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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.02.2004 - 3 W 155/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10005
OLG Zweibrücken, 12.02.2004 - 3 W 155/03 (https://dejure.org/2004,10005)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.02.2004 - 3 W 155/03 (https://dejure.org/2004,10005)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - 3 W 155/03 (https://dejure.org/2004,10005)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Schreibweise eines Familiennamens in der Personenstandsurkunde; Endung eines Namens auf "ß" oder "ss"

  • Judicialis

    PStG § 49 Abs. 1; ; PStG § 48; ; PStG § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PStG § 47 Abs. 1; PStG § 48; PStG § 49 Abs. 1
    Anforderungen an Berichtigung eines Eintrags im Personenstandsregister - Schreibweise des Familiennamens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1202 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.09.1971 - IV ZB 61/70

    Ausgestaltung des Namensrechts bei Transsexuellen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2004 - 3 W 155/03
    Eine Berichtigung nach § 47 Abs. 1 PStG kommt grundsätzlich jedoch nur in den Fällen in Betracht, in denen der Eintrag in irgendeinem Teil von Anfang an, d. h. im Augenblick des Standesfalles, unrichtig war (BGHZ 57, 63, 65 und 74, 20, 22; BayObLGZ 1981, 401, 402; OLG Hamm StAZ 1988, 40, 42; Hepting/Gaaz aaO Rdnrn. 1, 3 vor § 46 a).
  • OLG Zweibrücken, 14.07.1997 - 3 W 105/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2004 - 3 W 155/03
    Zwar ist das Berichtigungsverfahren nach § 47 PStG auch dann eröffnet, wenn - wie im vorliegenden Fall - die fehlerhafte Schreibweise eines Namens geltend gemacht wird (vgl. dazu Senat, etwa Beschluss vom 14. Juli 1997 - 3 W 105/97 - Hepting/Gaaz, Personenstandsrecht Stand 30. September 1997 Rdnr. 6 vor § 46 a).
  • OLG Köln, 10.03.2003 - 16 Wx 15/03

    Schutz des Namens in bestimmter Schreibweise

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2004 - 3 W 155/03
    Das Landgericht ist zunächst unter Bezugnahme auf die ganz einheitliche obergerichtliche Rechtsprechung zutreffend davon ausgegangen, dass das "ß" bzw. das "ss" als Nachfolgebuchstaben des früheren "..." anzusehen sind (vgl. OLG Hamm StAZ aaO und 1983, 343 sowie 1978, 330 ff; OLG Köln Beschluss vom 10. März 2003 - 16 Wx 15/03 -, jew. m. w. N.).
  • BGH, 14.03.1979 - IV ZB 156/78

    Geschlechtsumwandlung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2004 - 3 W 155/03
    Eine Berichtigung nach § 47 Abs. 1 PStG kommt grundsätzlich jedoch nur in den Fällen in Betracht, in denen der Eintrag in irgendeinem Teil von Anfang an, d. h. im Augenblick des Standesfalles, unrichtig war (BGHZ 57, 63, 65 und 74, 20, 22; BayObLGZ 1981, 401, 402; OLG Hamm StAZ 1988, 40, 42; Hepting/Gaaz aaO Rdnrn. 1, 3 vor § 46 a).
  • OLG Frankfurt, 22.10.1984 - 20 W 238/84
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2004 - 3 W 155/03
    An den Nachweis der Unrichtigkeit sind dabei strenge Anforderungen zu stellen (vgl. Senat aaO; OLG Frankfurt OLGZ 1985, 1; Hepting/Gaaz aaO, § 47 PStG Rdnrn. 28 und 45 jew. m. w. N.).
  • BVerfG, 11.04.2001 - 1 BvR 1646/97

    Namensrecht und Vertrauensschutz

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2004 - 3 W 155/03
    Der Anspruch auf Berichtigung ergibt sich auch nicht etwa unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 2001 (StAZ 2001, 207 f).
  • OLG Hamm, 29.10.1981 - 15 W 144/81
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2004 - 3 W 155/03
    Zur Beantwortung der Frage, ob ein Familienname in einer Personenstandsurkunde richtig geschrieben ist, sind die Personenstandsurkunden der letzten Jahrzehnte heranzuziehen, die den beanstandeten Einträgen vorausgegangen sind (vgl. Senat aaO; OLG Düsseldorf StAZ 1970, 284; OLG Hamm StAZ 1983, 132 und 1991, 108, 109; OLG Frankfurt OLGZ aaO, 3; OLG Celle 1956, 293; LG Bonn StAZ 1981, 351, jew. m. w. N.; Esser StAZ 1973, 275; vgl. im Übrigen auch § 57 Abs. 2 Satz 1 der Dienstanweisung (DA 1994) für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden).
  • BayObLG, 11.12.1981 - BReg. 1 Z 51/81
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2004 - 3 W 155/03
    Eine Berichtigung nach § 47 Abs. 1 PStG kommt grundsätzlich jedoch nur in den Fällen in Betracht, in denen der Eintrag in irgendeinem Teil von Anfang an, d. h. im Augenblick des Standesfalles, unrichtig war (BGHZ 57, 63, 65 und 74, 20, 22; BayObLGZ 1981, 401, 402; OLG Hamm StAZ 1988, 40, 42; Hepting/Gaaz aaO Rdnrn. 1, 3 vor § 46 a).
  • OLG Hamm, 02.10.1987 - 15 W 342/85
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2004 - 3 W 155/03
    Eine Berichtigung nach § 47 Abs. 1 PStG kommt grundsätzlich jedoch nur in den Fällen in Betracht, in denen der Eintrag in irgendeinem Teil von Anfang an, d. h. im Augenblick des Standesfalles, unrichtig war (BGHZ 57, 63, 65 und 74, 20, 22; BayObLGZ 1981, 401, 402; OLG Hamm StAZ 1988, 40, 42; Hepting/Gaaz aaO Rdnrn. 1, 3 vor § 46 a).
  • OLG Köln, 15.02.2012 - 16 Wx 17/11

    Berichtigung eines Geburtseintrags hinsichtlich der Schreibweise des

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass der heute nicht mehr gebräuchliche Umlaut "fs" für einen eigenständigen verschärften S-Laut an sich regelmäßig mit dem Buchstaben "ß" wiederzugeben ist (vgl. OLG Hamm StAZ 1983, 132; OLG Köln, StAZ 2004, 340; OLG Zweibrücken, StAZ 2004, 135; Bornhofen StAZ 1983, 128; Wagner StAZ 1959, 321).

    Anders als das Amtsgericht hält der Senat diese Grundsätze nicht nur im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Verfahren der Namensänderung, sondern auch im vorliegenden Berichtigungsverfahren für anwendbar (ebenso OLG Köln, StAZ 2004, 340; zweifelnd OLG Zweibrücken, StAZ 2004, 135).

    Das Interesse des Antragstellers daran, seinen Namen in dieser Form weiter zu führen, ist nicht schon deshalb als nur gering zu bewerten, weil es "nur" um die Schreibweise betrifft (in diese Richtung aber OLG Zweibrücken, StAZ 2004, 135).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - I-20 W 38/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9086
OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - I-20 W 38/03 (https://dejure.org/2003,9086)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.10.2003 - I-20 W 38/03 (https://dejure.org/2003,9086)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Oktober 2003 - I-20 W 38/03 (https://dejure.org/2003,9086)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Unmöglichkeit einer Zustellung i.S.d. § 185 Nr. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) bei Inanspruchnahme einer übermäßig langen postalischen Zustellungsdauer für Zustellung eines Schriftstücks nach Taiwan; Internationale gerichtliche Zuständigkeit für in der EU geltende einstweilige ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 185 Abs. 2 § 922 Abs. 1 § 937 Abs. 2
    Ladung des im Ausland weilenden Verfügungsbeklagten zur Verhandlung über den Erlass einer einstweiligen Verfügung

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 20 W 38/03
    Auf Grund des Justizgewährungsanspruchs (vgl. in anderem Zusammenhang BVerfG NJW 2003, 1924) sind die Gerichte verpflichtet, wirksamen Rechtsschutz in angemessener Zeit zu gewähren.
  • EuGH, 19.01.1993 - C-89/91

    Shearson Lehman Hutton / TVB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 20 W 38/03
    Zwar mögen Vorschriften, die auf den Gerichtsstand des Antragstellers oder Klägers abstellen, grundsätzlich eng auszulegen sein (vgl. EuGH NJW 1993, 1251).
  • BGH, 27.02.2003 - I ZB 22/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf Erlaß eines Arrestes oder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 20 W 38/03
    Soweit es darauf verweist, durch die Beschlussform werde die Einlegung einer Rechtsbeschwerde ermöglicht, trifft dies für Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht zu (vgl. OLG NJW 2003, 1531).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01

    Die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG gilt nicht für Unterlassungsansprüche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 20 W 38/03
    b) Die Abwägung der gegenseitigen Interessen, die nach der Rechtsprechung des Senats mangels Anwendbarkeit des § 25 UWG im Markenrecht stattzufinden hat (GRUR-RR 2002, 212 - Top Ticket), spricht für die Antragstellerin.
  • OLG München, 21.05.2003 - 21 W 1372/03

    Gegendarstellungsanspruch nach Einstellung einer von mehreren Art. Ausgaben einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 20 W 38/03
    Der gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichts München (NJW 2003, 2756) tritt der Senat nicht bei.
  • BGH, 20.01.2009 - VIII ZB 47/08

    Anspruch auf Bewilligung einer öffentlichen Zustellung einer Klage an einen

    Für die Entscheidung der Frage, ob die Dauer einer Zustellung im Wege der Rechtshilfe nicht mehr zumutbar ist, bedarf es daher einer Abwägung der beiderseitigen Interessen, wobei es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt (vgl. OLG Köln, MDR 2008, 1061; OLG Düsseldorf, OLGR 2004, 456 f.; OLG Hamburg, NJWE-WettbR 1997, 284; MünchKommZPO/Häublein, aaO, § 185 Rdnr. 9; Musielak/Wolst, ZPO, 6. Aufl., § 185 Rdnr. 6; Wieczorek/Schütze/Rohe, ZPO, 3. Aufl., § 185 Rdnr. 2, 28 ff.; Fischer, ZZP 107 (1994), 163, 171; Geimer, NJW 1989, 2204).
  • OLG Stuttgart, 23.03.2009 - 12 U 220/08

    Kostentragungspflicht des Anschlussberufungsklägers bei Zurückweisung der

  • OLG Nürnberg, 12.06.2018 - 3 W 1013/18

    Einstweiliger Rechtsschutz: Entfernung von negativen Rezensionen im Internet

    Denn es kann ein Argument für die Dringlichkeit eine erforderliche Auslandszustellung sein, die zu einer erheblichen Verzögerung des Verfahrens führen würde (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. Oktober 2003 - I-20 W 38/03, Rn. 24).
  • OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 9/08

    Markenrechtsverletzung: Verwechslungsfähigkeit der Bezeichnungen "Enzymax" und

    b) Diese Rechtsprechung ist - soweit ersichtlich - durchgängig zustimmend aufgenommen (Rohnke NJW 2005, 1624, 1626; Nasall jurisPR-BGHZivilR 23/2005 Anm. 5; vgl. auch Senat OLG-Report 2004, 456 [juris Tz. 36]), und ausdrücklich als eigene Fallgruppe dahin bestätigt worden, dass der Inhaber einer an eine freihaltebedürftige Angabe angelehnten Marke nicht gegen ein jüngeres Zeichen vorgehen kann, welches nur deshalb die Gefahr von Verwechslungen hervorruft, weil es seinerseits die freihaltebedürftige Angabe wiedergibt oder noch näher daran angelehnt ist (Schweyer in v. Schultz, MarkenR, 2. Aufl. [2007], § 14 MarkenG, 137), dass in diesem Falle auch die Übereinstimmung der Vergleichsmarken in der Abwandlung nicht zur Annahme einer Verwechslungsgefahr führen kann (Hacker a.a.O. § 9 MarkenG, 206, 204); insoweit vermag dann eine tatsächliche (auch hochgradige) Verwechselbarkeit keine Verwechslungsgefahr im Rechtssinne zu begründen (Hacker a.a.O. § 9, 182 und 13; vgl. auch OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 50, 53 [ SOUTH AFRICA 2010 zu Südafrika 2010, m. insoweit zust. Anm. Berlit GRUR-RR 2008, 33, 34).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2022 - 20 W 96/22
    Dies entspricht der Rechtslage im weiteren Gang des Beschwerdeverfahrens, in dem das Beschwerdegericht vom Beschluss- ins Urteilsverfahren wechseln kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. Oktober 2003, 20 W 38/03, BeckRS 2004, 09078).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 2 U 80/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,31958
OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 2 U 80/03 (https://dejure.org/2003,31958)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.11.2003 - 2 U 80/03 (https://dejure.org/2003,31958)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. November 2003 - 2 U 80/03 (https://dejure.org/2003,31958)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,31958) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 2 U 80/03
    Auch wenn der Verkehr den ersten Buchstaben eines Wortes in der Regel eine größere Bedeutung beimisst (vgl. BGH GRUR 2001, 1161, 1163 - CompuNet/ComNet; Ingerl-Rohnke, a.a.O., § 14 Rn. 5, 454), sind die vorliegenden Unterschiede ausreichend, um in Anbetracht der geringen Kennzeichnungskraft der Marke "PE" für Produkte der Altersversorgung eine Verwechslungsgefahr auszuschließen.
  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 5/87

    "REYNOLDS R 1"/"EREINTZ"; Verwechslungsgefahr bei einem aus einer phonetischen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 2 U 80/03
    Im Fall von Marken oder Markenbestandteilen, die an eine beschreibende Angabe angelehnt sind und nur wegen der Veränderungen gegenüber der Originalangabe selbst als Marke eingetragen werden konnten, ist der Schutzumfang der eingetragenen Marke jedoch eng zu bemessen, und zwar nach Maßgabe der Eigenprägung und Unterscheidungskraft, die dem Zeichen - trotz seiner Anlehnung an die freizuhaltende Angabe - die Eintragungsfähigkeit verleiht (BGH a.a.O - AntiVir/AntiVirus; GRUR 1989, 264, 265 - Reynolds R1/EREINTZ; GRUR 1989, 349, 350 - Roth-Händle-Kentucky/Cenduggy).
  • BGH, 14.12.1988 - I ZB 6/87

    "ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY"/"Cenduggy"; Verwechslungsgefahr zweier Zeichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 2 U 80/03
    Im Fall von Marken oder Markenbestandteilen, die an eine beschreibende Angabe angelehnt sind und nur wegen der Veränderungen gegenüber der Originalangabe selbst als Marke eingetragen werden konnten, ist der Schutzumfang der eingetragenen Marke jedoch eng zu bemessen, und zwar nach Maßgabe der Eigenprägung und Unterscheidungskraft, die dem Zeichen - trotz seiner Anlehnung an die freizuhaltende Angabe - die Eintragungsfähigkeit verleiht (BGH a.a.O - AntiVir/AntiVirus; GRUR 1989, 264, 265 - Reynolds R1/EREINTZ; GRUR 1989, 349, 350 - Roth-Händle-Kentucky/Cenduggy).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 2 U 80/03
    Die Frage einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH (GRUR 2003, 963, 964 - AntiVir/AntiVirus - GRUR 2003, 332, 334 - Abschlussstück) unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen.
  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 2 U 80/03
    Die Frage einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH (GRUR 2003, 963, 964 - AntiVir/AntiVirus - GRUR 2003, 332, 334 - Abschlussstück) unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen.
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