Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 13.05.2004 - 16 U 11/04   

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https://dejure.org/2004,4556
OLG Schleswig, 13.05.2004 - 16 U 11/04 (https://dejure.org/2004,4556)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.05.2004 - 16 U 11/04 (https://dejure.org/2004,4556)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 16 U 11/04 (https://dejure.org/2004,4556)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung besonderer Lebensmittelpreise in einem Bordell ; Sittenwidrigkeit der Prostitution; Sittenwidrigkeit einer Getränkerechnung

  • Judicialis

    BGB § 781; ; BGB § 138; ; BGB § 817; ; ProstG § 1; ; GG Art. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Sittenwidrigkeit von Schuldanerkenntnissen von Kunden eines Nachtclubs mit Bordellbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vier Freudenmädchen und Champagner in Strömen Streit um Rechnung im Puff - Gast unterzeichnete Schuldanerkenntnis

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unwirksames Schuldanerkenntnis in Nachtclub

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 225
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.01.1987 - III ZR 153/85

    Wirksamkeit eines am Ende eines Nachtclubbesuchs von einem zur Barzahlung

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.05.2004 - 16 U 11/04
    Für das Sittenwidrigkeitsurteil über abverlangte Anerkenntnisse gemäß § 138 Abs. 1 BGB ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände, unter denen es zu der Abgabe der Anerkenntnisse gekommen ist, erforderlich, insbesondere kommt es auf das Gesamtgepräge des Geschäfts an, wie es sich erkennbar aus dem äußeren Inhalt, dem Beweggrund und dem Zweck ergibt (LG Berlin NJW 1986, 1939, 1940; BGH NJW 1987, 2014, 2015).

    Auf die Umstände des Einzelfalles kommt es aber nach Auffassung des Senats nicht mehr an, wenn dem Gast eines Nachclubs Schuldanerkenntnisse im fünfstelligen DM-Bereich abverlangt werden (im Ergebnis ebenso BGH NJW 1987, 2014, 2015).

  • OLG Hamm, 02.12.1985 - 2 U 62/85

    Sittenwidrigkeit von Verträgen über die Bestellung von Sekt und Champagner

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.05.2004 - 16 U 11/04
    Verträge, die im Zusammenhang mit Prostitution abgeschlossen werden, erscheinen nämlich als sittlich wertneutral, wenn die Lieferung oder Bereitstellung sachlicher Mittel gegen ein Entgelt vorgenommen wird, das Entgelt aber nicht durch seine Überhöhung eine Partizipierung an dem spezifischen Unzuchtserwerb erkennen lässt (OLG Hamm NJW-RR 1986, 547, 548).

    Entscheidend ist, dass der "Begleitservice" von vornherein auch solche "Dienstleistungen" mit umfasste, weshalb die darauf gerichtete Vereinbarung von vornherein nichtig war (OLG Hamm NJW-RR 1986, 547, 548). .

  • OLG Köln, 24.10.1994 - 16 U 46/94

    Prima-facie-Beweis; Ursächlichkeit; Treppe; Sturz; Fehlen eines Geländers oder

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.05.2004 - 16 U 11/04
    Aus dem Vorprozess, den der Senat im Jahre 1994 entschieden hat (16 U 46/94) ergibt sich, dass das Preisniveau für Getränke sich in der Zwischenzeit nicht wesentlich geändert hat.
  • LG Berlin, 30.10.1985 - 18 O 263/85
    Auszug aus OLG Schleswig, 13.05.2004 - 16 U 11/04
    Für das Sittenwidrigkeitsurteil über abverlangte Anerkenntnisse gemäß § 138 Abs. 1 BGB ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände, unter denen es zu der Abgabe der Anerkenntnisse gekommen ist, erforderlich, insbesondere kommt es auf das Gesamtgepräge des Geschäfts an, wie es sich erkennbar aus dem äußeren Inhalt, dem Beweggrund und dem Zweck ergibt (LG Berlin NJW 1986, 1939, 1940; BGH NJW 1987, 2014, 2015).
  • OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01

    Widerruf von Kreditkartenzahlungen gegenüber der emittierenden Bank

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.05.2004 - 16 U 11/04
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass hohe Getränkepreise in einem Animierlokal erst dann grundsätzlich sittenwidrig sind, wenn mit ihnen auch sexuelle Leistungen abgegolten werden (OLG Köln NJW-RR 2002, 620, 621).
  • BGH, 18.05.2000 - IX ZR 43/99

    Rückforderung eines abstrakten Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.05.2004 - 16 U 11/04
    Folglich hat die Klägerin von vornherein beabsichtigt, nach § 781 BGB einen selbstständigen Schuldgrund für ihre Ansprüche zu schaffen (zu allem BGH NJW 2000, 2501, 2502).
  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R

    Arbeitsvermittlung - keine Pflicht der Bundesagentur für Arbeit Bordellbetreibern

    Ebenso kann offen bleiben, ob - wie sich in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) andeutet (vgl Urteile vom 13. Juli 2006 - I ZR 65/05, I ZR 231/03 und I ZR 241/03 - BGHZ 168, 314, zur Auslegung des § 120 Abs. 1 Nr. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz sowie Urteil vom 8. November 2007 - III ZR 102/07 - zu so genannten Telefonsexdienstleistungen) - insoweit von einer geänderten Rechtslage auszugehen ist oder ob auch nach Inkrafttreten des ProstG zumindest die Verpflichtung zur Vornahme sexueller Handlungen sittenwidrig ist (vgl Nasall in juris-Praxiskomm-BGB, 4. Aufl 2008, § 138 BGB, RdNr 146; Ellenberger in Palandt, BGB, 68. Aufl 2008, § 138 RdNr 52; Palm in Erman, BGB, 12. Aufl 2008, § 138 RdNr 158; Larenz/Wolf, Allgemeiner Teil des BGB, 9. Aufl 2004, § 41 RdNr 47; Medicus, Allgemeiner Teil des BGB, 9. Aufl 2006, RdNr 701; Bergmann, JR 2003, 270, 272; Majer, NJW 2008, 1926, 1927 f) und ein Arbeitsverhältnis mit einem Bordellbesitzer mit einer entsprechenden Verpflichtung nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist (Richardi in Staudinger, BGB, 2005, § 611 RdNr 197; Sack in Staudinger, BGB, 2003, § 138 RdNr 398; OLG SchleswigHolstein, Urteil vom 13. Mai 2004 - 16 U 11/04, NJW 2005, 225).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.11.2004 - 14 U 108/04   

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https://dejure.org/2004,4296
OLG Celle, 18.11.2004 - 14 U 108/04 (https://dejure.org/2004,4296)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.11.2004 - 14 U 108/04 (https://dejure.org/2004,4296)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. November 2004 - 14 U 108/04 (https://dejure.org/2004,4296)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verkehrsunfallhaftung: Alleinverschulden eines von einer Bushaltestelle kommenden Linksabbiegers bei Kollision mit einem Überholer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ermittlung der Mitverschuldensquote beim Zustandekommen eines Verkehrsunfalls; Bestehen einer unklaren Verkehrslage durch das Fahren eines Personenkraftwagens auf eine Bushaltestelle

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Mitverschuldensquote beim Zustandekommen eines Verkehrsunfalls; Bestehen einer unklaren Verkehrslage durch das Fahren eines Personenkraftwagens auf eine Bushaltestelle

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17; ; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    StVG § 17; StVG § 7; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 2
    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts an eine Bushaltestelle herangefahrenen und alsdann links abbiegenden Fahrzeugs mit einem überholenden Fahrzeug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auto fährt zum Linksabbiegen nach rechts - Überholender Fahrer ist am so verursachten Zusammenstoß unschuldig

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Auf eine Bus-Haltebucht ausscherender Pkw darf überholt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 569
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • AG Bad Segeberg, 31.01.2013 - 17 C 196/12

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision zwischen einem hinter einem Hindernis haltenden

    Alleine das Befahren des rechten Fahrbahnrands begründet noch keine unklare Verkehrslage (s. hierzu OLG Celle, Urt. v. 18.11.2004 - 14 U 108/04, MDR 2005, 569 f.).
  • OLG Celle, 12.05.2005 - 14 U 223/04

    Verkehrsunfallhaftung: Verneinung unklarer Verkehrslage bei Verlangsamung und

    Allein, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug relativ langsam fährt und sich nach rechts einordnet, schafft keine unklare Verkehrslage für den nachfolgenden Verkehr dahingehend, dass dessen Führer nach links abzubiegen (oder gar zu wenden) beabsichtigt, vgl. Senatsurteil vom 18. November 2004, 14 U 108/04, Beck-RS 2004, 11821; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, Rn. 35 zu § 5 StVO m. w. N.).
  • LG Köln, 19.10.2007 - 20 O 127/07

    Anspruch auf Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall; Abwägung der

    Die Abwägung führt dazu, dass dem Kläger ein Verschuldens- und Verursachungsbeitrag von 2/3 und dem Beklagten von 1/3 angelastet wird, da den Fahrer des PKW ein erheblich höherer Verstoß gegen Verkehrsregeln angelastet werden kann (Kammergericht, Verkehrsrechtliche Mitteilungen 1990, Nr. 67; OLG Saarbrücken, VersR 2004, 621; OLG Celle, MDR 2005, 569), auch wenn die Betriebsgefahr eines Motorrades etwas höher als die eines PKW anzusetzen ist (Hentschel, StVG, 36. Aufl., § 17 StVG RN 7).
  • AG Krefeld, 28.01.2010 - 3 C 490/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einem Hindernis links ausscherenden

    Eine Verkehrslage wird allerdings nicht bereits dadurch unklar, dass der Vorausfahrende lediglich die Geschwindigkeit verlangsamt oder sein Fahrzeug an den Fahrbahnrand lenkt (OLG D, MDR 2005, 569).
  • AG Bad Segeberg, 28.04.2011 - 17 C 388/09

    Aufgrund eines Verkehrsunfalls durch die Beauftragung eines

    Weiter ist dem Kläger zuzugeben, dass alleine das Befahren des rechten Fahrbahnrandes noch keine unklare Verkehrslage schafft (s. hierzu OLG Celle, Urt. v. 18.11.2004 - 14 U 108/04, MDR 2005, 569 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 25.11.2004 - 12 U 47/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3709
OLG Brandenburg, 25.11.2004 - 12 U 47/04 (https://dejure.org/2004,3709)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.11.2004 - 12 U 47/04 (https://dejure.org/2004,3709)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. November 2004 - 12 U 47/04 (https://dejure.org/2004,3709)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf restlichen Werklohn aus einem vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrag; Konkludente Abnahme eines Bauwerkes durch Verfassen einer Mängelrügeanzeige mit entsprechender Aufforderung um Beseitigung; Übertragung der Grundsätzen zur Abrechnung eines vorzeitig ...

  • Wolters Kluwer
  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 139; ; ZPO § ... 256; ; ZPO § 256 Abs. 2; ; ZPO § 282 Abs. 1; ; ZPO § 282 Abs. 2; ; ZPO § 296 Abs. 1; ; ZPO § 527 Abs. 1; ; ZPO § 528 Abs. 1; ; ZPO § 528 Abs. 2; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 580 Nr. 7 b; ; BGB § 389; ; BGB § 640; ; BGB § 649 Abs. 2; ; VOB/B § 8 Nr. 1 Abs. 2; ; VOB/B § 8 Nr. 3; ; VOB/B § 14; ; VOB/B § 14 Nr. 4

  • rechtsportal.de

    Werklohnanspruch aus vorzeitig beendetem Pauschalpreisvertrag über Errichtung eines Einfamilienhauses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfbarkeit einer Schlussrechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfbare Schlussrechnung in der Berufungsinstanz: Verspätet? (IBR 2005, 122)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 154 (Ls.)
  • ZfBR 2005, 182 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 26.10.2000 - VII ZR 99/99

    Prüfbarkeit einer Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2004 - 12 U 47/04
    Die Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen und deren Bewertung muss den Besteller in die Lage versetzen, sich sachgerecht zu verteidigen (BGH NZBau 2004, 549; NZBau 2002, 613 und 614; NJW 2002, 2780; NJW 2001, 521; BauR 2000, 1182; BauR 1999, 632, 642).

    In welchem Umfang die Schlussrechnung aufgeschlüsselt werden muss, damit der Auftraggeber in der Lage ist, sie in der gebotenen Weise zu überprüfen, kann nicht abstrakt beurteilt werden, sondern ist eine Frage des Einzelfalles, die abgesehen von den Besonderheiten der Vertragsgestaltung und der Vertragsdurchführung auch von den Kenntnissen und Fähigkeiten des Auftraggebers und seiner Hilfspersonen abhängt (BGH NJW 2001, 521; NJW-RR 1999, 1180).

  • BGH, 09.10.2003 - VII ZR 335/02

    Vorlage einer neuen Schlußrechnung im Berufungsverfahren; Streitgegenstand im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2004 - 12 U 47/04
    Soweit der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 09.10.2003, Az. VII ZR 335/02 (BauR 2004, 115, 116 = NJW-RR 2004, 167, 168 = NZBau 2004, 98, 99) die Auffassung vertreten hat, es handele sich nicht um neue Angriffs- und Verteidigungsmittel im prozessrechtlichen Sinne, wenn eine Partei im Laufe des Verfahrens die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch erst schaffe und sie alsdann in den Prozess einführt, vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der BGH auf die Rechtslage vor der am 01.01.2002 in Kraft getretenen ZPO-Reform abzustellen hatte, mithin seine Erwägungen nicht konkret in Bezug auf § 531 ZPO angestellt hat, sondern im Zusammenhang mit der über § 527 Abs. 1 ZPO anwendbaren Präklusionsvorschrift des § 296 Abs. 1 ZPO.

    Zu Recht ist deshalb die Entscheidung des BGH - jedenfalls in Bezug auf ihren rechtlichen Ausgangspunkt - auf Ablehnung gestoßen (vgl. Anmerkung von Reichold in LMK 2004, 54, 55; Anmerkung von Deichfuß in ProzRB 2004, 64, 65; Schenkel, MDR 2004, 790, 791).

  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 164/01

    Prüfbarkeit der Schlußrechnung bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2004 - 12 U 47/04
    Die Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen und deren Bewertung muss den Besteller in die Lage versetzen, sich sachgerecht zu verteidigen (BGH NZBau 2004, 549; NZBau 2002, 613 und 614; NJW 2002, 2780; NJW 2001, 521; BauR 2000, 1182; BauR 1999, 632, 642).

    Dabei kann auch die Aufteilung nach Gewerken als Bewertung der Teilleistungen ausreichend sein (gewerkebezogene Kalkulation, vgl. dazu BGH NJW 2002, 2780; BauR 1990, 634).

  • BGH, 29.04.1999 - VII ZR 127/98

    Vereinbarung der Fälligkeit des Werklohns; Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2004 - 12 U 47/04
    In welchem Umfang die Schlussrechnung aufgeschlüsselt werden muss, damit der Auftraggeber in der Lage ist, sie in der gebotenen Weise zu überprüfen, kann nicht abstrakt beurteilt werden, sondern ist eine Frage des Einzelfalles, die abgesehen von den Besonderheiten der Vertragsgestaltung und der Vertragsdurchführung auch von den Kenntnissen und Fähigkeiten des Auftraggebers und seiner Hilfspersonen abhängt (BGH NJW 2001, 521; NJW-RR 1999, 1180).
  • BGH, 16.09.1999 - VII ZR 456/98

    Ansprüche des Bestellers nach § 634 BGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2004 - 12 U 47/04
    Ist aber der Vertrag in ein Abwicklungsverhältnis umgestaltet worden, kann der Auftraggeber keine Nacherfüllung mehr verlangen, weshalb es für die Fälligkeit des Vergütungsanspruches auf die Abnahme nicht mehr ankommt (BGH BauR 2000, 98 = NJW 1999, 3710).
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2004 - 12 U 47/04
    Ergab sich also die Erforderlichkeit ergänzenden Vortrags aus dem substanziierten Bestreiten des Beklagten (vgl. dazu auch BGH BauR 1999, 635, 639), hatte die Klägerin eigenverantwortlich zu entscheiden, ob sie an ihrem Rechtsstandpunkt festhält und insoweit eine Klageabweisung in Kauf nimmt für den Fall, dass das Gericht der gegenteiligen Auffassung des Beklagten folgt oder aber, ob sie nicht zumindest vorsorglich Vorkehrungen für den Eintritt letztgenannten Falles trifft und eine Schlussrechnung vorlegt, die den Einwendungen des Gegners Rechnung trägt.
  • BGH, 13.05.2004 - VII ZR 424/02

    Prüfbarkeit der Schlussrechnung nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2004 - 12 U 47/04
    Die Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen und deren Bewertung muss den Besteller in die Lage versetzen, sich sachgerecht zu verteidigen (BGH NZBau 2004, 549; NZBau 2002, 613 und 614; NJW 2002, 2780; NJW 2001, 521; BauR 2000, 1182; BauR 1999, 632, 642).
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 91/98

    Berechnung des Vergütungsanspruchs; Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2004 - 12 U 47/04
    Die Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen und deren Bewertung muss den Besteller in die Lage versetzen, sich sachgerecht zu verteidigen (BGH NZBau 2004, 549; NZBau 2002, 613 und 614; NJW 2002, 2780; NJW 2001, 521; BauR 2000, 1182; BauR 1999, 632, 642).
  • BGH, 22.04.1982 - VII ZR 191/81

    Zulässigkeit des Verzichts auf die Erhebung der Verjährungseinrede nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2004 - 12 U 47/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH bedarf es beim BGB-Vertrag zur Fälligkeit der Werklohnforderung keiner prüffähigen Schlussrechnung, sondern die Vergütung wird mit der Abnahme fällig (BauR 1981, 199 = NJW 1981, 814; BauR 1982, 377 = NJW 1982, 1815).
  • OLG Nürnberg, 13.10.1999 - 4 U 1683/99

    Hinweispflichten des Gerichts im Anwaltsprozeß; Mehrkosten des Unternehmers wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2004 - 12 U 47/04
    Ein Hinweis nach § 139 ZPO ist nicht notwendig, wenn eine anwaltlich vertretene Partei vom Gegner auf einen Mangel ihres Vortrags in einer Weise aufmerksam gemacht wird, die die nötige Klarheit besitzt, um entsprechend verstanden zu werden und kein Anhaltspunkt dafür besteht, dass der Hinweis falsch aufgefasst worden ist (BGH BauR 2004, 1477; NJW 2001, 2549; NJW 1984, 310; NJW 1982, 1708, 1711; OLG Koblenz VersR 2004, 989; OLG Nürnberg MDR 2000, 227; Musielak-Stadler, 4. Aufl., ZPO, § 139 Rn 6 f.).
  • LG Köln, 20.11.1989 - 13 S 37/89

    Koppelungsverbot bei vorgespielter Architekteneigenschaft?

  • BGH, 25.07.2002 - VII ZR 263/01

    Anforderungen an das Vorbringen zur Abrechnung von erbrachten Leistungen bei

  • BGH, 09.11.1983 - VIII ZR 349/82

    Hinweispflicht des Gerichts auf unsubstantiiertes und unschlüssiges Vorbringen

  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80

    Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag

  • BGH, 04.05.2000 - VII ZR 53/99

    Beschwer bei Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Ansprüche des

  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 25/03

    Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Auslegung einer als Vorschussklage

  • BGH, 16.12.1981 - IVa ZR 282/80

    Voraussetzungen der Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Mahn- und dem sich

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 103/00

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Bauvertrag nach Kündigung; Abnahme der bis

  • OLG Koblenz, 11.03.2004 - 10 U 744/03

    Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht ; Notwendigkeit eines

  • BGH, 22.04.1982 - VII ZR 160/81

    Prozeßförderungspflicht des Anschlußberufungsklägers

  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 20/83

    tropische Hölzer - § 378 HGB (Hinweis: nunmehr § 434 Abs. 3 BGB <Fassung seit

  • OLG Hamburg, 07.05.2003 - 6 U 35/03

    Verfahrensrecht - Berufung: Neue Schlussrechnung unbeachtlich!

  • BGH, 04.12.2007 - XI ZR 144/06

    Zulässigkeit der erstmaligen Erhebung der Verjährungseinrede in der

    cc) Der Anwendung des § 531 Abs. 2 ZPO steht auch nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 9. Oktober 2003 - VII ZR 335/02, WM 2004, 288, 289 und vom 6. Oktober 2005 - VII ZR 229/03, NJW-RR 2005, 1687, 1688; a.A. OLG Brandenburg OLGR 2005, 21, 23 ff.; OLG Saarbrücken OLGR 2007, 589, 590 f.) erst im Laufe des Verfahrens geschaffene materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzungen ohne Rücksicht auf Präklusionsvorschriften in den Rechtsstreit eingeführt werden können.
  • OLG Saarbrücken, 17.04.2007 - 4 U 431/06

    Zur Präklusion eines die Aktivlegitimation stützenden Überleitungsbescheides

    Diese Rechtsauffassung ist nicht unwidersprochen geblieben (Schenkel, MDR 2004, 790; Deichfuß, ProzRB 2004, 64, 65; OLGR Brandenburg 2005, 21).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.07.2004 - 11 U 46/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10144
OLG Celle, 08.07.2004 - 11 U 46/04 (https://dejure.org/2004,10144)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.07.2004 - 11 U 46/04 (https://dejure.org/2004,10144)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - 11 U 46/04 (https://dejure.org/2004,10144)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 249 BGB; § 251 Abs. 2 BGB
    Verlangen des zur Herstellung einer Sache erforderlichen Geldbetrags statt der Herstellung selbst bei Beschädigung der Sache; Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten bei Beschädigung eines Pkw; Ersatz des Wiederbeschaffungswerts; Unzumutbarkeit des Begehrens wegen ...

  • Wolters Kluwer

    Verlangen des zur Herstellung einer Sache erforderlichen Geldbetrags statt der Herstellung selbst bei Beschädigung der Sache; Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten bei Beschädigung eines Pkw; Ersatz des Wiederbeschaffungswerts; Unzumutbarkeit des Begehrens wegen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Andere Regeln für vorsätzlich verursachte Schäden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 249 § 251
    Begrenzung der Reparaturkosten eines PKW bei vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1681
  • NZV 2005, 144
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.10.1987 - V ZR 140/86

    Mißbräuchlichkeit des Verlangens nach Herstellung eines vertraglich geschuldeten

    Auszug aus OLG Celle, 08.07.2004 - 11 U 46/04
    Die Rechtsprechung und insbesondere die des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 2. Oktober 1997, MDR 1988, 213 f. m.w.N.) vertritt zutreffend die Ansicht, dass bei der Frage der Unverhältnismäßigkeit auch andere Umstände als das reine Wertverhältnis zu berücksichtigen sind, insbesondere hierbei der Grad des Verschuldens, weshalb dem Schädiger auch wirtschaftlich unverhältnismäßige Aufwendungen zuzumuten sein können.
  • OLG Karlsruhe, 23.02.2012 - 9 U 97/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftung bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen im

    Bei vorsätzlichen Sachbeschädigungen sind diese Einschränkungen zwar möglicherweise nicht gerechtfertigt (so OLG Celle, NJW-RR 2004, 1681, 1682).
  • OLG Köln, 05.05.2009 - 23 U 9/08

    Haftung des Pächters einer landwirtschaftlichen Fläche wegen Verunreinigung durch

    So können bei vorsätzlichen Vertragsverletzungen oder sonstigem schweren Verschulden dem Schuldner sonst unverhältnismäßige Aufwendungen zuzumuten sein (BGH NJW 1988, 699, 700 = MDR 1988, 213; OLG Celle NJW-RR 2004, 1681).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2006 - L 10 RI 83/04
    Zudem hat der Senat die Gerichtsakte des Sozialgerichts Hannover zu dem von der Klägerin gegen die Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung geführten Verfahren mit dem Aktenzeichen S 11 U 46/04 beigezogen, in der das von der Klägerin angesprochene Gutachten des Chirurgen Dr. Dusatko enthalten ist.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 13 W 63/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6157
OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 13 W 63/04 (https://dejure.org/2004,6157)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.10.2004 - 13 W 63/04 (https://dejure.org/2004,6157)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Oktober 2004 - 13 W 63/04 (https://dejure.org/2004,6157)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Keine Maßgeblichkeit der Frage der Rechtzeitigkeit eines Ablehnungsantrages bei der zur Stellungnahme für ein Gutachten gesetzten Frist

  • ibr-online

    Ablehnungsantrag rechtzeitig gestellt?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 446 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 16.11.2000 - 19 W 44/00

    Verfahrensrecht: Rechtzeitigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 13 W 63/04
    Das bedeutet, dass der Ablehnungsantrag zwar nicht "sofort", wohl aber ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Nr. 1 BGB), d.h. innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- und Überlegungsfrist anzubringen ist (ständige Rechtsprechung des Senats z.B. Beschluss vom 01.07.2003 - 13 W 48/03; vgl. auch OLG Köln OLGR 2001, 261; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 72).
  • OLG Koblenz, 29.06.1998 - 3 U 1078/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 13 W 63/04
    Das bedeutet, dass der Ablehnungsantrag zwar nicht "sofort", wohl aber ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Nr. 1 BGB), d.h. innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- und Überlegungsfrist anzubringen ist (ständige Rechtsprechung des Senats z.B. Beschluss vom 01.07.2003 - 13 W 48/03; vgl. auch OLG Köln OLGR 2001, 261; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 72).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.11.2003 - 8 U 44/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6054
OLG Köln, 06.11.2003 - 8 U 44/03 (https://dejure.org/2003,6054)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.11.2003 - 8 U 44/03 (https://dejure.org/2003,6054)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. November 2003 - 8 U 44/03 (https://dejure.org/2003,6054)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Bauträgermodell geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrages und der damit verbundenen Honorarabrede wegen unerlaubter Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten; Auftrag zur Rechtsbesorgung bei in einem ...

  • Judicialis

    ZPO § 139; ; ZPO § ... 287; ; ZPO § 313 a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; BGB § 134; ; BGB § 139; ; BGB § 242; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.; ; BGB § 814; ; BGB § 817 S. 2; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 818 Abs. 3; ; RBerG § 1; ; RBerG § 5; ; BRAGO § 6; ; BRAGO §§ 26 ff.; ; BRAGO § 118; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 6

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 134 § 817 § 823 Abs. 2; RBerG Art. 1 § 1 § 5
    Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages über die Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Bauträgermodell

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 50/98

    Vergütung für Rechtsberatung durch einen Steuerberater

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2003 - 8 U 44/03
    c) Entgegen der Auffassung der Beklagten ergreift die Nichtigkeit gemäß § 139 BGB grundsätzlich auch Nebenleistungen, selbst wenn diese an sich eine erlaubte Tätigkeiten betrafen (vgl. BGHZ 50, 90, 92; BGHZ 70, 12, 17; BGH NJW 2000, 1560, 1562 m.w.N.).

    a) Im Falle der Nichtigkeit eines Vertrages wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz sind eigene Wertersatzansprüche des Leistenden in Höhe der üblichen oder hilfsweise der angemessen, vom Vertragspartner ersparten Vergütung nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BGHZ 70, 12, 17 f.; BGHZ 118, 142, 150; BGH NJW 1995, 3122, 3124; BGH NJW 2000, 1560, 1562; Senatsurteil vom 18.10.2001 - 8 U 45/01, OLGR 2002, 104, 106); insbesondere bleiben Bereicherungsansprüche unberührt, die sich aus nicht zu beanstandenden Leistungen ergeben, selbst wenn sie demselben tatsächlichen Verhältnis entstammen (vgl. BGHZ 50, 90, 92 f.).

    Die Abwicklung nach Bereicherungsrecht soll nicht demjenigen, der eine gesetzwidrige Geschäftsbesorgung vornimmt, auf einem Umweg entgegen § 134 BGB doch eine Vergütung verschaffen, sondern sie soll nur verhindern, dass der Empfänger der Leistungen daraus einen ungerechtfertigten Vorteil zieht (Senatsurteil vom 18.10.2001 - 8 U 45/01, OLGR 2002, 104, 106 m.w.N.); das gilt vor allem dann, wenn die Nichtigkeit des Vertrages - wie hier - auch erlaubte Leistungen erfasst (vgl. BGH NJW 2000, 1560, 1562).

    Die aufgrund eines nichtigen Geschäftsbesorgungsvertrages erbrachte Dienstleistung ist auch nicht wertlos oder minderwertiger, wenn der Leistungsempfänger sonst eine andere - zur Geschäftsbesorgung befugte - Person beauftragt hätte und dieser eine entsprechende Vergütung hätte zahlen müssen (vgl. BGHZ 70, 12, 18; BGH NJW 2000, 1560, 1562; Senatsurteil vom 18.10.2001 - 8 U 45/01, OLGR 2002, 104, 106), wovon hier aufgrund der standardisierten Abwicklung derartiger Bauträgermodelle auszugehen ist.

    Diese Bestimmung schließt einen Bereicherungsanspruch nur dann aus, wenn dem Leistenden, hier der Beklagten, bewusst war, dass er gegen ein gesetzliche Gebot verstößt und den Verstoß gewollt hat (vgl. BGH NJW 2000, 1560, 1562 m.w.N.; Senatsurteil vom 18.10.2001 - 8 U 45/01, OLGR 2002, 104, 106).

  • OLG Köln, 18.10.2001 - 8 U 45/01

    Berechtigung zur Erstellung von Jahresabschlüssen

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2003 - 8 U 44/03
    a) Im Falle der Nichtigkeit eines Vertrages wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz sind eigene Wertersatzansprüche des Leistenden in Höhe der üblichen oder hilfsweise der angemessen, vom Vertragspartner ersparten Vergütung nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BGHZ 70, 12, 17 f.; BGHZ 118, 142, 150; BGH NJW 1995, 3122, 3124; BGH NJW 2000, 1560, 1562; Senatsurteil vom 18.10.2001 - 8 U 45/01, OLGR 2002, 104, 106); insbesondere bleiben Bereicherungsansprüche unberührt, die sich aus nicht zu beanstandenden Leistungen ergeben, selbst wenn sie demselben tatsächlichen Verhältnis entstammen (vgl. BGHZ 50, 90, 92 f.).

    Die Abwicklung nach Bereicherungsrecht soll nicht demjenigen, der eine gesetzwidrige Geschäftsbesorgung vornimmt, auf einem Umweg entgegen § 134 BGB doch eine Vergütung verschaffen, sondern sie soll nur verhindern, dass der Empfänger der Leistungen daraus einen ungerechtfertigten Vorteil zieht (Senatsurteil vom 18.10.2001 - 8 U 45/01, OLGR 2002, 104, 106 m.w.N.); das gilt vor allem dann, wenn die Nichtigkeit des Vertrages - wie hier - auch erlaubte Leistungen erfasst (vgl. BGH NJW 2000, 1560, 1562).

    Die aufgrund eines nichtigen Geschäftsbesorgungsvertrages erbrachte Dienstleistung ist auch nicht wertlos oder minderwertiger, wenn der Leistungsempfänger sonst eine andere - zur Geschäftsbesorgung befugte - Person beauftragt hätte und dieser eine entsprechende Vergütung hätte zahlen müssen (vgl. BGHZ 70, 12, 18; BGH NJW 2000, 1560, 1562; Senatsurteil vom 18.10.2001 - 8 U 45/01, OLGR 2002, 104, 106), wovon hier aufgrund der standardisierten Abwicklung derartiger Bauträgermodelle auszugehen ist.

    Diese Bestimmung schließt einen Bereicherungsanspruch nur dann aus, wenn dem Leistenden, hier der Beklagten, bewusst war, dass er gegen ein gesetzliche Gebot verstößt und den Verstoß gewollt hat (vgl. BGH NJW 2000, 1560, 1562 m.w.N.; Senatsurteil vom 18.10.2001 - 8 U 45/01, OLGR 2002, 104, 106).

  • BGH, 10.11.1977 - VII ZR 321/75

    Pflichtenstellung des die örtliche Bauaufsicht führenden Architekten

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2003 - 8 U 44/03
    c) Entgegen der Auffassung der Beklagten ergreift die Nichtigkeit gemäß § 139 BGB grundsätzlich auch Nebenleistungen, selbst wenn diese an sich eine erlaubte Tätigkeiten betrafen (vgl. BGHZ 50, 90, 92; BGHZ 70, 12, 17; BGH NJW 2000, 1560, 1562 m.w.N.).

    a) Im Falle der Nichtigkeit eines Vertrages wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz sind eigene Wertersatzansprüche des Leistenden in Höhe der üblichen oder hilfsweise der angemessen, vom Vertragspartner ersparten Vergütung nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BGHZ 70, 12, 17 f.; BGHZ 118, 142, 150; BGH NJW 1995, 3122, 3124; BGH NJW 2000, 1560, 1562; Senatsurteil vom 18.10.2001 - 8 U 45/01, OLGR 2002, 104, 106); insbesondere bleiben Bereicherungsansprüche unberührt, die sich aus nicht zu beanstandenden Leistungen ergeben, selbst wenn sie demselben tatsächlichen Verhältnis entstammen (vgl. BGHZ 50, 90, 92 f.).

    Aufgrund dessen bleibt für die einschränkende Betrachtungsweise des Landgerichts, wonach es der Schutz des Rechtssuchenden gebiete, dem geschäftsmäßig gegen eine Verbotsnorm Verstoßenden, über die gesetzlich geregelten Ausnahmefälle (§ 817 BGB) hinaus nur in unzumutbaren Härtefällen einen Anspruch auf eine Vergütung für die im Rahmen des unwirksamen Vertrages erbrachten Leistungen zuzubilligen, kein Raum (vgl. BGHZ 70, 12, 18).

    Die aufgrund eines nichtigen Geschäftsbesorgungsvertrages erbrachte Dienstleistung ist auch nicht wertlos oder minderwertiger, wenn der Leistungsempfänger sonst eine andere - zur Geschäftsbesorgung befugte - Person beauftragt hätte und dieser eine entsprechende Vergütung hätte zahlen müssen (vgl. BGHZ 70, 12, 18; BGH NJW 2000, 1560, 1562; Senatsurteil vom 18.10.2001 - 8 U 45/01, OLGR 2002, 104, 106), wovon hier aufgrund der standardisierten Abwicklung derartiger Bauträgermodelle auszugehen ist.

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2003 - 8 U 44/03
    a) Für diese Beurteilung ist insbesondere der von der Beklagten mit der Berufung vorgebrachte Einwand unerheblich, dass sie den durch den Geschäftsbesorgungsvertrag eingeräumten Handlungsspielraum nicht genutzt und lediglich die vorformulierten Verträge für die Kläger abgeschlossen habe (vgl. dazu auch BGHZ 145, 265, 269).

    Weder aus der Rechtsprechung noch aus dem Schrifttum ergaben sich im damaligen Zeitraum Hinweise darauf, dass ein solcher Geschäftsbesorgungsvertrag wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig sein könnte (vgl. die Nachweise in BGHZ 145, 265, 278).

  • BGH, 29.04.1968 - VII ZR 9/66

    Bereicherungsanspruch bei unerlaubter Rechtsberatung

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2003 - 8 U 44/03
    c) Entgegen der Auffassung der Beklagten ergreift die Nichtigkeit gemäß § 139 BGB grundsätzlich auch Nebenleistungen, selbst wenn diese an sich eine erlaubte Tätigkeiten betrafen (vgl. BGHZ 50, 90, 92; BGHZ 70, 12, 17; BGH NJW 2000, 1560, 1562 m.w.N.).

    a) Im Falle der Nichtigkeit eines Vertrages wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz sind eigene Wertersatzansprüche des Leistenden in Höhe der üblichen oder hilfsweise der angemessen, vom Vertragspartner ersparten Vergütung nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BGHZ 70, 12, 17 f.; BGHZ 118, 142, 150; BGH NJW 1995, 3122, 3124; BGH NJW 2000, 1560, 1562; Senatsurteil vom 18.10.2001 - 8 U 45/01, OLGR 2002, 104, 106); insbesondere bleiben Bereicherungsansprüche unberührt, die sich aus nicht zu beanstandenden Leistungen ergeben, selbst wenn sie demselben tatsächlichen Verhältnis entstammen (vgl. BGHZ 50, 90, 92 f.).

  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2003 - 8 U 44/03
    Die in einem Bauträgermodell regelmäßig bereits eingetretenen tatsächlichen Festlegungen durch die Gesamtkonzeption des Objektes sowie durch vorausgegangene Verhandlungen und Vertragsschlüsse zwischen Dritten, etwa des Bauträgers mit den finanzierenden Banken, schließen den Auftrag zur Rechtsbesorgung nicht aus (vgl. BGH NJW 2002, 66 f).

    d) Ferner hat das Landgericht zu Recht und mit zutreffenden Erwägungen unter Hinweis auf die einen nahezu gleichlautenden Geschäftsbesorgungsvertrag der Beklagten betreffende Entscheidung des BGH vom 10.10.2001 (NJW 2002, 66 f.) entschieden, dass die Rückwirkung der für die Beklagte ungünstigen Entscheidungen zur Nichtigkeit von Geschäftsbesorgungsverträgen der vorliegenden Art auch hier hinzunehmen ist (vgl. auch BGHZ 132, 119, 131 f.).

  • BGH, 25.03.2003 - XI ZR 227/02

    Wirksamkeit der Vollmacht bei unerlaubter Rechtsberatung durch einen

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2003 - 8 U 44/03
    Sie gaben dem Vertragswerk das weit überwiegende rechtsbesorgende Gepräge (vgl. BGH ZIP 2003, 988, 989).
  • BGH, 18.05.1995 - III ZR 109/94

    Unerlaubte Rechtsberatung durch Vertretung einer Gemeinde gegenüber

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2003 - 8 U 44/03
    a) Im Falle der Nichtigkeit eines Vertrages wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz sind eigene Wertersatzansprüche des Leistenden in Höhe der üblichen oder hilfsweise der angemessen, vom Vertragspartner ersparten Vergütung nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BGHZ 70, 12, 17 f.; BGHZ 118, 142, 150; BGH NJW 1995, 3122, 3124; BGH NJW 2000, 1560, 1562; Senatsurteil vom 18.10.2001 - 8 U 45/01, OLGR 2002, 104, 106); insbesondere bleiben Bereicherungsansprüche unberührt, die sich aus nicht zu beanstandenden Leistungen ergeben, selbst wenn sie demselben tatsächlichen Verhältnis entstammen (vgl. BGHZ 50, 90, 92 f.).
  • BGH, 30.04.1992 - III ZR 151/91

    Nichtigkeit des Prüfungsauftrages bei früherer Mitwirkung des Abschlußprüfers

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2003 - 8 U 44/03
    a) Im Falle der Nichtigkeit eines Vertrages wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz sind eigene Wertersatzansprüche des Leistenden in Höhe der üblichen oder hilfsweise der angemessen, vom Vertragspartner ersparten Vergütung nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BGHZ 70, 12, 17 f.; BGHZ 118, 142, 150; BGH NJW 1995, 3122, 3124; BGH NJW 2000, 1560, 1562; Senatsurteil vom 18.10.2001 - 8 U 45/01, OLGR 2002, 104, 106); insbesondere bleiben Bereicherungsansprüche unberührt, die sich aus nicht zu beanstandenden Leistungen ergeben, selbst wenn sie demselben tatsächlichen Verhältnis entstammen (vgl. BGHZ 50, 90, 92 f.).
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2003 - 8 U 44/03
    d) Ferner hat das Landgericht zu Recht und mit zutreffenden Erwägungen unter Hinweis auf die einen nahezu gleichlautenden Geschäftsbesorgungsvertrag der Beklagten betreffende Entscheidung des BGH vom 10.10.2001 (NJW 2002, 66 f.) entschieden, dass die Rückwirkung der für die Beklagte ungünstigen Entscheidungen zur Nichtigkeit von Geschäftsbesorgungsverträgen der vorliegenden Art auch hier hinzunehmen ist (vgl. auch BGHZ 132, 119, 131 f.).
  • OLG Köln, 13.05.2004 - 8 U 90/03

    Prospekthaftung bei Bauträgermodellen mit Geschäftsbesorgungsverträgen

    Das Landgericht hat zu Recht eine Haftung der Beklagten aus c.i.c. wegen der fehlenden Aufklärung über die Unwirksamkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages gemäß § 134 BGB i.V.m. Art. 1 § 1 RBerG (vgl. dazu auch Senat, Urteil vom 6.11.2003 - 8 U 44/03 -) mangels Verschuldens der Beklagten abgelehnt.

    Schließlich hat das Landgericht auch bereicherungsrechtliche Ansprüche gegen die Beklagten wenigstens auf Rückzahlung der Vergütung zu Recht und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 6.11.2003 - 8 U 44/03 -) abgelehnt.

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 225/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6233
OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 225/02 (https://dejure.org/2004,6233)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.08.2004 - 20 W 225/02 (https://dejure.org/2004,6233)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. August 2004 - 20 W 225/02 (https://dejure.org/2004,6233)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 Abs 2 WoEigG, § 28 WoEigG
    Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch auf Zahlung von Abrechnungsfehlbeträgen beim Wohngeld; Einwand des Fehlens eines Beschlusses über die Einzelabrechnung

  • Wolters Kluwer

    Entstehen der Ansprüche der Wohnungseigentümer auf Zahlung von Abrechnungsfehlbeträgen mit Beschluss über die Einzelabrechnung ; Vorliegen von Zahlungspflichten begründenden Einzelabrechnungen bei Bezifferung der nachzuzahlenden Beträge; Befugnis des Beschwerdegerichts ...

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch auf Zahlung von Abrechnungsfehlbeträgen beim Wohngeld; Einwand des Fehlens eines Beschlusses über die Einzelabrechnung)

  • Judicialis

    WEG § 28

  • rechtsportal.de

    WEG § 28
    Zu den wesentlichen Bestandteilen einer Einzelabrechnung und zu Ansprüchen der Wohnungseigentümer auf Zahlung von Abrechnungsfehlbeträgen

  • ibr-online

    Wesentliche Bestandteile der Einzelabrechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 129/93

    Beschluss über die Einzeljahresabrechnungen und die Gesamtabrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 225/02
    Fehlt einer dieser Bestandteile, so ist der Eigentümerbeschluss im Übrigen - bei einer eventuellen Anfechtung - noch nicht für ungültig zu erklären, jedoch kann jeder Wohnungseigentümer eine entsprechende Ergänzung verlangen (vgl. BayObLGZ 89, 310; BayObLG WuM 1994, 568).

    Daraus sind dann die jeweiligen Einzelabrechnungen abzuleiten (vgl. BayObLG WuM 1994, 568).

  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 12/87

    Formbedürftigkeit mit einem Grundstückskaufvertrag verbundener Verträge;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 225/02
    Die deklaratorische Schuldanerkenntnis ist auch nicht grundsätzlich nichtig, wie die Antragsgegner unter Bezugnahme auf BGHZ 104, 18 meinen.
  • OLG Frankfurt, 02.12.1986 - 8 U 95/86

    Voraussetzungen eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses; Auslegung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 225/02
    Die von der weiteren Beschwerde zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (NJW-RR 1987, 310) steht dem nicht entgegen.
  • BayObLG, 03.12.1998 - 2Z BR 129/98

    Anfechtung der Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 225/02
    Soweit die weitere Beschwerde vorliegend einwendet, über die erforderliche Jahreseinzelabrechnung sei gar nicht beschlossen worden, so ist dieser Einwand zwar auch im Zahlungsverfahren grundsätzlich zulässig (BayObLG NZM 1999, 281).
  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 225/02
    Dem steht die weiter zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (WuM 2000, 28) nicht entgegen.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.09.2004 - 2Z BR 103/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4730
BayObLG, 22.09.2004 - 2Z BR 103/04 (https://dejure.org/2004,4730)
BayObLG, Entscheidung vom 22.09.2004 - 2Z BR 103/04 (https://dejure.org/2004,4730)
BayObLG, Entscheidung vom 22. September 2004 - 2Z BR 103/04 (https://dejure.org/2004,4730)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4730) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 15; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de

    WEG § 15; BGB § 242
    Zweckwidrige Nutzung einer Konditorei als Spezialitätenrestaurant - Verwirkung des Unterlassungsanspruchs gegen zweckwidrige Nutzung von Teileigentum

  • ibr-online

    Zweckbestimmungswidrige Nutzung von Teileigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwirkung des Unterlassungsanspruchs der Wohnungseigentümer gegen eine zweckbestimmungswidrige Nutzung von Teileigentum; Nutzung eines Teileigentums als griechisches Spezialitätenrestaurant; Vereinbarkeit der Nutzung mit der Gemeinschaftsordnung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 55/00

    Zweckbestimmung eines Teileigentums

    Auszug aus BayObLG, 22.09.2004 - 2Z BR 103/04
    b) Die Regelungen zum Teileigentum Nr. 14 in der Teilungserklärung und in der Gemeinschaftsordnung, die zum Grundbuchinhalt geworden sind (§ 874 BGB), enthalten eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG (st. Rspr., z.B. BayObLG ZMR 2001, 51/52; OLG-Report 2003, 335 - Leitsatz - OLG Hamburg MDR 1998, 1156; OLG Hamm NJW-RR 1986, 1336).

    Maßgeblich für den Inhalt des zur Zweckbestimmung verwendeten Begriffs ist der Zeitpunkt der Vereinbarung; ein späterer Begriffswandel spielt grundsätzlich keine Rolle (BayObLG ZMR 2001, 51/52; OLG Hamburg MDR 1998, 1156 mit Anm. Riecke).

    Der Betrieb eines Cafés kann mit dem eines Speiselokals nicht gleichgesetzt werden (BayObLG ZMR 2001, 51 m.w.N.).

    Der Senat hat zwar bei anderer Gelegenheit aus der Bezeichnung eines Teileigentums als Café eine zeitliche Einschränkung der Öffnungszeiten entnommen (vgl. BayObLG ZMR 2001, 51/52; OLG-Report 2003, 335 - Leitsatz - auch OLG Zweibrücken MDR 1998, 212).

  • OLG Hamburg, 29.07.1998 - 2 Wx 20/98

    Genehmigung eines Gaststättenbetriebes anhand einer Teilerklärung durch einen

    Auszug aus BayObLG, 22.09.2004 - 2Z BR 103/04
    b) Die Regelungen zum Teileigentum Nr. 14 in der Teilungserklärung und in der Gemeinschaftsordnung, die zum Grundbuchinhalt geworden sind (§ 874 BGB), enthalten eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG (st. Rspr., z.B. BayObLG ZMR 2001, 51/52; OLG-Report 2003, 335 - Leitsatz - OLG Hamburg MDR 1998, 1156; OLG Hamm NJW-RR 1986, 1336).

    Maßgeblich für den Inhalt des zur Zweckbestimmung verwendeten Begriffs ist der Zeitpunkt der Vereinbarung; ein späterer Begriffswandel spielt grundsätzlich keine Rolle (BayObLG ZMR 2001, 51/52; OLG Hamburg MDR 1998, 1156 mit Anm. Riecke).

  • OLG Celle, 24.09.2003 - 4 W 138/03

    Anspruch auf Unterlassung zweckwidriger Nutzung von Wohnungseigentum; Nutzung des

    Auszug aus BayObLG, 22.09.2004 - 2Z BR 103/04
    Keinen Bedenken unterliegt es, dass sich der Tatrichter einer typisierenden Betrachtungsweise bedient (dazu BayObLG NZM 2001, 137/138; OLG München NJW-RR 1992, 1492/1493; OLG Celle ZMR 2004, 689/690).

    Die Verwirkung erlaubt aber dem Begünstigten nicht, einen erworbenen Besitzstand weiter auszudehnen (BayObLG WE 1998, 194; zuletzt Beschluss vom 1.9.2004, 2Z BR 101/04; OLG Celle ZMR 2004, 689).

  • OLG Zweibrücken, 03.06.1997 - 3 W 91/97

    Nutzung eines "Cafés" als Bistro mit Spielsalon

    Auszug aus BayObLG, 22.09.2004 - 2Z BR 103/04
    Der Senat hat zwar bei anderer Gelegenheit aus der Bezeichnung eines Teileigentums als Café eine zeitliche Einschränkung der Öffnungszeiten entnommen (vgl. BayObLG ZMR 2001, 51/52; OLG-Report 2003, 335 - Leitsatz - auch OLG Zweibrücken MDR 1998, 212).
  • OLG Schleswig, 21.01.2004 - 2 W 52/03

    Vereinbarkeit der Einrichtung einer "Heißen Theke" mit der Zweckbestimmung

    Auszug aus BayObLG, 22.09.2004 - 2Z BR 103/04
    Nach dem Tatsachenvortrag der Beteiligten zum örtlichen Umfeld des Teileigentums, insbesondere zur Nutzung anderer gewerblicher Einheiten in dem Gebäude als Bäckerei, Metzgerei und Frisiersalon, bestand auch kein Anlass zu der Annahme, dass nach den konkreten Umständen eine stärkere Störung und Beeinträchtigung als durch die zweckbestimmungsgemäße Nutzung ausnahmsweise zu verneinen wäre (siehe BayObLG ZMR 2000, 53; OLG Schleswig FGPrax 2004, 65).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 22.09.2004 - 2Z BR 103/04
    Der Beschluss hat nach seinem Wortlaut und Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung ergibt (BGHZ 139, 288/292 und st. Rspr.), keinen die Rechtslage gestaltenden oder verbindlich festlegenden Inhalt.
  • BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 166/98

    Beginn der Nutzung eines in der Gemeinschaftsordnung als Hobbyraum bezeichneten

    Auszug aus BayObLG, 22.09.2004 - 2Z BR 103/04
    Zulässig ist jedoch auch eine von der Zweckbestimmung abweichende Nutzung, soweit sie nicht mehr stört oder beeinträchtigt als die zweckbestimmungsgemäße Nutzung (BayObLG WuM 1999, 178/179; NJW-RR 1989, 719/720 und st. Rspr.).
  • BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90

    Anspruch auf Unterlassen der Nutzung eines Speichers als Wohnung, obwohl das

    Auszug aus BayObLG, 22.09.2004 - 2Z BR 103/04
    Ist ein Unterlassungsanspruch verwirkt, so wirkt dies für und gegen den Sonderrechtsnachfolger (BayObLG NJW-RR 1991, 1041; OLG Stuttgart WE 1999, 191; Staudinger/Kreuzer § 15 Rn. 137).
  • OLG Hamm, 20.06.1986 - 15 W 177/86

    Bedeutung der Bezeichnung "Eis-Cafe" in der Teilungserklärung"

    Auszug aus BayObLG, 22.09.2004 - 2Z BR 103/04
    b) Die Regelungen zum Teileigentum Nr. 14 in der Teilungserklärung und in der Gemeinschaftsordnung, die zum Grundbuchinhalt geworden sind (§ 874 BGB), enthalten eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG (st. Rspr., z.B. BayObLG ZMR 2001, 51/52; OLG-Report 2003, 335 - Leitsatz - OLG Hamburg MDR 1998, 1156; OLG Hamm NJW-RR 1986, 1336).
  • BayObLG, 01.09.2004 - 2Z BR 101/04

    Zweckwidrige Nutzung eines Hobbyraumes als eigenständige Wohnung

    Auszug aus BayObLG, 22.09.2004 - 2Z BR 103/04
    Die Verwirkung erlaubt aber dem Begünstigten nicht, einen erworbenen Besitzstand weiter auszudehnen (BayObLG WE 1998, 194; zuletzt Beschluss vom 1.9.2004, 2Z BR 101/04; OLG Celle ZMR 2004, 689).
  • BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 50/00

    Zweckbestimmungswidrige Nutzung einer Wohnung als Arztpraxis

  • BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 103/99

    Imbissstube ist kein "Laden"

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

  • OLG München, 25.02.1992 - 25 U 3550/91

    Inhalt der Zweckbestimmung "Eisdiele und Cafe" - Anspruch der Wohnungseigentümer

  • BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 16/89
  • BayObLG, 10.03.1977 - BReg. 2 Z 4/77
  • OLG München, 23.03.2005 - 34 Wx 8/05

    Unzulässige Nutzung der Erholungseinrichtungen einer Ferienwohnanlage durch

    (1) Die im Nachtrag zur Teilungserklärung vom 9.2.1996 enthaltenen Änderungen, die zum Grundbuchinhalt geworden sind (§ 874 BGB), stellen Zweckbestimmungen mit Vereinbarungscharakter nach § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG (st.Rsp., vgl. BayObLG OLG-Report 2005, 21 und ZMR 2001, 51/52) dar.

    Hierfür aber besteht eine sich aus der Regelungsbefugnis der Wohnungseigentümer nach § 15 Abs. 2 WEG ergebende Beschlusskompetenz (BayObLG OLG-Report 2005, 21).

  • AG Berlin-Mitte, 19.02.2020 - 26 C 21/19

    Cafe ist keine Küche!

    Mit dem Betrieb eines Cafes ist - auch bei heutigem Verständnis - ein Gastronomiebetrieb umschrieben, in dem in erster Linie Kaffee und Tee ausgeschenkt sowie Feinbackwaren und Kuchen verzehrt und verkauft werden (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. September 2004 - 2Z BR 103/04 -).

    Im Vergleich hierzu besteht bei typisierender Betrachtung bei einem Restaurant mit Vollküche eine bei dem Zubereiten von Speisen wesentlich intensivere Geruchs- und Geräuschbelästigung (so i.E. auch: Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. September 2004 - 2Z BR 103/04 - ähnlich auch KGR Berlin 2005, 531, 532 - dort im Vergleich zu einem Laden) und es fällt in der Regel auch bei der Verarbeitung der Zutaten im Vergleich zu einem Cafe mehr Müll (insbesondere Fleisch- und Gemüseabfälle) an, der - gerade in den Sommermonaten - eine zusätzliche Geruchsbelästigung darstellen kann oder aber zu einer deutlich häufigeren Entleerung der Mülltonnen führt.

  • OLG München, 05.07.2006 - 34 Wx 63/06

    Auslegung einer Teilungserklärung zur selbständigen gewerblichen Nutzbarkeit von

    Hierin ist eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter zu sehen (§ 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG; vgl. BayObLG OLG-Report 2005, 21 und 44).
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