Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 28.06.2004

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 430/03 - 92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4333
OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 430/03 - 92 (https://dejure.org/2004,4333)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.04.2004 - 8 U 430/03 - 92 (https://dejure.org/2004,4333)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. April 2004 - 8 U 430/03 - 92 (https://dejure.org/2004,4333)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Provisionsanspruch des Immobilienmaklers: Zustandekommen eines Maklervertrages mit einem Kaufinteressenten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maklerprovision wegen Nachweis eines Grundstücks; Kontakt durch Zeitungsannonce des Maklers; Erfordernis des ausdrücklichen Provisionsverlangens; Vertragsbegründung durch Frage nach vergleichbaren Grundstücken

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 I Nr. 1; ; ZPO § 546

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für Zustandekommen eines Maklervertrages mit Kaufinteressenten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Provisionsanspruch des Maklers bei Zeitungsannonce

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Provisionsanspruch des Maklers bei Zeitungsannonce (IBR 2004, 1065)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 21.02.1994 - 18 U 87/93

    Provisionsanspruch des Maklers bei Suchauftrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 430/03
    nach außen hin suchend tätig werden soll (vgl. hierzu OLG Hamm NJW-RR 1994, 1540), vor.

    Die Beklagten konnten und durften unter den gegebenen Umständen vielmehr annehmen, der Zeuge D. benenne ein weiteres geeignetes Objekt aus dem "Bestand" der Klägerin, das dieser durch den Veräußerer an die Hand gegeben worden sei und das er demgemäß im Auftrag der anderen Vertragspartei anbiete; ohne einen entsprechenden Hinweis mussten die Beklagten folglich auch in einer solchen Konstellation nicht davon ausgehen, dass auch sie im Erfolgsfalle Provision schulden würden (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1994, 1540; NJW-RR 1989, 1210; Schwerdtner, MaklerR, 4. Aufl., Rn 132 m.w.N.).

  • BGH, 04.10.1995 - IV ZR 163/94

    Provisionszahlunganspruch eines Immobilienmaklers wegen Mitwirkung am Verkauf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 430/03
    Insoweit ist allgemein anerkannt, dass ein Makler, der als - wirklicher oder auch nur scheinbarer - Beauftragter eines Dritten mit einem Interessenten in Kontakt tritt, seine Provisionserwartung diesem gegenüber unmissverständlich zum Ausdruck bringen muss, andernfalls der Interessent keine Provision zu zahlen hat (BGH BB 1971, 1124; NJW 1981, 1444; WM 1986, 1390; NJW-RR 1987, 173; NJW-RR 1996, 114).
  • BGH, 12.02.1981 - IVa ZR 94/80

    Beweislast für die Vereinbarung der Unentgeltlichkeit bei einem Maklervertrag -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 430/03
    Insoweit ist allgemein anerkannt, dass ein Makler, der als - wirklicher oder auch nur scheinbarer - Beauftragter eines Dritten mit einem Interessenten in Kontakt tritt, seine Provisionserwartung diesem gegenüber unmissverständlich zum Ausdruck bringen muss, andernfalls der Interessent keine Provision zu zahlen hat (BGH BB 1971, 1124; NJW 1981, 1444; WM 1986, 1390; NJW-RR 1987, 173; NJW-RR 1996, 114).
  • BGH, 02.07.1986 - IVa ZR 246/84

    Zustandekommen eines Maklervertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 430/03
    Insoweit ist allgemein anerkannt, dass ein Makler, der als - wirklicher oder auch nur scheinbarer - Beauftragter eines Dritten mit einem Interessenten in Kontakt tritt, seine Provisionserwartung diesem gegenüber unmissverständlich zum Ausdruck bringen muss, andernfalls der Interessent keine Provision zu zahlen hat (BGH BB 1971, 1124; NJW 1981, 1444; WM 1986, 1390; NJW-RR 1987, 173; NJW-RR 1996, 114).
  • BGH, 08.10.1986 - IVa ZR 20/85

    Voraussetzungen für die Annahme eines Auskunftsanspruchs nach dem Maklerrecht -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 430/03
    Insoweit ist allgemein anerkannt, dass ein Makler, der als - wirklicher oder auch nur scheinbarer - Beauftragter eines Dritten mit einem Interessenten in Kontakt tritt, seine Provisionserwartung diesem gegenüber unmissverständlich zum Ausdruck bringen muss, andernfalls der Interessent keine Provision zu zahlen hat (BGH BB 1971, 1124; NJW 1981, 1444; WM 1986, 1390; NJW-RR 1987, 173; NJW-RR 1996, 114).
  • BGH, 21.05.1971 - IV ZR 52/70

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Maklerprovision - Anforderungen an das

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 430/03
    Hat sich mithin der Kaufinteressent, wie vorliegend, an den Makler gewandt, weil er durch eine Zeitungsannonce auf ihn aufmerksam geworden ist, kommt ohne entsprechende Klarstellung kein Maklervertrag zustande (vgl. BGH WM 1971, 1098; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 368).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.1996 - 7 U 146/95

    Zeitungsinserat bedeutungslos für Provision!

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 430/03
    Hat sich mithin der Kaufinteressent, wie vorliegend, an den Makler gewandt, weil er durch eine Zeitungsannonce auf ihn aufmerksam geworden ist, kommt ohne entsprechende Klarstellung kein Maklervertrag zustande (vgl. BGH WM 1971, 1098; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 368).
  • OLG Hamm, 08.05.1989 - 18 U 240/88

    Provisionsverlangen als Voraussetzung des Maklervertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 430/03
    Die Beklagten konnten und durften unter den gegebenen Umständen vielmehr annehmen, der Zeuge D. benenne ein weiteres geeignetes Objekt aus dem "Bestand" der Klägerin, das dieser durch den Veräußerer an die Hand gegeben worden sei und das er demgemäß im Auftrag der anderen Vertragspartei anbiete; ohne einen entsprechenden Hinweis mussten die Beklagten folglich auch in einer solchen Konstellation nicht davon ausgehen, dass auch sie im Erfolgsfalle Provision schulden würden (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1994, 1540; NJW-RR 1989, 1210; Schwerdtner, MaklerR, 4. Aufl., Rn 132 m.w.N.).
  • BGH, 22.09.2005 - III ZR 393/04

    Zustandekommen eines Maklervertrages

    Anders liegt es nur bei einer weitergehenden Nachfrage von Maklerdienstleistungen seitens des Kunden, insbesondere bei der Erteilung eines eigenen Suchauftrags (so zutreffend OLG Hamm NJW-RR 1994, 1540; OLG Saarbrücken OLG-Report 2004, 420, 421; Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl., Rn. 132; ders., ZfIR 1997, 505, 507; Tiekötter, Festschrift für Schwerdtner, 2003, S. 485, 492 ff.; s. auch OLG Celle OLG-Report 1994, 97; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 693; undifferenziert OLG Düsseldorf OLG-Report 1996, 49; OLG Hamburg NJW-RR 1996, 1463, 1464; OLG Köln NJW-RR 1987, 1529; abweichend Dehner, Das Maklerrecht, 2001, Rdn. 34; ders., NJW 1997, 18, 19; MünchKomm/Roth, BGB, 4. Aufl., § 652 Rn. 53 mit Fn. 299; Palandt/Sprau, BGB, 64. Aufl., § 652 Rn. 4; Staudinger/Reuter, BGB, Neubearb.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 28.06.2004 - 1 Verg 5/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8566
OLG Naumburg, 28.06.2004 - 1 Verg 5/04 (https://dejure.org/2004,8566)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.06.2004 - 1 Verg 5/04 (https://dejure.org/2004,8566)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. Juni 2004 - 1 Verg 5/04 (https://dejure.org/2004,8566)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer getrennten Kostenentscheidung und einer doppelten Gebührenerhebung bei förmlicher Verbindung der vergaberechtlichen Nachprüfungsanträge zweier Bieter; Maßgeblichkeit der Zahl der tatsächlichen Verfahren für die Kostenentscheidung im ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Kostenverteilung bei Verfahrensverbund

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenentscheidung bei Verbindung von Nachprüfungsverfahren (IBR 2004, 543)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2004, 620 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Jena, 30.01.2002 - 6 Verg 9/01

    Vergabekammer / Kostenentscheidung / Vergabestelle

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2004 - 1 Verg 5/04
    Der Senat folgt der gegenteiligen Auffassung des OLG Jena (Beschl. v. 30.01.2003, 6 Verg 9/01) nicht, das eine quotenmäßig gleiche Belastung aller drei unterliegenden Beteiligten zu je 1/3 ohne nähere Erläuterung für sachgerecht hält.

    Der Senat folgt der gegenteiligen Auffassung des OLG Jena (Beschluss v. 30.01.2003, 6 Verg 9/01) nicht, das eine quotenmäßig gleiche Belastung aller drei unterliegenden Beteiligten zu je 1/3 ohne nähere Erläuterung für sachgerecht hält.

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2004 - 1 Verg 5/04
    Eine Entscheidung der Vergabekammer kann auch lediglich im Kostenpunkt gem. § 116 Abs. 1 S.1 GWB angegriffen werden (vgl. Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB/ A und B, 10. Aufl., § 116 Rz. 5; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626; NZBau 2001, 165, 166; Senatsbeschl. v. 22.09.2003, 1 Verg 10/03, u. v. 28.09.2001, 1 Verg 9/01, VergabeR 2002, 200, 201; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 26.03.2004, 1 Verg 3/04).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99

    Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2004 - 1 Verg 5/04
    Eine Entscheidung der Vergabekammer kann auch lediglich im Kostenpunkt gem. § 116 Abs. 1 S.1 GWB angegriffen werden (vgl. Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB/ A und B, 10. Aufl., § 116 Rz. 5; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626; NZBau 2001, 165, 166; Senatsbeschl. v. 22.09.2003, 1 Verg 10/03, u. v. 28.09.2001, 1 Verg 9/01, VergabeR 2002, 200, 201; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 26.03.2004, 1 Verg 3/04).
  • OLG Naumburg, 22.09.2003 - 1 Verg 10/03

    Gebührenfestsetzung nach einer Tabelle auch bei sog. Ausreißern?

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2004 - 1 Verg 5/04
    Eine Entscheidung der Vergabekammer kann auch lediglich im Kostenpunkt gem. § 116 Abs. 1 S.1 GWB angegriffen werden (vgl. Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB/ A und B, 10. Aufl., § 116 Rz. 5; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626; NZBau 2001, 165, 166; Senatsbeschl. v. 22.09.2003, 1 Verg 10/03, u. v. 28.09.2001, 1 Verg 9/01, VergabeR 2002, 200, 201; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 26.03.2004, 1 Verg 3/04).
  • OLG Naumburg, 28.09.2001 - 1 Verg 9/01

    Vergabestelle als Mitunterlegene im Vergabenachprüfungsverfahren -

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2004 - 1 Verg 5/04
    Eine Entscheidung der Vergabekammer kann auch lediglich im Kostenpunkt gem. § 116 Abs. 1 S.1 GWB angegriffen werden (vgl. Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB/ A und B, 10. Aufl., § 116 Rz. 5; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626; NZBau 2001, 165, 166; Senatsbeschl. v. 22.09.2003, 1 Verg 10/03, u. v. 28.09.2001, 1 Verg 9/01, VergabeR 2002, 200, 201; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 26.03.2004, 1 Verg 3/04).
  • OLG Saarbrücken, 26.03.2004 - 1 Verg 3/04

    Anfechtbarkeit der Kosten durch sofortige Beschwerde

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2004 - 1 Verg 5/04
    Eine Entscheidung der Vergabekammer kann auch lediglich im Kostenpunkt gem. § 116 Abs. 1 S.1 GWB angegriffen werden (vgl. Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB/ A und B, 10. Aufl., § 116 Rz. 5; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626; NZBau 2001, 165, 166; Senatsbeschl. v. 22.09.2003, 1 Verg 10/03, u. v. 28.09.2001, 1 Verg 9/01, VergabeR 2002, 200, 201; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 26.03.2004, 1 Verg 3/04).
  • OLG Naumburg, 22.02.2007 - 1 Verg 15/06

    Rechtsanwaltsgebühren im Nachprüfungsverfahren zweier Bieter eines

    Werden die Nachprüfungsanträge zweier Bieter eines Vergabeverfahrens nach deren Eingang durch die Vergabekammer zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung förmlich verbunden und bis zum Abschluss des Verfahrens nicht wieder getrennt, sind nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 28.06.2004, 1 Verg 5/04) eine getrennte Kostenentscheidung und eine doppelte Gebührenerhebung grundsätzlich unzulässig.

    a) Werden die Nachprüfungsanträge zweier Bieter eines Vergabeverfahrens nach deren Eingang durch die Vergabekammer zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung förmlich verbunden und bis zum Abschluss des Verfahrens nicht wieder getrennt, sind nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 28.06.2004, 1 Verg 5/04) eine getrennte Kostenentscheidung und eine doppelte Gebührenerhebung grundsätzlich unzulässig.

  • OLG Naumburg, 24.02.2005 - 1 Verg 1/05

    "Ingenieur-Bauwerke"; Kostenerstattung bei übereinstimmender Erledigungserklärung

    Der Senat hält daran fest, dass diese Vorschrift auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen in formeller Hinsicht abstellt, also auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer, welches sich im Verhältnis des Entscheidungsausspruches zu den Sachanträgen des jeweiligen Verfahrensbeteiligten äußert (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats v. 28. September 2001, 1 Verg 9/01 = VergabeR 2002, 200, v. 23. April 2003, 1 Verg 1/03; v. 12. Januar 2004, 1 Verg 13/03 und v. 28. Juni 2004, 1 Verg 5/04 = OLGReport 2004, 420; sowie v. 16. Dezember 2004, 1 Verg 15/04).
  • VK Hamburg, 07.04.2010 - VK BSU 2/10

    Keine Rügepräklusion nach GWB: EuGH-Rechtsprechung dagegen!

    Denn für die Kostenentscheidung kommt es nach dem Wortlaut des § 128 Abs. 3 GWB nicht auf die Zahl der Nachprüfungsanträge, sondern auf die Zahl der Verfahren an (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 22.02.2007, Az. 1 Verg 15/06; Beschluss vom 28.06.2004, Az. 1 Verg 5/04).
  • VK Brandenburg, 30.01.2008 - VK 56/07

    Auslegung eines eindeutigen Leistungsverzeichnisses?

    Eine getrennte Anwendung der Gebührentabelle auf die beiden Einzelangebotssummen (brutto) würde der mit der Verbindung der ursprünglich zwei Nachprüfungsverfahren einhergehenden Reduzierung des Verwaltungsaufwandes nicht adäquat Rechnung tragen (vgl. OLG Naumburg, Beschlüsse vom 28. Juni 2004 ­ 1 Verg 5/04 und 22. Februar 2007 ­ 1 Verg 15/06 im Fall der Verbindung von Nachprüfungsanträgen zweier Bieter).
  • VK Sachsen-Anhalt, 18.10.2006 - 1 VK LVwA 1/06

    Vergütung des Anwalts

    Die erkennende Kammer orientiert sich dabei entsprechend der Regelung des § 128 Abs. 4 GWB nicht an den Nachprüfungsanträgen, sondern an der Zuordnung dieser Anträge zu einem Nachprüfungsverfahren (OLG Naumburg, 1 Verg 05/04 vom 28.06.2004).
  • VK Brandenburg, 30.01.2008 - VK 58/07

    Auslegung eines eindeutigen Leistungsverzeichnisses?

    Eine getrennte Anwendung der Gebührentabelle auf die beiden Einzelangebotssummen (brutto) würde der mit der Verbindung der ursprünglich zwei Nachprüfungsverfahren einhergehenden Reduzierung des Verwaltungsaufwandes nicht adäquat Rechnung tragen (vgl. OLG Naumburg, Beschlüsse vom 28. Juni 2004 - 1 Verg 5/04 und 22. Februar 2007 - 1 Verg 15/06 im Fall der Verbindung von Nachprüfungsanträgen zweier Bieter).
  • VK Saarland, 23.04.2007 - 3 VK 02/07

    Auslegung der Vergabeunterlagen

    Denn für die Kostenentscheidung kommt es nach dem Wortlaut des § 128 Abs. 3 GWB nicht auf die Zahl der Nachprüfungsanträge, sondern auf die Zahl der Verfahren an (vgl. Beschluss des Oberlandesgerichtes Naumburg vom 28.06.2004, Az. 1 Verg 5/04).
  • OLG Naumburg, 12.07.2010 - 1 Verg 9/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Erledigung des Verfahrens

    bb) Auch der erkennende Senat hatte schon zuvor die Ansicht vertreten, dass diese Vorschrift auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen in formeller Hinsicht abstellt, also auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer, welches sich im Verhältnis des Entscheidungsausspruches zu den Sachanträgen des jeweiligen Verfahrensbeteiligten äußert (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats v. 28.09.2001, 1 Verg 9/01; VergabeR 2002, 200, v. 23.04.2003, 1 Verg 1/03; v. 12.01.2004, 1 Verg 13/03; v. 28.06.2004, 1 Verg 5/04, OLGReport 2004, 420; v. 16.12.2004, 1 Verg 15/04, und v. 22.02.2005, 1 Verg 1/05).
  • VK Hamburg, 07.04.2010 - VK BSU 3/10

    Keine Rügepräklusion nach GWB: EuGH-Rechtsprechung dagegen!

    Denn für die Kostenentscheidung kommt es nach dem Wortlaut des § 128 Abs. 3 GWB nicht auf die Zahl der Nachprüfungsanträge, sondern auf die Zahl der Verfahren an (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 22.02.2007, Az. 1 Verg 15/06; Beschluss vom 28.06.2004, Az. 1 Verg 5/04).
  • OLG Naumburg, 16.12.2004 - 1 Verg 15/04

    Kosten des Nachprüfungsverfahrens

    Die Vorschrift stellt auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen in formeller Hinsicht ab, also auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer, welches sich im Verhältnis des Entscheidungsausspruches zu den Sachanträgen des jeweiligen Verfahrensbeteiligten äußert (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats v. 28. September 2001, 1 Verg 9/01 = VergabeR 2002, 200, v. 23. April 2003, 1 Verg 1/03; v. 12. Januar 2004, 1 Verg 13/03 und v. 28. Juni 2004, 1 Verg 5/04 = OLGReport 2004, 420).
  • VK Sachsen-Anhalt, 24.03.2004 - 1 VK LVwA 1/04

    Ausschluss zwingend bei Fehlen abgeforderter Bewerbererklärungen

  • VK Sachsen-Anhalt, 23.08.2005 - 1 VK LVwA 31/05

    Kein Anspruch auf Nachverhandlung

  • OLG Naumburg, 16.12.2004 - 1 Verg 13/04

    Ausschreibung von Dienstleistungen zur Existenzgründung im offenen Verfahren;

  • OLG Naumburg, 16.12.2004 - 1 Verg 16/04

    Kostentragungslast im Rahmen eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im

  • VK Sachsen-Anhalt, 27.10.2006 - 1 VK LVwA 16/06

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsanträge

  • LG Cottbus, 16.10.2014 - 6 O 152/13

    Architektenvertrag: Verjährung eines Schadenersatzanspruchs wegen fehlerhafter

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