Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.12.2001 - 9 U 47/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5094
OLG Karlsruhe, 06.12.2001 - 9 U 47/01 (https://dejure.org/2001,5094)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.12.2001 - 9 U 47/01 (https://dejure.org/2001,5094)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - 9 U 47/01 (https://dejure.org/2001,5094)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bereicherungsanspruch ; Pflichtteilsanspruch; Nichteintritt des bezweckten Erfolges; Familienvermögen; Miterbenstellung ; Alleinerbe ; Erblasserschuld; Nachlasserbenschuld

  • Judicialis

    BGB § 812 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz; ; BGB § 2303; ; BGB § 2311

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 § 2303 § 2311

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testament - Zahlung in Erwartung der Erbenstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 918
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 21.07.2004 - 9 U 64/03

    Finanzierte Kapitalanlage: Widerruf eines Darlehensvertrages nach HWiG bei

    Dies gilt sowohl für die Führung des Treuhandkontos als auch für die Mittelverwendungskontrolle (so schon ausführlich: OLG Stuttgart im Urteil vom 12.2.03 zum Parallelfall 9 U 47/01 - Bl. 539 ff., 555 ff. d.A.).

    Insbesondere kann die negative Entwicklung des Projekts nach Aufnahme des Hotelbetriebs von anderen Umständen abhängig gewesen sein, die sich erst nachträglich ergeben haben (so auch OLG Stuttgart im Urteil vom 12.2.03 zum Parallelfall 9 U 47/01 - Bl. 539 ff., 562 f.).

  • LG Bonn, 28.10.2016 - 18 O 295/15

    Kondiktion, Zweckverfehlung, Enterbung

    Der somit hier einschlägige Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung kann vor dem Ableben der Beklagten nicht geltend gemacht werden (ablehnend auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 918 [juris Rz. 29 + 34]. Vgl. BGHZ 108, 256 [juris-Rz. 29: " ... wenn der Nichteintritt des bezweckten Erfolges feststeht ."]).

    Angesichts dessen kann offenbleiben, ob der Pflichtteilsanspruch und der Pflichtteilsergänzungsanspruch des Klägers bei der Berechnung des Anspruchs aus ungerechtfertigter Bereicherung zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 918 [juris-Rz. 34]).

  • OLG Stuttgart, 21.12.2005 - 9 U 202/05

    Finanzierter Immobilienkauf: Haustürwiderruf des Darlehensvertrages;

    Da die Beklagten der Aufforderung nicht nachkamen, erwirkte die Klägerin das Urteil des Senats vom 12.02.2003 (9 U 47/01), durch das die Beklagten zur Bezahlung des in jenem Verfahren geltend gemachten Teilbetrags von 10.225,84 EUR nebst Zinsen verurteilt wurden.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.07.2001 - 15 W 136/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4292
OLG Hamm, 12.07.2001 - 15 W 136/01 (https://dejure.org/2001,4292)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.07.2001 - 15 W 136/01 (https://dejure.org/2001,4292)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - 15 W 136/01 (https://dejure.org/2001,4292)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 10 Abs. 1, Abs. 2 § 54 Abs. 2
    Anmeldung der Satzungsänderung einer GmbH zur Eintragung in das Handelsregister

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GmbHG §§ 10 Abs. 1 und 2, 54 Abs. 2
    Anmeldung der Satzungsänderung einer GmbH zur Eintragung in das Handelsregister: Anforderungen bei Satzungsneufassung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 37
  • ZIP 2001, 2229
  • FGPrax 2001, 250
  • BB 2001, 2496
  • DB 2001, 2648
  • NZG 2002, 782
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.02.1987 - II ZB 12/86

    Erfordernisse der Anmeldung einer Satzungsänderung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2001 - 15 W 136/01
    Mit dem Bundesgerichtshof (NJW 1987, 3191 = BB 1987, 2324 = GmbHP 1987, 423 = Rpfleger 1987, 503 und OLG Düsseldorf (FG Prax 1999, 34 = NJW-PR 1999, 400)) ist der Senat der Auffassung, dass Abänderungen, sofern sie die in § 10 Abs. 1 und 2 bezeichneten Angaben betreffen, nicht durch bloße Bezugnahme auf die Urkunden mitzuteilen, sondern in der Anmeldung selbst schlagwortartig hervorzuheben sind.
  • OLG Hamm, 14.09.2016 - 15 W 548/15

    Notarkosten; Geschäftswert; Anmeldung zum Handelsregister; mehrere

    Auch wenn vorliegend bei der Anmeldung der nach den §§ 54 Abs. 2, 10 Abs. 1 GmbHG eintragungspflichtigen Sitzverlegung eine konkrete, jedenfalls schlagwortartige Hervorhebung zu erfolgen hatte (vgl. OLG Nürnberg, Rpfleger 2015, 150-152; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 37; OLG Frankfurt Rpfleger 2004, 427), folgt daraus nicht, dass der in einer einheitlichen Satzungsänderung enthaltenen Einzelregelung eine kostenrechtliche Eigenständigkeit zukommt.

    Mit der Verpflichtung zur schlagwortartigen Wiedergabe der in § 10 Abs. 1 und 2 GmbHG geforderten Angaben soll die dem Registergericht obliegende Überprüfung der Gesetzmäßigkeit der Beschlüsse und weiterer Eintragungsvoraussetzungen erleichtert und damit eine erhöhte Gewähr für die Richtigkeit der Wiedergabe und der Bekanntmachung erreicht werden (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 37).

  • LG Köln, 25.09.2001 - 11 T 188/01

    Wirksamkeit der Auflassung trotz Gesellschafterwechsels bei veräußernder GbR

    RNotZ 2002, Heft 1-2 5. Handels-/Gesellschaftsrecht - Anmeldung der Satzungsänderung einer GmbH zur Eintragung in das Handelsregister (OLG Hamm, Beschluss vom 12.7. 2001 - 15 W 136/01 - mitgeteilt von Richter am OLG Helmut Engelhardt, Emsdetten) GmbHG §§ 10 Abs. 1 und 2; 54 Abs. 2 Auch wenn die Satzung einer GmbH neu gefasst wird, müssen bei der Anmeldung der Satzungsänderung eintragungspflichtige Änderungen konkret angegeben werden, wobei eine schlagwortartige Hervorhebung genügt.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.08.2001 - 11 W 19/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4811
OLG Köln, 08.08.2001 - 11 W 19/01 (https://dejure.org/2001,4811)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.08.2001 - 11 W 19/01 (https://dejure.org/2001,4811)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. August 2001 - 11 W 19/01 (https://dejure.org/2001,4811)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.01.1995 - 1 BvR 1420/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2001 - 11 W 19/01
    Nach überwiegender Ansicht liegt bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens ein sofortiges Anerkenntnis nur vor, wenn es bereits innerhalb der Notfrist des § 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO bzw. in der innerhalb dieser Frist eingereichten Erklärungsschrift abgegeben wird, während ein nach vorheriger Erklärung der Verteidigungsbereitschaft erst in der späteren Klageerwiderung erklärtes Anerkenntnis nicht mehr als sofortiges anzusehen ist (so etwa OLG Braunschweig, OLGR 1998, 347; OLG Celle, OLGR 1997, 276; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1993, 126, 128; OLG Köln, OLGR 1999, 130 f.; OLG Schleswig, OLGR 1998, 59 f.; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 84 f.; Zöller/Herget, ZPO, 22. Auflage, § 93 Rn. 4; a.A. z.B. OLG Bamberg, NJW-RR 1995, 392 ff.; Meiski, NJW 1993, 1904 ff.; alle jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 16.09.1991 - 25 W 68/91
    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2001 - 11 W 19/01
    Nach überwiegender Ansicht liegt bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens ein sofortiges Anerkenntnis nur vor, wenn es bereits innerhalb der Notfrist des § 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO bzw. in der innerhalb dieser Frist eingereichten Erklärungsschrift abgegeben wird, während ein nach vorheriger Erklärung der Verteidigungsbereitschaft erst in der späteren Klageerwiderung erklärtes Anerkenntnis nicht mehr als sofortiges anzusehen ist (so etwa OLG Braunschweig, OLGR 1998, 347; OLG Celle, OLGR 1997, 276; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1993, 126, 128; OLG Köln, OLGR 1999, 130 f.; OLG Schleswig, OLGR 1998, 59 f.; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 84 f.; Zöller/Herget, ZPO, 22. Auflage, § 93 Rn. 4; a.A. z.B. OLG Bamberg, NJW-RR 1995, 392 ff.; Meiski, NJW 1993, 1904 ff.; alle jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Celle, 03.11.1997 - 5 W 48/97
    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2001 - 11 W 19/01
    Nach überwiegender Ansicht liegt bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens ein sofortiges Anerkenntnis nur vor, wenn es bereits innerhalb der Notfrist des § 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO bzw. in der innerhalb dieser Frist eingereichten Erklärungsschrift abgegeben wird, während ein nach vorheriger Erklärung der Verteidigungsbereitschaft erst in der späteren Klageerwiderung erklärtes Anerkenntnis nicht mehr als sofortiges anzusehen ist (so etwa OLG Braunschweig, OLGR 1998, 347; OLG Celle, OLGR 1997, 276; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1993, 126, 128; OLG Köln, OLGR 1999, 130 f.; OLG Schleswig, OLGR 1998, 59 f.; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 84 f.; Zöller/Herget, ZPO, 22. Auflage, § 93 Rn. 4; a.A. z.B. OLG Bamberg, NJW-RR 1995, 392 ff.; Meiski, NJW 1993, 1904 ff.; alle jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 02.11.1998 - 16 Wx 170/98

    Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2001 - 11 W 19/01
    Nach überwiegender Ansicht liegt bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens ein sofortiges Anerkenntnis nur vor, wenn es bereits innerhalb der Notfrist des § 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO bzw. in der innerhalb dieser Frist eingereichten Erklärungsschrift abgegeben wird, während ein nach vorheriger Erklärung der Verteidigungsbereitschaft erst in der späteren Klageerwiderung erklärtes Anerkenntnis nicht mehr als sofortiges anzusehen ist (so etwa OLG Braunschweig, OLGR 1998, 347; OLG Celle, OLGR 1997, 276; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1993, 126, 128; OLG Köln, OLGR 1999, 130 f.; OLG Schleswig, OLGR 1998, 59 f.; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 84 f.; Zöller/Herget, ZPO, 22. Auflage, § 93 Rn. 4; a.A. z.B. OLG Bamberg, NJW-RR 1995, 392 ff.; Meiski, NJW 1993, 1904 ff.; alle jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Brandenburg, 17.10.2002 - 9 WF 169/02

    Kostenaufteilung nach Vergleich bzw. nach übereinstimmender Erledigung

    Auf Grund dieses Ausnahmecharakters sind die Anforderungen, die an die Sofortigkeit eines Anerkenntnisses im Sinne von § 93 ZPO zu stellen sind, streng zu bemessen Erforderlich ist insoweit, dass der Beklagte die Anerkenntniserklärung bei der ersten Gelegenheit abgibt, bei der ein Anerkenntnisurteil ergehen kann (OLG Köln, OLG-Report 2002, 160).
  • KG, 29.12.2005 - 8 W 81/05

    Kostenrecht: Sofortiges Anerkenntnis nach Verteidigungsanzeige im schriftlichen

    Nach überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur liegt bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens ein sofortiges Anerkenntnis nur vor, wenn das Anerkenntnis innerhalb der zweiwöchigen Notfrist des § 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO bzw. in der innerhalb dieser Frist eingereichten Erklärungsschrift abgegeben wird, während ein nach vorheriger Erklärung der Verteidigungsbereitschaft erst in der späteren Klageerwiderung erklärtes Anerkenntnis nicht mehr als sofortiges anzusehen ist (Thomas/Putzo, ZPO; 27. Auflage, § 93 ZPO, Rdnr. 9; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 64. Auflage, § 93 ZPO, Rdnr. 97; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Auflage, § 93 ZPO), Rdnr. 6; Musielak, ZPO, 4. Auflage, § 93 ZPO, Rdnr. 5; OLG Karlsruhe OLG Report 2004, 513; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1573, 1575; OLG Dresden Beschluss vom 08.04.03 - 11 W 428/03 -, JURIS ; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 138; OLG Köln OLG-Report 2002, 160; Kammergericht KG- Report 2001, 403; OLG Braunschweig JurBüro 1999, 36; OLG Celle NJW-RR 1998, 1370; OLG Nürnberg MDR 1998, 680; a.A. OLG Bamberg NJW-RR 1996, 392; OLG Schleswig MDR 1997, 971; OLG Hamburg MDR 2002, 421; Zöller/Herget, ZPO, 25. Auflage, § 93 ZPO, Rdnr. 4).
  • AG Ludwigslust, 26.10.2004 - 5 F 48/03

    Wegfall einer titulierten Unterhaltspflicht; Wegfall der von einem Vater

    Bei Anordnung eines schriftlichen Vorverfahrens liegt ein sofortiges Anerkenntnis gemäß § 93 ZPO nach einer Ansicht, die der ständigen Rechtsprechung des Gerichtes entspricht, nur vor, wenn es bereits innerhalb der Notfrist des § 276 I 1 ZPO bzw. in der innerhalb dieser Frist eingereichten Erklärungsschrift abgegeben wird (OLGR Braunschweig 1998, 347;OLGR Köln 2002, 160;OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1573).Hier wäre die Frist des § 276 I 1 ZPO am 15.7.2003 abgelaufen; das Anerkenntnis des Beklagten ging mit einem Schriftsatz vom 18.7.2003 erst am 21.7.2003 bei Gericht ein.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.10.2001 - 3 U 88/01   

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https://dejure.org/2001,7187
OLG Hamburg, 25.10.2001 - 3 U 88/01 (https://dejure.org/2001,7187)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.10.2001 - 3 U 88/01 (https://dejure.org/2001,7187)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 3 U 88/01 (https://dejure.org/2001,7187)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Werbung; Unlauterer Wettbewerb; Vergleichende Werbung; Beispiel; Unterlassungsanspruch; Systemvergleich

  • Judicialis

    UWG § 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 1; UWG § 2; UWG § 13 Abs. 5; BGB § 242
    Vergleichende Werbung bei namentlicher Benennung eines Wettbewerbers als Beispiel für eine Vergleichsgruppe (Versicherungen)

  • rechtsportal.de

    UWG § 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1120
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