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   OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02   

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OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02 (https://dejure.org/2002,3901)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.12.2002 - 3 W 202/02 (https://dejure.org/2002,3901)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. Dezember 2002 - 3 W 202/02 (https://dejure.org/2002,3901)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abberufung des Wohnungseigentumsverwalters; Formelle Rechtskraft eines Beschlusses in Wohnungseigentumssachen; Entnahme noch nicht fälliger Vergütung dirch den Verwalter; Anforderung an die Bezeichnung des Beschlussgegenstandes bei Einberufung der Eigentümerversammlung; ...

  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 2; ; WEG § 24 Abs. 1; ; WEG § 26 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 2; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 45 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abberufung des Verwalters; formelle Rechtskraft eines Beschlusses in Wohnungseigentumssachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abberufung eines Verwalters bei unberechtigter Entnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 62
  • ZMR 2004, 63
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02
    Die hiergegen von der Beteiligten zu 1) mit ihrem Anfechtungsantrag analog § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG (vgl. BGHZ 106, 113, 122; BGH NJW 2002, 3240, 3242) erhobenen Einwendungen greifen nicht durch.

    Nach zutreffender allgemeiner Auffassung ist ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung eines Verwalters dann gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller - nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter - Umstände nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLGZ 1998, 310, 312; BayObLG ZMR 1985, 390, 391; 2002, 774, 775; WE 1990, 68; 1996, 237, 239; NJW-RR 1999, 1390; 2000, 676, 677 f.; Bärmann/Pick/Merle aaO § 26 Rdnr. 152; Staudinger/Bub aaO § 26 WEG Rdnr. 392; Weitnauer/Hauger aaO § 26 Rdnr. 33).

    Zu Recht hat es über dieses Rechtsschutzziel im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entschieden (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG i.V.m. § 256 Abs. 1 ZPO; vgl. BGH NJW 1980, 2466, 2468; 2002, 3240, 3241; 3704, 3705; Staudinger/Wenzel aaO § 43 WEG Rdnr. 28; Palandt/Bassenge aaO § 43 WEG Rdnr. 7, 8).

    Zwar mag regelmäßig das Feststellungsinteresse fehlen, wenn der Vertrag für die Dauer der Bestellung abgeschlossen und die Abberufung - wie im gegebenen Fall - wirksam ist (BGH NJW 2002, 3240, 3243; Wenzel ZWE 2001, 510, 515).

  • BayObLG, 27.11.1998 - 2Z BR 150/98

    Wichtiger Grund für die fristlose Kündigung eines Verwaltervertrags

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02
    Nach zutreffender allgemeiner Auffassung ist ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung eines Verwalters dann gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller - nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter - Umstände nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLGZ 1998, 310, 312; BayObLG ZMR 1985, 390, 391; 2002, 774, 775; WE 1990, 68; 1996, 237, 239; NJW-RR 1999, 1390; 2000, 676, 677 f.; Bärmann/Pick/Merle aaO § 26 Rdnr. 152; Staudinger/Bub aaO § 26 WEG Rdnr. 392; Weitnauer/Hauger aaO § 26 Rdnr. 33).

    Für die Frage der Beendigung der Rechtsbeziehungen zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter ist zwar grundsätzlich zwischen dem wohnungseigentumsrechtlichen Akt der Abberufung im Sinne von § 26 Abs. 1 WEG und der Kündigung des Verwaltervertrages gemäß §§ 675, 626 BGB zu unterscheiden, so dass bei abstrakter Betrachtungsweise die Abberufung des Verwalters als solche nicht zugleich auch den Verwaltervertrag beendet (vgl. BayObLGZ 1998, 310, 312; OLG Köln WE 1989, 142; Bärmann/Pick/Merle aaO § 26 Rdnr. 131; Weitnauer/Hauger aaO § 26 Rdnr. 35; Niedenführ/Schulze aaO § 26 Rdnr. 36, jew. m.w.N.).

  • BayObLG, 17.04.2002 - 2Z BR 14/02

    Einberufung der Eigentümerversammlung durch Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02
    2 Z 103/85|LG Lübeck; 28.10.1985; 7 T 556/85">NJW-RR 1986, 813, 814; ZMR 2002, 774 f.; OLG Hamm NJW-RR 1997, 523, 524; OLG Karlsruhe OLGR 1998, 197).

    Nach zutreffender allgemeiner Auffassung ist ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung eines Verwalters dann gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller - nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter - Umstände nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLGZ 1998, 310, 312; BayObLG ZMR 1985, 390, 391; 2002, 774, 775; WE 1990, 68; 1996, 237, 239; NJW-RR 1999, 1390; 2000, 676, 677 f.; Bärmann/Pick/Merle aaO § 26 Rdnr. 152; Staudinger/Bub aaO § 26 WEG Rdnr. 392; Weitnauer/Hauger aaO § 26 Rdnr. 33).

  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02
    Die hiergegen von der Beteiligten zu 1) mit ihrem Anfechtungsantrag analog § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG (vgl. BGHZ 106, 113, 122; BGH NJW 2002, 3240, 3242) erhobenen Einwendungen greifen nicht durch.

    Denn mit Zugang des Abberufungsbeschlusses stehen ihm bis zur rechtskräftigen Ungültigerklärung dieses Beschlusses Verwaltungsbefugnisse nicht mehr zu (BGHZ 106, 113, 122).

  • BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 3/99

    Abberufung des Verwalters

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02
    Nach zutreffender allgemeiner Auffassung ist ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung eines Verwalters dann gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller - nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter - Umstände nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLGZ 1998, 310, 312; BayObLG ZMR 1985, 390, 391; 2002, 774, 775; WE 1990, 68; 1996, 237, 239; NJW-RR 1999, 1390; 2000, 676, 677 f.; Bärmann/Pick/Merle aaO § 26 Rdnr. 152; Staudinger/Bub aaO § 26 WEG Rdnr. 392; Weitnauer/Hauger aaO § 26 Rdnr. 33).
  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02
    Vielmehr genügt es, wenn sich aus der förmlichen oder materiell-rechtlichen Verknüpfung von Verwalterstellung und -vertrag ergibt, dass die Vertragspartner die Bestellung und den Verwaltervertrag als Einheit behandelt wissen wollen (BGH NJW 1997, 2106, 2107; Senat, Beschluss vom 24. Juni 1999 -3 W 102/99-; BayObLG DWE 1994, 80; OLG Köln aaO; Wenzel ZWE 2001, 510, 513; Staudinger/Bub aaO § 26 WEG Rdnr. 228; Bärmann/Pick/Merle aaO § 26 Rdnr. 88, 132; Weitnauer/Hauger aaO, jew. m.w.N.).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02
    Daher konnte die Entscheidung des Landgerichts auf der Grundlage des Vorbringens der Beteiligten zu 2) bis 41) ergehen (vgl. BGH NJW 2001, 1212, 1214).
  • BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 123/99

    Zur Rechnungslegungspflicht des Hausverwalters gegenüber den Wohnungseigentümern

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02
    Der Verwaltervertrag gab ihr jedenfalls im Blick auf den ganz überwiegenden Betrag kein Recht zu der behaupteten Entnahme (§§ 675 Abs. 1, 667 BGB; vgl. BayObLG ZWE 2000, 187, 188; Deckert aaO Rdnr. 81, 1633, 1635).
  • BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99

    Abberufung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02
    Nach zutreffender allgemeiner Auffassung ist ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung eines Verwalters dann gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller - nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter - Umstände nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLGZ 1998, 310, 312; BayObLG ZMR 1985, 390, 391; 2002, 774, 775; WE 1990, 68; 1996, 237, 239; NJW-RR 1999, 1390; 2000, 676, 677 f.; Bärmann/Pick/Merle aaO § 26 Rdnr. 152; Staudinger/Bub aaO § 26 WEG Rdnr. 392; Weitnauer/Hauger aaO § 26 Rdnr. 33).
  • BayObLG, 09.02.1965 - BReg. 2 Z 276/64

    Weitere sofortige Beschwerde der Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02
    Die Erläuterungen, die die Beteiligte zu 1) hierzu im Schriftsatz vom 8. Dezember 1999 gegeben hat, gehen rechtsfehlerhaft davon aus, sie "amtier(e) nach wie vor als Verwalterin." Dies trifft seit dem Zeitpunkt des Zugangs des (zweiten) Abberufungsbeschlusses spätestens am 3. September 1999 - dem Datum der Antragsschrift - nicht mehr zu (vgl. BayObLGZ 1965, 34, 45 f.; KG ZMR 1987, 392; Bärmann/Pick/Merle aaO § 26 Rdnr. 202).
  • OLG Hamm, 02.09.1996 - 15 W 138/96

    Veruntreuung von Fremdgeldern einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Abwahl des

  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf

  • BGH, 04.07.1988 - II ZR 334/87

    Teilrechtskraft durch Forderungsverzicht in der Berufungsinstanz

  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 4/89

    Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses; GbR als Verwalter; Berücksichtigung der

  • OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91

    Mangel bei der Einberufung einer Eigentümerversammlung

  • OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 19 Wx 37/01

    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz während der landesrechtlichen

  • KG, 03.02.1978 - 1 W 2570/77
  • OLG Hamm, 13.01.1992 - 15 W 13/91

    Anfechtbarkeit der Verwalterbestellung wegen eines Einberufungsmangels

  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines

  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 81/52

    Umstellung von Forderungen

  • BGH, 27.11.1957 - IV ZR 28/57

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 20.07.1983 - REMiet 6/82

    Berechnung der Wohnfläche bei einem Mieterhöhungsverlangen im Sinne des § 2 Abs.

  • LG Frankfurt/Main, 07.12.1981 - 9 T 966/81
  • BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Rüge der unzulänglichen

  • OLG Celle, 14.02.2002 - 4 W 6/02

    Wohnungseigentum; Beschwerde; Zustellung ; Antragsschrift;

  • RG, 19.11.1903 - VI 315/03

    1. Wird der Teil eines Urteils erster Instanz, der nach den in der

  • OLG Saarbrücken, 19.12.2005 - 5 W 166/05

    WEG : Ablauf der Rechtsmittelfrist eines Anfechtungsbegehren

    Einer Vorlage an den BGH gemäß § 28 Abs. 2 FGG im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Zweibrücken (FGPrax 2003, 62) bedarf es nicht.
  • LG Frankfurt/Main, 05.11.2018 - 13 S 111/18

    Durch die in einem Verwaltervertrag enthaltene Klausel, dass bei einer

    Anders liegt es aber dann, wenn der Verwaltervertrag nur für die Dauer der Bestellung abgeschlossen ist (BGH NJW 2002, 2340 (3243)), wenn also nach dem Willen der Vertragschließenden die Abberufung und das Ende des Verwaltervertrages in der Weise miteinander verknüpft sind, dass die wirksame Abberufung des Verwalters eine auflösende Bedingung des Verwaltervertrages darstellt (OLG Zweibrücken ZMR 2004, 63).
  • LG Dortmund, 06.03.2006 - 9 T 548/05

    Herausgabepflicht des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Jedenfalls war eine Aufrechnung deshalb ausgeschlossen, weil es sich bei der Instandhaltungsrücklage um zweckgebundene Gelder handelte, auf die ein Verwalter nicht zum Zwecke der Befriedigung eigener Vergütungsansprüche Zugriff nehmen darf (OLG Düsseldorf WuM 2005, 359; OLG Zweibrücken ZMR 2004, 63).
  • AG Aachen, 04.06.2014 - 118 C 7/14

    Einfacher Sachverhalt muss nur schlagwortartig bezeichnet werden!

    Eine solche genügt insbesondere dann, wenn sie den Wohnungseigentümern auf Grund einer früheren Beschlussfassung durch eine Vorkorrespondenz oder ein Gerichtsverfahren bekannt worden ist (vgl. OLG Zweibrücken ZMR 2004, 63; OLG Celle ZWE 2002, 474; BayObLG in NZM 2000, 499 und in WuM 1995, 101).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 28.11.2002 - 13 U 323/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4798
OLG Nürnberg, 28.11.2002 - 13 U 323/02 (https://dejure.org/2002,4798)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.11.2002 - 13 U 323/02 (https://dejure.org/2002,4798)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. November 2002 - 13 U 323/02 (https://dejure.org/2002,4798)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Werkvertragliche Haftung des Unternehmers ; Arbeiten an einem Bauwerk ; Reinigung von Fliesen nach einem Brandschaden; Verwendung eines falschen Reinigungsmittels nach einem Brandschaden; Durchführung repräsentativer Vorversuche; Schadensersatzforderung wegen mangelhaft ...

  • Judicialis

    BGB § 631; ; BGB § 633; ; BGB § 635 a.F.

  • rechtsportal.de

    BGB § 631 § 633 § 635 (a.F.)
    Werkvertragliche Haftung für Mangelfolgeschäden an Fliesen nach unsachgemäßer Reinigung

  • ibr-online

    Haftung für falsches Reinigungsmittel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Materialfehler: Unternehmer haftet für Lieferantenverschulden - auch ohne eigenes Verschulden! (IBR 2003, 469)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 666
  • BauR 2003, 1779 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Berlin, 09.12.1996 - 93 O 111/96

    Haftet Unternehmer für seinen Baumateriallieferanten?

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.11.2002 - 13 U 323/02
    Deshalb erscheint es angesichts der einer Garantiehaftung gleichkommenden Einstandspflicht des Werkunternehmers nur interessengerecht, Untauglichkeit und sonstige - in den vorgelagerten Produktionsstufen verschuldete - Mängel des bezogenen Materials unabhängig von eigenem Verschulden dem Verantwortungsbereich des Unternehmers zuzuweisen (Wolf ZIP 1998, 1657, 1661; anderer Ansicht: OLG Celle NZBau 2000, 145; LG Berlin NJW-RR 1997, 1176; Waas VersR 1999, 1202; vgl. auch OLG Karlsruhe ZIP 1998, 1689).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 88/93

    Beweislast für Verschulden - Beweislastumkehr - Herrschafts- und

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.11.2002 - 13 U 323/02
    Zweifel gehen zu ihren Lasten, weil der Unternehmer gemäß den Grundsätzen der Beweislastverteilung nach Gefahrenbereichen fehlendes Vertretenmüssen, insbesondere auch die Beachtung der ihn treffenden Prüfungs- und Hinweispflicht beweisen muß (BGH VersR 1995, 805; OLG Naumburg BauR 2000, 274).
  • OLG Naumburg, 26.11.1999 - 6 U 1476/97

    Wie muss der Trittschallschutz von Geschossdecken geplant werden?

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.11.2002 - 13 U 323/02
    Zweifel gehen zu ihren Lasten, weil der Unternehmer gemäß den Grundsätzen der Beweislastverteilung nach Gefahrenbereichen fehlendes Vertretenmüssen, insbesondere auch die Beachtung der ihn treffenden Prüfungs- und Hinweispflicht beweisen muß (BGH VersR 1995, 805; OLG Naumburg BauR 2000, 274).
  • BGH, 23.01.2002 - X ZR 184/99

    Begriff der Arbeiten an einem Bauwerk; Formularmäßige Abkürzung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.11.2002 - 13 U 323/02
    Darunter sind nicht nur Arbeiten zur Herstellung eines neuen Gebäudes zu verstehen, sondern auch solche, die für die Erneuerung oder den Bestand von wesentlicher Bedeutung sind, sofern, die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden sind (BGH NJW-RR 2002, 664, 665).
  • BGH, 20.06.1991 - VII ZR 305/90

    Nachträglicher Einbau einer Alarmanlage

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.11.2002 - 13 U 323/02
    Dem Begriff "Arbeiten an einem Grundstück" unterfallen nicht nur Arbeiten an Grund und Boden, also Erdarbeiten; vielmehr sind hierunter auch Arbeiten an einem auf dem Grundstück errichten Gebäude zu verstehen, beispielsweise der nachträgliche Einbau einer Alarmanlage (BGH NJW-RR 1991, 1367 = LM § 638 BGB Nr. 74).
  • BGH, 08.12.1992 - X ZR 85/91

    Notlandeschaden als Mangelfolgeschaden nach fehlerhaftem Einbau einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.11.2002 - 13 U 323/02
    Die Annahme des engen Zusammenhangs zwischen Mangel und Folgeschaden ist hier deshalb berechtigt, weil die Schäden an Gegenständen, nämlich Fliesen, eintraten, auf die die mangelhafte Werkleistung, also die Reinigung, unmittelbar einwirkte; auch besteht ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Mangel der Reinigungsleistung und dem Schaden an den Fliesen (BGH NJW 1993, 923 = LM § 635 BGB Nr. 99 Bl. 2).
  • OLG Karlsruhe, 27.02.1997 - 11 U 31/96

    Haftet der Unternehmer für fehlerhafte Betonlieferung?

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.11.2002 - 13 U 323/02
    Deshalb erscheint es angesichts der einer Garantiehaftung gleichkommenden Einstandspflicht des Werkunternehmers nur interessengerecht, Untauglichkeit und sonstige - in den vorgelagerten Produktionsstufen verschuldete - Mängel des bezogenen Materials unabhängig von eigenem Verschulden dem Verantwortungsbereich des Unternehmers zuzuweisen (Wolf ZIP 1998, 1657, 1661; anderer Ansicht: OLG Celle NZBau 2000, 145; LG Berlin NJW-RR 1997, 1176; Waas VersR 1999, 1202; vgl. auch OLG Karlsruhe ZIP 1998, 1689).
  • OLG Celle, 26.05.1999 - 16 U 231/98

    Schadensersatzansprüche wegen Baumängeln nach Ablauf der Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.11.2002 - 13 U 323/02
    Deshalb erscheint es angesichts der einer Garantiehaftung gleichkommenden Einstandspflicht des Werkunternehmers nur interessengerecht, Untauglichkeit und sonstige - in den vorgelagerten Produktionsstufen verschuldete - Mängel des bezogenen Materials unabhängig von eigenem Verschulden dem Verantwortungsbereich des Unternehmers zuzuweisen (Wolf ZIP 1998, 1657, 1661; anderer Ansicht: OLG Celle NZBau 2000, 145; LG Berlin NJW-RR 1997, 1176; Waas VersR 1999, 1202; vgl. auch OLG Karlsruhe ZIP 1998, 1689).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 19.02.2003 - 6 U 1522/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5316
OLG Dresden, 19.02.2003 - 6 U 1522/02 (https://dejure.org/2003,5316)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19.02.2003 - 6 U 1522/02 (https://dejure.org/2003,5316)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 6 U 1522/02 (https://dejure.org/2003,5316)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Beschädigung eines entwendeten Kraftfahrzeugs im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz; Eigentümer einer von Dritten entwendeten Sache als Zustandsstörer; Fehlende Einwirkungsmöglichkeit auf die Sache aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen; ...

  • Judicialis

    SächsPolG § 4; ; SächsPolG § 5; ; SächsPolG § 5 Abs. 2 Satz 2; ; SächsPolG § 7; ; SächsPolG § 7 Abs. 1; ; SächsPolG § 30; ; SächsPolG § 31 Abs. 3; ; SächsPolG § 33 Abs. 2 Satz 1; ;... SächsPolG § 52; ; SächsPolG § 52 Abs. 1 Satz 1; ; SächsPolG § 52 Abs. 1 Satz 2; ; SächsPolG § 53; ; SächsPolG § 53 Abs. 1 Satz 1; ; SächsPolG § 53 Abs. 3 Satz 1; ; SächsPolG § 53 Abs. 4; ; SächsPolG § 53 Abs. 5; ; PolG BW § 7; ; ZPO § 3; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 287; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; BGB § 288; ; BGB § 291; ; BGB § 839; ; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 34; ; GKG § 12 Abs. 1; ; GKG § 14 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SächsPolG § 5; SächsPolG § 7; SächsPolG § 52; SächsPolG § 53
    Beschädigung eines gestohlenen Kfz durch Schusswaffengebrauch der Polizei

  • rechtsportal.de

    BGB § 839; SächsPolG § 4; SächsPolG § 5
    Amtshaftung bei pflichtgemäßer Halterabfrage durch Beamten bei Routinekontrolle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Haftung des Freistaats Sachsen für Polizeischüsse auf gestohlenes Auto

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 50 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 4 Abs. 1, 5, 7, 30, 31 Abs. 3, 32 Abs. 1 u. 3, 33, 34, 52 Abs. 1, 53 Abs. 5 SächsPolG; § 839 BGB; GG Art. 34
    Polizeirecht - Zustandsstörer - Entschädigung Unbeteiligter für polizeiliche Maßnahmen

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 376
  • VersR 2003, 1538
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.10.1983 - III ZR 158/82

    Ungültigkeit einer formwidrigen Verpflichtungserklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 19.02.2003 - 6 U 1522/02
    Die für diese Rechtsfiguren entwickelten Grundsätze finden auf juristische Personen des öffentlichen Rechtes nur Anwendung, wenn deren vertretungsberechtigte Organe das Vertreterhandeln eines Dritten geduldet oder nicht verhindert haben, wobei diese Grundsätze nicht dazu dienen dürfen, den im öffentlichen Interesse bestehenden Vertretungsregeln im Einzelfall jede Wirkung zu nehmen (BGH, Urteil vom 13.10.1983, Az.: III ZR 158/82, NJW 1984, 606 f.).
  • OVG Hamburg, 27.06.1991 - Bf II 38/90

    Unmöglichkeit; Zustandshaftung; Gefahrenabwehr; Sachherrschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 19.02.2003 - 6 U 1522/02
    Innerer Anknüpfungsgrund für die Zustandshaftung des Eigentümers ist nämlich nicht die formale Rechtsposition als solche, sondern die regelmäßig mit ihr verbundene Verfügungsmacht, d. h. die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, auf die gefahrverursachende Sache erfolgversprechend einzuwirken (OVG Hamburg, Urteil vom 27.06.1991 Az.: OVG Bf. II. 38/90, NJW 1992, 1909).
  • BGH, 14.07.1988 - III ZR 174/87

    Nichtannahme einer Revision - Schußwaffengebrauch durch Polizeibeamte -

    Auszug aus OLG Dresden, 19.02.2003 - 6 U 1522/02
    Die Handlungsermächtigung insbesondere für den hier durchgeführten Schusswaffengebrauch richtet sich indes allein nach dem Sächsischen Polizeigesetz, denn bei einer Störungsbeseitigung handelt die Polizei nicht repressiv, sondern präventiv (vgl. nur Belz, SächsPolG, 2. Aufl., § 1 Rdn. 24; Drews/Wacke/Vogt/Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl., § 9 Seite 132 m. w. N.; auf die polizeirechtliche Befugnisnorm abstellend ebenso: BGH, Beschluss vom 14.07.1988 - III ZR 174/87, BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 "Polizeibeamte" 1).
  • OLG Stuttgart, 18.12.1991 - 1 U 155/91

    Polizeiliche Räumung einer Diskothek; Anspruch auf eine angemessene Entschädigung

    Auszug aus OLG Dresden, 19.02.2003 - 6 U 1522/02
    Für den wortgleich formulierten § 7 PolG BW hat das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 18.12.1991, Az.: 1 U 155/91, NJW 1992, 1396) bereits entschieden, dass die Haftung als Zustandsstörer auf Grund Eigentums nur eingreift, wenn die Gefahr unmittelbar vom Zustand der Sache ausgeht.
  • VG Magdeburg, 05.03.2018 - 7 A 167/16

    Heranziehung zu den Kosten eines Feuerwehreinsatzes nach einem

    Die Heranziehung des Eigentümers zur Gefahrenabwehr würde in solchen Fällen ihm etwas tatsächlich Unmögliches abverlangen und verstieße damit gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der der Polizei obliegenden Störerauswahl (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 19.02.2003 - 6 U 1522/02 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.01.2003 - 2 Wx 39/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2306
OLG Köln, 06.01.2003 - 2 Wx 39/02 (https://dejure.org/2003,2306)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.01.2003 - 2 Wx 39/02 (https://dejure.org/2003,2306)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Januar 2003 - 2 Wx 39/02 (https://dejure.org/2003,2306)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Bestellung einer natürlichen Person zum Nachtragsliquidator einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Voraussetzungen der Annahme einer Geschäftsunfähigkeit; Geschäftsfähigkeit im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ; Voraussetzungen für eine Abberufung eines ...

  • Judicialis

    AktG § 273 Abs. 4; ; AktG § 273 Abs. 5; ; FGG § 22; ; FGG § 29; ; FGG § 145; ; FGG § 146; ; FGG § 148; ; GmbHG § 66 Abs. 3; ; KostO § 31

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen gerichtliche Abberufung eines Nachtragsliquidators

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Außerordentliche Abberufung eines gerichtlich bestellten Nachtragsliquidators

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 573
  • FGPrax 2003, 86
  • BB 2003, 977
  • DB 2003, 874
  • Rpfleger 2003, 301
  • NZG 2003, 340
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 30.06.1987 - BReg. 3 Z 75/87

    Liquidation; GmbH; Anmeldung; Liquidator; Abberufung

    Auszug aus OLG Köln, 06.01.2003 - 2 Wx 39/02
    Zwar kann eine natürliche Person nur zum (Nachtrags-)Liquidator einer GmbH bestellt werden, wenn sie unbeschränkt geschäftsfähig ist (Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh, a.a.O., § 66 Rn 5), so daß eine später eintretende Geschäftsunfähigkeit eines bereits bestellten (Nachtrags-)Liquidators ohne weiteres zur Beendigung seines Amtes führt (vgl. allgemein: BayObLG BB 1987, 1625 [1627]; Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh, a.a.O., § 66 Rn 5, 26).

    Ein solcher wichtiger Grund besteht zum Beispiel bei der Gefahr eines Interessenwiderstreits oder dem Abschluß eigennütziger, schädlicher Geschäfte bzw. bei begründetem Mißtrauen gegenüber der notwendigen Unparteilichkeit (vgl. allgemein: BayObLG, BB 1987, 1625 {1627]; OLG Düsseldorf, OLGR 1999, 101 [102]; Scholz, K. Schmidt, a.a.O., § 66 Rn 45).

  • BayObLG, 21.07.1988 - BReg. 3 Z 54/88

    Registergerichtliche Prüfung der Werthaltigkeit einer Sicherheitsleistung bei

    Auszug aus OLG Köln, 06.01.2003 - 2 Wx 39/02
    Die Bestimmung des § 349 Abs. 1 Nr. 11 ZPO, nach der über den Wert des Streitgegenstandes der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen allein entscheidet, ist im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar (vgl. Senat, Beschluß vom 11. Dezember 2002, 2 Wx 37/02; BayObLGZ 1988, 248 [258 f.]; BayObLG, MDR 1990, 634 f.; BayObLG, JurBüro 1996, 267 f.; Hartmann, Kostengesetze, 31. Auflage 2002, § 31 KostO, Rn 10).
  • BayObLG, 27.01.1987 - BReg. 3 Z 186/86

    Wirksamkeit der Abberufung des Geschäftsführers; Bestellung eines Liquidators

    Auszug aus OLG Köln, 06.01.2003 - 2 Wx 39/02
    Ob sie in ihrer Gesamtheit oder bereits im einzelnen die Merkmale für eine Abberufung erfüllen, ist eine Rechtsfrage und unterliegt daher der vollen Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (Senat, a.a.O.; BayObLG GmbHR 1987, 306 [307]; BayObLG, GmbHR 1996, 129 [130]).
  • BayObLG, 06.12.1995 - 3Z BR 216/95

    Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen für die Abberufung einer Liquidatorin

    Auszug aus OLG Köln, 06.01.2003 - 2 Wx 39/02
    Ob sie in ihrer Gesamtheit oder bereits im einzelnen die Merkmale für eine Abberufung erfüllen, ist eine Rechtsfrage und unterliegt daher der vollen Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (Senat, a.a.O.; BayObLG GmbHR 1987, 306 [307]; BayObLG, GmbHR 1996, 129 [130]).
  • BayObLG, 01.02.1990 - BReg. 3 Z 157/89

    Zur Verwendung des Firmenbestandteils "haus"

    Auszug aus OLG Köln, 06.01.2003 - 2 Wx 39/02
    Die Bestimmung des § 349 Abs. 1 Nr. 11 ZPO, nach der über den Wert des Streitgegenstandes der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen allein entscheidet, ist im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar (vgl. Senat, Beschluß vom 11. Dezember 2002, 2 Wx 37/02; BayObLGZ 1988, 248 [258 f.]; BayObLG, MDR 1990, 634 f.; BayObLG, JurBüro 1996, 267 f.; Hartmann, Kostengesetze, 31. Auflage 2002, § 31 KostO, Rn 10).
  • OLG Karlsruhe, 21.06.1989 - 4 W 126/88
    Auszug aus OLG Köln, 06.01.2003 - 2 Wx 39/02
    3 Z 192/83">BB 1984, 446 [447]; OLG Hamm, GmbHR 1997, 75 [76]; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1990, 100; OLG Stuttgart, GmbHR 1995, 595; Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh, a.a.O., § 60 Rn 64; Michalski/Nerlich, a.a.O., § 66 Rn 91 f.; Rowedder/Rasner, GmbHG, 3. Auflage 1997, Anh nach § 60 Rn 20) zur Durchführung noch notwendiger nachträglicher Abwicklungsmaßnahmen zum Nachtragsliquidator bestellt.
  • BGH, 23.02.1970 - II ZB 5/69

    Vertretungsbefugnis der Abwickler einer GmbH nach Löschung im Handelsregister

    Auszug aus OLG Köln, 06.01.2003 - 2 Wx 39/02
    Das Amtsgericht hat den Beschwerdeführer nach Einstellung des Konkursverfahrens mangels einer die weiteren Verfahrenskosten deckenden Masse (§ 204 KO a.F.) und der damit verbundenen Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister (§ 2 LöschG a.F.) mit Beschluß vom 12. Juni 1995 in analoger Anwendung des § 273 Abs. 4 Satz 1 AktG (vgl. hierzu allgemein: Senat, GmbHR 1993, 823 [824]; BGHZ 53, 264 [268] = NJW 1970, 1044 [1045]; BGH, NJW 1979, 1987; BGH, NJW 1989, 220; BayObLG, …
  • OLG Hamm, 13.07.1990 - 15 W 40/90

    Gerichtliche Bestellung eines Nachtragsliquidators bei Publikums-KG analog § 273

    Auszug aus OLG Köln, 06.01.2003 - 2 Wx 39/02
    Ob zum damaligen Zeitpunkt überhaupt die Voraussetzungen für eine Bestellung eines Nachtragsliquidators vorlagen, insbesondere ob die Notwendigkeit von Abwicklungsmaßnahmen konkret glaubhaft gemacht worden sind (vgl. hierzu z.B.: BayObLG, BB 1984, 446 [447]; OLG Hamm, OLGZ 1991, 13 [19]; Hachenburg/Hohner, GmbHG, 8. Auflage 1997, § 36 Rn 36; MüKo/Hüffer, AktG, 2001, § 273 Rn 37 ff.), bedarf hier keiner weiteren Nachprüfung durch den Senat, da auf jeden Fall die Voraussetzungen für seine Abberufung gegeben sind.
  • OLG Schleswig, 23.12.1999 - 2 W 136/99

    Einlegung eines Rechtsmittel durch Telefax; Funktionelle Zuständigkeit für die

    Auszug aus OLG Köln, 06.01.2003 - 2 Wx 39/02
    Statthaft ist hier gemäß § 29 Abs. 2 FGG die fristgebundene sofortige weitere Beschwerde, da gegen die Entscheidung des Amtsgerichts die sofortige Beschwerde (§§ 148 Abs. 1 i.V.m. §§ 145 Abs. 1, 146 Abs. 2 Satz 1 FGG bzw. § 273 Abs. 5 AktG entsprechend) gegeben ist (vgl. KG, NJW 1957, 1722 [1723] zu § 2 Abs. 3 LöschG a.F.; OLG Düsseldorf, OLGR 1999, 101 [102]; OLG Schleswig, NJW-RR 2000, 769 [770] = FGPrax 2000, 73; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 141a Rn 16 m.w.N.; Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh, GmbHG, 17. Auflage 2000, § 66 Rn 39 für die Anfechtung der Bestellung; Rowedder/Rasner, GmbH, 3. Auflage 1997, Anh nach § 60 Rn 21 für die Anfechtung der Bestellung; Scholz/K. Schmidt, GmbHG, 9. Auflage 2002, § 66 Rn 23, 55).
  • BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 91/87

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Besondere Härte - Wichtiger Grund - Herstellung

    Auszug aus OLG Köln, 06.01.2003 - 2 Wx 39/02
    Es kommt darauf an, ob eine freie Entscheidung auf Grund einer Abwägung des Für und Wider, eine sachliche Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil der Betroffene fremden Willenseinflüssen unterliegt oder die Willensbildung von unkontrollierten Trieben und Vorstellungen ähnlich mechanischen Verknüpfungen von Ursache und Wirkung bestimmt wird (vgl. z.B. BayObLGZ 1986, 338 [339] m.w.N.; BayObLG, NJW 1989, 1628).
  • BayObLG, 02.02.1984 - BReg. 3 Z 192/83
  • BGH, 10.10.1988 - II ZR 92/88

    Erwerb eines mit einer Vormerkung auf Einräumung einer Sicherungshypothek

  • OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 6 U 59/94

    Delaware Corporation

  • BayObLG, 26.08.1986 - BReg. 3 Z 119/86

    Zwangspflegschaft; Geschäftsunfähigkeit; Aufrechterhaltung; Anordnung

  • OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 28/08

    Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine GmbH: Statthaftigkeit der

    Demgegenüber haben die Oberlandesgerichte Schleswig (NJW-RR 2000, 769/770) und Köln (ZIP 2003, 573) in entsprechender Anwendung von § 273 Abs. 5 AktG und §§ 148, 145, 146 FGG die sofortige Beschwerde als statthaft angesehen.
  • BGH, 10.12.2007 - II ZB 13/07

    Voraussetzungen der Vorlage an den BGH im FGG -Verfahren; Erheblichkeit der

    Das Oberlandesgericht möchte diese "Beschwerde" als unbefristete weitere Beschwerde für zulässig erachten, sieht sich hieran aber durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Schleswig vom 23. Dezember 1999 (NJW-RR 2000, 769 f.) sowie des Oberlandesgerichts Köln vom 6. Januar 2003 (ZIP 2003, 573 ff.) gehindert und hat die Sache daher dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
  • KG, 30.08.2005 - 1 W 25/04

    GmbH: Wichtiger Grund für die Abberufung eines Nachtragsliquidators;

    Enthält aber der Beschluss des Landgerichts die Abberufung des Beteiligten zu 3) als Nachtragsliquidators ist dieser auch im Sinne des § 20 Absatz 1 FGG, der nach § 29 Absatz 4 FGG auch im Rahmen der weiteren Beschwerde gilt, beschwerdebefugt (vgl. Senat, OLG-Report 2005, 505; OLG Köln OLG-Report 2003, 121 = Rpfleger 2003, 301; Keidel/Kahl, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 20 Rn. 92).

    Ein wichtiger Grund nach § 66 Absatz 3 Satz 1 GmbHG für die Abberufung eines Liquidators - und zwar auch eines Nachtragsliquidators nach § 66 Absatz 5 GmbHG (vgl. OLG Köln Rpfleger 2003, 301, 302) - ist entsprechend § 38 Absatz 2 GmbHG insbesondere dann anzunehmen, wenn grobe Pflichtverletzungen oder eine Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung vorliegen.

  • OLG Frankfurt, 10.02.2003 - 5 W 33/02

    Eintragung eines Verschmelzungsbeschlusses trotz Anfechtungsklage

    Dazu reicht auch nicht der Umstand aus, dass die Beteiligung der Minderheitsaktionäre an der aufnehmenden Gesellschaft auf eine Quote sank, die ein Ausschlussverfahren nach § 327a ff. AktG [DB 2003 S. 874]möglich werden ließ.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.07.2002 - 4 U 212/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5396
OLG Düsseldorf, 16.07.2002 - 4 U 212/01 (https://dejure.org/2002,5396)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.07.2002 - 4 U 212/01 (https://dejure.org/2002,5396)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juli 2002 - 4 U 212/01 (https://dejure.org/2002,5396)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ARB 75 § 4 Abs. 2 a; ; BGB § 812

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ARB 75 § 4 Abs. 2 lit. a; BGB § 812
    Keine Ansprüche aus Rechtsschutzversicherung bei arglistigem Herbeiführen des Schadensersatzrechtsstreits

  • ibr-online

    Rechtsanwälte und Notare

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 527
  • BauR 2003, 938 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.03.1992 - IV ZR 51/91

    Rechtsschutzversicherung; Eintrittspflicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.07.2002 - 4 U 212/01
    Die Ergebnisse dieses Schadenersatzprozesses äußern zwar für den vorliegenden Rechtsschutzversicherungsprozess keine Bindungswirkung (BGH VersR 1992, 568), gleichwohl kann der Senat, soweit in vorliegender Sache nicht die Anhörung von Zeugen beantragt ist, die Aussagen der im Vorprozess gehörten Zeugen ohne erneute Vernehmung in seine Würdigung mit Einfließen lassen.
  • LG Düsseldorf, 24.03.2016 - 9 S 17/15

    Leistungen aus einer Rechtsschutzversicherung für einen arbeitsgerichtlichen

    Allerdings können die in dem Hauptsacheverfahren getroffenen Feststellungen insoweit im Deckungsprozess Berücksichtigung finden, als daraus z.B. eine erhöhte Darlegungslast für den Versicherungsnehmer folgen kann (vgl. Landgericht Essen vom 9. März 1999, - 3 O 649/98 -, juris, weniger weitgehend OLG Düsseldorf in r+s 2002, 422; LG Köln vom 20. Dezember 2001, 4 O 276/01 in r+s 2002, 244.).
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