Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 12.12.2003 - 2 W 186/03   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • olg-report.de (Kurzinformation)

    BGB § 1897
    Voraussetzungen für Verlängerung einer Betreuungs

Verfahrensgang

  • AG Pinneberg - 42 XVII B 1836/01
  • LG Itzehoe, 19.09.2003 - 4 T 231/03
  • OLG Schleswig, 12.12.2003 - 2 W 186/03

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 2006, 288 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04  

    Verfahrensrecht - Anforderungen an Berufungsbegründung

    d) Bei dieser Sach- und Rechtslage ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn Großeltern im Fall der Inanspruchnahme auf Unterhalt für ihre Enkel zumindest die höheren Selbstbehaltsbeträge zugebilligt werden, die auch erwachsene Kinder gegenüber ihren unterhaltsbedürftigen Eltern verteidigen können (ebenso OLG Koblenz OLG-Report 2005, 22, 23 f.; OLG Schleswig FamRZ 2004, 1058, 1060 mit Anmerkung Luthin und OLG-Report 2004, 429; OLG Hamm FamRZ 2005, 57, 58; Wendl/Scholz aaO § 2 Rdn. 273; Schwab in Schwab/Henrich Familiäre Solidarität S. 55 und 53 f.; Lipp NJW 2002, 2201, 2204 f.; vgl. auch Luthin FamRB 2005, 19, 21; gegenüber volljährigen Enkeln: Wendl/Pauling aaO § 6 Rdn. 20; Luthin/Seidel aaO Rdn. 5041; Gerhardt aaO 6. Kap. Rdn. 208 b; für eine großzügige Bemessung des Selbstbehalts: OLG Oldenburg NJW-RR 2000, 2516).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10  

    Familienrecht - Betreuerwechsel richtet sich nach Neubestellung eines Betreuers

    Ist dagegen im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung über einen Betreuerwechsel zu befinden, richtet sich die Auswahl der Person des Betreuers nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB (OLG Hamm FamRZ 2001, 254, 255; BayObLG FamRZ 2001, 1100 (Ls.) und FamRZ 2005, 654, 655; OLG Schleswig FamRZ 2006, 288; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 1874; MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1896 Rn. 223).
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2007 - 7 LC 125/06  

    Gewerberechtliche Anmeldepflicht eines Berufsbetreuers; Berufsbetreuer; Freier

    Treten spezielle Probleme auf, für die eine Person, die nicht unter Betreuung steht, einen Fachmann, etwa einen Rechtsanwalt konsultieren würde, braucht auch der Betreuer über entsprechende Kenntnisse nicht zu verfügen, sondern lediglich bereit zu sein, im Bedarfsfall Fachleute einzuschalten und sich deren Fähigkeiten zu sichern (OLG Schleswig, Beschl. v. 12.12.2003 - 2 W 186/03 -, OLGR 2004, 429 f. = SchlHA 2005, 124).
mehr
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2007 - 7 LC 229/06  

    Gewerbliche Anmeldepflicht eines Berufsbetreuers; BGB 1896 ff.; EStG 15, 18 I Nr

    Treten spezielle Probleme auf, für die eine Person, die nicht unter Betreuung steht, einen Fachmann, etwa einen Rechtsanwalt konsultieren würde, braucht auch der Betreuer über entsprechende Kenntnisse nicht zu verfügen, sondern lediglich bereit zu sein, im Bedarfsfall Fachleute einzuschalten und sich deren Fähigkeiten zu sichern (OLG Schleswig, Beschl. v. 12.12.2003 - 2 W 186/03 -, OLGR 2004, 429 f. = SchlHA 2005, 124).
  • OLG Schleswig, 03.02.2005 - 2 W 15/05  

    Bestellung der Eltern als Betreuer ihres volljährigen behinderten Kindes

    Bei dieser Einheitsentscheidung sind deshalb die Vorschriften für die Neubestellung und nicht die für die Entlassung eines Betreuers anzuwenden (Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2003 - 2 W 186/03 - OLGR 2004, 429).

Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.01.2004 - 9 U 205/03   

Volltextveröffentlichungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzrecht - Unter welchen Voraussetzungen ist Aufrechnung zulässig?

Kurzfassungen/Presse (2)

  • olg-report.de (Kurzinformation)

    InsO §§ 94, 95
    Vertrauensschutz durch § 95 InsOs

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Masseforderungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenz: Unter welchen Voraussetzungen ist Aufrechnung zulässig? (IBR 2004, 1048)

Verfahrensgang

  • LG Verden, 08.09.2003 - 10 O 5/03
  • OLG Celle, 28.01.2004 - 9 U 205/03

Zeitschriftenfundstellen

  • IBR 2004, 1048

Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.09.2004 - 19 U 214/02   

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 2005, 298



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Stuttgart, 23.09.2009 - 8 W 392/09  

    Immobilien - Streitwertbemessung bei einer Auflassungsklage

    In Rechtsprechung und Literatur besteht ein Meinungsstreit darüber, ob bei einer Auflassungsklage sich der Gebührenstreitwert ausnahmslos analog § 6 Satz 1 ZPO nach dem Verkehrswert des Grundstücks richtet (u. a.: OLG Köln MDR 2005, 298; OLGR Hamm 2005, 16; OLG Hamm MDR 2002, 1458; OLG Stuttgart/2. Zivilsenat AGS 2002, 182 mit Verweis auf BGH NJW-RR 2001, 518, der sich jedoch mit der hier streitigen Frage nicht befasst; Wöstmann in Münchener Kommentar, ZPO, Bd. 1, 3. Aufl. 2008, § 3 Rdnr. 35; je m. w. N.) oder aber bei Verweigerung der Auflassung wegen einer geringfügigen Gegenforderung nach deren Höhe (u. a.: OLG Stuttgart/12. Zivilsenat, Beschluss vom 21. Januar 2004, Az. 12 W 14/04; OLGR Köln 2004, 28; OLG Düsseldorf AGS 2004, 28; KG Berlin NJW-RR 2003, 787; BGH NJW 2002, 684, in dessen Entscheidung es allerdings um die Zustimmung zum Vollzug einer Auflassung ging; OLGR Schleswig 1998, 156; LG Hamburg MDR 1998, 372; OLG Celle NJW-RR 1998, das jedoch nicht die umstrittene Restforderung, sondern einen Bruchteil des Verkehrswertes bei der Festsetzung zu Grunde legen will; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 636; OLGR Düsseldorf 1993, 348; BVerfG NJW-RR 2000, 946, zur Bestimmung des Streitwerts eines Anspruchs auf Löschung einer nicht mehr valutierten Grundschuld oder Sicherungshypothek im Hinblick auf den sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebenden Justizgewährungsanspruch; Herget in Zöller, ZPO, § 3 Rdnr. 16 "Auflassung" und § 6 Rdnr. 1; je m. w. N.).

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 25.09.2003 - 8 Wx 18/03   

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Führung der Bezeichnung "Stiftung" im Namen eines Vereins

Verfahrensgang

  • AG Potsdam - 60 VR 561
  • LG Potsdam - 5 D 52/02
  • OLG Brandenburg, 25.09.2003 - 8 Wx 18/03



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OVG Thüringen, 26.11.2008 - 3 KO 363/08  

    Keine zwingende Orientierung der Vergabe von Landeshaushaltsmitteln an politische

    Das Verteilungsprogramm im Haushalt 2005 bezieht sich ausdrücklich auch auf politische Stiftungen in der Rechtsform des privatrechtlichen Vereins (zur Rechtsform u.a. BVerfG, a. a. O.; auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 25.09.2003 - 8 Wx 18/03 - juris, Rdn. 13, zur Zulässigkeit der Bezeichnung als "Stiftung" im Vereinsnamen).
  • VG Gießen, 25.11.2009 - 8 K 341/09  

    Stiftung

    Erforderlich ist aber eine gesicherte Anwartschaft auf Zuwendungen oder Dotierungen, durch die eine entsprechende Aufgabenerfüllung für eine gewisse Dauer gewährleistet ist (vgl. OLG Brandenburg, B.v. 25.09.2003 - 8 Wx 18/03 -, juris, Rdnr. 13).
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