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   OLG Brandenburg, 25.07.2002 - 9 WF 118/02   

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https://dejure.org/2002,5420
OLG Brandenburg, 25.07.2002 - 9 WF 118/02 (https://dejure.org/2002,5420)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.07.2002 - 9 WF 118/02 (https://dejure.org/2002,5420)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 9 WF 118/02 (https://dejure.org/2002,5420)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe aus Gründen fehlender wirtschaftlicher Bedürftigkeit; Wohnungseinweisung eines getrennt lebenden Ehegatten als zivilrechtliche oder familienrechtliche Streitigkeit; Anschaffung von Vermögensgegenständen ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; HausratsVO §§ 3 ff.; ; HausratsVO §§ 8 ff.; ; BGB § 985; ; BGB § 1361 a; ; BGB § 1361 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels Nachweises der Bedürftigkeit und wegen fehlender Erfolgsaussichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 532 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 12.07.1995 - 11 U 36/95

    Eigentumserwerb von Ehegatten an Hausrat

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2002 - 9 WF 118/02
    Bei Antiquitäten bedarf es jedenfalls eines näheren Vortrages dazu, inwieweit sie tatsächlich für die gemeinsame Lebensführung benutzt worden sind oder ob es sich hierbei nicht ausschließlich um eine Kapitalanlage handelt, da im letzteren Fall die Hausratseigenschaft zu verneinen ist (vgl. auch OLG Köln NJW-RR 1996, 904).
  • OLG Zweibrücken, 17.06.1998 - 5 UF 25/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2002 - 9 WF 118/02
    Zugewiesene Gegenstände müssen so bestimmt bezeichnet sein, daß sie für den Gerichtsvollzieher ohne weiteres individualisierbar sind (OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1102, 1103; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 672 = NJWE-FER 1998, 258; FamRZ 1993, 82, 84; Palandt-Brudermüller, a. a. O., § 8 HausratsVO, Rn. 12; Staudinger-Weinrich, a. a. O., § 13 HausratsVO, Rn. 23), insbesondere um bei einem Streit gegen weitere im Haushalt befindliche Gegenstände derselben Gattung unverwechselbar abgegrenzt werden können (OLG Zweibrücken, FamRZ 1993, 82, 84).
  • BGH, 01.12.1983 - IX ZR 41/83

    Einbeziehung von Hausrat in den Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2002 - 9 WF 118/02
    In zeitlicher Hinsicht setzt dies voraus, dass die Gegenstände in der Zeit von der Eheschließung bis zur endgültigen Trennung für die gemeinsame Lebensführung angeschafft worden sind (BGHZ 89, 137, 145; Palandt-Brudermüller, BGB, 61. Aufl. 2002, Anh. zu §§ 1368a, 1361b BGB, § 8 Hausratsverordnung Rn. 5).
  • OLG Zweibrücken, 19.08.1992 - 5 UF 191/91

    Grundstücksbestandteile; Einbauküche ; Badezimmer; Hausrat; Richterliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2002 - 9 WF 118/02
    Zugewiesene Gegenstände müssen so bestimmt bezeichnet sein, daß sie für den Gerichtsvollzieher ohne weiteres individualisierbar sind (OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1102, 1103; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 672 = NJWE-FER 1998, 258; FamRZ 1993, 82, 84; Palandt-Brudermüller, a. a. O., § 8 HausratsVO, Rn. 12; Staudinger-Weinrich, a. a. O., § 13 HausratsVO, Rn. 23), insbesondere um bei einem Streit gegen weitere im Haushalt befindliche Gegenstände derselben Gattung unverwechselbar abgegrenzt werden können (OLG Zweibrücken, FamRZ 1993, 82, 84).
  • OLG Naumburg, 12.04.2018 - 4 UF 94/17

    Vorläufige Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben

    In zeitlicher Hinsicht setzt dies voraus, dass die Gegenstände in der Zeit von der Eheschließung bis zur endgültigen Trennung für die gemeinsame Lebensführung der Familie angeschafft worden sind (OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.07.2002, 9 WF 118/02).
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