Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.01.2003 - I-3 Wx 381/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3425
OLG Düsseldorf, 24.01.2003 - I-3 Wx 381/02 (https://dejure.org/2003,3425)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.01.2003 - I-3 Wx 381/02 (https://dejure.org/2003,3425)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Januar 2003 - I-3 Wx 381/02 (https://dejure.org/2003,3425)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Änderung einer in einer Teilungserklärung für ein Teileigentum als Büroräume festgelegten Nutzungsbestimmung; Anspruch auf Zustimmung zu einer Änderung einer Teilungserklärung ; Treuepflicht zwischen Wohnungseigentümern einer Eigentümergemeinschaft; Reale ...

  • Judicialis

    WEG § 10; ; BGB § 242

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10; BGB § 242

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Änderung einer Nutzungsbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Nutzungsänderung für Teileigentum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 115
  • ZMR 2003, 593
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.01.2003 - 1 U 1612/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3601
OLG Koblenz, 15.01.2003 - 1 U 1612/99 (https://dejure.org/2003,3601)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.01.2003 - 1 U 1612/99 (https://dejure.org/2003,3601)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 1 U 1612/99 (https://dejure.org/2003,3601)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erwerb eines Grundstücks in Kenntnis des Betriebs eines Militärflughafens in dessen unmittelbarer Nähe ; Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück; Lärmverhältnissen, die die enteignend wirkende Grenze überschreiten; Entschädigungsanspruch bei ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 2; ; ZPO § 108; ; ZPO § 287; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; BGB § 906 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 906 Abs. 2 S. 2; ZPO § 287
    Keine Entschädigung wegen Beeinträchtigung des Eigentums durch Militärflughafen

  • ibr-online

    Fluglärm: keine Entschädigung bei Kenntnis vor Erwerb

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Entschädigung für Militärfluglärm? - Nicht, wenn der Eigentümer sein Haus neben die Startbahnen gebaut hat

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Kein Entschädigungsanspruch bei Grundstückserwerb und Errichtung eines Mehrfamilienhauses in unmittelbarer Nähe eines Militärflughafens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fluglärm: Kein Entschädigungsanspruch, wenn in die Gefahrenzone erst hineingebaut worden ist! (IBR 2003, 167)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 805
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.01.1986 - III ZR 34/85

    Entschädigung von Anwohnern - Militärflughäfen - Lärmbeeinträchtigungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2003 - 1 U 1612/99
    Grundsätzlich kann der durch Fluglärm stark beeinträchtigte Nachbar eines Militärflugplatzes (hier B....../E....) Entschädigung aus enteignendem Eingriff (in das Eigentum) verlangen, wenn die Nutzung des Hauses und des übrigen Grundstücks erheblich über die in § 906 Abs. 2 S. 2 BGB gesetzte Grenze hinaus unmittelbar schwer und unerträglich beeinträchtigt wird (vgl. nur BGHZ 122, 76 ff, BGH, NJW 1986, 2423 f, BGH, VersR 1992, 322 f sowie OLG Koblenz, OLGR 1998 S. 297 ff, Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., S. 274 ff.).
  • BGH, 25.11.1991 - III ZR 7/91

    Entschädigung wegen der von einem Militärflugplatz ausgehenden

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2003 - 1 U 1612/99
    Grundsätzlich kann der durch Fluglärm stark beeinträchtigte Nachbar eines Militärflugplatzes (hier B....../E....) Entschädigung aus enteignendem Eingriff (in das Eigentum) verlangen, wenn die Nutzung des Hauses und des übrigen Grundstücks erheblich über die in § 906 Abs. 2 S. 2 BGB gesetzte Grenze hinaus unmittelbar schwer und unerträglich beeinträchtigt wird (vgl. nur BGHZ 122, 76 ff, BGH, NJW 1986, 2423 f, BGH, VersR 1992, 322 f sowie OLG Koblenz, OLGR 1998 S. 297 ff, Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., S. 274 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.1998 - 22 U 147/97

    Beginn der Gewährleistungsfrist bei Verkauf einer Maschine nebst Zubehör -

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2003 - 1 U 1612/99
    Grundsätzlich kann der durch Fluglärm stark beeinträchtigte Nachbar eines Militärflugplatzes (hier B....../E....) Entschädigung aus enteignendem Eingriff (in das Eigentum) verlangen, wenn die Nutzung des Hauses und des übrigen Grundstücks erheblich über die in § 906 Abs. 2 S. 2 BGB gesetzte Grenze hinaus unmittelbar schwer und unerträglich beeinträchtigt wird (vgl. nur BGHZ 122, 76 ff, BGH, NJW 1986, 2423 f, BGH, VersR 1992, 322 f sowie OLG Koblenz, OLGR 1998 S. 297 ff, Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., S. 274 ff.).
  • BGH, 16.03.1995 - III ZR 166/93

    Entschädigung wegen Fluglärms nach Errichtung eines Wohnhauses in der Schutzzone

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2003 - 1 U 1612/99
    Es ist einhellige Auffassung in der Rechtsprechung, dass eine Entschädigungsverpflichtung für das "Abverlangen eines Sonderopfers" dann nicht eingreift, wenn der nachteilig Betroffene (hier der Kläger) sich freiwillig in die Gefahr begeben hat, die sich dann später realisiert und von ihm auch herbeigeführt worden ist (BGHZ 129, 124 ff - m.w.N., zur Lärmvorbelastung vergl. auch Oeser u.a. (Hrsgb.), Fluglärm 2000 S. 152 f.).
  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91

    Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2003 - 1 U 1612/99
    Grundsätzlich kann der durch Fluglärm stark beeinträchtigte Nachbar eines Militärflugplatzes (hier B....../E....) Entschädigung aus enteignendem Eingriff (in das Eigentum) verlangen, wenn die Nutzung des Hauses und des übrigen Grundstücks erheblich über die in § 906 Abs. 2 S. 2 BGB gesetzte Grenze hinaus unmittelbar schwer und unerträglich beeinträchtigt wird (vgl. nur BGHZ 122, 76 ff, BGH, NJW 1986, 2423 f, BGH, VersR 1992, 322 f sowie OLG Koblenz, OLGR 1998 S. 297 ff, Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., S. 274 ff.).
  • OLG Koblenz, 26.10.2005 - 1 U 98/01

    Entschädigungsanspruch wegen unzumutbarer Lärmbelästigung: Anspruch eines

    Es liegt hier ein "Hineinbauen in vorhandenen Lärm" vor, was zum Anspruchsausschluss führt (BGHZ 129, 124 ff., OLG Koblenz, NJW-RR 2003, 805 = OLGR 2003, 175 ff. - m.w.N.).

    a) Es ist wohl einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass in Fällen wie dem vorliegenden eine Entschädigungsverpflichtung für das "Abverlangen eines Sonderopfers" dann nicht eingreift, wenn die nachteilig Betroffenen (hier die Rechtsvorgänger der Kläger) sich freiwillig in die Gefahr begeben haben, die sich dann später realisiert und von ihnen auch herbeigeführt worden ist (BGH vom 16. März 1995 - III ZR 166/93, BGHZ 129, 124 ff. = MDR 1995, 477, OLG Koblenz, OLG-Report 2003, 175 ff. - jeweils m.w.N.; zur Lärmvorbelastung vgl. auch Oeser u.a. (Herausgeber), Fluglärm, 2000, S. 152 f. sowie die Anmerkung von Mann zu BGHZ 129, 124, in JR 1996, 332 f.).

    Der Eigentümer kann dann nicht Ersatz/ Entschädigung verlangen, wenn er durch eigenes Verhalten einen vorher noch nicht vorhandenen Interessenkonflikt aktiviert hat (BGH vom 16. März 1995 - III ZR 166/93, BGHZ 129, 124 ff. = MDR 1995, 477, OLG Koblenz, OLG-Report 2003, 175 ff. = NJW-RR 2003, 805 f. - jeweils m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2008 - 8 A 10910/07

    Klagen gegen Erweiterung des Militärflugplatzes Ramstein auch in der Berufung

    Zum anderen ver­weist der Genehmigungsbescheid zutreffend auf die gefestigte zivilgerichtliche Rechtsprechung, der zufolge derjenige, der im Lärmschutzbereich eines Militär­flugplatzes ein Wohnhaus errichtet, keinen Anspruch auf Entschädigung wegen der von dem Flugplatz ausgehenden Fluglärmimmissionen hat (vgl. z.B.: BGH, Urteil vom 16. März 1995 - III ZR 166/93 -, BGHZ 129, S. 124; OLG Koblenz, NJW-RR 2003, S. 805; BGH, NVwZ-RR 2006, S. 669).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.01.2003 - 11 UF 340/02, 11 WF 357/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4893
OLG Hamm, 17.01.2003 - 11 UF 340/02, 11 WF 357/02 (https://dejure.org/2003,4893)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.01.2003 - 11 UF 340/02, 11 WF 357/02 (https://dejure.org/2003,4893)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Januar 2003 - 11 UF 340/02, 11 WF 357/02 (https://dejure.org/2003,4893)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Einheitlicher Familienname für Mutter und Kinder bei Wiederheirat einer geschiedenen Mutter; Einbenennung von Kindern unter Ersetzung der Zustimmung des nichtsorgeberechtigten Elternteils; Anhörungserfordernis bei Einbenennung von Kindern; Annahme eines Verfahrensfehlers ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1411 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bamberg, 29.09.1999 - 2 UF 182/99

    Ersetzung der Zustimmung des nichtsorgeberechtigten Elternteils zur

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2003 - 11 UF 340/02
    Gegenstand des Verfahrens ist in der Hauptsache eine Familiensache, da das Recht der Eltern zur Bestimmung des Kindesnamens Ausfluss der elterlichen Sorge und damit auch die hier in Rede stehende Ersetzung der Zustimmung eines nicht sorgeberechtigten Elternteils zur Namensänderung seines Kindes ein die elterliche Sorge betreffendes Verfahren i. S. von §§ 23b I S. 2 Nr. 2 GVG, 621 I Nr. 1 ZPO ist (BGH FamRZ 1999, 1648; OLG Stuttgart, OLG Report 1999, 297, 298; OLG Bamberg, MDR 2000, 524; Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 621 Rz. 27).

    Das Amtsgericht hat bei seiner Entscheidung die Beteiligungsrechte der Kindeseltern und hier in erster Linie das der Antragstellerin als Kindesmutter (§ 50 a Abs. 1 Satz 2 FGG) nicht ausreichend beachtet, ebenso wenig wie im übrigen auch das der Kinder selbst (§ 50 b Abs. 1 ZPO (vgl. Bumiller/Winkler, FGG, 7. Aufl., § 25 Rz. 8; OLG Rostock, FamRZ 2000, 695; OLG Bamberg, MDR 2000, 524; OLG Celle, FamRZ 1999, 1377, 1378).

  • OLG Rostock, 12.01.2000 - 8 UF 402/99

    Anforderungen an die Ersetzung der Einwilligung des Vaters zur Einbenennung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2003 - 11 UF 340/02
    Das Amtsgericht hat bei seiner Entscheidung die Beteiligungsrechte der Kindeseltern und hier in erster Linie das der Antragstellerin als Kindesmutter (§ 50 a Abs. 1 Satz 2 FGG) nicht ausreichend beachtet, ebenso wenig wie im übrigen auch das der Kinder selbst (§ 50 b Abs. 1 ZPO (vgl. Bumiller/Winkler, FGG, 7. Aufl., § 25 Rz. 8; OLG Rostock, FamRZ 2000, 695; OLG Bamberg, MDR 2000, 524; OLG Celle, FamRZ 1999, 1377, 1378).
  • OLG Celle, 23.04.1999 - 18 UF 26/99

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2003 - 11 UF 340/02
    Das Amtsgericht hat bei seiner Entscheidung die Beteiligungsrechte der Kindeseltern und hier in erster Linie das der Antragstellerin als Kindesmutter (§ 50 a Abs. 1 Satz 2 FGG) nicht ausreichend beachtet, ebenso wenig wie im übrigen auch das der Kinder selbst (§ 50 b Abs. 1 ZPO (vgl. Bumiller/Winkler, FGG, 7. Aufl., § 25 Rz. 8; OLG Rostock, FamRZ 2000, 695; OLG Bamberg, MDR 2000, 524; OLG Celle, FamRZ 1999, 1377, 1378).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 139/99

    Rechtsmittel des nicht sorgeberechtigten Elternteils bei Einbenennung des Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2003 - 11 UF 340/02
    Gegenstand des Verfahrens ist in der Hauptsache eine Familiensache, da das Recht der Eltern zur Bestimmung des Kindesnamens Ausfluss der elterlichen Sorge und damit auch die hier in Rede stehende Ersetzung der Zustimmung eines nicht sorgeberechtigten Elternteils zur Namensänderung seines Kindes ein die elterliche Sorge betreffendes Verfahren i. S. von §§ 23b I S. 2 Nr. 2 GVG, 621 I Nr. 1 ZPO ist (BGH FamRZ 1999, 1648; OLG Stuttgart, OLG Report 1999, 297, 298; OLG Bamberg, MDR 2000, 524; Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 621 Rz. 27).
  • OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 9 UF 97/08

    Persönliche Anhörung von Eltern und Kind im Namensänderungsverfahren

    Das Amtsgericht hat bei seiner Entscheidung die Beteiligungsrechte der Kindeseltern und hier in erster Linie das Beteiligungsrecht der Antragstellerin als Kindesmutter (§ 50 a Abs. 1 Satz 2 FGG) nicht ausreichend beachtet, ebenso wenig wie im übrigen auch das des Kindes selbst (§ 50 b Abs. 1 ZPO), und damit die gebotene Aufklärung des Sachverhalts unterlassen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2004, 1748; OLG Hamm, FamRZ 2003, 1411, m.w.N.; OLG Rostock, FamRZ 2000, 695; OLG Bamberg, MDR 2000, 524).
  • OLG Hamm, 17.01.2003 - 11 WF 357/02

    Einheitlicher Familienname für Mutter und Kinder bei Wiederheirat einer

    11 UF 340/02 OLG Hamm 11 WF 357/02 OLG Hamm.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 28.02.2003 - 9 W 12/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11575
OLG Schleswig, 28.02.2003 - 9 W 12/03 (https://dejure.org/2003,11575)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.02.2003 - 9 W 12/03 (https://dejure.org/2003,11575)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. Februar 2003 - 9 W 12/03 (https://dejure.org/2003,11575)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kosten der Unterbevollmächtigung eines ansässigen Anwalts als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 104; ; BRAGO § 53

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91; ZPO § 104; BRAGO § 53
    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1008
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.02.2003 - 9 W 12/03
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung übernommen hat, notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO sein können, soweit sie die durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten ersparten erstattungsfähigen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (BGHReport 2003, 152 ff.).
  • OLG Nürnberg, 24.07.2008 - 12 W 1464/08

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Die Absetzung eines zuvor anberaumten Termins fällt in solchen Fällen grundsätzlich nicht in den Risikobereich einer Partei (OLG Schleswig NJW-RR 2004, 1008; Zöller/Herget, ZPO 26. Aufl. § 91 Rn. 13 Stichwort "Unterbevollmächtigter").
  • OLG Celle, 31.07.2013 - 2 W 163/13

    Festsetzung der Kosten des vor Terminsbestimmung beauftragten

    Das wäre allenfalls dann in Betracht gekommen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestanden hätten, dass die Klage zurückgenommen werden würde (OLG Nürnberg a.a.O.; OLG Schleswig NJW-RR 2004, 1008).
  • LAG Köln, 01.09.2004 - 2 (7) Ta 232/04

    Kostenerstattung, Unterbevollmächtigter, Berufungsrücknahme, hypothetische

    Die erkennende Kammer schließt sich der Rechtsprechung des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts vom 28.02.2003 - 9 W 12/03 - sowie des Oberlandesgerichts Koblenz vom 03.05.2001 - 14 W 249/01 - an.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 181/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6049
OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 181/02 (https://dejure.org/2003,6049)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.01.2003 - 6 U 181/02 (https://dejure.org/2003,6049)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Januar 2003 - 6 U 181/02 (https://dejure.org/2003,6049)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Kein wettbewerblicher Unterlassungsanspruch wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Kontaktaufnahme mit einem anderen Beteiligten ohne Einwilligung des Rechtsanwaltes; Kein Wettbewerbsbezug des § 12 Abs. 1 der anwaltlichen Berufsordnung (BO)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 783
  • NJW-RR 2003, 783
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98

    Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 181/02
    Die Frage kann deswegen offen bleiben, weil auch ein Verstoß gegen wertbezogene Normen nur dann einen Anspruch aus § 1 UWG auslösen kann, wenn die Vorschrift ihrerseits einen Bezug zum Wettbewerb aufweist (vgl. BGH WRP 01, 255,258 - "Verbandsklage gegen Vielfachabmahner" zu § 45 Abs. 1 Nr. 4 BRAO).
  • BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvR 2272/00

    Verfassungsmäßigkeit von § 12 Abs 1 BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte -

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 181/02
    Für die Einordnung als wertbezogene Norm spricht allerdings der Umstand, dass diese dem Schutz des anwaltlich vertretenen Mandanten und damit dem Gemeinwohlinteresse an der Funktionsfähigkeit einer geordneten Rechtspflege und an einem fairen Verfahren dient (vgl. BVerfG NJW 01, 3325,3326).
  • OLG Nürnberg, 27.07.2004 - 3 U 2102/04

    Kein Unterlassungsanspruch gem. §§ 8 , 3 , 4 UWG bei missachtender unmittelbarer

    So hat das OLG Köln für einen gleichliegenden Fall einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch nach § 1 UWG a.F. bei einem Verstoß gegen das Umgehungsverbot des § 12 BORA zutreffend verneint (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.1.2003, Az.: 6 U 181/02 in NJW-RR 2003, 283 f.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 11.09.2015 - 2 AGH 3/15

    Meinungsfreiheit, herabsetzende Äußerung, strafrechtliche Sanktion,

    In Rechtsprechung und Literatur wird der Wettbewerbsbezug für das Verbot der Umgehung des Gegenanwaltes nach § 12 BORA verneint, OLG Nürnberg, NJW 2005, 158; OLG Köln, NJW-RR 2003, 783; Hartung, in: Hartung/Römermann, Berufs- und Fachanwaltsordnung, 4. A., § 12 BORA, Rdn. 26.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 17.12.2002 - 10 WF 3541/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8389
OLG Nürnberg, 17.12.2002 - 10 WF 3541/02 (https://dejure.org/2002,8389)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17.12.2002 - 10 WF 3541/02 (https://dejure.org/2002,8389)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 10 WF 3541/02 (https://dejure.org/2002,8389)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abänderbarkeit der Unterhaltsverpflichtung gemäß Jugendamtsurkunde nach § 323 Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO); Rückwirkende Herabsetzung; Rückforderung gezahlter Unterhaltsbeträge; Schutzwirkung bei Jugendamtsurkunden

  • Judicialis

    ZPO § 323 Abs. 4; ; ZPO § 323 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 323 Abs. 4; ZPO § 323 Abs. 3
    Rückwirkende Änderung von Jugendamtsurkunden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 212
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 42/89

    Abänderung einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.2002 - 10 WF 3541/02
    Damit sind Jugendamtsurkunden - wie einseitige Verpflichtungen in notarieller Urkunde (BGH, NJW 1990, 3274) - rückwirkend ab dem Zeitpunkt abänderbar, ab welchem die materiellen Grundlagen des Titels nicht mehr bestehen.
  • OLG Nürnberg, 14.10.2003 - 10 WF 3007/03

    Abänderung eines in einer Jugendamtsurkunde titulierten Kindesunterhalts

    Der Senat hat in einem Beschluß vom 17.10.2002, Az: 10 WF 3541/02, OLG-Report 2003, S. 175 ausgeführt, daß die Schutzwirkung des Absatz 3 Jugendamtsurkunden nicht zukommt.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 14 U 73/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9721
OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 14 U 73/01 (https://dejure.org/2002,9721)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.11.2002 - 14 U 73/01 (https://dejure.org/2002,9721)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. November 2002 - 14 U 73/01 (https://dejure.org/2002,9721)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines durch standeswidrig handelnden Rechtsanwalt vermittelten außergerichtlichen Vergleichs

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1; ; BRAO § 59 b; ; RABerufsO § 12

  • rechtsportal.de

    BGB § 138 Abs. 1; BRAO § 59b; RABerufsO § 12
    Nichtigkeit eines durch standeswidrig handelnden Rechtsanwalt vermittelten außergerichtlichen Vergleichs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.10.1991 - IX ZR 303/90

    Anspruch des unentgeltlich für den Mandanten tätigen Rechtsanwalts; Zahlung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 14 U 73/01
    Es ist allgemein anerkannt, daß standeswidrige Rechtsgeschäfte sittenwidrig sein können (vgl. etwa BGH, NJW 1992, S. 681 ff.; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl. 2002, Rn. 57 zu § 138 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86

    Fehler - Hauskauf - Schwammbefall - Beseitigung - Gewährleistungsausschluß -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 14 U 73/01
    Darlegungs- und beweispflichtig hierfür sind die Kläger als die Käufer (vgl. BGH NJW-RR 1987, S. 1415 f.; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast, Bd. I, 2. Aufl. 1991, Rn. 2 zu § 476 - jeweils m.w.N.).
  • AnwG Karlsruhe, 06.05.2004 - AG 1/04

    Zum Verbot der Umgehung des Gegenanwalts

    Dieser Vorwurf ist unabhängig davon begründet, ob nun der Ast. G. oder G. den Ast. am 19.3.2003 angesprochen hat ( Feuerich / Weyland , BRAO, 6. Aufl., § 12 BORA Rdnr. 6; Hartung / Holl , Anwaltliche Berufsordnung, 2. Aufl., § 12 Rdnr. 10; OLG Karlsruhe, 14. ZS, Urt. v. 15.11.2002 - 14 U 73/01, OLGR Karlsruhe 2003, 175 = Justiz 2003, 2888 zu Ziff. 2 b der Entscheidungsgründe).
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