Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 11.11.2004 | OLG Naumburg, 26.08.2004

Rechtsprechung
   BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5529
BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04 (https://dejure.org/2004,5529)
BayObLG, Entscheidung vom 24.11.2004 - 2Z BR 156/04 (https://dejure.org/2004,5529)
BayObLG, Entscheidung vom 24. November 2004 - 2Z BR 156/04 (https://dejure.org/2004,5529)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 1; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigentümerbeschluss zur Kostenverteilung aufgrund fehlerhaftem Kostenschlüssel - Kostenverteilung für Aufzugsanlage in Mehrhausanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenverteilung für eine Instandsetzungsmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung eines Eigentümerbeschlusses; Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses wegen Anwendung eines falschen Kostenverteilungsschlüssels für eine Instandsetzungsmaßnahme; Umlage von Aufzugskosten in einer Mehrhausanlage, wenn nur ein Teil des Hauses über einen Aufzug ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 14
  • ZMR 2005, 639
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 17.11.2000 - 2Z BR 96/00

    Festsetzung des Geschäftswertes

    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04
    In diesem Fall ist der Geschäftswert nach § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG niedriger festzusetzen, als dies nach § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG geboten wäre (vgl. BayObLG ZWE 2001, 154/155).

    Dies entspricht etwa dem fünffachen Wert des Eigeninteresses der Antragstellerin, ohne dass eine allgemeine Begrenzung des Geschäftswerts auf den fünffachen Wert des Eigeninteresses eine verbindliche Grenze bildet (vgl. BayObLG ZWE 2001, 154/155).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04
    An einer selbständigen Auslegung beider Beschlüsse ist der Senat als Rechtsbeschwerdegericht nicht gehindert (BGHZ 139, 288/292 f.; siehe auch Weitnauer/Lüke WEG 9. Aufl. § 23 Rn. 21 m.w.N.).

    Auszulegen sind derartige Eigentümerbeschlüsse anhand ihres objektiven Erklärungswerts, d.h. nach Wortlaut und Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung ergibt; Umstände außerhalb des protokollierten Inhalts dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 139, 288/292 f. m.w.N.).

  • BayObLG, 06.06.2002 - 2Z BR 124/01

    Erstmalige Herstellung von Kfz-Stellplätzen in Eigentumswohnanlage -

    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04
    Nichtigkeit ist nach herrschender Meinung auch gegeben, wenn es einem Beschluss an der erforderlichen Klarheit und Bestimmtheit mangelt, sich also auch durch Auslegung kein Sinn ermitteln lässt (BayObLG NZM 2002, 875; BayObLGZ 1989, 13/17; zuletzt auch BayObLG WuM 2004, 425; KG OLGZ 1981, 307).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04
    (5) Schließlich beinhalten die beiden Beschlüsse auch keine dauerhafte oder gar nur vorläufige Änderung des gesetzlichen oder vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels (BGHZ 145, 158; Weitnauer/Gottschalg § 16 Rn. 19; Weitnauer/Lüke § 10 Rn. 56), wofür eine Vereinbarung nach § 10 Abs. 1 WEG notwendig wäre und ein Mehrheitsbeschluss demgemäß nicht ausreicht.
  • BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 125/03

    Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines dem geltenden

    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04
    Denn auch bei unterstellt vereinbarungswidriger Verteilung der Aufzugsanierungskosten läge darin allenfalls ein Anwendungsfehler, nicht aber eine auf Dauer gerichtete Regelung, die den geltenden Kostenverteilungsschlüssel abändern soll (BayObLG NJW-RR 2004, 228; OLG Köln OLG-Report 2002, 335; Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 16 Rn. 19 m.w.N.; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 23 Rn. 144/145).
  • KG, 11.12.1995 - 24 W 4594/95

    Hinzunehmende Ungenauigkeiten der Jahresabrechnung; Unterschiedliche

    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04
    Für das Wohnungseigentumsrecht ist die Unterscheidung zwischen Betriebs- und sonstigen Kosten der Anlage nicht erheblich, weil die Wohnungseigentümer ohnehin sämtliche Kosten zu tragen haben (§ 16 Abs. 2 WEG; vgl. KG WuM 1996, 171/172).
  • BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 75/04
    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04
    Zur Auslegung des Eigentümerbeschlusses können auch die Regelungen der Teilungserklärung bzw. der Gemeinschaftsordnung ergänzend herangezogen werden (BayObLG Beschluss vom 28.7.2004, 2Z BR 075/04).
  • BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 2 Z 67/88

    Rechtmäßigkeit eines Eigentümerbeschlusses in dem die Erweiterung der Terasse

    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04
    Nichtigkeit ist nach herrschender Meinung auch gegeben, wenn es einem Beschluss an der erforderlichen Klarheit und Bestimmtheit mangelt, sich also auch durch Auslegung kein Sinn ermitteln lässt (BayObLG NZM 2002, 875; BayObLGZ 1989, 13/17; zuletzt auch BayObLG WuM 2004, 425; KG OLGZ 1981, 307).
  • BayObLG, 12.12.1991 - BReg. 2 Z 157/91

    Beteiligung an Kosten für einen Aufzug in einer Mehrhausanlage

    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04
    Es gibt nämlich keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass ein Wohnungseigentümer die Kosten für solche Einrichtungen nicht mittragen müsste, die ihm persönlich keinen Nutzen bringen (BGHZ 92, 18/23; BayObLG WuM 2001, 88; WuM 1992, 155).
  • BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99

    Zur Zustellung an den persönlich oder als Eigentümer an einem

    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04
    Es gibt nämlich keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass ein Wohnungseigentümer die Kosten für solche Einrichtungen nicht mittragen müsste, die ihm persönlich keinen Nutzen bringen (BGHZ 92, 18/23; BayObLG WuM 2001, 88; WuM 1992, 155).
  • BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 244/03

    Durchführung einer Instandhaltungsmaßnahme infolge Mehrheitsbeschlusses

  • BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83

    Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden

  • BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04

    Bezeichnung der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Geltendmachung von

  • KG, 03.02.1981 - 1 W 2823/80
  • OLG Köln, 08.02.2002 - 16 Wx 6/02

    Wohnungsrecht: Von der Kostentragungsregelung in der Teilungserklärung

  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses

    Allerdings nimmt das Berufungsgericht zumindest der Sache nach zutreffend an, dass der angefochtene Beschluss hinreichend bestimmt ist, durchführbare Regelungen enthält und auch keine inneren Widersprüche aufweist (zu diesen Anforderungen etwa Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 298; BayObLG, ZWE 2005, 230, 231; Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 54, 162 f.).
  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 104/15

    Wohnungseigentümerbeschluss: Bezugnahme auf ein außerhalb des Protokolls

    bb) Nimmt ein Beschluss der Wohnungseigentümer auf ein Dokument Bezug, das weder Teil des Beschlusstextes noch des Protokolls ist, erfordert das Gebot der inhaltlichen Klarheit und Bestimmtheit, dass das in Bezug genommene Dokument zweifelsfrei bestimmt ist (vgl. BayOblG, ZMR 2005, 639, 640; LG München I, Urteil vom 9. Mai 2011, 1 S 22360/10, juris Rn. 32; KG, ZMR 2009, 790, 793; Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 23 Rn. 56a;Hügel/Elzer, WEG, § 23 Rn. 85).
  • LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 9 S 71/17

    Bestimmtheit einer Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung Beschlusskompetenz

    Bestimmtheit wird angenommen, wenn der Beschluss einer objektiven und normativen Auslegung zugänglich ist, also wenn sich durch Auslegung ein Sinn des Beschlusses ermitteln lässt (vgl. BayObLG , ZMR 2005, 639) bzw. wenn er noch eine durchführbare Regelung erkennen lässt, mithin nicht inhaltlich widersprüchlich ist (vgl. BGH NJW 1998, 3713; LG Nürnberg-Fürth , ZWE 2010, 233).
  • OLG Oldenburg, 05.04.2005 - 5 W 194/04

    Abänderung eines Beschlusses

    Umstände außerhalb des protokollierten Inhalts dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BayObLG FGPrax 2005, S. 14, 15 m.w.N.).

    Dementsprechend erscheint etwa die anteilsmäßige Belastung der Wohnungseigentümer, deren Wohnungen in Häusern ohne Aufzug gelegen sind, mit den Aufzugskosten nicht unbillig, eben weil es zahlreiche Gemeinschaftseinrichtungen gibt, an denen sich jeder Wohnungseigentümer beteiligen muss, ohne dass er einen Nutzen davon hat (vgl. BayObLG FGPrax 2005, S. 14, 16).

  • OLG Oldenburg, 08.11.2022 - 2 U 59/22

    Abnahme trotz nicht unterschriebenem Abnahmeprotokoll?

    Wenn ein Beschluss auf ein Ereignis oder einen Gegenstand Bezug nimmt, kann es genügen, dass wenigstens diese mit hinreichender Bestimmtheit feststellbar sind (BayObLG ZMR 2005, 639 (640); WuM 1993, 707); Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 23 Rn. 144).

    Fehlt es einem Beschluss auch nach einer Auslegung indes an der erforderlichen Klarheit und Bestimmtheit oder ist er widersprüchlich (" perplex "), ist er nichtig (OLG Hamburg ZMR 2008, 225 (226); OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 1467 (1470); BayObLG ZMR 2005, 639 (640); LG Hamburg ZWE 2011, 284 (285); Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 23 Rn. 145).

  • OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Nimmt ein Eigentümerbeschluss auf Gegenstand Bezug, so reicht es aus, dass dieser mit genügender Bestimmtheit feststellbar ist (BayObLG WuM 1993, 707; FGPrax 2005, 14).
  • LG Hamburg, 30.01.2013 - 318 S 127/11

    Wohnungseigentum: Haftung des ehemaligen Verwalters wegen unberechtigten Zugriffs

    Letzteres ist zwar etwa dann gegeben, wenn es einem Beschluss der Wohnungseigentümer an der erforderlichen Klarheit und Bestimmtheit mangelt, sich also auch durch Auslegung kein Sinn und keine durchführbare Regelung ermitteln lässt (vgl. etwa BayObLG, FGPrax 2005, 14, 15).
  • LG München I, 09.05.2011 - 1 S 22360/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit einer Beschlussanfechtungsklage bei

    Derartige Bezugnahmen auf einen außerhalb des Protokolls liegenden Gegenstand reichen aus, wenn, wie hier (siehe Anlage B6), dieser mit genügender Bestimmtheit feststellbar ist (BayObLG ZWE 2005, 230; Jennißen/Elzer, WEG, Vor §§ 23-25 Rz. 145).
  • BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 141/04

    Eigentümerbeschluss zur Abrechnung mit fehlerhaftem Kostenverteilungsschlüssel -

    Dass diese Einheit im Abrechnungszeitraum aus der Hausreinigung keinen oder nur einen geringfügigen Nutzen ziehen konnte, ist für die Kostenverteilung grundsätzlich bedeutungslos (BGHZ 92, 18/23; BayObLG WuM 2001, 88; siehe auch BayObLG Beschluss vom 24.11.2004, 2Z BR 156/04).

    Der Senat hat den Beschluss vom 6.6.2000 selbständig auszulegen (BGHZ 139, 288/292 f.; BayObLG Beschluss vom 24.11.2004, 2Z BR 156/04; Weitnauer/Lüke WEG 9. Aufl. § 23 Rn. 21).

  • LG Nürnberg-Fürth, 17.03.2010 - 14 S 5126/09

    Wohnungseigentumsrecht: Ausschluss von der Teilnahme an Eigentümerversammlungen

    Bestimmtheit wird angenommen, wenn der Beschluss einer objektiven und normativen Auslegung zugänglich ist, also wenn sich durch Auslegung ein Sinn des Beschlusses ermitteln lässt (vgl. BayObLG ZMR 2005, 639) bzw. wenn er noch eine durchführbare Regelung erkennen lässt, mithin nicht inhaltlich widersprüchlich ist (vgl. BGH NJW 1998, 3713).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 26.05.2016 - 72 C 16/16

    Wohnungseigentumssache: Erfordernis und Umfang einer fristgerechten Begründung

  • LG Wiesbaden, 30.06.2017 - 5 O 126/16

    Inhaltliche Unbestimmtheit eines WEG-Beschlusses

  • AG Berlin-Charlottenburg, 28.05.2014 - 72 C 85/13

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Versäumung der Klagefrist;

  • LG München I, 09.08.2023 - 1 S 16489/22

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Online-Teilnahme ohne Beschluss;

  • LG Düsseldorf, 22.01.2020 - 25 S 119/18
  • AG Berlin-Wedding, 02.09.2019 - 10 C 300/19

    Was ist ein "Dachrohling"?

  • LG Stuttgart, 25.08.2017 - 19 S 30/17

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses

  • AG Berlin-Charlottenburg, 01.09.2016 - 72 C 44/16

    Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Hinreichende Bestimmtheit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.11.2004 - 15 W 351/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5294
OLG Hamm, 11.11.2004 - 15 W 351/04 (https://dejure.org/2004,5294)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.11.2004 - 15 W 351/04 (https://dejure.org/2004,5294)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. November 2004 - 15 W 351/04 (https://dejure.org/2004,5294)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5294) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Gartenbenutzung in einer Wohneigentumsanlage; Auswirkungen einer fehlerhaften Ladung zu einer Eigentümerversammlung; Abgrenzung zwischen einer Vereinbarung und einem allseitigen Beschluss; Grenzen der Beschlusskompetenz einer Eigentümerversammlung

  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 2; ; WEG § 23 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Abgrenzung zwischen Beschluss und Vereinbarung der Eigentümerversammlung über Nutzung der gemeinschaftlichen Gartenfläche

  • ibr-online

    Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 113
  • ZMR 2005, 400
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2004 - 15 W 351/04
    Ein vollständiger Gebrauchsentzug kann nicht mehr als Konkretisierung des gemeinschaftlichen Gebrauchs verstanden werden und führt daher zu einer Änderung des gesetzlichen Rechts (§ 13 Abs. 2 WEG) des einzelnen Miteigentümers auf Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums (BGH NJW 2000, 3500, 3502).

    Auch eine solche Regelung kann durch eine Beschlussfassung der Eigentümerversammlung getroffen werden (BGH NJW 2000, 3500, 3503).

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2004 - 15 W 351/04
    Eine Ungültigerklärung des Zweitbeschlusses, der allein Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist, wäre ohne Auswirkungen auf das Rechtsverhältnis zwischen den Wohnungseigentümern, weil es bei der Wirksamkeit des bestandskräftigen Erstbeschlusses vom 13.03.1998 mit identischem Beschlussinhalt verbliebe (vgl. NJW 1994, 3230; 2001, 3339, 3344).

    Denn nach der neueren Rechtsprechung des BGH (NJW 2001, 3339 ff.) kommt auch einem Negativbeschluss Beschlussqualität zu, der somit auch der Anfechtung nach § 23 Abs. 4 WEG unterliegt.

  • OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00

    Zu den notwendigen Feststellungen bei der Verurteilung einzelner

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2004 - 15 W 351/04
    Im Zweifel ist die Regelung deshalb als Beschluss zu qualifizieren, wenn ihr Gegenstand einem solchen zugänglich ist; demgegenüber ist eine Vereinbarung als gewollt anzusehen, wenn ihr Gegenstand eine solche erfordert (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 9, 10; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 183; Senat FGPrax 1997, 15).
  • BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 110/97

    Zustimmung zum Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken durch die betroffenen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2004 - 15 W 351/04
    In der Rechtsprechung ist indessen anerkannt, dass der Sonderrechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers an die Zustimmung seines Rechtsvorgängers zu einer baulichen Veränderung gebunden ist, sofern diese bereits im Zeitpunkt der Rechtsnachfolge zumindest teilweise vorgenommen war (BayObLG NJW-RR 1998, 947; OLG Düsseldorf NZM 1998, 79; Senat FGPrax 1996, 92 = NJW-RR 1996, 971).
  • OLG Düsseldorf, 11.08.1997 - 3 Wx 227/97

    Beseitigung einer unter Überschreitung der im Aufteilungsplan zur

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2004 - 15 W 351/04
    In der Rechtsprechung ist indessen anerkannt, dass der Sonderrechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers an die Zustimmung seines Rechtsvorgängers zu einer baulichen Veränderung gebunden ist, sofern diese bereits im Zeitpunkt der Rechtsnachfolge zumindest teilweise vorgenommen war (BayObLG NJW-RR 1998, 947; OLG Düsseldorf NZM 1998, 79; Senat FGPrax 1996, 92 = NJW-RR 1996, 971).
  • OLG Hamm, 10.09.1996 - 15 W 236/96

    Keine Bindungswirkung schuldrechtlicher Vereinbarungen der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2004 - 15 W 351/04
    Im Zweifel ist die Regelung deshalb als Beschluss zu qualifizieren, wenn ihr Gegenstand einem solchen zugänglich ist; demgegenüber ist eine Vereinbarung als gewollt anzusehen, wenn ihr Gegenstand eine solche erfordert (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 9, 10; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 183; Senat FGPrax 1997, 15).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2004 - 15 W 351/04
    Die danach als Eigentümerbeschluss zu verstehende Regelung zu Tagesordnungspunkt 1 der Eigentümerversammlung vom 13.03.1998 unterliegt, da sie als dauerhafte Regelung auch zur Geltung gegenüber Sonderrechtsnachfolgern bestimmt ist, hinsichtlich ihres Inhalts der uneingeschränkten Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht: Maßgebend ist nur diejenige Bedeutung, die sich nach dem Wortlaut der Niederschrift für den unbefangenen Betrachter erschließt (BGH NJW 1998, 3713, 3714).
  • BGH, 29.06.2000 - V ZB 46/99

    Entscheidung über Vermietung durch Mehrheitsbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2004 - 15 W 351/04
    § 13 Abs. 2 WEG gewährt kein Recht zum Eigengebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums, sondern bestimmt nur das Maß der Mitbenutzung bei geregelter Benutzungsart (BGH NJW 2000, 3211, 3212).
  • BayObLG, 13.06.2002 - 2Z BR 1/02

    Formfreie Einräumung schuldrechtlicher Nutzungsrechte zugunsten

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2004 - 15 W 351/04
    Im Zweifel ist die Regelung deshalb als Beschluss zu qualifizieren, wenn ihr Gegenstand einem solchen zugänglich ist; demgegenüber ist eine Vereinbarung als gewollt anzusehen, wenn ihr Gegenstand eine solche erfordert (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 9, 10; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 183; Senat FGPrax 1997, 15).
  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2004 - 15 W 351/04
    Eine Ungültigerklärung des Zweitbeschlusses, der allein Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist, wäre ohne Auswirkungen auf das Rechtsverhältnis zwischen den Wohnungseigentümern, weil es bei der Wirksamkeit des bestandskräftigen Erstbeschlusses vom 13.03.1998 mit identischem Beschlussinhalt verbliebe (vgl. NJW 1994, 3230; 2001, 3339, 3344).
  • OLG Hamm, 09.01.1996 - 15 W 340/95

    Rechtsfolgen einer formlosen Zustimmung der Miteigentümer zu einer baulichen

  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15

    Wohnungseigentum: Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an

    Diese sei nicht zu beanstanden, wenn sie von der gleichrangigen Nutzungsberechtigung aller Miteigentümer an der Gesamtfläche ausgehe und sich auf eine räumliche Abgrenzung der Nutzungsberechtigung beschränke, die in dem gleichen Maße, in dem sie bestimmte Miteigentümer von der Nutzung einer Teilfläche ausschließe, diesen hinsichtlich des ihnen zugewiesenen Teilstücks zugutekomme (OLG Hamm, FGPrax 2005, 113 f.; Schmidt, ZWE 2007, 446, 447; vgl. auch KG, NJW-RR 1991, 1117, 1118 zu Kellerräumen).
  • LG Dortmund, 05.12.2017 - 1 S 28/17

    Anforderungen an die Gesamt- und die Einzelabrechnung der

    Eine bloße Gebrauchsregelung i.S.d. § 15 WEG kann nicht unter Rückgriff auf den Kompensationsgedanken angenommen werden (so aber noch OLG Hamm, Beschluss vom 11.11.2004, Az. 15 W 351/04), vielmehr liegen auch dann gegenständlich begrenzte Sondernutzungsrechte vor.
  • LG Köln, 21.07.2011 - 29 S 11/11

    Aufteilung von Nutzung von Gemeinschaftseigentum: Anfechtbar?

    Ein vollständiger Gebrauchsentzug kann nicht mehr als Konkretisierung des gemeinschaftlichen Gebrauchs verstanden werden und führt daher zu einer Änderung des gesetzlichen Rechts des einzelnen Miteigentümers auf Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums ( Riecke / Schmidt - Abramenko, Fachanwaltskommentar Wohnungseigentumsrecht, 3.Aufl., § 15 Rdnr. 13; BGH NJW 2000, 3500 ff.; OLG Hamm, ZMR 2005, 400 f.) Wird dagegen nicht das Recht zum Mitgebrauch entzogen, sondern wird es weiterhin vorausgesetzt und nur die Art und Weise der Ausübung geregelt, indem die Möglichkeit des unmittelbaren ( Eigen- ) Gebrauchs durch die des mittelbaren ( Fremd- ) Gebrauchs ersetzt, mithin die Zuweisung alle anderen Wohnungseigentümer ausschliessender Gebrauchsvorteile, so handelt es sich um eine Regelung des Gebrauchs ( BGH NJW 2000, 3211 f.; OLG Düsseldorf NZM 2003, 767 f. ).

    Ebenso wenig verhält sich die vorliegende Regelung wie die Fallgestaltung in dem vom OLG Hamm entschiedenen Fall ( ZMR 2005, 400 f. ), weil dort die Regelung von der gleichrangigen Nutzungsberechtigung aller Miteigentümer an der Gesamtfläche ausgeht und sich auf eine räumliche Abgrenzung der Nutzungsberechtigung beschränkt, die in dem gleichem Masse, in dem sie bestimmte Miteigentümer von der Nutzung einer Teilfläche ausschliesst, diesen hinsichtlich des ihnen zugewiesenen Teilstücks zu Gute kommt.

  • LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 81/12

    Wohnungseigentum: Änderung der Farbgebung der Dachunterschläge einer

    Außerdem gibt es die den Eigentümern durch § 15 Abs. 2 WEG eingeräumte Beschlusskompetenz her, dass Teile der gemeinschaftlichen Fläche einzelnen Eigentümer zum ausschließlichen Gebrauch zugewiesen werden, ohne dass aber dadurch gleichsam Sondernutzungsrechte begründet werden (vgl. dazu Kümmel, a.a.O., § 13, Rn. 11; OLG Hamm, FGPrax 2005, 113).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2008 - 14 S 4885/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit eines nach Ablauf der

    Danach sind die Wohnungseigentümer nicht gehindert die allgemein zulässige Nutzung im Rahmen der Beschlussfassung gem. § 15 Abs. 2 WEG zu konkretisieren (vgl. Bärmann/ Wenzel , § 15 WEG Rn. 18; OLG Hamm, ZMR 2005, 400).

    Diese Konkretisierung kann insbesondere auch in Form einer gegenseitigen räumlichen Abgrenzung der jeweiligen Nutzungsbereiche vorgenommen werden (vgl. OLG Hamm, aaO; Bärmann/ Wenzel , WEG § 15 Rn. 22, 23), wobei das OLG Hamm gerade den Fall, dass jedem Wohnungseigentümer ein bestimmter Stellplatz zur dauerhaften Nutzung zugewiesen wird, als Beispiel für die Konkretisierung des zulässigen Gebrauchs angeführt hat (OLG Hamm, ZMR 2005, 400, 401).

  • LG Dortmund, 30.06.2017 - 17 S 13/17

    Abänderung des in einer Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Abstimmungsprinzips

    (vgl. OLG Hamburg, ZMR 2008, 154; OLG Düsseldorf, NZM 2001, 530; OLG Hamm ZMR 2005, 400; vgl. auch die weiteren Nachweisen bei Bärmann, WEG, § 10, Rn. 176 - Klein ).
  • LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 11 S 140/09

    Abweichendes Wirtschaftsjahr für zwei Abrechnungsperioden

    Eine Vereinbarung ist in Abgrenzung zum einstimmigen Beschluss regelmäßig dann anzunehmen, wenn - wie vorliegend - ein Beschluss nicht zulässig ist, weil der Gegenstand der Entscheidung eine Vereinbarung erfordert (vgl. BayObLG NJW-RR 2003; OLG Hamburg BeckRS 2008, 02582; OLG Hamm FGPrax 2005, 113; NJWE-MietR 1997, 108).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 26.08.2004 - 8 Wx 5/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9949
OLG Naumburg, 26.08.2004 - 8 Wx 5/04 (https://dejure.org/2004,9949)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.08.2004 - 8 Wx 5/04 (https://dejure.org/2004,9949)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. August 2004 - 8 Wx 5/04 (https://dejure.org/2004,9949)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9949) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erhöhte Vergütung eines Betreuers bei nutzbaren Kenntnissen für die Betreuung; Anforderungen an das Kriterium der Nutzbarkeit für eine Betreuung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dipl.-Ing (FH) aufgrund kultusministerieller Anerkennung

  • Judicialis

    BVormVG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 56 Abs. 5 S. 1; ; FGG § 56 g Abs. 5 S. 2

  • rechtsportal.de

    Erhöhte Vergütung des Betreuers wegen besonderer Kenntnisse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Dipl.-Ing. kriegt mehr Geld!

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 363 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.08.2004 - 8 Wx 5/04
    Die entsprechend erworbenen Kenntnisse sind für die Führung von Betreuungen dann allgemein nutzbar, wenn sie bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet über ein Grundwissen deutlich hinausgehen, wobei das Grundwissen nach Bildungsstand bzw. Ausbildung mehr oder weniger umfangreich sein kann (Bayerisches Oberstes Landesgericht, FamRZ 2001, 187 m. w. N.).
  • KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Ausbildung zum Diplom-Militärwissenschaftler in

    Solche Kenntnisse liegen dann vor, wenn sie - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben besser und effektiver zu erfüllen (Senat, BtPrax 2002, 167ff; OLG-Report 2005, 550; OLG Naumburg, OLG-Report 2005, 184f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; NJ 2002, 97f.; OLG Jena, NJ 2003, 379).
  • OLG Hamm, 04.01.2023 - 10 W 78/22

    Höhe der Vergütung eines zum Nachlasspfleger bestellten, staatlich geprüften

    Die besonderen Kenntnisse müssen bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet über ein Grundwissen deutlich hinausgehen (OLG Naumburg OLG-Report 2005, 184 f.; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 349 f; OLG Jena NJW 2003, 379).
  • OLG Hamm, 15.12.2022 - 10 W 79/22
    Die besonderen Kenntnisse müssen bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet über ein Grundwissen deutlich hinausgehen (OLG Naumburg, OLG-Report 2005, 184f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f; OLG Jena, NJW 2003, 379).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht