Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.12.2002 - 6 U 104/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5577
OLG Köln, 20.12.2002 - 6 U 104/02 (https://dejure.org/2002,5577)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.2002 - 6 U 104/02 (https://dejure.org/2002,5577)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 2002 - 6 U 104/02 (https://dejure.org/2002,5577)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsverpflichtung durch Veröffentlichung einer Werbung in einer Zeitungsanzeige; Zustandekommen eines Unterlassungsvertrags durch vertragliche Annahmeerklärung; Verstoß gegen Unterlassungserklärung für die ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unterlassungserklärung - Zustandekommen eines Unterlassungsvertrages

  • info-it-recht.de

    Zur Frage des Zustandekommens eines Unterlassungsvertrages

  • Judicialis

    BGB § 339

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 339 (Vertragsauslegung)
    Strafbewehrte Unterlassungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 6 U 104/02
    Diese Wirkungen treten nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH a.a.O. und WRP 96, 199 - "Wegfall der Wiederholungsgefahr I"; WRP 96, 284 f - "Wegfall der Wiederholungsgefahr II") regelmäßig sofort und nicht etwa - wie das früher angenommen worden ist (vgl. die Darstellung bei Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 8. Auflage, Kap. 8 RZ 35) - erst vom Zeitpunkt der Vertragsannahme an ein, weil es für die Frage, ob der Schuldner die Verletzungshandlung wiederholen wird, maßgeblich auf seinen Willen ankommt.
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 6 U 104/02
    Diese Wirkungen treten nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH a.a.O. und WRP 96, 199 - "Wegfall der Wiederholungsgefahr I"; WRP 96, 284 f - "Wegfall der Wiederholungsgefahr II") regelmäßig sofort und nicht etwa - wie das früher angenommen worden ist (vgl. die Darstellung bei Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 8. Auflage, Kap. 8 RZ 35) - erst vom Zeitpunkt der Vertragsannahme an ein, weil es für die Frage, ob der Schuldner die Verletzungshandlung wiederholen wird, maßgeblich auf seinen Willen ankommt.
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 82/99

    Weit-Vor-Winter-Schluß-Verkauf; Unterlassungserklärung mit aufschiebender

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 6 U 104/02
    Erfüllt die Erklärung die zu stellenden strengen Anforderungen (vgl. hierzu z.B. BGH WRP 01, 1179 f - "Weit-Vor-Winter-Schluss-Verkauf"), so führt ihre Abgabe dazu, dass die Wiederholungsgefahr und damit der bis dahin bestehende gesetzliche Unterlassungsanspruch entfallen.
  • LG Stuttgart, 30.04.2018 - 44 O 2/18

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Frist zur Umsetzung einer strafbewehrten

    Im Übrigen wirkt ein Unterlassungsvertrag grundsätzlich erst ab Zustandekommen, das heißt ab der Annahme (vgl. BGH, GRUR 2006, 878, juris, Rn. 22, entgegen OLG Köln, OLG-R 2003, 150, 151 f.; dem BGH folgend: Köhler/Bornkamm, UWG, 36. Aufl. 2018, § 12, Rn. 1.180).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.10.2002 - 4 AR 81/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4310
OLG Celle, 17.10.2002 - 4 AR 81/02 (https://dejure.org/2002,4310)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.10.2002 - 4 AR 81/02 (https://dejure.org/2002,4310)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - 4 AR 81/02 (https://dejure.org/2002,4310)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Örtliche Zuständigkeit: Gerichtsstand bei einer im Internet begangenen unerlaubten Handlung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32 ZPO ; § 36 ZPO
    Internetverstoß; Gerichtsstand des Begehungsortes; Willkürverbot; Einhaltung des gesetzlichen Richters

  • Wolters Kluwer

    Internetverstoß; Gerichtsstand des Begehungsortes; Willkürverbot; Einhaltung des gesetzlichen Richters

Besprechungen u.ä.

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 10.06.2002 - 1Z AR 50/02

    Keine Zulassung der Rechtsbeschwerde in Verfahren zur gerichtliche Bestimmung der

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2002 - 4 AR 81/02
    Im Falle der Ablehnung eines Bestimmungsantrages ist - anders als bei dem gerichtsgebührenfreien Beschluss über die Bestimmung eines Gerichts - entsprechend § 91 ZPO eine Kostenentscheidung geboten (BGH NJW-RR 1987, 757; BayObLGZ 1995, 301 und zuletzt BayObLG NJW 2002, 2888).
  • BGH, 05.02.1987 - I ARZ 703/86

    Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2002 - 4 AR 81/02
    Im Falle der Ablehnung eines Bestimmungsantrages ist - anders als bei dem gerichtsgebührenfreien Beschluss über die Bestimmung eines Gerichts - entsprechend § 91 ZPO eine Kostenentscheidung geboten (BGH NJW-RR 1987, 757; BayObLGZ 1995, 301 und zuletzt BayObLG NJW 2002, 2888).
  • LG Potsdam, 04.07.2001 - 52 O 11/01

    Bestimmung des örtlichen Gerichtsstandes unter Berücksichtigung des

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2002 - 4 AR 81/02
    Vielmehr gebietet das Willkürverbot, dass keine willkürliche Gerichtsstandswahl erfolgt, sodass ein örtlicher Gerichtsstand des Begehungsortes nur dort gegeben ist, wo sich der behauptete Wettbewerbsverstoß in dem konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt hat (vgl. LG Potsdam MMR 2001, 833 f.; LG Bremen ZUM 2001, 257 f.; KG Berlin NJW-CoR 1997, 495 f.; Hanseatisches Oberlandesgericht OLGR Bremen 2000, 179 f.).
  • LG Bremen, 25.11.1999 - 12 O 440/99

    Beratungsdienstleistungen

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2002 - 4 AR 81/02
    Vielmehr gebietet das Willkürverbot, dass keine willkürliche Gerichtsstandswahl erfolgt, sodass ein örtlicher Gerichtsstand des Begehungsortes nur dort gegeben ist, wo sich der behauptete Wettbewerbsverstoß in dem konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt hat (vgl. LG Potsdam MMR 2001, 833 f.; LG Bremen ZUM 2001, 257 f.; KG Berlin NJW-CoR 1997, 495 f.; Hanseatisches Oberlandesgericht OLGR Bremen 2000, 179 f.).
  • BayObLG, 31.08.1995 - 1Z AR 37/95

    Klage wegen Anlagebetrugs - § 32 ZPO, im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2002 - 4 AR 81/02
    Im Falle der Ablehnung eines Bestimmungsantrages ist - anders als bei dem gerichtsgebührenfreien Beschluss über die Bestimmung eines Gerichts - entsprechend § 91 ZPO eine Kostenentscheidung geboten (BGH NJW-RR 1987, 757; BayObLGZ 1995, 301 und zuletzt BayObLG NJW 2002, 2888).
  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    Diese Grundsätze haben verschiedene Instanzgerichte zur Vermeidung einer uferlosen Gerichtspflichtigkeit des Beklagten auf Urheberrechtsverletzungen (OLG Köln, GRUR-RR 2008, 71), Namensrechtsverletzungen (KG, NJW 1997, 3321), Kennzeichenverletzungen (LG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 979, 980), Eingriffe in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (LG Krefeld, AfP 2008, 99, 100) und auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen (OLG Celle, OLGR 2003, 47; OLG Düsseldorf, AfP 2009, 159; AG Charlottenburg, MMR 2006, 254, 255) übertragen.
  • OLG Brandenburg, 28.11.2016 - 1 U 6/16

    Der fliegende Gerichtsstand bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts

    Der Taterfolg einer rufschädigenden Äußerung ist bereits durch die Mitteilung an jeden bestimmungsgemäßen Empfänger und nicht erst durch die Kenntnisnahme des Klägers verwirklicht (LG Krefeld, MMR 2007, 798, 799; a. A. OLGR Celle 2003, 47).
  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 217/08

    Vorlagebeschluss Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

    Diese Grundsätze haben verschiedene Instanzgerichte zur Vermeidung einer uferlosen Gerichtspflichtigkeit des Beklagten auf Urheberrechtsverletzungen (OLG Köln, GRUR-RR 2008, 71), Namensrechtsverletzungen (KG, NJW 1997, 3321), Kennzeichenverletzungen (LG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 979, 980), Eingriffe in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (LG Krefeld, AfP 2008, 99, 100) und auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen (OLG Celle, OLGR 2003, 47; OLG Düsseldorf, AfP 2009, 159; AG Charlottenburg, MMR 2006, 254, 255) übertragen.
  • OLG Rostock, 20.07.2009 - 2 W 41/09

    Örtliche Zuständigkeit im Rahmen unlauteren Wettbewerbs: Begehungsort bei

    Soweit das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss mit dem OLG Celle u.a. (OLG Celle, Beschluss vom 17.10.2002, 4 AR 81/02; Vollkommer in Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 32 ZPO Rn. 17 zu "Internet", "Unlauterer Wettbewerb" und "Internet-Werbung") die Auffasung vertritt, das Willkürverbot verbiete eine beliebige, nicht durch konkrete und nachprüfbare Anknüpfungspunkte belegte Gerichtswahl, so dass ein örtlicher Gerichtsstand des Begehungsortes nur dort gegeben sei, wo sich der behauptete Wettbewerbsverstoß in dem konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt habe, so führt dies nicht zu einer anderen Beurteilung.
  • LG Berlin, 07.04.2011 - 27 S 20/10

    Zur Begründung eines "fliegenden Gerichtsstands" bei

    Zum Teil wird darüber hinaus eine tatsächliche Auswirkung des behaupteten Verstoßes an dem gemäß § 32 ZPO zuständigkeitsbegründenden Ort verlangt (OLG Celle v. 17.10.2002,4 AR 81/02, zitiert nach juris), wobei es dort um die Zuständigkeit am Wohnort des Klägers ging und es sich offenbar nicht um bundesweit bekannte Personen handelte.
  • LG Krefeld, 14.09.2007 - 1 S 32/07

    Kein "fliegender Gerichtsstand" im Internet

    Auch die Kammer ist daher der Ansicht, dass die in der überwiegenden Kommentarliteratur - zumeist ohne Auseinandersetzung mit der genannten Problematik - vertretene Meinung, der örtliche Gerichtsstand sei bei Verstößen im Internet dort, wo das Medium bestimmungsgemäß abrufbar ist und damit grundsätzlich überall (vgl. Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 32, Rn. 34; Kayser , in: Saenger, HK-ZPO, § 32, Rn. 15; Vollkommer , in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 32, Rn. 32, wobei dies unter Berufung auf die hierzu ergangenen Entscheidungen (vgl. KG NJW 1997, 3321; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2007, Az.: I - 20 W 13/07; LG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 979 ff.; LG Hamburg, GRUR-RR 2002, 267; LG München RIW 2000, 466) teilweise ausdrücklich (nur) auf die durch die Verwendung von Domain-Namen im Internet begangene Kennzeichenrechtsverletzung bezogen wird ( Putzina , in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., § 32, Rn. 26; Heinrich , in: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 32, Rn. 17), zu weit geht, wie dies nunmehr auch von Teilen der auch von der Beklagten zitierten und vom Amtsgericht herangezogenen Instanzgerichte vertreten wird (vgl. OLGR Celle 2003, 47; LG Hannover, Beschluss vom 28.04.2006, Az.: 9 O 44/06; LG Potsdam, MMR 2001, 833 f.; AG Charlottenburg MMR 2006, 254 f.).
  • OLG Hamm, 15.10.2007 - 4 W 148/07

    Gerichtszuständigkeiten bei Internetklagen

    Das vom Landgericht angesprochene Urteil des OLG Celle vom 17.10.2002 (Az. 4 AR 81/02; zu § 32 ZPO) rechtfertigt demgegenüber keine andere Beurteilung, weil es dort - sachlich anders - um eine behauptete Persönlichkeitsverletzung, nämlich eine Verunglimpfung über das Internet ging, die in erster Linie nur den dortigen Verletzten "traf".
  • AG Frankfurt/Main, 13.02.2009 - 32 C 2323/08

    Ed Hardy - Rechtsmissbräuchliche Wahl des fliegenden Gerichtsstandes

    Alleine die theoretisch weltweite Abrufbarkeit eines Internetangebotes begründet noch nicht einen räumlich bestimmten, von anderen Gerichtsständen abgrenzbaren besonderen Gerichtsstand (OLG Celle, Beschluss vom 17.12.2002, Az. 4 AR 81/02; LG Krefeld, Urteil vom 14.9.2007, Az. 1 S 32/07; LG Potsdam, Beschluss vom 4.7.2001, Az. 52 O 11/01; LG Hannover, Beschluss vom 28.4.2006, Az. 9 O 44/06; AG Frankfurt, Urteile vom 18.12.2008, Az. 31 C 1373/08-83, vom 23.10.2008, Az. 30 C 1448/08-25; AG Charlottenburg, 19.12.2005, Az. 209 C 1015/05).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 25.02.2009 - 212 C 209/08

    Nur 0,3-Geschäftsgebühr für einfache Abmahnschreiben

    Ein örtlicher Gerichtsstand des Begehungsortes besteht aber immer dort, wo sich der behauptete Verstoß in dem konkreten Verhältnis der Prozessparteien auswirkt (OLG Celle, Beschluss vom 17. Oktober 2002, - 4 AR 81/02 - OLGR Celle 2003, 47).
  • AG Frankfurt/Main, 01.12.2011 - 30 C 1849/11

    Kein fliegender Gerichtsstand bei Rechtsverletzungen im Internet

    Denn das Willkürverbot und das Gebot der Einhaltung des gesetzlichen Richters im Sinne des Artikel 101 Grundgesetz gebieten, dass keine willkürliche Gerichtsstandswahl erfolgt, sondern ein örtlicher Gerichtsstand des Begehungsorts der unerlaubten Handlung nur dort gegeben sein kann, wo sich der behauptete Rechtsverstoß in dem konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt hat (OLG Celle, Urteil vom 17.10.2010, Az. 4 AR 81/02, abzurufen aus Juris zum Stichwort "fliegender Gerichtsstand"; LG Potsdam, MMR 2001, 833; LG Bremen, ZUM 2001, 257).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 09.02.2006 - 218 C 1001/06

    Postmortales Persönlichkeitsrecht: Nennung des Namens eines Verstorbenen im

  • AG Krefeld, 14.02.2007 - 4 C 305/06

    Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

  • AG Berlin-Charlottenburg, 19.12.2005 - 209 C 1015/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verletzung des postmortalen

  • ArbG Stuttgart, 02.08.2007 - 12 Ga 31/07

    Gerichtsstand: Örtliche Zuständigkeit für Unterlassungsanträge im Zusammenhang

  • ArbG Nürnberg, 16.11.2007 - 13 Ca 5293/07

    Bahnstreik - Verweisung der Hauptsache an das Arbeitsgericht Frankfurt/Main

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.01.2003 - 4 U 140/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5717
OLG Stuttgart, 15.01.2003 - 4 U 140/02 (https://dejure.org/2003,5717)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.01.2003 - 4 U 140/02 (https://dejure.org/2003,5717)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 4 U 140/02 (https://dejure.org/2003,5717)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • JurPC

    UrhG §§ 137 h, 20 a
    "Man spricht deutsh"

  • Wolters Kluwer

    Recht zur Verwertung und Veröffentlichung zur gesamten Hand gem. § 8 Abs. 2 S.1 Urheberrechtsgesetz (UrhG); Senderecht als Form des Verwertungsrechtes; Von der Empfangsmöglichkeit her begrenztes Senderecht; Geographische Begrenzung des Senderechtes auf den ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Man spricht deutsh

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    "Man spricht deutsh"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 413
  • NJW-RR 2005, 224 (Ls.)
  • GRUR-RR 2003, 137
  • GRUR-RR 2005, 40 (Ls.)
  • MMR 2003, 212 (Ls.)
  • ZUM 2003, 239
  • afp 2003, 170
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Stuttgart, 30.10.2001 - 17 O 334/01
    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.01.2003 - 4 U 140/02
    Die M. übertrug ihr Senderecht an dem Film auf die Beklagte zum Zwecke der Ausstrahlung im dritten Fernsehprogramm (vgl. Bestätigung vom 29.08.2001 = Bl. 27 der Beiakte 17 O 334/01 LG Stuttgart, einstweiliges Verfügungsverfahren).
  • BGH, 04.07.1996 - I ZR 101/94

    "Klimbim"; Neue Nutzung von Rundfunksendungen durch direkte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.01.2003 - 4 U 140/02
    Damit haben die Vertragsparteien auch noch nicht bekannte technische Nutzungsformen eingeschlossen, weshalb die Filmverbreitung über neue, weiterreichende Satelliten als im Zeitpunkt des Vertragsschlusses möglich keine damals unbekannte Nutzungsform des Films ist (vgl. BGH GRUR 1997, 215, 217 - Klimbim).
  • OLG Stuttgart, 17.04.2002 - 4 U 231/01
    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.01.2003 - 4 U 140/02
    Im folgenden soll jedoch - entsprechend der Auslegung des Landgerichts und des Senat im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren (17 O 324/01 LG Stuttgart bzw. 4 U 231/01 OLG Stuttgart) - davon ausgegangen werden, dass M. in alleiniger Zuständigkeit nur so senden darf, dass der Film im deutschsprachigen Raum empfangen werden kann, nicht jedoch im außerdeutschen (vom sog. "overspill" abgesehen).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 49/03

    "man spricht deutsh"; Zustimmungsbedürftigkeit der Satellitenausstrahlung eines

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht das landgerichtliche Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen (OLG Stuttgart ZUM 2003, 239).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 09.09.2002 - 3 W 60/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3387
OLG Hamburg, 09.09.2002 - 3 W 60/02 (https://dejure.org/2002,3387)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.09.2002 - 3 W 60/02 (https://dejure.org/2002,3387)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. September 2002 - 3 W 60/02 (https://dejure.org/2002,3387)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LawCommunity.de

    Umfang der Unterlassungspflicht bei rechtsverletzenden Metatags

  • JurPC

    Umfang der Löschungspflicht bei Verbot einer Website

  • aufrecht.de

    Zur Löschungspflicht bei Webseiten

Kurzfassungen/Presse

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die häufigsten Abmahnungen - Abmahngründe beim Warenverkauf im Internet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2003, 279
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Köln, 15.12.2009 - 15 U 90/09

    Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts;

    Zwar wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass der Unterlassungsschuldner nicht verpflichtet sei, einen ihm verbotenen Suchbegriff bei sämtlichen Suchmaschinen einzugeben und/oder die Betreiber von Suchmaschinen ohne konkrete Anhaltspunkte zwecks Erreichung der Löschung anzuschreiben; dies sei schon angesichts der Vielzahl von Suchmaschinen unzumutbar, so dass sich der Schuldner grundsätzlich auf eine regelmäßige Aktualisierung der Datenbanken der Suchmaschinen verlassen dürfe ( OLG Hamburg, Beschluss vom 09.09.2002 - 3 W 60/02 - MMR 2003, 279; ähnlich OLG Köln, Beschluss vom 13.06.2001 - 6 W 25/01 - MMR 2001, 695 ).
  • OLG Köln, 25.04.2007 - 6 W 40/07

    Herabsetzung des Ordnungsgeldes bei fehlendem Nachweis schuldhafter

    Eine entfernte Parallele zu dem vom Oberlandesgericht Hamburg mit Beschluss vom 09.09.2002 - 3 W 60/02 - behandelten Fall, wo der Schuldner damit rechnete, aus einer Suchmaschine werde der Hinweis auf eine gelöschte eigene Seite bei der nächsten automatischen Aktualisierung entfernt, besteht hier insoweit, als die Schuldner im Streitfall davon ausgehen konnten, dass letztlich kein Ticketanbieter ein Interesse daran hat, eine Veranstaltung unter einem anderen als dem vom Veranstalter benannten Titel anzubieten, so dass die Übernahme der den kooperierenden Vorverkaufsstellen mitgeteilten Titeländerung durch die "wilden" Ticketanbieter allenfalls eine Frage der Zeit sein werde.
  • LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 348/08

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung von

    Der Beklagten ist insoweit zuzustimmen, dass sie nicht jede Suchmaschine überprüfen kann (vgl. OLG Hamburg MMR 2003, 279).
  • OLG Zweibrücken, 28.01.2005 - 3 W 261/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtbarkeit einer isolierten Kostenentscheidung

    Die in der Akte enthaltene und damit vom Senat zu würdigende (vgl. Senat, etwa Beschluss vom 26. März 2002 - 3 W 60/02 - Keidel/Meyer-Holz aaO § 27 Rdnr. 42) Verfügung vom 16. September 2004 wonach "die Beschwerde nach Aktenlage nicht Erfolg versprechend erscheint", belegt, dass das Rechtsmittel nicht offensichtlich unbegründet war.
  • OLG Rostock, 17.02.2004 - 3 U 269/03

    Zum Anspruch auf Einlösung einer Gewinnzusage im Rahmen einer Werbebriefsendung

    bb) Maßgeblich ist, ob der durchschnittliche Verbraucher aus seiner Sicht nach einem generell - abstrakten Maßstab ohne nähere Prüfung den Eindruck hat, einen Preis gewonnen zu haben (OLG Stuttgart, Urteil vom 25.11.2002, MDR 2003, 350 f; OLG Koblenz, Urteil vom 26.09.2002, MDR 2002, 1359 ff; OLG Braunschweig, Urteil vom 09.09.2002, OLG-Report 2003, 47 ff).
  • OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 66/02

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach der

    Die Gesamtheit dieser vorstehend dargelegten Umstände, die der Senat als Gericht der weiteren Beschwerde als sich eindeutig aus dem Akteninhalt ergebende Tatsachen seiner Entscheidung zugrunde legen und auch selbst würdigen kann (vgl. Senat, etwa Beschluss vom 26. März 2002 - 3 W 60/02 - KG OLGZ 1983, 429, 431; BayObLGZ 1984, 178, 180; 1985, 63, 66; 1990, 63, 70 und NJW-RR 1989, 1092; 1994, 781, 782; Keidel/Kahl aaO § 27 Rdnrn. 42, 59) rechtfertigt die Bejahung der Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AuslG (vgl. insoweit BGH FGPrax 2000, 130).
  • LG Stade, 17.02.2014 - 5 O 325/14

    Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Verpflichtung zur Unterlassung der

    20 Wenn nun der Beklagte seine Homepage der Unterlassungsverpflichtung entsprechend anpasst und die Ferienobjekte der Klägerin löscht, kann er sich grundsätzlich auch auf eine regelmäßige Aktualisierung der Datenbanken der Suchmaschinen verlassen und muss nicht damit rechnen, dass sich eine von ihm bereits gelöschte Seite für längere Zeit weiterhin im Speicher eines dritten Servers befindet und dort noch aufgerufen werden kann (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v. 09.09.2002 - Az. 3 W 60/02 - juris ).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 09.09.2002 - 7 U 16/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6328
OLG Braunschweig, 09.09.2002 - 7 U 16/02 (https://dejure.org/2002,6328)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 09.09.2002 - 7 U 16/02 (https://dejure.org/2002,6328)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 09. September 2002 - 7 U 16/02 (https://dejure.org/2002,6328)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Klage eines deutschen Verbrauchers gegen einen ausländischen Unternehmer aus einer Gewinnzusage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 657 BGB; § ... 661a BGB; § 3 AGBG; § 3 ZPO; § 97 Abs. 1 ZPO; § 543 ZPO; § 708 Nr. 10 ZPO; § 711 ZPO; Art. 14 Abs. 1 des Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ; Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 des Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
    Internationale Zuständigkeit eines Gerichts gemäß Art. 14 Abs. 1 des Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ); Verbrauchersache im Sinne von Art. 14 Abs. 1, 13 Abs. 1 Nr. ...

  • Wolters Kluwer

    Internationale Zuständigkeit eines Gerichts gemäß Art. 14 Abs. 1 des Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ); Verbrauchersache im Sinne von Art. 14 Abs. 1, 13 Abs. 1 Nr. ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.07.2002 - C-96/00

    Gabriel

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.09.2002 - 7 U 16/02
    Der Senat verkennt dabei nicht, dass anders als in der Entscheidung des EuGH vom 11.07.2002 (Geschäftsnummer: C-96/00; veröffentlicht unter www.europa.eu.int/jurisp) im hier zur Entscheidung anstehenden Fall keine untrennbare Verbindung zwischen der Gewinnzusage und der Warenbestellung hergestellt worden ist.

    Zudem dient Art. 13 EuGVÜ dem Schutz des schwächeren und rechtlich weniger erfahrenen Vertragspartners, dem die gerichtliche Wahrnehmung seiner Interessen nicht dadurch erschwert werden darf, dass er vor den Gerichten des Staats, in dem sein Vertragspartner seinen Sitz hat, klagen muss (vgl. EuGH Rs.C-96/00, Ziffer 39 der Urteilsbegründung).

    Das korrespondiert mit dem Hinweis des EuGH, dass im Interesse einer geordneten Rechtspflege eine Häufung von Gerichtsständen vermieden werden müsse (EuGH Rs.C-96/00 Ziffer 57 f der Urteilsbegründung).

  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.09.2002 - 7 U 16/02
    In den Anwendungsbereich können wegen ihrer besonderen sozialpolitischen Bedeutung insbesondere Verbraucherschutznormen fallen, soweit sich Art. 29 EGBGB als lückenhaft erweist (BGHZ 123, 380; Heldrich in Palandt a. a. O., Art. 34 EGBGB, Rn. 3).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2003 - 25 U 89/03

    Gewinnzusage: Gerichtliche Auslegung der übersandten Erklärung; Beachtlichkeit

    aa) Bei der Auslegung dieses weit gefaßten Merkmals ist maßgeblich, ob der durchschnittliche Verbraucher aus seiner Sicht nach einem generell-abstrakten Maßstab ohne nähere Prüfung zu der Überzeugung gelangt, den Preis g9wonnen zu haben (OLG Braunschweig, OLGR 2003, 47, 49; OLG Hamm, MDR 2003, 17, 18; OLG Hamm, OLGR 2003, 78, 80; OLG Koblenz, OLGR 2003, 25; OLG Saarbrücken, OLGR 2003, 55, 60; OLG Stuttgart, OLRG 2003, 124, 128f.; Sprau, in Palandt, BGB, 62. Aufl.; § 661 a, Rn. 2; LG Potsdam, VersR 2003, 378, 379; Lorenz NJW 2000, 3305, 3306; Schneider, BB 2002, 1653, 1654; Timme, JuS 2003, 638, 641); die Entscheidung über die Vergabe des Preises muß sich dem Verbraucher bereits als vollzogen darstellen.

    auch OLG Braunschweig, OLGR 2003, 47, 49f.; OLG Oldenburg, OLGR 2003, 165, 166; s.a. OLG Frankfurt, OLGR 2002, 168, 170).

  • OLG Stuttgart, 01.03.2004 - 6 U 195/03

    Gewinnzusage: Wirksamkeit einer Bedingung zur fristgerechten Abrufung eines

    Es genügt, dass durch eine reißerische Aufmachung so getan wird, als ob der Empfänger bereits gewonnen habe (vgl. OLG Stuttgart v. 25.11.2002 - 6 U 135/02, OLGReport Stuttgart 2003, 124; und 6 U 136/02; vgl. auch OLG Braunschweig v. 9.9.2002 - 7 U 16/02, OLGReport Braunschweig 2003, 47; OLG Saarbrücken v. 27.8.2002 - 4 U 686/01-137, OLGReport Saarbrücken 2003, 55; OLG Dresden NJ 2002, 542).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des OLG Braunschweig (OLG Braunschweig v. 9.9.2002 - 7 U 16/02, OLGReport Braunschweig 2003, 47), auf welches das angefochtene Urteil Bezug nimmt; dort wird lediglich festgestellt, dass die Anforderung des Gewinns nicht durch Formhürden erschwert werden dürfe.

  • OLG Saarbrücken, 23.06.2004 - 1 U 578/03

    Voraussetzungen einer Gewinnzusage

    Ist der Eindruck eines bereits gewonnenen Preises objektiv erweckt , ist der Anspruch nach § 661 a BGB begründet , ohne dass er , über die zeitnahe Anforderung des tatsächlichen oder vermeintlichen Gewinns mittels des dafür vorgesehenen Anforderungsschreibens hinaus , von weiteren formalen Voraussetzungen abhängig gemacht werden darf ( vgl. OLG Braunschweig OLGR 2003, 47 ; Lorenz NJW 2000, 3005 ; wohl auch OLG Nürnberg a.a.O. ) .
  • OLG Stuttgart, 21.01.2004 - 4 U 171/03

    Gewinnzusage: Zustellung einer Gewinnanforderung mit Auswahlrecht; Überprüfung

    Es kann nicht erwartet werden, dass jemand die Innenseite eines Briefumschlages in Augenschein nimmt, um zu überprüfen, ob dort noch wesentliche Mitteilungen zu finden sind (OLG Braunschweig, Urteil vom 09.09.2003, 7 U 16/02, OLGR Braunschweig 2003, 47 [49]).
  • OLG Braunschweig, 04.07.2005 - 7 U 105/04

    Internationale Zuständigkeit der Gerichte für Klagen auf Auszahlung von

    Auch der vorliegend entscheidende Senat hat bereits in diesem Sinne erkannt (7 U 16/02, Urteil vom 09.09.2002; 7 U 89/02, Urteil vom 17.03.2003).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.09.2002 - 16 Wx 104/02, 16 Wx 104/2002   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6426
OLG Köln, 06.09.2002 - 16 Wx 104/02, 16 Wx 104/2002 (https://dejure.org/2002,6426)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.09.2002 - 16 Wx 104/02, 16 Wx 104/2002 (https://dejure.org/2002,6426)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. September 2002 - 16 Wx 104/02, 16 Wx 104/2002 (https://dejure.org/2002,6426)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuerwechsel - der Wunsch des Betreuten entscheidet

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 17.03.1999 - 16 Wx 18/99

    Auswahl des Betreuers

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2002 - 16 Wx 104/02
    Dementsprechend kann dem Wunsch des Betreuten nach einem Betreuerwechsel nur eingeschränkt stattgegeben werden, nämlich unter der Voraussetzung, dass der Betreute einen gleichgeeigneten Betreuer vorschlägt, der Vorschlag seinem ureigenen Willen entspricht und nicht auf den Einfluss eines Dritten zurückgeht (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 95, 1234 m. w. N.), und der Betreuerwechsel seinem Wohl nicht zuwiderläuft (vgl. Senat zB in FamRZ 2000, 513 und 1999, 811; BayObLG BtPrax 2000, 260).
  • BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00

    Betreuer für den Aufgabenkreis Vermögenssorge, der vom Vorschlag des Betroffenen

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2002 - 16 Wx 104/02
    Dementsprechend kann dem Wunsch des Betreuten nach einem Betreuerwechsel nur eingeschränkt stattgegeben werden, nämlich unter der Voraussetzung, dass der Betreute einen gleichgeeigneten Betreuer vorschlägt, der Vorschlag seinem ureigenen Willen entspricht und nicht auf den Einfluss eines Dritten zurückgeht (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 95, 1234 m. w. N.), und der Betreuerwechsel seinem Wohl nicht zuwiderläuft (vgl. Senat zB in FamRZ 2000, 513 und 1999, 811; BayObLG BtPrax 2000, 260).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.1995 - 3 Wx 347/94

    Entlassung eines Betreuers; Bestellung eines neuen Betreuers; Eigenes

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2002 - 16 Wx 104/02
    Dementsprechend kann dem Wunsch des Betreuten nach einem Betreuerwechsel nur eingeschränkt stattgegeben werden, nämlich unter der Voraussetzung, dass der Betreute einen gleichgeeigneten Betreuer vorschlägt, der Vorschlag seinem ureigenen Willen entspricht und nicht auf den Einfluss eines Dritten zurückgeht (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 95, 1234 m. w. N.), und der Betreuerwechsel seinem Wohl nicht zuwiderläuft (vgl. Senat zB in FamRZ 2000, 513 und 1999, 811; BayObLG BtPrax 2000, 260).
  • OLG Köln, 16.03.1998 - 16 Wx 48/98

    Berücksichtigung des Willens des Betreuten bei der Betreuerbestellung

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2002 - 16 Wx 104/02
    Dementsprechend kann dem Wunsch des Betreuten nach einem Betreuerwechsel nur eingeschränkt stattgegeben werden, nämlich unter der Voraussetzung, dass der Betreute einen gleichgeeigneten Betreuer vorschlägt, der Vorschlag seinem ureigenen Willen entspricht und nicht auf den Einfluss eines Dritten zurückgeht (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 95, 1234 m. w. N.), und der Betreuerwechsel seinem Wohl nicht zuwiderläuft (vgl. Senat zB in FamRZ 2000, 513 und 1999, 811; BayObLG BtPrax 2000, 260).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.02.2003 - 2 W 17/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6153
OLG Köln, 14.02.2003 - 2 W 17/03 (https://dejure.org/2003,6153)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.02.2003 - 2 W 17/03 (https://dejure.org/2003,6153)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Februar 2003 - 2 W 17/03 (https://dejure.org/2003,6153)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 30.11.1994 - 19 U 140/94
    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2003 - 2 W 17/03
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, stellt jeder absolute Revisionsgrund gemäß §§ 551 ZPO a.F., 547 ZPO n.F. auch einen schwerwiegenden Verfahrensmangel dar (vgl. BGH, NJW 1992, 2099, ; vgl. auch OLG Frankfurt, MDR 1995, 311 f.).
  • BGH, 25.01.2001 - VII ZR 32/99

    Entscheidung durch Einzelrichter, der sich selbst dazu bestimmt hat

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2003 - 2 W 17/03
    Eine nicht ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts ist unter anderem dann gegeben, wenn der Einzelrichter nicht befugt war, anstelle des Kollegialorgans zu entscheiden (vgl. BGH, NJW 2001, 1357; BGH NJW 1993, 600).
  • BGH, 13.04.1992 - II ZR 105/91

    Zurückverweisung bei fehlender Prozeßvoraussetzung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2003 - 2 W 17/03
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, stellt jeder absolute Revisionsgrund gemäß §§ 551 ZPO a.F., 547 ZPO n.F. auch einen schwerwiegenden Verfahrensmangel dar (vgl. BGH, NJW 1992, 2099, ; vgl. auch OLG Frankfurt, MDR 1995, 311 f.).
  • BGH, 19.10.1992 - II ZR 171/91

    Heilung unwirksamer Bestellung des Einzelrichters

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2003 - 2 W 17/03
    Eine nicht ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts ist unter anderem dann gegeben, wenn der Einzelrichter nicht befugt war, anstelle des Kollegialorgans zu entscheiden (vgl. BGH, NJW 2001, 1357; BGH NJW 1993, 600).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 81/15

    Loveparade-Zivilverfahren

    Nach § 568 Satz 1 ZPO kommt es nicht darauf an, durch wen der angefochtene Beschluss hätte erlassen werden müssen, sondern allein darauf, durch wen der Beschluss tatsächlich erlassen wurde (KG, Beschluss vom 04.03.2008 - 2 W 226/07; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.04.2004 - 1 W 26/04; OLG Köln, Beschluss vom 14.02.2003 - 2 W 17/03, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2005 - 13 W 77/04

    Beginn und Ablauf der Beschwerdefrist bei einer Beschwerde gegen die Festsetzung

    Da die Beschwerde bereits unzulässig ist, kommt eine Zurückverweisung des Verfahrens wegen einer Entscheidung des Einzelrichters an Stelle der zur Entscheidung berufenen Kammer (vgl. OLG Celle, OLGR Celle 2003, 373; OLG Köln, OLGR Köln 2003, 139) nicht in Betracht.
  • OLG Dresden, 21.08.2023 - 4 W 500/23
    Ein solcher willkürlicher Verstoß gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters stellt einen schweren Verfahrensfehler dar, der in der Rechtsmittelinstanz überprüfbar ist (BGH BeckRS 2016, 5096; OLG Köln BeckRS 2013, 20594; OLG Zweibrücken BeckRS 2008, 22816; OLG Celle BeckRS 2006, 12829; OLG Köln BeckRS 2003, 30306952; Zöller/Greger, ZPO 34. Aufl. § 348 Rn. 23).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 6 U 135/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4950
OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 6 U 135/02 (https://dejure.org/2002,4950)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.12.2002 - 6 U 135/02 (https://dejure.org/2002,4950)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - 6 U 135/02 (https://dejure.org/2002,4950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; BGB § 249; ; BGB § 823 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Geldentschädigung [Schmerzensgeldanspruch] wegen schwerwiegender Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Geldentschädigung bei Persönlichkeitsverletzung als letzter deliktischer Schutz; Gegendarstellung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 410
  • ZUM 2003, 504
  • afp 2003, 440
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 6 U 135/02
    Dieser Subsidiarität auf der Rechtsfolgenseite entspricht auf der Tatbestandseite das Erfordernis einer schweren Beeinträchtigung der Persönlichkeit (BGH NJW 1979, 1041 - Exdirektor; NJW 1985, 1645 - Nacktfoto; BGHZ 132, 13 - Lohnkiller).

    Ob eine solche schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, hier also von dem Ausmaß und der Intensität der Ausstrahlung, der Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- oder Rufschädigung des Verletzten sowie dem Anlass und dem Beweggrund des Handelnden und von dem Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 132, 13, 27 - Lohnkiller; 128, 1, 12 - Caroline v. Monaco I; BGH NJW-RR 1988, 733 - Intimbericht; BGH NJW 1985, 1617, 1619 - Nacktfoto).

  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 6 U 135/02
    Ob eine solche schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, hier also von dem Ausmaß und der Intensität der Ausstrahlung, der Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- oder Rufschädigung des Verletzten sowie dem Anlass und dem Beweggrund des Handelnden und von dem Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 132, 13, 27 - Lohnkiller; 128, 1, 12 - Caroline v. Monaco I; BGH NJW-RR 1988, 733 - Intimbericht; BGH NJW 1985, 1617, 1619 - Nacktfoto).

    Dabei ist der besonderen Funktion der Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung Rechnung zu tragen, die sowohl in einer Genugtuung des Verletzten für den erlittenen widerrechtlichen Eingriff besteht, als auch, und zwar in erster Linie, ihre sachliche Berechtigung in dem Gedanken findet, dass das Persönlichkeitsrecht gegenüber erheblichen Beeinträchtigungen anderenfalls ohne ausreichenden Schutz bliebe (BGH NJW 1985, 1617, 1619 - Nacktfoto m.w.N.).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 6 U 135/02
    Ob eine solche schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, hier also von dem Ausmaß und der Intensität der Ausstrahlung, der Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- oder Rufschädigung des Verletzten sowie dem Anlass und dem Beweggrund des Handelnden und von dem Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 132, 13, 27 - Lohnkiller; 128, 1, 12 - Caroline v. Monaco I; BGH NJW-RR 1988, 733 - Intimbericht; BGH NJW 1985, 1617, 1619 - Nacktfoto).
  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 163/77

    Schmerzensgeld für Verletzung des Persönlichkeitsrechts bei Mithaftung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 6 U 135/02
    Dieser Subsidiarität auf der Rechtsfolgenseite entspricht auf der Tatbestandseite das Erfordernis einer schweren Beeinträchtigung der Persönlichkeit (BGH NJW 1979, 1041 - Exdirektor; NJW 1985, 1645 - Nacktfoto; BGHZ 132, 13 - Lohnkiller).
  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 382/85

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Recht am gesprochenen Wort - Mithören von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 6 U 135/02
    a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch die Befugnis, im Rahmen seiner Selbstdefinition autonom darüber zu bestimmen, ob das vom Rechtsträger gesprochene Wort über den Kreis der Gesprächsteilnehmer hinaus der Öffentlichkeit verfügbar und zugänglich gemacht werden soll (BVerfGE 54, 148, 155 - Eppler; BVerfG NJW 1992, 815).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 6 U 135/02
    a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch die Befugnis, im Rahmen seiner Selbstdefinition autonom darüber zu bestimmen, ob das vom Rechtsträger gesprochene Wort über den Kreis der Gesprächsteilnehmer hinaus der Öffentlichkeit verfügbar und zugänglich gemacht werden soll (BVerfGE 54, 148, 155 - Eppler; BVerfG NJW 1992, 815).
  • BGH, 15.12.1987 - VI ZR 35/87

    Schadensersatzanspruch eines katholischen Geistlichen wegen wahrheitswidriger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 6 U 135/02
    Ob eine solche schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, hier also von dem Ausmaß und der Intensität der Ausstrahlung, der Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- oder Rufschädigung des Verletzten sowie dem Anlass und dem Beweggrund des Handelnden und von dem Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 132, 13, 27 - Lohnkiller; 128, 1, 12 - Caroline v. Monaco I; BGH NJW-RR 1988, 733 - Intimbericht; BGH NJW 1985, 1617, 1619 - Nacktfoto).
  • OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 300/04

    Amtshaftung: Geldentschädigungsanspruch wegen rechtswidriger Unterbringung eines

    Da in jedem Fall einer entschädigungspflichtigen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eine Gesamtwürdigung aller Umstände zu erfolgen hat (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 410, 411), verbietet sich im konkreten Fall jede schematische Festlegung oder Aufspaltung in zeitliche Abschnitte.
  • KG, 08.05.2007 - 9 U 39/07

    Einstweilige Verfügung: Abstellen auf eine einzelfallbezogene Abwägung nach Treu

    Wenn eine Beschlussverfügung durch Urteil im Widerspruchsverfahren wesentlich geändert wird, muss der Gläubiger durch Vollziehung dieses Urteils deutlich machen, dass er von dem modifizierten Titel Gebrauch machen will (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1995, 1053, 1055; OLG Hamm Rpfleger 1995, 21; OLGR Karlsruhe NJW-RR 2003, 410; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Auflage, § 929 Rn. 17 mit weiteren Nachweisen).
  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 457/07
    Bei einer entschädigungspflichtigen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts muss eine Gesamtwürdigung der Umstände erfolgen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 410, 411), da erst durch eine solche eine adäquate Gewichtung des dem Kläger widerfahrenen Unrechts möglich wird.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 06.05.2002 - 1 AR 23/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11752
OLG Dresden, 06.05.2002 - 1 AR 23/02 (https://dejure.org/2002,11752)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.05.2002 - 1 AR 23/02 (https://dejure.org/2002,11752)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. Mai 2002 - 1 AR 23/02 (https://dejure.org/2002,11752)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen notwendiger und einfacher Streitgenossenschaft ; Interesse der Prozesswirtschaftlichkeit ; Zweckmäßigkeit einer gemeinsamen Entscheidung ; Geringerer prozessualer Aufwand ; Durchführung getrennter Prozesse ; Vermeidung einander widersprechender ...

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 59; ; ZPO § 60

  • rechtsportal.de

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3 § 59 § 60
    Voraussetzungen der einfachen Streitgenossenschaft gem. § 60 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 22.02.1990 - AR 1 Z 12/90

    Prospektherausgeber und Treuhänder im Prozeß: Streitgenossen?

    Auszug aus OLG Dresden, 06.05.2002 - 1 AR 23/02
    Eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung ist aber nur dann zweckmäßig, wenn damit ein geringerer prozessualer Aufwand verbunden ist als mit der Durchführung getrennter Prozesse und wenn damit einander widersprechende Entscheidungen vermieden werden (vgl. BayObLG, NJW-RR 1990, 742 und 1020) .

    Dass gegen alle Streitgenossen nicht dieselben Anträge gestellt werden, ist demgegenüber für die Frage der Streitgenossenschaft unerheblich (BayObLG, NJW-RR 1990, 742 und 1020; OLG Hamm, NJW 2000, 1347).

  • OLG Hamm, 12.01.2000 - 1 Sbd 98/99

    Zulässigkeit einer Streitgenossenschaft; Ausschluss einer gerichtlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 06.05.2002 - 1 AR 23/02
    Die Vorschrift des § 60 ZPO ist zwar im Interesse der Prozesswirtschaftlichkeit weit auszulegen; ihre Voraussetzungen sind immer dann zu bejahen, wenn eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung zweckmäßig ist (OLG Hamm, NJW 2000, 1347; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 60 Rdnr. 7) .

    Dass gegen alle Streitgenossen nicht dieselben Anträge gestellt werden, ist demgegenüber für die Frage der Streitgenossenschaft unerheblich (BayObLG, NJW-RR 1990, 742 und 1020; OLG Hamm, NJW 2000, 1347).

  • KG, 27.06.2000 - 28 AR 171/99

    Voraussetzungen der Streitgenossenschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 06.05.2002 - 1 AR 23/02
    Zudem bedarf es zur Bejahung der einfachen Streitgenossenschaft gemäß § 60 ZPO zwar nicht der Identität des tatsächlichen und rechtlichen Grundes, erforderlich ist aber, dass die Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen (BGH, NJW-RR 1991, S. 381; KG, MDR 2000, 1394); eine bloße sachliche Ähnlichkeit des Geschehensablaufs und des wirtschaftlichen Hintergrundes reicht demgegenüber nicht, um den Voraussetzungen des § 60 ZPO zu genügen.
  • KG, 21.05.2002 - 1 AR 13/02

    Gerichtskostenansatz bei gesamtschuldnerischer Kostenhaftung

    Auszug aus OLG Dresden, 06.05.2002 - 1 AR 23/02
    Gemäß § 3 ZPO war der Streitwert auf 1/4 des Wertes der Hauptsache festzusetzen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 18.03.2002, 1 AR 13/02).
  • OLG München, 19.11.1999 - 23 U 4502/99
    Auszug aus OLG Dresden, 06.05.2002 - 1 AR 23/02
    Doch darf das legitime Interesse jedes einzelnen, angehenden Beklagten daran nicht übersehen werden, einen hinsichtlich seiner Person begründeten Gerichtsstand nicht allein deshalb zu verlieren, weil sich andere Personen, zu denen er sonst in keiner Beziehung steht, gegenüber der - zukünftigen - Klagepartei lediglich "ähnlich" verhalten haben wie er (so auch KG, MDR 2000, 1395).
  • BGH, 23.05.1990 - I ARZ 186/90

    Streitgenossenschaft bei Inanspruchnahme der Kaufvertragsparteien durch den

    Auszug aus OLG Dresden, 06.05.2002 - 1 AR 23/02
    Zudem bedarf es zur Bejahung der einfachen Streitgenossenschaft gemäß § 60 ZPO zwar nicht der Identität des tatsächlichen und rechtlichen Grundes, erforderlich ist aber, dass die Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen (BGH, NJW-RR 1991, S. 381; KG, MDR 2000, 1394); eine bloße sachliche Ähnlichkeit des Geschehensablaufs und des wirtschaftlichen Hintergrundes reicht demgegenüber nicht, um den Voraussetzungen des § 60 ZPO zu genügen.
  • BGH, 19.11.1991 - X ARZ 10/91

    Gerichtliche Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstands bei Streitgenossenschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 06.05.2002 - 1 AR 23/02
    Zwar gilt § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht nur für die notwendige Streitgenossenschaft i.S.d. § 62 ZPO, sondern auch für die einfache gemäß §§ 59, 60 ZPO (BGH, NJW 1992, 981; 1998, 685 ; OLG Gelle, OLG-Report 2001, 97, 98; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 36 Rdnr. 14, m. w. N.).
  • BGH, 26.11.1997 - XII ARZ 20/97

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für Unterhaltsabänderungsklagen gegen ein

    Auszug aus OLG Dresden, 06.05.2002 - 1 AR 23/02
    Zwar gilt § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht nur für die notwendige Streitgenossenschaft i.S.d. § 62 ZPO, sondern auch für die einfache gemäß §§ 59, 60 ZPO (BGH, NJW 1992, 981; 1998, 685 ; OLG Gelle, OLG-Report 2001, 97, 98; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 36 Rdnr. 14, m. w. N.).
  • BayObLG, 28.10.2020 - 1 AR 79/20

    Voraussetzungen für die Bestimmung eines einheitlich zuständigen Gerichts

    Eine bloß sachliche Ähnlichkeit des Geschehensablaufs oder eine Übereinstimmung in solchen Tatbestandselementen, die den wirtschaftlichen Hintergrund betreffen, reicht jedenfalls nicht, um Streitgenossenschaft im Sinne von § 60 ZPO zu begründen (vgl. BGH, NJW 1992, 981/982 [juris Rn. 2]; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Mai 2015, I-32 SA 13/15, ZIP 2015, 2247 [juris Rn. 14 f.]; OLG Düsseldorf, Urt. v. 3. September 2010, 17 U 169/09, NJW-RR 2011, 572 [juris Rn. 60]; OLG Dresden, Beschluss vom 6. Mai 2002, 1 AR 23/02, juris Rn. 10 f.; KG, Beschluss vom 27. Juni 2000, 28 AR 171/99, MDR 2000, 1394 [juris Rn. 2]; Althammer in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, §§ 59, 60 Rn. 7; Schultes in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 60 Rn. 2; Weth in Musielak, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 60 Rn. 7; Bendtsen in Saenger, ZPO, 8. Aufl. 2019, § 60 Rn. 10; ebenso: Bork in Stein/Jonas, ZPO, § 60 Rn. 2).
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