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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.03.2003 - 8 U 170/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2499
OLG Hamm, 26.03.2003 - 8 U 170/02 (https://dejure.org/2003,2499)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.03.2003 - 8 U 170/02 (https://dejure.org/2003,2499)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. März 2003 - 8 U 170/02 (https://dejure.org/2003,2499)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen bei der Vermittlung von Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds durch schuldhafte Verletzung eines Auskunftsvertrages; Erfüllung der geschuldeten Informationserteilung durch die Übergabe eines Prospekts

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Haftung des Anlagevermittlers; Immobilienanlage; Haftung des Unternehmers für das Verhalten des Handelsvertreters; Darlegungs- und Beweislast; Vorlage des Prospekts; Prospektvorlage

  • Judicialis

    BGB § 276

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen bei Vermittlung von Anteilen an geschlossenem Immobilienfonds - Informationspflichten; Prospektübergabeverpflichtung - Beweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Informationserteilung in Form eines Prospekts

  • IWW (Kurzinformation)

    Anlagevermittlung - Informationserteilung in Form eines Prospekts

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    PVV; AGBG § 11
    Verpflichtung der Bank zur Übergabe des Emissionsprospektes vor Beitritt zu geschlossenem Immobilienfonds

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des Anlagevermittlers, Immobilienanlage, Haftung des U für das Verhalten des HV, Darlegungs- und Beweislast, Vorlage des Prospekts, Prospektvorlage

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.06.2002 - III ZR 166/01

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2003 - 8 U 170/02
    Im Rahmen der Anlagevermittlung kommt zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande, wenn der Interessent deutlich macht, daß er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (BGH NJW-RR 1993, 1114; NJW 2002, 2641, 2643; Siol in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch, 2. Aufl., § 45 Rdn. 5).

    Bereits ein zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler zustandegekommener Auskunftsvertrag verpflichtet den Vermittler nämlich zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluß des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (BGH NJW 2002, 2641, 2642).

  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2003 - 8 U 170/02
    Andererseits hat der BGH in einem Fall unzureichender anwaltlicher Beratung ausgeführt, den Auftraggeber treffe die Beweislast für das Unterlassen einer ordnungsgemäßen Belehrung oder Beratung, der Anwalt müsse jedoch substantiiert den Gang der Besprechung im einzelnen schildern (BGH NJW 1987, 1322, 1323).
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2003 - 8 U 170/02
    Angesichts der Fülle von Informationen, die bei einer Kapitalanlage in einem geschlossenen Immobilienfonds von Bedeutung sind, z.B. Lage, Größe und Ausstattung des Objekts, Kosten der Errichtung, bestehende und geplante Mietverhältnisse, Mietgarantien, kalkulierte Renditen, handelnde Personen und deren eventuelle Verflechtungen, gesellschaftsrechtliche Grundlagen etc. (vgl. etwa BGH NJW 1995, 130) lassen sich diese mündlich in einem Verkaufsgespräch nicht sachgerecht vermitteln, zumal gegenüber einem geschäftsunerfahrenen Interessenten.
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2003 - 8 U 170/02
    Im Rahmen der Anlagevermittlung kommt zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande, wenn der Interessent deutlich macht, daß er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (BGH NJW-RR 1993, 1114; NJW 2002, 2641, 2643; Siol in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch, 2. Aufl., § 45 Rdn. 5).
  • BGH, 02.03.1994 - VIII ZR 14/93

    Aufklärungspflicht eines Bautreuhänders

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2003 - 8 U 170/02
    Unter diesen Umständen ist eine exakte Gegenüberstellung von Steuervorteilen in der Vergangenheit und der künftig auftretenden Steuerlast im Hinblick auf § 287 ZPO nicht erforderlich (BGH a.a.O.); vgl. ferner BGH NJW 1994, 1864, 1866).
  • BGH, 17.12.1992 - III ZR 133/91

    Auftragsübertragung an Dritten

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2003 - 8 U 170/02
    So hat der BGH hinsichtlich einer Verletzung der aus § 666 BGB folgenden Mitteilungspflicht ausgeführt, grundsätzlich habe der Auftraggeber zwar die Pflichtverletzung des Beauftragten zu beweisen, gehe es jedoch um die Frage, ob der Schuldner eine ihm obliegende vertragliche Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, treffe den Schuldner die Beweislast für die Erfüllung oder rechtzeitige Erfüllung (BGH NJW 1993, 1704, 1706; für die Beweislast des Beraters, ordentlich erfüllt zu haben, auch Baumbach/Hopt, a.a.O., § 347 Rdn. 37).
  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98

    Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2003 - 8 U 170/02
    Nach der Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, entspricht es der Lebenserfahrung, daß ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (BGH NJW 1992, 3296; 2000, 3346, 3347).
  • BGH, 28.09.1992 - II ZR 224/91

    Verschulden bei Prospekthaftung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2003 - 8 U 170/02
    Nach der Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, entspricht es der Lebenserfahrung, daß ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (BGH NJW 1992, 3296; 2000, 3346, 3347).
  • BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 231/82

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2003 - 8 U 170/02
    Zwar gehören grundsätzlich infolge der Schädigung ersparte Steuern zu den Vorteilen, die sich der Geschädigte auf seinen Schadensersatzanspruch anrechnen lassen muß (BGH NJW 1984, 2524).
  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

    b) Dagegen betrifft das von der Revision und in dem Urteil des OLG Hamm (OLG-Report 2003, 238) für die gegenteilige Auffassung zur Beweislast zitierte Senatsurteil vom 11. Dezember 1992 (III ZR 133/91, NJW 1993, 1704, 1706) eine andere Fallkonstellation: Es ging dort nicht um die Frage einer Schlechterfüllung durch den in Anspruch Genommenen oder um die Verletzung von Verhaltens- und Schutzpflichten wie bei der positiven Vertragsverletzung, sondern um die Erfüllung von vertraglichen Haupt- oder Nebenleistungspflichten, d.h. darum, ob eine vertragliche Leistungspflicht (dort Mitteilungspflicht nach § 666 BGB) überhaupt (rechtzeitig) erfüllt worden war.
  • BGH, 30.11.2006 - III ZR 93/06

    Rechtsfolgen der erfolgreichen Richterablehnung

    Dass der Anleger die Beweislast für seine Behauptung trägt, den ihm nach dem Vorbringen des Anlagevermittlers oder -beraters überlassenen Prospekt tatsächlich nicht erhalten zu haben, hat der Senat - gegen die von der Beschwerde angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (OLG-Report 2003, 238, 239) - bereits entschieden (Urteil vom 11. Mai 2006 - III ZR 205/05 - NJW-RR 2006, 1345, 1346).
  • OLG Stuttgart, 23.12.2010 - 7 U 187/10

    Abschluss einer Lebensversicherung zur Immobilienfinanzierung: Ansprüche auf

    Dies gilt selbst unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zur Anlageberatung, dass die Informationen im Emissionsprospekt dann nicht ausreichen, wenn dieser nicht einige Zeit vor Bezeichnung der Anlage übergeben wird (OLG Hamm, Urteil vom 26.03.2003, Az. 8 U 170/02 = BKR 2003, 807; OLG Bamberg, Az. 3 U 17/06, zit. unter becklink 221480).
  • LG Coburg, 07.04.2004 - 22 O 623/03
    Ob eine weitere Pflichtverletzung darin besteht, dass der Beklagte dem Kläger die zu den Kapitalanlagen gehörenden Prospekte nicht übergeben haben soll (vgl. OLG Hamm vom 26.3.2003, 8 U 170/02, Anlage K 29: auch zur Frage der Beweislast), kann nach dem Vorgesagten dahinstehen.

    Unter diesen Umständen ist eine exakte Gegenüberstellung von Steuervorteilen in der Vergangenheit und der künftig auftretenden Steuerlast im Hinblick auf § 287 ZPO nicht erforderlich (OLG Hamm vom 26.3.2003, 8 U 170/02;BGH WM 1994,1076,1078).

  • LG Hamburg, 15.12.2008 - 318 O 4/08

    Über die Angaben eines Anlageprospektes hinausgehende Pflichten einer Bank bei

    Ein vorhandener Emissionsprospekt ist dem Anleger mit der Möglichkeit zu übergeben, dessen Inhalt in Ruhe zur Kenntnis zu nehmen, die Informationen zu prüfen und dann seine Entscheidung zu treffen (OLG Hamm, OLGR 2003, 238 - juris Tz. 30 ).
  • LG Stuttgart, 14.06.2004 - 14 O 436/03

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Geldanlage zur Zukunftsabsicherung

    In der Rechtsprechung (OLG Hamm, Urt. v. 26.03.2003, 8 U 170/02) wird die Beweislast des Aufklärungspflichtigen für die Prospektübergabe auch in Fällen vertreten, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Aushändigung eines Prospektes nicht besteht und die dahingehende Pflicht aus allgemeinen Grundsätzen hergeleitet wird.
  • LG Köln, 02.10.2012 - 21 O 40/12

    Ansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung wegen Investment in risikobehaftete

    Grundsätzlich sind Tatsachenbestätigungen wie das vorliegende Empfangsbekenntnis bereits dann unwirksam, wenn sie die Beweislast faktisch zum Nachteil des Kunden verschieben (BGH, Urteil vom 28.01.1987, IVa ZR 173/85, Tz. 24f.; OLG Hamm, Urteil vom 26.03.2003, 8 U 170/02, Tz. 36, jeweils zum inhaltsgleichen § 11 Nr. 15 b AGBG a.F., zitiert nach juris; Palandt-Grüneberg, BGB, 71. Aufl., § 309, Rdnr. 108 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.02.2012 - 24 U 2/11

    Anforderungen an die anleger- und objektgerechte Anlageberatung

    Der Anleger, der den Anlageberater auf Schadensersatz wegen unzureichender Beratung in Anspruch nimmt, trägt entsprechend den allgemeinen Regeln über die Beweislastverteilung die Beweislast für die Behauptung, vom Berater keinen Anlageprospekt erhalten zu haben (BGH NJW-RR 2006, 1345, 1346 in Abgrenzung zu der Entscheidung OLG Hamm, Urteil vom 26.03.2003, 8 U 170/02).
  • LG Dortmund, 17.11.2006 - 3 O 231/06

    Widerruf des Abschlusses eines im Zuge des Beitritts zu einem geschlossenen

    Zudem enthält der dem Kläger unstreitig übergebende Prospekt ausreichend Risikohinweise auf den Seiten 20 sowie 30 - 32. Durch die Prospektübergabe erfüllt ein Vermittler seine Hinweispflicht (BGH III ZR 407/04, OLG Hamm 4 U 37/04, OLG Hamm 8 U 170/02).
  • LG Rottweil, 07.05.2009 - 3 O 345/08
    Ein vorhandener Prospekt ist dem Anleger mit der Möglichkeit zu übergeben, dessen Inhalt in Ruhe zur Kenntnis zu nehmen, die Informationen zu prüfen, um dann eine Entscheidung zu treffen ( OLGR Hamm 2003, 238).
  • LG Aachen, 04.04.2006 - 10 O 599/04
  • BGH, 07.04.2005 - III ZR 385/03
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 21.05.2001 - 5 U 1132/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7021
OLG Nürnberg, 21.05.2001 - 5 U 1132/01 (https://dejure.org/2001,7021)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.05.2001 - 5 U 1132/01 (https://dejure.org/2001,7021)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. Mai 2001 - 5 U 1132/01 (https://dejure.org/2001,7021)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vermächtniszuwendung

  • Judicialis

    BGB § 2304; ; BGB §§ 2147 ff.

  • rechtsportal.de

    BGB § 2304 §§ 2147 ff.
    Auslegung eines Erbvertrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vermächtnis - Gibt es ein Pflichtteilsvermächtnis?

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtteil - Verweisung auf den Pflichtteil oder Pflichtteilsvermächtnis?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1229
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 07.07.2004 - IV ZR 135/03

    Voraussetzungen einer Erbeinsetzung; Zuweisung des Pflichtteils; Verfügung über

    Mit dem Zwischenergebnis, daß die Beklagten und nicht die Kinder des Erblassers als Erben berufen sind, steht aber noch nicht fest, ob der Erblasser die Kinder auf den gesetzlichen Pflichtteil beschränken oder aber ihnen ein Vermächtnis in Höhe dieses Pflichtteils gewähren wollte (zu dieser Abgrenzung vgl. etwa OLG Nürnberg FamRZ 2003, 1229; Staudinger/Haas, BGB [1998] § 2304 Rdn. 17).
  • OLG Stuttgart, 16.06.2016 - 7 U 35/16

    Betriebliche Altersversorgung: Auslegung der Vereinbarung eines unverfallbaren

    Diese ist dem erstinstanzlichen Schlussurteil des Landgerichts, welches auch über die Kosten der Berufung zu entscheiden hat, vorbehalten, was auch im Falle der Verurteilung zur Auskunft durch das Berufungsgericht und Zurückverweisung der Sache im Übrigen gilt (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil v. 04.02.2016, 4 U 98/14 - juris; OLG Nürnberg FamRZ 2003, 1229; OLG München NZM 2002, 1032; Zöller a.a.O. § 538 Rn. 58).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.07.2002 - 13 W 28/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9465
OLG Köln, 05.07.2002 - 13 W 28/02 (https://dejure.org/2002,9465)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.07.2002 - 13 W 28/02 (https://dejure.org/2002,9465)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Juli 2002 - 13 W 28/02 (https://dejure.org/2002,9465)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert der Vollstreckungsgegenklage

  • Judicialis

    BRAGO § 9 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 9 Abs. 2; ZPO § 3
    Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage nach unstreitiger Teilerfüllung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 17.09.1997 - 3 Wx 106/97

    Fortführung einer einen Familiennamen enthaltenden Firma nach Verschmelzung einer

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2002 - 13 W 28/02
    Dann kann entweder von einer konkludenten Beschränkung des Antrags auf den streitigen Teil auszugehen sein (vgl. OLG Köln, Rpfl. 1976, 138; OLG Hamm, JurBüro 1988, 1078; Hillach/Rohs, Handbuch des Streitwerts, 8. Aufl., § 74 m.w.Nachw. in Fußn. 905) oder, wenn die Auslegung des Antrags trotz der unstreitigen Teilerfüllung zu einer uneingeschränkten Unzulässigkeitserklärung führen sollte, der erfüllte Teilbetrag nur mit einem geringen Titulierungsinteresse zu bewerten sein (OLG Koblenz, JurBüro 1989, 133; OLG Hamm, OLGR 1997, 335; Schneider/Herget, Streitwert, 11. Aufl., Rn. 4909).

    Gleichwohl ist die Festsetzung des Streitwerts auf 69.600,04 EUR (das entspricht 136.125,85 DM) im Ergebnis nicht zu beanstanden, weil die wirtschaftliche Bedeutung der vollstreckungshindernden Entscheidung des Landgerichts hinsichtlich des unstreitig erfüllten Teils so gering ist, dass die Gebührenstufe (bis 80.000 EUR) durch eine zusätzliche Bewertung dieses Titulierungsinteresses der Kläger nicht überschritten wird (so hat beispielsweise das OLG Koblenz, JurBüro 1989, 133, dieses Interesse bei einem bis auf 17.500 DM erfüllten Zahlungstitel über 170.000 DM mit 500 DM, das OLG Hamm, OLGR 1997, 335, bei einem bis auf 18.375 DM erfüllten Zahlungstitel über 525.000 DM mit 1.000 DM bewertet).

  • BGH, 16.06.1992 - XI ZR 166/91

    Pflichten der Bank gegenüber Anlegern bei Referenzbezeichnung in Prospekt eines

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2002 - 13 W 28/02
    Anerkanntermaßen besteht für eine Vollstreckungsabwehrklage trotz unstreitiger Teilerfüllung weiterhin ein Rechtsschutzbedürfnis, solange der Gläubiger den Vollstreckungstitel unverändert in Händen hält (vgl. BGH, NJW 1992, 2148; NJW 1994, 1161).
  • BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92

    Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsgegenklage bei Aushändigung einer

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2002 - 13 W 28/02
    Anerkanntermaßen besteht für eine Vollstreckungsabwehrklage trotz unstreitiger Teilerfüllung weiterhin ein Rechtsschutzbedürfnis, solange der Gläubiger den Vollstreckungstitel unverändert in Händen hält (vgl. BGH, NJW 1992, 2148; NJW 1994, 1161).
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