LKrO Bbg § 51; ; LKrO Bbg § 61 Abs. 2 Satz 2; ; LKrO Bbg § 62 Abs. 4; ; LOG Bbg § 7 Abs. 2; ; LBG Bbg § 87 Abs. 4; ; VwVfG § 36; ; ZPO § 283; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1; ; ZPO § 108 Abs. 1; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 839 Abs. 1, 3
    Zur Haftung bei einer Amtspflichtverletzung des Landrats in Brandenburg

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 48 (Entscheidungsbesprechung)

    § 839 BGB; Art. 34 GG; § 1 StHG; § 7 LandesorganisationsG Bbg.; §§ 50, 61, 70; LKrO Bbg.; §§ 110, 119 GO Bbg.
    Haftung des Landkreises - Landrat - Kommunalaufsicht - Genehmigung gemeindlicher Verträge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 432
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.01.1987 - III ZR 17/85

    Haftung für Amtspflichtverletzungen der Bediensteten der Unteren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2001 - 2 U 2/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, haftet für Amtspflichtverletzungen regelmäßig die Körperschaft, die den betreffenden Amtsträger angestellt und ihm damit die Möglichkeit zur Amtsausübung eröffnet hat, wobei grundsätzlich unbeachtlich bleibt, ob auch die konkrete Aufgabe, bei deren Erfüllung die Amtspflichtverletzung begangen wurde, in den Aufgabenkreis der Anstellungskörperschaft fällt (BGHZ 53, 217, 219; BGH DÖV 1981, 383; BGHZ 87, 202, 203 ff; 99, 326, 330 ff.; BGH NVwZ 1992, 298; MDR 1994, 776; 2000, 955).

    Diese Anknüpfung an die Anstellung versagt dann, wenn der Handelnde entweder keinen Dienstherren oder aber mehrere Dienstherren hat (BGHZ 87, 202, 204; 99, 326, 330; BGH MDR 2000, 955).

    Erst die Einstellung des Landrats durch den Kreis ermöglicht diesem von Anfang an die Tätigkeit sowohl im staatlichen als auch im kommunalen Wirkungsbereich, was dem Kreis als Anstellungskörperschaft bei der Auswahl der Person des Landrats auch mitberücksichtigen kann und muß (vgl. hierzu für Kreisbedienstete allgemein: BGHZ 87, 202, 205; 99, 326, 330 ff.).

  • BGH, 21.04.1983 - III ZR 2/82

    Haftung für Amtspflichtverletzung der bei der unteren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2001 - 2 U 2/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, haftet für Amtspflichtverletzungen regelmäßig die Körperschaft, die den betreffenden Amtsträger angestellt und ihm damit die Möglichkeit zur Amtsausübung eröffnet hat, wobei grundsätzlich unbeachtlich bleibt, ob auch die konkrete Aufgabe, bei deren Erfüllung die Amtspflichtverletzung begangen wurde, in den Aufgabenkreis der Anstellungskörperschaft fällt (BGHZ 53, 217, 219; BGH DÖV 1981, 383; BGHZ 87, 202, 203 ff; 99, 326, 330 ff.; BGH NVwZ 1992, 298; MDR 1994, 776; 2000, 955).

    Diese Anknüpfung an die Anstellung versagt dann, wenn der Handelnde entweder keinen Dienstherren oder aber mehrere Dienstherren hat (BGHZ 87, 202, 204; 99, 326, 330; BGH MDR 2000, 955).

    Erst die Einstellung des Landrats durch den Kreis ermöglicht diesem von Anfang an die Tätigkeit sowohl im staatlichen als auch im kommunalen Wirkungsbereich, was dem Kreis als Anstellungskörperschaft bei der Auswahl der Person des Landrats auch mitberücksichtigen kann und muß (vgl. hierzu für Kreisbedienstete allgemein: BGHZ 87, 202, 205; 99, 326, 330 ff.).

  • BGH, 11.05.2000 - III ZR 258/99

    Amtspflichtverletzung eines Zivildienstleistenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2001 - 2 U 2/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, haftet für Amtspflichtverletzungen regelmäßig die Körperschaft, die den betreffenden Amtsträger angestellt und ihm damit die Möglichkeit zur Amtsausübung eröffnet hat, wobei grundsätzlich unbeachtlich bleibt, ob auch die konkrete Aufgabe, bei deren Erfüllung die Amtspflichtverletzung begangen wurde, in den Aufgabenkreis der Anstellungskörperschaft fällt (BGHZ 53, 217, 219; BGH DÖV 1981, 383; BGHZ 87, 202, 203 ff; 99, 326, 330 ff.; BGH NVwZ 1992, 298; MDR 1994, 776; 2000, 955).

    Diese Anknüpfung an die Anstellung versagt dann, wenn der Handelnde entweder keinen Dienstherren oder aber mehrere Dienstherren hat (BGHZ 87, 202, 204; 99, 326, 330; BGH MDR 2000, 955).

  • BGH, 12.12.1991 - III ZR 18/91

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Bediensteten eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2001 - 2 U 2/01
    Dies gilt dann, wenn diese Körperschaften dem Beamten in einer Weise gegenübertreten, wie es für das Verhältnis zwischen dem Dienstherren des Beamten und dem Staatsbürger kennzeichnend ist und wenn es sich um Amtspflichten handelt, die erkennbar auch dem Schutz dieser anderen Körperschaft dienen (BGHZ 32, 145, 146; 60, 371, 372; 116, 312, 315).
  • BGH, 31.03.1960 - III ZR 43/59

    Amtspflichten des Abgabelandes bei Umsiedlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2001 - 2 U 2/01
    Dies gilt dann, wenn diese Körperschaften dem Beamten in einer Weise gegenübertreten, wie es für das Verhältnis zwischen dem Dienstherren des Beamten und dem Staatsbürger kennzeichnend ist und wenn es sich um Amtspflichten handelt, die erkennbar auch dem Schutz dieser anderen Körperschaft dienen (BGHZ 32, 145, 146; 60, 371, 372; 116, 312, 315).
  • BGH, 07.05.1973 - III ZR 47/71

    Staatshaftung für Lehrer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2001 - 2 U 2/01
    Dies gilt dann, wenn diese Körperschaften dem Beamten in einer Weise gegenübertreten, wie es für das Verhältnis zwischen dem Dienstherren des Beamten und dem Staatsbürger kennzeichnend ist und wenn es sich um Amtspflichten handelt, die erkennbar auch dem Schutz dieser anderen Körperschaft dienen (BGHZ 32, 145, 146; 60, 371, 372; 116, 312, 315).
  • BGH, 24.04.1961 - III ZR 40/60

    Dienstaufsicht über Notare

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2001 - 2 U 2/01
    So hat schon das Reichsgericht dementsprechende Amtspflichten der Kommunalaufsichtsbehörde gegenüber der Gemeinde angenommen (RGZ 118, 94, 99) und der Bundesgerichtshof (in BGHZ 35, 44, 50) ist dem für den Bereich des § 839 gefolgt (vgl. ebenso: Sörgel-Vinke, BGB, 12. Aufl. 1998, § 839 Rdnr. 162, 189; MüKo-Papier, BGB, 3. Aufl. 1997, § 839 Rdnr. 270; Gem., Deutsches Kommunalrecht, 1994, Rdnr. 827).
  • RG, 23.09.1927 - III 25/27

    Gesetzliche Vertretung des Staates. Kommunalaufsicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2001 - 2 U 2/01
    So hat schon das Reichsgericht dementsprechende Amtspflichten der Kommunalaufsichtsbehörde gegenüber der Gemeinde angenommen (RGZ 118, 94, 99) und der Bundesgerichtshof (in BGHZ 35, 44, 50) ist dem für den Bereich des § 839 gefolgt (vgl. ebenso: Sörgel-Vinke, BGB, 12. Aufl. 1998, § 839 Rdnr. 162, 189; MüKo-Papier, BGB, 3. Aufl. 1997, § 839 Rdnr. 270; Gem., Deutsches Kommunalrecht, 1994, Rdnr. 827).
  • BGH, 12.02.1970 - III ZR 231/68

    Haftung für Amtspflichtverletzungen eines Schiedsmanns

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2001 - 2 U 2/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, haftet für Amtspflichtverletzungen regelmäßig die Körperschaft, die den betreffenden Amtsträger angestellt und ihm damit die Möglichkeit zur Amtsausübung eröffnet hat, wobei grundsätzlich unbeachtlich bleibt, ob auch die konkrete Aufgabe, bei deren Erfüllung die Amtspflichtverletzung begangen wurde, in den Aufgabenkreis der Anstellungskörperschaft fällt (BGHZ 53, 217, 219; BGH DÖV 1981, 383; BGHZ 87, 202, 203 ff; 99, 326, 330 ff.; BGH NVwZ 1992, 298; MDR 1994, 776; 2000, 955).
  • BGH, 27.01.1994 - III ZR 109/92

    Amtspflichten der Bediensteten von Einrichtungen des Katastrophenschutzes in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2001 - 2 U 2/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, haftet für Amtspflichtverletzungen regelmäßig die Körperschaft, die den betreffenden Amtsträger angestellt und ihm damit die Möglichkeit zur Amtsausübung eröffnet hat, wobei grundsätzlich unbeachtlich bleibt, ob auch die konkrete Aufgabe, bei deren Erfüllung die Amtspflichtverletzung begangen wurde, in den Aufgabenkreis der Anstellungskörperschaft fällt (BGHZ 53, 217, 219; BGH DÖV 1981, 383; BGHZ 87, 202, 203 ff; 99, 326, 330 ff.; BGH NVwZ 1992, 298; MDR 1994, 776; 2000, 955).
  • BGH, 27.06.1991 - IX ZR 84/90

    Schadenersatz aus Culpa in Contrahendo wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht

  • RG, 14.03.1933 - III 239/32

    Haftet der Preußische Staat oder der Kreis, wenn ein preußischer

  • OLG Celle, 09.11.2015 - 13 U 95/15

    Inanspruchnahme des Landes als Träger einer Schule wegen Verletzung der

    Eine Doppelstellung liegt vielmehr nur dann vor, wenn der Beamte tatsächlich beamtenrechtlich zwei Dienstherren hat, nicht aber, wenn die Aufgabenwahrnehmung allein auf der gesetzlichen Funktionszuweisung beruht (OLG Brandenburg, Urteil vom 6. November 2001 - 2 U 2/01, juris Tz. 20).
  • OLG Brandenburg, 12.08.2008 - 2 U 11/07

    Hemmung der Verjährung: Hinreichende Individualisierung eines Mahnbescheides;

    1.1 Soweit der beklagte Landkreis seine Passivlegitimation und die drittschützende Wirkung der von dem Beklagten wahrgenommenen kommunalrechtlichen Aufgaben in Abrede stellt, wird auf die Urteile des Senats vom 6. November 2001 (Az. 2 U 2/01) sowie 16. August 2005 (Az. 2 U 26/04) Bezug genommen.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 31.01.2002 - 13 U 132/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5110
OLG Celle, 31.01.2002 - 13 U 132/01 (https://dejure.org/2002,5110)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.01.2002 - 13 U 132/01 (https://dejure.org/2002,5110)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 13 U 132/01 (https://dejure.org/2002,5110)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Glückwunsch-Rundschreiben eines Rechtsanwalts mit Honorargutschein

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 UWG ; § 43b BRAO ; § 6 Abs. 1 BORA
    Unterlassungsanspruch; Rechtsanwaltswerbung; Glückwunschschreiben; Konfirmanden ; Honorarvergütung; Klageänderung ; Verjährung; Wettbewerbswidrigkeit

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch; Rechtsanwaltswerbung; Glückwunschschreiben; Konfirmanden ; Honorarvergütung; Klageänderung ; Verjährung; Wettbewerbswidrigkeit

  • Judicialis

    UWG § 1; ; BRAO § 43 b; ; BORA § 6 I

  • rechtsportal.de

    UWG § 1; BRAO § 43b; BORA § 6 Abs. 1
    Anwaltlicher Wettbewerbsvorstoß durch Glückwunsch-Rundschreiben mit Honorargutschein

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1210
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.04.1991 - I ZR 134/90

    Anzeigenrubrik I - Irreführung/sonst

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2002 - 13 U 132/01
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Vorbringens, auf das sich die Klage stützt und das neben dem Wortlaut des Klageantrags zu dessen Auslegung heranzuziehen ist (vgl. BGH NJW 1991, 3029 m. w. N.).
  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 158/84

    Herleitung der Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2002 - 13 U 132/01
    Die aufgrund eines vorliegend etwa in Form des Gratulationsschreibens vom 2. Mai 2000 begangenen Wettbewerbsverstoßes begründete Vermutung für die Wiederholungsgefahr reicht für eine neue Begehungsgefahr nicht aus, da ansonsten die Verjährung gemäß § 21 I UWG unterlaufen würde (vgl. BGH GRUR 1987, 125).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 05.11.2001 - 6 U 125/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10507
OLG Stuttgart, 05.11.2001 - 6 U 125/01 (https://dejure.org/2001,10507)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.11.2001 - 6 U 125/01 (https://dejure.org/2001,10507)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. November 2001 - 6 U 125/01 (https://dejure.org/2001,10507)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwaltliche Pflicht; Überprüfung fristwahrender Schriftsätze; Fristverlängerungsantrag; Blanko-Unterzeichnung; Nachfrage beim Büropersonal

  • Judicialis

    ZPO § 233; ; ZPO § 519 b Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 7

  • rechtsportal.de

    ZPO § 233 § 519 b Abs. 1 § 97 Abs. 7
    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Anforderungen an anwaltliche Kontrollpflicht bei "blanko" unterzeichnetem Fristverlängerungsantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2001 - 6 U 125/01
    Das Landgericht Tübingen war nicht verpflichtet, das Schriftstück unverzüglich weiterzuleiten (vgl. BGH VersR 92, 1154; 81, 63), sondern nur eine vorwerfbare Verzögerung bei der Weiterleitung zu vermeiden (BVerfG NJW 95, 3173; NJW 83, 2187; BGH NJW 87, 440).
  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86

    Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2001 - 6 U 125/01
    Das Landgericht Tübingen war nicht verpflichtet, das Schriftstück unverzüglich weiterzuleiten (vgl. BGH VersR 92, 1154; 81, 63), sondern nur eine vorwerfbare Verzögerung bei der Weiterleitung zu vermeiden (BVerfG NJW 95, 3173; NJW 83, 2187; BGH NJW 87, 440).
  • BGH, 19.12.1975 - I ZB 14/75

    Organisationspflichten eines Rechtsanwalts bei der Abfassung von Schriftsätzen im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2001 - 6 U 125/01
    Nach der Rechtsprechung ist der Rechtsanwalt grundsätzlich verpflichtet, fristwahrende Schriftstücke persönlich auf ihre Richtigkeit, insbesondere Rechtzeitigkeit und richtige Adressierung zu überprüfen (BGH VersR 86, 1209; 76, 493; NJW 63, 1779).
  • BGH, 05.06.1963 - VIII ZR 127/63
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2001 - 6 U 125/01
    Nach der Rechtsprechung ist der Rechtsanwalt grundsätzlich verpflichtet, fristwahrende Schriftstücke persönlich auf ihre Richtigkeit, insbesondere Rechtzeitigkeit und richtige Adressierung zu überprüfen (BGH VersR 86, 1209; 76, 493; NJW 63, 1779).
  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch nicht rechtzeitige

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2001 - 6 U 125/01
    Das Landgericht Tübingen war nicht verpflichtet, das Schriftstück unverzüglich weiterzuleiten (vgl. BGH VersR 92, 1154; 81, 63), sondern nur eine vorwerfbare Verzögerung bei der Weiterleitung zu vermeiden (BVerfG NJW 95, 3173; NJW 83, 2187; BGH NJW 87, 440).
  • BGH, 08.12.1992 - VI ZB 33/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unterlassene Kontrolle der richtigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2001 - 6 U 125/01
    Nach der Rechtsprechung ist der Rechtsanwalt grundsätzlich verpflichtet, fristwahrende Schriftstücke persönlich auf ihre Richtigkeit, insbesondere Rechtzeitigkeit und richtige Adressierung zu überprüfen (BGH VersR 86, 1209; 76, 493; NJW 63, 1779).
  • BGH, 09.10.1980 - VII ZB 17/80

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2001 - 6 U 125/01
    Das Landgericht Tübingen war nicht verpflichtet, das Schriftstück unverzüglich weiterzuleiten (vgl. BGH VersR 92, 1154; 81, 63), sondern nur eine vorwerfbare Verzögerung bei der Weiterleitung zu vermeiden (BVerfG NJW 95, 3173; NJW 83, 2187; BGH NJW 87, 440).
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