Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.11.2004 - 3 UF 122/99 A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12283
OLG Frankfurt, 23.11.2004 - 3 UF 122/99 A (https://dejure.org/2004,12283)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.11.2004 - 3 UF 122/99 A (https://dejure.org/2004,12283)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. November 2004 - 3 UF 122/99 A (https://dejure.org/2004,12283)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 1360 BGB, § 1360a BGB, § 1601 BGB, § 1603 BGB
    Elternunterhalt: Darlegungslast des in Anspruch genommenen volljährigen Kindes hinsichtlich seines ehelichen Lebenszuschnitts für einen 7 Jahre zurückliegenden Unterhaltszeitraum

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    BGB 1601, 1603, 1360, 1360 a
    Verwirkung, Darlegungslast, Elternunterhalt, Ersparnisse, Vermögensbildung, Leistungsfähigkeit

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen; Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen; Inanspruchnahme für Unterhaltszahlungen als zulässige Rechtsausübung; Gewährung von Unterhalt bei einem erheblichem Missverhältnis zwischen den Beiträgen von Ehegatten zum Familienunterhalt; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.10.1999 - XII ZR 16/98

    Bemessung von Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.2004 - 3 UF 122/99
    Es muss hier dabei verbleiben, dass die Beklagte eine Vermögensbildung über den Hausabtrag hinaus in diesem Zeitraum verneint und die Angaben hinsichtlich der Familienausgaben der Größenordnung nach nachvollziehbar darlegt (vgl. BGH, FamRZ 2000, 358 ff, hier zur konkreten Bedarfsermittlung beim Kindesunterhalt).
  • BGH, 17.12.2003 - XII ZR 224/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.2004 - 3 UF 122/99
    Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof (XII ZR 224/00) auf die Revision des Klägers durch Urteil vom 17.12.2003 für die Zeit ab 26.04.1996 teilweise aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 14.01.2004 - XII ZR 69/01

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.2004 - 3 UF 122/99
    Zwar ist die Beklagte für ihre eingeschränkte Leistungsfähigkeit darlegungsbelastet (BGH, FamRZ 2004, 443 ff, 445).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.11.2004 - 4 AR 90/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4075
OLG Celle, 08.11.2004 - 4 AR 90/04 (https://dejure.org/2004,4075)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.11.2004 - 4 AR 90/04 (https://dejure.org/2004,4075)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. November 2004 - 4 AR 90/04 (https://dejure.org/2004,4075)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Selbständiges Beweisverfahren: Begründung der sachlichen Zuständigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 261 Abs. 3 ZPO; § 281 Abs. 2 ZPO; § 486 ZPO; § 506 ZPO
    Sachliche Zuständigkeit im selbstständigen Beweisverfahren; Maßgeblichkeit der Bezifferung des Interesses des Antragstellers bei Verfahrensbeginn; Einfluss einer abweichenden Kostenschätzung eines Sachverständigen auf die einmal gegebene sachliche Zuständigkeit des ...

  • Wolters Kluwer

    Sachliche Zuständigkeit im selbstständigen Beweisverfahren; Maßgeblichkeit der Bezifferung des Interesses des Antragstellers bei Verfahrensbeginn; Einfluss einer abweichenden Kostenschätzung eines Sachverständigen auf die einmal gegebene sachliche Zuständigkeit des ...

Verfahrensgang

  • AG Rotenburg/Wümme - 8 H 10/04
  • LG Verden - 5 OH 20/04
  • OLG Celle, 08.11.2004 - 4 AR 90/04

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 158 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 09.12.2003 - 16 W 63/03

    Maßgeblichkeit des ungekürzten Hauptsachestreitwerts für den Streitwert des

    Auszug aus OLG Celle, 08.11.2004 - 4 AR 90/04
    Ungeachtet aller Zweifel an der Zweckmäßigkeit des § 486 ZPO im Grenzbereich von Streitwerten um die Streitwertgrenze zwischen amts- und landgerichtlicher Zuständigkeit ist für die Zuständigkeit des Gerichts im selbständigen Beweisverfahren der Streitwert bei Antragstellung maßgeblich (OLG Celle NJW-RR 2004, 234; Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., § 486, Rdnr. 4; Fischer MDR 2001, 608, 609).

    Wie auch sonst ist für die Bewertung des zu sichernden Anspruchs grundsätzlich auf die Tatsachenbehauptungen des Antragstellers bei der Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens abzustellen; allenfalls offensichtliche Unter oder Überbewertungen der Schätzung des Antragstellers zu Verfahrensbeginn können eine Korrektur rechtfertigen (OLG Celle NJW-RR 2004, 234).

  • BGH, 20.03.1996 - X ARZ 1018/95

    Verweisung an das Oberlandesgericht als Berufungsgericht wegen einer in der

    Auszug aus OLG Celle, 08.11.2004 - 4 AR 90/04
    § 506 ZPO ist eine Ausnahmevorschrift von dem Grundsatz der von § 261 Abs. 3 ZPO gewollten "perpetuatio fori" und deshalb durch enge Auslegung auf die beiden in der Vorschrift geregelten Tatbestände zu beschränken (BGH NJW-RR 1996, 891).
  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Celle, 08.11.2004 - 4 AR 90/04
    Objektive Willkür fehlt regelmäßig dann, wenn sich das verweisende Gericht für seine möglicherweise auch unrichtige Auffassung auf jedenfalls "vertretbare" Argumente berufen kann (BGH NJW-RR 2002, 1498).
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus OLG Celle, 08.11.2004 - 4 AR 90/04
    Weist ein Gericht von sich aus auf eine nach der Rechtslage aber nicht gegebene Verweisungsmöglichkeit hin, so sind auch der daraufhin vom Kläger/Antragsteller gestellte Verweisungsantrag und das Einverständnis des Gegners nicht geeignet, der rechtswidrigen Verweisung den Willkürcharakter zu nehmen (BGH NJW 2002, 3634).
  • OLG München, 05.05.1993 - 28 W 1434/93

    Selbständiges Beweisverfahren; Anordnung; Zuständigkeit eines Gerichts;

    Auszug aus OLG Celle, 08.11.2004 - 4 AR 90/04
    Deshalb muss der Antragsteller sein Interesse nachvollziehbar beziffern und das Gericht schon vor Erlass eines Beweisbeschlusses und Beauftragung des Sachverständigen den Wert und demgemäß seine Zuständigkeit sorgfältig ermitteln (OLGR München 1993, 166).
  • OLG Zweibrücken, 28.05.1997 - 2 AH 15/97

    Selbständiges Beweisverfahren: Wahl des Gerichtsstandes

    Auszug aus OLG Celle, 08.11.2004 - 4 AR 90/04
    Denn nach h. M. ist eine "Verweisung" im selbständigen Beweisverfahren nicht möglich, weil es an der Voraussetzung einer Verweisung, nämlich der Rechtshängigkeit, fehlt (OLG Zweibrücken BauR 1997, 885; Zöller/Herget, a. a. O., § 486, Rdnr. 2; a. A. Fischer MDR 2001, 608, 611).
  • BGH, 17.02.1993 - XII ARZ 2/93

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Berichtigung wegen offenbarer

    Auszug aus OLG Celle, 08.11.2004 - 4 AR 90/04
    Für seine Auffassung, durch die höhere Einschätzung des Werts im Hinblick auf das Ergebnis des Gutachtens und die damit einhergehende - mindestens vertretbare - Festsetzung des Kostenstreitwerts auf 25.000 EUR ende seine sachliche Zuständigkeit für das selbständige Beweisverfahren, kann sich das Amtsgericht auf - soweit ersichtlich - keine in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Argumente berufen; die von ihm im Anschluss an die Kommentierung bei Zöller/Greger, ZPO, a.a.O., § 281, Rdnr. 15 zitierte BGH-Entscheidung NJW-RR 1993, 700 betrifft nur die allgemeine Wirkung einer bindenden Verweisung, besagt aber nichts für die sachliche Zuständigkeit im selbständigen Beweisverfahren.
  • OLG Frankfurt, 26.09.1997 - 21 AR 76/97
    Auszug aus OLG Celle, 08.11.2004 - 4 AR 90/04
    Der Ausnahmefall des § 506 ZPO, dass bei Erhebung einer Widerklage oder durch eine Klageerweiterung in einem beim Amtsgericht rechtshängigen Verfahren ein Anspruch erhoben wird, der zur Zuständigkeit des Landgerichts gehört, betrifft nicht das selbständige Beweisverfahren, auch wenn sich - ohne Änderung von Anträgen - aufgrund späterer Erkenntnisse die die Zuständigkeit begründende Schätzung des Antragstellers als zu niedrig oder zu hoch erweist (OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 1610; OLGR Bamberg 1998, 282; Fischer MDR 2001, 610).
  • OLG Celle, 15.02.2000 - 4 AR 7/00

    Verfahrensverweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts;

    Auszug aus OLG Celle, 08.11.2004 - 4 AR 90/04
    Zwar vertritt der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtsprechung zur Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen nach § 281 Abs. 2 ZPO die Auffassung, dass - in den Grenzen der "Gerichtsstandserschleichung" - es an objektiver Willkür einer Verweisung in der Regel fehlt, wenn das verweisende Gericht den übereinstimmenden Anträgen der Parteien folgt (OLGR Celle 2000, 224; Tombrink NJW 2003, 2364, 2366).
  • OLG Bamberg, 15.04.1998 - 3 W 28/98

    Bestimmung des Streitwerts eines selbständigen Beweisverfahrens im Falle der

    Auszug aus OLG Celle, 08.11.2004 - 4 AR 90/04
    Der Ausnahmefall des § 506 ZPO, dass bei Erhebung einer Widerklage oder durch eine Klageerweiterung in einem beim Amtsgericht rechtshängigen Verfahren ein Anspruch erhoben wird, der zur Zuständigkeit des Landgerichts gehört, betrifft nicht das selbständige Beweisverfahren, auch wenn sich - ohne Änderung von Anträgen - aufgrund späterer Erkenntnisse die die Zuständigkeit begründende Schätzung des Antragstellers als zu niedrig oder zu hoch erweist (OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 1610; OLGR Bamberg 1998, 282; Fischer MDR 2001, 610).
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ARZ 14/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Änderung der Zuständigkeit des angerufenen

    Es ist jedoch sachgerecht, den in § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO niedergelegten Grundsatz auch auf das selbständige Beweisverfahren anzuwenden (OLG Celle OLGR 2005, 253, 254; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 1998, 1610; Fischer, MDR 2001, 608, 610).

    Ob Verweisungsbeschlüsse im selbständigen Beweisverfahren Bindungswirkung entfalten, wird nicht einheitlich beurteilt (befürwortend OLG Brandenburg OLGR 2006, 677, 678; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 1998, 1610;Fischer, MDR 2001, 608, 611; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 486 Rdn. 34; hierzu neigend auch OLG Schleswig OLGR 2009, 828, 829 f.; ablehnend OLG Zweibrücken OLGR 1998, 181; Musielak/Huber, ZPO, 7. Aufl., § 486 Rdn. 3; Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 486 Rdn. 2; s. auch OLG Celle OLGR 2005, 253, 254).

  • OLG Schleswig, 12.08.2009 - 2 W 98/09

    Sachliche Zuständigkeit im selbständigen Beweisverfahren

    Die Vorschriften über das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren sind auch auf das selbständige Beweisverfahren anwendbar (vgl. nur OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 1998, S. 1610 f.; OLGR Celle 2005, S. 253 ff.; OLGR Brandenburg, S. 677 ff.; Zöller-Vollkommer, Zivilprozessordnung, 27. Auflage, § 36 Rn. 2, m. w. N.).

    Maßgeblich ist im selbständigen Beweisverfahren nach dem Grundsatz der perpetuatio fori der Wert im Zeitpunkt der Antragstellung (vgl. nur OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 1998, S. 1610 f.; OLGR Celle 2005, S. 253 ff.; Musielak-Huber, Zivilprozessordnung, 6. Auflage, § 486 Rn. 3; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 67. Auflage, § 486 Rn. 7; Stein/Jonas-Leipold, ZPO, 22. Auflage, § 486 Rn. 6; ausführlich zu Zuständigkeits- und Verweisungsfragen im selbständigen Beweisverfahren: Fischer, MDR 2001, S. 608 ff.).

    § 506 ZPO ist auch nicht analog auf das selbständige Beweisverfahren anzuwenden (OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 1998, S. 1610 f.; OLGR Celle 2005, S. 253 ff.; Fischer, MDR 2001, S. 610 f.).

    Zweifelhaft ist bereits, ob § 281 ZPO im selbständigen Beweisverfahren überhaupt insoweit entsprechende Anwendung findet, als der Verweisung danach Bindungswirkung zukommt (dafür: OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 1998, S. 1610 f.; OLGR Brandenburg 2006, S. 677 ff.; Fischer, MDR 2001, S. 611; dagegen: OLG Zweibrücken, BauR 1997, S. 885; OLGR Celle 2005, S. 253 ff.; Musielak-Huber, Zivilprozessordnung, 6. Auflage, § 486 Rn. 3 - anders offenbar Musielak-Foerste, § 281 Rn. 2).

    Immerhin ist hier kein Fall gegeben, in dem allein eine andere Bewertung der Mängelbeseitigungskosten ohne jede Änderung des Antrages vorliegt, so dass schon aus diesem Grund die analoge Anwendung des § 506 ZPO vollständig unvertretbar erscheinen muss (zu einem solchen Fall OLGR Celle 2005, S. 253 ff.).

    Wenn die Parteien daraufhin die Verweisung beantragen bzw. sich mit ihr einverstanden erklären, ist anzunehmen, dass sie durch die rechtlich unzutreffende Information dazu veranlasst worden sind (BGH, NJW 2002, S. 3634 ff.; OLGR Celle 2005, S. 253 ff.).

  • OLG Dresden, 05.01.2010 - 3 AR 95/09

    Bindungsverwirkung einer Verweisung im selbständigen Beweisverfahren

    Auch die Verweisung eines selbständigen Beweisverfahrens entfaltet entsprechend § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO Bindungswirkung (entgegen OLG Zweibrücken OLGR 1998, 181 und OLG Celle OLGR 2005, 253).

    Auch die Verweisung eines selbständigen Beweisverfahrens entfaltet entsprechend § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO Bindungswirkung (entgegen OLG Zweibrücken OLGR 1998, 181 und OLG Celle OLGR 2005, 253).

    An einer solchen Entscheidung ist er durch den Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 28.05.1997 - 2 AR 15/97 (OLGR 1998, 181) gehindert, in dem dieses, ebenfalls im Rahmen von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, das dort ursprünglich angerufene Gericht, welches ein selbständiges Beweisverfahren "auf entsprechenden Antrag gemäß § 281 ZPO" verwiesen hatte, als zuständiges Gericht bestimmt, dabei die Anwendbarkeit des § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO (damals S. 5) auf in selbständigen Beweisverfahren ergangene Verweisungsbeschlüsse generell verneint und deshalb - anders als etwa das ihm im Ausgangspunkt folgende Oberlandesgericht Celle (OLGR 2005, 253, 254 f.), welches bei dem dort gegebenen Sachverhalt zugleich eine willkürliche Verweisung bejaht hat - ausdrücklich offen gelassen hat, ob die Verweisung nach Lage jenes Falles aus sonstigen Gründen, insbesondere wegen objektiver Willkür, bindender Wirkung entbehrte.

    Dass das Gesetz mit der Regelung in § 486 Abs. 2 ZPO selbst zu erkennen gibt, dass im selbständigen Beweisverfahren keine endgültige Bindung für das Gericht des späteren Hauptsacheverfahrens geschaffen werden soll, spricht entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Celle (OLGR 2005, 253, 254) nicht entscheidend gegen eine analoge Anwendung des § 281 Abs. 2 ZPO.

  • BayObLG, 14.02.2022 - 102 AR 190/21

    Sachliche Zuständigkeit nach Streitwertreduzierung

    Dass der Beschluss auf einem Verweisungsantrag des Klägers beruht und sich auch die Beklagte dem Verweisungsantrag angeschlossen hat, vermag schon deshalb keine andere Würdigung zu rechtfertigen, weil das Gericht diesen Antrag durch seinen unzutreffenden Hinweis auf seine sachliche Unzuständigkeit veranlasst hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2002, X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634 [juris Rn. 17]; BayObLG, Beschluss vom 15. September 2020, 101 AR 101/20, juris Rn. 30; OLG Schleswig, Beschluss vom 12. August 2009, 2 W 98/09, NJW-RR 2010, 533 [juris Rn. 33]; OLG Celle, Beschluss vom 8. November 2004, 4 AR 90/04, juris Rn. 9).
  • BayObLG, 12.09.2022 - 101 AR 82/22

    Zum Zustandekommen einer Gerichtsstandsvereinbarung in einem Bauvertrag (hier

    Der Verweisungsbeschluss ist anschließend überraschend ohne neuerlichen Hinweis und ohne, dass der Eingang der Klageerwiderung abgewartet worden ist, objektiv willkürlich auf das Sachverhaltselement des "Beginns der Ausführungsarbeiten" als (konkludente) Annahmeerklärung der Beklagten zu 1) nach Unterzeichnung des Bauvertrags durch die Klägerin gestützt worden (vgl. BGH, Beschl. v. 10. September 2002, X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634 [juris Rn. 17]; BayObLG, Beschl. v. 15. September 2020, 101 AR 101/20, juris Rn. 30; OLG Celle, Beschl. v. 8. November 2004, 4 AR 90/04, juris Rn. 9).
  • BayObLG, 20.04.2023 - 101 AR 15/23

    Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses mangels Sachverhaltsauflärung

    Dass der Beschluss auf einem (hilfsweise gestellten) Verweisungsantrag der Klägerin beruht und der Beklagte der Verweisung zugestimmt hat, vermag schon deshalb keine andere Würdigung zu rechtfertigen, weil das Landgericht den Antrag durch seinen Hinweis auf seine sachliche Unzuständigkeit, der einer tragfähigen Tatsachengrundlage entbehrt, veranlasst hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2002, X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634 [juris Rn. 17]; BayObLG, Beschluss vom 15. September 2020, 101 AR 101/20, juris Rn. 30; OLG Celle, Beschluss vom 8. November 2004, 4 AR 90/04, juris Rn. 9).
  • BayObLG, 23.09.2021 - 102 AR 15/21

    Willkürliche Verweisung nach Teilerledigungserklärung in der Anspruchsbegründung

    Dass der Beschluss auf einem Verweisungsantrag des Klägers beruht, vermag schon deshalb keine andere Würdigung zu rechtfertigen, weil das Gericht diesen Antrag durch seinen - keine Begründung enthaltenden - Hinweis auf seine sachliche Unzuständigkeit veranlasst hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2002, X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634 [juris Rn. 17]; OLG Schleswig, Beschluss vom 12. August 2009, 2 W 98/09, NJW-RR 2010, 533 [juris Rn. 33]; OLG Celle, Beschluss vom 8. November 2004, 4 AR 90/04, juris Rn. 9).
  • BayObLG, 04.08.2023 - 102 AR 151/23

    Bindungswirkung einer Verweisung; Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts in

    dd) Dass der Verweisungsbeschluss auf einem (letztlich hilfsweise gestellten) Antrag der Klägerin beruht und der Beklagte der Verweisung nicht widersprochen hat, vermag schon deshalb keine andere Würdigung zu rechtfertigen, weil das Amtsgericht den Antrag durch seinen Hinweis auf seine örtliche Unzuständigkeit, der einer tragfähigen Tatsachengrundlage entbehrt, veranlasst hat (vgl. BGH, Beschl. v. 10. September 2002, X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634 [juris Rn. 17]; BayObLG, Beschl. v. 15. September 2020, 101 AR 101/20, juris Rn. 30; OLG Celle, Beschl. v. 8. November 2004, 4 AR 90/04, juris Rn. 9).
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Rechtsprechung
   KG, 05.08.2004 - 19 WF 166/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4131
KG, 05.08.2004 - 19 WF 166/04 (https://dejure.org/2004,4131)
KG, Entscheidung vom 05.08.2004 - 19 WF 166/04 (https://dejure.org/2004,4131)
KG, Entscheidung vom 05. August 2004 - 19 WF 166/04 (https://dejure.org/2004,4131)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ausgleich außergerichtlicher Kosten; Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des am Wohnort der Partei ansässigen Anwalts, wenn die Sozietät auch am Prozessort eine Kanzlei hat; Notwendigkeit der Anreise des Anwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung

  • Judicialis

    ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 568 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 104 Abs. 3; ZPO § 568 Abs. 1
    Zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Rechtsanwalts für die Fahrt zum Prozessgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 655
  • NJW-RR 2010, 1583 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.03.2004 - VII ZB 27/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte

    Auszug aus KG, 05.08.2004 - 19 WF 166/04
    Der Senat vermag entgegen der Ansicht der Klägerin der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. März 2004 (FamRZ 2004, 939) nichts anderes zu entnehmen, da dort keine überörtliche Sozietät mandatiert war.
  • BGH, 29.10.1990 - AnwSt (R) 11/90

    Auftreten als Mitglied einer überörtlichen Anwalts-Sozietät

    Auszug aus KG, 05.08.2004 - 19 WF 166/04
    Damit schuldeten alle Rechtsanwälte dieser Sozietät grundsätzlich gemeinsam die Erfüllung der anwaltlichen Pflichten (vgl. z.B. BGH NJW 1991, 49, 50).
  • OLG München, 08.03.2002 - 11 W 927/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Reiseauslagen eines auswärtigen Mitglieds einer

    Auszug aus KG, 05.08.2004 - 19 WF 166/04
    Da aufgrund dieses Mandats alle Rechtsanwälte der Sozietät die Termine wahrnehmen konnten, war die Anreise des nicht am Prozessgericht ansässigen Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig (ebenso z.B. OLG München OLGR 2002, 195; OLG Hamburg OLGR 2003, 152).
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus KG, 05.08.2004 - 19 WF 166/04
    Zwar durfte die Klägerin nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit dem Beschluss vom 16. Oktober 2002 (z.B. MDR 2003, 233), der der Senat folgt, einen Anwalt an ihrem Wohnsitz mit ihrer Vertretung beauftragen.
  • OLG Hamburg, 03.07.2002 - 8 W 143/02

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts bei

    Auszug aus KG, 05.08.2004 - 19 WF 166/04
    Da aufgrund dieses Mandats alle Rechtsanwälte der Sozietät die Termine wahrnehmen konnten, war die Anreise des nicht am Prozessgericht ansässigen Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig (ebenso z.B. OLG München OLGR 2002, 195; OLG Hamburg OLGR 2003, 152).
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 214/04

    Erstattugsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

    Das Kammergericht hat seine Entscheidung, die in NJW-RR 2005, 655 veröffentlicht ist, im Wesentlichen wie folgt begründet: Das Interesse der Klägerin, einen an ihrem Wohnsitz ansässigen Anwalt mit ihrer Vertretung vor einem auswärtigen Gericht zu beauftragen, sei zwar grundsätzlich anzuerkennen.
  • OLG Köln, 20.07.2006 - 17 W 96/06

    Reisekosten bei überörtlicher Sozietät

    Dies führt im vorliegenden Fall dazu, dass fiktive Reisekosten sowie Tages- und Abwesenheitsgeld im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (Nr. 7003-7006 VV RVG) nur für die Anreise eines der als überörtliche Sozietät zusammengeschlossenen Rechtsanwälte von Düsseldorf aus nach Köln zur Festsetzung gebracht werden können (vgl.: OLG Bamberg JB 2004, 599; KG NJW-RR 2005, 655; OLG Hamburg OLGR 2002, 152; OLG München NJW 2002, 1435; Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - 17 W 269/05 - Zöller/Herget, § 91 Rn. 13 "Reisekosten des Anwalts").
  • OLG Brandenburg, 08.06.2006 - 6 W 147/05

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Mitglieds

    Da auf Grund dieses Mandates alle Rechtsanwälte der Sozietät die Termine wahrnehmen konnten, war die Anreise des weiter vom Prozessgericht entfernt ansässigen Rechtsanwaltes zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig (KG NJW-RR 2005, 655; OLG München JurBüro 2004, 599; OLG München NJW 2002, 1435; OLG Hamburg OLG-Report 2003, 152).
  • KG, 19.10.2020 - 19 W 1108/20

    Kosten bei am eigenen Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt

    Der BGH hat in der zitierten Entscheidung vom 16.4.2008 die anderslautende, von der Beschwerdeführerin zitierte Entscheidung des Senats (KG Beschluss v. 5.8.2004, 19 WF 166/04) aufgehoben und der bis dahin geltenden herrschenden Meinung widersprochen.
  • LG Frankfurt/Main, 22.05.2007 - 3 O 334/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

    Jedenfalls im Bereich der Spezialmaterie des Presserechts kann der vom Kammergericht in seinem Beschluss vom 05.08.2004 (NJW-RR 2005, 655) vertretenen Rechtsansicht nicht gefolgt werden, dass die Notwendigkeit einer Anreise des nicht am Prozessgericht ansässigen Rechtsanwalts in überörtlicher Sozietät schon allein deshalb entfällt, weil aufgrund des der Sozietät erteilten Mandats auch die am Ort des Prozessgerichts ansässigen Kollegen den Verhandlungstermin wahrnehmen können.
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Rechtsprechung
   OLG München, 10.03.2005 - Verg 4/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17725
OLG München, 10.03.2005 - Verg 4/05 (https://dejure.org/2005,17725)
OLG München, Entscheidung vom 10.03.2005 - Verg 4/05 (https://dejure.org/2005,17725)
OLG München, Entscheidung vom 10. März 2005 - Verg 4/05 (https://dejure.org/2005,17725)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GWB § 118 Abs. 1 Satz 3
    Einstweiliger Rechtsschutz bei Ablehnung des Nachprüfungsantrags durch Vergabekammer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 17/99

    Haftung des Bauunternehmers bei fehlender Genehmigungsfähigkeit des

    Auszug aus OLG München, 10.03.2005 - Verg 4/05
    Ein berechtigtes Interesse hierfür besteht aus der Sicht eines Antragstellers bereits insofern, als die Vergabestelle auf diese Weise daran gehindert ist, durch Wiederholung oder Bestätigung des umstrittenen Zuschlags einseitig die Sachlage so zu verändern, dass ein vergaberechtlicher Primärschutz unwiderruflich ausgeschlossen ist (vgl. BayObLG NZBau 2001, 261, 262; OLG Jena Beschluss vom 14.2.2005, 9 Verg 1/05).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 67/02

    Rechtsfolgen der Übertragung des Bekleidungswesens der Bundeswehr auf eine

    Auszug aus OLG München, 10.03.2005 - Verg 4/05
    Andererseits haben sowohl das OLG Düsseldorf als auch das Thüringer OLG bei einem mit mehreren Bietern ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb durchgeführten Verhandlungsverfahren § 13 VgV grundsätzlich für anwendbar erklärt (vgl. OLG Düsseldorf Verg 67/02, Beschluss vom 30.4.2003 = NZBau 2003, 400 ; Thüringer OLG VergabeR 2004, 113; Thüringer OLG 6 Verg 11/03, Beschluss vom 28.1.2004).
  • OLG Jena, 28.01.2004 - 6 Verg 11/03

    Ausschreibungsunterlassung; Zuschlag; Nichtigkeit

    Auszug aus OLG München, 10.03.2005 - Verg 4/05
    Andererseits haben sowohl das OLG Düsseldorf als auch das Thüringer OLG bei einem mit mehreren Bietern ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb durchgeführten Verhandlungsverfahren § 13 VgV grundsätzlich für anwendbar erklärt (vgl. OLG Düsseldorf Verg 67/02, Beschluss vom 30.4.2003 = NZBau 2003, 400 ; Thüringer OLG VergabeR 2004, 113; Thüringer OLG 6 Verg 11/03, Beschluss vom 28.1.2004).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2003 - Verg 37/03

    Wirksamkeit eins Zuschlages im Wege der de-facto-Vergabe

    Auszug aus OLG München, 10.03.2005 - Verg 4/05
    So hat das OLG Düsseldorf in der von der Vergabekammer herangezogenen Entscheidung vom 3.12.2003 (NZBau 2004, 113) im konkreten Fall eine unmittelbare oder analoge Anwendung von § 13 VgV abgelehnt.
  • OLG Jena, 14.02.2005 - 9 Verg 1/05

    Vorabmitteilung

    Auszug aus OLG München, 10.03.2005 - Verg 4/05
    Ein berechtigtes Interesse hierfür besteht aus der Sicht eines Antragstellers bereits insofern, als die Vergabestelle auf diese Weise daran gehindert ist, durch Wiederholung oder Bestätigung des umstrittenen Zuschlags einseitig die Sachlage so zu verändern, dass ein vergaberechtlicher Primärschutz unwiderruflich ausgeschlossen ist (vgl. BayObLG NZBau 2001, 261, 262; OLG Jena Beschluss vom 14.2.2005, 9 Verg 1/05).
  • OLG Jena, 14.10.2003 - 6 Verg 5/03

    Bieterbenachrichtigung bei De-facto-Vergabe

    Auszug aus OLG München, 10.03.2005 - Verg 4/05
    Andererseits haben sowohl das OLG Düsseldorf als auch das Thüringer OLG bei einem mit mehreren Bietern ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb durchgeführten Verhandlungsverfahren § 13 VgV grundsätzlich für anwendbar erklärt (vgl. OLG Düsseldorf Verg 67/02, Beschluss vom 30.4.2003 = NZBau 2003, 400 ; Thüringer OLG VergabeR 2004, 113; Thüringer OLG 6 Verg 11/03, Beschluss vom 28.1.2004).
  • OLG München, 05.05.2009 - Verg 5/09

    Aufschiebende Wirkung der Beschwerde auch bei Direktvergabe!

    Durch die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung kann die Vergabestelle daran gehindert werden, durch Wiederholung oder Bestätigung oder Verlängerung des umstrittenen Vertrages einseitig die Sachlage so zu verändern, das ein vergaberechtlicher Primärrechtsschutz unwiderruflich ausgeschlossen ist (OLG München vom 10.3.2005 - Verg 4/05; OLG Jena vom 14.2.2005 - 9 Verg 1/05).
  • OLG Brandenburg, 09.04.2015 - Verg W 2/15

    Einstweiliger Rechtsschutz im Vergabeverfahren: Zulässigkeit der seitens des

    Es fehlt an einer der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren geltenden Vorschrift des § 123 VwGO entsprechenden Bestimmung (vgl. OLG München, Beschluss v. 10.03.2005, Verg 4/05 in OLGR München 2005, 253) und damit an einer Entscheidungsgrundlage des Vergabesenats in dem von der Auftraggeberin begehrten Sinne.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.03.2005 - 2 W 4/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8812
OLG Köln, 16.03.2005 - 2 W 4/05 (https://dejure.org/2005,8812)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.03.2005 - 2 W 4/05 (https://dejure.org/2005,8812)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. März 2005 - 2 W 4/05 (https://dejure.org/2005,8812)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Zurückweisung einer als Gehörsrüge auszulegenden Gegenvorstellung ; Abänderung eines im Beschwerdeverfahren ergangenen und mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Beschlusses; Änderungsmöglichkeit im Falle der Verletzung des Anspruchs ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2005 - 2 W 4/05
    Das Gericht darf deshalb nicht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellen oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellen, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 84, 188 [190]; BVerfGE 86, 133 [144 f.] - Hervorhebung durch den Senat).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2005 - 2 W 4/05
    Das Gericht darf deshalb nicht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellen oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellen, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 84, 188 [190]; BVerfGE 86, 133 [144 f.] - Hervorhebung durch den Senat).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2005 - 2 W 4/05
    Dies wäre mit dem vom Bundesverfassungsgericht betonten Grundsatz der Rechtsmittelklarheit nicht zu vereinbaren, der es ausschließt, im Gesetz nicht vorgesehene Rechtsmittel zuzulassen (vgl. BVerfG - Plenum - NJW 2003, 1924 [1928 f.]).
  • OLG Köln, 19.10.2009 - 2 Wx 89/09

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts

    Schließlich ist auch eine außerordentliche Beschwerde nicht statthaft; sie wäre mit dem vom Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG - Plenum - NJW 2003, 1924 [1928 f.]) betonten Grundsatz der Rechtsmittelklarheit nicht zu vereinbaren, der es ausschließt, im Gesetz nicht vorgesehene Rechtsmittel zuzulassen (vgl. Senat, OLG-Report 2005, 253).
  • OLG Köln, 30.09.2013 - 2 Wx 198/13

    Zulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen die Kostenentscheidung im

    Mit dem von dem Plenum des Bundesverfassungsgerichts betonten Grundsatz der Rechtsmittelklarheit (vgl. BVerfG NJW 2003, 1924 [1928 f.]) wäre es nicht zu vereinbaren, im Gesetz nicht vorgesehene Rechtsbehelfe zuzulassen (vgl. Senat, a.a.O., mit weit. Nachw.; Senat, OLG-Report 2005, 253).
  • OLG Köln, 10.06.2009 - 2 U 17/09

    Verfahren bei unzulässiger Beschwerde gegen eine Entscheidung des

    Mit dem von dem von dem Bundesverfassungsgericht betonten Grundsatz der Rechtsmittelklarheit (vgl. BVerfG - Plenum - NJW 2003, 1924 [1928 f.]) wäre es nicht zu vereinbaren, im Gesetz nicht vorgesehene Rechtsbehelfe zuzulassen (vgl. Senat, OLG-Report Köln 2005, 253; vgl. auch BFH, Beschluß vom 12. August 2008 - II S 11/08 - BFH, Beschluß vom 13. August 2008 - III S 34/08 - BGH Beschluß vom 15. Januar 2009 - IX S 28/08 - Entscheidungen des Bundesfinanzhofs hier jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 21.12.2005 - III ZR 109/05

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    Gegen den angefochtenen Senatsbeschluss über die Ablehnung von Prozesskostenhilfe ist entweder die Anhörungsrüge nach § 321a ZPO (vgl. BFH NJW 2005, 2639, 2640 zu § 133a FGO; OLG Köln OLG-Report 2005, 253; anders Hessisches LSG, Beschluss vom 21. Oktober 2005 - L 5/16 LW 5/04 ER, juris) oder die Gegenvorstellung - gegeben (abw. Schuster, jurisPR - SteuerR 32/2005 Anm. 5 = Gegenvorstellung für andere Rügen als die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG).
  • OLG Köln, 12.11.2010 - 2 Wx 165/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts im Verfahren

    Dagegen schließt es der von dem Bundesverfassungsgericht betonte Grundsatz der Rechtsmittelklarheit aus, ein im Gesetz nicht vorgesehenes oder - wie hier - von dem Gesetz sogar ausdrücklich ausgeschlossenes Rechtsmittel zuzulassen (vgl. BVerfG - Plenum - BVerfGE 107, 395 [416 f.]; BVerfGK 2, 213 [218]; BGH NJW 2005, 294 [295]; Senat, OLG-Report Köln 2005, 251 [252]; Senat, OLG-Report Köln 2005, 253; Senat, FGPrax 2009, 286 [287]; Senat, NJW-RR 2010, 287; Senat, Beschluß vom 16. April 2009 - 2 Wx 40/09 -, juris).
  • OLG Köln, 07.02.2011 - 2 Wx 10/11

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung gegen eine Beschwerdeentscheidung des

    Mit dem von dem Plenum des Bundesverfassungsgerichts betonten Grundsatz der Rechtsmittelklarheit (vgl. BVerfG NJW 2003, 1924 [1928 f.]) wäre es nicht zu vereinbaren, im Gesetz nicht vorgesehene Rechtsbehelfe zuzulassen (vgl. Senat, a.a.O., mit weit. Nachw.; Senat, OLG-Report 2005, 253).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 07.02.2005 - 8 W 10/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,43907
OLG Oldenburg, 07.02.2005 - 8 W 10/05 (https://dejure.org/2005,43907)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.02.2005 - 8 W 10/05 (https://dejure.org/2005,43907)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. Februar 2005 - 8 W 10/05 (https://dejure.org/2005,43907)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • ArbG Koblenz, 28.11.2016 - 4 Ca 192/16

    Vergleichsbeschluss - Zustellung im Parteibetrieb

    In Teilen des Schrifttums wird das bejaht (Zöller/Vollkommer 31. Aufl. ZPO § 329 Rn. 27; Zöller/Greger 31. Aufl. ZPO § 278 Rn. 34; Baumbach/Lauterbach 75. Aufl. ZPO § 278 Rn. 52), von anderen Stimmen im Schrifttum und in der Rechtssprechung wird es verneint (LG Osnabrück 28. Dezember 2004 - 7 O 2478/03 - BeckRS 2011, 19544, bestätigt durch OLG Oldenburg 7. Februar 2005 - 8 W 10/05 - juris; LAG Nürnberg 25. Februar 2013 - 2 Ta 24/13 - BeckRS 2013, 67240; LAG Hamm 4. August 2010 - 1 Ta 310/10 - juris; Musielak/Foerste ZPO 13. Aufl. § 278 Rn. 18).

    Zur "Entscheidung" wird ein Beschluss dadurch, dass das Gericht eine eigenständige Würdigung des tatsächlichen und rechtlichen Vorbringens der Parteien vornimmt (LG Osnabrück 28. Dezember 2004 - 7 O 2478/03 - juris, OLG Oldenburg 7. Februar 2005 - 8 W 10/05 - juris).

  • LAG Düsseldorf, 04.03.2022 - 4 Ta 21/22

    Keine Pflicht zur Amtszustellung vollstreckbarer Vergleichsbeschlüsse nach § 278

    Die Gegenmeinung verneint dagegen das Gebot einer Amtszustellung mit der Begründung, dass der Beschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO keine Entscheidung iSv. § 329 Abs. 3 ZPO beinhalte (LG Osnabrück 28.12.2004 - 7 O 2478/03 - BeckRS 2011, 19544, bestätigt durch OLG Oldenburg 07.02.2005 - 8 W 10/05 - juris; LAG Hamm 04.08.2010 - 1 Ta 310/10 - juris; LAG Nürnberg 25.02.2013 - 2 Ta 24/13, Rpfleger 2013, 345; eingehend ArbG Koblenz 28.11.2016 - 4 Ca 192/16, juris; bestätigt durch LAG Rheinland-Pfalz 06.01.2017 - 4 Ta 226/16, nv; Stein-Jonas/Leipold, ZPO 22. Aufl. 2008, § 278 Rn. 84; BeckOK ZPO/Bacher 31. Ed. 2018, § 278 Rn. 38; Musielak/Voit/Foerste ZPO 18. Aufl. 2021, § 278 Rn. 18; Musielak/Voit/Lackmann 15. Aufl. 2018, § 750 ZPO Rn. 18; BeckOK ZPO/Ulrici, 43. Ed. 2021, § 750 Rn. 29; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 329 Rn. 27).

    Aus diesem Grund handelt es sich bei einem Vergleich im Verfahren nach § 278 Abs. 6 ZPO der Sache nach um ein "Protokoll in Beschlussform" (so zutreffend ArbG Koblenz 28.11.2016 - 4 Ca 192/16, juris; ähnlich OLG Oldenburg 07.02.2005 - 8 W 10/05 - juris).

  • ArbG Wesel, 05.01.2022 - 6 Ca 952/21
    Der den Vergleich feststellende Beschluss ist deshalb entgegen dem Antrag des Klägers dem Beklagten nicht von Amts wegen zuzustellen (vgl. OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 07. Februar 2005 - 8 W 10/05 -, Rn. 2 - 4, juris).
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