Rechtsprechung
   OLG Dresden, 26.06.2003 - 19 U 512/03   

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https://dejure.org/2003,2881
OLG Dresden, 26.06.2003 - 19 U 512/03 (https://dejure.org/2003,2881)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.06.2003 - 19 U 512/03 (https://dejure.org/2003,2881)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - 19 U 512/03 (https://dejure.org/2003,2881)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Notare Bayern PDF, S. 40 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 147, 150 BGB; §§ 1, 10 Nr. 1 AGBG
    Angemessenheit von Bindungsfristen in notariell beurkundeten Angeboten

  • Justiz Sachsen

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  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 147, 150; AGBG §§ 1, 10 Nr. 1
    Angemessenheit von Bindungsfristen in notariell beurkundeten Angeboten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Annahmefristklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Angemessenheit einer Bindungsfrist bei Wohnungskaufverträgen

  • Judicialis

    AGBG § 10 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 10 Nr. 1
    Bindungsfrist von zehn Wochen für die Annahme eines formularmäßigen notariellen Angebots zum Kauf einer Eigentumswohnung unangemessen lang im Sinne des § 10 Nr. 1 AGBG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anbahnung des Vertrages: Annahmefrist von 10 Wochen unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 40 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 147, 150 BGB; §§ 1, 10 Nr. 1 AGBG
    Angemessenheit von Bindungsfristen in notariell beurkundeten Angeboten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anbahnung eines Bauträgervertrages: Annahmefrist von 10 Wochen unwirksam! (IBR 2004, 372)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1345 (Ls.)
  • BauR 2005, 559
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 234/84

    Auslegung von AGB-Bestimmungen einer Hypothekenbank - Konkludente

    Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2003 - 19 U 512/03
    Die Entscheidung erfordert vielmehr eine wertende Abwägung der Interessen beider Verhandlungspartner unter Berücksichtigung der für den Vertragsgegenstand typischen Umstände (vgl. BGH, NJW 2001, 303; BGH, NJW 1988, 2106; BGH, NJW 1986, 1807).

    Unangemessenheit ist deshalb anzunehmen, wenn die Interessen des Verwenders den Wert der Interessen des Vertragspartners mehr als nur geringfügig unterschreiten oder wenn die Dauer der Frist erheblich länger ist als nach § 147 Abs. 2 BGB erforderlich und dafür keine anerkennenswerten Interessen des Verwenders sprechen (vgl. Wolf/Horn/Lindacher, a.a.O., § 10 Nr. 1 Rdn. 10; MünchKommBGB-Basedow, a.a.O., § 10 Nr. 1 AGBG Rdn. 5; BGH, NJW 1986, 1807).

    Eine bankinterne Prüffrist von vier Wochen für die Annahme eines Darlehensantrages ist nach Auffassung des Senats zulässig, weil sachbedingt eine gewisse Überlegungs- und Bearbeitungszeit, insbesondere zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Antragstellers, erforderlich ist (vgl. BGH, NJW 1988, 2106; BGH, NJW 1986, 1807; Löwe/Graf von Westphalen/Trinkner, a.a.O., § 10 Nr. 1 Rdn. 13; Erman-Hefermehl/Werner, a.a.O., § 10 Nr. 1 AGBG Rdn. 5).

    e) An die Stelle der unwirksamen Annahmefristklausel tritt gem. § 6 Abs. 2 AGBG die gesetzliche Regelung des § 147 BGB (vgl. Wolf/Horn/Lindacher, a.a.O., § 10 Nr. 1 Rdn. 23; Erman-Hefermehl/Werner, a.a.O., § 10 Nr. 1 AGBG Rdn. 4; MünchKommBGB-Basedow, a.a.O., § 10 Nr. 1 AGBG Rdn. 10; BGH, NJW 1986, 1807).

  • BGH, 24.03.1988 - III ZR 21/87

    Formularmäßige Vereinbarung einer Frist für Annahme eines Angebots; Bestätigung

    Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2003 - 19 U 512/03
    Die Entscheidung erfordert vielmehr eine wertende Abwägung der Interessen beider Verhandlungspartner unter Berücksichtigung der für den Vertragsgegenstand typischen Umstände (vgl. BGH, NJW 2001, 303; BGH, NJW 1988, 2106; BGH, NJW 1986, 1807).

    Eine bankinterne Prüffrist von vier Wochen für die Annahme eines Darlehensantrages ist nach Auffassung des Senats zulässig, weil sachbedingt eine gewisse Überlegungs- und Bearbeitungszeit, insbesondere zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Antragstellers, erforderlich ist (vgl. BGH, NJW 1988, 2106; BGH, NJW 1986, 1807; Löwe/Graf von Westphalen/Trinkner, a.a.O., § 10 Nr. 1 Rdn. 13; Erman-Hefermehl/Werner, a.a.O., § 10 Nr. 1 AGBG Rdn. 5).

  • BGH, 13.09.2000 - VIII ZR 34/00

    Zur Wirksamkeit einer in den Formularbedingungen eines Möbelhändlers

    Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2003 - 19 U 512/03
    Die Entscheidung erfordert vielmehr eine wertende Abwägung der Interessen beider Verhandlungspartner unter Berücksichtigung der für den Vertragsgegenstand typischen Umstände (vgl. BGH, NJW 2001, 303; BGH, NJW 1988, 2106; BGH, NJW 1986, 1807).
  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09

    Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung:

    (1) Auch bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Verträgen, deren Abschluss regelmäßig eine Bonitätsprüfung vorausgeht, kann der Eingang der Annahmeerklärung jedenfalls innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen erwartet werden (vgl. auch v. Westphalen in Löwe/v. Westphalen/Trinkner, AGBG, 2. Aufl. 1983, § 10 Nr. 1 Rdn. 13; Basty, Der Bauträgervertrag, 6. Aufl., Rdn. 171; großzügiger: OLG Dresden BauR 2005, 559, 560; Bamberger/Roth/Becker, BGB, 2. Aufl. 2007, § 308 Nr. 1 Rdn. 9; strenger: Cremer/Wagner NotBZ 2004, 331, 333).
  • BGH, 27.09.2013 - V ZR 52/12

    Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle

    Die Frage, ob eine längere Bindungsfrist des Antragenden bei Bauträgerverträgen anzuerkennen ist (siehe dazu OLG Nürnberg in Bunte, AGBE Band I Nr. 5 zu § 10 Nr. 1; OLG Dresden, BauR 2005, 559, 560; LG Frankfurt am Main in Bunte, AGBE Band II Nr. 19 zu § 10 Nr. 1; Bamberger/Roth/Becker, BGB, 3. Aufl., § 308 Nr. 1 Rn. 9; Staudinger/Coester-Waltjen, BGB [2006], § 308 Nr. 1 Rn. 11; Graf von Westphalen in Löwe/Graf von Westphalen/Trinkner, AGBG, 2. Aufl., § 10 Nr. 1 Rn. 13; Dammann in Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 5. Aufl., § 308 Nr. 1 Rn. 14; Basty, Der Bauträgervertrag, 7. Aufl., Rn. 170 ff.; Blank, Bauträgervertrag, 4. Aufl., Rn. 1215; Cremer/Wagner, NotBZ 2004, 331, 333; Eue, MittBayNot 2007, 390, 391; Walchshöfer, WM 1986, 1041, 1044), hat der Senat bisher offengelassen.
  • BGH, 21.01.2016 - III ZR 159/15

    Haftung des Urkundsnotars: Belehrungspflichten gegenüber dem

    Dementsprechend wurde in der obergerichtlichen Rechtsprechung darauf erkannt, dass die in einem formularmäßigen notariellen Angebot zum Kauf einer Eigentumswohnung bestimmte Bindungsfrist von zehn Wochen gegen § 10 Nr. 1 AGBG verstößt und an die Stelle der unwirksamen Annahmefristklausel die gesetzliche Regelung des § 147 BGB tritt (OLG Dresden, MittBayNot 2005, 300, 301 f).
  • BGH, 21.01.2016 - III ZR 160/15

    Notarhaftung bei Grundstücksgeschäft: Amtspflichtverletzung durch fehlenden

    Dementsprechend wurde in der obergerichtlichen Rechtsprechung darauf erkannt, dass die in einem formularmäßigen notariellen Angebot zum Kauf einer Eigentumswohnung bestimmte Bindungsfrist von zehn Wochen gegen § 10 Nr. 1 AGBG verstößt und an die Stelle der unwirksamen Annahmefristklausel die gesetzliche Regelung des § 147 BGB tritt (OLG Dresden, MittBayNot 2005, 300, 301 f).
  • OLG Nürnberg, 31.01.2012 - 1 U 1522/11

    Kauf einer Eigentumswohnung: Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung des

    bb) Zwar erstreckt sich die Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen typischerweise auf den Inhalt eines Vertrages; die Bestimmung des § 308 Nr. 1 BGB unterstellt aber auch bestimmte Vertragsabschlussklauseln - die nicht den Inhalt, sondern eine Modalität des Vertragsabschlusses betreffen - der Inhaltskontrolle (BGH NJW 2010, 2873; OLG Dresden BauR 2005, 559).

    Das Oberlandesgericht Dresden hat beim Verkauf einer noch nicht sanierten Wohnung eine Bindungsfrist von zehn Wochen für zu lang und sechs Wochen als angemessen angesehen; die Entscheidung beruht darauf, dass eine Abklärung der Finanzierungsfragen bereits vor der Beurkundung des Angebots erfolgt war, so dass lediglich eine bankinterne Bearbeitungsfrist von vier Wochen anzuerkennen war, dass nach dem Vortrag der dortigen Verkäuferin ein Bautenstand von 75% erreicht war und die Verkäuferin einen Baubeginn vor Ablauf der bankinternen Prüfungsfrist zugesagt hatte (OLG Dresden BauR 2005, 559).

    Das Oberlandesgericht Dresden hat eine Bindungsfrist von sechs Wochen beim Angebot zum Erwerb einer nicht sanierten Wohnung für angemessen gehalten (OLG Dresden BauR 2005, 559).

    Dass der Kläger vor 2010 von den Umständen erfahren hätte, die dazu führen, dass ein Vertrag nicht zustande gekommen ist - etwa von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 26.6.2003 (BauR 2005, 559) -, ist nicht ersichtlich, so dass auch nicht davon gesprochen werden kann, er sei längere Zeit unter Umständen untätig geblieben, die eigentlich eine Rückforderung des Kaufpreises erwarten ließen.

  • BGH, 24.08.2017 - III ZR 558/16

    Notarhaftung: Verschulden des die Annahme eines Vertragsangebots beurkundenden

    Die von der Revision angeführten obergerichtlichen Entscheidungen aus der Zeit vor 2008 betrafen ebenfalls nur die Länge von Bindungsfristklauseln (OLG Dresden, Urteil vom 26. Juni 2003 - 19 U 512/03, juris Rn. 15, 22; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 30. Juni 2005 - 5 U 118/03, juris Rn. 26, 34 ff).
  • KG, 14.08.2015 - 9 U 74/14

    Notarhaftung: Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Bindungsfrist an ein

    Grundsätzlich darf auch bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Verträgen, deren Abschluss regelmäßig eine Bonitätsprüfung vorausgeht, der Eingang der Annahmeerklärung grundsätzlich jedenfalls innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen erwartet werden können (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09 -, Rn. 12, juris m.w.N. auch aus der Literatur und Überblick über Streitstand; vgl. für den Bauträgerkaufvertrag auch BGH, Urteil vom 27. September 2013 - V ZR 52/12, Rn. 12 f., juris; 6 Wochen: OLG Dresden, Urteil vom 26. Juni 2003 - 19 U 512/03 -, Rn. 27, juris; Kesser in: RNotZ 2010, 533, 534; 5-6 Wochen: Herrler/Suttmann in: DNotZ 2010, 883, 884).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2006 - 1 U 89/05

    Vorzeitige Beendigung eines Filmproduktionsprojekts: Widerruf des

    So wurde bei Mietverträgen eine Frist von 2 bis 3 Wochen für angemessen erachtet (OLG Dresden, NZG 2005, 72; OLG Naumburg, NZG 2005, 75), während beim Erwerb einer Eigentumswohnung eine Zeitspanne von 6 Wochen zugebilligt wurde (OLG Dresden, BauR 2005, 559).
  • OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 5 U 118/03

    Zur Wirksamkeit eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung - Zustandekommen

    Bei dem Kauf einer Eigentumswohnung verstößt bereits eine Bindungsfrist von mehr als 4 Wochen regelmäßig gegen § 10 Nr. 1 AGBG (OLG Dresden, Urt. v. 26. Juni 2003 - Az. 19 U 512/03 - m. w. Nachw.).
  • OLG Naumburg, 29.04.2015 - 5 U 7/15

    Notarhaftung: Fehlender Hinweis auf mögliche Unwirksamkeit eines Kaufangebots

    Jedenfalls letzteres war für den Beklagten im Zeitpunkt der Beurkundung aber nicht erkennbar, denn bis dahin gab es die oben zitierte höchstrichterliche Rechtsprechung noch nicht, sondern lediglich Spezialliteratur zum AGBG (vgl. Herrler, DNotZ 2013, 887, 891 mit Fn. 15) sowie ein Urteil des OLG Dresden vom 16. Juni 2003, wonach eine formularmäßige Bindungsfrist von mehr als vier Wochen beim Kauf einer Eigentumswohnung gegen § 10 Nr. 1 AGBG (heute § 308 Nr. 1 BGB) verstößt (MittBayNot 2005, 303 = NotBZ 2004, 356).
  • LG München II, 30.05.2018 - 11 O 1153/17

    Zur Subsidiarität der Notarhaftung bei fahrlässiger Amtspflichtverletzung.

  • OLG Dresden, 06.12.2011 - 14 U 750/11

    Sechs Wochen Bindefrist: In Bauträger-AGB wirksam!

  • LG Magdeburg, 10.12.2014 - 10 O 2127/13

    Notarhaftung: Verschulden bei Verwendung einer unbefristeten Fortgeltungsklausel

  • LG Magdeburg, 10.12.2014 - 10 O 2290/13

    Haftung des Notars auf Schadensersatz wegen behaupteter Amtspflichtverletzung

  • LG Magdeburg, 10.12.2014 - 10 O 2328/13

    Notarhaftung: Verschulden bei Verwendung einer unbefristeten Fortgeltungsklausel

  • LG Heidelberg, 11.01.2013 - 5 O 205/12

    Rückabwicklung des Kaufvertrags über eine Eigentumswohnung: Inhaltskontrolle für

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.10.2004 - 12 U 145/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4889
OLG Karlsruhe, 07.10.2004 - 12 U 145/04 (https://dejure.org/2004,4889)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.10.2004 - 12 U 145/04 (https://dejure.org/2004,4889)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 12 U 145/04 (https://dejure.org/2004,4889)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Risikoausschlussklauseln in Versicherungsverträgen; Bestimmung von Ausschlussobjekten im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 6b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB); Unterbrechung der Verjährung des Anspruchs auf ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Haftpflichtversicherung - Risikoausschluss - Ausschlussobjekte

  • Judicialis

    AHB § 4 Abs. 1 Nr. 6 b; ; BGB § 204 Abs. 2 n.F.; ; BGB § 211 Abs. 2 a.F.

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 4 I Nr. 6 b; BGB § 211 Abs. 2 a. F.; BGB § 204 Abs. 2 n. F.
    Reichweite des Risikoausschlusses nach § 4 I Nr. 6 b AHB

  • rechtsportal.de

    Deckungsschutz aus Haftpflichtversicherungsvertrag - Risikoausschluss nach § 4 Abs. 1 Nr. 6 b AHB (Tätigkeitsklausel)

  • ibr-online

    Risikoausschluss in Versicherungsverträgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftpflichtversicherung - Wie weit geht der Risikoausschluss?

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftpflichtversicherung - Wie weit geht der Risikoausschluss?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherungsschutz bei Tätigkeitsschäden (IBR 2005, 121)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 213
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 24.08.2000 - 8 U 107/99

    Arzthaftung - Wundheilungsstörung nach operativer Versorgung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2004 - 12 U 145/04
    Die daraufhin von der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen die Klägerin und K. als Gesamtschuldner erhobene Schadensersatzklage, die auch die Feststellung der Ersatzpflicht für weitere Schäden umfasste, hatte im wesentlichen Umfang Erfolg (Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24.04.2001 - 8 U 107/99 - sowie Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 22.04.1999 - 2 O 25/99).

    Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin und ihren früheren Mitarbeiter K, Steinbacher Straße 10, 76327 Pfinztal, von den Kosten freizustellen, die die Klägerin des Verfahrens vor dem LG Karlsruhe 2 0 25/99 und vor dem OLG Karlsruhe 8 U 107/99 gem. Ziff. 2 des Urteils des LG Karlsruhe 2 0 25/99 vom 22.04.1999 geltend machen können, sowie aller weiteren, nicht ausgeurteilten Schäden, die K am 26.10.1994 bei der Entnahme von Bodenproben über der Tiefgarage des Hauses H-Straße ... verursacht hat.

    Gegenstand des Auftrags war nach Überzeugung des Senats, die mit den Feststellungen des 8. Zivilsenats des OLG Karlsruhe im Haftpflichtprozess (Seite 28 f des Urteils vom 24.04.2001 - 8 U 107/99) übereinstimmt, allein die Untersuchung des aufgebrachten Erdreichs auf Kontaminierungen, nicht jedoch auch der darunter liegenden Schichten des Tiefgaragendaches.

  • BGH, 03.05.2000 - IV ZR 172/99

    Risikoausschluß in der Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2004 - 12 U 145/04
    Hierzu hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 03.05.2000 (IV ZR 172/99 - VersR 2000, 963 unter II 2 a) ausgeführt: Unter einem Grundstücksbestandteil, der unmittelbar Gegenstand seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit ist, wird ein Betriebsinhaber das Objekt verstehen, das er, wie es im Beispielskatalog des ersten Halbsatzes heißt, bearbeiten, reparieren, befördern oder prüfen soll.

    Vielmehr darf er, weil er bei seinem Verständnis der Klausel von dem Interesse geleitet wird, möglichst vollständigen Versicherungsschutz für die Beschädigung fremder Sachen zu erhalten, darauf vertrauen, der Versicherer wolle sich auf den Ausschluss des Auftragsgegenstandes beschränken (BGH VersR 2000, 963 unter II 2 b).

  • BGH, 20.06.2001 - IV ZR 101/00

    Bindung des Haftpflichtversicherers an Feststellungen im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2004 - 12 U 145/04
    Dem Versicherer bleiben im Deckungsprozess jedoch etwaige versicherungsrechtliche Einwendungen, soweit deren tatsächliche Voraussetzungen im Haftpflichtprozess nicht bindend geklärt sind (BGH VersR 2001, 1103 unter II 2 m.w.N.; Prölss/Knappmann, aaO § 149 VVG Rn. 32).
  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 314/91

    Bindungswirkung und Trennungsprinzip im Haftpflichtprozeß - Interessenwahrung bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2004 - 12 U 145/04
    Das rechtskräftige Haftpflichturteil entfaltet für den nachfolgenden Deckungsrechtsstreit Bindungswirkung jedenfalls insoweit, als es um den Haftungstatbestand geht (BGHZ 119, 276, 278).
  • BGH, 18.10.2000 - XII ZR 85/98

    Weiterbetreiben des Rechtsstreits

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2004 - 12 U 145/04
    Hat die Partei jedoch einen triftigen Grund, das Verfahren einstweilen nicht weiterzuführen, soll ihr § 211 Abs. 2 BGB nicht zum Nachteil gereichen (BGH NJW 2001, 218 unter II 2 m.w.N).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2004 - 12 U 145/04
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85).
  • BGH, 30.06.1971 - IV ZR 47/70

    Versicherungsschutzausschluß - Dachstuhl - Holzkonstruktion - Kirche -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2004 - 12 U 145/04
    Ob die Dachsubstanz dann als (weiterer) unmittelbarer Gegenstand des Auftrags angesehen werden könnte, wenn bei Durchführung der Bodenuntersuchung auf sie praktisch erkennbar unvermeidlich bzw. zwangsläufig hätte eingewirkt werden müssen (in diesem Sinne etwa BGH VersR 1970, 610 sowie BGH VersR 1971, 807, 808; Prölss/Knappmann, aaO, § 4 AHB Rn. 57; Späte, Haftpflichtversicherung, § 4 AHB Rn. 138 f; Wussow, AHB, 6. Aufl., § 4 Anm. 63 ), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 18.02.2004 - IV ZR 126/02

    Voraussetzungen der Bindungswirkung der Feststellungen im vorangegangenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2004 - 12 U 145/04
    Diese Feststellungen sind, zumal es auf sie für die Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung auch im Haftpflichtprozess ankam (vgl. BGH VersR 2004, 590 unter III 1 m.w.N.), hier zugrunde zu legen.
  • BGH, 17.03.1999 - IV ZR 89/98

    Auslegung von Risikoausschlußklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2004 - 12 U 145/04
    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (BGH VersR 1999, 748 unter 2 a sowie BGH VersR 2003, 454 unter II 1, je m.w.N.).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2004 - 12 U 145/04
    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (BGH VersR 1999, 748 unter 2 a sowie BGH VersR 2003, 454 unter II 1, je m.w.N.).
  • OLG Bremen, 11.06.1996 - 3 U 48/95

    Dachbegrünung; Dachabdichtung; Bearbeitungsschaden

  • BGH, 25.03.1970 - IV ZR 1073/68

    Wandfläche - Verputz - Schadenersatzansprüche - Betriebshaftpflichtversicherung -

  • OLG Bremen, 09.06.2023 - 4 U 35/22

    Verjährung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich; Hemmung der Verjährung aufgrund

    Es ist von der Rechtsprechung als triftiger Grund angesehen worden, wenn die Parteien den Ausgang eines Strafverfahrens abwarten (BGH, NJW 2000, 132), wenn im Deckungsprozess der Ausgang des Haftungsprozesses abgewartet wird (OLG Karlsruhe, VersR 2005, 213), wenn ein Gericht einen Vertrauenstatbestand schafft und der so geschaffene Vertrauenstatbestand für den Kläger ein triftiger Grund ist, vorübergehend von der Weiterverfolgung seiner Ansprüche abzusehen (BGH, Urteil vom 1.7.1986, VI ZR 120/85, MDR 1987, 42, juris Rn. 26) oder wenn die Parteien den Ausgang des Rechtsmittelverfahrens gegen ein Teilurteil abwarten, weil die dort zu treffende Entscheidung auch für den noch nicht entschiedenen Verfahrensteil erhebliche Bedeutung hat (BGH, NJW 1979, 810; vgl. auch BGH, NJW 2001, 218: kein triftiger Grund, wenn eine solche Bedeutung nicht zu erkennen ist).
  • LG Dortmund, 14.12.2006 - 2 O 23/06

    Betriebshaftpflichtversicherung: Bearbeitungsschaden

    Eine bloße Benutzung der beschädigten Sache im Rahmen der Auftragsarbeiten - z. B. als Materialablagefläche - genügt hiernach nicht (vgl. BGH, a. a. O.; zustimmend: v. Rintelen, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, § 26 Rn. 65 und OLG Karlsruhe, VersR 2005, 213).
  • LG Duisburg, 30.10.2014 - 8 O 332/06
    Eine solcher Grund ist u.a. angenommen worden, wenn im Einvernehmen mit dem Gericht der Ausgang eines Strafverfahrens abgewartet werden soll (BGH NJW 2000, 132), wenn das Ruhens des Verfahrens angeordnet wird im Deckungsprozess, um den Haftungsprozess abzuwarten (OLG Karlsruhe VersR 2005, 213), oder, um dem Gegner die Ermittlung von Beweismitteln zu ermöglichen (BGH NJW 2004, 3418), oder wenn eine bereits angekündigte Anschlussberufung erst in der mündlichen Verhandlung eingelegt wird (BGH NJW 1999, 3374).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.06.2004 - 3 U 16/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7656
OLG Hamm, 04.06.2004 - 3 U 16/04 (https://dejure.org/2004,7656)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.06.2004 - 3 U 16/04 (https://dejure.org/2004,7656)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juni 2004 - 3 U 16/04 (https://dejure.org/2004,7656)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftungsrelevanter Konstruktionsfehler bei Zigaretten; Produktimmanente Gefahren des Zigarettenrauchens; Suchtbeeinflussende Beifügung von Zusatzstoffen; Warnpflichten des Zigarettenherstellers in Bezug auf sein Produkt; Anforderungen an die Hinweispflichten des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 07.06.2000 - 13 W 9/00
    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2004 - 3 U 16/04
    Denn der Kläger hat nach seinen eigenen Angaben bereits im Jahre 1964 mit dem Rauchen von Zigaretten angefangen und bereits in den Jahren 1989/1990 seien die Zeichen einer kardiovasculären Erkrankung vorhanden gewesen, die im Frühjahr 1993 zu einem Infarkt geführt habe (vgl. zu dieser Problematik OLG Hamm, ZLR 2001, 332; OLG Frankfurt - 25 W 23/00 -, Beschluss vom 16. März 2001, S. 14, Anl. B 3 zum Schriftsatz der Beklagten vom 23.12.2002).

    Die vom Zigarettenrauchen für den Konsumenten ausgehenden Gefahren für die Gesundheit sowie die Gefahr des Abhängigwerdens bzw. der Entstehung einer Sucht sind seit langer Zeit in der gesamten Bevölkerung allgemein bekannt (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 1471 = ZLR 2001, 339; OLG Hamm, ZLR 2001, 332; LG Bielefeld, NJW 2000, 2514 f; LG Wiesbaden, ZLR 2001, 342 ff; Kullmann, Haftung von Tabakkonzernen für Raucherschäden, ZLR 2001, 231, 233; Steffen, Produzentenhaftung für Raucherschäden in den USA - Von der Mitverantwortung des Richters für die Selbstveranwortlichkeit des Bürgers, NJW 1996, 3062, 3063).

    Instruktionspflichten bestehen nur im Rahmen der jeweiligen Verbrauchererwartung, so dass der Hersteller über solche Produktgefahren und Produktrisiken keine Belehrung zu erteilen braucht, die zum allgemeinen Gefahrenwissen der Produktbenutzer gehören (vgl. OLG Hamm, ZLR 2001, 332, 333; OLG Hamm, NJW 2001, 1654, 1655; LG Wiesbaden, ZLR 2001, 342 ff).

  • LG Wiesbaden, 07.03.2000 - 9 O 222/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Produkthaftung, Zigaretten

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2004 - 3 U 16/04
    Die vom Zigarettenrauchen für den Konsumenten ausgehenden Gefahren für die Gesundheit sowie die Gefahr des Abhängigwerdens bzw. der Entstehung einer Sucht sind seit langer Zeit in der gesamten Bevölkerung allgemein bekannt (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 1471 = ZLR 2001, 339; OLG Hamm, ZLR 2001, 332; LG Bielefeld, NJW 2000, 2514 f; LG Wiesbaden, ZLR 2001, 342 ff; Kullmann, Haftung von Tabakkonzernen für Raucherschäden, ZLR 2001, 231, 233; Steffen, Produzentenhaftung für Raucherschäden in den USA - Von der Mitverantwortung des Richters für die Selbstveranwortlichkeit des Bürgers, NJW 1996, 3062, 3063).

    Instruktionspflichten bestehen nur im Rahmen der jeweiligen Verbrauchererwartung, so dass der Hersteller über solche Produktgefahren und Produktrisiken keine Belehrung zu erteilen braucht, die zum allgemeinen Gefahrenwissen der Produktbenutzer gehören (vgl. OLG Hamm, ZLR 2001, 332, 333; OLG Hamm, NJW 2001, 1654, 1655; LG Wiesbaden, ZLR 2001, 342 ff).

  • BGH, 17.10.1989 - VI ZR 258/88

    Pferdebox - § 823 Abs. 1 BGB, Produzentenhaftung, Konstruktionsfehler, Maßstab

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2004 - 3 U 16/04
    Die typischerweise mit der Benutzung eines Produkts verbundenen und dem Verbraucher bekannten und von ihm grundsätzlich in Kauf genommenen Gefahren braucht der Produzent nicht abzuwenden (vgl. BGH, NJW 1990, 906; Kullmann, aaO, S. 233).
  • LG Bielefeld, 25.01.2000 - 8 O 411/99

    Voraussetzungen für die Zahlung eines angemessenen Schmerzengeldes; Kenntnis von

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2004 - 3 U 16/04
    Die vom Zigarettenrauchen für den Konsumenten ausgehenden Gefahren für die Gesundheit sowie die Gefahr des Abhängigwerdens bzw. der Entstehung einer Sucht sind seit langer Zeit in der gesamten Bevölkerung allgemein bekannt (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 1471 = ZLR 2001, 339; OLG Hamm, ZLR 2001, 332; LG Bielefeld, NJW 2000, 2514 f; LG Wiesbaden, ZLR 2001, 342 ff; Kullmann, Haftung von Tabakkonzernen für Raucherschäden, ZLR 2001, 231, 233; Steffen, Produzentenhaftung für Raucherschäden in den USA - Von der Mitverantwortung des Richters für die Selbstveranwortlichkeit des Bürgers, NJW 1996, 3062, 3063).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2001 - 1 W 11/00

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2004 - 3 U 16/04
    Die vom Zigarettenrauchen für den Konsumenten ausgehenden Gefahren für die Gesundheit sowie die Gefahr des Abhängigwerdens bzw. der Entstehung einer Sucht sind seit langer Zeit in der gesamten Bevölkerung allgemein bekannt (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 1471 = ZLR 2001, 339; OLG Hamm, ZLR 2001, 332; LG Bielefeld, NJW 2000, 2514 f; LG Wiesbaden, ZLR 2001, 342 ff; Kullmann, Haftung von Tabakkonzernen für Raucherschäden, ZLR 2001, 231, 233; Steffen, Produzentenhaftung für Raucherschäden in den USA - Von der Mitverantwortung des Richters für die Selbstveranwortlichkeit des Bürgers, NJW 1996, 3062, 3063).
  • OLG Hamm, 14.02.2001 - 9 W 23/00

    Pflicht einer Brauerei zum Hinweis auf die Gefahren des Alkoholkonsums

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2004 - 3 U 16/04
    Instruktionspflichten bestehen nur im Rahmen der jeweiligen Verbrauchererwartung, so dass der Hersteller über solche Produktgefahren und Produktrisiken keine Belehrung zu erteilen braucht, die zum allgemeinen Gefahrenwissen der Produktbenutzer gehören (vgl. OLG Hamm, ZLR 2001, 332, 333; OLG Hamm, NJW 2001, 1654, 1655; LG Wiesbaden, ZLR 2001, 342 ff).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4515
BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04 (https://dejure.org/2004,4515)
BayObLG, Entscheidung vom 18.08.2004 - 2Z BR 114/04 (https://dejure.org/2004,4515)
BayObLG, Entscheidung vom 18. August 2004 - 2Z BR 114/04 (https://dejure.org/2004,4515)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 28; ; ZPO § 253

  • rechtsportal.de

    WEG § 28; ZPO § 253
    Bezeichnung der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Geltendmachung von Wohngeldforderungen - Anforderungen an Beschluss zur Erhebung einer Sonderumlage

  • ibr-online

    Gerichtliche Geltendmachung einer Wohngeldforderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerichtliche Geltendmachung einer Wohngeldforderung durch die Wohnungseigentümer; Berichtigung der Unrichtigkeit der zur Identifizierung der Wohnungseigentümer beigefügten Eigentümerliste; Notwendigkeit eines Eigentümerbeschlusses für die Erhebung einer Sonderumlage; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 110
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 144/01

    Fertigstellung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer - Anforderungen an

    Auszug aus BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04
    Der Beschluss weist in seinem Text zwar die Gesamtsumme des zu erhebenden Betrags aus und ist insoweit auch nicht nichtig; er enthält jedoch nicht den maßgeblichen Kostenverteilungsschlüssel und somit die den einzelnen Wohnungseigentümer treffende Kostenquote (vgl. BayObLG WuM 2003, 101; WuM 2003, 103; siehe auch BayObLG Beschluss vom 18.3.2004, 2Z BR 249/03 = WE 2004, 53).

    Fehlt diese und ist ihre Angabe nicht ausnahmsweise entbehrlich (BayObLG WuM 2003, 101/102), ist der Wohnungseigentümer auch ohne Ungültigerklärung des Umlagebeschlusses zur Zahlung nicht verpflichtet (BayObLG WuM 2003, 103).

  • BayObLG, 10.02.2004 - 2Z BR 230/03

    Prüfungspflicht bei zweifelhafter Ermächtigung des Verwalters zur Geltendmachung

    Auszug aus BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04
    Auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragsgegners hat der Senat mit Beschluss vom 10.2.2004 den Beschluss des Landgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen (2Z BR 230/03).

    Eine Kostenentscheidung ist an dieser Stelle nicht veranlasst; sie ist dem Landgericht vorzubehalten, das überdies auch erneut über die Kosten des vorangegangenen Rechtsbeschwerdeverfahrens (2Z BR 230/03) zu befinden hat.

  • BayObLG, 07.11.2002 - 2Z BR 97/02

    Eigentümerbeschluss über Sonderumlage - fehlender Verteilungsschlüssel -

    Auszug aus BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04
    Der Beschluss weist in seinem Text zwar die Gesamtsumme des zu erhebenden Betrags aus und ist insoweit auch nicht nichtig; er enthält jedoch nicht den maßgeblichen Kostenverteilungsschlüssel und somit die den einzelnen Wohnungseigentümer treffende Kostenquote (vgl. BayObLG WuM 2003, 101; WuM 2003, 103; siehe auch BayObLG Beschluss vom 18.3.2004, 2Z BR 249/03 = WE 2004, 53).

    Fehlt diese und ist ihre Angabe nicht ausnahmsweise entbehrlich (BayObLG WuM 2003, 101/102), ist der Wohnungseigentümer auch ohne Ungültigerklärung des Umlagebeschlusses zur Zahlung nicht verpflichtet (BayObLG WuM 2003, 103).

  • OLG Hamm, 08.07.2003 - 15 W 48/03

    Zum Entstehen des Anspruchs auf Wohngeldzahlungen gegenüber neu eingetretenem

    Auszug aus BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04
    Hinsichtlich des offenen Rests kann die Forderung, auch wenn eine Jahresabrechnung vorliegt, weiter auf den Wirtschaftsplan gestützt werden (vgl. BGH NJW 1994, 1866/1867; OLG Hamm NZM 2000, 139/141; siehe auch Deckert ZMR 2004, 371 f.).
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04
    Denn erst eine rechtskräftige Ungültigerklärung nach § 23 Abs. 4 WEG i.V.m. § 45 Abs. 2 WEG hat deren rückwirkende Ungültigkeit zur Folge (BGHZ 106, 113/116).
  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04
    Dies kann berichtigt werden, indem der Antragsgegner aus der dem Beschluss des Landgerichts beigefügten Eigentümerliste herausgenommen wird (BGHZ 142, 290/292).
  • BayObLG, 19.03.2003 - 2Z BR 150/01

    Erledigung des Antrags auf Zustimmungsverpflichtung der Wohnungseigentümer -

    Auszug aus BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04
    Unter bestimmten Umständen (siehe BayObLG ZMR 2003, 691) hat es der Senat für zulässig angesehen, zur Auslegung des Eigentümerbeschlusses ergänzend das Einladungsschreiben heranzuziehen.
  • BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 249/03

    Sonderumlage; Eigentümerbeschluss; Hecke; Grenzhecke; Garten; Gartenteil;

    Auszug aus BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04
    Der Beschluss weist in seinem Text zwar die Gesamtsumme des zu erhebenden Betrags aus und ist insoweit auch nicht nichtig; er enthält jedoch nicht den maßgeblichen Kostenverteilungsschlüssel und somit die den einzelnen Wohnungseigentümer treffende Kostenquote (vgl. BayObLG WuM 2003, 101; WuM 2003, 103; siehe auch BayObLG Beschluss vom 18.3.2004, 2Z BR 249/03 = WE 2004, 53).
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines

    Auszug aus BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04
    Hinsichtlich des offenen Rests kann die Forderung, auch wenn eine Jahresabrechnung vorliegt, weiter auf den Wirtschaftsplan gestützt werden (vgl. BGH NJW 1994, 1866/1867; OLG Hamm NZM 2000, 139/141; siehe auch Deckert ZMR 2004, 371 f.).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer;

    Auszug aus BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04
    Das sind für Wohngeldforderungen die Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit (BGHZ 111, 148), jedoch ausgenommen der Antragsgegner als Schuldner der Forderung.
  • OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 323/99

    Genehmigung der Jahresrechnung; Verrechnung der Vorauszahlungen bei

  • BayObLG, 12.12.2002 - 2Z BR 117/02

    Vorschusspflicht des Wohnungseigentümers nur aufgrund Beschlusses über

  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

  • BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76

    Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe

  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 54/00

    Begrenzung des Wirtschaftsplans durch den Jahresabschluss

  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 108/96

    Änderung der Gemeinschaftsordnung durch vereinbarungsersetzenden

  • BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 7/98

    Anforderungen an einen Eigentümerbeschluss, der von einem Wohnungseigentümer die

  • BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04

    Eigentümerbeschluss zur Kostenverteilung aufgrund fehlerhaftem Kostenschlüssel -

    (2) Aus dem jeweiligen Beschlusstext einschließlich der Überschrift (vgl. auch BayObLG Beschluss vom 18.8.2004, 2Z BR 114/04) lässt sich entnehmen, dass ihm für eine genau umrissene Baumaßnahme ein konkretes Angebot einer namentlich bezeichneten Firma mit einem Kostenrahmen zugrunde liegt.
  • LG München I, 09.05.2011 - 1 S 22360/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit einer Beschlussanfechtungsklage bei

    11 (c) Angesichts dessen ist, entsprechend dem Rechtsgedanken des § 319 ZPO, eine Korrektur der grundsätzlich rechtzeitig im Sinne des § 44 I 2 WEG eingereichten, aber in einzelnen Punkten unvollständigen oder fehlerhaften Eigentümerliste möglich (Bärmann/Klein, WEG, 11. Aufl., § 44 Rz. 17; Niedenführ in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 44 Rz. 11 a.E.; Jennißen, WEG, § 44 Rz. 18; so auch BayObLG NZM 2005, 110 für das FGG-Verfahren).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2007 - 3 Wx 58/07

    Berechtigung einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung

    Entscheidend ist allein, ob vorliegend nur einige Wohnungseigentümer die allen Eigentümern zustehenden Wohngeldansprüche geltend machen sollten, wofür sie hätten entsprechend ermächtigt sein müssen (BGH NJW 1990, 2386) oder erkennbar sämtliche Wohnungseigentümer den Anspruch geltend machen wollten und sollten, wobei in diesem Falle eine unmissverständliche Kurzbezeichnung der WEG genügt, ohne dass alle Wohnungseigentümer namentlich benannt werden müssen (vgl. BGH NJW 1977, 1686; BayObLG NZM 2005, 110; NZM 2004, 711).
  • OLG München, 25.01.2006 - 34 Wx 114/05
    Die Eigentümerbeschlüsse beinhalten nach ihrem Wortlaut und nach ihrem nächstliegenden Sinn hinsichtlich der Kosten noch keine verbindliche Regelung zur Höhe der Sonderumlage und zu dem dabei anzuwendenden Kostenverteilungsschlüssel (vgl. z.B. BayObLG NZM 2005, 110).
  • BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04

    Identifizierung der Verfahrensbeteiligten durch Eigentümerlisten - Einrichtung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats haben die Wohnungseigentümer keine eigene Rechtspersönlichkeit, so dass entsprechend § 313 Abs. 1 Nr. 1 ZPO grundsätzlich sämtliche Wohnungseigentümer im Rubrum aufzuführen sind oder auf eine dem Beschluss tatsächlich beigefügte Liste zu verweisen ist (BayObLG OLG-Report 2005, 3; ZMR 2003, 949; 2002, 536/537).
  • LG München I, 14.06.2010 - 1 S 25652/09

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ermächtigung der Verwaltung

    Die zunächst unvollständige Eigentümerliste ändert daran nichts, weil die Liste neben der richtigen Bezeichnung der beklagten Partei im Rubrum nur noch deklaratorischen Charakter hat (Niedenführ, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 44 Rz. 11) und deshalb entsprechend dem Rechtsgedanken des § 319 ZPO noch korrigiert werden kann (Bärmann/Wenzel, WEG, 10. Aufl., § 44 Rz. 17; Niedenführ, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 44 Rz. 11; Jennißen, WEG, § 44 Rz. 18; BayObLG NZM 2005, 110 für das FGG-Verfahren).
  • AG Hamburg-Blankenese, 27.04.2015 - 539 C 21/14

    Kein Beschluss "auf Basis des noch zu verhandelnden Angebots"!

    So entscheid das BayObLG (NZM 2005, 110): Soll eine Sonderumlage erhoben werden, setzt die Zahlungspflicht einen Eigentümerbeschluss über den Gesamtbetrag der Umlage und über dessen betragsmäßige Verteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer voraus.
  • OLG München, 11.05.2005 - 34 Wx 18/05

    Behebung von Baumängeln bei durch Teilungserklärung aufgeteilte Verwaltung einer

    Von der Ausweisung der betragsmäßigen Zahlungspflicht des einzelnen Wohnungseigentümers im Eigentümerbeschluss darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG NZM 2005, 110; zuletzt Beschluss vom 17.1.2005 - 2Z BR 200/04), der sich der Senat anschließt, nur dann abgesehen werden, wenn der geschuldete Betrag von den Wohnungseigentümern ohne weiteres selbst errechnet werden kann.
  • LG München I, 09.08.2023 - 1 S 16489/22

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Online-Teilnahme ohne Beschluss;

    Aus dem jeweiligen Beschlusstext einschließlich der Überschrift (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 18.8.2004 - 2Z BR 114/04, BayObLGReport 2005, 3) lässt sich entnehmen, dass ihm für eine genau umrissene Baumaßnahme ein konkretes Angebot einer namentlich bezeichneten Firma mit einem Kostenrahmen zugrunde liegt.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.06.2004 - I-3 Wx 148/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5072
OLG Düsseldorf, 25.06.2004 - I-3 Wx 148/04 (https://dejure.org/2004,5072)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.06.2004 - I-3 Wx 148/04 (https://dejure.org/2004,5072)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juni 2004 - I-3 Wx 148/04 (https://dejure.org/2004,5072)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

  • AG Mülheim/Ruhr - 30 II 37/03
  • LG Duisburg - 11 T 4/04
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2004 - I-3 Wx 148/04

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 264 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 15.02.2000 - 15 W 426/99

    Umgestaltung der Gartenfläche durch den Sondernutzungsberechtigten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2004 - 3 Wx 148/04
    Das Landgericht hat zwar eine Ortsbesichtigung nicht durchgeführt; eine solche ist indes auch nicht zwingend erforderlich (vgl. OLG Hamm NZM 2000, 910; MK-Engelhardt a.a.O.).
  • KG, 15.12.1993 - 24 W 2014/93

    Anspruch des Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Gestattung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2004 - 3 Wx 148/04
    Die insoweit im Einzelfall zu fordernde Abwägung der gegenläufigen Interessen (vgl. KG NJW-RR 1994, 401), hat die Kammer ebenfalls rechtsfehlerfrei vorgenommen.
  • BayObLG, 21.09.2000 - 2Z BR 66/00

    Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Wohnanlage als nicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2004 - 3 Wx 148/04
    Die Beantwortung der Frage, ob die bauliche Maßnahme zu einer Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer führt, ist grundsätzlich dem Tatrichter vorbehalten (BayObLG ZWE 2000, 575; MK-Engelhardt 4. Auflage WEG § 22 Rdz. 11).
  • LG Hamburg, 30.05.2012 - 318 S 176/11

    Wohnungseigentum: Beseitigungsanspruch der Mitwohnungseigentümer bei störendem

    Allerdings hat das OLG Düsseldorf, auf dessen Entscheidung sich die Beklagte stützt, (wie schon die Vorinstanz) im entschiedenen Fall aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung keine Pflicht der übrigen Eigentümer angenommen, ein solche Sicherungsmaßnahme zu dulden (vgl. Beschl. v. 25.06.2004 - 3 Wx 148/04, abrufbar unter BeckRS 2004, 08942).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.04.2004 - 10 U 644/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6700
OLG Koblenz, 29.04.2004 - 10 U 644/03 (https://dejure.org/2004,6700)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.04.2004 - 10 U 644/03 (https://dejure.org/2004,6700)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. April 2004 - 10 U 644/03 (https://dejure.org/2004,6700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Diebstahl eines Personenkraftwagens (Pkw); Äußeres Bild eines Diebstahls ; Darlegungslast und Beweislast des Versicherungsnehmers; Vortäuschung eines Versicherungsfalls ; Verdacht eines nur vorgetäuschten Diebstahls

  • Judicialis

    AKB § 12 Nr. 1 I b)

  • rechtsportal.de

    AKB § 12 Nr. 1 I b
    Beweiserleichterungen beim Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls in der Teilkaskoversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Widerspruch bei Standort des Autos - Versicherungsschutz weg

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Versicherungsschutz bei widersprüchlichen Angaben

Verfahrensgang

  • LG Bad Kreuznach - 3 O 120/02
  • OLG Koblenz, 29.04.2004 - 10 U 644/03
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.04.2004 - 10 U 644/03
    Zu den Beweiserleichterungen beim Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls in der Teilkaskoversicherung und zu den Anforderungen der Erschütterungen dieser Beweiserleichterungen durch Indizienvortrag, dass mit erheblicher Wahrscheinlichkeit von einem nur vorgetäuschten Diebstahl auszugehen ist (im Anschluss an BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH NJW-RR 1999, 246; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455, vom 19. März 1999 - 10 U 1646/97 - r+s 2000, 276, vom 21. September 2001- 10 U 1669/00 - r+s 2002, 319; Urteil vom 30. August 2002 - 10 U 1415/01 - r+s 2002, 448 = OLGR 2003, 29 = VersR 2003, 589).

    Das für das äußere Bild eines Diebstahls erforderliche Mindestmaß an Tatsachen ist im Allgemeinen dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH Urteil vom 4.11.1998 - IV ZR 302/97 - NJW-RR 1999, 246).

  • BGH, 04.11.1998 - IV ZR 302/97

    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aus einer Kaskoversicherung nach

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.04.2004 - 10 U 644/03
    Zu den Beweiserleichterungen beim Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls in der Teilkaskoversicherung und zu den Anforderungen der Erschütterungen dieser Beweiserleichterungen durch Indizienvortrag, dass mit erheblicher Wahrscheinlichkeit von einem nur vorgetäuschten Diebstahl auszugehen ist (im Anschluss an BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH NJW-RR 1999, 246; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455, vom 19. März 1999 - 10 U 1646/97 - r+s 2000, 276, vom 21. September 2001- 10 U 1669/00 - r+s 2002, 319; Urteil vom 30. August 2002 - 10 U 1415/01 - r+s 2002, 448 = OLGR 2003, 29 = VersR 2003, 589).

    Das für das äußere Bild eines Diebstahls erforderliche Mindestmaß an Tatsachen ist im Allgemeinen dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH Urteil vom 4.11.1998 - IV ZR 302/97 - NJW-RR 1999, 246).

  • OLG Koblenz, 21.09.2001 - 10 U 1669/00

    Teilkaskoversicherung - Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls -

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.04.2004 - 10 U 644/03
    Zu den Beweiserleichterungen beim Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls in der Teilkaskoversicherung und zu den Anforderungen der Erschütterungen dieser Beweiserleichterungen durch Indizienvortrag, dass mit erheblicher Wahrscheinlichkeit von einem nur vorgetäuschten Diebstahl auszugehen ist (im Anschluss an BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH NJW-RR 1999, 246; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455, vom 19. März 1999 - 10 U 1646/97 - r+s 2000, 276, vom 21. September 2001- 10 U 1669/00 - r+s 2002, 319; Urteil vom 30. August 2002 - 10 U 1415/01 - r+s 2002, 448 = OLGR 2003, 29 = VersR 2003, 589).

    Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, welche die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 - IV a ZR 83/88 - VersR 1989, 587; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 - 20 U 289/91 - VersR 1993, 218, 219; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455; vom 21.9.2001 - 10 U 1669/00 - OLGR 2002, 6; vom 30. August 2002 - 10 U 1415/01 - r+s 2002, 448 = OLGR 2003, 29 = VersR 2003, 589).

  • OLG Koblenz, 30.08.2002 - 10 U 1415/01

    Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wenn der

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.04.2004 - 10 U 644/03
    Zu den Beweiserleichterungen beim Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls in der Teilkaskoversicherung und zu den Anforderungen der Erschütterungen dieser Beweiserleichterungen durch Indizienvortrag, dass mit erheblicher Wahrscheinlichkeit von einem nur vorgetäuschten Diebstahl auszugehen ist (im Anschluss an BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH NJW-RR 1999, 246; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455, vom 19. März 1999 - 10 U 1646/97 - r+s 2000, 276, vom 21. September 2001- 10 U 1669/00 - r+s 2002, 319; Urteil vom 30. August 2002 - 10 U 1415/01 - r+s 2002, 448 = OLGR 2003, 29 = VersR 2003, 589).

    Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, welche die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 - IV a ZR 83/88 - VersR 1989, 587; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 - 20 U 289/91 - VersR 1993, 218, 219; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455; vom 21.9.2001 - 10 U 1669/00 - OLGR 2002, 6; vom 30. August 2002 - 10 U 1415/01 - r+s 2002, 448 = OLGR 2003, 29 = VersR 2003, 589).

  • OLG Koblenz, 01.10.1999 - 10 U 1846/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 29.04.2004 - 10 U 644/03
    Zu den Beweiserleichterungen beim Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls in der Teilkaskoversicherung und zu den Anforderungen der Erschütterungen dieser Beweiserleichterungen durch Indizienvortrag, dass mit erheblicher Wahrscheinlichkeit von einem nur vorgetäuschten Diebstahl auszugehen ist (im Anschluss an BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH NJW-RR 1999, 246; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455, vom 19. März 1999 - 10 U 1646/97 - r+s 2000, 276, vom 21. September 2001- 10 U 1669/00 - r+s 2002, 319; Urteil vom 30. August 2002 - 10 U 1415/01 - r+s 2002, 448 = OLGR 2003, 29 = VersR 2003, 589).

    Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, welche die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 - IV a ZR 83/88 - VersR 1989, 587; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 - 20 U 289/91 - VersR 1993, 218, 219; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455; vom 21.9.2001 - 10 U 1669/00 - OLGR 2002, 6; vom 30. August 2002 - 10 U 1415/01 - r+s 2002, 448 = OLGR 2003, 29 = VersR 2003, 589).

  • BGH, 27.11.1980 - IVa ZR 36/80

    Begriff der Entwendung

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.04.2004 - 10 U 644/03
    Es reicht aus, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben (BGH Urteil vom 3.7.1991 - IV ZR 220/90 - VersR 1991, 1047; vom 5.10.1983 - IV a ZR 19/82 - VersR 1984, 29; BGHZ 79, 54, 59 = VersR 81, 345, 346).
  • OLG Koblenz, 15.02.2002 - 10 U 1004/01

    Verfahrensfehler; Diebstahl; Glaubwürdigkeit; Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.04.2004 - 10 U 644/03
    Zu den Beweiserleichterungen beim Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls in der Teilkaskoversicherung und zu den Anforderungen der Erschütterungen dieser Beweiserleichterungen durch Indizienvortrag, dass mit erheblicher Wahrscheinlichkeit von einem nur vorgetäuschten Diebstahl auszugehen ist (im Anschluss an BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH NJW-RR 1999, 246; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455, vom 19. März 1999 - 10 U 1646/97 - r+s 2000, 276, vom 21. September 2001- 10 U 1669/00 - r+s 2002, 319; Urteil vom 30. August 2002 - 10 U 1415/01 - r+s 2002, 448 = OLGR 2003, 29 = VersR 2003, 589).
  • BGH, 27.04.1977 - IV ZR 79/76

    Nachweis eines Diebstahls in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.04.2004 - 10 U 644/03
    1) Behauptet der Versicherungsnehmer, sein PKW sei gestohlen worden, genügt er seiner Beweislast zunächst mit dem Nachweis eines Sachverhalts, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lässt, dass die versicherte Sache in einer den Versicherungsbedingungen entsprechenden Weise entwendet wurde (BGH Urteil vom 27.4.1977 - IV ZR 79/76 - VersR 1977, 610 ; vom 19.5.1979 - IV ZR 78/77 - VersR 1978, 732 f.).
  • OLG Hamm, 20.03.1992 - 20 U 289/91

    Anforderungen an die Beweisführung eines Versicherungsnehmers für einen

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.04.2004 - 10 U 644/03
    Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, welche die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 - IV a ZR 83/88 - VersR 1989, 587; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 - 20 U 289/91 - VersR 1993, 218, 219; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455; vom 21.9.2001 - 10 U 1669/00 - OLGR 2002, 6; vom 30. August 2002 - 10 U 1415/01 - r+s 2002, 448 = OLGR 2003, 29 = VersR 2003, 589).
  • BGH, 12.04.1989 - IVa ZR 83/88

    Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Klägers - Wahrscheinlichkeit für eine

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.04.2004 - 10 U 644/03
    Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, welche die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 - IV a ZR 83/88 - VersR 1989, 587; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 - 20 U 289/91 - VersR 1993, 218, 219; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455; vom 21.9.2001 - 10 U 1669/00 - OLGR 2002, 6; vom 30. August 2002 - 10 U 1415/01 - r+s 2002, 448 = OLGR 2003, 29 = VersR 2003, 589).
  • BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90

    Anforderungen an die Führung des Beweises der Vortäuschung eines

  • OLG Koblenz, 19.03.1999 - 10 U 1646/97

    Beweiserleichterungen im Rahmen des Nachweises bezüglich des "äußeren Bildes

  • BGH, 19.05.1978 - IV ZR 78/77

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers hinsichtlich eines Kfz

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

  • OLG Hamm, 12.06.2015 - 20 U 185/14

    Kraftfahrtversicherung: äußeres Bild des Kfz-Diebstahls (hier: Beweis nicht

    dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH, Urteil vom 12. April 1989 - IVa ZR 83/88 -, Rn. 11, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. April 2004 - 10 U 644/03 -, Rn. 9, juris).
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